| Landeskirche

Gemeinsam Kirche leiten

Am 1. Advent 2019 ist Kirchenwahl

Am 1. Dezember 2019 wählen die rund zwei Millionen wahlberechtigten Mitglieder der Evangelischen Landeskirche in Württemberg neue Kirchengemeinderäte sowie eine neue Landessynode. Diesen Termin gab Landesbischof Frank Otfried July am Freitag, 14. September, in Stuttgart bekannt. Auch in der benachbarten badischen Landeskirche wird am ersten Advent 2019 gewählt.

Landesbischof Frank Otfried July.EMH/Gottfried Stoppel

„Es ist ein bewundernswertes Engagement, sich für sechs Jahre ehrenamtlich für eine kirchliche Leitungsaufgabe zur Verfügung zu stellen und eine besondere Weise, die Entwicklung der Landeskirche mitzubestimmen“, so Landesbischof July. Etwa 10.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte leiten die etwa 1.280 Kirchengemeinden der Landeskirche zusammen mit ihrer Pfarrerin bzw. ihrem Pfarrer. Und die 90 ebenfalls zu wählenden Landessynodalen bestimmen den Kurs der gesamten Kirche auf landeskirchlicher Ebene mit.

Wichtig, so der Landesbischof, sei die Unterstützung durch eine breite Wahlbeteiligung: „Jede Wählerin und jeder Wähler unterstützt auf diese Weise unser Kernanliegen in der württembergischen Landeskirche: Dass die Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus in Wort und Tat auch in Zukunft die Menschen im Land erreicht, ihnen hilft, sie ermutigt, sie tröstet.“

Die württembergische Landessynode hat unter den „Kirchenparlamenten“ der 20 deutschen Landeskirchen eine Besonderheit: Sie ist die einzige, deren Mitglieder per Urwahl direkt von den Kirchenmitgliedern gewählt wird und vertritt – so die Kirchenverfassung – „die Gesamtheit der evangelischen Kirchengenossen“. Zu den Aufgaben der 90 Landessynodalen gehört neben der Wahl des Landesbischofs auch die kirchliche Gesetzgebung. Sie beschließt zudem den landeskirchlichen Haushaltsplan und regelt die Verwendung der Kirchensteuergelder.


Kirchensteuer wirkt!

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