Der Evangelische Oberkirchenrat

Die oberste Dienstbehörde der Landeskirche

Der Oberkirchenrat führt die landeskirchliche Verwaltung. Die Kirchenverfassung bestimmt ihn als ein Kollegium, dem der Landesbischof vorsteht. Der von der Landessynode beschlossene Haushaltsplan wird von ihm ausgeführt. Er kann Verordnungen erlassen und Ausführungsbestimmungen zu kirchlichem Recht beschließen.

Vom Oberkirchenrat wird von den Kirchengemeinden, -bezirken und kirchlichen Einrichtungen theologische und rechtliche Beratung erwartet. Die Dienstaufsicht über die Verwaltung der Bezirke und Gemeinden sowie über landeskirchliche Werke und Einrichtungen liegt beim Oberkirchenrat ebenso wie die über die Mitarbeitenden der Landeskirche.

Das Kollegium des Oberkirchenrats tagt jeden Dienstag unter der Leitung von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl oder seinem juristischen Stellvertreter, Direktor Stefan Werner. Zum Kollegium gehören als stimmberechtigte Mitglieder alle Dezernentinnen und Dezernenten, Oberkirchenrätin Prof. Dr. Annette Noller als Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg sowie die vier Prälatinnen und Prälaten. Ohne Stimmrecht nehmen die persönlichen Referenten des Landesbischofs und des Direktors an den Sitzungen teil, ebenso der Sprecher der Landeskirche. 

Die oberste Dienstbehörde gliedert sich in einzelne Dezernate. Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen diese im einzelnen vor.

Ansprechpartner

Evangelischer Oberkirchenrat

Zentrale

Postfach 101342 70012 Stuttgart

Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart

Tel.
0711 21490
Fax
0711 21499236
Mail
okr@elk-wue.de
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    • Organigramm des Oberkirchenrates
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      12.01.2024

    • beraten & beschlossen Herbsttagung 2021 der 16. Landessynode
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      Info: 987 KB | PDF
      02.12.2021

    • Jahresbericht 2021
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      Info: 5 MB | PDF
      01.02.2022

    • Plan für die Kirchliche Arbeit 2019
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      Info: 3 MB | PDF
      28.01.2019

    • Handbuch für Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte 2019
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      Info: 5 MB | PDF
      07.01.2020

    • Umwelterklärung 2023 des Oberkirchenrates
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      Info: 2 MB | PDF
      06.12.2023