„Kirche elektrisiert“ wird zu „Kirche mobilisiert“

Entgeltumwandlungsmöglichkeit beim Leasing von Fahrrädern, E-Bikes und Pedelecs (keine S-Pedelecs)

Wie in vielen Unternehmen können Mitarbeitende auch in der württembergischen Landeskirche einen Teil ihres Arbeitsentgelds in Fahrrad-Leasing investieren. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert. 

Nachdem die Arbeitsrechtliche Kommission mit der Arbeitsrechtlichen Regelung zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg den Weg dafür frei gemacht hat, dass auch Angestellte im Wege der Entgeltumwandlung das Leasing von Diensträdern zur privaten Nutzung beantragen können (zur Rechtsgrundlage auf kirchenrecht-wuerttemberg.de), ist es seit dem 20. April 2022 möglich, entsprechende Anträge zu stellen.

Antragsberechtigt sind:

  • Angestellte

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Beschäftigte in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte)
  • Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Dual Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten
  • Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis aufgrund der Entgeltumwandlung sozialversicherungsfrei würde
  • befristet Beschäftigte
  • Beschäftigte, bei denen im Zeitpunkt der Antragstellung feststeht, dass sie vor Ablauf der Nutzungsdauer gemäß § 3 ausscheiden werden
  • Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis ruht
  • Beschäftigte in der Probezeit
  • Beamtinnen und Beamte auf Widerruf
  • Vikare und Vikarinnen

Die näheren Einzelheiten finden Sie im Rundschreiben des Oberkirchenrats vom 18.03.2022 (AZ 25.00 Nr. 25.0-10-V99/6).

So funktioniert's:

  • Für die Bestellung bei Bikeleasing benötigen Sie einen speziellen Firmencode.
  • Am 20. April 2022 erhielten alle dafür registrierten Meldestellen diesen Code. Sollte die für Ihren Arbeitgeber zuständige Meldestelle noch keinen Code zur Verfügung stellen können, kann sie sich an bikeleasing@elk-wue.de wenden.
  • Den Firmencode erhalten die Arbeitgeber von der zuständigen Meldestelle. Bitte fragen Sie dazu ihren Vorgesetzten.
  • Mit diesem Code können Sie sich auf der Seite portal.bikeleasing-service.de registrieren.
  • Das weitere Vorgehen entnehmen Sie den PDF-Downloads weiter unten auf dieser Seite.
  • Bitte beachten Sie, ein Leasing nur dann zu beantragen, wenn Ihr Auszahlungsbrutto regelmäßig über 800 Euro im Monat liegt. Sonst besteht die Gefahr, dass Ihr Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der Leasingrate sozialversicherungsfrei wird. Eine Folge davon wäre, dass Sie den Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung verlieren.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an bikeleasing@elk-wue.de.

Für dieses Angebot arbeitet die Landeskirche mit der Firma Bikeleasing zusammen, deren Informationsmaterial Sie im Folgenden als PDF-Downloads finden:

  • Bikeleasing Beispielrechnung und weitere Informationen
    download

    Info: 1 MB | PDF
    30.05.2022

  • Bikeleasing Aushang für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
    download

    Info: 84 KB | PDF
    12.04.2022


E-Autos künftig über Einkaufsgesellschaften

Der ursprüngliche Ansatz, dass die Landeskirche den Kontakt zu günstigen Leasinganbietern zum Zwecke des Privatleasings bei überwiegender dienstlicher Nutzung herstellt, konnte leider nicht weiterverfolgt werden. Hintergrund sind steuerliche Aspekte. Es hätte jeweils im Einzelfall geprüft werden müssen, ob ein geldwerter Vorteil besteht, der dann in die Gehaltsabrechnung hätte Eingang finden müssen. Wir haben uns bemüht, das Modell gerade vor dem Hintergrund der Werbung für die Landeskirche zu erklären, hatten damit aber keinen Erfolg. Der Aufwand für die Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle wäre wegen der gebotenen Einzelfallbetrachtung zu hoch gewesen.

Unproblematisch verweisen können wir aber auf die ebenfalls günstigen Möglichkeiten, über eine der Einkaufsgesellschaften Fahrzeuge zu erwerben. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und Möglichkeiten unter:

www.wgkd.de

www.hkd.de