I. Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich
Betroffene von sexuellem Missbrauch im familiären Bereich können seit dem 1. Mai 2013 Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen. Antragsberechtigt sind Menschen, die als Kinder oder Jugendliche im familiären Bereich sexuell missbraucht wurden, also zum Tatzeitpunkt minderjährig waren. Der Bund stellt für den Fonds 50 Millionen Euro zur Verfügung. Zu den Leistungen, die unter bestimmten Bedingungen gewährt werden können, gehören unter anderem psychotherapeutische Hilfen, Kosten der individuellen Aufarbeitung des Missbrauchs, Unterstützung bei Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen sowie sonstige Unterstützung in besonderen Härtefällen.
II. Institutioneller Bereich
Wenn Sie in Ihrer Kindheit oder Jugend in einer Institution sexuell missbraucht wurden, können Sie ebenfalls mit dem vorliegenden Formular einen Antrag auf Erhalt von Hilfeleistungen stellen. Es handelt sich hierbei formal um einen Antrag an die Institution. Die Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch nimmt den Antrag entgegen. Auf der Homepage finden Sie auch Beratungsstellen in ihrer Nähe.
Antragsstellung für Hilfeleistungen aus dem Fonds
Viele Institutionen – darunter die Evangelische Kirche in Deutschland zusammen mit der Diakonie Deutschland – haben die Vereinbarung zur Beteiligung am Ergänzenden Hilfesystem verlängert (siehe Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums).
Ursprünglich war eine Frist zur Antragstellung bis 31. August 2016 vorgesehen. Diese Frist wurde nun bis Ende 2019 verlängert. Bis dahin soll die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts umgesetzt sein.
Das Antragsverfahren im familiären Bereich unterscheidet sich wesentlich von dem Verfahren im institutionellen Bereich. Im familiären Bereich bewilligt der Bund die Leistungen, die aus Mitteln des Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich finanziert werden. Im institutionellen Bereich bewilligen und finanzieren die verantwortlichen Institutionen selbst die Leistungen. Daher gibt es nun für beide Teilbereiche des Fonds ein eigenes Antragsformular.
Informationen zum Antrag und alle Anlauf- und Beratungsstellen sind unter www.fonds-missbrauch.de zu finden.
Über ein kostenloses und anonymisiertes Infotelefon werden Fragen zum Fonds und zur Antragstellung gegeben: Telefon (0800) 400 10 50.