Auf dieser Seite finden Sie konkrete Informationen für die individuelle Aufarbeitung sowie für aktuelle Notsituationen. Für Personen, die von sexualisierter Gewalt, Missbrauch oder sexuellen Grenzverletzungen im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg betroffen sind oder solche in ihrer Vergangenheit erlebt haben, bietet die Landeskirche Hilfe in Form von Gesprächen und individuellen Unterstützungen an.
Die Ansprechstelle agiert als Clearingstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt, berät Mitarbeitende zum weiteren Vorgehen und über die Meldepflicht. Ebenso gibt es externe Beratungs- und Anlaufstellen zur Unterstützung.
Ziel der Ansprechstelle ist die Beratung und die Hilfe für Betroffene von sexualisierter Gewalt. Sie ist außerdem Ansprechstelle für Angehörige oder Menschen mit persönlichen Anliegen, die selbst nicht von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Die Ansprechstelle kann als Erstkontakt und Clearingstelle für betroffene Personen verstanden werden. Sie unterstützt Betroffene durch psychosoziale Beratung und verweist ggf. an weiterführende Hilfen. Sie berät bei der Entscheidungsfindung bzgl. des weiteren Vorgehens, insbesondere einer Meldung. Dabei arbeitet sie weisungsfrei und mit einer betroffenenorientierten Haltung.
Zu den Aufgaben der Ansprechstelle gehören:
Die Anerkennungskommission hat das Ziel, Menschen, die im Raum der Landeskirche oder Diakonie sexualisierte Gewalt erfahren haben, zu unterstützen. Die Landeskirche und die Diakonie übernehmen dadurch Verantwortung für das Leid, das den Menschen zugefügt wurde und gewähren Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids, sowie Leistungen für die daraus resultierenden individuellen Folgen.
Der Kommission obliegt die Entscheidung über die bei der Geschäftsstelle eingegangen Anträge; sie ist hierbei auch weisungsfrei und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Eine mündliche Anhörung der Antragsstellenden ist möglich.
Unterstützt und begleitet wird die Kommission durch die Geschäftsstelle, welche beim Oberkirchenrat verortet ist.
Um einheitliche Standards aller Landeskirchen für die Anerkennung des erlittenen Leids gewährleisten zu können und dahingehend Transparenz zu schaffen, gibt es eine gemeinsame Anerkennungsrichtlinie der EKD.
Die von der Evangelischen Landeskirche und der Diakonie Württemberg eingesetzte Kommission besteht aus drei Mitgliedern:
Thomas Dörr, Vorsitzender der Kommission
Präsident des Landgerichts a.D.
Prof. Dr. phil. habil. Birgit Meyer
Politikwissenschaftlerin, emeritierte Professorin der HS Esslingen mit den Schwerpunkten Familien- und Genderpolitiken, Menschenrechten und Gewalt im Geschlechterverhältnis. Langjährige Ko-Vorsitzende des Beirats “Heimerziehung” des Sozialministeriums Baden-Württemberg.
Dipl.-Psych. Stephen Church
Langjährige Tätigkeit als Fachberater und Therapeut in der Jugend- und Behindertenhilfe mit Schwerpunkt in der Traumapädagogik, Ausbildung in Traumatherapie (KReST-Modell).
Die Mitglieder der Anerkennungskommission sind nicht an Weisungen der Evangelischen Landeskirche, des Diakonischen Werkes Württemberg oder sonstigen Mitgliedseinrichtung gebunden.
Wenn Sie Kontakt mit der Anerkennungskommission aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an:
Ev. Landeskirche in Württemberg
Geschäftsstelle der Anerkennungskommission
Frau Selina Gogel
Heidehofstraße 20, 70184 Stuttgart
T: +49 (0) 711 21 49 – 657
E-Mail: anerkennungskommission@
Ein Antrag auf Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids ist schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragsformulars zu stellen. Der Antrag ist an die Geschäftsstelle der Anerkennungskommission zu richten.
Die Geschäftsstelle sowie die Ansprechstellen der Evangelischen Landeskirche und des Diakonischen Werks Württemberg stehen auch für Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung zur Verfügung.
Fach- und Ansprechstellen im Verbund Württemberg:
Ev. Landeskirche in Württemberg
Frau Ursula Kress
Postfach 10 13 42, 70012 Stuttgart
T: +49 (0) 711 21 49-572
E-Mail: ursula.kress@elk-we.de
Diakonisches Werk in Württemberg
Frau Monika Memmel
Heilbronner Straße 180, 70191 Stuttgart
T: +49 (0) 711 16 56-462
Im März 2025 wurde die EKD-Anerkennungsrichtlinie einstimmig vom Rat der EKD beschlossen. Zum 01.01.2026 startete die Anerkennungskommission im Verbund Württemberg.
Weitere Informationen zur Anerkennungsrichtlinie der EKD, dem Umsetzungsstand in den verschiedenen Verbünden und die Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Seite der EKD: Anerkennungsrichtlinie der EKD – EKD
Betroffene und die individuellen Folgen rücken in den Mittelpunkt, Kombimodell bei der Anerkennungsleistung
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat eine Anerkennungsrichtlinie für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie beschlossen. Die Richtlinie, die ermöglichen soll, dass Anerkennungsleistungen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie bundesweit künftig nach einheitlichen Standards festgelegt werden, wurde am 21. März vom Rat einstimmig verabschiedet. Zuvor hatte bereits die Kirchenkonferenz, in der die 20 Landeskirchen der EKD vertreten sind, der Richtlinie zugestimmt.
„Wir legen mit der neuen Richtlinie die Grundlage, um endlich den nicht hinnehmbaren Zustand zu beenden, dass Anerkennungsverfahren für ähnliche Taten in verschiedenen Landeskirchen zu verschiedenen Ergebnissen führen. Betroffene Personen haben dies völlig zu Recht kritisiert“, stellt Bischöfin Kirsten Fehrs, Ratsvorsitzende der EKD, klar. Die neue Richtlinie wurde auf Wunsch der Synode der EKD im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt mit Betroffenen und weiteren Expertinnen und Experten erarbeitet.
Die Richtlinie enthält zahlreiche Verbesserungen für Betroffene von sexualisierter Gewalt. Dazu gehört, dass die Anerkennungsleistungen künftig in einem Kombimodell erfolgen: Basis ist die individuelle Leistung, die die Menschen mit ihren individuellen Situationen in den Mittelpunkt stellt. Sie orientiert sich an der Tat und den individuellen Traumaspätfolgen für Betroffene und bewirkt, dass sie als Personen mit ihren jeweiligen spezifischen Erfahrungen gesehen und gehört werden. Für diese individuellen Leistungen gibt es keine Obergrenzen. Zusätzlich gibt es künftig eine pauschale Leistung in Höhe von 15.000 Euro in Fällen von strafbaren Taten. Diese wird auch gezahlt, wenn der Straftatbestand bereits verjährt ist. Insgesamt wird mit der Reform die Höhe der Anerkennungsleistungen steigen.
Weitere wichtige Ergebnisse sind ein Gesprächsrecht für Betroffene, die über das erfahrene Unrecht im geschützten Raum und mit Begleitung berichten können, sofern sie das möchten. Das Setting bestimmen die Betroffenen selbst. Hinzu kommen einheitliche Regelungen zur Zusammensetzung der Anerkennungskommissionen. Künftig müssen die Kommissionen aus externen Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen bestehen. Mindestens ein Mitglied muss die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder dürfen nicht bei Kirche oder Diakonie beschäftigt sein.
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt in den Landeskirchen und Landesverbänden der Diakonie. Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland: „Es kommt nun vor allem auf eine einheitliche und flächendeckende Umsetzung der Standards der Richtlinie an. Ziel ist es, das neue System nach Möglichkeit bereits bis zum 1. Januar 2026 in den Verbünden zu starten. Wir werden mit allen verantwortlichen Personen hierfür die notwendigen Entscheidungen veranlassen. Mit vereinten Kräften und einem klaren Ziel kommen wir so einem einheitlichen Vorgehen einen großen Schritt näher.“
Beteiligungsforum: Reform ist großer Durchbruch
Die Sprecherinnen und Sprecher des Beteiligtenforums Sexualisierte Gewalt (BeFo) werten die Reform als Durchbruch bei Anerkennungsleistungen. Detlev Zander, Sprecher der Gruppe der betroffenen Personen im Beteiligungsforum, sagt: „Bisher gibt es in Deutschland keine so weitgehende Anerkennung des erlittenen Leides und ihrer Traumaspätfolgen durch sexualisierte Gewalt. Die neue Richtlinie ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen, die durch vehementes Einfordern und der Forderung nach zügiger Umsetzung durch das Beteiligungsforum geführt wurden.“
Nancy Janz, Sprecherin der Betroffenengruppe im Beteiligungsforum, betont, dass mit der Richtlinie eine Vielzahl an Verbesserungen für betroffene Personen erreicht worden ist: „Für mich ist es ein großer Erfolg, dass es für die individuellen Leistungen keine Obergrenze mehr gibt. Mit der Reform wird die Höhe der Anerkennungsleistungen insgesamt deutlich steigen. Hinzu kommt, dass endlich auch nicht-verjährte Fälle in den Kommissionen behandelt werden können und Betroffene sexualisierter Gewalt ein Gesprächsrecht haben, wenn sie es wünschen.“
Dorothee Wüst, Sprecherin der kirchlichen Beauftragten im Beteiligungsforum, weist auf die Bedeutung des gemeinsamen Vorgehens von Kirche und Diakonie hin: „Die Anerkennungsrichtlinie schafft eine neue Einheitlichkeit. Egal ob Fälle aus dem kirchlichen oder diakonischen Kontext kommen, sie können vor die Anerkennungskommissionen gebracht und dort nach einheitlichen Standards bearbeitet werden. In der Umsetzung ist hierbei auch auf einen guten Einbezug der Jugendverbände zu achten.“
Janz und Zander, Sprecherin und Sprecher der Gruppe der Betroffenen im Beteiligungsforum, nehmen die Landeskirchen und diakonischen Landesverbände in die Pflicht, die Reform konsequent und schnell umzusetzen: „Das Beteiligungsforum wird diesen Prozess eng begleiten. Als Betroffenen-Vertretenden gehen wir davon aus, dass die Planungen und Umsetzung bis zum 1.1.2026 stehen.“
Die Richtlinie und weitere Informationen zur Anerkennungsrichtlinie sind unter www.ekd.de/anerkennungsrichtlinie abrufbar.
Der Landeskirche in Württemberg ist es ein Anliegen, dass sexualisierte Gewalt aufgeklärt und aufgearbeitet wird. Daher empfiehlt sie bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung die Einschaltung der Strafverfolgung, damit ein Ermittlungs- und Strafverfahren eröffnet werden kann. Bei Umständen, die gegen eine Anzeige sprechen, werden die weiteren Möglichkeiten mit einer externen Beratungsstelle geklärt.
Unabhängig davon kann bei einer (vermuteten) Amtspflichtverletzung von Kirchenbeamt/innen und Pfarrer/innen auch ein kirchliches Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Die belastenden und entlastenden Umstände sind hier zu ermitteln und entsprechende Beweise zu erheben.
Die Möglichkeiten der Ermittlung sind bei beiden Verfahren unterschiedlich.
Im Juni 2025 wurde bekannt gegeben, dass „die im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel [...] nicht ausreichen, um alle bisher eingegangenen Anträge zu bewilligen. Nach derzeitiger Prognose können Erstanträge mit dem Eingangsdatum ab dem 19. März 2025 nicht mehr bewilligt werden.“
Weitere Informationen können der Seite des Fonds entnommen werden.
Die Stiftung Anerkennung und Hilfe war ein befristetes Hilfesystem für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie sich vor einer Kontaktaufnahme mit der Ansprechstelle der Landeskirche scheuen können.
Die unabhängige zentrale Anlaufstelle.help wurde für diese Zwecke eingerichtet. Hier erhalten Sie Unterstützung.

Beauftragte für Chancengleichheit im Evangelischen Oberkirchenrat. Ansprechperson bei sexualisierter Gewalt
Heidehofstraße 20
70184 Stuttgart

Assistenz im Büro für Chancengleichheit und in der Ansprechstelle sexualisierte Gewalt
Heidehofstraße 20
70184 Stuttgart

Geschäftsführung Anerkennungskommission
Heidehofstraße 20
70184 Stuttgart