| Landeskirche

„Get creative“

Kreativwettbewerb zur Kirchenwahl 2019

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg startet einen Wettbewerb für Schulklassen zur Kirchenwahl 2019. Religionsunterricht-Gruppen ab Klasse acht sind dazu eingeladen, das Kirchenwahl-Motto „Meine Kirche. Eine gute Wahl.“ kreativ umzusetzen. Erlaubt ist, was veröffentlicht werden kann - egal ob Plakat, Video, Instagram-Post, Facebook-Nachricht, Theaterstück, Song oder Poetry. Einsendeschluss ist der 30. September 2019.

„Mit dem Schülerwettbewerb wenden wir uns an junge Menschen, die bereit sind, Kirche neu zu entdecken, alte Vorstellungen aufzudecken und die Kirche neu zu sehen. Wir hoffen auf zahlreiche Beiträge von Schülergruppen, die die Gestaltungs- und Kreativräume nutzen, um sich überzeugend mit der Kirchenwahl auseinanderzusetzen“, sagt Landesbischof Frank Otfried July. Darüber hinaus soll der Wettbewerb die Schüler für gesellschaftliche Themen und politische Beteiligung sensibilisieren. Unterrichtsentwürfe für den Religionsunterricht bietet die Landeskirche ab April auf der Kirchenwahl-Website an.

Eine Jury ermittelt drei Gewinner, die sich über Preisgelder im Wert von insgesamt 1.800 Euro freuen dürfen. Die Sieger-Gruppe gewinnt ein Preisgeld von 1.000 Euro und einen Besuch im Evangelischen Medienhaus in Stuttgart inklusive einer Diskussionsrunde mit Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July. Die Zweitplatzierten des Kreativwettbewerbs gewinnen 500 Euro und die Drittplatzierten 300 Euro. Alle Einsendungen haben die Chance, in der Kampagne der württembergischen Landeskirche zur Kirchenwahl 2019 veröffentlicht zu werden. Die drei Siegerentwürfe werden bei der Herbsttagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode vom 16. bis 19. Oktober im Stuttgarter Hospitalhof vorgestellt. Teilnahmeschluss ist der 30. September 2019.


Die Kirchenwahl findet alle sechs Jahre statt. Am 1. Dezember 2019 (1. Advent) werden in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg über 10.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte sowie 90 Landessynodale gewählt. Wählen darf, wer mindestens 14 Jahre alt ist und der Landeskirche angehört.


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