Tool-Übersicht

angedeutete Person, die ein handy bedient mit Büro im Hintergrund
Digitale Tools sind aus dem Alltag nicht wegzudenken.Unsplash / Jonas Leupe

Für beinahe jeden Bedarf gibt es heutzutage eine digitale Anwendung, die eine unkomplizierte Lösung verspricht. Digitale Tools sind aus unserem (Arbeits-) Alltag nicht mehr wegzudenken. Das Angebot ist riesig, aber nicht immer ist mehr gleich besser. Um als Organisation gut zusammen arbeiten zu können, bedarf es einer Verständigung auf gemeinsame Standards. Zudem sind wir als Kirche verbindlichen rechtlichen Regelungen unterworfen, die es auch bei der Nutzung digitaler Werkzeuge zu beachten gilt. 

Diese Übersicht soll Orientierung geben und aufzeigen, was bereits heute an digitalen Werkzeugen in der Landeskirche zur Verfügung steht. Sollte für Ihren Bedarf kein passendes Tool vorhanden sein, können Sie über untenstehendes Eingabeformular eine Freigabe beantragen.

 


Freigegebene Programme

Die Liste freigegebener Programme zeigt, unterteilt in Anwendungsbereiche, welche Programme bereits freigegeben wurden (Whitelist) und für welche Programme keine Freigabe besteht (Blacklist). Diese Listen werden fortlaufend ergänzt. 

Die Liste finden Sie in Kürze hier.

Hinweise: 

 

Wir lassen Sie nicht allein! Für viele Anwendungen gibt es bereits Schulungsmaterialien oder Hinweise zur Nutzung. Hier werden Sie fündig: 

  • Service und Support des Referats Informationstechnologie mit Zugang zum Lern- und Wissensportal, einer Wissensdatenbank und den verfügbaren Hotlines: OKR Referat Informationstechnologie (elk-wue.de) 

  • Medienkompass des Ev. Medienhaus Stuttgart:Technik Apps und Tools Archive - medienkompass.de 

  • Leitlinien digitale Gremiensitzungen: Praktische Beispiele zur Durchführung von digitalen Gremiensitzungen sowie Tipps und Tricks zu digitalen Veranstaltungen allgemein, inkl. Möglichkeiten zu offenen und geheimen Wahlen und Abstimmungen: Download 

  • Leitlinien Home Office: Tipps und Tricks für das Arbeiten im Home Office: Download 


Freigabe beantragen

Freigabe
Pixabay / geralt

Nach §6 Abs. 1 Satz 2 DSDEVO dürfen nur die vom Oberkirchenrat geprüften und freigegebenen Verfahren und Programme eingesetzt werden.  Um die Freigabe effizient zu gestalten, folgt diese einem festgelegten Verfahren, welches auch die Mindestvoraussetzungen nach §2 Abs. 1 ITSVO-EKD abfragt. 
So gehen Sie dabei vor: 

1. Schauen Sie auf der Liste freigegebener Programme, ob bereits eine Freigabe vorliegt. Ist dies der Fall, können Sie das Programm nutzen. Sofern Sie Unterstützung bei der Installation des       Programms benötigen, wenden Sie sich an Ihren zuständigen IT-Support. 

2. Wurde die Freigabe in der Vergangenheit bereits abgelehnt (Blacklist), kann Ihnen die Übersicht der freigegebenen Programme helfen eine Alternative für Ihren jeweiligen Bedarf zu finden. 

3. Wenn keine Alternative vorhanden ist, können Sie über unser Antragsformular einen Freigabeantrag stellen: https://forms.office.com/r/vC1e0VGfwC. Bitte lesen Sie zuvor das zugehörige Merkblatt. [PDF Merkblatt] folgt in Kürze.

4. Die von Ihnen angefragte Software wird von zentraler Stelle bewertet, u.a. in Bezug auf Datenschutz, IT-Sicherheit, Passung zur IT- und Digitalstrategie, Schnittstellen oder die Mitbestimmungspflicht der Mitarbeitendenvertretung nach §40 MVG. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen im Anschluss an die quartalsweise stattfindenden Abstimmungstermine mitgeteilt.