Die Präsidentin oder der Präsident hat die Geschäfte der Landessynode zu führen und die Sitzungen unparteiisch und gerecht zu leiten. Sie oder er ist Sprecher der Synode, wahrt deren Würde und Rechte und übt während der Tagungen das Hausrecht in den Sitzungsräumen aus. Die Sitzungsleitung kann einem der Stellvertreter übertragen werden. Die Präsidentin oder der Präsident steht dem Geschäftsführenden Ausschuss und dem Ältestenrat vor. Kraft Amtes ist er/sie auch Mitglied im Landeskirchenausschuss.
Mitglieder
Das Präsidium der gegenwärtigen 16. Landessynode setzt sich folgendermaßen zusammen:
Präsidentin: Sabine Foth (Vita und Portrait) 1. Stellvertretende Präsidentin:Andrea Bleher (Vita und Portrait) 2. Stellvertretender Präsident: Johannes Eißler (Vita und Portrait)
Am 30. November sind die alle Mitglieder der Landeskirche ab 14 Jahren dazu aufgerufen, neben den Kirchengemeinderäten vor Ort auch ihre Vertretung in der Landessynode zu wählen. Hier finden Sie eine Liste der Kandidierenden.
Zum Abschluss der Legislaturperiode der 16. Württembergischen Evangelischen Landessynode zogen Synodalpräsidentin Sabine Foth, Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl sowie Hannelore Jessen, die älteste Synodale, Bilanz. Die 17. Landessynode wird bei der Kirchenwahl am 30. November von den Mitgliedern der württembergischen Landeskirche gewählt.
Am Nachmittag des 24. Oktober ging die Herbst- und damit die Abschlusstagung der 16. Landessynode zu Ende. Während der dreitägigen Sitzung standen noch einmal viele Tagesordnungspunkte an. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Themen und Beschlüsse:
Diakonat ist eine spezifische Berufung: Die Landessynode hat eine Profilierung des Dienst- und Amtsverständnisses des Diakonats beschlossen. Zugleich bildet das veränderte Gesetz die Veränderungen ab, die das stark gesellschaftsbezogen arbeitende Diakonat in den letzten Jahrzehnten im Berufsdienst und in der Ausbildung erfahren hat.
Kirchenrätin Dr. Christine Keim, Leiterin des Referats für Mission, Ökumene und Entwicklung, berichtete im Rahmen der Herbsttagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode über die Situation von Christen und bedrohten Minderheiten weltweit.
Die Württembergische Evangelische Landessynode hat während ihrer Herbsttagung über eine Änderung des Kirchlichen Gesetzes zur kirchlichen Trauung und des Gottesdienstes anlässlich der Eheschließung beraten und beschlossen.