Das Dezernat 6 ist zuständig für alle Belange des Staatskirchenrechts, kirchenrechtliche Grundsatzfragen, das Kirchenverfassungsrecht, spezielle kirchenrechtliche Regelungen sowie das Dienstrecht und das Arbeitsrecht. Geleitet wird es von Oberkirchenrat Dr. Benjamin Mayer.

Benjamin Mayer ist in Stuttgart geboren und aufgewachsen. Seine juristische Ausbildung absolvierte er in Freiburg und Berlin. 2014 wurde er mit einer gesellschaftsrechtlichen Arbeit promoviert. Nach einjähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt trat Mayer 2015 in den Dienst der baden-württembergischen Landesjustiz. Dort war er am Landgericht Stuttgart als Zivilrichter, als Staatsanwalt und längere Zeit als Familienrichter tätig. Vom Ministerium für Justiz und für Migration Baden-Württemberg wurde er an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet und war dort für den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) sowie den Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Henning Radtke als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. 2026 wechselte Mayer in den Evangelischen Oberkirchenrat.
Benjamin Mayer ist verheiratet und Vater zweier Töchter.

Oberkirchenrat, Leiter Dezernat 6, Recht
Heidehofstraße 20
70184 Stuttgart