Prävention

Was macht die Landeskirche zur Verhinderung sexualisierter Gewalt?

Kirchlicher Alltag und kirchliche Angebote sind geprägt von Beziehungsarbeit, bei der Grenzen leicht verschwimmen können. Hier braucht es eine Verständigung auf Regeln im Umgang miteinander. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat den Anspruch, Schutz- und Kompetenzort im Bereich des Umgangs mit sexualisierter Gewalt zu sein. 

Die Landeskirche hat dies 2022 mit dem Gewaltschutzgesetz deutlich benannt: 

“Wer kirchliche Angebote wahrnimmt, oder in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg mitarbeitet, ist vor allen Formen sexualisierter Gewalt zu schützen.” 

Prävention ist keine Sache, die nebenher geschieht, sondern muss bewusst in die Wege geleitet werden, damit sie im Alltag sichtbar und spürbar wird.  

Die Präventionsstelle wurde 2014 eingerichtet und unterstützt durch Beratungen zu Maßnahmen der Prävention (Schutzkonzepte), das Erstellen von Arbeitsmaterialien und die Qualifizierung von Multiplikator*innen des Schulungskonzeptes. Zudem organisiert und führt sie Fachtage, Netzwerktreffen und zentralen Schulungen durch und ist inner- und außerkirchlich im Themenbereich Prävention sexualisierter Gewalt vernetzt. 

Schulungskonzept “hinschauen-helfen-handeln"

Schulungen und Fortbildungen sind ein Bestandteil des landeskirchlichen Schutzkonzeptes zur Prävention sexualisierter Gewalt.  Das Schulungskonzept “hinschauen-helfen-handeln" bildet den EKD-weiten Standard und wird in der Landeskirche seit 2018 angeboten. 

In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg gibt es mindestens einmal im Jahr ein Qualifizierungsangebot für Multiplikator*innen. Darüber hinaus gibt es Angebote im Rahmen der Aufbauausbildung des Zentrums Diakonat. 

Standards der Schulungen zum Thema sexualisierte Gewalt
  • Veranstaltungen zur Sensibilisierung finden mit mindestens 3 Zeitstunden netto statt. Sie können auch gesplittet werden, eine Teilnahmebescheinigung erfolgt nach der gesamten Zeit.
  • Grundlage und Ziel ist, neben der Wissensvermittlung, der Austausch untereinander. Dieser dient der Haltungsentwicklung. Es geht nicht nur um reine Wissensvermittlung, sondern um eine Sensibilisierung im Thema und um Verantwortungsübernahme. Daher sind präsentische Veranstaltungen die Regel.
  • Gruppengröße: 10-30 Personen (besser: 20)
  • Schulungen/Sensibilisierungen sollten in der Regel zu zweit durchgeführt werden. Bei Bedarf sollten Beratungsangebote für Teilnehmende vermittelt werden können.
  • Die Anpassung des Schulungsmaterials an die spezifischen Inhalte des eigenen Schutzkonzeptes erfolgt durch die Seminarleitung.

Eine Auffrischung der Schulung sollte je nach Arbeitsfeld spätestens nach 3-5 Jahren erfolgen.

Inhalte der Schulungen

Basisseminare zum Thema Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Landeskirche orientieren sich an den Standards von “hinschauen-helfen-handeln" und haben einen Mindestumfang von 3 Zeitstunden (netto).

Inhalte der Schulung:

  • Kultur der Achtsamkeit und des Respekts: Nähe und Distanzverhältnis im Kontext des eigenen Arbeitsfeldes
  • Verständnis/Definition von sexualisierter Gewalt
  • Sachinformationen
    Zahlen/ Ausmaß und Formen sexualisierter Gewalt, Strategien von Täter*innen, Risikofaktoren
  • Rechte und Pflichten von Mitarbeitenden
    Abstinenz-/Abstandsgebot, Meldepflicht und Beratungsrecht, Schutzrechte
  • Handlungsmöglichkeiten bei Vermutung
    Standards der Intervention / Interventionsplan (eigene Rolle) / Meldepflicht
  • Hilfe und Unterstützung
    Wissen über interne und externe Beratungs- und Unterstützungsangebote
  • Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt
    Vorstellung des spezifischen Schutzkonzeptes, intensiv: Info über erweitertes Führungszeugnis, Leitlinien/Selbstverpflichtung, konkreter Verhaltenskodex, Ansprechpersonen
Inhalte der Schulungen und Anerkennung anderer Schulungen

Die Anerkennung von Schulungen kann erfolgen, wenn die Inhalte den Standards entsprechen.

Für die Anerkennung von Schulungen gilt folgendes:

  • Inhalte müssen entsprechend der Standards vermittelt worden sein
  • Aus dem Zertifikat muss eine netto-Stundenanzahl von 3 Stunden ersichtlich sein

Bei Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt außerhalb der Evangelischen Landeskirche:

  • Die spezifischen Inhalte aus dem Schutzkonzept, incl. Regelungen der Landeskirche, müssen in einem Gespräch oder Kurzseminar vermittelt werden.
  • Die anzuerkennende Schulung darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
Nutzung des Schulungsmaterials

Um das Schulungsmaterial und den internen Bereich der dazugehörigen Website (www.hinschauen-helfen-handeln.de ) nutzen zu können, ist eine aktive Teilnahme an der Qualifizierung Multiplikator*in “hinschauen-helfen-handeln" Voraussetzung. Die Nutzung ist personengebunden und darf nicht weitergegeben werden.

Qualifizierung von Multiplikator*innen

Kirchenbezirke/-gemeinden und Einrichtungen der Landeskirche können Personen als Multiplikator*innen zur Qualifizierung schicken. Es entstehen Kosten, die nicht alle von der Landeskirche übernommen werden.

Die Qualifizierung findet 2-teilig mit jeweils 2 Tagen statt. Es ist möglich, den 2. Kursteil aufgrund von Terminschwierigkeiten in einen nächsten Kurs zu verschieben. Sprechen Sie uns einfach an.

Die nächsten Termine sind:

Kurs 12: 18.-19.11.2025 und 29.-30.01.2026, Tagungszentrum Bernhäuser Forst

Kurs 13: 17.-18.06.2026 und 08.-09.10.2026, Tagungszentrum Bernhäuser Forst

Die Anmeldung erfolgt über das Bildungsportal. Die aktuellen Kurse finden Sie hier: https://bildung-kirchen.de/suche?veranstalter=22162%7C&sort=date&sortDirection=ASC 

Bitte geben Sie bei der Ansprechperson die Organisation und Ansprechperson an, welche die Kosten trägt. Rechnungen können nicht an Privatpersonen ausgestellt werden.

Voraussetzung für Multiplikator*innen

Die Qualifizierung von Multiplikator*innen ist eine “Anwendungsqualifizierung”, keine inhaltliche Schulung.

Das Angebot der Qualifizierung zur*zum Multiplikator*in ist konzipiert für Mitarbeitende,

  • die bereits aktiv in der Präventionsarbeit engagiert sind,
  • Erfahrung in der Vermittlung von Themen haben (JuLeiCa, Schule oder Erwachsenenbildung) oder
  • die sich eine solche Tätigkeit vorstellen können und bereit sind, sich außerhalb der Qualifizierung weiterzubilden.
  • die von einem Kirchenbezirk, einer Kirchengemeinde oder kirchlichen Einrichtung dazu beauftragt sind, Seminare zum Thema für haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende anzubieten.

Sie haben an einem Basisseminar nach “hinschauen-helfen-handeln" teilgenommen und auch das Web-basierte-Training absolviert.

Nach der Qualifizierung sind Sie Teil eines Netzwerkes in Württemberg mit regelmäßigem Austausch und Vernetzungsmöglichkeiten und Zugriff auf die spezifischen Schulungsinhalte der Landeskirche.

Bitte beachten Sie: Personen ohne Anbindung an einen Kirchenbezirk/-kirchengemeinde oder kirchliche Einrichtung werden in der Regel nicht aufgenommen. Bitte nehmen Sie vorher Kontakt mit der Fachstelle auf.

Web-basiertes-Training: Grundlagen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt

Das Web-basierte-Training (WBT) wurde zur Erstinformation für neue Mitarbeitende entwickelt. Es ist als “Online-Information zum Umgang mit sexualisierter Gewalt innerhalb der Ev. Landeskirche in Württemberg” in der Selbstverpflichtung erwähnt und daher ein integraler Bestandteil der Einarbeitung von neuen Mitarbeitenden.

Zugang zum Web-basierten-Training

Das Web-basierte-Training (WBT)  wird auf der Lernplattform  https://digitales-lernen-kirche.de ausgespielt. Es ist eine Registrierung auf der Lernplattform (mit Klarnamen) und ein Einschreibeschlüssel für den Kurs notwendig. Die entsprechenden Informationen erhalten Sie durch Ihre Leitungsperson.

Nutzung des WBT als Team oder Gruppe

Das WBT eignet sich auch gut für eine gemeinsame präsentische Veranstaltung. Die Reflexionsfragen können gemeinsam besprochen werden, zusätzlich kann über eigene Teile des Schutzkonzeptes informiert werden.

Ideen für eine solche Veranstaltung gibt es bei der Fachstelle.

Anerkennung als Basisseminar

Das WBT als solches gilt nicht als Basisseminar. Wenn es allerdings in eine präsentische Veranstaltung mit Konkretisierungen des Schutzkonzeptes vor Ort und Übungen zur Haltungsentwicklung eingebunden ist, kann eine solche Anerkennung erfolgen.  Informationen hierzu erteilt die Präventionsstelle.

Zentrale Schulungsangebote

Seminare und Schulungen finden in der Regel in Kirchenbezirken und Einrichtungen statt. Es gibt jedoch zentrale Angebote, die von den Mitarbeitenden der Fachstelle, qualifizierten Multiplikator*innen, oder externen Fachkräften durchgeführt werden.

Seminare und Veranstaltungen im Bildungsportal der Kirchen

Die Fachstelle bietet regelmäßig folgende Themen an:

Online-Vortrag Strategien von Täter*innen

Wissen um Strategien von Täter*innen hilft sowohl im Interventionsprozess als auch bei der Durchführung von Risikoanalysen sowie der Entwicklung von präventiven Strategien für das einrichtungsspezifische Schutzkonzept.

Dieser online-Vortrag eignet sich für alle Fach- und Führungskräfte im Bereich der Landeskirche.

Wir bieten diesen online-Vortrag jährlich an.

Basisseminar zur Prävention sexualisierter Gewalt: Auf Grenzen achten – sicheren Ort geben

Dieses Seminar für hauptamtliche Personen in Kirchengemeinden und Jugendarbeit mit Verantwortung für Ehrenamtliche in kirchlichen Angeboten will dazu beitragen, für das Thema zu sensibilisieren.

Neben der Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Personen in Abhängigkeiten werden wir folgende Themen bearbeiten und reflektieren:

  • eigene Rolle und Verantwortung (wie muss ich als verantwortliche Person reagieren?)
  • Leitlinien zum sicheren Umgang mit Nähe und Distanz (wie kann ich die Leitlinien mit verschiedenen Teams bearbeiten?)
  • Handlungspläne der Landeskirche
  • Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
online-Austausch zu Themen der Schutzkonzepte:

Mittels 2-stündiger Live-Online-Seminare werden zentrale Themen für Schutzkonzepte zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt behandelt und Möglichkeiten der Rückfragen und des Austauschs angeboten.

Wenn Sie Bedarf zu bestimmten Themen haben, melden Sie sich gerne in der Fachstelle.

Seminare zu speziellen Themen

Zu aktuellen Themen veranstaltet die Fachstelle online-Seminare oder Austauschmöglichkeiten. Diese werden in der Regel über den landeskirchlichen Newsletter, das Netzwerk der Multiplikator*innen und die Dienstbesprechung der Dekan*innen publiziert.

Fachtagungen

Die Fachstelle bietet regelmäßig Fachtage zu unterschiedlichen Fragestellungen an.

Toxische Traditionen in Kirche und Theologie (2023/2024)

Reader zu den Fachtagen „Toxische Traditionen in der Ev. Kirche“

Im April 2023 und im Juli 2024, also vor und nach Erscheinen der ForuM-Studie, wurden von der Ev. Landeskirche zwei Fachtage zum Thema „Toxische Traditionen in Theologie und Kirche“ veranstaltet (siehe auch: Ein Jahr ForuM-Studie zur sexualisierten Gewalt in Kirche und Diakonie (elk-wue.de). Schwerpunkt war die Wahrnehmung von Grenzüberschreitungen und sexuellem Missbrauch im Raum der Evangelischen Kirche. Besonderes Augenmerk wurde auf Themen wie Familie, Gemeinschaft und das Verhältnis von Nähe und Distanz gelegt, aber es ging auch um tiefergehende und grundsätzliche Fragen an die Evangelische Theologie und die Rechtfertigungslehre im Missbrauchskontext. 
Referentinnen und Referenten waren u.a. Prof. Jörg Fegert, Ulm, Prof. Reiner Anselm, München. Prof. Thomas Großbölting +, Hamburg. Ein pdf-Reader mit den meisten Beiträgen der beiden Fachtage sowie den bisherigen Ergebnissen der von der Landeskirche eingesetzten Arbeitsgruppen ist inzwischen fertiggestellt und kannhier  heruntergeladen werden:

Fachtagreihe Schutzkonzepte

Die Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt der Landeskirche veranstaltet gemeinsam mit der Fachstelle zum Umgang mit (sexualisierter) Gewalt und der Abteilung Kinder, Jugend und Familie des Diakonischen Werks der Ev. Kirche in Württemberg gemeinsam eine Fachtagreihe zur (Weiter-)Entwicklung von Schutzkonzepten in Landeskirche und Diakonie.

Der nächste Termin 2026 steht noch nicht fest.

Bisherige Themen der Fachtagreihe:

23.01.2024: „Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in den Arbeitsfeldern mit Kindern und Jugendlichen“ – Herausforderung an eine diskriminierungsfreie Begleitung. Mit Prof. Dr. Monika Götsch, Dr. Claudia Krell, Alexander Hahne und Prof. Dr. Melanie Groß.

08.11.2022: „Schutz und Rechte in digitalen Lebenswelten“ Kinder und Jugendliche in virtuellen Räumen. Mit Prof. Dr. Isabel Zorn, Prof. Dr. Katrin Schlör.

15.06.2021: „Wir mischen alle mit“. Beteiligung bei der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten. Mit Prof. Dr. Mechthild Wolff

12.11.2020: „War doch nur Spaaaß!“ ... und wo hört der auf? (Sexualisierte) Peergewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 10-18 Jahren. Mit Dr. Peter Caspari, IPP München.

11.07.2019: „Das glaub' ich nicht! Die*der doch nicht! - Trägerstrategien im institutionellen Kontext der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ mit Dr. Helga Ihm, Zentrum für Kriminologie und Polizeiforschung.

Schutzkonzeptentwicklung

Durch das Gewaltschutzgesetz sind alle Kirchengemeinden, -bezirke und kirchlichen Einrichtungen verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen.

Standards von Schutzkonzepten

Schutzkonzepte haben in der Evangelischen Landeskirche alle Personen im Blick:

„Wer kirchliche Angebote der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wahrnimmt oder […] in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg mitarbeitet, ist vor allen Formen sexualisierter Gewalt zu schützen.“ (§2 Abs 1 AGSB)

Durch eine Risikoanalyse als allgemeine Pflicht von Dienststellenleitungen wird die Grundlage für ein institutionelles Schutzkonzept gelegt. Bei der Erstellung von Schutzkonzepten nach §2 (AGSB) sollen sich die Dienststellenleitungen an Standards orientieren:

  1. Verantwortung zur Prävention erfolgt durch die Erstellung eines einrichtungsspezifischen Schutzkonzeptes
  2. Regelmäßige Thematisierung von Fragen zur sexualisierten Gewalt und deren Prävention in Leitungsgremien
  3. Implementierung von Auseinandersetzung mit der Selbstverpflichtungserklärung sowie die regelmäßige Diskussion und Weiterentwicklung mit dem arbeitsfeldspezifischen Verhaltenskodex
  4. Dienstliche Anordnung von Fortbildungen aller Mitarbeitenden zum Nähe-Distanzverhalten, zur grenzachtenden Kommunikation und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
  5. Implementierung von Partizipations- und Präventionsangeboten sowie sexualpädagogischen Konzepten für Minderjährige und Volljährige in Abhängigkeitsverhältnissen
  6. Bereitstellung von Notfall- oder Handlungsplänen, die ein gestuftes Vorgehen im Fall eines Verdachtes auf sexualisierte Gewalt vorsehen
  7. Information der Mitarbeitenden über Rechte und Pflichten.
Umsetzung innerhalb der Landeskirche (Materialpool)

Für den (Weiter-)Entwicklungs-Prozess und die Umsetzung der Standards gibt es durch die Fachstelle einen umfangreichen Materialpool mit (Text-) Bausteinen, Arbeitspapieren mit Fragestellungen und Formularen zur Verwendung bei der Entwicklung des eigenen Schutzkonzeptes innerhalb der Evangelischen Landeskirche. Diese werden immer wieder angepasst und weiterentwickelt. Der Materialpool ist auf dem Dienstleistungsportal zu finden.

In vielen Kirchenbezirken gibt es Rahmenkonzepte, die die Regelungen der Landeskirche auf den Kirchenbezirk angewendet und konkretisiert haben.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Fachstelle/Präventionsstelle.

Arbeitshilfen

Die Fachstelle hat einige Arbeitshilfen erarbeitet und veröffentlicht. Alle sind zum Download verfügbar. Einige wenige Exemplare gibt es auch als Druckversion, die Sie kostenlos über die Präventionsstelle erhalten können. 

Bewerbungsverfahren achtsam gestalten

In der Broschüre „Bewerbungsverfahren achtsam gestalten“ werden Hinweise für die Phase der Einstellung neuer Fachkräfte in kirchlichen Handlungsfeldern beschrieben. Ein achtsames Bewerbungsverfahren hilft bei der Vermeidung von sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in kirchlichen Arbeitsfeldern.

Die in der Broschüre abgedruckte Selbstauskunftserklärung und die Aufforderung zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses wurde durch die Änderung der KAO zum 01.01.2023 verändert und ist über die Anlage 1.1.3 zur KAO implementiert.

Leitlinien zum sichern Umgang mit Nähe und Distanz

Die Kirchenleitung hat im Sommer 2020 bereits Leitlinien beschlossen. Sie sind keine neuen Normen, sondern beschreiben die Haltung, welche von haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, die auf Grundlage des Ordinationsversprechens ihren Dienst ausüben, erwartet wird. Sie sind damit ein Teil des landeskirchlichen Schutzkonzeptes zur Prävention sexualisierter Gewalt.

In der Arbeitshilfe sind Praxistipps enthalten zur Bearbeitung und Auseinandersetzung mit den Leitlinien zur Integration in das spezifische Schutzkonzept.

Die Leitlinien zum sicheren Umgang mit sexualisierter Gewalt sind Bestandteil der Selbstverpflichtung von privat-rechtlich angestellten Mitarbeitenden sowie Mitarbeitende in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Sie dienen auch der Grundlage für einen spezifischen Verhaltenskodex.

Umgang mit sozialen Konflikten, Mobbing, Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz

Ein faires und respektvolles Verhalten am Arbeitsplatz ist Grundlage für eine gelingende und erfüllende Arbeit. In den Führungsleitlinien des Evangelischen Oberkirchenrats heißt es dazu: „Unterschiedliche Menschen und Persönlichkeiten finden Entfaltungschancen, sie reden auch bei Meinungsverschiedenheiten und Konflikten miteinander und versuchen diese offen und fair zu klären.“

In der Handreichung erfahren Sie, welche Unterstützung die Landeskirche Württemberg Ihnen für den Umgang mit Konflikten, Mobbing, Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz und innerhalb von Gremien anbietet und wo und durch wen Sie jeweils diese Unterstützung erhalten.

Verbindlicher Handlungsplan bei sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende

Seit Mai 2025 gilt der neue Handlungsplan. Er ersetzt die beiden Interventionspläne. Weitere Informationen sind im Bereich Intervention zu finden.

Menschenskinder, ihr seid stark! - EJW

Die EJW-Kampagne befasst sich mit dem Thema in der Evangelischen Jugendarbeit. Die Praxisideen und Materialien auf der Homepage des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg bieten die Möglichkeit, diese Ermutigung in Worten, Rollenspielen und Diskussionsrunden weiterzugeben. Die Praxishilfe ist auch über das EJW zu beziehen.

Rundschreiben zum Thema

Aktuelle Informationen werden über die Rundschreiben veröffentlicht. Mit dem Suchwort “sexualisierte Gewalt” finden Sie alle themenrelevanten Rundschreiben.

Kontakt

Sommertagung 2023 der 16. Landessynode

Miriam Günderoth

Referentin für Prävention sexualisierter Gewalt und Meldestelle

Heidehofstraße 20

70184 Stuttgart

0711 2149605

Miriam.Guenderoth@elk-wue.de

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

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Schrift:

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