Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat den Anspruch, Schutz- und Kompetenzort im Bereich des Umgangs mit sexualisierter Gewalt zu sein. Aus diesem Grund gilt für uns im Umgang mit jeder Form von sexualisierter Gewalt: null Toleranz gegenüber den Taten und Transparenz bei der Aufarbeitung.
In allen Fällen im Umgang mit sexualisierter Gewalt benötigt es Wissen und Unterstützung, um angemessen zu reagieren. Daher wird den Kirchengemeinden, Kirchenbezirken und sonstigen Trägern der freien Jugendhilfe empfohlen, sich frühzeitig mit den Risiken innerhalb der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und hilfesuchenden Erwachsenen auseinanderzusetzen und die Umsetzung eines eigenen Schutzkonzeptes zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt anzugehen.
Das ist keine Sache, die nebenher geschieht, sondern muss bewusst in die Wege geleitet werden. Arbeitshilfen, Beispiele und Bausteine für diesen Prozess finden Sie im weiteren Verlauf dieser Seite.
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Bausteine des landeskirchlichen Rahmenschutzkonzeptes zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt.
Für den Ausbau des Präventionskonzeptes in Kirchengemeinden, Werken und Einrichtungen gibt es seit 1. Juni 2014 die befristete Koordinierungsstelle „Prävention sexualisierte Gewalt“. Aufgabenschwerpunkte sind:
- die Sensibilisierung von ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden durch die Erstellung eines Schulungskonzeptes und die Ausbildung von Multiplikator*innen (siehe Schulungskonzept).
- die Motivation von Gemeinden und Einrichtungen zur Durchführung von Risiko- und Potenzialanalysen und daraus die Entwicklung von passgenauen Schutzkonzepten zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt.
- Erstellung von Rahmenbausteinen und Arbeitshilfen für ein landeskirchliches Schutzkonzept.
- Beratung bei Fragen zur Implementierung der Rahmenbausteine und Erstellung eines Schutzkonzeptes
- Durchführung von zentralen Seminaren und Fachtagungen.
Eine Kultur des Hinschauens und das Vermeiden von Risikoorten ist dabei ein Leitgedanke. Nur wenn viele Personen sensibilisiert sind, können wir einen sicheren Ort für Kinder und Jugendliche in unseren Einrichtungen bieten.
Für die Umsetzung des Leitgedankens "Einen sicheren Ort für Kinder und Jugendliche bieten" orientieren sich die Empfehlungen am 9-Punkte-Plan zur Erstellung von Schutzkonzepten des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM) Johannes-Wilhelm Rörig und dessen Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“.
Zur Umsetzung vor Ort ist das Strategiepapier AG Schutzkonzept eine Orientierung bei der Einsetzung einer Arbeitsgruppe.
Die Broschüre der EKD "Das Risiko kennen – Vertrauen sichern" bietet eine gute Hilfe zur Erstellung einer eigenen Potenzial- und Risikoanalyse. Diese gibt einen individuellen Überblick über die Potenziale und Risiken bezüglich des Kinderschutzes innerhalb der Gemeinde oder Einrichtung.
Auf Grundlage der Ergebnisse kann ein Schutzkonzept für den entsprechenden Bereich entwickelt werden. Immer im Bewusstsein, dass dies ein Prozess ist, der im Sinne des Kinderschutzes nie abgeschlossen werden kann.
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Arbeitsblätter zur Erstellung einer Risikoanalyse
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Anlage_1_Risikokreislauf_Schaubild
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15.09.2020
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Anlage 2: Checkliste zur Unterstützung einer Risikoanalyse
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07.09.2015
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Anlage_3a_Memoskizze_Dokumentation
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15.09.2020
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Anlage 3b: Aktionsplan
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07.09.2015
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Anlage 4: Matrix zur Bewertung und Selektion von Risiken
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07.09.2015
Die Kirchenleitung hat im Sommer 2020 bereits Leitlinien beschlossen. Sie sind keine neuen Normen, sondern beschreiben die Haltung, welche von haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, die auf Grundlage des Ordinationsversprechens ihren Dienst ausüben, erwartet wird. Sie sind damit ein Teil des landeskirchlichen Schutzkonzeptes zur Prävention sexualisierter Gewalt.
In der Arbeitshilfe sind Praxistipps enthalten zur Bearbeitung und Auseinandersetzung mit den Leitlinien zur Integration in das spezifische Schutzkonzept.
Download der Leitlinien.
Download der Arbeitshilfe.
Ein gutes Instrument in der Sensibilisierung und Thematisierung von sexualisierter Gewalt mit ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden ist ein Verhaltenskodex. Er transportiert die Haltung zu sexualisierter Gewalt, dem Nähe-Distanz-Verhältnis und anderen Situationen, die ein Machtverhältnis begünstigen.
In der Praxis gibt es unterschiedliche Erfahrungen. Immer ist jedoch die Auseinandersetzung mit einem Verhaltenskodex ein intensiveres, umfassenderes und empfehlenswertes Instrument, auch wenn die Einsicht in ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vereinbart ist.
Unterschiedliche Bereiche innerhalb der Landeskirche haben sich inzwischen mit dieser Thematik beschäftigt oder haben Fachtage zur gemeinsamen Erstellung eines Verhaltenskodex und einer Selbstverpflichtung organisiert.
Für den Bereich der Mediennutzung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hat die Landeskirche einen Vorschlag und Anregungen für die Auseinandersetzung und Formulierungen innerhalb eines Verhaltenskodexes erarbeitet. Der „Verhaltenskodex_Medien“ umfasst ein Vorwort zur Einordnung des Themas und Formulierungen zur Diskussion und Übernahme in einen eigenen Verhaltenskodex.
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Das Bundeskinderschutzgesetz fordert mit der Regelung des § 72a SGB VIII die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Damit soll verhindert werden, dass in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Personen beschäftigt werden, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftatbestände verurteilt wurden. In das erweiterte Führungszeugnis werden auch einschlägige Verurteilungen unterhalb der Bagatellgrenze aufgenommen. Für hauptamtlich Beschäftigte in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei Beschäftigungsbeginn und in Folge alle 5 Jahre Standard.
In Vereinbarungen mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe (z.B. städtisches Jugendamt oder Landratsamt) wird entsprechendes Vorgehen bei ehrenamtlichen Mitarbeitenden festgelegt. Dabei kann hierfür eine detaillierte Regelung getroffen werden, die sich nach Art, Intensität und Dauer des Kontaktes mit Kindern und Jugendlichen richtet.
Unabhängig von den Regelungen des SGB VIII gibt es auch für Gemeinden und Einrichtungen ohne Vereinbarung die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis von Ehrenamtlichen, wenn sie sich in Arbeitsbereichen mit Kindern und Jugendlichen engagieren. Grundlage hierfür ist § 30a Abs. 1, Nr. 2 im Bundeszentralregistergesetz.
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Antrag_Fuehrungszeugnis_neu.pdf
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15.09.2020
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Auszug_aus_dem_Strafgesetzbuch.pdf
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15.09.2020
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Pruefschema_ehrenamtliche_Aufgaben.pdf
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15.09.2020
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Dokumentationsblatt_Einsicht.docx
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15.09.2020
Schon bei Bewerbungsgesprächen kann die Sprache auf das Präventionskonzept der Einrichtung oder Gemeinde kommen. Damit signalisiert das Auswahlgremium den Bewerberinnen und Bewerbern, dass die Einrichtung sensibilisiert ist und sich dem Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ angenommen hat. Wenn es schriftliche Vereinbarungen gibt und klare Handlungskonzepte vorhanden sind, ist das ein Signal, dass Grenzüberschreitungen nicht hingenommen werden, sondern klare Konsequenzen haben.
In der Broschüre „Bewerbungsverfahren achtsam gestalten“ werden Hinweise für die Phase der Einstellung neuer Fachkräfte in kirchlichen Handlungsfeldern beschrieben. Ein achtsames Bewerbungsverfahren hilft bei der Vermeidung von sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in kirchlichen Arbeitsfeldern.
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Borschüre und Vorlagen zum Download
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Bewerbungsverfahren achtsam gestalten
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20.09.2021
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Checkliste Bewerbungsverfahren
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31.08.2021
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Aufforderung Vorlage Führungszeugnis
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31.08.2021
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Einverständnis Auskunft
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31.08.2021
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Selbstauskunftserklärung Hauptamt
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31.08.2021
Die Mitglieder des Evangelischen Fachverbandes Kinder, Jugend und Familie im Diakonischen Werk Württemberg haben sich eine Selbstverpflichtungserklärung erarbeitet, mit der sich die unterschreibenden Einrichtungen zur Achtung der UN-Kinderrechtskonvention und deren Umsetzung im Alltag bekennen. Besondere Beachtung finden hierbei die Schutz- und Beschwerde- und Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche, die als wesentliche Bestandteile der Prävention physischer, psychischer und sexueller Gewalt und vor Fehlverhalten zu verstehen sind.
Neben der Verpflichtungserklärung sind in der Broschüre Kernsätze formuliert, die anregen, sich mit der Thematik des Kinderschutzes und der Umsetzung in der Einrichtung zu beschäftigen. Hinweise zu einer Risikoanalyse erleichtern den Einstieg in ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept.
Die Handreichung für Pfarrerinnen und Pfarrer bietet konkret für diesen Personenkreis eine Hilfestellung zur eigenen Rollenklärung und Beschäftigung mit Prävention sexualisierter Gewalt. Sie bietet
- Denkanstöße für Einzelne
- Diskussionsbausteine für Dienstbesprechungen und Vikariatsbegleitung
- Fachliche Informationen und Handlungsanleitungen im Verdachtsfall
- Relevante Gesetzestexte
Die Broschüre wurde allen Pfarrerinnen und Pfarrern im Gemeindedienst zugestellt, ein Download der Broschüre ist hier möglich.
Die Broschüre gibt es nur als Download. Die Themen wurden mit den Leitlinien zum sicheren Umgang mit Nähe und Distanz aufgegriffen und erweitert.