Projekt Zukunft Finanzwesen

Wir

Das Projekt Zukunft Finanzwesen hat zum Ziel, die Kirchliche Doppik in der Landeskirche, Kirchengemeinden, Kirchenbezirken und den weiteren nach § 1 HHO benannten Einheiten einzuführen und ist Teil des Rahmenprojekts „Wir für die Kirche - Verwaltung modernisieren“.  Hier arbeiten mehrere landeskirchliche Großprojekte, die allesamt auf eine Veränderung der Verwaltungsstrukturen sowie deren digitale Unterstützung abzielen, eng und koordiniert zusammen.

Auf dieser Webseite finden Sie eine Vielzahl von Informationen rund um das Projekt Zukunft Finanzwesen.

Projekt

Projektorganisation

Projekt Zukunft Finanzwesen

Aufbau der Projektstruktur mit Kundenbetreuung inkl. Schulungskoordination und Koordination Technik.

Projekt Zukunft Finanzwesen

Meilensteine und zeitlicher Ablauf

Wie sich das Projekt im Zeitablauf mit Bezug auf die definierten Meilensteine darstellt, sehen Sie rechts.

Das Gesamtprojekt wurde in drei Teilprojekte gegliedert. Für jedes Teilprojekt wurden zu erreichende Meilensteine definiert.
Wichtige Stichtage im Projektverlauf stellen die einzelnen Pilotierungen und Rollout-Wellen dar.

Diese sind je zum 01.01. in den Jahren 2020 bis 2026 geplant. Rechtzeitig vor den Umstellungen werden Schulungen für die Anwendenden geplant und durchgeführt.

Umstellung doppisches Finanzmanagement

 

Zum Start der Pilotierungsphasen ab dem 1. Januar 2020 erfolgt eine gestufte Inkrafttretungsregelung der neuen Rechtsgrundlagen (Haushaltsordnung (HHO) und Durchführungsverordnung zur Haushaltsordnung (DVO-HHO)) zur Kirchlichen Doppik.

Für die erste Pilotierungsphase wurde die nachfolgende Inkrafttretungsregelung kollegial verabschiedet:

Regelung zum Inkrafttreten der HHO und DVO-HHO (PDF), diese finden Sie abgedruckt unter: Amtsblatt 2020/02 

Für die zweite Pilotierungsphase wurde die nachfolgende Inkrafttretungsregelung kollegial verabschiedet:

Regelungen zum Inkrafttreten der HHO und DVO-HHO (PDF)

Für all diejenigen Organisationseinheiten, die aktuell von der Inkrafttretungsregelung noch nicht umfasst sind, gelten bis zum Umstellungszeitpunkt die zuletzt gültige Haushaltsordnung vom 27. November 2003, zuletzt geändert durch Kirchliches Gesetz vom 27. November 2018 (Abl. 68 S. 310, 312) sowie die dazugehörige Durchführungsverordnung zur Haushaltsordnung vom 14. November 2006 (Abl. 62 S.181), zuletzt geändert am 16. Juli 2019 (Abl. 68 S. 484) weiter fort. 

Unten stehend finden Sie die Verlinkungen zum Zugriff auf die jeweils gültigen Rechtsgrundlagen.

 

Für Organisationseinheiten, die von der Regelung zum Inkrafttreten der neuen HHO und DVO-HHO zum 1. Januar 2020 umfasst sind, gelten die vorgenannten Rechtsgrundlagen. 

Für Organisationseinheiten, die von der Regelung zum Inkrafttreten der neuen HHO und DVO-HHO noch nicht umfasst sind, gelten bis auf Weiteres die Rechtsgrundlagen der Erweiterten Kameralistik fort.  

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Ziele

Das Projekt Zukunft Finanzwesen hat zum Ziel, die Kirchliche Doppik in der Landeskirche, Kirchengemeinden, Kirchenbezirken und den weiteren nach § 1 HHO benannten Einheiten einzuführen. 

Nachdem die rechtlichen Grundlagen geschaffen sind (hier nachzulesen: 850 u. 851 - 852 Haushaltsordnung) und ein Softwareanbieter ausgewählt wurde, starteten 2020 erste Kirchengemeinden als Pilotanwender. Sie erproben die Anwendung der rechtlichen Grundlagen in Verbindung mit der Finanzsoftware, seit 2021 ist auch der Evangelische Oberkirchenrat Pilotanwender.

Weitere kirchengemeindliche Anwender sind im Jahr 2022 zur Pilotierung der Umsetzung einer zentralen kirchlichen Verwaltungsstruktur und eines Diakonieverbands dazugekommen. Die ersten doppischen Jahresabschlüsse der Pilotanwender aus dem Jahr 2020 wurden erstellt und weitgehend bereits durch das Rechnungsprüfamt geprüft - damit ist die erste Pilotierungsphase beendet.

Was versteht man unter Doppik?

Der Begriff „Doppik“ steht für Doppelte Buchführung in Konten.

Er beschreibt ein auf der doppelten Buchführung basierendes Rechnungswesen. Jeder Geschäftsfall löst in der Buchhaltung Veränderungen auf mindestens zwei Konten (Sachkonten) aus (Zugang bzw. Abgang). Die zugrundeliegenden Vorschriften folgen allerdings nicht dem Handelsgesetzbuch (HGB) für Kaufleute sondern einem eigenem Gesetz der Evangelischen Landeskirche in Württemberg „Kirchliches Gesetz über das Finanzmanagement in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (Haushaltsordnung – HHO)“ mit der dazugehörigen Verordnung „Verordnung des Oberkirchenrats zur Durchführung der Haushaltsordnung (Durchführungsverordnung zur Haushaltsordnung – DVO HHO)“.

Rolloutplanung

Neben dem laufenden Support für die aktuell produktiven Anwender bereitet das Team im Teilprojekt Zukunft Finanzwesen derzeit den „Rollout“ vor: Zur Umstellung im Jahr 2024 sind die Kirchenbezirke Biberach, Blaubeuren, Heidenheim und Ulm vorgesehen, mit deren Regionalverwaltungsleitungen und Mitarbeitenden derzeit ein intensiver Austausch sowie die sukzessive Begleitung und Vorbereitung zur Umstellung der Finanzwesenrelevanten Inhalte erfolgt. Daneben werden im Projektteam die Erfahrungen aus den Pilotierungsphasen und die weitere Verbesserung der Finanzsoftware bearbeitet. 

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Wissensvermittlung 

Auf Basis des Feedbacks der Pilotanwender haben wir zuletzt intensiv die Schulungskonzeption und die Schulungsunterlagen überarbeitet. Sie sind nun praxisnäher aufgebaut. Außerdem findet sich in fast jeder Schulung ein theoretischer Part (Grundlagen des neuen Haushaltsrechts) sowie ein technischer Part (Arbeiten in der Software Infoma newsystem). Auf der Lernplattform Moodle bieten wir bereits ein „Selbstlernstudium“ an, das aus einem Mix aus Referentenvideos, Textpassagen, Erklärvideos und einem Quiz besteht. Wenn Sie dieses Schulungsformat ausprobieren möchten, schreiben Sie uns eine E-Mail, dann können wir Sie für die einstündige „Grundlagenschulung Online“ freischalten.

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Handbuch Doppik

Mit der hier veröffentlichten Auflage 2.1 unseres Handbuchs Doppik freuen wir uns, Ihnen die überarbeiteten Inhalte des 1. Abschnitts „Buchführung“ in einer aktuellen Version zur Verfügung stellen zu dürfen.

Die Auflage 2.1 enthält diverse Änderungen zu den bereits veröffentlichten Inhalten der Auflage 2.0 (Stand September 2021) sowie einige neu veröffentlichte Kapitel bzw. Unterkapitel und Buchungsbeispiele.

Alle Änderungen können Sie der Änderungsdokumentation zur Auflage 2.1 (jeweils verlinkt im Dokument) entnehmen.

Veröffentlichung Handbuch Doppik Auflage 2.1 und Anlagen 

 

Veröffentlichung Handbuch Doppik, Auflage 2.0 Stand September 2021

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Das Team vom Projekt Zukunft Finanzwesen   

Dieser Abschnitt wird derzeit überarbeitet und aktualisiert!

Aktuelles

Projekt Zukunft Finanzwesen

Schulungskonzeption - Schaubild

Projekt Zukunft Finanzwesen

Schulungskonzeption - Schulungshaus

Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt und damit auch der erneuten Verlängerung der Übergangsfrist bis 31.12.2024 bis zur verpflichtenden Anwendung der Neuregelung der öffentlichen Hand (§ 2b UstG). 

Alle relevanten Inhalte und Handlungsempfehlungen finden Sie im Downloadbereich des Steuerreferats auf den Serviceseiten der Ev.Landeskirche in Württemberg

Im Rahmen des Projekts Zukunft Finanzwesen steht die schrittweise Umstellung auf das doppische Rechnungswesen an.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Jahr der Umstellung keine Mandantenwechsel jeglicher Art durchgeführt werden können. Konkret bedeutet dies, dass in dem Jahr, in dem Ihr Kirchenbezirk umgestellt wird, keine Strukturveränderungen umsetzbar sind.

Wir bitten Sie deshalb, geplante Strukturveränderungen frühzeitig mit uns abzusprechen, sodass ein reibungsloser Ablauf des Prozesses ermöglicht werden kann.

 

Am 1. Januar 2020 begann für das Projekt Zukunft Finanzwesen eine spannende Phase, da der Echtstart der Kirchlichen Doppik realisiert wurde. Insgesamt vier Pilotanwendende starteten mit den doppischen Softwareprodukten „newsystem“ (bisher Navision-K) der Firma Axians Infoma. Dem Echtstart wurde gespannt entgegengeblickt, da alle bisherigen Überlegungen, die sich einerseits in den rechtlichen Grundlagen sowie andererseits in definierten Anforderungen und Erwartungen niederschlagen, sich nun in der Software und der Praxis bewähren müssen.

Die Pilotanwendenden werden in den ersten Monaten durch eine intensive Echtstartbegleitung vor Ort und durch laufenden telefonischen Support der Projektmitarbeitenden sowie der Firma Axians Infoma unterstützt.

Aus der täglichen Pilotierung können neue oder zusätzliche Anforderungen an die Kirchliche Doppik und an die Software entstehen, die im Rahmen des Supports aufgenommen und weiter bearbeitet werden.

Service

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Abkürzungen

Rechtliche Grundlagen

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Wir für die Kirche - Verwaltung modernisieren 

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https://www.kirchensteuer-wirkt.de/wirkung

Wirkung der Kirchensteuer

Die evangelische Kirche verwendet die Kirchensteuer, um im Leben der Menschen zu wirken. Sie schaut präzise hin und fragt: Wo braucht es Familienzentren, Beratungsstellen oder Streetworker? Wann Vesperkirchen, Gottesdienste, Seelsorge? Wie viele Kindergärten, Schulen sowie Tagungs- und Bildungsstätten? Welche Chöre, Kunst, Kirchengebäude und Gemeindehäuser?

Evangelische Kirche Deutschland

Ein wichtiges Ziel des neuen kirchlichen Finanzwesens ist die stärker inhaltliche Ausrichtung der Finanzen im Haushalt durch die Einführung eines Haushaltsbuches. Es ist nach kirchlichen Handlungsfeldern oder nach Organisationseinheiten gegliedert und enthält zusätzlich zu den zugehörigen Finanzzahlen weitere Angaben zu den Zielen der Handlungsfelder/Organisationseinheiten sowie Indikatoren für deren Erreichungsgrad.

https://www.kirchenfinanzen.de/finanzen/haushalt/doppik.html

https://www.kirchenfinanzen.de/finanzen/haushalt/downloads.html

Diözese Rottenburg-Stuttgart

 

Kooperation mit der Diözese Rottenburg-Stuttgart bei der Einführung einer neuen Finanzsoftware (ERP-System) im Rahmen der Umstellung auf die kirchliche Doppik.

https://projekt-doppik.drs.de

Interner Bereich
Glossar