Projekt Zukunft Finanzwesen

Das Projekt Zukunft Finanzwesen hat zum Ziel, die Kirchliche Doppik in der Landeskirche, Kirchengemeinden, Kirchenbezirken und den weiteren nach § 1 HHO benannten Einheiten einzuführen und ist Teil des Rahmenprojekts „Wir für die Kirche - Verwaltung modernisieren“.  Hier arbeiten mehrere landeskirchliche Großprojekte, die allesamt auf eine Veränderung der Verwaltungsstrukturen sowie deren digitale Unterstützung abzielen, eng und koordiniert zusammen.

Auf dieser Webseite finden Sie eine Vielzahl von Informationen rund um das Projekt Zukunft Finanzwesen.

 

Projektorganisation 

Aufbau der Projektstruktur mit Kundenbetreuung inkl. Schulungskoordination und Koordination Technik. 

Meilensteine und zeitlicher Ablauf

Meilensteine und zeitlicher Ablauf

Wie sich das Projekt im Zeitablauf mit Bezug auf die definierten Meilensteine darstellt, sehen Sie rechts.

Das Gesamtprojekt wurde in drei Teilprojekte gegliedert. Für jedes Teilprojekt wurden zu erreichende Meilensteine definiert.
Wichtige Stichtage im Projektverlauf stellen die einzelnen Pilotierungen und Rollout-Wellen dar.

Diese sind je zum 01.01. in den Jahren 2020 bis 2026 geplant. Rechtzeitig vor den Umstellungen werden Schulungen für die Anwendenden geplant und durchgeführt. 

 

Ziele

Das Projekt Zukunft Finanzwesen hat zum Ziel, die Kirchliche Doppik in der Landeskirche, Kirchengemeinden, Kirchenbezirken und den weiteren nach § 1 HHO benannten Einheiten einzuführen. 

Nachdem die rechtlichen Grundlagen geschaffen sind (hier nachzulesen: 850 u. 851 - 852 Haushaltsordnung) und ein Softwareanbieter ausgewählt wurde, starteten 2020 erste Kirchengemeinden als Pilotanwender. Sie erproben die Anwendung der rechtlichen Grundlagen in Verbindung mit der Finanzsoftware, seit 2021 ist auch der Evangelische Oberkirchenrat Pilotanwender.

Weitere kirchengemeindliche Anwender sind im Jahr 2022 zur Pilotierung der Umsetzung einer zentralen kirchlichen Verwaltungsstruktur und eines Diakonieverbands dazugekommen. Die ersten doppischen Jahresabschlüsse der Pilotanwender aus dem Jahr 2020 wurden erstellt und weitgehend bereits durch das Rechnungsprüfamt geprüft - damit ist die erste Pilotierungsphase beendet.

 

Was versteht man unter Doppik?

Der Begriff „Doppik“ steht für Doppelte Buchführung in Konten.

Er beschreibt ein auf der doppelten Buchführung basierendes Rechnungswesen. Jeder Geschäftsfall löst in der Buchhaltung Veränderungen auf mindestens zwei Konten (Sachkonten) aus (Zugang bzw. Abgang). Die zugrundeliegenden Vorschriften folgen allerdings nicht dem Handelsgesetzbuch (HGB) für Kaufleute sondern einem eigenem Gesetz der Evangelischen Landeskirche in Württemberg „Kirchliches Gesetz über das Finanzmanagement in der Evangelischen Landeskirche inWürttemberg (Haushaltsordnung – HHO)“ mit der dazugehörigen Verordnung „Verordnung des Oberkirchenrats zur Durchführung der Haushaltsordnung (Durchführungsverordnung zur Haushaltsordnung – DVO HHO)“.   

Weitere Infos finden Sie in unseren Erklärvideos unter der Rubrik Service!         

 

Rolloutplanung

Umstellung Finanzwesen zum 1. Januar 2025 - Rolloutwelle 2

Zum 01.01.2025 starteten insgesamt zwölf Kirchenbezirke der Evangelischen Regionalverwaltungen in Aalen, Calw, Esslingen Ludwigsburg (für die Kirchenbezirke Besigheim, Marbach und Vaihingen-Ditzingen) und Ravensburg produktiv mit Infoma newsystem.

Im ersten Quartal des Jahres 2025 wurden die Verwaltungsmitarbeitenden im Rahmen der Echtstartbegleitung durch Kolleginnen und Kollegen des Projektteams bei ihren Tagesarbeiten in newsystem und bei Einzelfragen in vielen Terminen eng begleitet und unterstützt.

Rolloutplanung Stand April 2025

 

Wissensvermittlung

Auf Basis des Feedbacks der Pilotanwender haben wir zuletzt intensiv die Schulungskonzeption und die Schulungsunterlagen überarbeitet. Sie sind nun praxisnäher aufgebaut. Außerdem findet sich in fast jeder Schulung ein theoretischer Part (Grundlagen des neuen Haushaltsrechts) sowie ein technischer Part (Arbeiten in der Software Infoma newsystem). Auf der Lernplattform Moodle bieten wir bereits zu vielen Themen ein „Selbstlernstudium“ an, das aus einem Mix aus Referentenvideos, Textpassagen, Erklärvideos und einem Quiz besteht. Wenn Sie dieses Schulungsformat ausprobieren möchten, melden Sie sich auf der Lernplattform Digitales-Lernen-Kirche an und schreiben sich selbst in den jeweiligen Modulen ein. 

Digitales-Lernen-Kirche

Projekt
Projekt

Handbuch Doppik Auflage 2.3 Stand 31.12.2024

Mit der hier veröffentlichten Auflage 2.3 unseres Handbuchs Doppik freuen wir uns, Ihnen die überarbeiteten Inhalte des 1. Abschnitts „Buchführung“ in einer aktuellen Version mit Stand zum 31.12.2024 zur Verfügung stellen zu dürfen.

Die Auflage 2.3 enthält textliche Änderungen zu den bereits veröffentlichten Themen der vorherigen Auflagen sowie neu hinzugefügte Inhalte.

Alle Änderungen können Sie der Änderungsdokumentation zur Auflage 2.3 (jeweils verlinkt im Dokument) entnehmen.

Handbuch Doppik Auflage 2.3

Anlagen

Checkliste 7.1 Umstellung auf die Kirchliche Doppik

 

Anlage 7.2 Überleitung Gliederung

 

Handbuch Doppik Auflage 2.2 Stand September 2023

Handbuch Doppik Auflage 2.1 Stand Juli 2023

Handbuch Doppik Auflage 2.0 Stand September 2021

Wir
Wir
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Das Team vom Projekt Zukunft Finanzwesen   

Dieser Abschnitt wird derzeit überarbeitet und aktualisiert!

Aktuelles
Aktuelles

Schulungskonzeption - Schaubild

Schulungskonzeption - Schulungshaus

 

E-Learning

Im Rahmen des Projekts Zukunft Finanzwesen setzen wir verstärkt auf innovative Selbstlernformate, um die Wissensvermittlung zu optimieren. Sie als Lernende haben die Möglichkeit, die Inhalte flexibel und individuell zu erarbeiten.

Durch den Einsatz von Lernvideos, Softwareaufzeichnungen, Textpassagen, Schaubildern und Wissensabfragen können Sie sich die benötigten Kenntnisse auf eine abwechslungsreiche und anschauliche Weise aneignen. Die Dauer der einzelnen Kapitel ist klar angegeben, sodass Sie Ihre Lernzeit optimal planen können.

Ein großer Vorteil der E-Learning-Formate ist die zeit- und ortsunabhängige Wissensvermittlung. Sie können lernen, wann und wo es Ihnen am besten passt – ganz nach Ihrem individuellen Zeitplan.

Nutzen Sie die Vorteile unserer Selbstlernformate auf der Lernplattform  und gestalten Sie Ihre Weiterbildung im Finanzwesen flexibel und effektiv! Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Lernweg zu begleiten. 

 

Schulungsanmeldung

Schulungen für OKR – Mitarbeitende:Hier gelangen Sie direkt zur Schulungsanmeldung 

 

Schulungen für den Rollout 2 - Umstellung zum 01. Januar 2025: Hier  gelangen Sie direkt zur Schulungsanmeldung

 

Schulungen für den Rollout 3 - Umstellung zum 01. Januar 2026Hier gelangen Sie direkt zur Schulungsanmeldung

 

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig vor der Schulung eine Termineinladung mit allen wichtigen Informationen!

 

 

Gemäß dem Jahressteuergesetz 2024 (Beschluss des Bundesrates vom 22.11.2024) wird die bisherige Übergangsregelung zu § 2b UStG in § 27 Abs. 22a S. 1 UStG nochmal um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert. Somit gilt die abgegebene Optionserklärung, soweit sie nicht widerrufen wurde, auch für sämtliche Leistungen, die nach dem 31.12.2024 und vordem 01.01.2027 ausgeführt werden. Es handelt sich insofern um eine automatische Verlängerung.

Alle relevanten Inhalte und Handlungsempfehlungen finden Sie im Downloadbereich des Steuerreferats auf den Serviceseiten der Ev. Landeskirche in Württemberg: Hier

Im Rahmen des Projekts Zukunft Finanzwesen steht die schrittweise Umstellung auf das doppische Rechnungswesen an.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Jahr der Umstellung keine Mandantenwechsel jeglicher Art durchgeführt werden können. Konkret bedeutet dies, dass in dem Jahr, in dem Ihr Kirchenbezirk umgestellt wird, keine Strukturveränderungen umsetzbar sind.

Wir bitten Sie deshalb, geplante Strukturveränderungen frühzeitig mit uns abzusprechen, sodass ein reibungsloser Ablauf des Prozesses ermöglicht werden kann.

 

Auftakt zur Rolloutwelle 3 mit Echtstart zum 01.01.2026

Zum 01.01.2026 werden weitere elf Evangelische Regionalverwaltungen mit insgesamt 26 Kirchenbezirken (bzw. 19 Kirchenbezirken nach abgeschlossenen Fusionsprozessen) auf das doppische Finanzwesen umgestellt. Zur Vorbereitung dieser dritten und zugleich letzten Rolloutwelle einschließlich der Einführung von Infoma newsystem sind eine Vielzahl von Punkten zu beachten und im Jahresverlauf 2025 vielfältige (Vor-)Arbeiten auszuführen. Bereits vor Jahresende 2024 fanden „Onboarding-Veranstaltungen“ mit den Leitungen der tangierten ERVen sowie mit den benannten Keyusern statt. Die Keyuser übernehmen in zentraler Schlüsselrolle die fachliche Betreuung vor Ort, führen etwa Umstellungsarbeiten selbst durch bzw. begleiten die Mitarbeitenden bei Umstellungstätigkeiten und leiten diese entsprechend an. 

In Kick-off-Veranstaltungen werden die Mitarbeitenden des Finanzbereichs der jeweiligen Evangelischen Regionalverwaltungen ebenfalls über die anstehenden Projektschritte informiert und aktiv in das Projektgeschehen eingebunden. 

 

Service
Service

Erklärvideos

Rufen Sie Medieninhalte über den lokalen Browser auf, da es ansonsten Probleme bei der Audiowiedergabe geben kann!

Wissensmanagement

Derzeit befindet sich das Wissensmanagement noch im Aufbau. Daher sind noch einige Inhalte von uns zu befüllen. Dennoch finden Sie im Wissensmanagement bereits jetzt zu einigen Prozessen (wie zum Beispiel Anlage von Stammdaten und erste Vorbereitungen zur Haushaltsplanung) übersichtliche Flussdiagramme, die bei der täglichen Arbeit helfen sollen die einzelnen Arbeitsschritte ins Gedächtnis zu rufen. Darüber hinaus soll das Wissensmanagement die erste Anlaufstelle für Sie werden um themenspezifisch auf verschiedene weitere Informationsquellen wie Schulungsunterlagen, Erklärvideos oder Handreichungen weitergeleitet zu werden. Wir arbeiten daran möglichst zügig auch weitere für Sie wichtige Informationen und Flussdiagramme zur Verfügung zu stellen um Ihnen die tägliche Arbeit zu erleichtern.  

 

Abkürzungen

Rechtliche Grundlagen

Links
Interner Bereich
Interner Bereich
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Glossar
Glossar

Weiterführende Links

Wir für Kirche - Verwaltung modernisieren

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Wirkung der Kirchensteuer

Die evangelische Kirche verwendet die Kirchensteuer, um im Leben der Menschen zu wirken. Sie schaut präzise hin und fragt: Wo braucht es Familienzentren, Beratungsstellen oder Streetworker? Wann Vesperkirchen, Gottesdienste, Seelsorge? Wie viele Kindergärten, Schulen sowie Tagungs- und Bildungsstätten? Welche Chöre, Kunst, Kirchengebäude und Gemeindehäuser?

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Evangelische Kirche Deutschland

Ein wichtiges Ziel des neuen kirchlichen Finanzwesens ist die stärker inhaltliche Ausrichtung der Finanzen im Haushalt durch die Einführung eines Haushaltsbuches. Es ist nach kirchlichen Handlungsfeldern oder nach Organisationseinheiten gegliedert und enthält zusätzlich zu den zugehörigen Finanzzahlen weitere Angaben zu den Zielen der Handlungsfelder/Organisationseinheiten sowie Indikatoren für deren Erreichungsgrad.

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Diözese Rottenburg-Stuttgart

Kooperation mit der Diözese Rottenburg-Stuttgart bei der Einführung einer neuen Finanzsoftware (ERP-System) im Rahmen der Umstellung auf die kirchliche Doppik.

 

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Kirchengemeinderäte und Landessynode werden neu gewählt

2025 neigt sich in der württembergischen Landeskirche die aktuelle Legislaturperiode dem Ende zu. Deshalb müssen Ende 2025 alle Gremien neu gewählt werden, über deren Besetzung die Kirchenmitglieder bei der sogenannten Kirchenwahl bestimmen.

Diese Wahl findet am Sonntag, 30. November 2025 gleichzeitig in allen Kirchengemeinden der Landeskirche statt.

Dabei wählen die Kirchenmitglieder ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Kirchengemeinderäte vor Ort und für die Landessynode, die gemäß der württembergischen Kirchenverfassung gemeinsam mit dem Landesbischof und dem Oberkirchenrat die Landeskirche leitet.

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