Bezirke und Gemeinden

Die Basis unserer Kirche

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg (Stand 31.12.2023)

  • 1.169 Kirchengemeinden
  • 97 Gesamtkirchengemeinden
  • 56 Verbundkirchengemeinden
  • 47 Dekanate
  • 44 Kirchenbezirke
  • 24,9 Kirchengemeinden pro Dekanat: Im Durchschnitt bilden also rund 25 Gemeinden ein Dekanat.

Die Kirchenbezirke sind wiederum zu vier Prälaturen zusammengefasst: Heilbronn, Reutlingen, Stuttgart und Ulm.

Eine ausführliche Karte der Landeskirche finden Sie hier.


Was ist ein Kirchenbezirk?

Die Aufgaben der Kirchenbezirke

Die Kirchenbezirke nehmen Aufgaben wahr, die die Möglichkeiten der Kirchengemeinden übersteigen. Im Bereich der Jugendarbeit, der Diakonie und der Erwachsenenbildung ergänzen und unterstützen sie die Arbeit der Kirchengemeinden. Manche Kirchenbezirke unterhalten Tagungsstätten. Daneben gibt es auch Aufgaben, die dem Kirchenbezirk durch Gesetz oder Verordnung zugewiesen sind, wie die diakonischen Beratungsstellen.

Organisation

Die Kirchenbezirke sind wie die Kirchengemeinden Körperschaften des öffentlichen Rechts und können als solche Träger von Einrichtungen sein und selbst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anstellen. Ein Kirchenbezirk wird von der Bezirkssynode, dem Kirchenbezirksausschuss und dem Dekan bzw. der Dekanin geleitet. Die Mitglieder der Bezirkssynode werden von den Kirchengemeinderäten des jeweiligen Bezirks gewählt. Zu ihr gehören auch die Pfarrerinnen und Pfarrer der Kirchengemeinden. Finanziert wird der Kirchenbezirk durch die Bezirksumlagen der Kirchengemeinden.

Von dem Kirchenbezirk als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist aber der Begriff Dekanat zu unterscheiden. Dabei handelt es sich um den kirchlichen Aufsichtsbezirk eines Dekans bzw. einer Dekanin. Eine Besonderheit ist der Kirchenkreis Stuttgart: Er umfasst vier Dekanatsbezirke und bildet für das Stadtgebiet eine Einheit. So kommt es auch, dass die Evangelische Landeskirche in Württemberg bei 44 Kirchenbezirken 47 Dekanate hat.

Der Kirchenbezirksausschuss

Der Kirchenbezirksausschuss (KBA) muss die Haushaltspläne der Kirchengemeinden genehmigen und über die Zuweisung der Kirchensteuermittel entscheiden. Er bestimmt damit über die Wiederbesetzung und die Verteilung der Stellen im Kirchenbezirk mit. Außerdem stellt der KBA die Bauübersicht und eine Planung für andere Investitionen auf, die für die Realisierung z. B. der Bauvorhaben der Kirchengemeinden ausschlaggebend sind.

Nur selten umfasst ein Kirchenbezirk einen ganzen Landkreis. Meist hat es der Landkreis mit mehreren Kirchenbezirken zu tun, wodurch zwischen den Kirchenbezirken eine Abstimmung erforderlich wird. Diese Abstimmung bedarf klarer Absprachen, die rechtlich auf zweierlei Weise möglich ist: Eine eher lockere Form ist die kirchenrechtliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Kirchenbezirken, in der die entsprechenden Absprachen und Beteiligungen festgehalten werden. Etwas weiter geht die Bildung eines Verbandes der Kirchenbezirke, auf den die notwendigen Zuständigkeiten übertragen werden.


Was ist eine Kirchengemeinde?

Kirchengemeinden gibt es in den größten Städten und in den kleinsten Dörfern. In der Regel entscheidet der Wohnort darüber, zu welcher Kirchengemeinde Sie gehören. Wenn Sie möchten, können Sie auch Mitglied einer anderen Kirchengemeinde werden. Ihr Wohnsitz sollte allerdings so gelegen sein, dass eine regelmäßige Teilnahme am Leben der von Ihnen gewählten Kirchengemeinde möglich ist. Zur Ummeldung wenden Sie sich an das Pfarramt Ihres Wohnsitzes oder an das Pfarramt der von Ihnen gewählten Kirchengemeinde und erklären Sie dort schriftlich Ihre Ummeldung.

Sollten Sie sich nach einem Umzug in einen Ort mit mehreren Gemeinden unsicher sein, zu welcher Sie gehören, erhalten Sie bei jedem Pfarramt Auskunft. Oder Sie sehen in unserem Gemeindefinder nach. 

Organisation

Eine Kirchengemeinde wird vom gewählten Kirchengemeinderat zusammen mit der zuständigen Pfarrerin bzw. dem zuständigen Pfarrer geleitet. Der Kirchengemeinderat wird alle sechs Jahre neu gewählt. In den Kirchengemeinderat wählbar sind alle Gemeindeglieder, die das 18. Lebensjahr bereits erreicht haben. Zur Kirchenwahl 2013 durften zum ersten Mal Kirchenmitglieder ab 14 Jahren wählen. Auf dem Land kann es sein, dass ein Pfarrer/eine Pfarrerin für mehrere Gemeinden zuständig ist. Gemeinden in Städten schließen sich oft zu Gesamtkirchengemeinden zusammen. Dann gibt es zusätzlich zu den einzelnen Kirchengemeinderatsgremien einen Gesamtkirchengemeinderat.


Was ist das "Netzwerk Citykirchen"?


Innerhalb der Evangelischen Landeskirche in Württemberg haben sich zentrale Kirchen und kirchliche Initiativen zu einem „Netzwerk Citykirchen“ zusammengeschlossen. Dadurch soll der wechselseitige Erfahrungsaustausch und die konzeptionelle Weiterentwicklung befördert werden. 

Zum „Netzwerk Citykirchen“ der Württembergischen Landeskirche gehören zur Zeit in Stuttgart die Leonhards-, die Hospital- und die Stiftskirche, in Esslingen die Stadtkirche und die Franziskanerkirche mit dem Projekt „Kloster für die Stadt“, in Heilbronn die Gesamtkirchengemeinde mit der Kilianskirche, in Ludwigsburg die Friedens- und die Stadtkirche, in Reutlingen die Nikolaikirche, in Tübingen der Treffpunkt „Kirche am Markt“ im dortigen Gemeindehaus und in Ulm die Citykirchenarbeit am Ulmer Münster.

Citykirchen wollen durch spezielle Angebote urban geprägte und orientierte Menschen erreichen. Dazu gehören, offene Kirchen, Themengottesdienste, die Vesperkirchenarbeit, psychologische und seelsorgerliche Schwerpunkte, Heilungsgottesdienste, Bildpredigten, Kirchennächte, besondere Konzerte und musikalische Veranstaltungen sowie Kunstausstellungen im Kirchenraum. 

Ansprechpartner

Eberhard Schwarz

Pfarrer Eberhard Schwarz

Evangelische Kirche in der City

Büchsenstraße 33
70174 Stuttgart

Tel.
0711 2068195
Mail
citykirchen-stuttgart@elk-wue.de
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In fast allen europäischen Großstädten und zunehmend auch in mittelgroßen Städten hat sich in den vergangenen Jahren eine eigenständige Citykirchenarbeit entwickelt. Der urbane Lebensstil, die Aufwertung der Stadtzentren als Lebens-, Arbeits- und Kulturorte bedeutet eine Herausforderung eigener Art für den öffentlichen und seelsorgerlichen Auftrag der Kirche. War die Citykirchenarbeit ursprünglich eine Reaktion auf die Entkirchlichung der Großstädte, so lässt sich mittlerweile ein gegenläufiger Trend beobachten: Aufgrund ihrer Zentralität, ihrer historischen und identitätsstiftenden Bedeutung sind Innenstadtkirchen besondere Anziehungspunkte geworden mit täglich vielen Besuchern. Sie werden als offene Orte der Spiritualität, der Stille und des vertraulichen Gesprächs ebenso gesucht und geschätzt wie als Räume der öffentlichen Repräsentanz von Kirche, der besonderen Wortverkündigung, der geistlichen Musik und der Kunst. Viele Citykirchen sind ganztägig geöffnet.

Kontakt

Evangelischer Oberkirchenrat

Zentrale

Postfach 101342 70012 Stuttgart

Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart

Tel.
0711 21490
Fax
0711 21499236
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okr@elk-wue.de
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    • Handbuch für Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte 2019
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      Info: 5 MB | PDF
      07.01.2020