06.07.2018 Landessynode beschließt zweiten Nachtragshaushalt
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Landeskirche
Landessynode beschließt zweiten Nachtragshaushalt 2018
Mehr Finanzmittel für soziale und digitale Projekte
Noch bis Samstag, 7. Juli, findet in Ulm die Sommertagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode statt. Am Abend des ersten Sitzungstags am Donnerstag, 5. Juli, haben die Synodalen unter anderem den zweiten Nachtragshaushalt 2018 einstimmig beschlossen.
„Mit über 30 Millionen Euro Umfang toppt der zweite Nachtrag den aus dem vergangenen Jahr deutlich“, berichtete Martin C. Ritter, Leiter des Referats für Finanzplanung, Haushalt, Steuern, Finanzcontrolling und Statistik im Oberkirchenrat. 18,5 Millionen Euro fallen im laufenden Jahr an. Der Rest der Gelder geht in mehrjährige Projekte, die 2018 beginnen und deren Kosten in den Folgejahren mit in den Nachtrag eingerechnet wurden. Der mit fünf Millionen Euro größte Posten ist für den Immobilienfonds der Diakonie, um Wohnraum für Menschen in prekären Verhältnissen zu schaffen. Mit 500.000 Euro soll die Neuaufstellung der Bahnhofsmission unterstützt werden. Mit 600.000 Euro wird der Aktionsplan Inklusion nochmals aufgestockt. Der Aktionsplan will Kirchengemeinden, kirchliche Werke und diakonische Einrichtungen darin bestärken, die Inklusion von Menschen mit eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten systematisch zu fördern und vor Ort konkrete Schritte umzusetzen. „Mit dem Aktionsplan Inklusion setzen wir uns auch für die soziale Inklusion ein, das heißt, dass sich auch aus der Kraft des Evangeliums heraus Haltungen verändern gegenüber allen Menschen, mit denen es oft wenig Berührung gibt“, sagte Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg, in seinem Bericht. In die Informations- und Datensicherheit sollen 4,1 Millionen Euro investiert werden. Gut 70.000 Euro dienen dafür, ein stabiles WLAN-Netz im Oberkirchenrat einzurichten. Des Weiteren sind 1,8 Millionen Euro für Stellen und das Büro eines „Chief Digital Officers“ sowie gut eine Million für eine neue Hotelmanagement-Software für die Tagesstätten vorgesehen.
Ein Schwerpunkt bleibt die Familienarbeit. Für die Verwaltung von Kindertagesstätten sind jährlich über 1,8 Millionen Euro eingeplant, um dadurch die Kindergartenarbeit zu entlasten. „Es soll verhindert werden, dass sich immer mehr Gemeinden aus der Kindergartenarbeit zurückziehen“, betonte der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Jugend, Siegfried Jahn. Oberkirchenrat Hans-Peter Duncker stellte den Synodalen konkrete Fördermaßnahmen vor. So sollen Pfarrerinnen und Pfarrer Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Kindergartenarbeit an kirchliche Verwaltungsstellen abgeben können. Zu diesem Zweck sollen 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die rund 2.000 Gruppen in den Kindertagestätten der Landeskirche eingestellt werden. Zudem soll die Qualität der Kindergartenarbeit durch eine Zertifizierung nach den Kriterien der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder (BETA) gesichert werden. Dazu sollen 500.000 Euro nachträglich in den Haushalt 2018 eingestellt werden.
Weiter wurde um die Zukunft einer bisher bis zum 30. September befristeten Stelle im Büro für Weltanschauungsfragen beraten. Die Synode hat sich dafür ausgesprochen, diese Arbeit fortzuführen und eine unbefristete Stelle zu schaffen sowie entsprechende Sachmittel zur Verfügung zu stellen. „Die Welt – gerade auch die religiöse – ist unübersichtlicher geworden und unsere Gemeinden und kirchlichen Mitarbeitenden brauchen mehr als zuvor Orientierung“, begründete der Vorsitzende des Finanzausschusses Michael Fritz den Entschluss.
Mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2022
Die Mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2022 hat Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup als „vorsichtig-stabil“ bezeichnet. Der Stand der Kirchensteuereinnahmen sei immer noch solide. Die weltpolitische Lage gebe jedoch Anlass, „mit Einschlägen in der Wirtschaft und fallenden Kirchensteuereinnahmen zu rechnen“. Die vorgestellte Planung enthält 50 neue Projekte und Investitionen, zwölf Baumaßnahmen sowie zwölf neue Dauerfinanzierungen mit einem finanziellen Volumen von insgesamt 55,6 Millionen Euro. 48,2 Millionen entfallen auf den Haushalt der Landeskirche im engeren Sinne, 6,2 Millionen auf den Haushalt der Kirchengemeinden. Dazu kommen 1,3 Millionen, die dem Haushaltsbereich Kirchensteuern zugeordnet sind und im gemeinsamen Interesse finanziert werden. Die landeskirchliche Ausgleichsrücklage sei mit 355 Millionen Euro gut gefüllt, erklärte Kastrup.
Ein strategischer Schwerpunkt der Planung ist die Digitalisierung. 1,8 Millionen Euro sind in diesem Zusammenhang für ein Büro für Digitalisierungsmanagement vorgesehen. 4,1 Millionen Euro sind für die Informationssicherheit eingeplant, die unter anderem in der EU-Datenschutzgrundverordnung geregelt ist. „Ihre Einhaltung ist zwingend“, betonte Kastrup. Alle landeskirchlichen Einrichtungen bis hin zu den Kirchengemeinden würden bei ihrer Umsetzung unterstützt. „Die Digitalisierung bindet enorm viele Mittel“, sagte Kastrup. Diese würden sich jedoch dann lohnen, wenn Geschäftsprozesse vereinfacht und damit weniger personalintensiv würden sowie Synergien zwischen Landeskirchen hergestellt werden können. So arbeite man etwa mit der Rheinischen Landeskirche im Bereich Gemeindemanagement zusammen.
Außerdem wurde die Stärkung der Notfallseelsorge in der Finanzplanung berücksichtigt. Zu diesem Zweck soll beim Pfarramt für Polizei und Notfallseelsorge ab dem 1. Oktober 2018 für drei Jahre eine Projekt-Pfarrstelle geschaffen werden. Die Synode bewilligte dafür Sachmittel in Höhe von 100.000 Euro. Ziel sei es, „die Wahrnehmung und die Bewusstseinsbildung für die Notfallseelsorge als Teil des Pfarrdienstes“ und „die Koordinationsstrukturen der Notfallseelsorge auf Landkreisebene“ zu stärken, erklärte Finanzausschussvorsitzender Fritz. Um dies zu erreichen, werden ab dem kommenden Haushaltsplan 600.000 Euro pro Jahr bereitgestellt.
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