| Politik

„Anspruchsdenken gefährdet die Würde“

Württembergische Landeskirche zur Neuregelung der Organspende

Bisher muss sich ein potenzieller Spender aktiv entscheiden, ob er nach seinem Tod Organe spenden will. Am Donnerstag entscheidet der Bundestag über eine Neuregelung (Symbolbild).Pixabay

Stuttgart/Berlin. Es wird eine Gewissensentscheidung für die Bundestagsabgeordneten, wenn sie am  Donnerstag über die Neuregelung der Organspende abstimmen. Zwei unterschiedliche Gesetzentwürfe liegen vor - wobei die Evangelische Landeskirche in Württemberg vor einem der beiden warnt. Dies geht aus einem vom Oberkirchenrat erarbeiteten Argumentationspapier mit einem Vorwort von Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July hervor. elk-wue.de sprach mit Pfarrer Dr. Til Elbe-Seiffart aus dem Referat Theologie im Oberkirchenrat.


Der Deutsche Bundestag wird sich am Donnerstag mit der Neuregelung der Organspende befassen (Archivfoto).Thomas Köhler/Deutscher Bundestag/photothek.net

Herr Elbe-Seiffart, der Bundestag befasst sich bei seiner Sitzung am 16. Januar mit der Neuregelung der Organspende. Zwei Gesetzentwürfe konkurrieren miteinander: die „Doppelte Widerspruchslösung“ – und die freiwillige „Zustimmungslösung“ mit einer regelmäßigen Erinnerung an potenzielle Spender, ihre Entscheidung in einem staatlichen Spenderregister eintragen zu lassen. Zu welcher Variante rät die württembergische Landeskirche?

Zur zweiten. Wir raten dazu, den Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zu unterstützen. Dagegen halten wir als Landeskirche die Widerspruchslösung im Moment für vorschnell und problematisch.

Pfarrer Dr. Til Elbe-Seiffart (45) ist Pfarrer und im Evangelischen Oberkirchenrat im Referat Theologie, Kirche und Gesellschaft tätig.

Warum?

Aus zweierlei Gründen: Erstens gab es erst im April vergangenen Jahres eine Gesetzesänderung, um die Mängel in der Struktur und in der Zusammenarbeit aller Beteiligten in den Prozessen der Organspende abzustellen. Diese neuen Regelungen haben ihre Effekte noch gar nicht entfalten können.

Zweitens würde eine Widerspruchslösung eine Umkehrung des in Deutschland üblichen Systems der Einverständniserklärung bedeuten – ein nicht erhobener Widerspruch würde als Zustimmung gelten. Das würde bedeuten: Wenn ich nichts äußere, dann stehen nach meinem Tod mein Körper und meine Organe zur Verfügung. Bei jedem Internet-Einkauf muss ich zustimmen und bestätigen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben; sonst geht’s mit dem Kauf nicht weiter. Aber ausgerechnet wenn’s um meine Organe geht, soll ich nicht zustimmen müssen, damit sie der Medizin zur Verfügung stehen? Das kann so nicht sein.

Anspruchsdenken zu befürchten

Interessant: Die Landeskirche nutzt eine juristische Argumentation gegen die Widerspruchslösung, keine theologische…

Die Frage, wie wir Zustimmung äußern, prägt ja auch unser Zusammenleben und ist insofern auch ethisch. Aber es stimmt: Eine theologische Argumentation kann sich darin nicht erschöpfen. Die Widerspruchslösung würde auch das Problem aufwerfen, dass ein Anspruchsdenken auf den Körper des oder der Verstorbenen entstehen könnte. Ein solches Anspruchsdenken gefährdet aber die Würde der menschlichen Person als Ebenbild Gottes, die nicht einfach mit dem Tod endet.

„Bedrückende Zahl der Wartenden“

Eine Konsequenz der bisherigen Zustimmungslösung ist aber, dass die Zahl der Organspender viel zu gering ist: In Deutschland warten derzeit mehr als 10.000 Patienten auf ein Spenderorgan, für viele kommt ein neues Organ zu spät. Wäre eine schnelle Erhöhung der Spender-Zahl durch eine „Doppelte Widerspruchslösung“ deshalb nicht die pragmatischere und damit menschlichere Variante?

Ich warne davor, die bedrückende Zahl der Wartenden auf die ungenügende Zahl der Spender zurückzuführen. Denn etwas mehr als ein Drittel der Bundesbürger besitzt einen Organspenderausweis. Das heißt: Die Zahl der potenziellen Organspender liegt bei mehreren Millionen. Das eigentliche Problem liegt darin, dass in den vergangenen Jahren nur in extrem wenigen Fällen – wir reden hier von einem einstelligen Prozentbereich – die Deutsche Stiftung Organtransplantation überhaupt informiert wurde, wenn ein potenzieller Organspender gestorben ist. Und in noch weniger Fällen ist dann die Transplantation tatsächlich vorgenommen worden. Das Problem liegt also viel stärker in den Abläufen als in der Zahl der Menschen, die zur Organspende bereit sind.

„Mehr Probleme als Lösungen“

Also heißt die Empfehlung der württembergischen Landeskirche an den Bundestag: Erst zuwarten, bis das Gesetz aus dem vergangenen Jahr greift – und erst später entscheiden?

Zuwarten hätte in einem Bereich, in dem so viele Menschen warten und auf eine Transplantation angewiesen sind, beinahe etwas Zynisches. Es geht darum, sich nicht vorschnell für eine Lösung zu entscheiden, die mehr Probleme bringt als Lösungen. Ich kann mir auch deshalb den Entwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft sehr gut als Lösung vorstellen, weil er gegenüber der bisherigen Regelung auch noch ein Online-Register vorsieht, das Abläufe beschleunigen soll. Das wäre ein gangbarer Weg – kombiniert mit den Bemühungen, an denen die Kirchen in Deutschland auch in ökumenischer Verbundenheit beteiligt sind: die Menschen zu ermuntern zu einer eigenständigen Entscheidung.

Denn man kann die Widerspruchslösung zwar sehr kritisch sehen – der Organspende an sich aber trotzdem positiv gegenüberstehen.

Die EKD hat schon 1990 die Bereitschaft zur Organspende als ein Zeichen der Nächstenliebe bezeichnet…

Ja, die EKD und die Deutsche Bischofskonferenz haben die Organspende als Möglichkeit der Nächstenliebe anerkannt – ohne aber die Entscheidung moralisch abzuwerten, sollten sich Menschen gegen die Organspende aussprechen.


Interview: Siegfried Denzel


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    • Vorwort von Landesbischof July zum Argumentationspapier
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      Info: 81 KB | PDF
      13.01.2020

    • Argumentationspapier des Oberkirchenrats zur Neuregelung der Organspende
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      13.01.2020

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