| Geistliches

Eine stabile Kasualie

Über 90 Prozent der Kirchengemeinden konfirmieren nach Ostern

An einigen Sonntagen vor, vor allem aber an den Sonntagen nach Ostern ist in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg Konfirmationszeit. Dabei lassen sich 2016 rund 22.000 Jugendliche konfirmieren. In Festgottesdiensten bekennen sie sich zum christlichen Glauben und zu ihrer Kirchenzugehörigkeit. 

Über 90 Prozent der Kirchengemeinden konfirmieren nach Ostern

EMH

Darüber hinaus werden die Konfirmandinnen und Konfirmanden durch Handauflegen gesegnet und erhalten ihren persönlichen biblischen „Denkspruch“, der sie ein Leben lang begleiten soll. Gleichzeitig treten sie ins kirchliche Erwachsenenleben ein, können Taufpaten werden und haben das Recht, mit vollendetem 14. Lebensjahr an Kirchenwahlen teilzunehmen.

„Über 90 Prozent aller als Kind Getauften gehen zur Konfirmation“, weiß Landesjugendpfarrer Bernd Wildermuth. „Damit ist und bleibt die Konfirmation in Württemberg eine stabile Kasualie.“ Nach den Bestimmungen der geänderten, ab 2012 in Kraft getretenen Konfirmationsordnung soll die Konfirmation ausschließlich nach Ostern stattfinden. Während einer Übergangsfrist bis einschließlich 2016 sind Konfirmationen aber auch noch vor Ostern möglich, unter anderem am Sonntag Judika, das ist dieses Jahr der 13. März. Als Hauptkonfirmationssonntag gilt der Sonntag Rogate (1. Mai 2016). Auch die Sonntage Misericordias Domini (10. April 2016), Jubilate (17. April 2016), Kantate (24. April 2016) und Exaudi (8. Mai 2016) kommen als Konfirmationstermin in Frage.

Die Konfirmation auf die Zeit nach Ostern zu legen, stößt auf zunehmende Akzeptanz: In über 90 Prozent aller Kirchengemeinden wird 2016 an den Sonntagen zwischen Ostern und Pfingsten konfirmiert. Das sind 10 Prozent mehr als im vergangenen Jahr. Ab 2017 wollen 95 Prozent die Konfirmation nach Ostern abhalten. Lediglich knapp 70 Gemeinden erwägen, auch in Zukunft vor Ostern zu konfirmieren. Die Landessynode befasst sich derzeit mit einer Gesetzesänderung, die diese Möglichkeit vorsieht. Der bisherige Gesetzesentwurf bindet einen vorösterlichen Konfirmationstermin jedoch an die Vorlage eines entsprechenden pädagogischen und theologischen Konzepts.

Für die nachösterliche Konfirmation sprechen vor allem zwei Gründe: Zum einen können so die Passions- und die Osterzeit in den Konfirmandenunterricht mit einbezogen werden, zum andern wird der Tatsache Rechnung getragen, dass an Schulen nur in der 8. Klasse der Mittwochnachmittag für den Konfirmandenunterricht freigehalten wird. Bei einer Konfirmation vor Ostern findet der Unterricht zu einem wesentlichen Teil noch während 7. Klasse statt.


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