03.07.2021 Lebendige Debatte zur Zukunft der Kirche
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Landessynode
Lebendige Debatte über Zukunft der Kirche
Sommertagung der Württembergischen Landessynode zu Ende gegangen
Mit einer Debatte über den zukünftigen Kurs der Landeskirche und die Mittelfristige Finanzplanung ist am Samstag die zweitägige Sommertagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode zu Ende gegangen. Außerdem hat die Synode einen Nominierungsausschuss gewählt, der die Bischofswahl im März 2022 vorbereiten soll. Bereits am Freitag beschlossen die 91 Synodalen weitere Unterstützung für die Flüchtlingsarbeit sowohl in den Kirchenbezirken und Gemeinden als auch in den Herkunftsgebieten. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation tagte die Synode erneut in einem hybriden Format.
Mittelfristige Finanzplanung - lebendige Debatte über Zukunft der Kirche
Eine lebhafte Debatte führten die Synodalen zu den Kriterien, die ein Synodalausschuss erarbeitet hatte und die bei den künftigen Schwerpunktsetzungen aufgrund rückläufiger Ressourcen in der Landeskirche zur Anwendung kommen sollen. Dabei gelte es, „die Stimmen der jungen Generation zu hören“ und „Freiräume zu eröffnen, in denen erprobt und innovativ gestaltet werden“ könne. Insgesamt müsse Kirche „fokussierter, vernetzter und damit stärker“ werden, dabei erkennbar bleiben, nicht alles selber anbieten und Ehrenamtliche fördern. Zu den Kriterien gehören die Berücksichtigung lokaler, globaler und digitaler Kontexte ebenso wie Sichtbar- und Erfahrbarkeit in einer pluralen Gesellschaft, Gewinnung von Menschen für das Evangelium und Zuwendung zum Nächsten, Verantwortung als Teil der weltweiten Kirche und das Gespräch mit anderen Konfessionen und Religionen, Kooperationen und finanzielle Nachhaltigkeit.
In der Diskussion wurde die Notwendigkeit des Sparens in Frage gestellt. So forderte der Gesprächskreis „Offene Kirche“, finanzielle Mittel für kirchliche Arbeit zu verwenden statt für die Altersvorsorge – und erntete damit deutlichen Widerspruch der anderen Gesprächskreise. Finanzdezernent Dr. Martin Kastrup warnte: „Alle Versuche, Rückstellungen für die Altersversorgung für andere Zwecke verfügbar zu halten, ist ein Sägen an dem Ast, auf dem wir sitzen“. Ohne gut ausgestattete Versorgungskassen, so Kastrup, könne man dem Pfarrdienst keine nachhaltige Zukunft bieten. Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Tobias Geiger, sieht die Notwendigkeit der vom Oberkirchenrat bis 2025 vorgegebenen Budgetkürzungen von 0,9 Prozent pro Jahr für die Landeskirche im engeren Sinne und 0,7 Prozent in den Kirchengemeinden. Angesichts von Lohnerhöhungen und Preissteigerungen bedeute das bis 2025 ein reales Minus von deutlich über zehn Prozent, das eine enorme Herausforderung darstelle. Der Oberkirchenrat, so Finanzdezernent Kastrup, habe erste Einsparvorschläge vorgelegt, die nun beraten werden sollen. Er rechne für dieses Jahr mit etwas höheren Kirchensteuereinnahmen als im Corona-Jahr 2020 - da waren es knapp 715 Millionen Euro. Allerdings sei inzwischen die Inflation deutlich höher, was bei Kirchensteuern und Aufwänden gleichermaßen einen Anstieg bewirke. Dennoch stehe ein jährliches Mindestbudget von acht Millionen Euro zur Verfügung, um auf Veränderungen reagieren und Ideen verwirklichen zu können. Davon sollen etwa 560.000 Euro für die Vorbereitung und Durchführung eines Gemeindekongresses und 30.000 Euro für die Telefonseelsorge verwendet werden. Insgesamt umfasst die Maßnahmenplanung der mittelfristigen Finanzplanung 2021 bis 2025 knapp 30 Millionen Euro.
Bischofswahl
Zur Suche einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers für Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July haben die Synodalen am Samstag einen Nominierungsausschuss gewählt. Dessen Mitglieder haben die Aufgabe, der Synode maximal drei Personen für die Bischofswahl vorzuschlagen, die während der Frühjahrstagung der Landessynode im März 2022 stattfinden soll. Mitglieder sind Synodalpräsidentin Sabine Foth und ihre Stellvertreter Andrea Bleher und Johannes Eißler, dazu Ines Göbbel (Möglingen), Hellger Koepff (Biberach), Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen), Matthias Hanßmann (Vaihingen an der Enz), Steffen Kern (Walddorfhäslach), Rainer Köpf (Weinstadt-Beutelsbach), Simon Blümcke (Ravensburg) sowie Matthias Böhler (Besigheim). Das Kollegium des Oberkirchenrats entsendet drei beratende Mitglieder.
Flüchtlingsarbeit
Bereits am Freitag beschlossen die Synodalen weitere Unterstützung für die Arbeit mit Flüchtlingen in den Kirchenbezirken. Ab 2024 sollen 5,5 Millionen Euro für Integrationsmaßnahmen sowie etwa zur Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche zur Verfügung gestellt werden. Auch bei der Bekämpfung von Fluchtursachen in den Herkunftsgebieten will die Landeskirche helfen und dafür drei Millionen Euro einsetzen. Sie unterstützt damit Hilfsprojekte beispielsweise im Nordirak, Syrien, Libanon sowie einigen afrikanischen Ländern.
Globaler Blick bei Impfstoffverteilung
In einer ‚Aktuellen Stunde‘ diskutierten die Synodalen über die global ungerechte Verteilung von Impfstoffen gegen das Corona-Virus. Es zeige sich das grundsätzliche Problem globaler Ungerechtigkeit wie auch bei anderen Ressourcen in der Pandemie besonders stark. So wichtig etwa Impfstoffspenden seien, sie helfen einem Kontinent wie Afrika nicht, die Krise zu bewältigen. Man müsse die örtlichen Gesundheitssysteme stärken, so der Synodale Ernst-Wilhelm Gohl. Die Synodale Yasna Crüsemann betonte, dass die Pandemie erst zu Ende sei, wenn alle Länder Zugang zu Impfstoffen hätten. Dass die reichen Länder Impfstoffe für sich behielten, sei unmenschlich und unvernünftig. Die Frage der Aussetzung von Patenten für Impfstoffe als Voraussetzung für mehr Impfgerechtigkeit wurde kontrovers diskutiert. Mehrere Synodale betonten übereinstimmend, die Länder des globalen Südens müssten unterstützt werden, selbst zu produzieren, auch um einer Impfskepsis zu begegnen. Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July forderte dazu auf, jetzt schnell zu helfen und dabei auch an die Hersteller von Impfstoffen zu appellieren, diese zum Selbstkostenpreis zur Verfügung zu stellen. „Behalten wir den globalen Blick und handeln, wo wir handeln können“.
Bericht des Beauftragten bei Landtag und Landesregierung
Der landeskirchliche Beauftragte bei Landtag und Landesregierung, Volker Steinbrecher, wies in seinem Bericht auf das Prinzip der kooperativen Trennung von Staat und Kirche hin und betonte die „wohlwollende Aufmerksamkeit“ des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann gegenüber den Kirchen. Gleichzeitig, so der Leiter des Evangelischen Büros, wurde in den zurückliegenden Monaten der Corona-Pandemie „nicht selten darum gerungen, was der Staat den Kirchen als Regeln vorgeben darf, und was die Kirchen eigenständig verantworten dürfen.“ Der Verzicht auf Präsenzgottesdienste im ersten Lockdown habe nur im Einvernehmen mit den Kirchen vollzogen werden können. Abstands- und andere Hygieneregelungen seien dagegen ebenso staatlich angeordnet worden wie die Obergrenzen von Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen im Freien. Steinbrecher wies jedoch auch darauf hin, dass die Württembergische Landeskirche während des letzten Lockdowns gegen die Einordnung von Bestattungen als private Veranstaltungen und damit eine Obergrenze von 30 Personen juristisch habe vorgehen müssen – und damit Erfolg hatte. In der anschließenden Diskussion wurde der Religionsunterricht thematisiert, dabei hob Bildungsdezernentin Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami hervor, den konfessionellen Religionsunterricht auch künftig als Basis bewahren zu wollen und nicht zu einem Religionskunde-Unterricht überzugehen. Der konfessionelle Religionsunterricht grenze andere Religionen nicht aus. Schuldekan Harry Jungbauer bekräftigte, dass im Religionsunterricht Brücken zu anderen Kulturen gebaut würden.
Weiterhin brachten die Synodalen Beschlüsse auf den Weg, die digitale Sitzungsteilnahme und Abstimmungen auch in normalen Zeiten aus ökologischen und zeitökonomischen Gründen ermöglichen. Die Ausschüsse der Landessynode tagen in der Regel monatlich, die ihr Mandat ehrenamtlich ausübenden Synodalen kommen dafür aus allen Enden der Landeskirche nach Stuttgart.
Den Entwurf eines ‚Kirchlichen Gesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt‘ brachte der Oberkirchenrat in den synodale Entscheidungsprozess ein – es wurde zu Beratung in den Rechtsausschuss gegeben.
TV-Tipp: Ein Schuss – und plötzlich ist alles anders
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