Sommertagung 2021 der Landessynode

elk-wue.de / Gottfried Stoppel

Am 2. und 3. Juli fand die Sommertagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode statt. Aufgrund der andauernden Corona-Situation erneut in einem hybriden Format, bei dem die meisten der 91 Landessynodalen per Videokonferenz teilnahmen. Auf der Tagesordnung standen neben einer Reihe von Gesetzesänderung die Debatte über Kriterien zur künftigen inhaltlichen Schwerpunktsetzung der Landeskirche sowie die Mittelfristige Finanzplanung und die Einbringungen eines Gesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, das nach der Tagung im zuständigen Ausschuss beraten wird. Außerdem ging es um die Finanzierung der weiteren Arbeit mit geflüchteten Menschen und Fluchtursachenbekämpfung in Herkunftsländern sowie um einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus und die Gestaltung der Reformationsdekade bis zum 500. Jubiläum der Reformation in Württemberg im Jahr 2034. Erstmals hat der landeskirchliche Beauftragte bei Landtag und Landesregierung vor der Synode aus seiner Arbeit berichtet.

Hier finden Sie die Tagesordnung sowie Punkt für Punkt Berichte über die Diskussionen und Beschlüsse der Synode sowie alle zugehörigen Dokumente.


Tagesordnung und Berichte zu den beiden Sitzungstagen

Beraten & beschlossen - Sommertagung 2021 der 16. Landessynode
download

Info: 1 MB | PDF
07.07.2021

Beraten & beschlossen - Sommertagung 2021 der 16. Landessynode

Tagesordnung der Sommersynode 2021 (Stand 23 Juni 2021)
download

Info: 29 KB | PDF
24.06.2021

Tagesordnung der Sommersynode 2021 (Stand 23 Juni 2021)

Pfarrer Matthias Vosseler hielt die Predigt per Video-Konferenz.
Predigt von Pfarrer Matthias Vosseler im Eröffnungsgottesdienst zur Synodaltagung am 2. und 3. Juli 2021
download

Info: 142 KB | PDF
02.07.2021

Predigt von Pfarrer Matthias Vosseler im Eröffnungsgottesdienst zur Synodaltagung am 2. und 3. Juli 2021

Der Ältestenrat der Landessynode hat folgenden Vorschlag zur Besetzung des Nominierungsausschusses zur Bischofswahl im Jahr 2022 eingebracht, über den am zweiten Sitzungstag, 3. Juli, abgestimmt werden wird: 

  • Sabine Foth (Synodalpräsidentin, Mitglied Kraft Amtes) 
  • Andrea Bleher (stellvertretende Synodalpräsidentin, Mitglied Kraft Amtes) 
  • Johannes Eißler (stellvertretender Synodalpräsident, Mitglied Kraft Amtes) 
  • Ines Göbbel (Möglingen) 
  • Hellger Koepff (Biberach) 
  • Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) 
  • Matthias Hanßmann (Vaihingen an der Enz) 
  • Steffen Kern (Walddorfhäslach) 
  • Rainer Köpf (Weinstadt-Beutelsbach) 
  • Simon Blümcke (Ravensburg) 
  • Matthias Böhler (Besigheim)

Zur Bischofswahl: Nachdem sich der Nominierungsausschuss konstituiert hat, macht er sich auf die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten. Maximal drei Personen kann er der Landesynode vorschlagen. Die Wahl ist für die Frühjahrssynode 2022 vorgesehen, am 24. Juli 2022 soll in einem Gottesdienst in der Stuttgarter Stiftskirche der Bischofswechsel vollzogen werden.


TOP 01 - Nominierungsausschuss zur Bischofswahl im Jahr 2022 - Wahlvorschlag des Ältestenrates
download

Info: 87 KB | PDF
30.06.2021

TOP 01 - Nominierungsausschuss zur Bischofswahl im Jahr 2022 - Wahlvorschlag des Ältestenrates

Volker Steinbrecher nahm digital an der Tagung Teil.elk-wue.de / Gottfried Stoppel

Der Beauftragte bei Landtag und Landesregierung, Volker Steinbrecher, beschrieb in seinem Bericht das Evangelische Büro in Landtag als „Drehscheibe für die Abstimmung von Gesetzesvorhaben zwischen dem Land und den evangelischen Landeskirchen in Baden und in Württemberg“, ebenso als Treffpunkt für kirchlich-politische Gespräche. Es organisiere Jahresempfänge, Gottesdienste und unterschiedlichste Begegnungen mit politisch Verantwortlichen. Außerdem seien Einschätzungen und Informationen Steinbrechers gefragte – sowohl von politischer als auch von kirchlicher Seite, etwa zu kirchlichen Schulen, der Diakonie, den Seelsorgediensten und der Denkmalpflege. Für eine gute Übersicht der zwischen Land und Kirche zu erörternden Themen verwies er auf den Staats-Kirchenvertrag von 2007. Seine Hauptaufgabe sieht Steinbrecher in der Seelsorge und in der Begleitung und Unterstützung der Mandatsträger und Mandatsträgerinnen sowie der zugeordneten Mitarbeitenden – bis hin zu ökumenischen Andachten und Gottesdiensten im Landtagsgebäude. 

Steinbrecher forderte die Synode auf, sich für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Schutz der Parlamente und das Vertrauen in gesellschaftliche Institutionen einzusetzen. In diesem Zusammenhang verwies Steinbrecher auch auf die gemeinsame Erklärung der Landeskirchen gegenüber der AfD vom April 2018. Er ermutigte, sich den wichtigen Zukunftsthemen zu stellen. Eine wichtige kirchliche Aufgabe sieht Steinbrecher darin, in „gesellschaftliche Friktionen“, die gerade in der Coronazeit entstanden seien, „Motor für versöhnendes Handeln zu sein, und „Zusammenleben und Beieinanderbleiben“ zu „befördern“. Gleichzeitig beobachte er, dass die Differenz zwischen Staat und Kirche größer werde, auch wenn derzeit die Kirchen durch den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) viel Aufmerksamkeit erführen. An die Landessynode appelierte Steinbrecher: „Seien sie politisch wachsam. Christlicher Glaube speist sich aus dem Vertrauen in Gottes Liebe für alle Menschen auf dieser Welt und äußert sich – auch im Rahmen politischer Entscheidungen – letztlich immer in Nächstenliebe und Leidenschaft für das Leben. Dabei grenzen wir uns als Christinnen und Christen nicht von anderen Kulturen ab, sondern erleben Vielfalt als Reichtum unserer Gesellschaft.“ 

Aussprache:  

Annette Sawade (Schwäbisch Hall, Gaildorf), pflichtete Volker Steinbrecher bei, dass sich die Kirche einmischen müsse; besonders für Rechtstaatlichkeit und Klimaschutz. Sie bat ihn, sich für eine gute strukturelle Finanzierung  der Notfallseelsorge (NFS) einzusetzen.  

Johannes Söhner (Böblingen, Herrenberg) thematisierte eine Lobbyfunktion des Evangelischen Büros. Direktor Stefan Werner   wies darauf hin, dass EKD und Landeskirchen nicht im Lobbyregister aufgeführt würden, da sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts keinen kommerziellen Lobbyismus betrieben. Wesentliche Teile der Kommunikation zwischen Landeskirche und Landesregierung geschehe auf ministerialer Ebene. Steffen Kern (Tübingen) erinnerte daran, dass in den Verfassungen der Einsatz der Kirchen für das Gemeinwohl festgeschrieben sei und verwies auf die Veröffentlichungen der Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD wie "Konsens und Konflikt". 

Dr. Antje Fetzer (Waiblingen) brachte die nachlassende Bindung von Kommunalpolitikern und Kommunalpolitikern zur Kirche ins Gespräch. Steinbrecher bestätigte, dass in einer säkularer werdenden Welt Berührungspunkte und Erfahrungswerte mit Kirche der Politiker und Politikerinnen weniger würden. 

Auch das kooperativ-konfessionelle Modell des Religionsunterricht kam zur Sprache. Bildungsdezernentin OKRin Carmen Rivuzumwami betonte, dass andere Religionen im Religionsunterricht nicht ausgegrenzt würden und sich der Religionsunterricht im Südwesten nicht nur mit der eigenen Konfession befasse. Einen „Religionskunde-Unterricht“ lehnte sie ab. Deshalb solle der konfessionellen Unterricht als Basis bewahren. Schuldekan Harry Jungbauer bekräftigte, dass im Religionsunterricht Brücken zu anderen Kulturen gebaut würden.


TOP 02 - Bericht des Beauftragten bei Landtag und Landesregierung - Volker Steinbrecher
download

Info: 150 KB | PDF
01.07.2021

TOP 02 - Bericht des Beauftragten bei Landtag und Landesregierung - Volker Steinbrecher

Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, trug die Berichte des Rechtsausschusses vor.elk-wue.de / Gottfried Stoppel

Bis zum 1. August gilt die vom Geschäftsführenden Ausschuss beschlossene Regelung, die den geschäftsführenden Ausschüssen der Landessynode audiovisuelles Tagen anstelle von Präsenzsitzungen ermöglicht. Der Rechtsausschuss habe nun zu klären gehabt, ob dies auch künftig der Fall sein solle, so der Vorsitzende Christoph Müller. Eine dauerhafte Verankerung dieser Möglichkeit in der Geschäftsordnung der Landessynode sei dem Rechtsausschuss sinnvoll erschienen. Gerade für Synodale mit längeren Anfahrtswegen könne eine audiovisuelle Teilnahme von Zeit zu Zeit entlastend sein. Grundsätzlich sei persönliche Anwesenheit zu bevorzugen. Über die Sitzungsform sollen die Ausschussvorsitzenden entscheiden. Dabei solle eine Beschlussfassung auf schriftlichem oder elektronischem Weg möglich sein - es sei denn, es handle sich um geheime Abstimmungen oder geheime Wahlen. Der Rechtsausschuss habe sich einstimmig für diese Regelung ausgesprochen und legt die entsprechend formulierte Änderung der Geschäftsordnung der Synode vor. Diese bedarf einer Zweidrittelmehrheit.

Beschluss: Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


TOP 03 - Antrag Nr. 26-21 - Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode zum 1. August 2021
download

Info: 105 KB | PDF
30.06.2021

TOP 03 - Antrag Nr. 26-21 - Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode zum 1. August 2021

TOP 03 - Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode zum 1. August_2021 - Bericht des Rechtsausschusses - Vorsitzender Müller
download

Info: 149 KB | PDF
01.07.2021

TOP 03 - Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode zum 1. August_2021 - Bericht des Rechtsausschusses - Vorsitzender Müller

Im Auftrag der Synodalpräsidentin hat sich der Rechtsausschuss mit der Frage beschäftigt, ob neben den Geschäftsausschüssen auch das Plenum der Landessynode, der Landeskirchenausschuss sowie der Geschäftsführende Ausschuss audiovisuell und hybride Sitzungsformate stetig nutzen kann. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller, berichtete, dass dies für den Landeskirchenausschuss eine Verordnung des Oberkirchenrats regeln solle. Die Diskussion über Plenumssitzungen sei noch nicht abgeschlossen - und für den Geschäftsführenden Ausschuss solle eine Änderung der Kirchenverfassung beschlossen werden. Das dazu eingebrachte "kirchliche Gesetz zur Änderung der Kirchenverfassung" fügt einen Satz in die Kirchenverfassung ein, demzufolge Sitzungen ausnahmsweise ohne persönliche Anwesenheit aller durchgeführt werden können, "sofern Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertagung von Bild und Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form einer Videokonferenz, möglich ist.". Diese Verfassungsänderung benötige, so Müller eine Zweidrittelmehrheit und sei in erster und zweiter Lesung an verschiedenen Tagen zu beschließen. 

Beschluss: Das Gesetz wurde in erster Lesung ohne Änderungen angenommen.


TOP 04 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 17) - Bericht des Rechtsausschusses - Vorsitzender Müller
download

Info: 135 KB | PDF
01.07.2021

TOP 04 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 17) - Bericht des Rechtsausschusses - Vorsitzender Müller

TOP 4 - Beilage 17 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes
download

Info: 242 KB | PDF
02.11.2021

TOP 4 - Beilage 17 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes


Zur globalen ungerechten Verteilung von Impfstoffen 

Yasna Crüsemann (Geislingen) betonte, dass die Pandemie erst zu Ende sei, wenn alle Länder Zugang zu Impfstoffen hätten. Steigende Infektionszahlen, Schulschließungen, Ausgangssperren träfen gerade die Ärmsten besonders hart.Dass die reichen Länder Impfstoffe für sich behielten, sei unmenschlich und unvernünftig. Durch die globalen Märkte verbreiteten sich Virusvarianten in jede Region der Welt; die wirtschaftlichen und sozialen Folgen seien unabsehbar, unter anderem sei mit neuen Fluchtbewegungen zu rechnen.Spenden reichten nicht aus, es brauche auch Technologietransfer. Sie appellierte an die Kirchenleitung, die Regierungen von Bund und Ländern zu unterstützen, die örtlichen Gesundheitssysteme zu stärken. 

Christiane Mörk (Brackenheim) erklärte, dass es in vielen Ländern des globalen Südens an grundsätzlicher Ausstattung wie Seife und Desinfektionsmitteln fehle, während in den reichen Ländern der beste Impfstoff diskutiert würde. Durch die Pandemie könnten andere Krankheiten nicht behandelt werden. Impfwohltätigkeit müsse zu Impfgerechtigkeit werden. 

Hans-Ulrich Probst (Tübingen) nannte die bestehende Ungerechtigkeit eine Folge des Neo-Kolonialismus, der auf Rassismus beruhe und das Leben missachte. Die Evangelische Landeskirche stehe in der Verantwortung, derartige Strukturen zu unterhöhlen.

Die Frage der Aussetzung von Patenten für Impfstoffe als Voraussetzung für mehr Impfgerechtigkeit wurde kontrovers diskutiert. Mehrere Synodale betonten übereinstimmend, die Länder des globalen Südens müssten unterstützt werden, selbst zu produzieren, auch um einer Impfskepsis zu begegnen – so auch Dr. Gabriele Schöll (Aalen), die appellierte, ärmeren Ländern auf Augenhöhe zu begegnen, indem man sie zur Eigenherstellung von Impfstoffen befähige.

Angelika Klingel (Heimsheim) wies darauf hin. dass es um Gerechtigkeit gehe: Jetzt sei es der Impfstoff, sonst Wasser, saubere Luft, Nahrungsmittel, der Umweltschutz. Sie forderte dazu auf, als Kirche Mahnerin zu sein und Demokratie und Teilhabe zu stärken.

Anette Rösch (Wannweil) berichtete zur Kritik am Egoismus, der zunächst die eigenen Versorgung sicherstelle, von ihren Erfahrungen aus der Arbeit in einem Impfzentrum: Der Wunsch, möglichst schnell und mit dem besten Impfstoff geimpft zu werden, der sich hier zeige, verstärke die Verteilungsprobleme insgesamt. Kritik an einzelnen Impfstoffen sei nicht berechtigt. 

Götz Kanzleiter (Ostelsheim) lenkte den Blick auf das hiesige Gesundheitssystem, das die Impfstoffe ebenfalls nicht gerecht verteile; auch hier seien Menschen – je nach Status – unterschiedlich gut versorgt. Die Landeskirche solle sich auch hier für ein solidarisches System einsetzen, und dann in den globalen Süden schauen. 

Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July wies darauf hin, dass die Krise die ungerechte Verteilung von Ressourcen besonders deutlich zeige. An der Antwort auf diese Grundfrage müsse man weiterarbeiten. Er forderte dazu auf, jetzt schnell zu helfen und dabei auch an die Hersteller von Impfstoffen zu appellieren, diese zum Selbstkostenpreis zur Verfügung zu stellen. „Behalten wir den globalen Blick und handeln, wo wir handeln können“, sagte er. 

Synodalpräsidentin Sabine Foth sagte zur Einführung ins Thema: „In den vergangenen Tagen ist durch die Delta-Variante in Europa auch über die Verteilung von Impfstoffen diskutiert worden. Auf die ungleiche Verteilung von Impfstoffen zwischen Industrienationen und dem globalen Süden verwies auch der Impfbeauftragte der Afrikanischen Union am 1. Juli, dass aus Europa trotz anders lautender Zusagen, bisher keine einzige Impfdosis an Afrika geliefert wurde. Während in den USA oder der Europäischen Union mittlerweile über 50 Prozent der Bevölkerung Erstimpfungen erhalten haben, liegt die Impfquote im globalen Süden bei durchschnittlich 0,5%. Diese Ungleichheit führt dazu, dass in zahlreichen Ländern weiter die Pandemie grassiert. Sie führt jedoch auch zu der Situation, dass weiter Corona-Mutanten entstehen, die auch in der westlichen Welt wieder auftreten. Gesellschaftlich wird aktuell diskutiert, wie diese Ungerechtigkeit der Impfverteilung behoben werden kann. Welche kirchliche Position wird dazu erhoben? Wie kann das globale Leben miteinander mit Blick auf neue Egoismen zukünftig gelingen?“

TOP 05 - Aktuelle Stunde
download

Info: 88 KB | PDF
02.07.2021

TOP 05 - Aktuelle Stunde

Dieses kirchliche Gesetz sehe die Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Versehung von Pfarrstellen vor, so Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, in seinem Bericht. Ziel sei die Förderung von Stellenteilungen insgesamt.  

Dazu werden etwa die beiden Fälle der Stellenteilung durch verheiratete und unverheiratete Stellenpartner aneinander angeglichen, indem in verschiedenen Gesetzen und Regelungen Ehe-spezifische Wörter wie „Ehegatte“ durch neutrale Wörter wie „Stellenpartner und Stellenpartnerin“ oder auch „Pfarrer und Pfarrerin“ ersetzt werden.  

Weitere Änderungen sind auf der Sachebene vorgesehen: Die Beauftragung einer der beiden Pfarrpersonen solle nicht mehr automatisch enden, wenn sich ein Stellenpartner wegbewerbe oder längerfristig beurlauben lasse oder ein Ehegatte aus dem Dienst ausscheide. 

Weiter erfolgt die Klarstellung, dass jeder der Stellenteiler möglichst einen eigenen Parochialbezirks erhalten solle und dieser wiederum Voraussetzung für den Vorsitz im Kirchengemeinderat sei. Falls ein eigener Parochialbezirk ausnahmsweise nicht möglich sei, müsse trotzdem der Dienstauftrag die „wesentlichen Elemente der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung, der Seelsorge und der Lehre“ umfassen, so der Bericht des Rechtsausschusses. 

Von den Änderungen sind folgende Gesetze betroffen: Württembergisches Pfarrergesetz, Kirchengemeindeordnung, Kirchenbezirksordnung, Pfarrstellenbesetzungsgesetz, Einführungsordnung. Die Änderungen im Detail finden Sie in den Dokumenten zu diesem Tagesordnungspunkt. 

Beschluss: Alle Artikel zu diesem TOP wurden in erster Lesung festgestellt, alle Anträge angenommen. Die zweite Lesung erfolgt am zweiten Sitzungstag, 3. Juli 2021.


TOP 06 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Versehung einer Pfarrstelle - Bericht des Rechtsausschusses - Vorsitzender Müller
download

Info: 131 KB | PDF
01.07.2021

TOP 06 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Versehung einer Pfarrstelle - Bericht des Rechtsausschusses - Vorsitzender Müller

TOP 06 - Änderungsantrag Nr. 29-21 - Beilage 10 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Versehung einer Pfarrstelle
download

Info: 186 KB | PDF
30.06.2021

TOP 06 - Änderungsantrag Nr. 29-21 - Beilage 10 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Versehung einer Pfarrstelle

TOP 06 - Beilage 10 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Versehung einer Pfarrstelle
download

Info: 96 KB | PDF
30.06.2021

TOP 06 - Beilage 10 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Versehung einer Pfarrstelle

Ohne Diskussion habe der Rechtsausschuss dem Votum des Finanzausschusses zugestimmt, das Änderungsgesetz zu beschließen, so der Rechtsausschussvorsitzende Christoph Müller. Es würden lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen, die im Zusammenhang des neuen Systems der doppischen Haushaltsführung stehen, etwa die Veränderung von 'Kostenstelle' zu 'Haushaltsstelle'  oder von 'Sachbuch' zu Hauptbuch'.

Beschluss: Das Gesetz wurde in 1. und 2. Lesung angenommen.


TOP 07 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung und des kirchlichen Gesetzes zur Einführung eines neuen Finanzmanagements - Bericht des Rechtsausschusses - Vorsitzender Müller
download

Info: 123 KB | PDF
01.07.2021

TOP 07 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung und des kirchlichen Gesetzes zur Einführung eines neuen Finanzmanagements - Bericht des Rechtsausschusses - Vorsitzender Müller

TOP 07 - Änderungsantrag Nr. 35-21 - Kirchliche Gesetze zur Änderung der Haushaltsordnung und zur Einführung eines neuen Finanzmanagements
download

Info: 189 KB | PDF
30.06.2021

TOP 07 - Änderungsantrag Nr. 35-21 - Kirchliche Gesetze zur Änderung der Haushaltsordnung und zur Einführung eines neuen Finanzmanagements

TOP 07 - Beilage 11 - Kirchliche Gesetze zur Änderung der Haushaltsordnung und zur Einführung eines neuen Finanzmanagements
download

Info: 104 KB | PDF
30.06.2021

TOP 07 - Beilage 11 - Kirchliche Gesetze zur Änderung der Haushaltsordnung und zur Einführung eines neuen Finanzmanagements

Für das Kirchliche Verwaltungsgericht müssen im Herbst diejenigen Mitglieder für eine neue Amtszeit gewählt werden, deren Wahl durch die Landessynode geschieht. Das sind drei der fünf Mitglieder des für Angelegenheiten der kirchlichen Verwaltung zuständigen Gerichts: Der oder die Vorsitzende, ein ordiniertes und ein nichtordiniertes Mitglied sowie jeweils Stellvertretungen. Die weiteren Mitglieder, eines davon mit Befähigung zum Richteramt und ein ordiniertes, beruft der Landesbischof.

Im Unterschied zu Kirchengesetzen anderer Landeskirchen sei ein Teil dieser Mitglieder "aus der Mitte der Landessynode" zu wählen, zitierte Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch das entsprechende Gesetz. Nun sei es zwar gesetzlich nicht zwingend erforderlich, habe sich aber in der Praxis bewährt, dass das nichtordinierte Mitglied die Befähigung zum Richteramt habe, so Frisch.  

Da die 16. Landessynode im Unterschied zu vorigen Landessynoden keine Personen in die Landessynode zugewählt habe, verfüge sie nur noch über wenige Mitglieder mit Befähigung zum Richteramt. Diese seien durch ihre leitenden Funktionen in der Landessynode zudem stark beansprucht, erläuterte Frisch den Änderungsbedarf, den der Oberkirchenrat nun in Form eines Gesetzes einbringt. Damit solle künftig nur noch für das ordinierte von der Synode gewählte Mitglied im kirchlichen Verwaltungsgericht gelten, dass es Mitglied der Landessynode sein müsse. Das nichtordinierte Mitglied - und dessen Stellvertretung - müsse diese Bedingung nicht mehr erfüllen. Das erweitere die Möglichkeit, Personen mit der Befähigung zum Richteramt für das Kirchliche Verwaltungsgericht zu gewinnen.

Aussprache: Nachdem Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) darauf hingewiesen hatte, dass das vorgesehene Datums des Inkrafttretens des Gesetzes (1. November 2021) mit einer Behandlung im Rechtsausschuss nicht vereinbar sei, antwortet Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch, das Datum sei mit Bedacht gewählt. So könne das neue Gesetz auch rückwirkend bereits bei den Wahlen in der Herbsttagung 2021 der Landessynode zur Anwendung kommen.

Beschluss: Der Antrag wurde in den Rechtsausschuss verwiesen.


TOP 08 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Verwaltungsgerichtsgesetzes (Beilage 15) - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Frisch
download

Info: 121 KB | PDF
01.07.2021

TOP 08 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Verwaltungsgerichtsgesetzes (Beilage 15) - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Frisch

TOP 8 - Beilage 15 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Verwaltungsgerichtsgesetzes
download

Info: 253 KB | PDF
02.11.2021

TOP 8 - Beilage 15 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Verwaltungsgerichtsgesetzes

Der Oberkirchenrat legte den Entwurf eines Kirchlichen Gesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und zu weiteren Änderungen der Kirchengemeindeordnung und Kirchenbezirksordnung (Gewaltschutzgesetz – GSG) vor

Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch erläuterte in seinem Bericht die unterschiedlichen Regelungsgegenstände des Gesetzesentwurfs: Zum einen den Schutz vor sexualisierter Gewalt, zum anderen weitere Änderungen der Kirchengemeindeordnung und der Kirchenbezirksordnung. 

Schutz vor sexualisierter Gewalt:  

Dr. Michael Frisch nahm auf die Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (Gewaltschutzrichtlinie) Bezug, die am 18. Oktober 2019 beschlossen wurde. Darin seien grundsätzliche Anforderungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, Maßnahmen zu ihrer Vermeidung und Hilfen genannt. Neben Regelungen zu Zweck und Geltungsbereich enthalte die Richtlinie unter anderem Begriffsbestimmungen, Einstellungs- und Tätigkeitsverbote sowie die Regelung einer Melde- und Ansprechstelle. Für ihren Bereich entschieden die Gliedkirchen, soweit zuständig, über die Übernahme und nähere Ausgestaltung der Gewaltschutzrichtlinie. 

Mit Wirkung auch für die Evangelische Landeskirche in Württemberg habe die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) durch das Dienstrechtsänderungsgesetz 2020 verschiedene Gesetze der EKD geändert. Der vorgelegte Gesetzesentwurf knüpfe daran an, und sehe entsprechend der Gewaltschutzrichtlinie Änderungen des Württembergischen Pfarrergesetzes und des Ausführungsgesetzes zum Kirchenbeamtengesetz der EKD vor.  

Darüber hinaus sollten Gewaltschutzbestimmungen dort in die Rechtsregelungen der Landeskirche eingefügt werden, wo sie tagtäglich beachtet und angewandt werden müssten. Oberkirchenrat Dr. Frisch verwies hierzu auf die vorgelegten Änderungen, die auf allgemeine Gewaltschutzbestimmungen und Grundregeln der Gewaltschutzrichtlinie sowie auf Regelungen für Ehrenamtliche verweisen sollten.  

Nach näherer Prüfung seien, außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Landessynode, eventuell entsprechende Regelungen durch das Diakonische Werk der evangelischen Kirche in Württemberg in seiner Satzung erforderlich. Ferner seien Regelungen durch die Arbeitsrechtliche Kommission zu treffen. Die Ausgestaltung der landeskirchlichen Melde- und Ansprechstelle erfolge im Verordungswege. 

Änderungen der Kirchengemeindeordnung und Kirchenbezirksordnung:  

Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch erklärte, dass unabhängig vom Gewaltschutz Regelungen zur Prozessstandschaft (= Befugnis, ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend zu machen, Anm. d. Red.) aufgenommen und eine Anpassung der Bestimmungen zum Kirchenbezirksrechner vorgenommen werden sollten. 

Zum Gesetzesentwurf liegen Stellungnahmen der Arbeitsrechtlichen Kommission, der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung, der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Württemberg, der Kirchenbeamtenvertretung und der Pfarrervertretung sowie des Diakonischen Werks der evangelischen Kirche in Württemberg, der Gleichstellungsbeauftragten und des Kirchengemeindetages vor. 

Der Oberkirchenrat regte die Verweisung an den Rechtsausschuss an. 

Beschluss: Der Gesetzesentwurf wurde in den Rechtsausschuss verwiesen.

 

Regelungen in anderen Landeskirchen:  

Gesetze zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gibt es bereits in anderen evangelischen Landeskirchen (beispielhafte Aufzählung): 

  • Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland: Am 1. Juni 2018 trat das Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und ihrer Diakonie (Präventionsgesetz – PrävG) in Kraft.  

  • Evangelische Kirche der Pfalz: Am 1. Januar 2020 trat das Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in Kraft.  

  • Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern: Am 1. Dezember 2020 trat das Kirchengesetz zur Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung im Hinblick auf sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (Präventionsgesetz – PrävG)“ in Kraft.  

  • Evangelische Kirche im Rheinland: Am 1. Januar 2021 trat das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in Kraft.  

  • Evangelischen Kirche von Westfalen: Am 1. März 2021 trat das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in Kraft.  


TOP 09 - Kirchliches Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und zu weiteren Änderungen der Kirchengemeinde- und Kirchenbezirksordnung (Beilage 16) - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Frisch
download

Info: 100 KB | PDF
01.07.2021

TOP 09 - Kirchliches Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und zu weiteren Änderungen der Kirchengemeinde- und Kirchenbezirksordnung (Beilage 16) - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Frisch

TOP 9 - Beilage 16 - Kirchliches Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und zu weiteren Änderungen der Kirchengemeindeordnung und Kirchenbezirksordnung
download

Info: 280 KB | PDF
02.11.2021

TOP 9 - Beilage 16 - Kirchliches Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und zu weiteren Änderungen der Kirchengemeindeordnung und Kirchenbezirksordnung

Tobias Geiger, der Vorsitzende des Finanzausschusses, erläuterte den Verfahrensvorschlag zu einer rhythmisierten Finanzplanung.elk-wue.de / Gottfried Stoppel

Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, erläuterte in seinem Bericht, bei der Sommertagung 2020 habe die Landessynode beschlossen, den Oberkirchenrat um einen Vorschlag zur Änderung der Haushaltsordnung zu bitten. Die solle sicherstellen, dass die strategische Planung des Oberkirchenrats, die Beratungen zur Mittelfristigen Finanzplanung, die Beschlussfassung der Eckwerte im Finanzausschuss sowie die synodale Beschlussfassung des Haushalts unter Berücksichtigung synodaler Beteiligung zeitlich und inhaltlich optimal zusammenspiele. (vgl. Antrag 39/20).  

Hintergrund dieses Antrags seien die absehbar zurückgehenden Kirchensteuereinnahmen und die notwendige „Verlässlichkeit im Blick auf die finanziellen Rahmenbedingungen“, die Kirchengemeinden und Kirchenbezirke brauchten, sowie das Anliegen der Synode, sich bei der Finanzplanung intensiver einzubringen. „Diese Diskussion zwischen Kollegium und Synode soll und muss ermöglicht werden, aber wir müssen dabei verlässlich und arbeitsfähig bleiben“, so Geiger in seinem Bericht. Dazu sei nun im Finanzausschuss unter Einbeziehung des Sonderausschusses für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte der Folgeantrag 27/21 einstimmig beschlossen worden, der dem Oberkirchenrat einen Verfahrensvorschlag zur Finanzplanung nahelege und ihn bitte, die Haushaltsordnung entsprechend zu ändern. 

Der vorgeschlagene zeitliche Ablauf der Verfahrensschritte im Wortlaut: 

"Aufstellung der Mittelfristigen Finanzplanung und der Eckwerteplanung durch den Oberkirchenrat, Beratung der Eckwerteplanung im Finanzausschuss bis zur Frühjahrstagung  

Beschluss der Eckwerteplanung durch die Landessynode jeweils im Rahmen der Frühjahrstagung 

In enger Abstimmung Beratung der Maßnahmenplanung der Mittelfristigen Finanzplanung in den Geschäftsausschüssen: Kenntnisnahme und ggf. Beschlussfassung durch die Landessynode im Rahmen der Sommertagung 

Beratung der Strategischen Planung durch die Landessynode jeweils im Rahmen der Herbsttagung, Kenntnisnahme (die Strategischen Ziele finden Niederschlag in der Mittelfristigen Finanzplanung des darauffolgenden Jahres) 

Beschluss des Haushaltes durch die Landessynode jeweils im Rahmen der Herbsttagung"

In der Aussprache begrüßte Eckart Schulz-Berg (Stuttgart) den Antrag besonders im Hinblick auf die größere Klarheit und Transparenz, die die Synode damit über die Finanzzahlen bekomme. Dies sei wichtig für die Arbeit in den Gemeinden. Auch Kai Münzing (Dettingen an der Erms) sagte, er unterstütze diese Rhythmisierung. Zugleich regte er an, klarzustellen, an welcher Stelle des vorgeschlagenen Verfahrens die Kriterien für die inhaltlichen Schwerpunkte einflössen, die der entsprechende Sonderausschuss entwickelt habe.

Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup kündigte als Reaktion auf den Antrag für die Herbsttagung der Synode einen entsprechenden Vorschlag des Oberkirchenrats an. Er betonte, der Oberkirchenrat begrüße den Vorschlag der Synode in weiten Teilen. Seiner Meinung nach sei dafür aber nicht unbedingt eine Änderung der Haushaltsordnung nötig, und es sei auch nicht unbedingt sinnvoll, dass die Synode die Eckwerteplanung beschließe, die ja auf fünf Jahre hin angelegt sei.


TOP 10 - Verfahrensvorschlag Zusammenspiel Strategische Planung, Mittelfristige Finanzplanung und Eckwerteplanung des Haushalts -_Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Geiger
download

Info: 137 KB | PDF
01.07.2021

TOP 10 - Verfahrensvorschlag Zusammenspiel Strategische Planung, Mittelfristige Finanzplanung und Eckwerteplanung des Haushalts -_Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Geiger

TOP 10 - Antrag Nr. 27-21 - Verfahrensvorschlag Zusammenspiel Strategische Planung, Mittelfristige Finanzplanung und Eckwerteplanung des Haushalts
download

Info: 99 KB | PDF
30.06.2021

TOP 10 - Antrag Nr. 27-21 - Verfahrensvorschlag Zusammenspiel Strategische Planung, Mittelfristige Finanzplanung und Eckwerteplanung des Haushalts

Bericht des Finanzausschusses zu Antrag Nr. 08/21, Aussprache, ggf. Beschluss

Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, erinnerte in seinem Bericht an die Ereignisse des Jahres 2015, an die große Anzahl von Geflüchteten und das große bürgerschaftliche Engagement, das vielerorts durch die örtlichen Kirchengemeinden unterstützt wurde. Die 15. Landessynode hatte 16 Millionen Euro unter anderem zur Finanzierung von Koordinierungsstellen/Kontaktstellen für die Arbeit mit Geflüchteten für die Jahre 2016-2023 beschlossen. Diese Aufgaben bestünden über das Jahr 2023 hinaus. Geflüchtete brauchten nicht nur Willkommenskultur, sondern auch weitere Unterstützung zur Integration, so Geiger. In der Frühjahrssynode wurde der Antrag 08/21 eingebracht, den Kirchengemeinden für die Jahre 2024-2027 für die Fortführung der Koordinationsstellen über den Verteilbetrag weitere 6,5 Millionen Euro Sondermittel zuzuweisen. Das solle Planungssicherheit vor Ort schaffen und ein Signal setzen, dass für die Fortführung der Koordinationsstellen eigene Finanzierungsmöglichkeiten erschlossen werden. Der Antrag wurde unter Beteiligung des Diakonieausschusses beraten und verändert:

Die bestehende Zielgruppe soll um marginalisierte und vulnerable Gruppen erweitert werden.

Die Maßnahmen sollen mit weiteren Aktionen verknüpft werden.

Zur fachlichen Begleitung soll eine Referentenstelle im Diakonischen Werk mit eigenen Mitteln finanziert werden.

Das Kollegium begrüßte das Konzept und befürwortet ein Finanzvolumen von 5,5 Mio. EUR für eine Laufzeit von drei Jahren. Der Diakonieausschuss spricht sich für eine Laufzeit von vier Jahren aus. „Wir setzen ein Zeichen, dass sich unsere Landeskirche auch in finanziell schwierigen Zeiten ihrer Verantwortung stellt, gleichzeitig nehmen wir die veränderten Rahmenbedingungen ernst und versuchen einen Kompromiss zu finden“, so Geiger in seinem Bericht.

Aussprache:

Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) bat um Informationen an die Verwaltungsstellen und Kirchengemeinde, dass sie die Arbeit weiterführen können. Siegfried Jahn (Blaufelden) erinnerte an das hohe Engagement in der Flüchtlingsarbeit, das aufrechterhalten werden solle. Marion Scheffler-Duncker (Backnang) äußerte als Flüchtlingsbeauftragte ihre Sorge über den Begriff „Postmigrantische Situation“ und bat darum, die Arbeit nicht auslaufen zu lassen. Tobias Geiger (Filderstadt) korrigierte, gemeint sei „postpandemisch“. OKRin Prof. Dr. Anette Noller wies darauf hin, dass nach der Migration die Integration folge. Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) appellierte an die Diakonischen Verbände, auch nach Auslaufen der Gelder die Flüchtlingsarbeit fortzusetzen.


TOP 11 - Finanzierung der Koordinierungsstellen - Evangelischen Kontaktstellen bei den Bezirks- und Kreisdiakoniestellen für die Arbeit mit geflüchteten Menschen in den Jahren 2024 bis 2027 (Flüchtlingspaket 5) - Bericht Finanzausschuss - Vors. Geiger
download

Info: 115 KB | PDF
01.07.2021

TOP 11 - Finanzierung der Koordinierungsstellen - Evangelischen Kontaktstellen bei den Bezirks- und Kreisdiakoniestellen für die Arbeit mit geflüchteten Menschen in den Jahren 2024 bis 2027 (Flüchtlingspaket 5) - Bericht Finanzausschuss - Vors. Geiger

TOP 11 - Antrag Nr. 36-21 - Finanzierung der Koordinierungsstellen - Ev. Kontaktstellen bei Bezirks- und Kreisdiakonie
download

Info: 95 KB | PDF
30.06.2021

TOP 11 - Antrag Nr. 36-21 - Finanzierung der Koordinierungsstellen - Ev. Kontaktstellen bei Bezirks- und Kreisdiakonie

Bericht des Finanzausschusses zu Antrag Nr. 09/21, Aussprache,  Beschluss

Im Bericht zum TOP 12 nahm Tobias Geiger, der Vorsitzende des Finanzausschusses einen Blickwechsel zum vorigen Tagesordnungspunkt vor und schaute auf die Herkunfts-, bzw. Transitländer, von denen aus sich Menschen auf den Weg nach Europa machen. In der Frühjahrssynode wurde der Antrag 09/21 eingebracht, für die Ursachenbekämpfung von Fluchtgründen und zur Hilfe für die Transitländer einen Betrag von 3 Millionen Euro vorzusehen. Der Antrag wurde im Finanzausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung beraten.

Kirchenrat Rieth habe in der Sitzung des MÖE eine Konzeption für die Verteilung der Mittel an die Partner vor Ort vorgestellt. Er nannte konkrete Projekte in verschiedenen Ländern, wie Nordirak, Syrien, Libanon und Afrika und stellte fest, dass die Württembergische Landeskirche auf solide arbeitende Hilfswerke, wie Gustav Adolf Werk, Lutherischer Weltbund u. a. zurückgreifen könne, die eine verlässliche Verwendung der Mittel gewährleisteten.

Der Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung habe sich einstimmig für den Antrag 09/21 ausgesprochen, so Geiger. Der Oberkirchenrat teilt in einer Stellungnahme mit, den Antrag auf Grund fehlender Gegenfinanzierung nicht zu befürworten. "Unsere Aufgabe besteht darin, einen guten Kompromiss zwischen unserem unbegrenzten Auftrag als Kirche und unseren begrenzten Möglichkeiten als real existierende Landeskirche zu finden", so Geiger und trug einen konkretisierten Antrag vor. Darin wird der Oberkirchenrat gebeten, den Betrag von zwei Millionen Euro zur Fluchtursachenbekämpfung in den Herkunftsländern und zur Hilfe für Geflüchtete in den Transitländern in den Haushalt einzustellen und bittet um Zustimmung.

In der Aussprache betonte Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel, dass es sich bei der Stellungnahme des Oberkirchenrats nicht um inhaltliche, sondern um eine finanzielle Entscheidung handle. Yasna Crüsemann (Geislingen) sprach über die Verschlimmerung der Situation durch Corona und an den steigenden Bedarf an Hilfe und Finanzen vor Ort. Anselm Kreh (Hermaringen) fand die Reduzierung der beantragten Summe unverständlich, dankte dem Finanzausschuss für den Kompromissvorschlag. Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) betonte, die Kirche sei reich und die Kassen nicht leer. Dorothee Knappenberger (Mühlacker) bat darum, in Bezug auf die Aktuelle Stunde zur Globalen Gerechtigkeit die eigene Verantwortung ernst zu nehmen. Tobias Geiger (Filderstadt) wies darauf hin, dass jederzeit neue Anträge gestellt werden dürften. Sigfried Jahn (Blaufelden) trat dafür ein, nicht dort zu sparen, wo die Not so groß sei. Matthias Böhler (Besigheim) wies darauf hin, dass dies kein Sparen sei, sondern eine Ausgabe. Laut Dr. Martin Kastrup fehle die Klarheit in der Synode, an welcher Stellen das Geld dafür eingespart werden könne - sonst würde den Nachfolgenden Gestaltungsspielraum genommen.


TOP 12 - Fluchtursachenbekämpfung in Herkunftsländern und Menschen auf der Flucht - Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Geiger
download

Info: 136 KB | PDF
01.07.2021

TOP 12 - Fluchtursachenbekämpfung in Herkunftsländern und Menschen auf der Flucht - Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Geiger

TOP 12 - Antrag Nr. 28-21 - Fluchtursachenbekämpfung in Herkunftsländern und Menschen auf der Flucht
download

Info: 96 KB | PDF
30.06.2021

TOP 12 - Antrag Nr. 28-21 - Fluchtursachenbekämpfung in Herkunftsländern und Menschen auf der Flucht

TOP 12 - Antrag Nr. 39-21 - Fluchtursachenbekämpfung in Herkunftsländern und Menschen auf der Flucht - Erhöhung der finanziellen Unterstützung für Fluchtursachenbekämpfung in Herkunftsländern
download

Info: 102 KB | PDF
02.07.2021

TOP 12 - Antrag Nr. 39-21 - Fluchtursachenbekämpfung in Herkunftsländern und Menschen auf der Flucht - Erhöhung der finanziellen Unterstützung für Fluchtursachenbekämpfung in Herkunftsländern

Die Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung, Annette Sawade, hob die deutlich gestiegene Inanspruchnahme der Telefonseelsorge in der Corona-Pandemie hervor. „Die Telefonseelsorge war eine der kirchlichen Einrichtungen, die auch im Lockdown uneingeschränkt für die Menschen da war.“ Damit verbinde sich das Signal, dass Kirche auch und gerade in Krisensituationen für die Menschen da ist, so Sawade. Die Telefonseelsorge stehe vor enormen Aufgaben, etwa der Erhaltung des Rund-um-die Uhr-Angebots, des Ausbaus der Chat- und Mailseelsorge sowie die Anschlussfähigkeit an die jüngere Generation zu gewährleisten. In dem nach den Ausschussberatungen modifizierten Antrag soll die Aufstockung der Haushausmittel 2021 sowie 2022 um je 30.000 Euro und die Bitte an die Landeskirche, bis Mitte 2022 eine langfristige Mitfinanzierungskonzeption zu erarbeiten, beschlossen werden. 

Aussprache:

Annette Sawade bedankte sich ausdrücklich bei den Mitarbeitenden der Telefonseelsorge.

Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) unterstrich, dass die Telefonseelsorge aufgrund der Kontaktverbote eine hohe Bedeutung hatte. Er regte an, in Kooperation mit Helmut Liebs (Fundraisingbeauftragter der Landeskirche) ein Fundraisingkonzept zu erstellen. Ähnlich wie bei den positiven Fundraising -Erfahrungen beim Projekt Nethelp4you vermutet er einen guten Zulauf an Spenden – auch weil dieTelefonseelsorge stark in der Bevölkerung wahrgenommen werden.

Ernst-Wilhelm Gohl (Ulm-Donau, Blaubeuren) bedankte sich in seiner Funktion als Vorsitzender der Ökumenischen Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm, Heidenheim, Aalen, Schwäbisch-Gmünd für den Antrag. Er erläuterte, dass Spenden ein gutes Signal an die Mitarbeitenden seien. In der Chatseelsorge sieht er auch Vorteile für die Mitarbeitenden, die beispielsweise für 2-3 Stunden im Chat tätig sein könnten.

Martina Klärle betonte, dass hier mit vergleichsweise wenig Geld viel erreicht werden könne.

Oberkirchenrat Dr. Ulrich Heckel stellte klar, dass der Oberkirchenrat dankbar für die Arbeit der Telefonseelsorge sie und sie weiterhin kontinuierlich unterstützen werde.


TOP 13 - Aufstockung der Haushaltsmittel 2021 für die Telefonseelsorge - Bericht des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung - Vorsitzende Sawade
download

Info: 136 KB | PDF
01.07.2021

TOP 13 - Aufstockung der Haushaltsmittel 2021 für die Telefonseelsorge - Bericht des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung - Vorsitzende Sawade

TOP 13 - Antrag Nr. 33-21 - Aufstockung der Haushaltsmittel 2021 für die Telefonseelsorge
download

Info: 98 KB | PDF
30.06.2021

TOP 13 - Antrag Nr. 33-21 - Aufstockung der Haushaltsmittel 2021 für die Telefonseelsorge

Bericht des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung zu Antrag Nr. 67/20, Aussprache, Beschluss

Für die mit dem Antrag 67/20 verfolgte Schaffung eines "Aktionsplans gegen Rassismus und Antisemitismus" habe der Oberkirchenrat eine Konzeption vorgesehen (Maßnahme 6068-2), ohne die synodale Beratung abzuwarten, kritisierte Annette Sawade, Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung (KGS). Dieses Konzept des Oberkirchenrats sehe eine auf drei Jahre befristete, neu zu schaffende Stelle vor, die zeitlich an die zum Herbst 2022 auslaufende Stelle des Referenten für Populismus und Rechtsextremismus anschließen und ebenso bei der landeskirchlichen Weltanschauungsarbeit angesiedelt werden solle, so Sawade. Zu den Aufgaben gehöre die Beratung von Pfarrerinnen und Pfarrern, Mitarbeitenden, Kirchengemeinden, Gruppen in Gemeinden sowie landeskirchlichen Einrichtungen. Ziel sei die Sensibilisierung für die Themen Antisemitismus, Rassismus und andere Formen der Menschenfeindlichkeit. Gleichzeitig solle sie Anlaufstelle für Kirchengemeinden und Einrichtungen bei Angriffen durch fundamentalistische sowie politisch extreme Gruppierungen sein. Auf der Ebene der Bildungsarbeit sollen Fortbildungen und Workshops für Haupt- und Ehrenamtliche durchgeführt werden; Materialien für Religions- und Konfirmandenunterricht sowie für die Erwachsenenbildung erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin seien medienpädagogische Angebote zum Umgang mit Hatespeech und Menschenfeindlichkeit in sozialen Medien vorgesehen.  Eine Kooperation mit innerkirchlichen, ökumenischen, zivilgesellschaftlichen und staatlichen Partnern gestärkt werden.  

Bei der Diskussion des KGS unter Einbeziehung des Ausschusses für Bildung und Jugend seien starke Einwände gegen dies Konzept deutlich geworden. Der späte Start im September 2022 war ebenso ein Kritikpunkt wie die projektbezogene Herangehensweise. Der Ausschuss für Bildung und Jugend äußerte sich kritisch gegenüber einer neu zu schaffenden, zentrale Stelle und schlug eine Kooperation mit anderen Kirchen sowie dem Land Baden-Württemberg vor, gegebenenfalls auch mit dem Pädagogisch-Theologischem Zentrum der Landeskirche (PTZ). In der Ausschussberatung, so die Vorsitzende, wurden die Anforderungen an einen Aktionsplan geschärft. Demzufolge werde eine Projektstelle abgelehnt, die Einbeziehung des PTZ sowie weitere Kooperationen gefordert. Diese formulierte Sawade in einem neuen Antrag (32/21), der den OKR bittet, einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus in Zusammenarbeit von Theologie-Dezernat (Arbeitsstelle für Weltanschauungsfragen) sowie Bildungs-Dezernat 2 (PTZ) zu erarbeiten, das fachliche Kooperationen über die Landeskirche hinaus prüfen und den KGS einbinden soll. Bis dieser Plan vorliege, solle der Finanzausschuss die Maßnahme "Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus" mit einem Sperrvermerk versehen. Die Landeskirche habe, so Sawade, "einen wichtigen Auftrag im Sinne der christlichen Botschaft zu erfüllen." 

 


TOP 14 - Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus - Bericht des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung - Vorsitzende Sawade
download

Info: 125 KB | PDF
01.07.2021

TOP 14 - Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus - Bericht des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung - Vorsitzende Sawade

TOP 14 - Antrag Nr. 32-21 - Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus
download

Info: 98 KB | PDF
30.06.2021

TOP 14 - Antrag Nr. 32-21 - Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus

Die Ereignisse der Reformation geben für die heutige und künftige Gemeindearbeit ermutigende Impulse, betonte der Vorsitzende des Ausschusses Kirchen- und Gemeindeentwicklung, Kai Münzing, bei seiner Erläuterung des Antrags zum Reformationsjubiläum 2034. Es biete eine Chance zur „Kommunikation des Evangeliums“. Eine Möglichkeit dafür sei die Schaffung von „Erinnerungsorten“ in den Kirchengemeinden. 

Der nach den Ausschussberatungen modifizierte Antrag sieht vor, dass die Landeskirche die Gemeinden in kirchengeschichtlichen Fragen berät und unterstützt, einen landeskirchenweiten Ideenpool zur Verfügung stellt und zur Kooperation mit kommunalen und zivilgesellschaftlichen Stellen ermutigt. Die erforderlichen Mittel und Stellen sollen in die Mittelfristplanung aufgenommen werden. 

Aussprache:

Hellger Koepff (Biberach) betonte, dass das Reformationsjubiläum sich nicht nur der Vergangenheit widmen, sondern die heutigen Gemeinden ermutigen solle. Es könne die Bedeutung von Glauben und Kirchesein heute aufzeigen. So könne die Frage "Was heißt evangelisch sein" in einer Art "Gemeindekatechismus" geklärt werden.

Holger Stähle (Schwäbisch Hall) beschrieb aus seiner Sicht als "Landpfarrer" die Chance, hier Reformation von unten zu erleben und die innovativen Ansätze neu zu entdecken wie den inklusiven Bildungsansatz von Johannes Brenz.

Rainer Köpf (Weinstadt-Beutelsbach) sagte, es ginge nicht um eine Kirche, die nur noch Jubiliäen feiert, sondern um eine Kirche, die sich "vergegenwärtigt", und dies auf eine anschauliche Weise wie in Weinproben, historischen Aufführungen u.v.m.

Die Erstunterzeichnerin Maike Sachs (St. Johann-Gächingen) sieht die Chance des Jubiläums darin, die Öffentlichkeit anzusprechen und sich an den Fundamenten der Kirche "zu freuen". Sie wies auf den mit dem Jubiläum verbundenen Kongress hin. Die Synode stimmte dem vorliegenden Antrag zu.


TOP 15 - Dekade zum Reformationsfest 2034 - 10 mutige Schritte für eine Kirche im Aufbruch - Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Vorsitzender Münzing
download

Info: 130 KB | PDF
01.07.2021

TOP 15 - Dekade zum Reformationsfest 2034 - 10 mutige Schritte für eine Kirche im Aufbruch - Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Vorsitzender Münzing

TOP 15 - Antrag Nr. 38-21 - Dekade zum Reformationsfest 2034 - 10 mutige Schritte für eine Kirche im Aufbruch
download

Info: 98 KB | PDF
30.06.2021

TOP 15 - Antrag Nr. 38-21 - Dekade zum Reformationsfest 2034 - 10 mutige Schritte für eine Kirche im Aufbruch

Yasna Crüsemann (Geislingen) und Steffen Kern (Walddorfhäslach) berichteten für die neun württembergischen EKD-Synodalen von der ersten Tagung der EKD-Synode vom 6. bis 8. Mai 2021 in digitaler Form. In den Nominierungsausschuss für die Ratswahl wurde Steffen Kern (Walddorfhäslach) gewählt. Dr. Friedemann Kuttler wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses gewählt, Maik-Andres Schwarz zum stellvertretenden Vorsitzenden des Zukunftsausschusses, Steffen Kern in den Nominierungsausschuss für die Ratswahl. Yasna Crüsemann wurde in die Mitgliederversammlung der Evangelischen Mission-Weltweit e.V. (EMW) entsandt, Andrea Bleher (Untermünkheim) in die Konferenz Diakonie und Entwicklung. Ein besonderer Höhepunkt der Tagung, so Kern, sei die Wahl der neuen Präses Anna-Nicole Heinrich gewesen. Sie stehe für eine „hoffnungsvolle, integrative und pragmatische Kirche“ und wolle die in der letzten Synode begonnenen Zukunftsprozesse fortsetzen. Crüsemann berichtete, die digitale Form habe zwar abwechslungsreiche Methoden geboten, sich kennen zu lernen, doch es sei vor allem für die Neuen nicht einfach gewesen, in den synodalen Prozess hinein zu kommen.

Die vollständigen Berichte finden Sie als PDF-Downloads unter diesem Text.


TOP 16 - Bericht von der EKD-Synode - Synodale Crüsemann
download

Info: 124 KB | PDF
01.07.2021

TOP 16 - Bericht von der EKD-Synode - Synodale Crüsemann

TOP 16 - Bericht von der EKD-Synode - Synodaler Kern
download

Info: 105 KB | PDF
01.07.2021

TOP 16 - Bericht von der EKD-Synode - Synodaler Kern

Selbständiger Antrag 30/21: Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt unter veränderten Bedingungen 

Laut diesem Antrag soll der Oberkirchenrat untersuchen, wie der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA) seinen Auftrag und seine vielfältigen Aufgaben weiterhin erfüllen kann, wenn gemäß PfarrPlan 2024 zwei der vier Pfarrstellen des KDA entfallen. Oberkirchenrat und Synode sollen prüfen, ob dafür strukturelle Veränderungen oder auch eine multiprofessionelle Aufstellung sinnvoll sein könnten. 

Beschluss: Der Antrag wurde in den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung verwiesen.

Selbständiger Antrag 31/21: Dienstgemeinschaft und Einführungs-Agende 

Dieser Antrag soll den Oberkirchenrat auffordern, im Sinne des Priestertums aller Gläubigen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Dienstgemeinschaft am Wort Christi zu klären, besonders im Blick auf die Neugestaltung der Einführungs-Agende. 

Hintergrund ist die evangelische Überzeugung, in der Kirche seien als Leib Christi alle Menschen eine Dienstgemeinschaft von verschiedenen Professionen und Begabungen, die  das Priestertum aller Gläubigen verbinde. Um den Aufgaben der Zukunft gerecht werden zu können, müssten die Profile der unterschiedlichen Ämter und Berufungen in Haupt- und Ehrenamt wahrgenommen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Beauftragung zu kirchlichen Ämtern und der Ordination von Pfarrerinnen und Pfarrern geklärt werden. Die Antworten auf diese Fragen sollen sich dann auch in Einführungstexten und Liturgien in der Einführungsagende niederschlagen. 

Beschluss: Der Antrag wurde in den theologischen Ausschuss verwiesen.

Selbständiger Antrag 32/21: Konkrete Unterstützung für gemeindebildende Initiativen mit jungen Erwachsenen 

Mit diesem Antrag wird der Oberkirchenrat gebeten, fünf bis zehn gemeindebildende Initiativen, die hauptsächlich junge Erwachsene im Alter von 20 bis 40 Jahren ansprechen und in unserer Landeskirche beheimaten, mit einer Förderung zu unterstützen. Damit sind Initiativen gemeint, die die Form sogenannter „personaler Gemeinden“ nach Paragraph 56c der Kirchengemeindeordnung haben oder einen kirchlichen Haushalt bestellen. Zudem müssten sie an eine Ortsgemeinde, einen Kirchenbezirk oder eine Prälatur angebunden sein und regelmäßig und ausdauernd junge Erwachsene in bedeutender Zahl versammeln und vergemeinschaften. Die Förderung solle als Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des jährlichen Spendenaufkommens (maximal 50.000 Euro) der Initiative ausgestaltet sein und über einen Zeitraum von sieben Jahren gewährt werden. Es gehe dabei nicht um Stellenanteile, sondern um frei verfügbare Sachmittel/Budgets.

Beschluss: Der Antrag wurde in den Finanzausschuss und den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen.


TOP 17 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 30-21 - Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt unter veränderten Bedingungen
download

Info: 111 KB | PDF
02.07.2021

TOP 17 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 30-21 - Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt unter veränderten Bedingungen

TOP 17 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 31-21 - Dienstgemeinschaft und Einführungsagende
download

Info: 101 KB | PDF
30.06.2021

TOP 17 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 31-21 - Dienstgemeinschaft und Einführungsagende

TOP 17 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 37-21 - Konkrete Unterstützung für gemeindebildende Initiativen mit jungen Erwachsenen
download

Info: 109 KB | PDF
30.06.2021

TOP 17 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 37-21 - Konkrete Unterstützung für gemeindebildende Initiativen mit jungen Erwachsenen

Sie finden die ausführlichen Antworten des Oberkirchenrats unter diesem Text in den PDF-Downloads.

Förmliche Anfrage 18/16: Anfrage zu Gottesdiensten anlässlich der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare 

In dieser Anfrage geht es um den aktuellen Stand der Dinge bei der Einführung der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare.

Aktualisierung: Stand 2. Juli 2021 sind es 56 Gemeinden. Hier zu finden: https://www.elk-wue.de/leben/gemeinde/homosexualitaet

Förmliche Anfrage 19/16: Anfrage zu landeskirchlichen Gottesdienstabkündigungen 

Diese Frage zielt auf Abkündigungstexte, die mehrmals im Jahr von der Landeskirche (oft im Zusammenhang mit Gottesdienstopfern) für alle Kirchengemeinden vorgegeben werden. Es wird unter anderem gefragt, wie oft solche Texte vorgegeben würden, wie lang sie seien und wie sich ihr Stil so verändern ließe, dass er besser zu den Sprachgewohnheiten der Gemeindeglieder passe.

Förmliche Anfrage 20/16: Anfrage zur Notfallseelsorge 

Diese Frage richtet den Blick auf den Stand zweier Projekte, die die 15. Landessynode 2018 zur Stärkung der Notfallseelsorge beschlossen hatte. Zum einen wird danach gefragt, wie es um die Bewusstmachung der Notfallseelsorge als Bestandteil des Pfarrdienstes bestellt sei, und zum anderen nach dem Stand der Zusammenarbeit mit weiteren Kooperationspartnern.

Förmliche Anfrage 21/16: Anfrage zu den Pfarrstellen „Neue Aufbrüche“ 

In dieser Anfrage geht es um die beweglichen Pfarrstellen im Rahmen des Projekts „Innovatives Handeln und Neue Aufbrüche“. Der Oberkirchenrat solle Auskunft darüber geben, wie hoch der Bedarf sei, wie viele solcher Stellen besetzt seien, nach welchen Kriterien die Projekte ausgewählt würden, ob die befristeten Stellen auch weitergehend gesichert werden könnten und ob auch Alternativen zu diesem Werkzeug denkbar wären. 


TOP 18 - Förmliche Anfrage Nr. 18-16 zu Gottesdiensten anlässlich der Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare
download

Info: 60 KB | PDF
29.06.2021

TOP 18 - Förmliche Anfrage Nr. 18-16 zu Gottesdiensten anlässlich der Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare

TOP 18 - Förmliche Anfrage Nr. 18-16 - Beantwortung - Oberkirchenrat Prof. Dr. Heckel
download

Info: 96 KB | PDF
02.07.2021

TOP 18 - Förmliche Anfrage Nr. 18-16 - Beantwortung - Oberkirchenrat Prof. Dr. Heckel

TOP 18 - Förmliche Anfrage Nr. 19-16 zu landeskirchlichen Gottesdienstabkündigungen
download

Info: 58 KB | PDF
29.06.2021

TOP 18 - Förmliche Anfrage Nr. 19-16 zu landeskirchlichen Gottesdienstabkündigungen

TOP 18 - Förmliche Anfrage Nr. 19-16 - Beantwortung - Oberkirchenrat Prof. Dr. Heckel
download

Info: 94 KB | PDF
01.07.2021

TOP 18 - Förmliche Anfrage Nr. 19-16 - Beantwortung - Oberkirchenrat Prof. Dr. Heckel

TOP 18 - Förmliche Anfrage Nr. 20-16 zur Notfallseelsorge
download

Info: 57 KB | PDF
29.06.2021

TOP 18 - Förmliche Anfrage Nr. 20-16 zur Notfallseelsorge

TOP 18 - Förmliche Anfrage Nr. 20-16 - Beantwortung - Oberkirchenrat Prof. Dr. Heckel
download

Info: 113 KB | PDF
01.07.2021

TOP 18 - Förmliche Anfrage Nr. 20-16 - Beantwortung - Oberkirchenrat Prof. Dr. Heckel

TOP 18 - Förmliche Anfrage Nr. 21-16 zu den Pfarrstellen Neue Aufbrüche
download

Info: 56 KB | PDF
29.06.2021

TOP 18 - Förmliche Anfrage Nr. 21-16 zu den Pfarrstellen Neue Aufbrüche

TOP 18 - Förmliche Anfrage Nr. 21-16 - Beantwortung - Oberkirchenrat Prof. Dr. Heckel
download

Info: 131 KB | PDF
01.07.2021

TOP 18 - Förmliche Anfrage Nr. 21-16 - Beantwortung - Oberkirchenrat Prof. Dr. Heckel

Die Mitglieder des Nominierungsausschuss wurden wie vorgeschlagen gewählt. Damit setzt sich der Nominierungsausschuss wie folgt zusammen:

  • Sabine Foth (Synodalpräsidentin, Mitglied Kraft Amtes) 
  • Andrea Bleher (stellvertretende Synodalpräsidentin, Mitglied Kraft Amtes) 
  • Johannes Eißler (stellvertretender Synodalpräsident, Mitglied Kraft Amtes) 
  • Ines Göbbel (Möglingen) 
  • Hellger Koepff (Biberach) 
  • Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) 
  • Matthias Hanßmann (Vaihingen an der Enz) 
  • Steffen Kern (Walddorfhäslach) 
  • Rainer Köpf (Weinstadt-Beutelsbach) 
  • Simon Blümcke (Ravensburg) 
  • Matthias Böhler (Besigheim)

Der Oberkirchenrat entsendet drei Mitglieder in den Ausschuss: Direktor Stefan Werner, Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker und die Prälatin von Ulm, Gabriele Wulz.

Zur Bischofswahl: Nachdem sich der Nominierungsausschuss konstituiert hat, macht er sich auf die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten. Maximal drei Personen kann er der Landesynode vorschlagen. Die Wahl ist für die Frühjahrssynode 2022 vorgesehen, am 24. Juli 2022 soll in einem Gottesdienst in der Stuttgarter Stiftskirche der Bischofswechsel vollzogen werden.


TOP 01 - Nominierungsausschuss zur Bischofswahl im Jahr 2022 - Wahlvorschlag des Ältestenrates
download

Info: 87 KB | PDF
30.06.2021

TOP 01 - Nominierungsausschuss zur Bischofswahl im Jahr 2022 - Wahlvorschlag des Ältestenrates

Beschluss: Das Gesetz ist in 2. Lesung beschlossen worden. Mehr dazu finden Sie unter dem entsprechenden TOP des ersten Sitzungstages.


TOP 04 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 17) - Bericht des Rechtsausschusses - Vorsitzender Müller
download

Info: 135 KB | PDF
01.07.2021

TOP 04 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 17) - Bericht des Rechtsausschusses - Vorsitzender Müller

TOP 04 - Beilage 17 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes
download

Info: 66 KB | PDF
30.06.2021

TOP 04 - Beilage 17 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes

Beschluss: Das Gesetz ist in 2. Lesung beschlossen worden. Mehr dazu finden Sie unter dem entsprechenden TOP des ersten Sitzungstages.


TOP 06 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Versehung einer Pfarrstelle - Bericht des Rechtsausschusses - Vorsitzender Müller
download

Info: 131 KB | PDF
01.07.2021

TOP 06 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Versehung einer Pfarrstelle - Bericht des Rechtsausschusses - Vorsitzender Müller

TOP 06 - Änderungsantrag Nr. 29-21 - Beilage 10 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Versehung einer Pfarrstelle
download

Info: 186 KB | PDF
30.06.2021

TOP 06 - Änderungsantrag Nr. 29-21 - Beilage 10 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Versehung einer Pfarrstelle

TOP 06 - Beilage 10 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Versehung einer Pfarrstelle
download

Info: 96 KB | PDF
30.06.2021

TOP 06 - Beilage 10 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Versehung einer Pfarrstelle


Johannes Eißler, stellvertretender Synodalpräsident.elk-wue.de / Gottfried Stoppel

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts (RPA) zur Haushalts-, Kassen und Rechnungsführung der Landeskirche im Jahr 2018 stand im Mittelpunkt der Sitzung des Geschäftsführenden Ausschusses am 17. Mai 2021. Wie Johannes Eißler, stellvertretender Präsident der Landessynode, berichtete, habe das Rechnungsprüfamt etwa 275 einzelne Prüfungen im landeskirchlichen Bereich durchgeführt - trotz der Corona- und damit Homeoffice-Bedingunen. 

Für die synodale Prüfergruppe, bestehend aus Ulrike Bauer, Jörg Schaal und Eckart Schultz-Berg, berichtete deren Vorsitzender Reiner Klotz, dass es noch zu klärende Punkte gäbe, etwa die zeitnahe Weiterleitung von Kirchenopfern.  

Nachdem verfahrensgemäß der Finanzausschuss zuvor einstimmig Entlastung empfohlen hatte, erteilte der Geschäftsführende Ausschuss nach kurzer Aussprache ebenfalls Entlastung. Das RPA prüft die Finanzen im Bereich der Landeskirche unabhängig im Auftrag der Landessynode. Die Dienstaufsicht über den Leiter des RPA hat die Präsidentin der Landessynode. 

TOP 19 - Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses - Zweiter Stellv. Präsident Eißler
download

Info: 107 KB | PDF
01.07.2021

TOP 19 - Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses - Zweiter Stellv. Präsident Eißler

Den Bericht des Sonderausschusses trug die stellvertretende Ausschusvorsitzende Maike Sachs vor.elk-wue.de / Gottfried Stoppel

Maike Sachs, stellvertretende Vorsitzende des Sonderausschusses für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte berichtete über vielfältige Rückmeldungen aus der Synode, auf die Debatte im Rahmen der Frühjahrssynode 2021 zu Antrag 01/21 sowie auf Anregungen von außen und aus den Ausschüssen der Synode, die in den vorliegenden Antrag eingeflossen seien. Auch nannte sie verschiedene frühere Anträge, die aus Sicht des Sonderausschusses mit dem vorliegenden Antrag berücksichtigt seien. Details dazu finden Sie in Sachs‘ Bericht als PDF-Download unter diesem Text.  

Sachs betonte weiter, es gelte vor Allem, „die Stimmen der jungen Generation zu hören“ und „mit ihnen und für sie Kirche zu gestalten“. Dafür müsse die Kirchenleitung „strukturell Freiräume eröffnen, in denen erprobt und innovativ gestaltet werden“, um das „Gestaltungspotential, das in Veränderungen schlummert“, zu nutzen. Sachs stellte heraus, Kirche müsse „nicht einfach weniger werden, sondern kleiner, fokussierter, vernetzter und damit stärker“. 

Mit dem vorliegenden Antrag 34/21 möge die Landessynode beschließen, den Oberkirchenrat zu bitten, „bei anstehenden Entscheidungen und Abwägungen folgende Kriterien anzuwenden“, die Sie im Folgenden im Wortlaut finden: 

Die Kriterien im Wortlaut

„Auftrag: Kirche gibt weiter, was sie empfängt: Sie versteht sich nach der Verheißung von Jesus Christus als Licht und Salz der Erde. Christus sendet sie in die Welt.  

Deshalb möchte sie Menschen für Gott gewinnen und mit ihm in Verbindung bringen.  

Maßstab der kirchlichen Arbeit sind die Heilige Schrift und die Bekenntnisse der Reformation (§1 Kirchenverfassungsgesetz).  

Gemäß ihrem Auftrag orientiert sich die württembergische Landeskirche im Zuge der inhaltlichen Schwerpunktsetzung an folgenden Kriterien:  

Die Kirche nimmt ihren Auftrag in lokalen, globalen und digitalen Kontexten wahr.  

Die Kirche wirkt sichtbar und erfahrbar in einer pluralen Gesellschaft.  

Sie nimmt ihre Verantwortung als Teil der weltweiten Kirche wahr und bleibt im Gespräch mit anderen Konfessionen und Religionen.  

Die kirchliche Arbeit gewinnt Menschen für das Evangelium, wendet sich den Nächsten zu und entfaltet eine große Bindungskraft.  

Die Ehrenamtlichen werden gestärkt.  

Es werden Kooperationen gestärkt und Synergien geschaffen, Ineffizienzen und Doppelstrukturen abgebaut und vermieden.“ 

Sachs dankte dem Direktor des Oberkirchenrats, Stefan Werner, für sein Engagement in diesem Thema und dem gesamten Kollegium des Oberkirchenrats für seine inhaltlichen Anregungen. So habe der Oberkirchenrat zum Beispiel die Installation einer paritätisch aus Synode und Oberkirchenrat besetzen Arbeitsgruppe angeregt, die erste Einsparvorschläge diskutieren solle. Folgende Synodale habe der Sonderausschuss für diese Arbeitsgruppe benannt: Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen), Matthias Hanßmann (Vaihingen an der Enz), Ernst-Wilhelm Gohl (Ulm), Matthias Böhler (Besigheim), Jörg Beurer (Heilbronn), Siegfried Jahn (Blaufelden), Ruth Bauer (Alfdorf), Tobias Geiger (Bernhausen), Sabine Foth (Stuttgart). 

Die Voten der Gesprächskreise

„Kein Grund, depressiv zu werden“

Für die Offene Kirche warb Prof. Dr. Martin Plümicke für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen, die vom Oberkirchenrat geplanten Einsparungen von 0,9 Prozent pro Jahr seien nicht notwendig. Zwar sei die Kirchensteuer im leichten Sinkflug, und durch den Mitgliederrückgang stecke die Kirche in einer Krise. Gleichzeitig schenke Gott aber Rahmenbedingungen, von denen jeder Sanierer nur träumen würde. Dem Oberkirchenrat sei es gelungen, eine depressive Stimmung in der Landeskirche zu verbreiten, so dass der Eindruck entstehe, es bleibe nur eine kontrollierte Abwicklung. Jedoch habe Gott nicht den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit gegeben. Durch Sparen dagegen verlöre Kirche „immer weiter an Relevanz und Akzeptant in unserer Gesellschaft“ und beschleunige den Abwärtstrend. Für die OK erklärte er die Bereitschaft, über strukturelle Veränderungen zu diskutieren, die den geringeren Mitgliederzahlen gerecht würden. Kürzungen im inhaltlichen Bereich lehne die OK dagegen ab. Für Angebote, die sich überlebt hätten, sollte die Frage lauten: „Wie können wir uns neu aufstellen, was müssen wir stattdessen machen?“. Mit Bezug auf das biblische Gleichnis von den anvertrauten Talenten sagte Plümicke: „Talente in Form von Kirchensteuer haben wir unglaublich viel anvertraut bekommen.“ Er warb dafür, sich Ziele zu setzen, zum Beispiel den Mitgliederrückgang in den nächsten zehn Jahren zu bremsen und Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen. Dazu gehörten jedoch Mut und Gottvertrauen. Das sei ein Risiko, denn womöglich gerate Kirche noch mehr in die Krise, „aber es könnte auch sein, dass unsere Kirche in zehn Jahren wieder eine Strahlkraft hätte, die unserem Evangelium angemessen wäre, dass wir kaum mehr Austritte hätten.“ Er schloss mit der Feststellung: „Wenn Sie nun sagen, das ist nichts für mich, so mutig bin ich nicht, so nehmen Sie bitte mit: Ja, wir verlieren Mitglieder, aber es gibt keinen Grund, depressiv zu werden. Wir haben Geld, wie in den letzten 25 Jahren auch. Es besteht kein Grund, panikartig zu kürzen.“

Kirche muss erkennbar sein

Für die lebendige Gemeinde lobte Siegfried Jahn die Arbeit des Sonderausschusses als einen wichtigen Schritt. Es gelte, Ressourcen an Geld und Möglichkeiten so einzusetzen, dass sie „gezielt und deshalb wirksam, dass sie schonend und deshalb nachhaltig, und dass sie spezifisch kirchlich und nicht allerweltsmäßig zur Entfaltung kommen.“ Kirche müsse erkennbar sein auf einem pluralen Markt sinnstiftender Angebote, dabei sei die Verkündigung des Evangeliums „entscheidendes und unterscheidendes Merkmal“. Das gelte für das gesprochene Wort wie für verschiedene Formen der Musik. Bei diesem Auftrag könne Kirche nicht von anderen gesellschaftlichen Kräften vertreten werden. „Wenn wir als Kirche nicht mehr davon reden, was den Menschen über den Tod hinaus rettet, dann verkennen wir die Mission Jesu an dieser Welt, dann kann unsere missionarische Arbeit heute auch nicht gelingen.“ Mission sei nicht nur ein Auftrag in fernen Ländern, sondern Auftrag in unserem Land und Herzschlag einer erkennbaren Kirche. Weiter stehe die LG für die Bereitschaft zur Kooperation mit freien Werken und Diensten, die es auszubauen gelte. Die Landeskirche müsse nicht alles selber anbieten. Vernetzung biete auch personelle Entlastung und eine Stärkung des Wir-Gefühls. Außerdem warb Jahn dafür, die Arbeit der Ehrenamtlichen zu stärken und die Erkennbarkeit in der Gesellschaft durch gut unterstützte Ehrenamtliche zu erhöhen. Hauptamtliche sollten Verantwortung abgeben und Ehrenamtliche für den Dienst an den Menschen befähigen. Deshalb habe die LG mit anderen Synodalen einen Innovationskongress angeregt. „Jede finanzielle Investition zur Stärkung unserer Ehrenamtlichen wird das Gesicht der Kirche vielfältiger und interessanter machen.“, so Jahn.

Vielfalt und Vernetzung

Für Evangelium und Kirche hob Christoph Schweizer positiv hervor, dass die Kriterien eine Landeskirche darstellen, die auf ihre „Wirksamkeit in die Gesellschaft hinein Acht gibt und im Gespräch mit anderen Konfessionen und Religionen, aber auch mit der Gesellschaft ist“. Dem Gesprächskreis liege aber auch „die Vielfalt und Pluralität nicht nur um uns herum, sondern auch innerhalb unserer Landeskirche am Herzen“. Diese müsse bei der weiteren Arbeit mit den Kriterien im Blick bleiben. Die Landeskirche sei keine Einheitskirche. Das Votum betonte, wie wichtig es sei, in der Gesellschaft sichtbar zu sein. Es müsse den Menschen klar werden, wo überall Kirche wirke. Dafür forderte der GK den Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit und Medienkompetenz in der Fläche der Landeskirche in einer vernetzten Form: „Das Denken in Säulen, die nebeneinanderstehen, ist von gestern.“ Das Votum mahnte an, beim Abbau von Doppelstrukturen und der Schaffung von Synergien „Hierarchien auf den Prüfstand zu stellen und Entscheidungswege zu verkürzen“ sowie Kooperationsmöglichkeiten auch außerhalb der Kirche zu suchen, zum Beispiel in den Kommunen. Für den Gesprächskreis lobte er, dass die Kriterien den kirchlichen Auftrag explizit auch im digitalen Raum beschreiben und begrüßte die Idee einer „Prälatur für den digitalen Raum“. Kritisch sah das Votum, dass das Thema Bildung in den Kriterien nicht eigens genannt wird. Bildung sei ein „Querschnitts- und Grundlagenthema“. „Wir müssen uns immer wieder neu darüber verständigen, was hier und heute dran ist von der Botschaft der Hoffnung, die uns aufgetragen ist. Und dieses Verständigen – das ist nichts anderes als Bildung.“ Schweizer begrüßte die Schaffung von Erprobungs-Freiräumen. Dafür sollten aber keine zusätzlichen Strukturen und Finanzierungswege aufgebaut werden.

„In die Menschen investieren“

Für den Gesprächskreis Kirche für morgen mahnte Marion Blessing einen sorgsamen Umgang mit den Ehrenamtlichen an, die „zur DNA unserer Kirche gehören und damit ein hohes Gut darstellen.“ Wenn es zu Veränderung bei ihnen komme, müssten sie schon im Vorfeld in die entsprechenden Prozesse einbezogen werden. Es brauche mehr Möglichkeiten, sich auch projektbezogen und auf Zeit zu engagieren, mehr Partizipation und Mitgestaltung sowie profilierte Fortbildungsangebote für die Ehrenamtlichen. Kritisch sieht Blessing, dass in den synodalen Gremien Vertreter aus Wirtschaft und Handwerk fehlten. Einen weiteren Schwerpunkt legte sie auf die Förderung von Erprobungsräumen für junge Menschen. Der Gottesdienst müsse „im Blick auf die Erwartungen junger Menschen“ weiterentwickelt werden. Auch sollten im Sinne des „Priestertums aller Glaubenden auch andere Personen im Gottesdienst die Verkündigung übernehmen können“. Weiter ermutigte Kirche für morgen die Kirche, die Arbeit zu stärken, bei der sie Menschen unterschiedlicher Milieus begegnen könne wie Religionsunterricht, Kindertagesstätten, diakonische Einrichtungen, Eltern/Kind-Kuren. Blessing fasste zusammen: „Wir wünschen uns eine kommunikative, missionarische, diakonische, mutige, beherzte, flexible, innovative Kirche, die in die Schöpfung, in die Menschen und das Evangelium investiert und die Ehrenamtlichen als DNA unserer Kirche ernst- und wahrnimmt.“

Aussprache

In der Aussprache betonten viele Synodale die Bedeutung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Ausstrahlung der Kirche in die Gesellschaft entscheidend seien. Dr. Gabriele Schöll (Aalen) etwa forderte, die Kirchenleitung müsse Ehrenamtliche ernst nehmen und bei Umbaumaßnahmen auf transparente Entscheidungen und gute Kommunikation schon im Vorfeld achten; dann würden Betroffene auch mithelfen, mutig nach Lösungen zu suchen. Auf die negativen Folgen der Corona-Krise für viele gemeindliche Gruppen verwies neben anderen auch Johannes Söhner (Herrenberg). In vielen Gemeinden sei die Stimmung negativ. Er plädierte für Mut zu Investitionen. Auch Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) wies auf eine Stimmung der Mutlosigkeit hin. Man habe schon verinnerlicht, dass gekürzt werden müsse, und traue sich schon gar nicht mehr, nach vorne zu denken. Dabei gebe es viele Aufgaben, bei denen einfach nicht gekürzt werden könne. Manche Synodale wie etwa Matthias Hanßmann (Herrenberg) würdigten das Engagement der Gemeinden, den Wandel aktiv und konstruktiv zu gestalten, und er betonte, die Kriterien hätten einen durchweg positiven und gestaltenden Grundton.

Der Direktor des Oberkirchenrats, Stefan Werner, betonte, die Schwerpunkt-Kriterien hätten eine große Schnittmenge mit den strategischen Zielen des Oberkirchenrats. Es gehe bei den notwendigen Einsparungen nicht einfach ums Streichen sondern darum, Gestaltungsspielräume zu erhalten. Zunächst müssten die Kriterien weiter konkretisiert werden, um in konkrete Planungen einfließen zu können. Auch Michael Klein (Tübingen) verwies darauf, jetzt sparen und Rücklagen zu bilden, sei eine Investition in die Gemeindearbeit kommender Jahrzehnte. Und Tobias Geiger (Filderstadt) verwies auf rückläufige Kirchensteuereinnahmen, Mitgliederrückgang und geringere Taufzahlen, und forderte die Synodalen auf, sich auch einmal anzusehen, wie die EKD und andere Gliedkirchen damit umgingen.

Angelika Klingel (Heimsheim) betonte wie viele andere Synodale die Bedeutung der inhaltlichen Arbeit der Gemeinden, aus der heraus Strahlkraft entstehe; Kirche werde nur wahrgenommen, wenn sie den Menschen in ihren jeweiligen Lebenslagen begegne und helfe – dies müsse der Schwerpunkt der Arbeit sein. Prof. Dr. Martina Klärle (Weikersheim) verlangte, festgefahrene Hierarchien aufzuweichen. Sie vermisse eine Agilität wie in der Wirtschaft.

Rainer Köpf (Weinstadt-Beutelsbach) legte einen Schwerpunkt auf die Kirchenmusik; viele Menschen bekämen über die Musik Zugang zur Kirche, nicht zuletzt über die Popularmusik, die immer wichtiger werde. Dies gelte es massiv zu fördern, aber die Landeskirche gebe im Vergleich zu vielen anderen Kirchen dafür zu wenig Geld aus.

Ernst-Wilhelm Gohl (Ulm) appellierte an die Synodalen, in der Diskussion nüchtern die verschiedenen Sichtweisen zusammenzuführen, und ermutigte zu Vertrauen. Die Kirche sei immer in der Krise gewesen, gerade im 20. Jahrhundert sei sie durch viele Reformbewegungen gegangen. Dieses Wissen könne gelassener machen. Die Kirche werde nicht untergehen. Und er ermutigte, sich auch auf die Sammlung nach innen zu besinnen, um dann umso besser nach außen wirken zu können. Auch Hellger Koepff (Biberach) betonte, die Kirche könne Gott für die Zukunft vertrauen, sie müsse nicht alles selber machen. Die Kirche gestalte die Welt nach ihrem Vermögen, so gut es gehe, könne dabei aber immer in eschatologischer Perspektive auf Gott vertrauen.

Beschluss: Der Antrag wurde angenommen.


TOP 20 - Inhaltliche Schwerpunkte der Württembergischen Landeskirche - Kriterien - Bericht des Sonderausschusses - Stellv. Vorsitzende Sachs
download

Info: 143 KB | PDF
01.07.2021

TOP 20 - Inhaltliche Schwerpunkte der Württembergischen Landeskirche - Kriterien - Bericht des Sonderausschusses - Stellv. Vorsitzende Sachs

TOP 20 - Antrag Nr. 34-21 - Inhaltliche Schwerpunkte der Württembergischen Landeskirche - Kriterien
download

Info: 103 KB | PDF
30.06.2021

TOP 20 - Antrag Nr. 34-21 - Inhaltliche Schwerpunkte der Württembergischen Landeskirche - Kriterien

Bericht des Oberkirchenrats, Bericht des Finanzausschusses, u. a. zu den Anträgen Nr. 18/21, Nr. 06/21, Änderungsantrag Nr. 70/20.

Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup, Finanzdezernent im Oberkirchenrat.EMH/Gottfried Stoppel

Bericht des Oberkirchenrats

Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup skizzierte die Ausgangslage für die Finanzplanung der Landeskirche in seinem Bericht. Auf der Einnnahmenseite rechne er aufgrund der stetigen Austrittszahlen künftig mit geringeren Kirchensteuereinnahmen. Besser als erwartet scheine dagegen die wirtschaftliche Erholung nach dem Corona-Jahr 2020 zu laufen, wenngleich die Inflation steige und möglicherweise ein nominal stärkeres Wachstum davon weitgehend aufgezehrt würde, so Kastrup.

Während bei der Landeskirche künftig stärker die Personalkosten bzw. Rücklagen für Pensionen zu Buche schlügen, seien die Gemeinden stärker durch den Immobilienbestand belastet. Das Kollegium habe sich deshalb auf jährliche Einsparungen von 0,9 Prozent verständigt und eine erste Liste mögliche Einsparungen vorgelegt, so Kastrup. „Konsequente Kostensenkung schafft Gestaltungsspielräume für zukünftige Generationen von Kirchenverantwortlichen.“

Um auf Veränderungen reagieren und Ideen verwirklichen zu können, werde in der Württembergischen Landeskirche zusätzlich ein jährliches Mindestbudget von acht Millionen Euro an Investitionsmitteln freigehalten, so Kastrup, die wie folgt verwendet werden sollen:

  • Gut 20 Mio. Euro für die vernetzte Beratung in der Fläche (Projekt SPI und 2024plus gehen in dieser Projektfortentwicklung auf)
  • 1,8 Mio. Euro für den Unterhalt des Klosters Blaubeuren über 10 Jahre zur Umsetzung der Vereinbarung mit dem Land
  • Knapp 1 Mio. Euro für Strukturfragen und Projektcontrolling in der Landeskirche, ihren Einrichtungen und in den Diensten und Einrichtungen sowie für das Neues Arbeiten in einem neuen Dienstgebäude
  • Knapp 400.000 Euro für den Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus
  • 300.000 Euro für inklusive Quartiersplanung, ein Teilprojekt des PTZ
  • 277.000 Euro zur Erstellung eines Bildungsgesamtplans für die Evangelische Landeskirche
  • 173.000 Euro für Kommunikationsstrukturen der Landessynode (Migration von SharePoint in die Cloud sowie ein digitales Abstimmungstool)

Kastrup wies darauf hin, dass von den rund 24 Millionen Euro in der Mittelfristplanung 16 Millionen für das Projekt „Vernetzte Beratung“ aus Mitteln der Kirchengemeinden stammten; die im Strukturfonds Kirchengemeinden bereits zurückgelegten Mittel sollten ab 2023 einsetzbar sein. Der landeskirchliche Anteil könne aus verbliebenen Mitteln des Projekts SPI bestritten werden.

  • Außerdem fänden im Investitionsbudget noch folgende Maßnahmen Platz:
  • Knapp 4,5 Mio. Euro für die Verlängerung von Projektstellen in Dezernat 8, die die vom Projekt „Vernetzte Beratung“ initiierten Baumaßnahmen bis 2030 umsetzen sollen
  • 864.000 Euro als Württembergische Umlage an die EKD für die Stiftung Anerkennung und Hilfe. Hier haben die ursprünglich vorgesehenen Mittel nicht gereicht und die EKD hat sehr kurzfristig den Zusatzbedarf nachgeschoben.
  • 560.000 Euro sollen für den Gemeindekongress eingesetzt werden, dessen Vorbereitungsschritte bereits beginnen sollen.
  • 30.000 Euro für die Telefonseelsorge kommen zudem 2022 aus dem Kirchensteueranteil der Kirchengemeinden, bis die dauerhafte Finanzierung geklärt ist.

Als neue Dauerfinanzierung nannte Kastrup den Ausbau des Büros des Umweltbeauftragten mit einer Stelle für das Klimaschutzmanagement und gut 140.000 Euro sowie 42.600 Euro für eine Freistellung von 50 % für die Mitarbeit in der Gesamtmitarbeitervertretung. Die benötigten Mittel würden gleichmäßig aus allen Budgets gegenfinanziert.

Aus der Rücklage für Investitionsmaßnahmen würden zwei weitere Bauprojekte finanziert:

  • 743.000 Euro aufgrund von Kostensteigerungen durch Umplanungen beim Neubau beim Archiv in Möhringen
  • 95.000 Euro für Sonnenschutzmaßnahmen an der Fachschule für Sozialpädagogik in Reutlingen

Kastrup berichtete, dass sich in dieser Woche zum ersten Mal eine von Synoden- und Kollegialmitgliedern besetzte „AG Posterioritäten“ getroffen habe, die sich in einem ersten Schritt auf eine Vorgehensweise geeinigt und in der der Oberkirchenrat seine Einsparvorschläge vorstellt habe. Von der Geschwindigkeit der Umsetzung hänge ab, „wie stark wir unsere Rücklagen abschmelzen bzw. in welchem Umgang wir Budgets mit dem Rasenmäher kürzen müssen. Beides ist vermeidbar, wenn wir zum Wohle der Kirche konstruktiv zusammenarbeiten“, schloss Kastrup.

 

Tobias Geiger, der Vorsitzende des Finanzausschusses der Landessynode.elk-wue.de / Gottfried Stoppel

Bericht des Finanzausschusses

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Tobias Geiger, berichtete über die Maßnahmenanträge der Mittelfristigen Finanzplanung 2021-2025 und zeigte sich erfreut über den richtigen Kurs des Kollegiums. Unter der Überschrift Vernetzung, Verbesserung, Veränderung griff er eine Reihe von Maßnahmenanträgen heraus, auf die er genauer einging.

Gemeinde- und Innovationskongress

Im Vergleich zu den Kongressen aus den Jahren 2003 (Notwendiger Wandel) und 2008 (Wachsende Kirche) habe das Kollegium bei der Konzeption für den Gemeinde- und Innovationskongress nachgebessert, vieles verschlankt, digitale Formate eingebunden und die Kosten halbiert. Geiger dankte Prof. Dr. Ulrich Heckel und seinem Team für neue Impulse. Er hoffe auf Umsetzung durch die Gemeinden.

Erstellung eines Bildungsplans

Die sich verändernde Bildungslandschaft sei in den Blick genommen worden. Parallelstrukturen und Doppelbefassungen sollen identifiziert und sinnvolle Kooperationen innerhalb der Kirche, aber auch darüber hinaus (ökumenisch, staatlich, badisch), installiert werden. Er dankte den Verantwortlichen im Dezernat 2 für die Umsetzung von Vernetzung, Verbesserung und Veränderung.

Quartiersentwicklung inklusiv

Das Diakonische Werk setzt sich gemeinsam mit der Landeskirchlichen Arbeitsgemeinschaft für Senioren und dem PTZ für eine nachhaltige und inklusive Quartiersentwicklung im Gemeinwesen ein.

Optimierung des Arbeitens im OKR, Strukturfragen und Projektcontrolling in den Diensten, Werken und Einrichtungen

Geiger zeigte sich hoffnungsvoll, dass diese beiden Projekte Fahrt aufnehmen und schlummernde Potenziale wecken und wünschte dem Team um Direktor Werner, dass sie ihre ambitionierten Ziele erreichen.

Vernetzte Beratung

Dieser Maßnahmenantrag sei die Hauptinvestition in der Mittelfristigen Finanzplanung. Dieser bündelt das Projekt KirchlicheStrukturen 2024Plus und die integrierte Beratung SPI und soll komplexe Veränderungsprozesse der Landeskirche weiter verlässlich und kompetent begleiten. Diese Arbeit sei an der Basis anerkannt. Geiger weist darauf hin, dass dieser Maßnahmenantrag auf Grund der hohen Investition zum Erfolg verpflichtet sei. "Die Maßnahmenanträge lassen den deutlichen Willen zu Vernetzung, Verbesserung und Veränderung erkennen", lobte Geiger.

Geiger berichtete, der Antrag 70/20 (Verlängerung der Projektstelle für Friedensbildung) sei nicht in die Mittelfristplanung aufgenommen worden; Friedenspädagogik solle künftig in die Arbeit aller Dozentinnen und Dozenten am PTZ überführt werden.

Der Finanzausschuss habe die Eckwerteplanung beraten und trotz unterschiedlicher Einschätzungen der Synodalen mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Bis 2025 sei mit einem Minus von deutlich über zehn Prozent zu rechnen. Trotz Einsparungen würde die Ergebnisrücklage voraussichtlich auf etwas mehr als die Hälfte absinken. Angesichts dieser Zahlen zeige sich die Arbeit des Sonderausschusses für inhaltliche Ausrichtung als notwendig. Konkrete Zahlen und Ziele seien ebenso notwendig, um auch in fünf Jahren handlungsfähig zu sein. „Trotz aller Herausforderungen wollen wir die Dankbarkeit nicht vergessen für alle Finanzmittel, die uns von unseren Mitgliedern anvertraut werden“, sagte Geiger am Schluss und erinnerte daran, dass „wir nach wie vor eine Kirche mit vielen Möglichkeiten sind“.

Zwei Anträge, die im Finanzausschuss beraten wurden, empfahl dieser der Synode nicht zur Beschlussfassung: 

Antrag 06/21 Ausfallfinanzierung kirchlicher Tagungshäuser in Trägerschaft von Kirchenbezirken

Das Kollegium hat entschieden, keine Unterstützung zu gewähren. Es ließe sich aus der eingeschränkten Zahlungsbereitschaft des Versicherers keine landeskirchliche Zahlungsverpflichtung ableiten. Zudem wurde eine einmalige Sonderzuweisung als Corona-Soforthilfe ausgeschüttet. Unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung sei außerdem mit Folgeanträgen zu rechnen, denen entsprochen werden müsste. Der Finanzausschuss schließt sich dieser Entscheidung an.

Antrag 18/21 Verteilbetrag an die Kirchengemeinden im Haushaltsjahr 2022

Aus Sicht des Kollegiums bestehe kein Spielraum, um die in Eckwerten 2021-2025 vorgesehene Kürzung des Verteilsbetrags in Höhe von 0,7% abzumildern. Die Ausgleichsrücklage reduziere sich bis 2025 trotz Gegenmaßnahmen um mehr als die Hälfte. Die Kirchensteuerentwicklung bestätige die angenommene Seitwärtsbewegung. Weiterhin sei mit einem deutlichen Kirchenmitgliederrückgang zu rechnen. In der Geldvermittlungsstelle seien die Einlagen der Kirchengemeinden gestiegen, das deute darauf hin, dass die Kirchengemeinden über nicht erhebliche Reserven verfügen. Ein Verzicht auf Kürzungen täusche eine nicht vorhandene Stabilität vor und bremse kirchengemeindliche Reformprozesse.

Der Vorsitzende ergänzt um zwei Argumente aus dem Ausschuss: Viele Gemeinden haben bereits mit den Transformationsprozessen begonnen. Die Zweckbindung zahlreicher Rücklagen bremse jedoch weitere Schritte. Ein Verzicht auf die Kürzung beim Verteilbetrag könnte diese Prozesse ankurbeln.

Auch im Jahr 2022 erhalten die Gemeinden Sondermittel aus dem Strukturfond. Diese Mittel seit 2018 müssten für notwendige Veränderungen ausreichend sein. Beschluss: Dieser Antrag wird abgelehnt.

Gesprächskreisvoten:

Birgit Auth-Hofmann, Offene Kirche

„Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“, so könne man die vergangenen Jahre zusammenfassen. Im Votum der Offenen Kirche ging Birgit Auth-Hofmann auf die vielen Herausforderungen der Corona-Krise in der Gemeindearbeit ein. Erhöhte Kosten durch Schutzmaßnahmen und diakonische Aufgaben, nicht vorhandene Einnahmen durch ausgefallene Opfer und andere Aktionen in den Gemeinden seien die Folge gewesen. Es sei wichtig genau hinzuschauen, wo und wie gespart werden muss, um nicht am Profil zu verlieren.

Eine um 0,7 Prozent geringere Zuweisung an die Kirchengemeinden sei aus Sicht der Offenen Kirche nicht darstellbar, zumal die Inflation von gegenwärtig zwei Prozent  zu berücksichtigen sei. Statt zu sparen zum Beispiel in bezahlbaren Wohnraum zu investieren wäre ein Zeichen an die Gesellschaft, so Auth-Hofmann.

Prognosen seien immer unsicher und die Mittelfristplanung zeichne ein düsteres Bild, das nur Kürzungen zu Folge habe. Auf der anderen Seiten würden neue Stellen geschaffen für Aufgaben in der Verwaltung wie  „Umstellung des Rechnungswesens und Umsatzsteuerpflicht“, die zu ganz normalen Führungssaufgaben gehören.

"Die demografische Entwicklung können wir nicht beeinflussen, wohl aber das Austrittsverhalten der Mitglieder." Es genüge nicht, den Blick auf das zu richten, was wir tun, sondern wir müssen darauf schauen, was wir noch nicht tun, um dem Trend entgegen zu wirken. Dafür brauche es Ideen und auch Geld.

Thomas Stuhrmann, Lebendige Gemeinde

Im Votum der Lebendigen Gemeinde betonte Thomas Stuhrmann, keine Krise dieser Welt könne Gott in Verlegenheit bringen. Wohl aber die Kirche. Die Freiburger Studie zeige die bevorstehende Krise an. Deshalb sei es geboten, klug zu reagieren, ohne in Aktionismus zu verfallen. Drei Themen griff er in seinem Votum aus den Berichten von Dr. Kastrup und Tobias Geiger auf: Die Absenkung des Verteilbetrags an die Gemeinden um 0,7 Prozent für die nächsten 5 Jahre gefalle niemandem. Dennoch müsse sich Kirche der Realität stellen und reagieren. In den vergangenen Jahren hätten die Gemeinden Strukturgelder zugewiesen bekommen, um Rahmenbedingungen für die Zukunft zu schaffen und sie würden  dabei durch Beratung seitens der Landeskirche unterstützt. Außerdem brauche es Puffer, um auch in Zukunft zahlungs- und handlungsfähig zu sein. Erfreut zeigte sich Stuhrmann über die Maßnahme des Gemeinde- und Innovationsskongresses, bei dem gemeinsam mit Haupt- und Ehrenamtlichen die Gemeindenarbeit und Ideen für Mitgliedergewinnung neu gedacht werden könnten. Neben Visionen und Verständnis für Gemeinden bedürfe es auch eines Bildungsplans, um die Botschaft in allen Alters- und Bildungsschichten verbreiten zu können.

Jörg Schaal, Evangelium und Kirche

Im Votum des Gesprächskreises Evangelium und Kirche verglich Jörg Schaal die die aktuellen Veränderungen des Klimas mit den Veränderungen in der Kirche. Um für die Zukunft planen zu können, brauche es sowohl beim Klima als auch bei den Finanzen Fachleute, die sich auskennen und vorausschauend planen können. Die Zahlen seinen zwar nicht so schlimm, wie befürchtet, aber die Veränderungen ließen sich nicht aufhalten. Da sei die Aufgabe der Synode und anderer Gremien, diese Verantwortung zu tragen und auf die Veränderungen hinzuweisen. Das sei nicht immer angenehm.  Auch bei den Fragen der Bildung sei es ein ständiger Prozess, der nie zu Ende gehe, so Schaal. Da heiße es, wachsam zu bleiben, um im Boot zu bleiben.

Beim Thema Tagungshäuser liege die Vermutung nahe, dass nicht alle Häuser auf Dauer gehalten werden können. Das Angebot und die Qualität müsse jedoch nicht darunter leiden.

Reiner Klotz, Kirche für morgen

Reiner Klotz zeigte sich im Votum der Kirche für morgen erfreut über zahlreiche Projekte, die in den Mittelfristigen Finanzplan Einzug gehalten haben. Er ging auf die kaufmännisch vorsichtig geplanten und konservativ geschätzten Zahlen ein. Diese seien Ausdruck von einer ängstlichen und bewahrenden Kirche. Das würde den Herausforderungen der Kirche nicht gerecht werden. Er vergleich Kirche mit einem Museum, das viele wunderbare alte Dinge in seinen Ausstellungen zeigte, verwies jedoch, dass neues notwendig sei. Neben einer Priorisierung der Aufgaben, gehe es um neue Wege bei der Ausbildung der Verkündigenden, Modernisierung, Digitalisierung, Förderung neuer Gemeindeformen und Innovation in der Personalpolitik. Kritisch sah er die hohen Rücklagen für die Altersvorsorge.

Die aktuelle Planung lasse keinen Spielraum, weder für die Landeskirche noch für die Gemeinden vor Ort. Es brauche ein strategisches Budget, um auf aktuelle Entwicklungen mit innovativen Projekten zu reagieren, Transformationsprozesse in Gang zu bringen. Das Gebäudemanagement müsse genauer angeschaut werden, welcher Gebäude notwendig sind, welche  umgenutzt oder innovativ verändert werden können. Er plädiert damit für „Bewährtes erhalten und Neues gestalten.

Einen Antrag, der die Kürzung um 0,7 Prozent bei den Zuweisungen an die Gemeinden eliminieren sollte, wurde abgelehnt.


TOP 21 - Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan 2021-2025 - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Kastrup
download

Info: 186 KB | PDF
02.07.2021

TOP 21 - Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan 2021-2025 - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Kastrup

TOP 21 - Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan 2021-2025 - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Kastrup - Präsentation
download

Info: 373 KB | PDF
02.07.2021

TOP 21 - Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan 2021-2025 - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Kastrup - Präsentation

TOP 21 - Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan 2021-2025 - Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Geiger
download

Info: 143 KB | PDF
03.07.2021

TOP 21 - Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan 2021-2025 - Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Geiger

TOP 21 - Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan 2021-2025
download

Info: 2 MB | PDF
30.06.2021

TOP 21 - Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan 2021-2025

TOP 4 - Beilage 17 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes
download

Info: 242 KB | PDF
02.11.2021

TOP 4 - Beilage 17 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes

Durch die Wiedergabe dieses Videos speichert YouTube möglicherweise persönliche Daten wie Ihre IP-Adresse.

Ansprechpartner

Württembergische Evangelische Landessynode

Geschäftsstelle

Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart

Tel.
0711 2149 166
Mail
landessynode@elk-wue.de
Visitenkarte downloaden
  • Downloads
    • Tagesordnung Frühjahrssynode 2024 - 2. Versand
      download

      Info: 20 KB | PDF
      06.03.2024

    • Tagesordnung Herbstsynode 2023 - 3. Versand
      download

      Info: 120 KB | PDF
      28.11.2023

    • Protokoll der Sitzung vom 8. Juli 2023
      download

      Info: 2 MB | PDF
      22.02.2024

    • Protokoll der Sitzung vom 7. Juli 2023
      download

      Info: 2 MB | PDF
      22.02.2024

    • Tagesordnung Sommersynode 2023 - 2. Versand
      download

      Info: 24 KB | PDF
      29.06.2023

    • Protokoll der Sitzung vom 25. März 2023
      download

      Info: 2 MB | PDF
      10.11.2023

    • Protokoll der Sitzung vom 24. März 2023
      download

      Info: 2 MB | PDF
      10.11.2023

    • Tagesordnung der Frühjahrssynode 2023 - 3. Versand
      download

      Info: 20 KB | PDF
      22.03.2023

    • beraten & beschlossen - Herbstsynode 2022
      download

      Info: 4 MB | PDF
      21.02.2023

    • Protokoll der Sitzung vom 26. November 2022
      download

      Info: 2 MB | PDF
      26.04.2023

    • Protokoll der Sitzung vom 25. November 2022
      download

      Info: 934 KB | PDF
      26.04.2023

    • Protokoll der Sitzung vom 24. November 2022
      download

      Info: 1 MB | PDF
      26.04.2023

    • beraten & beschlossen - Sommersynode 2022
      download

      Info: 2 MB | PDF
      13.07.2022

    • Protokoll der Sitzung vom 9. Juli 2022
      download

      Info: 892 KB | PDF
      24.11.2022

    • Protokoll der Sitzung vom 8. Juli 2022
      download

      Info: 1 MB | PDF
      24.11.2022

    • beraten & beschlossen - Frühjahrssynode 2022
      download

      Info: 1 MB | PDF
      24.03.2022

    • PM: Ernst-Wilhelm Gohl wird Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
      download

      Info: 72 KB | PDF
      19.03.2022

    • beraten & beschlossen Herbsttagung 2021 der 16. Landessynode
      download

      Info: 987 KB | PDF
      02.12.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 27.11.2021
      download

      Info: 2 MB | PDF
      09.03.2022

    • Protokoll der Sitzung vom 26.11.2021
      download

      Info: 1 MB | PDF
      09.03.2022

    • Protokoll der Sitzung vom 25.11.2021
      download

      Info: 532 KB | PDF
      09.03.2022

    • Beraten & beschlossen - Sommertagung 2021 der 16. Landessynode
      download

      Info: 1 MB | PDF
      07.07.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 03.07.2021
      download

      Info: 991 KB | PDF
      02.11.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 02.07.2021
      download

      Info: 893 KB | PDF
      02.11.2021

    • Beraten und beschlossen - Frühjahrstagung 2021 der 16. Landessynode
      download

      Info: 3 MB | PDF
      24.03.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 20.03.2021
      download

      Info: 540 KB | PDF
      12.07.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 19.03.2021
      download

      Info: 511 KB | PDF
      12.07.2021

    • beraten und beschlossen Ausgabe 3 2020 Herbstsynode
      download

      Info: 716 KB | PDF
      03.12.2020

    • Protokoll der Sitzung vom 28.11.2020
      download

      Info: 1 MB | PDF
      19.03.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 27.11.2020
      download

      Info: 932 KB | PDF
      19.03.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 26.11.2020
      download

      Info: 953 KB | PDF
      19.03.2021

    • beraten und beschlossen 2/2020
      download

      Info: 866 KB | PDF
      10.07.2020

    • beraten und beschlossen - Porträts Präsidium und Ausschussvorsitzende der 16. Landessynode
      download

      Info: 713 KB | PDF
      20.07.2020

    • Protokoll der Sitzung vom 15.02.2020
      download

      Info: 1 MB | PDF
      01.07.2020