Glossar

Sonderposten

a) aktivische Sonderposten: Geleistete Investitionszuschüsse an Dritte. Diese werden entsprechend dem Zuwendungsverhältnis aufgelöst.

b) passivische Sonderposten: Erhaltene Investitionszuweisungen und Beiträge Dritter für auf der Aktivseite ausgewiesenes Anlagevermögen. Diese werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer (analog zu den Abschreibungen) aufgelöst.