Am 20. und 21. Juni 2022 hat der Oberkirchenrat die direkt betroffene Berufsgruppe der Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger über die vorgesehenen Änderungen informiert.

Am 19. Juli hat der Oberkirchenrat eine Veranstaltung für die genauso betroffene Berufsgruppe der Gemeindesekretärinnen und -Sekretäre durchgeführt.

Die Fragen und Antworten aus den Infoveranstaltungen wurden in einem Padlet gesammelt: Assistenz der Gemeindeleitung (padlet.com)

Das Anhörungsverfahren wird nach dem Beschluss der Landessynagoge durch ein Anschreiben an die Kirchenbezirke (Dekanatamt) gestartet. Entsprechend dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz und Eckpunktepapier wird vom OKR ein Standortkonzept vorgeschlagen. Zu diesem Vorschlag werden die Kirchenbezirke angehört, in dem diese im KBA und ggf. in der Bezirkssynode beraten. Wo nötig wird der Vorschlag in einer Steuerungsgruppe überarbeitet. Die finale Entscheidung liegt beim OKR. 

Als Standort sind Verwaltungseinheiten mit mehr als 4 VZÄ vorgesehen. Die Mitarbeitenden sind Teil der Regionverwaltung. An einem Standort werden in der Regel mehrere Aufgabenbereiche wahrgenommen, z.B.: 

  • Finanzwesen
  • Personalsachbearbeitung z.B.:  Arbeitsverträge ( ausgenommen die Personaleinweisung bei der ZGast, die schon bei den KVSt liegt). 
  • Kitasachbearbeitung ( Rechnungswesen, aber keine Übernahme der Trägerschaften) 
  • Diese Standorte werden mit landeskirchlicher Hard- und Software und Netzwerken ausgestattet.

Die Assistenz der Gemeindeleitung ist bei der Kirchengemeinde angestellt. 

Anstellungsträger für die Mitarbeitenden in der Regionalverwaltung ist die Landeskirche. 

Mitarbeitenden können durch die zukünftige Struktur der Regionalverwaltung Stellen mit unterschiedlichem Arbeitsumfang angeboten werden können. Dadurch wird die Landeskirche als Arbeitgeberin attraktiver. 

Die Regionalverwaltungen übernehmen „Erledigungsaufgaben“. Das Weisungsrecht dafür verbleibt auf der Ebene der Körperschaften vor Ort. Die AGL ist dabei das Bindeglied und Ansprechperson vor Ort.

Die Regionalverwaltung kann nur nach Beauftragung Verträge im Namen der KG/KB/Verbände rechtsgültig abschließen.

Die AGL nimmt als Verwaltungsfachfrau oder Verwaltungsfachmann und als Verbindungsperson zur regionalen Verwaltung beratend an den Sitzungen des Kirchengemeinderates teil. Sie ist kein gewählte Mitglied und hat daher (nach aktuellem Beratungsstand) voraussichtlich keine Stimme.

Die Beratende Teilnahme sorgt für Rollenklarheit. Die AGL ist nicht gleichzeitig Angestellte der Kirchengemeinde und stimmberechtigtes Mitglied des Leitungsorgans KGR. Auch wird dadurch die die konfessionelle Bindung gelockert, um die Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitenden zu erleichtern.