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beraten & beschlossen - Herbstsynode 2022
immer wieder Anfragen zu Taufen, Konfirmationskurs-Teilnahme und zur Umgemeindung nach Ostrach aus diesen Ortsteilen. Die „Teilung“ in der Kommune Ostrach
Tagesordnung Herbstsynode - 3. Versand
Entwicklung zu Antrag Nr. 37/20 17:16 Uhr TOP 08 Kirchensteuerpflicht bei Umgemeindungen – Bericht des Rechtsausschusses zu Antrag Nr. 14/23 17:22 Uhr TOP 09
Tagesordnung Frühjahrssynode 3. Versand
Presse > Presse Intern
ACK-Regelung nach § 1d KAO – Antrag Nr. 14/23: Kirchensteuerpflicht bei Umgemeindung – Antrag Nr. 15/23: Erprobung einer „Ehrenamtskirche“ im Rahmen des
TOP 15 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 14-23 (Kirchensteuerpflicht bei Umgemeindung)
Landeskirche
16. Landessynode > Frühjahrstagung 2023 > Anträge
01 ANTRAG Nr. 14/23 nach § 17 GeschO Betr.: Kirchensteuerpflicht bei Umgemeindung Eingebracht in die Sitzung der 16. Landessynode am A. Beschluss vom [...] gewählten Kirchengemeinde.“ Begründung: Kirchenmitglieder, die sich für eine Umgemeindung entscheiden, sind in der Regel durch ihre Biogra- fie, ihr Engagement [...] Kirchensteuer ist es des- halb nicht mehr plausibel vermittelbar, warum eine Umgemeindung keine finanziellen Auswirkungen hat. Stuttgart, 13. März 2023 1. Marion
TOP 12 - Kirchensteuerpflicht bei Ummeldung - Matthias Hanssmann
Landeskirche > Informationen
einen knappen dreistelligen Saldo im Plus. Eine Berücksichtigung von Umgemeindungen innerhalb von Kirchenbezirken wäre nur bei einer grundlegenden Änderung [...] esen der Gesamtkirchengemeinde mög- lich. Eine Berücksichtigung von Umgemeindungen innerhalb eines Kirchenbezirkes kann jedoch bei der Verteilung der