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Bischofsbericht 2010 Herbstsynode
verschiedene Situationen zu reagie- ren. So gibt es die Möglichkeit, sich umgemeinden zu lassen und sich in einer anderen Kir- chengemeinde als Gemeindeglied
FAQ Kircheneintritt
Sie können, wenn es gewünscht ist, mit dem Eintritt auch direkt eine Umgemeindung, einen Antrag auf „Umpfarrung“ (§ 6a KGO), vornehmen. Gegebenenfalls
Protokoll 42. Sitzung Landessynode - 07. Juli 2018
Landeskirche > Informationen
Haushaltswesen der Gesamtkirchengemeinde möglich. Eine Berücksichtigung von Umgemeindungen innerhalb eines Kirchenbezirks kann jedoch bei der Verteilung der K [...] neuen Aufbruch sozusagen umgemeindet wird und dabei alles, was diese Umgemeindung mit sich bringt, mitnimmt, also den Anteil für die Pfarrstelle, den Anteil
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und den Ausschuss für Bildung und Jugend) 12. Kirchensteuerpflicht bei Umgemeindung Präsidentin Foth, Sabine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1361 [...] verwiesen. Wir kommen zum Antrag Nr. 14/23: Kirchensteuer- pflicht bei Umgemeindungen. Es ist vorgesehen, diesen Antrag an den Rechtsausschuss unter Beteiligung [...] Hiermit bringe ich den Antrag Nr. 14/23: Kirchen- steuerpflicht bei Umgemeindungen ein: „Die Landessynode möge beschließen: Satz 2 des § 6a (4) der Ki
TOP 01 - Kirchliches Gesetz zum Gebietstausch mit der Ev. Landeskirche in Baden (Beilage 32)
Landeskirche
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immer wieder Anfragen zu Taufen, Konfirmationskurs-Teilnahme und zur Umgemeindung nach Ostrach aus diesen Ortsteilen. Die „Teilung“ in der Kommune Ostrach