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beraten & beschlossen - Herbstsynode 2022
immer wieder Anfragen zu Taufen, Konfirmationskurs-Teilnahme und zur Umgemeindung nach Ostrach aus diesen Ortsteilen. Die „Teilung“ in der Kommune Ostrach
TOP 15 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 14-23 (Kirchensteuerpflicht bei Umgemeindung)
Landeskirche
16. Landessynode > Frühjahrstagung 2023 > Anträge
01 ANTRAG Nr. 14/23 nach § 17 GeschO Betr.: Kirchensteuerpflicht bei Umgemeindung Eingebracht in die Sitzung der 16. Landessynode am A. Beschluss vom [...] gewählten Kirchengemeinde.“ Begründung: Kirchenmitglieder, die sich für eine Umgemeindung entscheiden, sind in der Regel durch ihre Biogra- fie, ihr Engagement [...] Kirchensteuer ist es des- halb nicht mehr plausibel vermittelbar, warum eine Umgemeindung keine finanziellen Auswirkungen hat. Stuttgart, 13. März 2023 1. Marion
Tagesordnung Frühjahrssynode 3. Versand
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ACK-Regelung nach § 1d KAO – Antrag Nr. 14/23: Kirchensteuerpflicht bei Umgemeindung – Antrag Nr. 15/23: Erprobung einer „Ehrenamtskirche“ im Rahmen des
TOP 01 - Kirchliches Gesetz zum Gebietstausch mit der Ev. Landeskirche in Baden (Beilage 32)
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immer wieder Anfragen zu Taufen, Konfirmationskurs-Teilnahme und zur Umgemeindung nach Ostrach aus diesen Ortsteilen. Die „Teilung“ in der Kommune Ostrach
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und den Ausschuss für Bildung und Jugend) 12. Kirchensteuerpflicht bei Umgemeindung Präsidentin Foth, Sabine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1361 [...] verwiesen. Wir kommen zum Antrag Nr. 14/23: Kirchensteuer- pflicht bei Umgemeindungen. Es ist vorgesehen, diesen Antrag an den Rechtsausschuss unter Beteiligung [...] Hiermit bringe ich den Antrag Nr. 14/23: Kirchen- steuerpflicht bei Umgemeindungen ein: „Die Landessynode möge beschließen: Satz 2 des § 6a (4) der Ki