| Landessynode

Landesbischof: Herausforderungen und Schwerpunkte kirchlicher Arbeit

Erster Bericht von Landesbischof Gohl vor der Landessynode

In seinem ersten Bericht vor der 16. Landessynode beleuchtete Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl aktuelle Herausforderungen der Landeskirche. Außerdem legte er dar, wo die Schwerpunkte der kirchlichen Arbeit in der kommenden Zeit liegen sollten. 

Bild: Gottfried Stoppel

Landesbischof Gohl beobachtete in den ersten Monaten seiner Amtszeit eine weiterhin hohe Erwartung an Kirche von gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure aus Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft – obwohl die Bedeutung der Kirche in der Gesellschaft schwinde. Daneben sei eine Verunsicherung bei vielen Menschen in der Landeskirche spürbar, weil die Zahl der Kirchenaustritte trotz vieler Bemühungen, dem entgegenzuwirken, nicht kleiner wird. In seinem Bericht plädierte er für einen realistischen Blick auf diese Situation. 
Der Landesbischof beobachtete im vergangenen Dreivierteljahr auch eine öffentliche Stimmung, dass sich Menschen der Kirche gegenüber „abwertend“ äußern würden. Deshalb ermutigte er: „Umso wichtiger, dass wir uns kirchenintern nicht auch noch schlecht reden, sondern ermutigen und auf das Gelingende schauen – und da gibt es so viel!“

Welche Aufgaben vor der Landeskirche liegen

Stärkung kirchlicher Arbeit in den Gemeinden 

Durch die Corona-Pandemie hat sich das kirchliche Leben verändert. Es gibt eine „Vereinsamung“. Weniger Menschen Veranstaltungen und Gottesdienste vor Ort. Für die Arbeit in den Gemeinden hält Gohl für entscheidend, sich verstärkt zu vergewissern, dass Glaube und Kirche „aus der Verheißung Jesu Christi leben“. Im Mittelpunkt der kirchlichen Arbeit müsse die „religiöse Erfahrung“ und die „Daseinsweitung“ stehen.  

Weiterentwicklung des Pfarrdienstes 

Auch der Pfarrdienst soll weiterentwickelt werden, etwa das Berufsbild des Pfarrers und der Pfarrerin. Was Studienangebote an Freien Hochschulen wie der Internationalen Hochschule in Liebenzell angeht, müsse darüber nachgedacht werden, ob solche Studienleistungen an der Evangelisch-Theologischen Fakultät Tübingen angerechnet werden könnten. 

Fortführung des Kulturwandels zum Schutz vor sexualisierter Gewalt 

„Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Kirche, die Hilfe für die Betroffenen und der Schutz davor hat für die Kirche oberste Priorität“, sagte Ernst-Wilhelm Gohl. Seit 2022 gibt es das Gewaltschutzgesetz, das kirchliche Einrichtungen zur Einführung von Schutzkonzepten verpflichtet. Außerdem hat die Landeskirche bereits zweimal zu Betroffenenforen eingeladen. Nicht zuletzt sollen auch toxische theologische Traditionen überprüft werden. 

Beten und helfen angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine 

Ebenso muss sich die Landeskirche mit den Haltungen zum völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine auseinandersetzen. Für wichtig halte er, dass die Diskussion über die Frage der Waffenlieferungen „fair und respektvoll“ geführt werde, sagte der Landesbischof. Gohl sagte: „Um der Ohnmacht und dem Schmerz über diesen Krieg etwas entgegenzusetzen, haben die Kirchen in ganz Europa in den letzten Monaten immer wieder zum gemeinsamen Gebet aufgerufen.“ Um Ukrainerinnen und Ukrainer aus dem Kriegsgebiet in Deutschland Schutz gewährleisten zu können, wolle die Kirche die diakonische Arbeit vor Ort unterstützen. Gohl erinnerte daran, dass 2022 diese Arbeit mit 600.000 € gefördert wurde. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg unterstützt seit Jahren auch die Arbeit mit Geflüchteten an den anderen Außengrenzen Europas. 

Für eine angemessene Ablösung der Staatsleistungen 

Die Verhandlungen zur Ablösung von Staatsleistungen sollen fortgeführt werden. Derzeit wird auf Bundesebene ein Grundsätzegesetz erarbeitet. Zwischen Juni 2022 und Januar 2023 seien beim Bundesinnenministerium Bund-Länder-Kirchen-Gespräche geführt worden. In einem Kernpunktepapier hätten die Kirchen festgehalten, dass eine angemessene Leistung für sie eine Ablösung nach dem „Äquivalenzprinzip“ bedeute, erklärte Gohl.  

Um den Klimawandel zu begrenzen, sind große Veränderungen nötig 

Das Klimaschutzgesetz, das auf der Herbsttagung der Landessynode im vergangenen Jahr verabschiedet wurde, sieht zahlreiche Maßnahmen vor, damit die Landeskirche bis 2040 klimaneutral ist. Dazu gehören der Ausbau der Photovoltaik-Anlagen und die Sanierung oder Aufgabe von Gebäuden, sagte Landesbischof Gohl. Außerdem sollte die Kirche als Forum dienen, um über Ziele und Methoden rund um den Klimaschutz zu diskutieren. „Und im Hinblick auf die Verantwortung, die wir gegenüber nachfolgenden Generationen haben, geht es um die Sicherung ihrer Freiheitsrechte“, erklärte Gohl. Um die Freiheit zukünftiger Generationen zu gewährleisten, sei Verzicht notwendig. 

Gesprächskreis-Voten zum Bericht des Landesbischofs:

TOP 03 - Bericht des Landesbischofs - Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl
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27.03.2023

TOP 03 - Bericht des Landesbischofs - Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl


beraten & beschlossen Ausgabe 1/2023 - das multimediale Synoden-Magazin:

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