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Gesetz über die Modernisierung der kirchlichen Verwaltung beschlossen

Herbsttagung der Württembergischen Landessynode hat begonnen

Die 16. Württembergische Evangelische Landessynode hat am gestrigen Donnerstag, 24. November, ihre Herbsttagung im Stuttgarter Hospitalhof begonnen. Die Tagung dauert bis Samstag und umfasst unter anderem die Haushaltsberatungen für 2023 und 2024 – erstmals berät und beschließt die Landessynode damit einen Doppelhaushalt für zwei Jahre. Im Mittelpunkt des ersten Sitzungstages stand ein Gesetz über die Modernisierung der landeskirchlichen Verwaltung, das die Landessynode am Abend beschlossen hat.

Bild: Gottfried Stoppel

Zur Eröffnung der Tagung feierten die Synodalen in der Stuttgarter Stiftskirche einen Gottesdienst, bei dem der Synodale Rainer Köpf über Martin Luthers kleinen Katechismus und seinen bekannten Morgensegen predigte. Köpf sagte, Luthers Morgengebet „atmet den Geist der Befreiung. Beim Erwachen mögen tausend Sorgengeier auf der Bettkante unserer Schlafstatt sitzen… Doch das Gebet setzt den Sogkräften der Angst eine Grenze. Der Aufblick zu Gott schafft innere Weite...“ Luthers Begeisterung für das Alltägliche ermutige „zu den Aufgaben, die vor uns liegen, und an ihnen auch kräftig und entschlossen zu schaffen… Wir dürfen von Gott her unsere Begabungen erkennen und dürfen und sollen die auch einsetzen, um Probleme zu lösen.“ Und weiter sagte Köpf: „Wir sind nicht die letzte Generation, die die Kirche retten muss. Wir sind nicht mehr als Zeuginnen und Zeugen seiner Liebe. Von uns wird nicht mehr erwartet, als dass wir treu sind und gewissenhaft und das tun, was wir können. Mehr nicht… Der Blick zu Christus schafft uns eine innere Freiheit, sogar vielleicht eine Heiterkeit, dass wir mit Humor und Lust und auf jeden Fall – wie Luther sagt – mit Freuden an unser Werk gehen.“

Grußwort von Martin Abrahams, Präsident der Moravian Church in Südafrika

In einem digitalen Grußwort wies Martin Abrahams, Präsident der Moravian Church in Südafrika, auf die schwierige Lage in Afrika hin: „Wir in Südafrika sind auch vom Krieg in der Ukraine betroffen: Menschen in Afrika erleiden Dürrezeiten, Hunger, Durst. Am Horn von Afrika, in Äthiopien, sind Menschen vom Krieg betroffen – das sind die Herausforderungen, vor denen unsere Kirchen stehen.“ Abrahams betonte die Wichtigkeit der Hoffnung in dieser Zeit: „Während dieser Herausforderungen sind wir Christen aufgerufen, Licht der Welt zu sein, das Salz der Erde zu sein… Gerade ist eine Zeit, in der wir mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, aber es wird auch eine Zeit kommen, in der wir die meisten Schwierigkeiten überwunden haben werden.“

Wort des Landesbischofs

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl sprach in seinem Wort zum Anfang der Synodaltagung über „Kirche als Hoffnungsraum“. Angesichts des Kriegs in der Ukraine habe es „der Blick auf eine gute Zukunft schwer. Viele fühlen sich belastet durch die politische Situation.“ Kirche sei „nicht mehr selbstverständlich. Wir müssen erklären, warum es gut und sinnvoll ist, in der Kirche zu sein.“ Dafür erinnerte Gohl an drei Faktoren, durch die Kirche in ihren frühen Jahren im römischen Reich die Menschen angesprochen habe: „Der Christliche Glaube war die Religion, die von der Vergänglichkeit und dem Tod befreit… Die Gleichheit aller war gegenüber der damaligen prinzipiellen gesellschaftlichen Ungleichheit hochattraktiv… Der dritte Faktor war die Diakonie. Die Christen kümmerten sich um die Menschen in Not – nicht beschränkt auf die Glaubensgeschwister, sondern um jeden Notleitenden.“ Der Kirche stehe ein Umbau bevor, „kein Abriss“, sagt Gohl. Und weiter: „Da ist es tröstlich, welche Energie uns für diese Umbaumaßnahmen längst zur Verfügung steht. Es ist die Kraft der Freiheit. In Gal 5,1 heißt es: „Zur Freiheit hat uns Christus befreit. So steht nun fest und lasst euch nicht wieder das Joch der Knechtschaft auflegen.“ Diese Freiheit, die aus der Taufe herrührt, kann Berge versetzen. Diese Freiheit gibt uns Kraft, Altes zu verabschieden. Diese Freiheit gibt uns Mut, Neues anzugehen. Diese Freiheit gibt uns Geduld, beides zu verbinden.“

Gesetz zur Modernisierung der landeskirchlichen Verwaltung

Am Donnerstag hat die Landessynode ein weit reichendes Gesetz zur Modernisierung der kirchlichen Verwaltung verabschiedet. Ziel des Umbaus der Verwaltung sei es, so Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, „die Verwaltung zu vereinfachen und fit für die Zukunft zu machen … dass unsere kirchliche Verwaltung digital und professionell handeln kann und auch attraktiv ist für Menschen, die gerne in ihrer Kirche einen Beruf in der Verwaltung ausüben möchten.“ Schon die 15. Landessynode habe den Prozess zu dieser Modernisierung angestoßen, der auch durch eine Beratungsfirma begleitet und in Erprobungsregionen ausprobiert worden sei. Müller betonte, es habe „selten einen Prozess in der Landeskirche gegeben, der so breit und intensiv war, wie die Erprobung der Verwaltungsstrukturen.“

Im Kern zielt der Veränderungsprozess darauf, die Kirchengemeinden durch eine veränderte Struktur von Regionalverwaltungen bei einer Vielzahl administrativer Aufgaben zu entlasten, damit sie sich stärker der inhaltlichen Arbeit vor Ort widmen können. Zugleich kann so eine stärkere Standardisierung und höhere Effizienz erreicht werden. Die Entscheidungsgewalt zum Beispiel in Haushalts- und Vermögensfragen bleibe aber bei den Kirchengemeinden, betonte Müller. Der Übergang in die neue Struktur ist bis Ende 2030 geplant. Aber 1. Januar 2031 soll sie in der gesamten Landeskirche umgesetzt sein.

Antrag auf Erhöhung der Pfarrstellen-Zielzahl

In einem weiteren Beschluss haben die Synodalen dem Oberkirchenrat vorgeschlagen, die Zahl der Pfarrstellen bis 2030 statt auf den aktuell geplanten 1036 auf 1100 zu halten. Um die nötigen Menschen zu gewinnen, schlägt die Synode vor, dass Pfarrpersonen auch über die Ruhestandsgrenze hinaus arbeiten können sollen und die Zugänge zum Pfarrberuf vereinfacht und vielfältiger gestaltet werden.

Weiteres Tagungsprogramm

Die Landesynode tagt noch bis einschließlich Samstag, an diesem Tag soll der landeskirchliche Doppelhaushalt 2023/2024 beraten und beschlossen werden. Am Freitag wird die Synode unter anderem ein kirchliches Klimaschutzgesetz diskutieren und beschließen und sich in einer Aktuellen Stunde mit dem Thema „Armut, Inflation, Bürgergeld und Klimaschutz: Was lassen wir uns die Zukunft kosten?“ beschäftigen. Ebenso steht die Situationen verfolgter Christen in Indien/China, Nigeria, Eritrea, Äthiopien und Armenien auf der Tagesordnung sowie die Strategische Planung.

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