1. April 1924: 100. Jahrestag der Wahl von Johannes von Merz zum Kirchenpräsidenten

Johannes von Merz schaffte es, die Landeskirche in die Eigenständigkeit zu führen – auch ohne Bischofstitel.
Johannes von Merz schaffte es, die Landeskirche in die Eigenständigkeit zu führen – auch ohne Bischofstitel.

Bischofswahlen sind kompliziert in Württemberg. Schon bei der Wahlpremiere dauerte es fast zwölf Stunden und sechs Wahlgänge. Dabei sollte am 28. Februar 1924 noch gar kein Bischof bestimmt werden. „Kirchenpräsident“ stand auf der Visitenkarte der Person, welche die neu entstandene Landeskirche leiten sollte. Doch warum musste überhaupt gewählt werden? Zum Ende des Ersten Weltkrieges dankte der württembergische König ab. Die Protestanten im Lande verloren damit auch ihr geistliches Oberhaupt. Kirche und Staat mussten getrennt werden.

Eigentlich bereits 1920 war dazu für die Evangelische Landeskirche eine demokratisch inspirierte Verfassung verkündet worden. Nach dieser sollte das Kirchenoberhaupt nicht mehr durch dynastische Vererbung, sondern durch eine demokratisch legitimierte Wahl bestimmt werden. In Kraft treten konnte die Verfassung jedoch erst 1924. So lange brauchte der Staat, um das Gesetz über die Kirchen zu ratifizieren. Eilig musste man es bei der Bestimmung eines gewählten Kirchenoberen auch nicht haben.

Bis dahin machte man sich eine Regelung zu Nutze, die erdacht war für den Fall, dass die Königskrone an eine katholische Linie des Hauses Württemberg gehen sollte. Ein katholischer König konnte schlecht die Leitung der evangelischen Kirche übernehmen. Die Regelungen des so genannten Reversaliengesetzes waren im November 1918 hastig auf die erwartete Abdankung hin angepasst worden. Man war also auf eine Kirchenleitung ohne König vorbereitet. Einstweilen leitete Konsistorialpräsident Hermann Zeller die Landeskirche.

1924 war es dann so weit. Zur Wahl stand der Reutlinger Prälat Jakob Schoell – ein Vertreter des volkskirchlich-liberalen Protestantismus. Sein Gegenkandidat war der Stuttgarter Stadtdekan Theodor Traub – auch er mit dem Titel eines Prälaten. Traub war seit 1918 zugleich Teil der interimistischen Kirchenleitung und hatte ebenfalls eine eher liberale Orientierung. Gewählt wurde: keiner von beiden.

Lag Schoell im ersten Wahlgang noch vorne, holte Traub in den nächsten vier Runden etwas mehr Stimmen. Gebraucht wurde aber eine Zweidrittelmehrheit. Die Bereitschaft, den jeweils anderen Kandidaten zu wählen, wurde in den Abendstunden durch Probeabstimmungen ausgelotet. Der Kompromiss als Variante des demokratischen Prozesses musste erst noch eingeübt, ein dritter Kandidat sollte vermieden werden.

Doch es half nichts: ein Alternativkandidat musste her. Im sechsten Wahlgang wurde Prälat Johannes von Merz aufgestellt und gewählt. Merz, ebenfalls Mitglied der Kirchenleitung, erhielt knapp 83 Prozent der Stimmen. Als Merz nach fünf Jahren im Amt verstarb, war klar: die Kompromisslösung war zur Idealbesetzung geworden. Merz hatte es geschafft, die Landeskirche in die Eigenständigkeit zu führen – auch ohne Bischofstitel.

Dr. Claudius Kienzle

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