Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Meldepflicht, dem Abstinenz- und Abstandsgebot und die Möglichkeit der Meldung über ein online-Formular, dem Sie auch ein Dokument anhängen können, wenn Sie schon Dinge dokumentiert haben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Vorfall melden sollen, können Sie sich zur Beratung an die Ansprechstelle wenden.
Die Meldepflicht besteht gegenüber der Meldestelle bei allen Formen sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende, sowie bei Verstößen gegen das Abstinenz- und Abstandsgebot.
Die Meldung wird von der Meldestelle aufgenommen und bewertet. Je nach Schwere des Vorfalls werden Interventionsmaßnahmen in Verbindung mit der entsprechenden Dienststellenleitung eingeleitet.
„Alle Pfarrpersonen, Kirchenbeamt*innen und ehrenamtlich Mitarbeitende haben unverzüglich die nach § 3 Absatz 1 Satz 1 AGSB eingerichtete Melde[…]stelle über zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer Verletzung des Abstinenz- und Abstandsgebotes oder sexualisierter Gewalt durch beruflich oder ehrenamtlich in der Kirche Mitarbeitende zu informieren.
Für angestellte Personen besteht außerdem eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Person der Leitungsebene.
Alle Beschäftigten, Pfarrpersonen, Kirchenbeamt*innen und ehrenamtlich Mitarbeitende sind berechtigt und verpflichtet, zur Einschätzung eines unklaren Vorfalls Beratung durch eine vom Dienstgeber benannte Stelle zu suchen.“
Vgl. § 3 Abs. 1 S. 2 KAO i.V.m. § 5 Abs. 1 der Anlage 1.1.3 zur KAO; §31a PfDG.EKD, § 24a KBG.EKD, für Ehrenamtliche nach § 4 Abs. 1 AGSB
Angelehnt an die Berufsordnung der Psychotherapeut*innen regelt das Abstinenzgebot, dass innerhalb besonderer Macht-, Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnisse jede Form sexuellen Kontaktes unzulässig ist und damit unter die Meldepflicht fällt.
„Beschäftigte haben bei ihrer beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeit das Nähe- und Distanzempfinden des Gegenübers zu achten (Abstandsgebot). Sexuelle Kontakte zu Personen, die zu ihnen in einem Obhutsverhältnis, in einer Seelsorgebeziehung oder in einer vergleichbaren Vertrauensbeziehung stehen, sind ihnen untersagt. Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse dürfen Beschäftigte nicht zur Befriedigung eigener Interessen und Bedürfnisse, für sexuelle Kontakte oder andere grenzüberschreitende Verhaltensweisen missbrauchen (Abstinenzgebot).“
§ 2 Abs. 1 Anlage 1.1.3 zur KAO und fast wortgleich: §31b PfDG.EKD; §24b KBG.EKD
Nicht jede mitarbeitende Person in der Landeskirche kann selbstständig einschätzen, ob es sich bei einem Vorfall, einer Beobachtung oder dem Inhalt einer Mitteilung um einen meldepflichtigen Verdachtsfall in Bezug auf sexualisierte Gewalt handelt. Darum gibt es die Möglichkeit, sich anonym bzw. anonymisiert bei der Ansprechstelle beraten zu lassen. Ebenso ist die Beratung bei einer spezialisierten Fachberatungsstelle möglich und gewünscht. Hier kann im ersten Schritt eine fachliche Einschätzung zu einer Beobachtung oder einer Wahrnehmung durch eine unvoreingenommene externe Person erfolgen.
Je nach Situation können dann weiterführende Schritte für die Begleitung Betroffener vor Ort besprochen oder es kann Hilfestellung bei der Suche nach externer Unterstützung geleistet werden.
Stellt sich im Zuge der anonymen Beratung heraus, dass ein meldepflichtiger Fall vorliegt, kann direkt eine Meldung durch die ratsuchende Person vorgenommen und damit die Intervention eingeleitet werden.
Das Beratungsrecht besteht gegenüber der Ansprechstelle und der Meldestelle (anonymisierte Falldarstellung ist im Falle der Kontaktaufnahme zur Meldestelle bei Beratungswunsch wichtig!) der Landeskirche. Im Schutzkonzept vor Ort sind auch Personen oder Fachstellen benannt, die im Falle eines Beratungsbedarfs ansprechbar sind.
Beauftragte für Chancengleichheit im Evangelischen Oberkirchenrat. Ansprechperson bei sexualisierter Gewalt
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart
Referentin für Prävention sexualisierter Gewalt
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart
Unabhängige Ansprechstelle, Möglichkeit der anwaltlichen Erstberatung
Tübinger Straße 6
71088 Holzgerlingen
Assistenz im Büro für Chancengleichheit und in der Ansprechstelle sexualisierte Gewalt
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart
Postfach 10 13 42
70012 Stuttgart