Frühjahrstagung 2022 der Landessynode

Ernst-Wilhelm Gohl zum neuen Landesbischof gewählt

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Vom 17. bis 19. März 2022 fand Frühjahrstagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode statt - überwiegend in Präsenz, da die Wahl des neuen Landesbischofs oder der neuen Landesbischöfin aus juristischen Gründen nur vor Ort durchgeführt werden kann.

Im Folgenden finden Sie die Tagesordnung, Berichte, Beschlüsse, alle Tagungsdokumente und unsere ausführliche Berichterstattung.


Der Ablauf der Bischofswahl im Detail

Bild: Gottfried Stoppel

Im Folgenden finden Sie die Inhalte des Live-Tickers der Bischofswahl. Nachdem die Wahl am Samstag Vormittag erfolgreich war, wird der Ticker hier nicht weiter aktualisiert.

Mehr Informationen zur Wahl und zu Ernst-Wilhelm Gohl.

Samstag, 19. März:

9:25 Uhr: Ernst-Wilhelm Gohl ist mit 57 von 84 Stimmen zum nächsten Landesbischof der württembergischen Landeskirche gewählt worden.

9:20 Uhr: Die Auszählung läuft

9:00 Uhr: Der Wahlgang hat begonnen.

Die Wahl des neuen Landesbischofs beginnt gegen 8:45 Uhr.

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Freitag, 18. März:

20:08 Uhr: Der Nominierungsausschuss hat nach intensiven Gesprächen in und zwischen den Gesprächskreisen der Landessynode einen neuen Wahlvorschlag aufgestellt. Auf diesem Wahlvorschlag steht der Ulmer Dekan Ernst-Wilhelm Gohl. Die Wahl wird am Samstag, 19. März als erster Tagesordnungspunkt um 8:45 Uhr stattfinden.

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Donnerstag, 17. März:

19:23 Uhr: Das Ergebnis des vierten Wahlgangs: Gottfried Heinzmann erhält 44 Stimmen; 42 Stimmen waren ungültig. Die notwendige Zweidrittel-Mehrheit wurde nicht erreicht. Im Laufe des Abends werden die Gesprächskreise und der Nominierungsausschuss weiter tagen.

19:00 Uhr: Der vierte Wahlgang beginnt.

16:57 Uhr: Das Ergebnis des dritten Wahlgangs: Gottfried Heinzmann 41 Stimmen, Dr. Viola Schrenk 39 Stimmen. Sechs Stimmen waren ungültig. Die notwendige Zweidrittel-Mehrheit wurde nicht erreicht. Nach dem Wahlgesetz scheidet damit Dr. Viola Schrenk aus dem Verfahren aus. Die Sitzung wird bis 17:30 Uhr unterbrochen.

16:33 Uhr: Der dritte Wahlgang beginnt.

15:06 Uhr: Die Sitzung wird für weitere Beratungen in den Gesprächskreisen unterbrochen bis 16:30 Uhr.

15:05 Uhr: Ernst-Wilhelm Gohl hat seine Kandidatur zurückgezogen.

14:49 Uhr: Die Fortsetzung der Tagung verzögert sich noch ein wenig.

12:52 Uhr: Das Ergebnis des zweiten Wahlgangs: Gottfried Heinzmann 37, Ernst-Wilhelm Gohl 19 Stimmen, Dr. Viola Schrenk 30 Stimmen. Die notwendige Zweidrittel-Mehrheit wurde nicht erreicht. Die Synodalen gehen nun in die Mittagspause. Die Tagung wird um 14:30 fortgesetzt.

12:29 Uhr: Das Ergebnis des ersten Wahlgangs: Gottfried Heinzmann 38, Ernst-Wilhelm Gohl 18 Stimmen, Dr. Viola Schrenk 30 Stimmen. Die notwendige Zweidrittel-Mehrheit wurde nicht erreicht. Der zweite Wahlgang beginnt.

12:03 Uhr: Der erste Wahlgang hat begonnen. Sie Synodalen werden einzeln zur Stimmabgabe aufgerufen.

11:50: Synodalpräsidentin Sabine Foth erklärt das Wahlverfahren

11:34 Uhr: Dr. Viola Schrenk stellt sich als Kandidatin vor

11:18 Uhr: Gottfried Heinzmann stellt sich als Kandidat vor

11:00 Uhr: Ernst-Wilhelm Gohl stellt sich als Kandidat vor

10:55 Uhr: Synodalpräsidentin Sabine Foth hat den TOP 2 (Wahl des neuen Landesbischofs oder der neuen Landesbischöfin) aufgerufen

10:00 Uhr: Die Landessynode hat ihre Tagung mit einem Gottesdienst im Stuttgarter Hospitalhof begonnen.

Zur Zusammensetzung der Landessynode: Der Gesprächskreis Offene Kirche hat 31 Sitze, der Gesprächskreis Lebendige Gemeinde hat 30 Sitze, der Gesprächskreis Evangelium und Kirche hat 17 Sitze und der Gesprächskreis Kirche für morgen hat 12 Sitze. Hinzu kommt der stimmberechtigte Vertreter der Evangelisch-Theologischen Fakultät in Tübingen, Prof. Dr. Jürgen Kampmann.

Hinweis zu den „ungültigen Stimmen“. Die Wahlscheine enthalten lediglich den oder die Namen des oder der Kandidierenden. Ein „Nein“ ist deshalb keine wählbare Option. Wer also - bei nur noch einem Namen auf dem Wahlschein - eine Ablehnung zum Ausdruck bringen möchte, tut dies mit einer ungültgen Stimmabgabe.

Zusammensetzung des Wahlgremiums:

Am 17. März waren 86 von 91 Synodalen anwesend und damit wahlberechtigt. Entschuldigt waren drei Synodale des Gesprächskreis Lebendige Gemeinde und je ein Synodaler der Gesprächskreise Offene Kirche und Kirche für morgen. Die notwendige Zweidrittelmehrheit für die Wahl zum Landesbischof oder zur Landesbischöfin lag damit nach der Wahlordung bei 58 Stimmen.

Am 19. März waren 84 von 91 Synodalen anwesend und damit wahlberechtigt. Die Zweidrittelmehrheit lag damit bei 57 Stimmen.

Video: So läuft die Wahl der neuen Landesbischöfin oder des neuen Landesbischofs ab

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Die Tagesordnung der drei Sitzungstage:

Die 91 Synodalen feierten den Auftakt-Gottesdienst in der Stuttgarter Stiftskirche.Bild: Gottfried Stoppel

Mit einem feierlichen Gottesdienst in der Stiftskirche hat die Frühjahrstagung der 16. Landessynode begonnen. In seiner Predigt bezog sich Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July auf die Bibelstelle aus dem Epheserbrief „Hört nicht auf, zu beten und zu flehen! Betet jederzeit im Geist; seid wachsam, harrt aus und bittet für alle Heiligen“ (Eph. 6,18). Er ermutigte dazu, angesichts des Krieges in der Ukraine zu beten, wachsam zu bleiben und mit der Gemeinschaft der Christinnen und Christen in Verbindung zu bleiben. Auch die Kirche solle als eine betende und wachsame Kirche die notwendigen Veränderungsprozesse angehen. 

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Predigt beim Gottesdienst zur Eröffnung der Frühjahrssynode
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21.03.2022

Predigt beim Gottesdienst zur Eröffnung der Frühjahrssynode
Predigt beim Eröffnungsgottesdienst der Landessynode (Frühjahrssynode 2022) am Donnerstag, 17. März 2022 in der Stiftskirche Stuttgart zu Epheser 6,18 (Monatsspruch für März 2022)

Der Ältestenrat hat folgenden Wahlvorschlag eingebracht:

a) Mitglieder

  • Vorsitz: Dr. Rüdiger Albrecht, Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs, Ötisheim
  • Ordiniertes Mitglied: Prof. Dr. J. Thomas Hörnig, Pfarrer, Ludwigsburg
  • Nichtordiniertes Mitglied: David Schenk, Richter am Amtsgericht, Kirchberg

Wahlergebnis: Alle drei Kandidaten sind gewählt.

b) Stellvertretende Mitglieder

  • im Vorsitz: Dr. Friedrich Klein, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht,
  • Weil der Stadt
  • des ordinierten Mitglieds: Matthias Vosseler, Pfarrer, Stuttgart
  • des nichtordinierten Mitglieds: Michael Wolfgang Schneider, Hausdirektor, Heilbronn

Wahlergebnis: Alle drei Kandidaten sind gewählt.

TOP 01 - Wahl der Mitglieder des Kirchlichen Verwaltungsgerichtes - Wahlvorschlag des Ältestenrates
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11.03.2022

TOP 01 - Wahl der Mitglieder des Kirchlichen Verwaltungsgerichtes - Wahlvorschlag des Ältestenrates

Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July und Synodalpräsidentin Sabine Foth gratulieren Ernst-Wilhelm GohlBild: Gottfried Stoppel

Hinweis: Der fünfte und erfolgreiche Wahlgang fand am dritten Sitzungstag (Samstag, 19. März) statt.

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Die 16. Württembergische Evangelische Landessynode hat am Samstag, den 19. März 2022, Ernst-Wilhelm Gohl (Ulm) zum neuen Landesbischof der württembergischen Landeskirche gewählt.

Seine offizielle Einsetzung wird am 24. Juli bei einem Gottesdienst in der Stuttgarter Stiftskirche erfolgen. Im gleichen Gottesdienst wird der amtierende Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July verabschiedet. Ernst-Wilhelm Gohl, Dekan in Ulm, wurde nach erneuter Nominierung mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit von 57 von 84 Stimmen gewählt. In den ersten vier Wahlgängen hatte es keine Entscheidung gegeben.

Ernst-Wilhelm Gohl war vom Gesprächskreis Evangelium und Kirche als Kandidat vorgeschlagen worden. „Ich finde, es ist ein starkes Zeichen, dass wir über alle Unterschiede hinweg uns einigen konnten,“ sagte Gohl zur Wahl durch die Synode, der er selbst angehört. „Das ist ein hoffnungsvolles Zeichen für die künftige Zusammenarbeit. Der Geist Jesu führt zusammen. Das möchte ich auch als wichtiges Signal in unsere Gesellschaft hineinsenden.“

Landesbischof Dr. Frank Otfried July sagte an seinen Nachfolger gerichtet: „Ich gratuliere sehr herzlich und wünsche Gottes Segensgeleit. Ich freue mich, dass in den Herausforderungen und Veränderungsprozessen der nächsten Jahre mit Ernst-Wilhelm Gohl eine Person Verantwortung übernimmt, die gewillt ist, diese Prozesse mitzusteuern und mitzugestalten und dies im geistlichen Horizont des Auftrags der Landeskirche, das Evangelium von Jesus Christus zu verkündigen. Gerne werde ich in den nächsten Wochen im Gespräch mit Herrn Gohl eine gute Übergabe vorbereiten.“

Synodalpräsidentin Sabine Foth, die auch Vorsitzende des Wahl-Nominierungsausschusses ist, erklärte: „Mit Ernst-Wilhelm Gohl ist ein Pfarrer an die Spitze der Landeskirche gewählt worden, der vielfältige Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern als Theologe gesammelt hat und diese nun der gesamten Kirche zugutekommen lässt. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihm.“

Privat ist Gohl wichtig, mit Familie und Freunden zusammen zu sein, und dreimal in der Woche schnürt er seine Joggingschuhe zum Laufen.

Ernst-Wilhelm Gohl
Ernst-Wilhelm Gohl.Bild: Thomas Rathay

Über Ernst-Wilhelm Gohl

Herkunft: geboren als Pfarrerskind am 3. Juni 1963 in Stuttgart, aufgewachsen in Esslingen-Sulzgries und Mössingen

Ausbildung: Nach Zivildienst im Rettungsdienst Ausbildung zum Rettungsassistenten. Studium der Ev. Theologie in Tübingen, Bern, Rom (Facolta Valdese)

Berufliche Stationen:

  • 1992 bis 1994 Vikariat an der Stadtkirche Böblingen   
  • 1994 bis 2001 Unständiger Dienst und erste ständige Pfarrstelle Christuskirche / Ökumenisches Gemeindezentrum Böblingen  
  • 2001 bis 2006 Pfarrer an der Stadtkirche Plochingen I  
  • derzeit Dekan in Ulm

Weitere Ämter und Ehrenämter: u.a. Mitglied der 14., 15., 16. Landessynode als direkt gewählter Theologe des Wahlkreises Blaubeuren Ulm

Persönliches: Verheiratet mit der Apothekerin Dr. Gabriela Gohl. Zwei inzwischen erwachsene Kinder und ein Sohn, der im Alter von 3½ Jahren tödlich verunglückte.

Über den Verlauf der Wahl

Am Donnerstag, 17. März, konnte in den ersten vier Wahlgängen keiner der drei Kandidierenden Ernst-Wilhelm Gohl, Gottfried Heinzmann und Dr. Viola Schrenk die notwendige Zweidrittel-Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen. (Mehr Infos zu den drei Kandidierenden)

Daraufhin zogen sich am späten Abend die Gesprächskreise sowie der Nominierungsausschuss zu Beratungen über das weitere Vorgehen zurück.

Der Verlauf der ersten vier Wahlgänge im Detail

  • Im ersten Wahlgang erhielt Gottfried Heinzmann 38 Stimmen, Ernst-Wilhelm Gohl 18 Stimmen und Dr. Viola Schrenk 30 Stimmen. Die notwendige Zweidrittel-Mehrheit wurde damit nicht erreicht.
  • Im zweiten Wahlgang konnte Gottfried Heinzmann 37 Stimmen auf sich vereinen, Ernst-Wilhelm Gohl 19 Stimmen und Dr. Viola Schrenk 30 Stimmen. Wiederum konnte die notwendige Zweidrittel-Mehrheit nicht erreicht werden.
  • Darauf hin zog Ernst-Wilhelm Gohl seine Kandidatur zurück.
  • Im dritten Wahlgang erzielte Gottfried Heinzmann 41 Stimmen und Dr. Viola Schrenk 39 Stimmen. Sechs Stimmen waren ungültig. Die Zweidrittel-Mehrheit wurde nicht erreicht. Nach dem Wahlgesetz schied nun Dr. Viola Schrenk aus dem Verfahren aus, da sie in diesem Wahlgang die wenigsten Stimmen auf sich vereint hat.
  • Im vierten Wahlgang erhielt Gottfried Heinzmann dann 44 Stimmen. 42 der abgegebenen Stimmen waren ungültig. Damit erreichte er nicht die notwendige Zweidrittel-Mehrheit. Zur Erläuteriung: Wie bei einer politischen Wahl enthielten die Wahlzettel lediglich den oder die Namen des oder der Kandidierenden - es gab keine „Nein“-Option. Ein „Nein“ konnte man zum Ausdruck bringen, indem man den Wahlschein ungültig machte.
  • Im fünften Wahlgang erhielt Ernst-Wilhelm Gohl 57 von 84 Stimmen und erreichte damit die notwendige Zweidrittel-Mehrheit.

Hinweis zu den „ungültigen Stimmen“. Die Wahlscheine enthalten lediglich den oder die Namen des oder der Kandidierenden. Ein „Nein“ ist deshalb keine wählbare Option. Wer also - bei nur noch einem Namen auf dem Wahlschein - eine Ablehnung zum Ausdruck bringen möchte, tut dies mit einer ungültgen Stimmabgabe.

Hintergrundinformationen zur Bischofswahl

Zur Zusammensetzung der Landessynode: Der Gesprächskreis Offene Kirche hat 31 Sitze, der Gesprächskreis Lebendige Gemeinde hat 30 Sitze, der Gesprächskreis Evangelium und Kirche hat 17 Sitze und der Gesprächskreis Kirche für morgen hat 12 Sitze. Hinzu kommt der stimmberechtigte Vertreter der Evangelisch-Theologischen Fakultät in Tübingen, Prof. Dr. Jürgen Kampmann.

Am Donnerstag, 17. März, waren 86 von 91 Synodalen anwesend und damit wahlberechtigt. Entschuldigt waren drei Synodale des Gesprächskreis Lebendige Gemeinde und je ein Synodaler der Gesprächskreise Offene Kirche und Kirche für morgen. Die notwendige Zweidrittelmehrheit für die Wahl zum Landesbischof oder zur Landesbischöfin lag damit bei 58 Stimmen.

Am Samstag, 19. März, waren 84 Synodale stimmberchtigt anwesend. Die Zweidrittelmehrheit lag damit bei 56 Stimmen.

Erklär-Video: So läuft eine Bischofswahl ab

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Videos über Ernst-Wilhelm Gohl und seine Wahl zum neuen Landesbischof

Gratulationen

Annette Kurschus, EKD-Ratsvorsitzende und Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen:

Ich freue mich mit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg über die Wahl ihres neuen Bischofs und gratuliere Ernst-Wilhelm Gohl ganz herzlich. Ich wünsche ihm Gottes Segen, genug Kraft an Leib und Seele, vor allem Zuversicht und Gottvertrauen in dieser neuen Aufgabe. Wir erleben bedrückende und aufwühlende Zeiten, deren Sorgen und Nöte sich uns schwer auf die Seele legen. Der Apostel Paulus sagt: „Die Nacht ist vorgerückt, der Tag ist nahe herbeigekommen!“ (1. Kor 13,12) Darin liegt die Verheißung: Die Nacht mit ihrer Finsternis wird nicht ewig dauern, mitten darin sind wir unterwegs in den Tag, hin zum Licht. Mir wird immer deutlicher, dass es die Aufgabe von verantwortlicher Kirchenleitung ist, bodenständigen Realismus und beflügelnde Hoffnung glaubwürdig miteinander zu verbinden. Ob es um die Zukunft unserer Kirche geht oder um die tiefen politischen und gesellschaftlichen und sozialen Krisen, die wir gerade durchmachen: Das Evangelium fordert mich heraus, die Augen vor den Nöten und Problemen dieser Welt nicht zu verschließen und gleichzeitig auf Gottes ungeahnte Möglichkeiten zu hoffen. Ich bin sehr froh, in der Leitungsverantwortung nicht allein zu sein. Wir sind mit vielen gemeinsam unterwegs. Daher freue ich mich auf die künftige Zusammenarbeit mit dem neuen württembergischen Landesbischof und bin gespannt, welche neuen Melodien er in das Konzert der Evangelischen Kirche in Deutschland einbringen wird.“ 

Landesbischof Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh von der Evangelischen Landeskirche in Baden:

„Ich gratuliere Herrn Ernst-Wilhelm Gohl auch im Namen meiner Nachfolgerin Heike Springhart ganz herzlich zur Wahl zum Landesbischof und wünsche ihm Gottes Segen für seinen Dienst! Wir sind als badische Landeskirche dankbar für das gute Miteinander mit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Wir freuen uns darauf, die Kooperation weiter zu vertiefen, um gemeinsam auch mit unseren katholischen Geschwistern in Baden-Württemberg den christlichen Glauben und die Verantwortung für das Gemeinwesen zu stärken.“

Bischof Dr. Gebhard Fürst von der Diözese Rottenburg-Stuttgart:

„Ökumenisches Miteinander ist in Württemberg seit vielen Jahren gute Tradition. Ich freue mich sehr über die Wahl von Ernst-Wilhelm Gohl zum Bischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Als erfahrener Seelsorger und Dekan von Ulm, ist Gohl mit den Sorgen und Anliegen der Kirchengemeinden bestens vertraut. Den Menschen eine geistliche Heimat zu geben, an ihren verschiedenen Lebensorten, dieses Anliegen teile ich gern mit ihm in ökumenischer Verbundenheit. Als Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart freue ich mich auf die künftige Zusammenarbeit mit Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl und wünsche ihm Gottes Segen für sein Wirken.“

Cornelius Kuttler, Leiter des EJW:

Cornelius Kuttler gratuliert Ernst-Wilhelm Gohl ganz herzlich zu seiner erfolgreichen Wahl. „Durch den Landesposaunentag in Ulm verbindet das EJW eine langjährige und gute Zusammenarbeit mit Ernst-Wilhelm Gohl. Wir freuen uns darauf, auch in Zukunft gemeinsam Impulse für eine auch für junge Menschen attraktive Kirche zu setzen.“

TOP 02 - Antrag Nr. 01-22 - Wahl der Landesbischöfin oder des Landesbischofs - Durchführung der Wahl
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10.03.2022

TOP 02 - Antrag Nr. 01-22 - Wahl der Landesbischöfin oder des Landesbischofs - Durchführung der Wahl

Daniel Born, Vizepräsident des Landtags Baden-Württemberg und kirchenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im LandtagBild: Nico Bähr / EMH

Daniel Born, Vizepräsident des Landtags Baden-Württemberg und kirchenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag, dankte in einem Grußwort dem Landesbischof für seine langjährige Arbeit. Er habe ein großes Augenmerk darauf gelegt, Kirche so zu gestalten, dass sie nahe an den Menschen sei und als Hoffnungsgemeinschaft auch in die Gesellschaft hineinwirke. Das tue sie etwa in Form des tätigen Beitrags von Kirche und Diakonie.

Die aktuelle Zeit sei herausfordernd, doch die Herausforderungen eröffneten auch die Möglichkeit, durch das eigene Handeln wirksam zu werden. Er hoffe, dass sich die Kirche positiv weiterentwickele.

Born bekräftigte, dass die Zusammenarbeit mit der Kirche für die politischen Vertreterinnen und Vertreter wichtig sei und wünschte der württembergische Landeskirche „offene Augen, Ohren und Herzen auch in Zukunft“.

Oberkirchenrat Dr. Steffen Merle, Referent für Sozial- und Gesellschaftspolitik der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)Bild: Nico Bähr / EMH

Auch Oberkirchenrat Dr. Steffen Merle, Referent für Sozial- und Gesellschaftspolitik der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), wendete sich in einem Grußwort an die Synodalen. Derzeit sei in der Kirche wichtig, zu entscheiden, in welche Richtung es weitergehe. Doch das sei schwierig, wenn Entscheidungen getroffen werden müssten, ohne weit sehen zu können.

Merle betonte, wichtig sei es, Gottes- und Nächstenliebe als zusammengehörend zu betrachten. Gottes Liebe trage uns zu unseren Mitmenschen.

Über die Vielfalt der württembergischen Landeskirche sei er begeistert.

Der Stiftungsrat der Stiftung Evangelischer Versorgungsfonds besteht aus acht Mitgliedern, die von der Landessynode für sechs Jahre gewählt werden. Mindestens sechs Mitglieder müssen der Landessynode angehören. Zwei Mitglieder müssen Teil einer Gliedkirche der EKD sein. 

Der Ältestenrat schlägt vor, folgende Personen in den Stiftungsrat zu wählen: 

  • Prof. Dr. Martin Plümicke (Synodalmitglied)  
  • Eckart Schultz-Berg (Synodalmitglied) 
  • Walter Bantleon (extern)  
  • Tobias Geiger (Synodalmitglied)  
  • Michael Schneider (Synodalmitglied)  
  • Michael Fritz (extern)  
  • Jörg Schaal (Synodalmitglied)  
  • Götz Kanzleiter (Synodalmitglied)

Der Wahlvorschlag wurde einstimmig angenommen.

TOP 03 - Wahlen in den Stiftungsrat der Stiftung Evangelischer Versorgungsfonds - Wahlvorschlag des Ältestenrates
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11.03.2022

TOP 03 - Wahlen in den Stiftungsrat der Stiftung Evangelischer Versorgungsfonds - Wahlvorschlag des Ältestenrates

Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July bei seinem Bericht an die Synode.Bild: Nico Bähr / EMH

In seinem Bischofsbericht sprach Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July über die Haltung der „Geistesgegenwart“. 

Die Situation nach dem russischen Angriff auf die Ukraine sei eine „politische Zeitenwende“. Auch die Neuausrüstung der Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro, die wirtschaftlichen Sanktionen und die Isolation Russlands seien beispiellos. Die Folgen seien nicht abzuschätzen.  

Die Bitte um den Heiligen Geist, den Geist des Friedens, sei in diesen Tagen eine dramatische Notwendigkeit, so Landesbischof July. Der Krieg habe eine tiefe Erschütterung, Zorn und Protest ausgelöst. Aber auch zahlreiche Friedensgebete seien daraufhin veranstaltet worden. „Im Hören auf das Wort Gottes und im Gebet können wir unserer Sprachlosigkeit Worte geben lassen“, so der Landesbischof.   

Wichtig sei es, Verbundenheit mit den Minderheitenkirchen und Vertretern der russisch-orthodoxen Kirche zu zeigen und ihnen Schutz zu bieten, auch wenn sie politisch unbequeme Fragen stellten.   

Ukraine-Krieg und Friedensethik  

Die Frage nach der Friedensethik fordere evangelische Christinnen und Christen nun stark heraus. Die Evangelische Kirche in Deutschland und die Evangelische Landeskirche in Württemberg müssten neu über Friedensarbeit und Friedensethik nachdenken, so July. Dass die deutsche Regierung Waffen in ein Kriegsgebiet sendet, werfe neue Fragen auf.   

Eine weitere Aufgabe sei die Stärkung der Menschen, die sich in der russischen Zivilgesellschaft für den Frieden einsetzen, um dem Krieg in Russland die Legitimation zu entziehen. Die Kirche sollte ihre Stimme für Friedenssuche und Friedensrufe stärken und zugleich in Sorgfalt und theologischer Verantwortung ihre Positionen bedenken. Auch zukünftig sei eine aussagefähige Friedensarbeit notwendig.   

Landeskirche und Diakonie seien auf mehreren Ebenen tätig, bei der Unterstützung der Menschen in der Ukraine, der Flüchtlinge an den Grenzen und in den Nachbarstaaten, der Aufnahme geflüchteter Menschen in Deutschland.   

Landesbischof July forderte auch dazu auf, in dieser akuten Krise die Menschen in den übrigen Konfliktherden und Kriegen weltweit nicht zu vergessen, etwa in Eritrea, Afghanistan, und Ostafrika, sowie die Menschen an den Außengrenzen Europas, die Schutz in Europa suchen. 

Zudem sei es wichtig, die Menschen mit russlanddeutschen und russischen Wurzeln in den Gemeinden und in der Gesellschaft nicht allein zu lassen. Sie befürchteten und erführen derzeit Stigmatisierung und Verurteilung.  

„Geistesgegenwart“ sei Bitte und Verheißung der Stunde, so Landesbischof July. Die Bitte um die Gegenwart des Heiligen Geistes komme auch in vielen Friedensliedern zum Ausdruck.   

Herausforderung Klimawandel 

Es sei wichtig, „geistesgegenwärtig den Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen“. Der neue Bericht des Weltklimarates sei alarmierend. „Wir sind erschrocken, dass wir als Menschheitsfamilie trotz alles unsren Wissens um die Probleme nicht rechtzeitig und ausreichend ins Handeln gekommen sind“, so der Landesbischof. Die Kirche appelliere daher eindringlich an die Verantwortlichen in der Politik und der Wirtschaft sowie an die Menschen in den Industrienationen, nicht wegzuschauen. Neue Erkenntnisse und Herausforderungen müssten ins Gespräch gebracht werden, unter anderem in der kirchlichen Bildungsarbeit. Am 25. März finde ein Welt-Klima-Aktionstag hin, am 24. März verabschiede die EKD ein Klimaschutz-Gesetz und eine Roadmap.  

Umgang mit sexualisierter Gewalt im Raum von Kirche und Diakonie   

Landesbischof July verwies darauf, dass am 1. Januar 2022 sei das kirchliche Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten und auch das wissenschaftlich begleitete Projekt „Auf!“ zur Aufarbeitung haben 2021 begonnen.   

Die Landeskirche werde, auch in Zusammenarbeit mit anderen Landeskirchen, weitere Schritte tun. Oberkirchenrätin Professor Dr. Annette Noller (Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Wekrs Württemberg) und er selbst hätten in einem Brief an die ihnen bekannten Betroffenen ihre tiefe Scham über die Fälle des sexuellen Missbrauchs in Kirche und Diakonie ausgesprochen. Der Landesbischof kündigte an, beim Betroffenenforum Menschen anzuhören und auch in der Folgezeit für Einzelgespräche zur Verfügung zu stehen.   

Vertrauenskrise der Kirche  

Das öffentliche Verständnis für Regelungen des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche werde verstärkt hinterfragt oder ganz entzogen, sagte July. Vorurteile würden zunehmen, daher sei Transparenz sehr wichtig, etwa was Finanzen und Kirchensteuer, Staatsleistungen und subsidiäre Aufgaben in Diakonie und Bildung angehe.  

Die Kirche halte geistesgegenwärtig Ausschau danach, wo das Evangelium in unserer sich verändernden Gesellschaft neu gehört werden wolle. Er lade deshalb seit Jahren auch die vielfältigen geistlichen Gemeinschaften in der Landeskirche zu einem Begegnungstag ein.   

Die Kirche brauche sowohl den Blick für Veränderungen, aber auch offene Augen, um vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten zu sehen. Beispiele seien die neuen Aufbrüche, Quartiersarbeit, neue Gottesdienstformen und verschiedene Zugangsformen zur Kirche in Jugendarbeit und Diakonie.   

„Ebenso wie der verfassungsrechtlich garantierte schulische Religionsunterricht ist die Ausbildung kirchlicher Verkündigungsämter an theologischen Fakultäten staatlicher Universitäten Ausdruck und nicht Widerspruch des aufgeklärten Zusammenwirkens zwischen Staat und Kirche“, betonte er. Es gebe eine gute Zusammenarbeit der Fakultät mit Oberkirchenrat und Landessynode.  

Geistlich gegenwärtig sein als Kirche in der Gesellschaft  

Die Gesellschaft befinde sich derzeit in einer Krise. Das gesamtgesellschaftliche Gespräch habe erheblich gelitten, so der Landesbischof weiter. Wichtig sei die Kommunikation des Evangeliums, in runden Tischen, in der Begleitung von Kranken und Sterbenden, in Quartiersarbeit und Bildung. Die Kirche müsse für die Gesellschaft da sein angesichts von Corona und gesellschaftlicher Spannungen.  

Ökumenische Verbundenheit in der einen Kirche Jesu Christi  

Die ökumenische Verbundenheit müsse weiterhin vorangebracht werden. Die Kirche muss eine „Kultur des Zusammenwirkens“ und der „Transformation“ pflegen, die andere ermutigen könne. Die ökumenische Sichtweise müsse aber nicht nur in internationalen Versammlungen am anderen Ort, sondern auch in Württemberg verstärkt werden. Landesbischof July forderte die Synode daher auf, Mitgliedern der internationalen Gemeinden Plätze in der Synode einzuräumen. 

Zum Abschluss betonte July das zugleich entlastende wie ermutigende Bild von der Kirche als wanderndem Gottesvolk: „Das Bild vom ‚wandernden Gottesvolk‘ ist mir deshalb besonders eindrucksvoll, weil es uns von statischen (Ideal-)Vorstellungen entlastet. Weder sind in ihm Vollendungs- noch Vollkommenheitsideale enthalten, die uns entweder entmutigen oder ausruhen lassen. Das Bild der Wanderung spricht von Weite und Bewegung: Oasen und Durststrecken, Murren und Freudenrufe, Klagen und Lobgesänge sind darin enthalten.“

Die Voten der Gesprächskreise zum Bischofsbericht

Hygiene ist Pflicht - nach jedem Wortbeitrag am Rednerpult wird sorgfältig desinfiziert.Bild: Nico Bähr / EMH

In seinem Bischofsbericht sprach Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July über „Geistesgegenwart“. 

Die Situation nach dem russischen Angriff auf die Ukraine sei eine „politische Zeitenwende“. Auch die Neuausrüstung der Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro, die wirtschaftlichen Sanktionen und die Isolation Russlands seien beispiellos. Die Folgen seien nicht abzuschätzen.  

Die Bitte um den Heiligen Geist, den Geist des Friedens, sei in diesen Tagen eine dramatische Notwendigkeit, so Landesbischof July. Der Krieg habe eine tiefe Erschütterung, Zorn und Protest ausgelöst. Aber auch zahlreiche Friedensgebete seien daraufhin veranstaltet worden. „Im Hören auf das Wort Gottes und im Gebet können wir unserer Sprachlosigkeit Worte geben lassen“, so der Landesbischof.   

Wichtig sei es, Verbundenheit mit den Minderheitenkirchen und einzelnen Vertretern der russisch-orthodoxen Kirche zu zeigen und ihnen Schutz zu bieten, auch wenn sie politisch unbequeme Fragen stellten.   

Ukraine-Krieg und Friedensethik  

Die Frage nach der Friedensethik fordere evangelische Christinnen und Christen nun stark heraus. Die Evangelische Kirche in Deutschland und die Evangelische Landeskirche in Württemberg müssten neu über Friedensarbeit und Friedensethik nachdenken, so July. Dass die deutsche Regierung Waffen in ein Kriegsgebiet sendet, werfe neue Fragen auf.   

Eine weitere Aufgabe sei die Stärkung der Menschen, die sich in der russischen Zivilgesellschaft für den Frieden einsetzen, um dem Krieg in Russland die Legitimation zu entziehen. Die Kirche sollte ihre Stimme für Friedenssuche und Friedensrufe stärken und zugleich in Sorgfalt und theologischer Verantwortung ihre Positionen bedenken. Auch zukünftig sei eine aussagefähige Friedensarbeit notwendig.   

Landeskirche und Diakonie seien auf mehreren Ebenen tätig, bei der Unterstützung der Menschen in der Ukraine, der Flüchtlinge an den Grenzen und in den Nachbarstaaten, der Aufnahme geflüchteter Menschen in Deutschland.   

Landesbischof July forderte auch dazu auf, in dieser akuten Krise die Menschen in den übrigen Konfliktherden und Kriegen weltweit nicht zu vergessen, etwa in Eritrea, Afghanistan, und Ostafrika, sowie die Menschen an den Außengrenzen Europas, die Schutz in Europa suchen. 

Zudem sei es wichtig, die Menschen mit russlanddeutschen und russischen Wurzeln in den Gemeinden und in der Gesellschaft nicht allein zu lassen. Sie befürchteten und erführen derzeit Stigmatisierung und Verurteilung.  

„Geistesgegenwart“ sei Bitte und Verheißung der Stunde, so Landesbischof July. Die Bitte um die Gegenwart des Heiligen Geistes komme auch in vielen Friedensliedern zum Ausdruck.   

Herausforderung Klimawandel 

Es sei wichtig, „geistesgegenwärtig den Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen“. Der neue Bericht des Weltklimarates sei alarmierend. „Wir sind erschrocken, dass wir als Menschheitsfamilie trotz alles unsren Wissens um die Probleme nicht rechtzeitig und ausreichend ins Handeln gekommen sind“, so der Landesbischof. Die Kirche appelliere daher eindringlich an die Verantwortlichen in der Politik und der Wirtschaft sowie an die Menschen in den Industrienationen, nicht wegzuschauen. Neue Erkenntnisse und Herausforderungen müssten ins Gespräch gebracht werden, unter anderem in der kirchlichen Bildungsarbeit. Am 25. März finde ein Welt-Klima-Aktionstag statt, am 24. März verabschiede die EKD ein Klimaschutz-Gesetz und eine Roadmap.  

Umgang mit sexualisierter Gewalt im Raum von Kirche und Diakonie   

Landesbischof July verwies darauf, dass am 1. Januar 2022 das kirchliche Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten sei  und auch das wissenschaftlich begleitete Projekt „Auf!“ zur Aufarbeitung habe 2021 begonnen.   

Die Landeskirche werde, auch in Zusammenarbeit mit anderen Landeskirchen, weitere Schritte tun. Oberkirchenrätin Professor Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg (DWW) und er selbst hätten in einem Brief an die ihnen bekannten Betroffenen ihre tiefe Scham über die Fälle des sexuellen Missbrauchs in Kirche und Diakonie ausgesprochen. Der Landesbischof kündigte an, beim Betroffenenforum Menschen anzuhören und auch in der Folgezeit für Einzelgespräche zur Verfügung zu stehen.   

Vertrauenskrise der Kirche  

Das öffentliche Verständnis für Regelungen des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche werde verstärkt hinterfragt oder ganz entzogen, sagte July. Vorurteile würden zunehmen, daher sei Transparenz sehr wichtig, etwa was Finanzen und Kirchensteuer, Staatsleistungen und subsidiäre Aufgaben in Diakonie und Bildung angehe.  

Die Kirche halte geistesgegenwärtig Ausschau danach, wo das Evangelium in unserer sich verändernden Gesellschaft neu gehört werden wolle. Er lade deshalb seit Jahren auch die vielfältigen geistlichen Gemeinschaften in der Landeskirche zu einem Begegnungstag ein.   

Die Kirche brauche sowohl den Blick für Veränderungen, aber auch offene Augen, um vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten zu sehen. Beispiele seien die neuen Aufbrüche, Quartiersarbeit, neue Gottesdienstformen und verschiedene Zugangsformen zur Kirche in Jugendarbeit und Diakonie.   

„Ebenso wie der verfassungsrechtlich garantierte schulische Religionsunterricht ist die Ausbildung kirchlicher Verkündigungsämter an theologischen Fakultäten staatlicher Universitäten Ausdruck und nicht Widerspruch des aufgeklärten Zusammenwirkens zwischen Staat und Kirche“, betonte er. Es gebe eine gute Zusammenarbeit der Fakultät mit Oberkirchenrat und Landessynode.  

Geistlich gegenwärtig sein als Kirche in der Gesellschaft  

Die Gesellschaft befinde sich derzeit in einer Krise. Das gesamtgesellschaftliche Gespräch habe erheblich gelitten, so der Landesbischof weiter. Wichtig sei die Kommunikation des Evangeliums, an runden Tischen, in der Begleitung von Kranken und Sterbenden, in Quartiersarbeit und Bildung. Die Kirche müsse für die Gesellschaft da sein angesichts von Corona und gesellschaftlicher Spannungen.  

Ökumenische Verbundenheit in der einen Kirche Jesu Christi  

Die ökumenische Verbundenheit müsse weiterhin vorangebracht werden. Die Kirche muss eine „Kultur des Zusammenwirkens“ und der „Transformation“ pflegen, die andere ermutigen könne. Die ökumenische Sichtweise müsse aber nicht nur in internationalen Versammlungen am anderen Ort, sondern auch in Württemberg verstärkt werden. Landesbischof July forderte die Synode daher auf, Mitgliedern der internationalen Gemeinden Plätze in der Synode einzuräumen. 

Zum Abschluss betonte July das zugleich entlastende wie ermutigende Bild von der Kirche als wanderndem Gottesvolk: „Das Bild vom ‚wandernden Gottesvolk‘ ist mir deshalb besonders eindrucksvoll, weil es uns von statischen (Ideal-)Vorstellungen entlastet. Weder sind in ihm Vollendungs- noch Vollkommenheitsideale enthalten, die uns entweder entmutigen oder ausruhen lassen. Das Bild der Wanderung spricht von Weite und Bewegung: Oasen und Durststrecken, Murren und Freudenrufe, Klagen und Lobgesänge sind darin enthalten.“

Die Voten der Gesprächskreise

Votum des Gesprächskreises Lebendige Gemeinde

Matthias Hanßmann vom Gesprächskreis "Lebendige Gemeinde" stellte in seinem Votum fest, die Landeskirche werde durch den Krieg in der Ukraine zur Besinnung gerufen. Die Kirche sei „durch den Ukrainekrieg über die nächsten Jahre hinweg enorm herausgefordert. Es gilt dauerhaft anzupacken und abzugeben – und das in Zeiten eigener Rückzugsentwicklungen.“ Das 100-Milliarden-Euro-Rüstungspaket der Bundesregierung fordere die Kirche heraus, „in ökumenischer Geschlossenheit“ dieses Thema zu diskutieren. Die Landeskirche müsse dazu unbedingt in die Friedensarbeit investieren. 

In einem zweiten Gedanken betonte Hanßmann, es gelte den Blick auf die Kirchenmitglieder zu lenken und vermehrt von Jesus Christus als Heiland zu sprechen: „Der Weckruf, sich dem lebendigen Jesus Christus zuzuwenden, ist eine zentrale Botschaft der Christenheit. Er ist der Friede, er ist das Heil dieser Welt. Denn wenn wir uns schon durch unser Helfen und Einmischen ein Stück heile Welt erhoffen, sollten wir noch viel mehr von der Hoffnung angetrieben sein, dass Gott dem teuflischen Treiben, der Sünde der Welt, das Heil entgegensetzt. Das „unvergängliche Wesen“ ist ein besonnener und belastbarer Verkündigungsinhalt gelebter Hoffnung. Lasst uns vom Heiland, vom Heilsbringer reden – von Jesus Christus. Oder nochmals mit Paulus: Lasst Euch versöhnen mit Gott!“

Zuletzt ging Hanßmann auf das Thema Mitgliederrückgang ein und forderte, die Kirche müsse – gerade auch im Hinblick auf die hochverbunden Mitglieder – missionarisch erkennbarer werden: „Tatsächlich … warten Menschen auf eine klare Verkündigung, wo das Heil zu finden sei.“ Hanßmann warb für eine Ermöglichungskultur, die Freiräume für alternative Gemeindeformen biete. Wichtig sei aber auch die Förderung der Musik als „unvergleichbarer, positiver Marke für kirchliche Arbeit … Hier wird Kirche lebendig und zum klangvollen Gebet aller Generationen und aller Frömmigkeitsprägungen.“

Votum des Gesprächskreises Offene Kirche  

Hellger Koepff vom Gesprächskreis "Offene Kirche" dankt all denen, die sich in Form von Friedensgebeten, Mahnwachen und praktischen Hilfen für Frieden in der Ukraine einsetzen. 

Der Gesprächskreis kritisiert jedoch, dass die Ausgaben für Rüstung so stark angehoben worden sind. Die ergriffenen politischen Maßnahmen angesichts des Kriegs in der Ukraine dürfen nicht auf Kosten des Klimaschutzes gehen. Auch in Zukunft müssten Versöhnungsprojekte unterstützt werden. 

Eine starke Friedensarbeit sei weiterhin notwendig. Die Offene Kirche fordert, dass die Stelle des Friedenspfarrers oder der Friedenspfarrerin unverzüglich neu besetzt werde. So könne eine neue Struktur dafür gesucht werden und die Friedensarbeit der württembergischen Landeskirche könne mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenarbeiten. 

Die Beziehungen der weltweiten Ökumene seien für die Evangelische Landeskirche in Württemberg sehr wichtig. Die internationale Ökumene müsse finanziell gestärkt und ausgebaut werden, die Landeskirche müsse Partnerin sein für Kirchen in Krisenregionen weltweit. 

Zum Abschluss: Der Gesprächskreis „Offene Kirche“ begrüße das neue Gewaltschutzgesetz.

Votum des Gesprächskreises Evangelium und Kirche 

Der Umgang mit sexualisierter Gewalt sei ein Themenfeld, bei dem die Kirche nicht nachlassen dürfe, so Amrei Steinfort vom Gesprächskreis "Evangelium und Kirche". Prävention und Aufarbeitung müssen weiter vorangebracht werden. Das Themenfeld müsse dringend in die Struktur der Landeskirche eingebunden werden. Die Einrichtung einer eigenen, weisungsungebunden Fachstelle für das Thema sexualisierte Gewalt sei nötig, um das Thema deutlich in Kirche und Diakonie hervorzuheben und für eine stärkere Verbindlichkeit zu sorgen. 

Das Verhältnis von Kirche und Staat werde die Kirche in Zukunft stärker beschäftigen. Steinfort plädiert dafür, proaktiver zu werden. 

Öffentliche Religion und wissenschaftliche Theologie können vieles zu gesellschaftlichen Debatten beitragen, etwa dem assistierten Suizid. Diakonische Einrichtungen setzen sich für die Gesellschaft ein. 

Auch im Bereich Bildung könnte die evangelische Kirche einen wertvollen Beitrag leisten. 

Themen, die in der Öffentlichkeit kritisch diskutiert würden, müssen offen diskutiert werden, etwa im Bereich kirchliches Arbeitsrecht. Bei der Ablösung der Staatsleistungen plädiere sie dafür, das Thema jetzt anzugehen. Um den Verfassungsauftrag „Ablösung der Staatsleistungen“ umzusetzen, benötige es eine proaktive Arbeitsgruppe aus Expertinnen und Experten. 

Die weltweite Ökumene sei sehr wichtig. Mitglieder internationaler Gemeinden könnten in die Synode aufgenommen werden. Unklar ist dem Gesprächskreis noch, wie man mögliche Synodale auswählen solle. 

Votum des Gesprächskreises Kirche für morgen 

Der Gesprächskreis „Kirche für morgen“ spricht sich dafür aus, Friedensarbeit müsse Friedens- und Entwicklungsprojekte fördern, Zivilgesellschaften stärken und zugleich militärische Friedensmissionen begleiten. 

Die wissenschaftliche theologische Arbeit der Fakultät in Tübingen sei für die Kirche sehr wichtig. Es müssten aber mehr Antworten auf alltägliche Fragen der Zeit gegeben werden. Die Theologische Fakultät müsse auch Antworten finden, die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht verstehen würden. 

Um den Klimaschutz voranzubringen, solle „Klimaschutz vor Denkmalschutz“ gelten. 

Der Gesprächskreis lobt die Aktion der Landeskirche „Kirchensteuer wirkt“.  Das Verhältnis von Kirche und Staat sei gut so, wie es ist. Die Struktur der Kirche müsste jedoch modernisiert werden.

 

Aussprache

Maike Sachs (St. Johann-Gächingen) würdigte in ihrer Stellungnahme den hohen Wert der theologischen Ausbildung an öffentlichen Hochschulen, betonte aber auch, es sei wichtig, dass die Landeskirche sich wiederum in die akademische Ausbildung mit ihren eigenen Anliegen einbringe, wie Kirche wieder anziehend werden könne. Sie bat den Landesbischof, dieses Anliegen in die Gespräche mit der Tübinger Fakultät mitzunehmen.

Reinhold Schuttkowski (Tuttlingen, Balingen) forderte, das Friedenspfarramt müsse wieder besetzt werden. Die Idee eines Lebens ohne Rüstung sei eine respektable Haltung, könne aber einer Gesellschaft nicht verordnet werden. Der Krieg in der Ukraine zeige, dass Waffen auch schützen könnten. Das hätten die letzten Jahrzehnte gezeigt. „Liebe Deine Feinde“, das könne auch bedeuten, selber stark zu sein und so den Feind davor zu bewahren, zum Mörder zu werden.

Thomas Stuhrmann (Abstatt) warb dafür, die alternativen Zugänge zum Pfarramt, insbesondere für berufserfahrene Menschen, weiter auszubauen. 

Yasna Crüsemann (Geislingen) begrüßte den Impuls des Landesbischofs, internationalen Gemeinden Zugang zur Synode zu geben, dies sei überfällig. Sie betonte, es sei unerträglich, dass der russisch-orthodoxe Patriarch Kyrill I. den Krieg rechtfertige, statt sich gegen ihn zu wenden. Sie forderte die Landeskirche auf, sich von Kyrill I. klar zu distanzieren und klarzumachen, dass er die gemeinsame Grundlage verlassen habe.

Dr. Gabriele Schöll (Aalen) brachte die Idee ein, internationalen Gemeinden Raum für Grußworte in Synodentagungen zu geben, um die Wertschätzung ihrer Vielfalt und bereichernden Wirkung zum Ausdruck zu bringen.

Götz Kanzleiter (Ostelsheim) betonte, wie wichtig es sei, sich als Landeskirche mit der Frage zu befassen, ob man Waffen in die Hand nehmen wolle, um dem Bösen Einhalt zu gebieten. Dabei könne es aber sicher keine einfachen Antworten geben.

Dr. Antje Fetzer (Waiblingen) erzählte von der Erfahrung, dass die Friedensgebete der letzten Wochen den Gemeinden Kraft gegeben haben.

Hellger Koepff (Biberach) befasste sich in seinem Statement mit einer Diskrepanz, die er in der Arbeit der theologischen Fakultät in Tübingen beobachte. Dort befasse man sich einerseits mit den aktuellen gesellschaftlichen Fragen und andererseits mit der Erforschung der biblischen Urtexte – aber die Vermittlung zwischen beiden Aspekten fehle: „Was bedeuten die biblischen Texte für den persönlichen Glauben heute und was für unsere Pfarrerinnen und Pfarrer?“ Die Geistesgegenwart, über die Landesbischof July gesprochen habe, müsse diese Vermittlung ermöglichen.

Kai Münzing (Dettingen an der Erms) fragte, warum es nicht gelinge, austretende Kirchenmitglieder mit der Sprache der Bibel zu erreichen. Darauf müsse viel mehr Energie verwendet werden.

Prof. Dr. Jürgen Kampmann von der Tübinger theologischen Fakultät dankte für die kritischen Impulse, die er gerne in die Fakultät mitnehme. Er wies zudem darauf hin, dass erst kürzlich ein neuer theologischer Studiengang für Menschen mit Berufserfahrung eingerichtet worden sei. Auch um die geforderte hermeneutische Vermittlung von biblischen Themen und gesellschaftlichen Fragen bemühe man sich intensiv in verschiedenen Fächern. 

TOP 04 - Bericht des Landesbischofs - Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July
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18.03.2022

TOP 04 - Bericht des Landesbischofs - Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July

In seinem Bericht zu dieser Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes erklärte Prof. Dr. Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses, dass mit dieser Ergänzung der Kirchenverfassung die Landessynode in die Lage versetzt werde, ihre Geschäftsordnung so zu verändern, dass in eng begrenztem Rahmen die audiovisuelle Teilnahme an Verhandlungen der Landessynode ohne persönliche Anwesenheit möglich werde. Von dieser Möglichkeit sollen jedoch geheime Wahlen und Abstimmungen ausgeschlossen bleiben.  

Der Rechtsausschuss, die Gesprächskreise und der geschäftsführende Ausschuss seien sich einig, dass dies als Ausnahme in bestimmten Fällen möglich sein solle, etwa bei Verhinderung durch Krankheit oder ähnliches. Nach wie vor sei aber vor Allem die präsente Teilnahme gewünscht. Audiovisuelle Teilnahmen müssen vom Präsidenten oder der Präsidentin der Landessynode genehmigt werden.  

Die jetzige Gesetzesänderung schafft die Voraussetzung dafür, dass die Synode in einem weiteren Schritt ihre Geschäftsordnung anpassen kann. Diese Änderung der Geschäftsordnung soll unter TOP 10 verhandelt werden. 

Das notwendige Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes wurde in erster und zweiter Lesung verabschiedet.

TOP 05 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 23) - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vors. Dr. M. Plümicke
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16.03.2022

TOP 05 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 23) - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vors. Dr. M. Plümicke

TOP 05 - Beilage 23 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes
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11.03.2022

TOP 05 - Beilage 23 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes

Oberkirchenrat Christian Schuler.Bild: Nico Bähr / EMH

Oberkirchenrat Christian Schuler präsentierte das Eckpunktepapier Verwaltungsreform und erläuterte die jeweiligen  Entwicklungsschritte. Nach einer 5jährigen Strategie- und Erprobungsphase soll ein vorläufiger Gesetzesentwurf beschlossen werden.  Mit Fachleuten wurde seit 2017 ein Zielbild 2030 entwickelt, in den Synodenausschüssen beraten und als Eckpunktepapier zur Reform der Verwaltung der Synode vorgelegt. Die Grundlagen und die Trägerschaft, genauso wie der Zuschnitt der Regionalverwaltungen sind in dem Papier beschrieben. Die regionale Unterteilung orientiert sich im Wesentlichen an den heute bestehenden Landkreisen. Die Trägerschaft und somit auch die Personalfragen sollen bei der Landeskirche liegen. Das biete qualifizierte Stellvertretungen und größere Aufstiegs- und Wechselmöglichkeiten. Konkrete Ansprechpersonen sollen den jeweiligen Kirchengemeinden zugeordnet werden. Es soll unterschieden werden zwischen Erledigungsaufgaben für die Kirchengemeinden und landeskirchlichen Aufgaben. Auf der Ebene der Kirchenbezirke und Kirchengemeinden fallen Teilaufgaben und somit auch die damit verbundenen Stellenanteile weg.

Aus den verbleibenden Aufgaben der Kirchenpflege und aus dem Sekretariatsbereich soll das neue Berufsbild „Assistenz der Gemeindeleitung“ etabliert werden. Der Übergang soll gemeinsam mit den beteiligten Personen gestaltet und an die laufenden Prozesse Pfarrplan 24/30, Digitalisierung und Projekt Zukunft Finanzwesen abgestimmt werden. Die Kosten für die Anpassung der Verwaltung betragen etwa 639.000 €/Jahr. Dem gegenüber steht die Einsparung für die Bündelung von Verwaltungsaufgaben, die Zusammenführung der beiden Berufsbilder, der Wegfall von Sachmitteln und einer Stelle im Personalwesen.

Auch wenn es zum jetzigen Zeitpunkt schwer exakt zu beziffern ist, wird deutlich, dass durch die Umstrukturierung deutliche Einsparungen erbracht werden können. Es soll eine besser vernetzte und zukunftsfähigere Verwaltung entstehen,  jede Kirchengemeinde soll durch stabile und rechtssicher agierende Finanz- und Personalverwaltung unterstützt werden. Pfarrerinnen und Pfarrer sollen von den Personalverantwortung entlastet werden.  

TOP 06 - Eckpunktepapier Verwaltungsreform
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11.03.2022

TOP 06 - Eckpunktepapier Verwaltungsreform

TOP 06 - Eckpunktepapier Verwaltungsreform - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat M. Schuler
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16.03.2022

TOP 06 - Eckpunktepapier Verwaltungsreform - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat M. Schuler

TOP 06 - Eckpunktepapier Verwaltungsreform - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat M. Schuler - Präsentation
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16.03.2022

TOP 06 - Eckpunktepapier Verwaltungsreform - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat M. Schuler - Präsentation

Andrea Bleher, die stellvertretende Präsidentin der Landesynode, berichtete aus den beiden Sitzungen des Geschäftsführenden Ausschusses seit der Herbsttagung.  

Folgende Beschlüsse wurden in der Sitzung vom 24. Januar gefasst:   

Zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes: Wegen der Pandemie wurden die Anordnungen gem. § 29 Abs. 1 Kirchenverfassungsgesetz verlängert. Bleher wies darauf hin, dass der Rechtsausschuss beauftragt ist, eine entsprechende Regelung für das Plenum zu erarbeiten, die in begründeten Ausnahmefällen eine audiovisuelle Teilnahme für analog einberufene Sitzungen ermöglicht. Der Gesetzesentwurf liegt als Beilage 23 zu TOP 5 der aktuellen Tagung vor; unter TOP 10 kann die Geschäftsordnung entsprechend geändert werden. Verlängert wurden in der Januarsitzung die Regelungen zur Tagung der Landessynode ohne persönliche Anwesenheit sowie zur rechtzeitigen Verkündigung von Gesetzen in elektronischer Form.  

Der Ausschuss beschloss ferner die Verlängerung der Anordnungen hinsichtlich der Kirchengemeindeordnung, wie die vorübergehende Änderung der Gottesdienstordnung oder die Durchführung von Sitzungen in audiovisueller Form.  

Weitere Beschlüsse des Geschäftsführenden Ausschusses betrafen die Ausführungsverordnung zum Pfarrstellengesetz zur Besetzung von Pfarrstellen und die Änderung des Kirchlichen Gesetzes über die Gottesdienstordnung zur Möglichkeit, Gottesdienste in verkürzter Form zu feiern. 

Nach einer beschlossenen Änderung der Konfirmationsordnung kann der Kirchengemeinderat die Konfirmationstage zur Abwendung drohender Gefahren festlegen; die Feiertagsordnung wurde unter derselben Voraussetzung um Möglichkeiten zu Ausnahmen von Feiern von Gottesdiensten und Abendmahl ergänzt.  

Wenn keine Ausnahmeregelung mehr erforderlich ist, können die Änderungen zur Kirchengemeindeordnung und zum Pfarrstellengesetz durch Verordnung des Oberkirchenrates geändert werden.  

Die Änderungen gelten seit 1. Februar 2022 und bis zum 1. Januar 2023. 

Auf seiner Sitzung am 4. Februar 2022 beschloss der Geschäftsführende Ausschuss eine Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes zur Teilnahme mittels Video- oder Telefonkonferenz in Ausnahmefällen. Diese Anordnung gilt seit 1. März 2022 bis 1. Februar 2023.  

  

 

TOP 07 - Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses - Stellv. Präsidentin A. Bleher
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16.03.2022

TOP 07 - Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses - Stellv. Präsidentin A. Bleher

  • Antrag Nr. 05/22: Umstellung auf einen Doppelhaushalt. Der Antrag wird an den Ältestenrat verwiesen unter Beteiligung des Finanzausschusses.
  • Antrag Nr. 06/22: Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt. Der Antrag wird an den Theologischen Ausschuss verwiesen.
  • Antrag Nr. 07/22: Schaffung einer unbefristeten Stelle für eine Kunstbeauftragte bzw. einen Kunstbeauftragten. Der Antrag wird an den Finanzausschuss verwiesen.
  • Antrag Nr. 08/22: 1000 Dächer Programm. Der Antrag wird an den Finanzausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung verwiesen.
  • Antrag Nr. 09/22: Zuschüsse an Kirchengemeinden bei Bauvorhaben – Aufhebung unterschiedlicher Behandlung von Zuschüssen des Ausgleichstocks und Zuschüssen des Kirchenbezirks bei Veräußerung geförderter Maßnahmen. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Finanzausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 10/22: Hilfe für die Ukraine und die angrenzenden Länder, Aussprache, Beschluss. Antrag wurde einstimmig angenommen.
  • Antrag Nr. 11/22: Ermöglichung von Mitgliedschaften in Vereinen. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss verwiesen.
  • Antrag Nr. 12/22: Landeskirchliche Anstellung für Menschen aus kirchenfremden Berufsfeldern. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung verwiesen.
  • Antrag Nr. 13/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 2 a. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 14/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 5. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 15/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 12. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 16/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 13. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 17/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 14. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 18/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 21. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 19/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 25. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 20/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 31. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 21/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 32. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 22/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 33. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 23/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 40 b. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Antrag Nr. 24/22: Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 40 c. Der Antrag wird an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 05-22 - Umstellung auf einen Doppelhaushalt
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10.03.2022

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 05-22 - Umstellung auf einen Doppelhaushalt

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 06-22 - Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt
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10.03.2022

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 06-22 - Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 07-22 - Schaffung einer unbefristeten Stelle für eine Kunstbeauftragte bzw. einen Kunstbeauftragten
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10.03.2022

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 07-22 - Schaffung einer unbefristeten Stelle für eine Kunstbeauftragte bzw. einen Kunstbeauftragten

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 08-22 - 1000 Dächer-Programm
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10.03.2022

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 08-22 - 1000 Dächer-Programm

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 09-22 - Zuschüsse an Kirchengemeinden bei Bauvorhaben
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10.03.2022

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 09-22 - Zuschüsse an Kirchengemeinden bei Bauvorhaben

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 10-22 - Hilfe für die Ukraine und die angrenzenden Länder
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10.03.2022

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 10-22 - Hilfe für die Ukraine und die angrenzenden Länder

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 11-22 - Ermöglichung von Mitgliedschaften in Vereinen
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10.03.2022

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 11-22 - Ermöglichung von Mitgliedschaften in Vereinen

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 12-22 - Landeskirchliche Anstellung für Menschen aus kirchenfremden Berufsfeldern
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10.03.2022

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 12-22 - Landeskirchliche Anstellung für Menschen aus kirchenfremden Berufsfeldern

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 13-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 2 a
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10.03.2022

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 13-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 2 a

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 14-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 5
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10.03.2022

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 14-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 5

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 15-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 12
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TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 15-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 12

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 16-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 13
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TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 16-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 13

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 17-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 14
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TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 18-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 21
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TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 19-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 25
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TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 19-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 25

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 20-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 31
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TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 20-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 31

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 21-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 32
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TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 21-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 32

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 22-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 33
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10.03.2022

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 22-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 33

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 23-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 40 b
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TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 23-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 40 b

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 24-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 40 c
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10.03.2022

TOP 08 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 24-22 - Änderung der Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, § 40 c

Nr. 27/16 zum „Mutmacherfonds“

Nr. 28/16 zum Studiengang Evangelische Theologie für Berufsqualifizierte (Kirchlicher Abschluss – Master)

Nr. 29/16 zur Fortschreibung des Landeskirchenmusikplanes

Nr. 30/16 zur Anerkennung von Berufsgruppen für den Dienst des Diakonates und im Pfarrdienst

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 27-16 zum Mutmacherfonds
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10.03.2022

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 27-16 zum Mutmacherfonds

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 27-16 - Beantwortung - Oberkirchenrätin Prof. Dr. A. Noller
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17.03.2022

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 27-16 - Beantwortung - Oberkirchenrätin Prof. Dr. A. Noller

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 28-16 zum Studiengang Evangelische Theologie für Berufsqualifizierte - Kirchlicher Abschluss - Master
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10.03.2022

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 28-16 zum Studiengang Evangelische Theologie für Berufsqualifizierte - Kirchlicher Abschluss - Master

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 28-16 - Beantwortung - Oberkirchenrätin K. Nothacker
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16.03.2022

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 28-16 - Beantwortung - Oberkirchenrätin K. Nothacker

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 29-16 zur Fortschreibung des Landeskirchenmusikplanes
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10.03.2022

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 29-16 zur Fortschreibung des Landeskirchenmusikplanes

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 29-16 - Beantwortung - Oberkirchenrat Prof. Dr. U. Heckel
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17.03.2022

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 29-16 - Beantwortung - Oberkirchenrat Prof. Dr. U. Heckel

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 30-16 zur Anerkennung von Berufsgruppen für den Dienst des Diakonates und im Pfarrdienst
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10.03.2022

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 30-16 zur Anerkennung von Berufsgruppen für den Dienst des Diakonates und im Pfarrdienst

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 30-16 - Beantwortung - Oberkirchenrätinnen K. Nothacker und C. Rivuzumwami
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16.03.2022

TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 30-16 - Beantwortung - Oberkirchenrätinnen K. Nothacker und C. Rivuzumwami

Prof. Dr. Martin Plümicke.Bild: Nico Bähr / EMH

Die Synodalen beraten in diesem TOP eine Änderung der Geschäftsordnung, die die persönliche Anwesenheit der Synodalen bei einer Synode betrifft. (§ 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Württembergischen Evangelischen Landessynode vom 29. November 1984)  

Dem § 5 soll ein Absatz 2 a hinzugefügt werden. So soll es zukünftig möglich sein, dass der Präsident oder die Präsidentin Synodalen genehmigen kann, aus wichtigem Grund ausnahmsweise an einer Synode teilzunehmen, ohne vor Ort anwesend zu sein, wenn die Synodalen eine Woche vor Beginn der Synode einen schriftlichen Antrag beim Präsidenten oder der Präsidentin stellen.  

Die Beschlussfähigkeit in der Synode müsse jedoch gewährleistet werden. Das heißt, genügend Synodale müssen persönlich anwesend sein. Außerdem dürfe der Synodale im gleichen Jahr nicht ein weiteres Mal nicht persönlich an einer Synode teilgenommen haben, so lautet die vorgeschlagene Gesetzesänderung. Sind Personen jedoch länger als drei Monate krank, so gelte die Regelung für diese nicht. 

Zu den wichtigen Gründen zählt es, wenn ein Synodaler aufgrund seiner hauptberuflichen Tätigkeit oder aufgrund von Betreuungspflichten nicht zu einer Synode anreisen könne. Ein wichtiger Grund ist es auch, wenn die persönliche Anwesenheit für den Synodalen ein Gesundheitsrisiko bedeuten würde. 

Präsident oder Präsidentin, dessen Stellvertreter oder Stellvertreterinnen und der Schriftführer sollen diese Möglichkeit nicht wahrnehmen können. 

Professor Dr. Martin Plümicke, der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, betont im Bericht des Ausschusses, dieser wolle eine audiovisuelle Teilnahme an der Synode nur eingeschränkt ermöglichen. Die Mitglieder des Ausschusses befürworteten zwar die Änderung. Sie schlagen jedoch vor, eine Befristung auf zwei Jahre vorzunehmen, da nicht gewiss sei, ob das Instrument wirklich für die Plenumssitzungen der Synode hilfreich sei.  

TOP 10 - Antrag Nr. 02-22 - Änderung der Geschäftsordnung der Württembergischen Evangelischen Landessynode
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10.03.2022

TOP 10 - Antrag Nr. 02-22 - Änderung der Geschäftsordnung der Württembergischen Evangelischen Landessynode

TOP 10 - Änderung der Geschäftsordnung der Württembergischen Evangelischen Landessynode - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vors. Dr. M. Plümicke
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16.03.2022

TOP 10 - Änderung der Geschäftsordnung der Württembergischen Evangelischen Landessynode - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vors. Dr. M. Plümicke

Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Jugend, Siegfried Jahn, berichtete von dem in der 15. Landessynode beschlossenen Beratungs- und Mitmach-Projekt „Perspektive entwickeln. Für die Kinder- und Jugendarbeit“, das es seit inzwischen 6 Jahren gibt. Dabei bezog er immer wieder Rückmeldung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Projekts ein. 

Sein Resümee: das Projekt habe sich als "vielversprechendes Befähigungsformat" etabliert. „Da ist ein „Funke übergesprungen“, zitierte er eine Teilnehmerin. In dieser Zeit sei es zu „zahlreichen Impulsen und Veränderungen“ in der Landeskirche gekommen. 

26 Personen seien zu „Perspektiventwicklerinnen und Perspektiventwicklern“ ausgebildet worden. In zehn sogenannten "Lernenden Gemeinschaften" aus insgesamt 60 verschiedenen Organisationen und Arbeitsbereichen wurden Themen wie die „Zukunftsfähigkeit der Jugendarbeit“ bearbeitet, die „Familienarbeit“ bis hin zur „inhaltlichen Neuausrichtungen einer Gemeinde“, die durch den PfarrPlan-Prozess notwendig geworden sei, so Jahn.  

Als Faktoren für das Gelingen benannte Jahn:

  • „Zeit und Begleitung“ – In den 18 Monaten gibt es an vier Wochenende und weiteren Treffen Möglichkeiten zur Begleitung und Optimierung.
  • „Austausch“ – durch ihn entstünde Motivation und alle Beteiligten würden zu "Gewinnerinnen und Gewinnern“, z.B. durch den Blick auf die Praxis anderer Gemeinden. Jahn wörtlich: „Perspektive entwickeln ist also nicht nur ein Befähigungsformat, sondern auch ein Ermutigungsformat.“ 
  • „Geistliche Impulse und Erfahrungen“, die zu einem breiteren Denken und Mut zum Ausprobieren führten.  

Für die Zukunft wünschte sich Jahn eine „abgestimmte und zukunftsfähige Bündelung der Beratungsangebote“ der Landeskirche. Er betonte, dass „Beratung immer auch ein Beziehungsgeschehen [ist]: "Wir möchten in die Kirchengemeinden und -bezirke nicht Papier, sondern Menschen schicken.“ 

Der Ausschuss für Bildung und Jugend plädierte dafür, „Perspektive entwickeln“ über den Projektzeitraum Dezember 2022 hinaus erhalten zu wollen. Es gehe nicht um eine "Verdoppelung von Vorhandenem", sondern um ein persönlich begleitendes, komplementäres Beratungs- und Befähigungsformat. 

Siegfried Jahn brachte folgenden nichtselbständigen Antrag Nr. 03/2022 ein: „Der Oberkirchenrat wird gebeten, das Beratungs- und Komplementärformat „Perspektive entwickeln“ mit seinem integrierten Weiterbildungsangebot für die Moderation und Gestaltung von Veränderungsprozessen im Portfolio der Beratungsangebote der Ev. Landeskirche Württemberg zu etablieren. Die entsprechenden Personal- und Sachkosten sind im Haushaltsplan 2023ff aufzunehmen.“ 

Aus der Aussprache: 

Synodenpräsidentin Sabine Foth brachte zunächst den Antrag ein, zu beschließen, den Antrag 03/2022 in den Finanzausschuss zu verweisen. Dieser Antrag müsse vorausgehen, da er weitergehend sein. Es folgte eine Phase der Diskussion und Klärung, welche Regularien hier greifen. 

Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch erläuterte, Anträge würden in der Regel in Ausschüsse verwiesen, ansonsten bedürfe es eines Beschlusses der Landessynode. 

Der Synodale Karl-Wilhelm Röhm (Gomadingen-Steingebronn) betonte, der weitergehende Antrag sei der Antrag des Ausschusses. Ausschussmitglied Matthias Böhler (Kirche für morgen) stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung auf sofortigen Beschluss.  Auch Gerhard Keitel (Maulbronn) setzte sich dafür ein; er wies darauf hin, dass der Antrag im Ausschuss in seltener Einhelligkeit beschlossen worden sei und dass das nun avisierte Verfahren unbekannt gewesen sei. Ute Mayer (Renningen) hob von "Perspektiven entwickeln" als „d e n Baustein künftiger Gemeindearbeit“ im Allgemeinen hervor, dessen geistliche Dimension und die Tatsache, dass Ehrenamtliche dafür bereitwillig Urlaub einreichen würden. Marion Blessing (Holzgerlingen) stellte heraus, dass es sich nicht allein um ein Projekt des EJW handele, sondern der Landeskirche als ganzer. In verschiedenen Voten betonten die Ausschussmitglieder, dass mit Blick auf die im Dezember auslaufende Finanzierung Planungssicherheit wichtig sei. Die stellvertretene Ausschussvorsitzende Amrei Steinfort (Hechingen) beschrieb ihr Dilemma, einerseits das Projekt sicherzustellen und andererseits  kollegial den Regularien der Synode zu folgen. 

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Tobias Geiger, betonte, dass dieses "gute" Projekt weitergeführt werden solle, jedoch solle ein geordnetes Verfahren eingehalten werden. Dieses sei nun neu strukturiert – es habe offensichtlich Missverständnisse gegeben: in der Frühjahrssynode würde über Eckwerte beraten, in der Sommersynode könnten im Rahmen dessen Anträge gestellt werden, in der Herbstsynode würden Finanzierungsbeschlüsse gefasst. Der Finanzausschuss arbeite in Abstimmung mit den anderen Ausschüssen. Zudem sei die notwendige Debatte in der Kürze der heutigen Synodensitzung nicht führbar. Er bat den Ausschuss darum, "diesen Weg mitzugehen“. Er erläuterte, dass ein Finanzierungsbeschluss in der Herbstsynode gut möglich sei, so dass in der Sommersynode der Antrag zur Verlängerung des Projekts „Perspektiven entwickeln“ gestellt werden könne.

Beschlüsse: 

Nach einer kurzen Klärungspause im Präsidium erfolgte zunächst die Abstimmung darüber, ob dem Antrag zur Geschäftsordnung gefolgt werden solle und demnach sofort über den inhaltlichen Antrag abgestimmt werden solle. Mit 32 Nein-Stimmen, 28 Ja-Stimmen und 10 Enthaltungen wurde dieser Antrag abgelehnt.  

Dem Antrag, den Antrag 03/2022 in die Ausschüsse zu verweisen, stimmte die Mehrheit der Synodalen zu.  

TOP 11 - Antrag Nr. 03-22 - Etablierung Projekt "Perspektive entwickeln"
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10.03.2022

TOP 11 - Antrag Nr. 03-22 - Etablierung Projekt "Perspektive entwickeln"

TOP 11 - Projekt 'Perspektive entwickeln' - Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend - Vorsitzender S. Jahn
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16.03.2022

TOP 11 - Projekt 'Perspektive entwickeln' - Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend - Vorsitzender S. Jahn

Beim Friedensgebet für die Ukraine entzündeten die Synodalen Kerzen als Symbol der Verbundenheit.

In der „Aktuellen Stunde“ berichteten Vertreterinnen und Vertreter aus Minderheitenkirchen von ihrer Hilfe für die Ukraine, anschließend kam die Synode zu einem Friedensgebet zusammen.

Zu Beginn berichtete Matthias Lasi, Pfarrer der Württembergischen Landeskirche und EKD-Auslandspfarrer der Deutschen Evangelisch-Lutherischen Gemeinde St. Katharina in Kiew, von seinen Erfahrungen. 

Kurz vor Kriegsbeginn musste er mit einem der letzten Flüge ausreisen. Seine Familie begann von da an, in Deutschland geflüchteten Menschen zu helfen.  

Er berichtete, dass Gemeindeglieder, die in Kiew geblieben seien, sich in einer sehr gefährlichen Situation befänden. „Mit der zunehmenden Bombardierung in Kiew wächst auch bei mir die Angst um die Gemeinde“, sagte Lasi. 

Viele Menschen machten sich Sorgen um ihre Familien. Denn nicht wenige Familien lebten zerstreut auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion, auch in Russland. 

Pfarrer Matthias Lasi erzählt auch davon, dass Geflüchtete, die schon 2014 vor dem Krieg in der Ostukraine flüchten mussten, schon zum zweiten Mal alles verlören. 

Er halte es in dieser Situation für wichtig, längerfristig Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen, damit die Flüchtlinge zur Ruhe kommen könnten. Sie bräuchten Unterkünfte, in denen sie mehrere Monate oder unbegrenzt bleiben könnten. 

Wanda Falk ist die Generaldirektorin der Diakonie der Evangelisch-Augsburgischen Kirche in Polen. Sie berichtete über die Aufnahme Geflüchteter in Polen. Ein großer Teil der Ukrainerinnen und Ukrainer fliehe in das Land und benötige nun Hilfe. 

Die Diakonie helfe, Wohnraum für die Flüchtlinge bereitzustellen, Integrationsprogramme aufzubauen, Sprachkurse zu organisieren oder psychologische Hilfe bereitzustellen, und bereite sich darauf vor, dass das Engagement der polnischen Regierung noch nachlassen könne. 

Die Corona-Pandemie bleibe als Herausforderung erhalten. Auch die Krise an der belarussischen Grenze halte an. „Die Hilfe für Flüchtlinge, die nicht Ukrainer oder Polen sind, ist unvollständig.“ Geflüchtete Frauen und Kinder seien von Menschenhandel bedroht.  

Auch Dr. Stefan Cosoroaba, Pfarrer der Evangelisch-Augsburgischen Kirche in Rumänien und Referent für Kirchenentwicklung bei der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE), wendete sich an die Synode. Auch in diesem Nachbarland seien sehr viele Geflüchtete aus der Ukraine angekommen. 

Die meisten wollten zwar weiterreisen. „Nichtsdestotrotz bringt uns das an die Zerreißgrenze“, so der Pfarrer. Zunächst sammelte die rumänische evangelische Kirche Spenden, dann leistete sie jedoch doch in vielen Gemeinden direkte Flüchtlingshilfe. In den Kirchenheimen fänden viele Flüchtlinge Schutz.  

Cosoroaba sagte: „Es handelt sich um einen Einsatz mit Open-end. Wir wissen nicht, was morgen sein wird und wir wissen nicht, ob wir die Kapazität haben, diese Hilfe gut zu Ende zu führen.“ 

Peter Mihoc, Distriktbischof der Evangelisch-Augsburgischen Kirche in der Slowakei aus Prešov, einer Stadt, die nur 80 km von der ukrainischen Grenze entfernt ist, berichtete, dass bereits in den ersten Tagen der russischen Invasion in die Ukraine tausende Flüchtlinge über die Grenze kamen, vor allem Frauen und Kinder. Sie hätten lange Stunden des gefährlichen Reisens durch die Ukraine hinter sich legen müssen. „Als Kirche konnten wir nicht gleichgültig bleiben“, sagte auch Peter Miho?. Die Kirche helfe am Grenzübergang, bei der Beschaffung von Unterkünften und Dokumenten, und arbeite Tag und Nacht an der Aufnahme der Menschen. Die Situation in der Ukraine sei unerwartet und schrecklich. „Wir bemühen uns, sie zu bestehen.“ 

Den Berichten schloss sich ein gemeinsames Friedensgebet an.

TOP 12 - Aktuelle Stunde (Stand 18.03.2022)
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18.03.2022

TOP 12 - Aktuelle Stunde (Stand 18.03.2022)

Dr. Martin Kastrup.Bild: Nico Bähr / EMH

Bericht des Oberkirchenrats

„In der Summe legt das Kollegium der Synode eine durchaus zuversichtliche, mittelfristige Eckwerteplanung vor“ – so fasste Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup, der Finanzdezernent des Oberkirchenrats, die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026 zusammen, die die wichtigsten Finanzkennzahlen der Landeskirche prognostiziert. Kastrup betonte jedoch, diese Prognosen seien vor Ausbruch des Ukraine-Krieges erstellt worden und dessen mögliche ökonomische Folgen seien darin noch nicht berücksichtigt. 

Für die Mitgliederentwicklung der kommenden Jahre – ein wichtiger Faktor für die Kirchensteuereinnahmen – gehe die Prognose davon aus, dass sich der Rückgang der Mitgliederzahlen verlangsame, weil es gelingen werde, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Austritte, Taufen und Eintritte positiv zu beeinflussen. Ein weiterer positiver Faktor für die Entwicklung der Kirchensteuer sei die sehr schnelle Erholung der Wirtschaft während der Corona-Pandemie. Allerdings gelte es zu berücksichtigen, dass ein Teil der prognostizierten nominell wachsenden Kirchensteuereinnahmen inflationsbedingt sei; die Kaufkraft der Kirchensteuereinnahmen gehe jedoch real zurück. 

Ein Teil der landeskirchlichen Einkünfte stamme auch aus Geldanlagen mit entsprechenden Risiken, bemerkte Kastrup. Die Zinserträge seien niedrig und der Aktienmarkt volatil. Deshalb habe sich die Landeskirche verstärkt Investitionen in Immobilien und erneuerbare Energien zugewandt.

Kastrup berichtete, für 2023 erwarte man insgesamt ordentliche Erträge. Die Inflation fresse jedoch höhere Erträge wieder auf, so dass trotz nominell steigender Erträge kein Mehr an kirchlicher Arbeit möglich sein werde. Die Ergebnisrücklage werde man – anders als noch letztes Jahr prognostiziert – stabil halten können. 

Die strategische Zielvorgabe von Einsparungen in Höhe von nominal 0,9 und real 2,6 Prozent pro Jahr bis 2030 bleibe erhalten, auch wenn die Zahlen anders aussähen, erklärte Kastrup. Dieser Effekt ergebe sich aus der gestiegenen Inflation. Es brauche dazu in der Planung einen Inflationszuschlag in Höhe von 2,2 Prozent. Auch an der geplanten Reduktion der Angestellten- und Beamtenstellen werde festgehalten. 

Weiter berichtete Kastrup, im Zuge der Umstellung vom kameralen auf das doppische Rechnungswesen würden rund 500 kamerale Rücklagen aufgelöst, die zum Teil seit vielen Jahren angewachsen und nicht angerührt worden seien. Aus diesen Rückstellungen können rund 140 Millionen Euro in die Ergebnisrücklage überführt werden. Dies soll in Kürze dem Finanzausschuss vorgestellt werden. Davon sollen 40 Mio. Euro einen Restrukturierungsfond bilden, der bis 2030 genutzt werden solle, um die Zukunftsfähigkeit kirchlicher Strukturen in der Fläche sicherzustellen und die Gemeinden und Bezirke bei den dafür nötigen Aufwendungen zu entlasten. 100 Mio. Euro sollen der Stiftung Versorgungsfonds zugeführt werden, um die Absicherung der Altersvorsorge des Pfarrdienstes zu verbessern.

Gute Nachrichten für die Gemeinden: Der Verteilbetrag kann in dieser Prognose in 2023 um 1,5 Prozent und in 2024 um 1,2 Prozent erhöht werden, um die höhere Inflationsrate auszugleichen. Darüber hinaus solle der Verteilbetrag um einen Sonderbeitrag erhöht werden: 5 Mio. Euro in 2023 und 7 Mio. Euro in 2024. In den folgenden Jahren werde der Sonderbeitrag voraussichtlich wieder fallen. 

Aus den Mehrerträgen aus der Kirchensteuer sollen in den kommenden beiden Jahren 24 Mio. Euro in den Ausgleichsstock für Klimaschutzmaßnahmen fließen. Sollten die aktuellen Prognosen eintreffen, könne zudem die gemeinsame Ausgleichsrücklage der Kirchengemeinden weiter aufgebaut werden.

Auf dieser Basis empfehle der Oberkirchenrat, für die Jahre 2023 und 2024 einen Doppelhaushalt anzugehen, sagte Dr. Martin Kastrup.

Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses.Bild: Nico Bähr / EMH

Bericht des Finanzausschusses

Tobias Geiger, der Vorsitzende des Finanzausschusses, begrüßte in seinem Bericht ausdrücklich die Einführung des neuen Formats der Eckwerteplanung für die Mittelfristige Finanzplanung, beklagte aber auch die Diskrepanz, die darin liege, dass man einen nominal höheren Kirchensteuereingang als im Rekordjahr 2019 erwarte, aber trotzdem nicht aus dem Vollen schöpfen könne. 

Geiger regte eine „konzertierte Aktion“ an, um nach Möglichkeiten zu suchen, sich neu der Kommunikation des Evangeliums zu vergewissern. Die Synode befasse sich ja intensiv mit dem Verständnis von Mission. Dies sei nötig, um der Bedrohung der Volkskirche in ihrem Bestand entgegenzuwirken.

Geiger ging dann vor Allem auf die Auswirkungen von Austritten, Taufzurückhaltung und Traditionsabbruch ein. Die meisten Austritte fänden in der Altersgruppe von 25 bis 45 Jahren statt – genau diese Gruppe erreiche aber in 10 Jahren das Lebensalter, das für die Kirchensteuereinnahmen besonders wichtig sei, da die Menschen in diesem Alter das höchste Einkommensniveau ihrer Laufbahn erreichten.

Auch der Traditionsabbruch in den Familien und die daraus resultierende Zurückhaltung bei den Taufen mache zu schaffen. Dies lasse den Mitgliederbestand von unten her abschmelzen.

Die aktuell robuste wirtschaftliche Entwicklung und die resultierenden Kirchensteuermehreinnahmen könnten diese Effekte in Zukunft nur zum Teil ausgleichen. Betrachte man die realen Kirchensteuereinnahmen, würden im Jahr 2026 bereits 50 Mio. Euro fehlen, die aus Rücklagen oder durch Kürzungen ausgeglichen werden müssten. 

Geiger begrüßte die Zuführung von 100 Mio. Euro aus der Auflösung kameraler Rücklagen an die Stiftung Versorgungsfonds, um im Sinne der Generationengerechtigkeit nachhaltig Vorsorge zu leisten. Damit sichere man die inhaltliche Arbeit der Zukunft ab.

Der Finanzausschuss habe die Eckwerteplanung im Februar beraten und empfehle der Synode, sie mit Antrag 04/22 zu beschließen.

Gesprächskreisvoten

Offene Kirche

Eckart Schulz-Berg begrüßte in seinem Votum für den Gesprächskreis Offene Kirche die Erhöhung des Verteilbetrags für die Gemeinden, auch wenn trotzdem in Gemeinden und Bezirken für eine Senkung der Kosten geworben werden müsse, da die Inflation die Erhöhung auffressen werde. Diese Einsparungen müsse man aber so gestalten, dass die Kirche in der Fläche gut vernetzt bleibe und über die Kerngemeinde hinaus reiche.

Beim Thema Mitgliederverlust müsse man sich vor Allem für die Taufe einsetzen, da sich diese Lücken in die Zukunft fortsetzen. 

Schulz-Berg bezog sich auch auf die 4-prozentige Erhöhung der Mittel für Dauerfinanzierungen und stellte den Bezug zur Frage der Wiederbesetzung des Friedenpfarramtes her, denn „wir brauchen hier für das Friedensthema erneut eine theologische und praktische Vergewisserung“, so Schulz-Berg.

Er begrüßte das neue Instrument der Eckwerteplanung: „Nun haben wir die Eckwerteplanung im Frühjahr, die Mittelfristplanung im Sommer und den Haushalt auf der Herbstsynode. Das scheint mir ein vernünftiger Dreiklang zu sein. Ich hoffe sehr, dass wir bei den vielen Sparvorschlägen, unsere theologischen Kernkompetenzen nicht vergessen.“

Lebendige Gemeinde 

In ihrem Votum für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde zeigte sich Anette Rösch einerseits dankbar für die – trotz Corona – guten ökonomischen Entwicklungen, andererseits aber skeptisch, ob die Eckwerteplanung angesichts der weltweiten wirtschaftlichen und damit auch sozialen Folgen des Ukrainekrieges Bestand haben könne.  

Ein wichtiges Kapital der Kirche seien die Ehrenamtlichen, die es nun wieder an die Gruppen und Kreise heranzuführen gelte, auch indem man in neue Erprobungsräume investiere: „Denn wo wird unsere Kirche sichtbar und erlebbar? Dort wo sich Christen engagieren und zu Christus unserem Heiland bekennen.“ 

Rösch begrüßte die Sonderzuweisung in Höhe von 45 Mio. Euro, die den Gemeinden zur Finanzierung der Aufgaben aus dem Klimaschutzkonzept dienten.  

Rösch forderte abschließend: „Lassen Sie uns den Zeitenwandel nutzen, um mutig und konsequent und sicher leider oft auch schmerzhaft unsere Kirche zu verschlanken, unseren Gebäudebestand zu reduzieren und dennoch unermüdlich nach Wegen näher zu den Menschen suchen.“ 

Evangelium und Kirche 

Jörg Schaal betonte in seinem Votum für den Gesprächskreis Evangelium und Kirche die Bedeutung der inhaltlichen Debatten auf allen Ebenen, gerade angesichts der Unsicherheiten bei Finanzen und Mitgliederzahlen. Der Missionsgedanke müsse gestärkt werden, „nicht ‚nur‘ für die ganze Welt, sondern auch vor der eigenen Haustür. Und es gibt ‚noch‘ sehr viele Menschen, die sich sehr um dieses Thema bemühen.“ Auch der Pfarrberuf müsse wieder attraktiver werden, und in der Bildung von Kindern bis zu Erwachsenen steckten noch Chancen.

Kirche für morgen 

Matthias Vosseler schilderte in seinem Votum für den Gesprächskreis Kirche für morgen seine Erfahrungen beim Sammeln von Hilfsgütern für aus der Ukraine geflüchtete Menschen. Die seien nicht nur von hochverbundenen Gemeindegliedern gekommen sondern auch aus einem über Jahre entstandenen Netzwerk von Menschen. „Mitgliederbindung geschieht dort, wo Menschen sich persönlich begegnen; war die Kirche vor zwei Jahren in den ersten Corona-Monaten kaum mit Wort und Tat präsent, ist dies nun ganz anders“, sagte Vosseler und betonte die Notwendigkeit für Kirche, sichtbar vor Ort bei den Menschen zu sein. 

Vosseler ging besonders auf das Thema Mitgliederrückgang ein und fragte insbesondere nach den bereits Ausgetretenen: „Wo sind wir Kirche für Ausgetretene? Wo erreichen wir die in der Gesellschaft, die es noch gibt, die dauerhaft Getauften, das ist gerade unserem Gesprächskreis wichtig“. 

Zuletzt betonte Vosseler die Bedeutung des Gebets: „Das Gebet ist nicht die letzte Option, wenn alles andere nicht mehr hilft, sondern immer die erste.  

Wenn wir beten, dann deshalb, um uns zu vergewissern und es anderen zuzusagen, dass wir nicht alles in der Hand haben und nicht alles in der Hand haben müssen, sondern aus der Gnade und dem Segen Gottes leben.“ 

Aussprache 

In der Aussprache konzentrierten sich die Synodalen vor Allem auf die Mittel für die popularmusikalische Arbeit einerseits und auf die Frage der Wiederbesetzung des Friedenspfarramtes andererseits. 

Holger Stähle (Schwäbisch Hall) formulierte erstens einen selbständigen Antrag, der Oberkirchenrat möge das vakante Friedenspfarramt unverzüglich besetzen, und zweitens einen Antrag zur Geschäftsordnung, über diesen Antrag sofort abzustimmen. Er sagte: „Die Situation schreit nach sofortiger Besetzung.“ Nach der Aussprache zog Stähle beide Anträge aus formal-juristischen Gründen zurück, warb aber weiter für sein das Anliegen. 

Dr. Antje Fetzer (Waiblingen), sagte, wenn man an der Schwelle zum dritten Weltkriegs stehe und Krieg als ultima ratio diskutiert werde, bekomme das Friedenspfarramt eine neue Priorität. Und Michael Schradi (Blaubeuren) brachte vor, das Friedenspfarramt mache nach außen sichtbar, wie sich Kirche kompetent einbringen könne. Auch Gerhard Keitel (Maulbronn) setzte sich für eine schnelle Besetzung ein mit dem Argument, es braucht jetzt eine konkrete Ansprechperson. Burkhard Frauer (Ditzingen) betonte die besondere Aufgabe eines Friedenpfarramtes, für die Vernetzung mit Gesellschaft und Politik zu sorgen und das Thema Frieden theologisch zu durchdenken.  

Harry Jungbauer (Heidenheim) regte an, den laufenden Prozess zur Definition von Prioritäten und Posterioritäten abzuwarten. Amrei Steinfort (Hechingen) verwies darauf, dass erst kürzlich die Stelle für Friedenspädagogik am Pädagogisch-theologischen Zentrum sehr gut besetzt worden sei. Frieden sei keine extra Pfarrstelle – alle Pfarrerinnen und Pfarrer seien Fachleute für den Frieden. Matthias Böhler (Besigheim) wies darauf hin, dass es in der Eckwerteplanung nicht um konkrete Maßnahmen gehe sondern um den Rahmen. Er wolle über die Frage sprechen, wie man vom Rahmen zu konkreten Maßnahmen komme und wie gesichert werden könne, dass die Synode dabei ausreichend eingebunden werde. 

Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel schließlich sicherte zu, die Frage des Friedenspfarramtes im Kollegium des Oberkirchenrats und in der AG „Prioritäten und Posterioritäten“ in die Diskussion einzubringen.  

Rainer Köpf (Weinstadt-Beutelsbach) betonte die Bedeutung moderner Kirchenmusik und einer vielfältigen musikalischen Kultur für die kirchliche Beheimatung und kritisierte, dass vom Landesmusikplan nur mehr 300.000 Euro in der Planung übriggeblieben seien. Auch Christiane Mörk (Brackenheim) sagte, viele Menschen kämen nur über die Musik mit Kirche in Kontakt, Kirchenmusik sei „die Herzkammer der Kirche“. Die popularmusikalischen Stellen aus dem Landesmusikplan seien aber bis 2025 befristet und könnten nicht mehr besetzt werden. Dies treffe vor allem die Jüngeren. Matthias Hanßmann (Horb a. N.) sagte, es sei nicht zu vermitteln, dass 40 Mio. Euro für Restrukturierungsmaßnahmen zurückgelegt würden und nur 300.000 Euro für den Landesmusikplan zur Verfügung stünden. 

Martin Plümicke kritisierte, in den letzten Jahren habe man panikartig Kürzungen angestoßen. Nun liege das Geld in Rücklagen statt der Arbeit der Gemeinden zur Verfügung zu stehen. Es müsse aber jetzt investiert werden in Mitgliedergewinnung und Inhalte, um die Vielfalt der Volkskirche zu erhalten. 

Dr. Gabriele Schöll (Aalen) erinnerte daran, dass die weltweite Kirche keineswegs schrumpfe sondern wachse und stark missionarisch und diakonisch wirke. Auch bei uns müsse Kirche eine Wende zum missionarischen Leben machen: „Kirche muss missionarische Kirche werden.“ 

Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup betonte in der Diskussion, konkrete Maßnahmen wie Friedenspfarramt und Kirchenmusik könnten in der Sommersynode diskutiert werden. Die Eckwerte bildeten lediglich den finanziellen Rahmen. Er lege Wert darauf, dass der Oberkirchenrat in den letzten Jahren keineswegs panikartig reagiert habe sondern den Haushalt geordnet führe. Man habe Rücklagen aufgebaut, auch um Versäumnisse aus früheren Jahrzehnten auszugleichen. 

Beschluss

Antrag 04/22 wurde mit wenigen Enthaltungen angenommen.

TOP 13 - Eckwerte zur Mittelfristigen Finanzplanung 2022-2026
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11.03.2022

TOP 13 - Eckwerte zur Mittelfristigen Finanzplanung 2022-2026

TOP 13 - Antrag Nr. 04-22 - Eckwerte zur Mittelfristigen Finanzplanung 2022-2026
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10.03.2022

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16.03.2022

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TOP 13 - Eckwerte zur Mittelfristigen Finanzplanung 2022-2026 - Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender T. Geiger
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16.03.2022

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TOP 13 - Eckwerte zur Mittelfristigen Finanzplanung 2022-2026 Bericht des Oberkirchenrats Präsentation
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18.03.2022

TOP 13 - Eckwerte zur Mittelfristigen Finanzplanung 2022-2026 Bericht des Oberkirchenrats Präsentation

TOP 13 - Eckwerte zur Mittelfristigen Finanzplanung 2022-2026 Antrag Nr. 25 22 Friedenspfarramt - Besetzung und Konzeption
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18.03.2022

TOP 13 - Eckwerte zur Mittelfristigen Finanzplanung 2022-2026 Antrag Nr. 25 22 Friedenspfarramt - Besetzung und Konzeption

Der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses, Hellger Koepff, berichtete von den Beratungen über den Antrag Nr. 62/20: die Bitte an den Oberkirchenrat, „eine Konzeption zu einer kontinuierlichen Begleitung von Theologiestudierenden durch die Landeskirche zu erstellen und darin die Rolle des Aufnahmegesprächs vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst ins Pfarramt zu klären.“ Grundlage war ein Bericht von Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker, in dem sie detailliert die landeskirchliche Begleitung schilderte: vor und nach dem Grundstudium sowie beim Aufnahmegespräch in den Vorbereitungsdienst.  

Bei allen Stufen sei die „Wahrnehmungs- und Kommunikationsfähigkeit“ der Bewerber und Bewerberinnen zentral. Die Landeskirche biete Anregungen zur Selbstreflexion und Hilfestellungen, gegebenenfalls als Empfehlung, aber immer „in Freiheit“. Das Aufnahmegespräch diene auch der Eignungsklärung für den Pfarrdienst; wo Zweifel bestünden, gäbe es ein geordnetes Verfahren, um diese auszuräumen.  

Der Ausschuss gelangte, so Koepff, mit der Erstunterzeichnerin Maike Sachs zu der „Überzeugung, dass der Antrag nicht weiterverfolgt werden soll“. 

TOP 14 - Konzeption einer kontinuierlichen Begleitung der Theologiestudierenden und Einbettung der Aufnahmegespräche vor Antritt der Vorbereitung auf den Pfarrdienst - Bericht des Theologischen Ausschusses - Vors. H. Koepff
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16.03.2022

TOP 14 - Konzeption einer kontinuierlichen Begleitung der Theologiestudierenden und Einbettung der Aufnahmegespräche vor Antritt der Vorbereitung auf den Pfarrdienst - Bericht des Theologischen Ausschusses - Vors. H. Koepff

beraten & beschlossen - Frühjahrssynode 2022
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24.03.2022

beraten & beschlossen - Frühjahrssynode 2022

Tagesordnung Frühjahrssynode 2022 - 4. Versand Stand 18. März
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18.03.2022

Tagesordnung Frühjahrssynode 2022 - 4. Versand Stand 18. März

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    • Tagesordnung Sommersynode 2023 - 2. Versand
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      29.06.2023

    • Protokoll der Sitzung vom 25. März 2023
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      10.11.2023

    • Tagesordnung der Frühjahrssynode 2023 - 3. Versand
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      22.03.2023

    • beraten & beschlossen - Herbstsynode 2022
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      21.02.2023

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      26.04.2023

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      26.04.2023

    • Protokoll der Sitzung vom 24. November 2022
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      Info: 1 MB | PDF
      26.04.2023

    • beraten & beschlossen - Sommersynode 2022
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      Info: 2 MB | PDF
      13.07.2022

    • Protokoll der Sitzung vom 9. Juli 2022
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      Info: 892 KB | PDF
      24.11.2022

    • Protokoll der Sitzung vom 8. Juli 2022
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      Info: 1 MB | PDF
      24.11.2022

    • beraten & beschlossen - Frühjahrssynode 2022
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      Info: 1 MB | PDF
      24.03.2022

    • PM: Ernst-Wilhelm Gohl wird Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
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      Info: 72 KB | PDF
      19.03.2022

    • beraten & beschlossen Herbsttagung 2021 der 16. Landessynode
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      Info: 987 KB | PDF
      02.12.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 27.11.2021
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      Info: 2 MB | PDF
      09.03.2022

    • Protokoll der Sitzung vom 26.11.2021
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      Info: 1 MB | PDF
      09.03.2022

    • Protokoll der Sitzung vom 25.11.2021
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      Info: 532 KB | PDF
      09.03.2022

    • Beraten & beschlossen - Sommertagung 2021 der 16. Landessynode
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      Info: 1 MB | PDF
      07.07.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 03.07.2021
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      Info: 991 KB | PDF
      02.11.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 02.07.2021
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      Info: 893 KB | PDF
      02.11.2021

    • Beraten und beschlossen - Frühjahrstagung 2021 der 16. Landessynode
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      Info: 3 MB | PDF
      24.03.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 20.03.2021
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      Info: 540 KB | PDF
      12.07.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 19.03.2021
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      Info: 511 KB | PDF
      12.07.2021

    • beraten und beschlossen Ausgabe 3 2020 Herbstsynode
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      Info: 716 KB | PDF
      03.12.2020

    • Protokoll der Sitzung vom 28.11.2020
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      Info: 1 MB | PDF
      19.03.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 27.11.2020
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      Info: 932 KB | PDF
      19.03.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 26.11.2020
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      Info: 953 KB | PDF
      19.03.2021

    • beraten und beschlossen 2/2020
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      Info: 866 KB | PDF
      10.07.2020

    • beraten und beschlossen - Porträts Präsidium und Ausschussvorsitzende der 16. Landessynode
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      Info: 713 KB | PDF
      20.07.2020

    • Protokoll der Sitzung vom 15.02.2020
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      Info: 1 MB | PDF
      01.07.2020