Am letzten Sitzungstag der Sommersynode, die vom 3. bis 5. Juli im Stuttgarter Hospitalhof stattfand, standen unter anderem der Bericht zu den EKD-Anerkennungsleistungen für erlittenes Leid im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt auf der Tagesordnung sowie zur Sterbehilfe, zum Lutherischen Weltbund und Angeboten zu Gebet, Segen und Ritualen.
Neue geistliche Angebote in der Fläche: Kampagne „Orte des Gebets“ und Begleitung bei Segen und Ritualen
Um an unterschiedlichen Orten und Gebäuden in der württembergischen Landeskirche zum Gebet einzuladen, wird ein Signet entwickelt. Dieses weist dann in Zukunft auf kirchliche Gebäude, private Häuser oder besondere Orte in der Natur hin, die auf Gebete mit dem Fokus Gemeinschaft oder Gottes Schöpfung über einen darauf befindlichen QR-Code hinführen. Kai Münzing, Vorsitzender des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung, berichtete, der Ausschuss unterstütze das vom Theologischen Dezernat des Oberkirchenrats vorgestellte Konzept. Weiter sollen eine Kampagne gestartet werden, um dieses bekannt zu machen, und Kooperationspartner gewonnen werden.
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Hellger Koepff, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses, berichtete, dass der Oberkirchenrat eine „AG Segen und Rituale“ bei der Fachstelle Gottesdienst einrichten werde, die multiprofessionell aufgestellt sein soll. In den Regionen sollen Verantwortliche gewonnen werden, die in der Fläche der Landeskirche auf neue Rituale und Segenshandlungen ansprechbar sein sollen und diese innovativ und proaktiv fördern.
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Anerkennungsrichtlinie der EKD
Dr. Helge Staff, Leiter der Fachstelle Sexualisierte Gewalt in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), berichtete über die Gestaltung und Einrichtung der EKD-Anerkennungsrichtlinie für Betroffene sexualisierter Gewalt. Ursula Kress, die Vertreterin der württembergischen Fachstelle sexualisierte Gewalt, berichtete, welche Umsetzungsschritte in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg erfolgen. Weil die Verfahren der Anerkennung in den Landeskirchen sich teilweise signifikant unterscheiden, wird eine neue Anerkennungsrichtlinie der EKD eingeführt. Es steht jedem und jeder Betroffenen frei, ab Januar 2026 einen neuen Antrag zu stellen, um prüfen zu lassen, ob zusätzlich zu den bisher erhaltenen Zahlungen individuelle Leistungen möglich sind.
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Sterbehilfe: Schutz vulnerabler Gruppen gefordert
Jörg Beurer, Vorsitzender des Ausschusses für Diakonie, berichtete über die Auseinandersetzung mit dem Thema der Sterbehilfe, das die Landessynode auch in ihrer künftigen Legislatur im Blick behalten müsse. Für den Ausschuss sei klar, dass der gesellschaftliche Diskurs dynamisch weitergehen werde. Daher sei es erforderlich, dass sich Kirche und Diakonie positionieren müssen. „Wir fordern die Politik auf, einen gesetzlichen Rahmen und weitere Regelungen zu schaffen, die dem Schutz vulnerabler Gruppen dient, die palliative Medizin und Pflege verbessert und eine nachhaltige Stärkung der Prävention beinhaltet. (…) Es bedarf für diejenigen, die sich ganz konkret mit Situationen dazu auseinandersetzen müssen und sich als Einzelperson überfordert fühlen, schnell erreichbarer Anlaufstellen, Personen, die mit Sach- und Feldkenntnis und Erfahrung beraten und begleiten. Es wird das Erfordernis gesehen, dass der Oberkirchenrat eine hierfür zuständige benennt.“
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Lutherischer Weltbund betroffen von USAID
Charlotte Horn, Ratsmitglied des Lutherischen Weltbundes (LWB), berichtete als württembergische Vertreterin von der Ratssitzung in Addis Abeba (Äthiopien). Themen der Sitzung seien unter anderem die gestrichenen Ausgaben in der Entwicklungshilfe, auch bedingt durch USAID, gewesen, was für Projekte des LWB bereits spürbar sei. „Wie kann man Zeuge, Zeugin von Jesus Christus sein, wenn eine zunehmend egoistische Politik immer mehr das Handeln von Hilfsorganisationen einschränkt? Wie kann man aber auch Zeuge, Zeugin sein, wenn die Bedeutung von Kirche schwindet? Wie kann das funktionieren, reflektiert lutherisch zu sein, wenn charismatische Bewegungen mit ganz eindeutigen Glaubenssätzen eine hohe Anziehungskraft auf Gläubige haben?“ Mit diesen aktuellen Fragen befasse sich der Lutherische Weltbund. Der Präsident des LWB, Hendrick Stubkjaer formulierte es so, berichtet Horn: als Zeugin oder Zeuge kann man auf ganz unterschiedliche Art wirken: 1. in Verkündigung und Gottesdienst; 2. indem man seine Stimme erhebt gegen die Ungerechtigkeiten der Welt, für einen gerechten Frieden und 3. im Dienst am Nächsten, Fürsorge für die, die es brauchen, Katastrophenhilfe und der Aufbau von Gemeinschaften. Alle diese drei Wege seien im Programm des Lutherischen Weltbundes enthalten, das durch einen großen Beitrag von der Landeskirche Württemberg unterstützt werde. „Wir sind damit Teil dieser weltweiten Zeugenschaft, getragen von der Hoffnung.“
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Was es mit der Kirchensteuer auf sich hat, wie sie bemessen wird und welche positiven Effekte die Kirchen mit der Kirchensteuer an vielen Stellen des gesellschaftlichen Lebens erzielen, erfahren Sie auf www.kirchensteuer-wirkt.de.