Rechtsdezernent Frisch hofft auf neue Erkenntnisse zur Entstehung
Die Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche feierte am 24. Juni 2020 ihren 100. Geburtstag. In einem ausschließlich digitalen Symposium am Freitag, 20. November tauschen sich Experten zur Entstehung und Entwicklung der Kirchenverfassung aus.
Die vor 100 Jahren beschlossene Verfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg hat sich nach Ansicht von Landesbischof Frank Otfried July bewährt. Wer sie ändern wolle, müsse sicherstellen, dass "das ausbalancierte Zusammenspiel der Verfassungsorgane erhalten bleibt", sagte July laut Redemanuskript am Freitag in Stuttgart bei einer Fachtagung. Insbesondere das Zusammenspiel von Landessynode und Landesbischof hält July in dem Rechtstext für gut gelöst.
Der Theologe räumte ein, dass vielen Menschen heute der Gedanke an eine Institution und Verfassung mit vielen Gesetzen fremd sei. Manche hielten eine Vereinsstruktur für ausreichend. Aus seiner Sicht verschaffe das kirchliche Grundgesetz aber allen Akteuren Freiheit, "da die Regeln der kirchenleitenden Zusammenarbeit nicht täglich neu ausgehandelt werden müssen."
Drei Fragen an Dr. Michael Frisch
Dr. Michael Frisch, Leiter des Dezernats Recht im Evangelischen Oberkirchenrat und einer der Referenten des Symposiums, erhofft sich vom Symposium wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über die Entstehung und Entwicklung des Kirchenverfassungsgesetzes, und damit „Beiträge zum vertieften Verständnis unserer Kirchenverfassung“.
Welche historische Bedeutung hat die Kirchenverfassung für die Landeskirche?
Dr. Frisch: Das Kirchenverfassungsgesetz ist Teil einer umfassenden Neuordnung der Kirchenverfassung nach dem Ende des landesherrlichen Kirchenregiments im Jahre 1919. Damit ging eine tiefgreifende Veränderung des Verhältnisses von Staat und Kirche einher.
Die Kirchenverfassung ist inzwischen 100 Jahre alt – kann sie immer noch ihre Aufgabe erfüllen?
Dr. Frisch: Das Kirchenverfassungsgesetz hat die Aufgabe, der Verkündigung des Evangeliums in der Evangelische Landeskirche in Württemberg dienliche Organe, Strukturen und Verfahren zur Verfügung zu stellen. Diese Aufgabe erfüllt das Kirchenverfassungsgesetz nach wie vor sehr gut: Es ist knapp und ausgewogen, vermeidet Einseitigkeiten und bietet Raum für rechtstheologisch angemessene Interpretationen.
Welche wichtigen Veränderungen gab es? Sehen Sie Herausforderungen für die Zukunft?
Dr. Frisch: Das Kirchenverfassungsgesetz wurde in den 100 Jahren seit seinem Erlass durch 30 Gesetze und Anordnungen geändert. Eine größere Revision erfolgte im Jahre 2006; unter anderem führte man die Amtszeitbegrenzung des Landesbischofs wieder ein sowie die Amtszeitbegrenzung der Mitglieder des Oberkirchenrats.
Viele Verfassungsorgane sind mit der Zahl der Mitglieder der Evangelischen Landeskirche in Württemberg nach dem Zweiten Weltkrieg gewachsen. Die derzeitige Mitgliederentwicklung wirft die Frage auf, ob die Zahl der Mitglieder der Verfassungsorgane nicht künftig verringert werden sollte.
Digitales Symposium
Das Symposium „100 Jahre Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg“ am 20. November findet wegen der Corona-Pandemie ausschließlich digital statt, und zwar als Zoom-Konferenz. Referenten sind:
Prof. Dr. Norbert Haag, Leiter des landeskirchlichen Archivs der württembergischen Landeskirche
Prof. Dr. Michael Droege, Juristische Fakultät der Universität Tübingen
Prof. Dr. Jürgen Kampmann, Ev. Theologische Fakultät der Universität Tübingen
Dr. Michael Frisch, Oberkirchenrat und Leiter des Dezernats Recht im Ev. Oberkirchenrat Stuttgart.
Eine Teilnahme an der Tagung ist ohne weitere Anmeldung möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie im Download unten auf der Seite.
Veranstalter des Symposiums ist die Evangelische Landeskirche in Württemberg in Kooperation mit dem Institut für Recht und Religion und dem Verein für württembergische Kirchengeschichte.
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