Sommertagung 2020

Die Mitglieder der 16. Landessynode tagten "hybrid" im Hospitalhof

Am Samstag ist die dreitägige Sommertagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode im Stuttgarter Hospitalhof zu Ende gegangen. Im Folgenden finden Sie unsere Onlineberichterstattung sowie die Dokumente jeweils nach Tagen geordnet. Diese Tagung wurde mit einem speziellen Hygiene- und Schutzkonzept in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt Stuttgart als „Hybrid-Tagung“ durchgeführt. Das heißt, der überwiegende Teil der Synodalen und anderen an der Synodentagung Beteiligten ist vor Ort im Hospitalhof gewesen, die übrigen waren per Videoschalte einbezogen.

„Gott gab uns Atem, damit wir leben“

Gottesdienst zum Auftakt der synodalen Sommertagung unter Corona-Bedingungen

Abstand halten auch im Eröffnungsgottesdienst. Die Synode tagt hybrid. Wenke Böhm / elk-wue.de

„'I can't breathe' (Ich kann nich atmen) - in diesem Aufschrei verdichtet sich die Erfahrung so vieler in den vergangenen Monaten“, sagte die Geislinger Pfarrerin und Synodale Yasna Crüsemann in ihrer Kurzpredikt beim Gottesdienst zum Auftakt der Sommertagung 2020, den diesmal der Gesprächskreis Offene Kirche gestaltet hat. Sie erinnerte an den bei einem Polizeiersatz erstickten George Floyd, an die vielen Covid-19-Erkrankten, sogar an die Erde, mit ihrem brennenden Regenwald. Crüsemann fragte auch, wo die Kirche steht. „Was nimmt uns den Atem?“

Der Atemnot vieler Menschen stehe die Botschaft gegenüber: „Gott gab uns Atem, damit wir leben!“ Gottes Geist inspiriere, lasse Menschen aufatmen, schaffe Raum zum Leben. Gottes Geist heilige Leben mit der Leidenschaft der Schöpfers für seine Geschöpfe, mit ansteckender Liebe statt mit lähmender Furcht.

Um diesen inspirierenden und befreienden Geist bat das Gottesdienst-Team auch für die anstehende Sommersynode.

 

 

Start der Sommertagung: Präsidentin Foth begrüßt die Anwesenden - auch am Bildschirm. Die Tagung findet "hybrid" statt. Böhm/elk-wue.de

Start der Sommertagung: Präsidentin Foth begrüßt die Anwesenden - auch am Bildschirm. Die Tagung findet "hybrid" statt. Ein Grußwort sprach Sabine Kurtz, Vizepräsidentin des Landtags von Baden-Württemberg.

Sabine Kurtz: Gottesdienste haben gefehlt

Landtagsvizepräsidentin vermisste das gemeinsame Singen und Beten

Landtagsvizepräsidentin Sabine Kurtz spricht ein Grußwort.Wenke Böhm / elk-wue.de

Die Vizepräsidentin des baden-württembergischen Landtags, Sabine Kurtz (CDU), weist in ihrem Grußwort darauf hin, dass viele Menschen die kirchlichen Gottesdienste zu Corona-Zeiten vermisst haben. "Ich fand es sehr schön, dass viele Menschen festgestellt haben, dass ihnen der Gottesdienst fehlt", sagt die stellvertretende Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK). Vor allem das gemeinsame Beten und Singen habe gefehlt, auch auch das demokratische Miteinander habe sie vermisst.

Es brauche Orte, an denen man debattieren kann über die vielen gesellschaftlichen Fragen, die es derzeit gebe, beispielsweise wie man derzeit Nächstenliebe realisieren kann. Deshalb sei es wichtig, dass kirchliche Gremien sich auch in Corona-Zeiten versammeln dürfen, "dann wenn sie es für angebracht und richtig halten, da darf ihnen die Regierung nicht reinreden".

Zwei zweitere Synodale verpflichtet

Christoph Müller - Junger Synodaler an der Spitze des Rechtsauschusses

Präsidentin Sabine Foth verpflichtet Christoph Müller (links) und Reinhold Schuttkowski (Mitte)Wenke Böhm / elk-wue.de

Da sie bei der konstituierenden Sitzung nicht anwesend sein konnten, sind die Synodalen Christoph Müller (LG - Böblingen, Herrenberg) und Reinhold Schuttkowski (OK - Tuttlingen, Balingen) bei der Sommertagung noch verpflichtet worden. elk-wue.de nutzt die Gelegenheit, um Christoph Müller als Vorsitzenden des Rechtsausschusses mit einem kleinen Porträt vorzustellen:

Gemeinsam statt in verschiedene Richtungen“

„Ich wünsche mir eine Kirche, die mit Jesus Christus mutig und fröhlich voran in die Zukunft geht«, sagt Christoph Müller. Seit zwölf Jahren ist der Jurist mit viel Engagement im Kirchengemeinderat in Kuppingen aktiv und freut sich nun sehr darauf, auch in der Synode »miteinander aufzubrechen und behutsam Neues auszuprobieren.“

Müller, der mit seiner Expertise dazu beizutragen möchte, kirchliche Gesetze zukünftig für alle verständlich und klar zu gestalten, übernimmt in der 16. Synode den Vorsitz des Rechtsausschusses. Als neues und relativ junges Mitglied der Synode habe er erst einmal schlucken müssen, als ihm diese Rolle anvertraut wurde. Trotz der vielen Einblicke, die er inzwischen gewinnen konnte, begegne er der Aufgabe nach wie vor mit großem Respekt. Für die Zusammenarbeit mit den anderen Ausschüssen wünscht sich der 36-Jährige vor allem Ehrlichkeit. Es bedürfe klarer Antworten und stimmiger Argumente, um gute Grundlagen für die Entscheidungen im Rechtsausschuss schaffen zu können.

Obgleich Müller zweifelsohne zum jüngeren Drittel in der Synode gehört und dem Austausch mit den Gleichaltrigen viel abgewinnen kann, ist der Veränderungswille in seinen Augen keinesfalls seiner Generation vorenthalten. Auch bei den älteren Synodalen spüre er eine große Offenheit und eine hohe Bereitschaft, Dinge zu hinterfragen. Konkrete Vorschläge, was man gemeinsam angehen könnte, hat Müller bereits im Gepäck.

„Gottesdienste waren für mein Glaubensleben immer wichtig“, erzählt Müller und ergänzt: Sein Ziel sei es, neue, moderne missionarische Formen von Kirche zu fördern, um wieder mehr Menschen anzusprechen und mitzunehmen. Positive Beispiele gibt es in seinem Umfeld viele, beispielsweise die Zeltkirche in Kuppingen-Nufringen oder ein Gottesdienst mit modernen Liedern und Themenpredigten, der jeden zweiten Monat in seiner Heimatgemeinde stattfindet und mit einem kleinen gemeinsamen Imbiss endet. 

Ausbaupotential sieht der Ausschussvorsitzende aber auch im Hinblick auf die Verwaltung innerhalb der Synode. Hier könne man sicherlich noch einige Prozesse verschlanken und beschleunigen, ohne dabei wichtige Gruppen zu übergehen. „Ich wünsche mir kurze Wege, damit wir bei Nachfragen schnell agieren und schnell zu Entscheidungen kommen können“, sagt Müller und fügt eine weitere große Hoffnung hinzu: Dass die Synodalen im wahrsten Sinne des Wortes einen gemeinsamen Weg finden, auf dem sie in den kommenden Jahren geschlossen gehen.

Anette Rösch soll die Synode beim Diakoniefonds vertreten.elk-wue.de

Beim Diakoniefonds gibt es einen Wechsel: Neu in das Gremium soll Anette Rösch (Reutlingen) gewählt werden. Bisher vertrat Martin Wurster (Nagold, Calw, Neuenbürg) die Landessynode dort. Da es keinen Widerspruch gegen den Vorschlag gibt, wird die Wahl am Freitag morgen stattfinden.

Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July und die anderen EKD- Kirchenleitenden haben sich nach dem Brand in Moria an die deutsche Ratspräsidentschaft und den Bundesinnenminister gewandt.Gottfried Stoppel / elk-wue.de

Unter der Überschrift “Suchet der Stadt Bestes (…) und betet für sie.” aus dem Jeremiabuch 29,7a ging Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July in seinem Bericht zur aktuellen Lage auf die Situation der Kirche angesichts der Corona-Pandemie ein. Die Landeskirche habe den Verzicht auf Präsenzgottesdiente und das Aussetzung gemeindlicher Versammlungen mitgetragen und unterstützt - aus christlicher Verantwortung, der Liebe zu den Nächsten, den Vulnerablen. Dies sei aus der Freiheit des Evangeliums geschehen. Die Aussetzung von Gottesdiensten sei ein epochaler Vorgang. Dabei lobte der Landesbischof die zahlreichen digitalen Gottesdienste und Verkündigungsformate, die in dieser Zeit erarbeitet und umgesetzt wurden und laut einer Studie einen regelrechten Boom erfahren haben. Dieser Studie zufolge, die neben Württemberg drei andere Landeskirchen untersucht hatte, haben 81 Prozent der Kirchengemeinden in Württemberg digitale Angebote gemacht, auch die Reichweite sei in vielen Fällen höher gewesen als bei analogen Gottesdiensten zuvor. Auch im Bereich der Seelsorge und der Pflege hätten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche enormes geleistet - oftmals unter sehr schweren Bedingungen. 

 

Alte und Junge größte Verlierer der Pandemie

Als größte Verlierer der Pandemie nannte July die ganz jungen, die ohne Kita, Schule, Sport und Bewegung sowie Gemeinschaft auskommen mussten sowie Seniorinnen und Senioren, die keine Besuche von Verwandten und Angehörigen bekommen konnten, die Zeit ohne Bewegungsfreiheit und soziale Teilhabe überstehen mussten und oftmals lebten "wie weggesperrt." "Kirche und Diakonie erheben die Stimme für diese Gruppen besonders laut", so July. "Ich bin dankbar, dass wir in unserer Landeskirche sowohl in der Seniorenarbeit, in unseren Diakoniestationen und diakonischen Pflegeheimen als auch in der Expertise für die Arbeit mit Kindern und in Kindertagesstätten, mit Jugendlichen und Familien, z. B. in der Jugendhilfe, nachhaltig engagiert und gut aufgestellt sind. Gleichzeitig tragen die, die für diese Gruppen mitsorgen, privat und im Beruf momentan enorme Lasten.

 

Warnung vor übereilten Lockerungen

Der Landeschof sprach sich gegen Ungeduld und eine übereilten Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen in den Kirchen aus. "Wir haben alle gehört, wie einzelne Veranstaltungen zu 'Superspreader-Events' werden können. Das soll in unserer Landeskirche nicht geschehen."

 

Sonntagsöffnung im Handel

Auch wenn die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie immens seien, sprach sich July klar gegen eine Sonntagsöffnung von Geschäften aus: "Wir als Kirche  werden weiterhin mit Festigkeit dafür einstehen: Der arbeitsfreie Sonntag darf nicht Interessen von Handel und Verkauf geopfert werden. Der Sonntag ist der Schöpfung als Ruhetag gegeben und bleibt uns heilig. Er darf keine Verfügungsmasse der Gesellschaft je nach Kassenlage sein. Die Kirchen haben in dieser Krise sehr viel Solidarität und Verantwortung gezeigt, sie werden aber das Sonntagsgebot nicht zur Disposition stellen." 

 

Weiter Hilfe für ökumenische Partner

July plädierte dafür, weiterhin eng mit den ökumenischen Partnern verbunden zu bleiben und sie zu unterstützen - auch wenn die finanzielle Situation der Landeskirche die Folgen der Corona-Pandemie auch erleide.

Dennoch müsse man aufgrund der Katastrophen in einigen Ländern damit rechnen, dass Menschen ihr Heimatland verlassen und das Thema Flucht weiter wichtig bleiben. In diesem Zusammenhang dankte July allen, die kontinuierlich mit Flüchtlingen arbeiten und großartiges leisten. 

 

Zur 'Systemrelevanz' der Kirche

July kritisierte den Begriff der 'Systemrelevanz'. "Kirche ist nicht nur dort bedeutsam, wo sie die Gesellschaft oder die Politik ich diese Bedeutsamkeit bescheinigen. Kirche ist auch nicht nur deshalb bedeutsam, weil die Gesellschaft oder Politik ihre Bedeutsamkeit bescheinigen." Treffender sei der Begriff der 'Existenzrelevanz', da Kirche als lebendigerTeil der Gesellschaft mitgestalten und dass "auch das, was wir nicht wiegen, zählen und in Tabellen abbilden können, für unser Leben wesentlich, eben existenzrelevant ist." 

 

"Corona-Kreise lehrt uns Demut und Bescheidenheit"

Die Corona-Krise, so July, "gibt uns als Kirche, als Glaubenden, als verantwortlich handelnden Bürgerinnen und Bürgern Impulse" und öffne den Blick für existentiell Fragen. Er plädierte für "eine neue Demut Gott, dem Leben und der Schöpfung gegenüber. Eine Bescheidenheit, die sich in unserem Umgang mit anderen Menschen und auch unserem Planeten widerspiegelt. Wir haben eine Ahnung davon bekommen, dass Einschränkungen keinen Verzicht auf bedeutungsvolles Leben sein müssen. Eine Ethik des Genug kann aber dann erst glaubwürdig sein, wenn wir über ein gemeinsames Genug der Menschen in dieser Welt befinden können oder dazu den richtigen Weg eingeschlagen haben."

 

Kirchenaustritte "ungeheure geistliche Herausforderung"

Auch zu den deutlich gestiegenen Kirchenaustritten nahm July Stellung und bezeichnete sie als bitter und eine ungeheure geistliche Herausforderung, bei der monokausale Erklärungen mit schnellen Lösungsvorschlägen nicht helfen. Viele sähen die Verkündigung der Kirche nicht mehr als relevant an. Der Landesbischof kündigte eine Befragung Ausgetretener an, um ihre Gründe und Motive zu erfahren. Unser Auftrag und unser Ziel bleibt, Menschen für den Glauben an Jesus Christus zu gewinnen. "Sie sollen erfahren, dass Kirchengemeinden, dass Kirche ein Ort zum Leben ist. So dass sie sagen: Hier gehöre ich hin!"

 

Projekt "Mutmacher" - Soforthilfe

In der Krise seien Projekte wichtig wie die "Mutmacher-Soforthilfe", die schnelle Nothilfe gibt  July berichtete von einem Besuch in einer Diakonischen Bezirksstelle und der Begegnung mit einer Familie mit fünf Kindern. "Der Vater war von heute auf morgen in Kurzarbeit. Da fehlen 500 Euro im Monat. Die Mutter erzählte, wie froh sie war, als die Mitarbeiterin in der Sozialberatung ihr eine schnelle, unbürokratische finanzielle Hilfe anbieten konnte."  Die Kirche sei durch "unsere diakonischen Dienste auch in der Krise nah bei den Menschen. Es wurde mit großer Hingabe unter all den schwierigen Bedingungen gepflegt. Wohnungslose wurden mit Essen versorgt, trotz Schließung mancher Dienste."

 

United4Rescue unterstützen

Gerade in diesen Zeiten sei es auch ein richtiges Zeichen gewesen, dem Verein United4Rescue beizutreten. Dessen Rettungsschiff Sea-Watch 4 wartet pandemiebedingt derzeit noch auf seinen Einsatz im Mittelmeer. Die Landeskirche hat ihre Kirchengemeinden und Mitglieder dazu aufgerufen, das Bündnis durch Spenden und Opfer verstärkt zu unterstützen. July wies auf eine ARD-Dokumentation hin, die im Juni über das Projekt ausführlich und fair berichtet hat und nach der eine zunehmende Unterstützung und Spendenbereitschaft zu beobachten war.

 

Krawalle in Stuttgart

Anlässlich der Krawalle in Stuttgarts Innenstadt im Juni sagte July, dass seine Verbundenheit den Polizeibeamtinnen und -beamten gelte. Er kritisierte, dass Präventivarbeit mit jungen Erwachsenen, "die für Gewaltausübung offen sind", eingestellt werden mussten, weil die finanzielle Unterstützung endete. Die Evangelische Gesellschaft und die Evangelische Jugend in Stuttgart hätten mit Sozialarbeitern und Streetworkerinnen gemeinsam mit der Polizei an Brennpunkten in der Stadt gearbeitet.

 

Kritik an Broschüre

Auf die Verteilung einer Broschüre des "Netzwerks Bibel und Bekenntnis", die sich gegen den Beschluss der Landessynode wendet, Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare zu ermöglichen, reagierte July mit deutlicher Kritik und bezeichnete sie als "spalterisch". In der an Kirchengemeinden verteilten Broschüre seien Begrifflichkeiten wie 'Bekenntnisynode' und Anspielungen auf die Zeit des Nationalsozialismus und den "Deutschen Christen" enthalten, dies wies July aufs schärfste zurück und kündigte Gespräche mit denen an, die als Amtsträger Beschlüsse der Landeskirche für 'nichtig' erklärten. "In der Gesamtdebatte", so der Landesbischof, seien "die Landeskirche und ihre kirchenleitenden Organs einfach schon einen Schritt weiter." July verwies auf die 173 Gemeinden, die gerade an der Einführung einer Gottesdienstordnung für Segnungsgottesdienste sind und 25, die ihre örtliche Gottesdienstordnung bereits geändert hätten.

 

Sorge um den Friedensprozess in Nahost

Anlässlich der Ankündigung der israelischen Regierung, Teile des Westjordanlandes annektieren zu wollen, sagte Landesbischof July: "In Verbundenheit mit den Christinnen und Christen im Heiligen Land, unseren Partnerkirchen und -organisationen teilen wir deren Sorge um den Friedensprozess – auch im Blick auf unsere jüdischen Freundinnen und Freunde in Israel, die in eine neue Spannungslage geraten könnten." 

 

Debatte über den Bischofsbericht

In der anschließenden Debatte sprachen Maike Sachs für den Gesprächskreis "Lebendige Gemeinde" (LG), Prof. Dr. Martin Plümicke für die "Offene Kirche" (OK), Dekan Ernst-Wilhelm Gohl für "Evangelium und Kirche" (EuK) sowie Pfarrer Matthias Vosseler für "Kirche für morgen" (Kfm).

Eine starke Gemeinschaft

Maike Sachs bringt das Votum des Gesprächskreises „Lebendige Gemeinde“ ein

Maike Sachs spricht für den Gesprächskreis „Lebendige Gemeinde"Gottfried Stoppel / elk-wue.de

„Unsere Kirche ist eine starke Gemeinschaft“, betont Maike Sachs. In ihrem Votum für den Gesprächskreis „Lebendige Gemeinde“ erinnert sie an Telefonandachten, Sonder-Gemeindebriefe und Ostergrüße in Briefkästen und sagt: „Ausgerechnet an den Osterfeiertagen, an denen die Trauer groß war, dass es keine Gottesdienste gibt, hat sich das Evangelium von der Auferstehung seinen Weg gebahnt und mehr Menschen erreicht als durch unsere traditionellen Gottesdienste.“ Der Geist der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit sei bei vielen Haupt- und Ehrenamtlichen spürbar gewesen, die mit viel Fantasie neue Wege gesucht hätten.

Im Blick nach vorn mache die Bereitschaft Mut, mit der viele Medien der Kirche Platz eingeräumt hätten. Das Versammlungsverbot habe dazu beigetragen, neue Formen zu entwickeln, um Gottesdienste zu feiern, sich als Jugend- oder Hauskreis zum Gebet oder zum Bibelgespräch zu treffen. Es seien neue Netzwerke und neue Formen der Gemeinschaft entstanden. Diese Vielfalt gelte es zu erhalten. Ehrenamtliche sollten gestärkt und ermutigt werden, ihnen seien Freiräume zu gewähren und mit Wertschätzung zu begegnen. Zudem gelte es, dankbar zu teilen. „Denn wir haben Ressourcen, Rücklagen und Hoffnung auf einen Wiederaufschwung. All das haben andere Länder nicht.“

Der Wandel solle theologisch begleitet werden, forderte Sachs. „Wir werden uns neu orientieren müssen und darin liegt eine Chance.“ Es gelte, mehr auf Umweltschutz und Menschenrechte zu achten und zu erkennen, dass im Verzicht einiges an Gewinn stecke. „Gottes Wort macht Mut, dass nicht wer sammelt reich ist, sondern der, der reichlich teilt.“

 

Höchste Zeit, sich stärker einzumischen

Martin Plümicke bringt das Votum des Gesprächskreises „Offene Kirche" ein

Professor Dr. Martin Plümicke spricht für den Gesprächskreis „Offene Kirche"Gottfried Stoppel / elk-wue.de

Gott wolle sichtbar machen, dass Vieles von dem, was das Virus zu einer humanen und globalen Katastrophe macht, die Handschrift von Menschen trägt, zitiert Professor Dr. Martin Plümicke den Landesbischof. „Dem ist aus Sicht der Offenen Kirche nichts hinzuzufügen“, sagt er und verweist auf ökologischen Raubbau, Wachstumsfetisch, globale Ungerechtigkeiten und das Erstarken des Nationalismus. Wenn die Kirchen wie die Propheten des Alten Testamentes deutlich gemacht hätten, dass es dringend Zeit zur radikalen Umkehr sei, „hätten wir uns die Frage nicht stellen müssen, ob wir systemrelevant oder existenzrelevant sind“.  Es ei höchste Zeit, sich deutlich stärker gesellschaftlich einzumischen, betont der Sprecher des Gesprächskreises „Offene Kirche“.

Die Kirche hätte die richtigen Bortschaften. Allein, es fehle am Selbstbewusstsein, sie aktiv zu vertreten. Auch gegenüber dem Staat. „Warum lassen wir es uns bieten, dass eine Landesregierung uns verbietet Gottesdienste zu feiern, zu einem Zeitpunkt, in der wir sie bereits ausgesetzt hatten? Ist es nicht unsere eigene Verantwortung, Regeln zu definieren, die sicherstellen, dass unsere Gottesdienste nicht zu Superspreader-Events werden?“, fragt Plümicke. Umgekehrt müsse sich die Kirchenleitung aber auch an eigene Theologen wenden. Denn wer glaube, dass blindes Gottvertrauen mehr wiege als die kritische Reflexion wissenschaftlicher Erkenntnisse, handele fahrlässig und begebe sich in die Nähe von Verschwörungsmystikern. 

Mit Verweis auf „unglaubliche Rücklagen“ der Landeskirche kündigt Martin Plümicke Anträge an, die ein höheres finanzielles Engagement für das Bündnis zur Unterstützung der zivilen Seenotrettung United4Rescue und den Mutmacherfonds der Landeskirche und der Diakonie fordern. Beim MutmacherFonds handelt es sich um ein Corona-Soforthilfe-Programm. Es wendet sich an Menschen, die schon vor der Corona-Pandemie in prekären Verhältnissen lebten und von den Auswirkungen des Lockdowns besonders betroffen sind.

Theologische Debatte wichtiger als Untersuchung von Austrittsgründen

Ernst-Willhelm Gohl bringt das Votum des Gesprächskreises „Evangelium und Kirche" ein

Ernst-Wilhelm Gohl spricht für den Gesprächskreis „Evangelium und Kirche"Gottfried Stoppel / elk-wue.de

„Die Pandemie zwingt uns, unser romantisch-.verkürztes Verständnis von Schöpfung zu überdenken", sagt Dekan Ernst-Wilhelm Gohl, der das Votum des Gesprächskreises „Evangelium und Kirche" einbringt. Auch ein Virus gehöre zu Schöpfung. Weil es leben wolle, breite es sich rasend aus. Die Bibel sei viel realistischer: „Die Schöpfung ist gut, aber kleineswegs perfekt. Sie ist immer wieder vom Chaos bedroht."

Sein Gesprächskreis begrüße es, dass durch die Krise auch eine theologische Debatte angestoßen werde. Wichtiger als eine erneute Untersuchung zu Austrittsgründen sei die theologische Vergewisserung. Dies leiste der landeskirchliche Prozess „Kirche, Gemeinde, Pfarrdienst neu denken". Ohne diesen Prozess sei jede Strategie zum Scheitern verurteilt.

Die Landeskirche dürfe auch bei weniger Geld nicht in ein „Württemberg first" verfallen, sagt Gohl. Er spricht sich dafür aus, auch über das laufenden Jahr hinaus die flüchtlingsbezogene Arbeit mit zustätzlichen Kirchensteuermitteln auszustatten.

Der Sprecher des Gesprächskreises „Evangelium und Kirche" warnt davor, sich auf eine Debatte über „Systemrelevanz" oder „Existenzrelevanz" einzulassen. Der Wert der Kirche hänge nicht von ihrer Relevanz ab, sowenig der Wert des Menschen von seiner Relevanz abhänge. „Sie muss ihre Relevanz nicht beweisen. Dieses Wissen bewahrt vor Kränkung und Verkrampfung. Beides tut nicht gut und verstellt den Blick auf den Auftrag der Kirche." 

Wenn etwas Unvorstellbares geschehe, suchten Menschen nach Erklärungen und häufig auch nach Schuld bei anderen. Bildung und Gebet könnten davor schützen, Verschwöringsmythen aufzusitzen, betont Gohl. Ausdrücklich wendet er sich gegen das Netzwerk „Bibel und Bekenntnis", das unterstelle, dass sich Landesbischof, Synode und Kirchenleitung verhielten wie die Deutschen Christen 1933/34. Das sei geschmacklos und infam. Das Netzwerk solle sich den schwäbischen Pietismus zum Vorbild nehmen. Der wolle in der Kirche wirken und nicht gegen sie. „Lassen wir uns diese jahrhundertelange Kultur nicht zerstören", so Gohl. 

 

 

Christen waren von ihrem Ursprung her eher systemkritisch

Pfarrer Matthias Vosseler Bringt das Votum des Gesprächskreises „Kirche für morgen" ein

Matthias Vosseler bringt das Votum des Gesprächskreises „Kirche für morgen" einGottfried Stoppel / elk-wue.de

Corona mache vieles möglich, sagt Pfarrer Matthias Vosseler im Namen seines Gesprächskreises „Kirche für morgen". Auf einmal sei die Kirche outdoor mit Singen von den Balkonen und Seelsorge in Gärten. Die Osterbotschaft sei ihm an vielen Stellen mit Kreide auf Straßen, Geh- ud Feldwegen begegnet. Die Kirche sei digital geworden, habe youtube und instagram in einer nie dagewesenen Weise erobert. „Das wird bleiben. Das soll und darf keine Übergangslösung sein", so Vosseler.

Dennoch hapere es an manchen Stellen. „Dass wir immer noch kein Abendmahl feiern, obwohl wir es unter Berücksichtigung aller Regeln zu Hygiene und Abstand längst könnten, das ist für mich ein Skandal", sagt er. Er erinnert an den Tübinger Theologen Professor Dr. Jürgen Kampmann, der die Fakultät in der Synode vertritt, und betont: „Die Entscheidung, die Feier des Abendmahls auszusetzen, muss zurückgenommen werden, weil der Auftrag Christi von der Kirche nicht ausgesetzt werden kann." Gleichzeitig spricht Vosseler sich für das digitale Abendmahl aus. Sein Gesprächskreis werde dazu einen Antrag einbringen.

Die Diskussion um den Begriff „Systemrelevanz" aufgreifend, führt er aus: „Wir sind eine Gemeinschaft, die von ihrem Ursprung, den Worten Jesu her, immer systemkritisch war. Salz der Erde und Licht der Welt, das ist nicht zu vergessen."

Die Krise zeige auch eine Abwendung von Gott und eine Abwendung von Themen, die die Bibel benenne, etwa den Umgang mit der Schöpfung. „Wir brauchen verbindliche Regeln, die die Mitverantwortung entlang der globalen Wertschöpfungsketten festschreiben", so Vosseler. Zudem erinnert er an diejenigen, die von den Auswirkungen der Krise besonders betroffen sind und an die Menschen in den Pflegeberufen. „Wenn wir als Kirche glaubhaft sein wollen, müssen wir diesen Menschen nahe sein und sie müssen ein sichtbares Zeichen von uns erhalten."

 

    • TOP 03 - Bericht des Landesbischofs zur aktuellen Situation - Landesbischof Dr. h.c. July
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      02.07.2020

Synode diskutiert über neue Geschäftsordnung

Gesprächskreise und „echte“ Enthaltungen sollen in Geschäftsordnung aufgenommen werden.

Der Rechtsausschuss hat sich mit dem Antrag 44/20 (vormals 20/20 und 26/20) beschäftigt, der eine Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode vorsieht. Im Wesentlichen geht es um drei Änderungen: Gesprächskreise als solche sollen in die Geschäftsordnung aufgenommen werden, Enthaltungen sollen nicht länger als Nein-Stimmen, sondern als „echte“ Enthaltungen gewertet werden und eine neue Synode soll die Geschäftsordnung auch nach der ersten Sitzung mit einfacher Mehrheit ändern können.

Der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Prof. Martin Plümicke, wies darauf hin, dass die Mitwirkung von Gesprächskreisen in der Landessynode seit den 1960er Jahren gängige Praxis sei, deren Vorsitzenden bereits in der Geschäftsordnung erwähnt würden. Bedenken hatte es gegeben, dass damit die Politisierung der Synode verstärkt werden könne. Doch letztlich kam der Rechtsausschuss zu der Auffassung, der neue Paragraf 5a schreibe lediglich den Status Quo fest. So soll es nun auch in der Geschäftsordnung heißen:

„Synodale können sich zu Gesprächskreisen zusammenschließen. Gesprächskreise sind Vereinigungen von mindestens fünf Synodalen. Jeder Gesprächskreis wählt einen Leiter.“

Außerdem entscheiden die Synodalen darüber, dass Enthaltungen nicht länger als Nein-Stimmen, sondern als echte Enthaltungen gewertet werden. Auch sollen Entscheidungen im Umlaufverfahren und in Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit erleichtert werden, wenn es eine Übertragung von Bild und Ton gibt. Dabei entfällt allerdings die geheime Abstimmung - und es ist festgehalten, dass die persönliche Anwesenheit die Regel bleiben soll. Schließlich soll eine neue Synode die Geschäftsordnung künftig mit einfacher statt bisher 2/3-Mehrheit beschließen können.

Debatte

Kritik am Vorschlag des Rechtsausschusses gab es vor allem aus Reihen des Gesprächskreises Lebendige Gemeinde. Zum einen wurden Befürchtungen geäußert, echte Enthaltungen können zu Lasten klarer Ja-Stimmen gehen und damit einer größtmöglichen Einigkeit der Synode entgegenstehen.

So sagte der Synodale Matthias Hanßmann (Vaihingen/Enz, Mühlacker): „Wir wollen, dass darum geworben wird, dass man Ja sagt.“ Das sei leichter zu erreichen, wenn eine Enthaltung Nein bedeute. Der Finanzausschussvorsitzende Tobias Geiger (Esslingen, Bernhausen) wies darauf hin, dass eine Entscheidung dann schon mit nur 31 Ja-Stimmen gefällt werden kann. 

Ein Änderungsantrag richtete sich gegen den Paragrafen zu den Gesprächskreisen - moniert wurde die geringe Mindestgröße. Die Synodale Angelika Klingel (Leonberg, Ditzingen) beantragte, bei der Formulierung der Geschäftsordnung auf eine geschlechtergerechte Sprache zu achten. Auch zu Sitzungen in hybrider Form gab es Bedenken und Änderungsanträge.

Nach einer ersten Debattenrunde zeigt sich, dass weitere Änderungsanträge gestellt werden, so dass der Rechtsausschuss zu Beratungen zusammenkommt und die Sitzung dafür unterbrochen wird.

Nach den Berataungen des Rechtsausschusses weist dessen stellvertretende Vorsitzende Martin Plümicke (Reutlingen) darauf hin, dass der Rechtsausschuss die Inhalte der meisten Änderungsanträge bereits in verschiedener Form und verschiedenem Umfang vorher diskutiert hatte und rät zur Ablehung.

Die Synodale Klingel zieht den Antrag 49/20 zurück, um ihn gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt als Selbstständigen Antrag wieder einzubringen. 

Änderungsantrag 48/20 mit dem Ziel, den Passus zu den Gesprächskreisen nicht aufzunehmen, wird abgelehnt.

Änderungsantrag 51/20, der vorsieht, das Wort „fernmündlich“ zu streichen, wird in zwei Abstimmungen deutlich abgelehnt.

Änderungsantrag 46/20 zur Enthaltung wird abgelehnt.

Änderungsantrag 47/20 zur hybriden Form von Sitzungen wird abgelehnt

Änderungsantrag 50/20 mit dem Ziel, die 2/3 Mehrheit bei Änderungen der Geschäftsordnung beizubehalten, wird abgelehnt.

Der gesamte Antrag 44/20 erhält eine Mehrheit von 52 Stimmen bei 32 Ablehnungen und zwei Enthaltungen. Damit ist die  erforderlich 2/3-Mehrheit nicht erreicht und die alte Geschäftsordnung gilt weiter. Nun braucht es zeitnah eine Entscheidung des Geschäftsführenden Ausschusses, damit etwa Tagungen von Ausschüssen in Hybrider-Form befristet weiter möglich bleiben.

 

 

 


    • TOP 04 - Neue Geschäftsordnung der Landessynode - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vorsitzender Prof. Dr. Plümicke
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      30.06.2020

    • TOP 04 - Antrag Nr. 26-20 - Änderung der Geschäftsordnung zum 2. Juli 2020
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      Info: 53 KB | PDF
      25.06.2020

    • TOP 04 - Antrag Nr. 44-20 - Neue Geschäftsordnung der Landessynode - Weitere Änderung der Geschäftsordnung zum 2. Juli 2020
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      02.07.2020

    • TOP 04 - Änderungsantrag Nr. 46-20 - Neue Geschäftsordnung der Landessynode - Änderung § 25 Absatz 2 Geschäftsordnung der Landessynode
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      Info: 38 KB | PDF
      02.07.2020

    • TOP 04 - Änderungsantrag Nr. 47-20 - Neue Geschäftsordnung der Landessynode - § 28 Absatz 6 Keine Sitzung in hybrider Form
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      02.07.2020

    • TOP 04 - Änderungsantrag Nr. 48-20 - Neue Geschäftsordnung der Landessynode - Ersatzlose Streichung des § 5a
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      02.07.2020

    • TOP 04 - Änderungsantrag Nr. 49-20 - Neue Geschäftsordnung der Landessynode - Geschäftsordnung in geschlechtergerechter Sprache
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      02.07.2020

    • TOP 04 - Änderungsantrag Nr. 50-20 - Neue Geschäftsordnung der Landessynode - § 33 Änderung der Geschäftsordnung
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    • TOP 04 - Änderungsantrag Nr. 51-20 fernmündlich - Neue Geschäftsordnung der Landessynode
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      02.07.2020

    • TOP 04 - Neue Geschäftsordnung der Landessynode - Antrag Nr. 55-20 Änderung der Geschäftsordnung zum 4. Juli 2020
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      04.07.2020

PUA-Beratung soll feste Einrichtung werden

Verstetigung der Pränataldiagnostik-Stelle gefordert

„Jede und jeder ist einzigartig und kommt mit der Verheißung zur Welt, ein Segen zu sein und zum Segen für andere werden zu können", sagt der Vorsitzende des Ausschusses für Diakonie Jörg Beurer.Gottfried Stoppel / elk-wue.de

Die Fachstelle für Information, Aufklärung und Beratung zur Pränataldiagnostik und Reproduktionsmedizin – kurz PUA – soll zu zu einer festen Einrichtung werden. das entschieden die Synodalen mit großer Mehrheit. Die Stelle soll dabei finanziell so ausgestattet werden, dass sie in einzelnen schwierigen Fällen auf verschiedene Weise unterstützen kann.

Diakonie- und Finanzausschuss würden die Zustimmung einstimmig empfehlen, so der Vorsitzende des Ausschusses für Diakonie, Jörg Beurer. „Insofern wurde die Ampel für diesen Antrag in beiden Ausschüssen einmütig auf ‚grün‘ gestellt.“

Großer gesellschaftlicher Beitrag

Durch verschiedene Tests während der Schwangerschaft werde es immer einfacher, am Anfang des Lebens nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Auswahl über das zu treffen, was lebenswert scheint und was nicht, heißt es in der Begründung des Antrags. Hier setzt die PUA an. Mit ihrer Arbeit leiste die Fachstelle einen großen gesellschaftlichen Beitrag in Landeskirche und Diakonie.

Die PUA-Mitarbeiter helfen, wenn junge Familien etwa durch ein Kind mit Behinderung vor scheinbar unlösbare Aufgaben gestellt werden. Sie informieren Eltern über Untersuchungen, begleiten sie bei auffälligen Befunden, vermitteln hilfreiche Kontakte oder stehen Betroffenen nach Abbruch einer Schwangerschaft bei. Das gehe deutlich über das Angebot einer üblichen Schwangerschaftsberatung hinaus.

Im Einklang mit christlichem Menschenbild

„Mit der PUA-Fachstelle erhebt die Württembergische Landeskirche ihre Stimme in den Fragen am Beginn des menschlichen Lebens und vertritt eine fachlich, gesellschaftspolitisch und ethisch begründete Position, die im Einklang mit unserem christlichen Glauben und Menschenbild steht“, machte Beurer deutlich.

Viele erlebten einen stillschweigenden Konsens, dass ein behindertes Kind heute „doch nicht mehr sein müsse“. Hier wollten Christen ein anderes Zeichen setzen: „Jede und jeder ist einzigartig und kommt mit der Verheißung zur Welt, ein Segen zu sein und zum Segen für andere werden zu können. Das gilt für jeden Menschen.“

 

 

    • TOP 05 - Selbständiger Antrag Nr. 12-20_Dauerhafte Sicherstellung der PUA-Fachstelle
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      29.06.2020

    • TOP 05 - Dauerhafte Sicherstellung der PUA-Fachstelle - Bericht des Ausschusses für Diakonie - Vorsitzender Jörg Beurer
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      30.06.2020

Bericht aus dem Geschäftsführenden Ausschuss

Andrea Bleher, stellvertretende Präsidentin der Landessynode, erläutert die Beschlüsse des Geschäftsführenden Ausschusses, die wesentlich für die Arbeitsfähigkeit während der Corona-Krise gewesen sind.Achim Schmidt/EMH

Andrea Bleher, stellvertretende Präsidentin der Landessynode, berichtete in ihrem Beitrag über die Arbeit des Geschäftsführenden Ausschusses. Dessen Beschlüsse ermöglichten z. B.  audiovisuelle Gremiensitzungen mit Beschlussmöglichkeiten. Dazu musste eine ganze Anzahl an Gesetzen durch Anordnungen gemäß § 29 Kirchenverfassungsgesetz geändert werden. Dieser Paragraph sieht vor, dass der Geschäftsführende Ausschuss der Landessynode Anordnungen treffen kann, die eigentlich die Landessynode im Plenum trifft. Diese mit Zustimmung des Landesbischofs getroffenen Anordnungen betreffen Punkte, die nicht bis zum nächsten Zusammentritt der Landessynode aufgeschoben werden können. Die Gültigkeit dieser Anordnungen, die Gesetze ändern, sind maximal ein Jahr gültig. Die Änderung der Konfirmationsordnung etwa sorgte dafür, dass Kirchengemeinden Sonntag für Konfirmationen selbst festlegen können. Ebenso musste nach dem Versammlungsverbot die Ordnung geändert werden, die festlegt, dass an  Sonn- und Feiertagen Gottesdienste stattfinden. Auch an der Geschäftsordnung der Landessynode wurden - befristet - Änderungen vorgenommen - so dass etwa die Geschäftsausschüsse der Landessynode virtuell tagen können.


    • TOP 07 - Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses - Stellv. Präsidentin Bleher
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      30.06.2020

Förmliche Anfragen

In vier "Förmlichen Anfragen" hat die Synode den Oberkirchenrat um Antwort gebeten: Zum Corona-bedingten Ausschreibungs- und Besetzungsmoratorium und den ergriffenen Maßnahmen anlässlich der Corona-Krise. Außerdem zur haushaltswirtschaflichen Sperre für den Haushalt der Landeskirche im engeren Sinne sowie zu Fragen der Klimaneutralität.

Förmliche Anfrage Nr. 01-16 - Corona-bedingter Einstellungsstopp

Zur Frage nach den Stellen, die vom Ausschreibungs- und Besetzungsmoratorium erfasst worden sind, berichtet Direktor Stefan Werner, dass bis zur Abklärung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie zunächst bis zum 31.12.2020 Bewerbungsverfahren ausgesetzt seien. Eine vom Kollegium einberufene Arbeitsgruppe prüft, ob es Ausnahmen geben kann, etwa in sytemrelevanten Bereichen. Von dieser Aussetzung betroffen sind sämtliche landeskirchlichen Angestellten- und Beamtenstellen, Ausnahmen gebe es im Bereich Medien, ausgenommen sind das Evangelischen Jugendwerk und der Pfarrdienst.

Förmliche Anfrage Nr. 02-16 - Maßnahmen während der Corona-Krise

Die Frage nach der Haltung des Oberkirchenrats zu den von der Landesregierung in der Corona-Verordnung verfügte Veranstaltungsverbot auch in Kirchen im Blick auf die Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen beantwortete Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch: "Mit dem Bundesverfassungsgericht ist der Oberkirchenrat der Ansicht, dass der Staat in die individuelle und die kollektive Glaubensfreiheit zum Zwecke der Seuchenbekämpfung eingreifen darf."  Das Gericht hielt in seiner Eilentscheidung vom 10. April 2020 das Verbot für einen überaus schwerwiegenden Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, zumal in der Passions- und Osterzeit. Die Abwägung zwischen diesen Rechten und der Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, "der Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtung bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen bei einer Aussetzung des Verbots erheblich erhöhen würde. Diese Gefahren blieben nicht auf jene Personen beschränkt, die freiwillig an den Gottesdiensten teilgenommen haben, sondern würden sich durch mögliche Folgeinfektionen und die Belegung von Behandlungskapazitäten auf einen erheblich größeren Personenkreis erstrecken. Gegenüber diesen Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG auch verpflichtet ist, müsse das grundrechtlich geschützte Recht", so Frisch. Die Entscheidung müsse allerdings befristet sund und regelmäßig überprüft werden. Der Oberkirchenrat war in vielerlei Weise in Gesprächen mit der Landesregierung, dadurch konnte etwa verhindert werden, dass die Zahl der Teilnehmer an Bestattungen auf unter zehn Personen gesenkt wurde; auf die Intervention der Landesbischöfe zur vorgesehenen Ladenöffnung an Karfreitag und Ostern hat die Landesregierung diese rasch zurückgenommen. Zur Frage der oberkirchlichen Richtlinie zur SChließung der Gemeindehäuser sagte Frisch, sie sei" eine Folge der landesrechtlichen Vorgaben zu Versammlungen, Zusammenkünften und Veranstaltungen und diente deren Umsetzung." Die Verunsicherung, ob Veranstaltungen einzelner Gruppen oder KReise zulässig sind, habe eine einheitliche Regelung erforderlich gemacht.

Förmliche Anfrage Nr. 03-16 - Ziel der landeskirchlichen Klimaneutralität bis 2050

Auf die Anfrage, welche konkreten Ergebnisse die Landeskirche entwickelt hat und wie diese der Landessynode vorgestellt werden, antwortet Oberkirichenrat Prof. Ulrich Heckel. Um das Ziel der Klimaneutralität 2050 zu erreichen, hat der Oberkirchenrat eine Steuerungsgruppe eingesetzt und den Umweltbeauftragten gebeten eine Klimaschutzkonzeption zu entwickeln. Diese umfasst die drei Bereiche Immobilien, Mobilität und Beschaffung. Zu diesen drei Themen sowie einem vierten Schwerpunkt Kommunikation und Bildung hat das Umweltbüro im Frühjahr zu „Expertentischen“ eingeladen, die Vorschläge für das Klimaschutzkonzept erarbeiten sollten, zum dann aktuellen Stand bietet Heckel einen Bericht bei der Herbsttagung der Synode an. Weiter verweist er auf den Beschluß der Landessynode, ab dem Haushaltsjahr 2019 jährlich 3.000 Euro zum Ausgleich für durch die Landessynode verursachte Treibhausgasemissionen an entsprechende Projekte zu zahlen; 2019 und 2020 geht der Betrag an das "Star Mountain Rehabilitation Center - Moravian Church in Ramallah/Palästina. Weiter wies Heckel darauf hin, dass im Zeitraum von 2005-2016 rund 70 Millionen Euro Energiekosten vermieden werden konnten..

 

 

 


    • TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 01-16 - Corona-bedingter Einstellungsstopp
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      25.06.2020

    • TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 01-16 - Beantwortung - Direktor Werner
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      02.07.2020

    • TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 02-16 - Maßnahmen während der Corona-Krise
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      25.06.2020

    • TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 02-16 - Beantwortung - Oberkirchenrat Dr. Frisch
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      02.07.2020

    • TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 03-16 - Ziel der landeskirchlichen Klimaneutralität bis 2050
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      25.06.2020

    • TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 03-16 - Beantwortung - Oberkirchenrat Prof. Dr. Heckel
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      02.07.2020

Anette Rösch in den Diakoniefonds gewählt

Gesprächskreis Lebendige Gemeinde hat sie als Nachfolgerin für Martin Wurster vorgeschlagen

Anette Rösch (Reutlingen) ist in den Diakoniefonds gewählt worden.Wenke Böhm/elk-wue.de

Die Synodale Anette Rösch (Reutlingen) rückt in den Diakoniefonds nach. Sie folgt auf Martin Wurster (Nagold, Calw, Neuenbürg ), der das Amt niedergelegt hat. Die frührere Wannweiler Bürgermeisterin macht eine Ausbildung zur Predikantin und engagiert sich in vielfältiger Weise ehrenamtlich.


Der Tagesordnungspunkt 8 wurde gestern Abend nicht mehr aufgerufen. Zwei der selbständigen Anträge werden jetzt verhandelt: Zum einen der Antrag 24/20, zum Streaming in Kirchen. Dieser wird zur Bearbeitung in den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung verwiesen.

Zum anderen der Antrag 25/20 - Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte. Dieser Antrag kommt aus dem Ältestenrates, wird von der Präsidentin der Landessynode, Sabine Foth, eingebracht und wird sofort abgestimmt und einstimmig angenommen.

 

 

 


    • TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 24-20 - Streaming in Kirchen
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      25.06.2020

    • TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 25-20 - Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte
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      25.06.2020

Briefwahl muss leichter werden

Mehr als die Hälfte der Wählerinnen und Wähler wählt noch an der Urne

Oberkirchenrat Christian SchulerWenke Böhm/ elk-wue.de

Die Überlegung, die Kirchenwahl künftig auch digital zu ermöglichen, sollte im Sinne einer Kosten-/Nutzenrechnung genau überprüft werden, sagt Oberkirchenrat Christian Schuler. Der Grund: Mehr als die Hälfte aller Wählerinnen und Wähler wählt noch an der Urne, so der Wahlleiter der vergangenen Kirchenwahlen. Dies gehe aus der wissenschaftlichen Auswertung der vergangenen Kirchenwahlen 2019 hervor.

Enge Mitgliederbindung

Schuler wies zudem darauf hin, dass von rund 210.000 zurückgesendeten Briefwahlunterlagen 12.000 ungültig waren. Sein Fazit: Die Handhabung muss deutlich verbessert werden. Erstaunlich sei, dass die Anzahl der Kandidierenden für das Amt des Kirchengemeinderats keinen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Wahlbeteiligung habe. Das lasse auf eine enge Verbundenheit der Gemeindeglieder mit ihrer Kirche schließen.

Insgesamt sei bei den Kirchengemeinderatswahlen das Durchschnittsalter der Kandidierenden gestiegen. Allerdings sei in der Altersgruppe der 18 bis 26jährigen die Zahl der Kandidierenden ebenfalls leicht gestiegen, was zu einem „kleinen, aber spürbaren Generationswechsel in vielen Kirchengemeinderäten“ geführt habe.

Wahlbeteiligung im Trend der Landeskirchen

Frauenanteil bei „Offener Kirche“ und „Lebendiger Gemeinde“ am höchsten

Professor Dr. Herbert Lindner von der Augustana-Hochschule in NeuendettelsauWenke Böhm/elk-wue.de

Professor Dr. Herbert Lindner von der Augustana-Hochschule in Neuendettelsau, der die Studie erstellt hat, wies darauf hin, dass die Zahl der Wahlberechtigten von 2013 auf 2019 um acht Prozent zurückgegangen sei. Dabei hätten Austritte und Todesfälle den größten Anteil am Rückgang. Besonders hohe Verluste gebe es bei den unter 30-Jährigen. In der Altersgruppe ab 65 Jahren sei der Anteil der über 78-Jährigen stark gestiegen. Der leichte Rückgang der Wahlbeteiligung (um 0,5 Prozentpunkte) folge dem Trend fast aller Landeskirchen. Zudem sinke die Wahlbeteiligung mit zunehmender Verstädterung. Am niedrigsten sei sie allerdings nicht im Raum Stuttgart, sondern in den Prälaturstandorten Heilbronn, Reutlingen und Ulm. Die Wahlbetreiligung in Stuttgart gelte im EKD-Vergleich sogar als auffällig hoch.

Durch die Stimmen für die Gesprächskreise ließen sich Erkenntnisse über die innere Zusammensetzung in den Gemeinden gewinnen, so Lindner. Der Gesprächskreis „Lebendige Gemeinde" finde deutlich mehr Zustimming in rein evangelischen und ländlichen Gebieten, der Gesprächskreis „Offene Kirche" eher in Ballungsräumen mit weniger Evangelischen. Bei den anderen Gesprächskreisen seien die Stimmen eher gleichmäßig verteilt.  Der Anteil der Frauen in den Gesprächskreisen unterscheide sich deutlich. Die höheren Werte bei den Gesprächskreisen „Offene Kirche“ (52 Prozent) und „Lebendige Gemeinde“ (42 Prozent)  beruhten auf dem höheren Anteil bei den Kandidierenden und den höheren Wahlchancen. Bei den anderen beiden Gesprächskreisen liege der Anteil bei etwa je 25 Prozent.

Die Mitglieder in den Kirchengemeinderäten seien 2019 älter als 2013. Das hänge vor allem damit zusammen, dass die Altersgruppe zwischen 35 und 50 unter den Wahlberechtigten erheblich kleiner geworden sei, so Lindner. 

Plurale Strategien gefragt

Plurale Kirchen bräuchten eine plurale Strategie, die Pflege des Vorhandenen und die Offenheit für Neues, betont Lindner. Er spricht sich unter anderem dafür aus, lebenslaufspezifische Angebote zu machen. Das dränge sich geradezu auf.  Darüber hinaus gelte es, Leitungsverantwortung zu fördern, Leitungsstrukturen zu pluralisieren, Partizipationsmöglichkeiten zu schaffen, Konzepte raumsensibel abzustimmen und das Ehrenamt zu fördern. „Sie können Vieles verändern, aber gehen Sie bitte vorsichtig mit dem Schatz um, den Sie haben", so Lindner. Die Urwahl schaffe Identifiaktion und Pluralität und auch eine sich verkleinernde Volkskirche habe eine hohe Prägekraft und erbringe eine große Sozialisationsleistung.

Briefwahl, Urwahl und zu wenig Kandidaten

Synodale diskutieren die Auswertung der Wahlen und schildern eigene Erfahrungen

Sie höre immer wieder von Gemeinden, dass sie für den Kirchengemeinderat nicht mehr Kandidierende aufstellen als gewählt werden müssen. Eine Motivation sei dabei, Kandidierenden, die nicht gewählt würden, Frustrationen zu ersparen, eröffnete Ulrike Sämann (Esslingen/Bernhausen) die Aussprache. Für sie sei das aber keine echte, demokratische Wahl. Es gelte mit Kandierenden vorher zu reden, was es bedeute, nicht gewählt zu werden und ihnen zu verdeutlichen, dass das kein Makel sei. Das sieht auch Professor Dr. J. Thomas Hörnig (Ludwigsburg/Marbach) so.

Kai Münzing (Urach/Münsingen) verweist darauf, dass in seinem Kirchenbezirk mit 52 Gemeinden nur zwei davon mehr Kandidaten für den Kirchengemeinderat aufgestellt hätten, als zu wählen gewesen wären. „Wir suchen die Kandidierenden immer noch unter den fünf Prozent, die in den Gottesdienst kommen, das Opfer zählen und bei Festen Maultaschen kochen. Warum nicht bei den 25 bis 30 Prozent, die beispielsweise in den Kindertagesstätten arbeiten oder sich in der Diakonie engagieren?“, fragte Münzing.

Thorsten Volz (Freudenstadt/Sulz/Neckar) betont, dass sich viele Gemeinden bei der Kandidatensuche sehr viel Mühe gäben, aber durch Überalterung an ihre Grenzen stießen.

Dr. Gabriele Schöll (Aalen/Heidenheim) wirbt für missionarische Angebote. Wenn die Menschen eine persönliche Beziehung zu Gott entwickelten, liege ihnen auch die Gemeinde am Herzen und dann übernähmen sie auch Verantwortung, so die Synodale. Matthias Hanßmann (Vaihingen/Enz / Mühlacker) sagt, die Kirche erreiche mit ihrem Angebot unheimlich viele Menschen, die aber nicht unbedingt Mitglied seien. Er frage sich: „Wie gehen wir damit um, dass viele Menschen bei uns dabei sein wollen, aber keinen Zugang finden zu diesem System?"

„Ist heute die Urwahl noch die richtige Form?“, fragt Ernst-Wilhelm Gohl (Ulm). Die Frage solle mit offenem Ausgang diskutiert werden. Matthias Böhler (Besigheim/Brackenheim) ist da anderer Ansicht. Für ihn garantiere gerade die Urwahl die Bandbreite in der Synode.

Dass die Briefwahl zu kompliziert sei, betonten viele Synodale. Sie plädieren für einfachere, klarere Wahlunterlagen. Irritiert zeigt sich Marion Blessing (Böblingen/Herrenberg) darüber, dass manche Gemeinden ihren Mitglieder Briefwahlunterlagen zuschicken und andere nicht. Die Briefwahlunterlagen sollten alle wahlberechtigten Gemeindeglieder bekommen, damit alle die gleichen Voraussetzungen haben, so Blessing.

„Wir haben es in der Hand“, sagt Professor Dr. Martin Plümicke (Reutlingen). Die Synode könne dafür sorgen, dass alle ihre Briefwahlunterlagen erhalten. Sie könne klären, ob eine Wahl gültig sei, wenn es nur so viele Kandidierende wie Plätze gebe. Sie könne ein Nachrückverfahren wie bei den Kommunalwahlen einführen und den Kirchengemeinderäten mehr Kompetenzen geben. „Wir sind der Gesetzgeber“, betont der Synodale.


    • TOP 10 - Bericht zur wissenschaftlichen Auswertung der KGR- und Synodalwahl 2019 - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Christian Schuler
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      30.06.2020

    • TOP 10 - Bericht zur wissenschaftlichen Auswertung der KGR- und Synodalwahl 2019 - Bericht des Oberkirchenrats - Prof. Dr. Herbert Lindner
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      30.06.2020

    • TOP 10 - Bericht zur wissenschaftlichen Auswertung der KGR- und Synodalwahl 2019 - Bericht des Oberkirchenrats - Prof. Dr. Herbert Lindner - PowerPoint
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      30.06.2020

Kuschelig ist anders: In Zeiten von Corona sind die Synodalen bei ihrer Sommertagung lieber auf Distanz gegangen. Die Sicherheit ging vor.Wenke Böhm/elk-wue.de

Die Synode diskutierte als aktuelles Thema die Auswirkungen der derzeitigen aktuellen gesellschaftlichen Veränderungen auf die Situation von Kindern, Jugendlichen, Familien und Menschen in prekären Lebensverhältnissen, wie z. B. auch die zunehmende Aggression und Gewalt.

Die Synodale Anja Faißt (Ravensburg, Biberach) nannte Beispiele, die zeigen, wie Kinder und Jugendliche und ihre Familien in der Corona-Krise belastet sind: „Menschen, die nicht sprachfähig sind, fallen hinten runter“, mahnte sie; die Kirche müsse diese Menschen ernstnehmen und zeigen, dass sie nicht vergessen sind.

Ebenso betonte Tobias Geiger (Esslingen, Bernhausen) die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Gesellschaft, die man wie durch ein „Vergrößerungsglas“ sehe. Er nannte den Verlust von Arbeitsplätzen, die hohen Wohnkosten, dadurch bedingte enge Wohnverhältnisse und die Abhängigkeit der Bildungschancen von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern.
Die Kirche habe nicht die Mittel, gesellschaftliche Fehlentwicklungen zu reparieren. Aber: Sie sollte die Politik zum Engagement herausfordern und mit ihrer Diakonie exemplarisch tätig werden. Er schlug vor, Räume für Hausaufgabenbetreuung, Indoorspielplätze zu nutzen.

Hans Probst (Tübingen) wies darauf hin, dass sich soziale Ungleichheit und Privilegien in der Krise stärker auswirkten. „Die Gräben verlaufen entlang der sozialen Herkunft.“ Die Pandemie müsse als Weckruf verstanden werden. Kirche müsse gesellschaftlich mitgestalten, und die Teilhabe stärker in den Fokus rücken, nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für ausgegrenzte Kinder und Jugendliche. „Soziale Ungleichheit ist Gift für die Gesellschaft.“

Die Synodale Annette Sawade (Künzelsau, Schwäbisch Hall, Gaildorf) wies auf den Aufruf „Wann, wenn nicht jetzt?“ hin, in dem über 20 bundesweit tätige Organisationen und Verbände Forderungen an die Bundesregierung und Arbeitgeber stellen, und rief die Landeskirche zur Unterstützung des Aufrufs auf.

Peter Reif (Stuttgart) erinnerte angesichts der schwierigen Situation vieler Familien mit niedrigen Einkommen daran, dass Kinder während des Shutdowns auf dringend benötigte Mahlzeiten in der Schule verzichten mussten. In den kommenden Sommerferien fehle dies wieder. Er forderte dazu auf, in den Gemeinden noch Ferienprogramme zu organisieren und verwies auf die neue Verordnung der Landesregierung.

Hellger Koepff (Ravensburg, Biberach) forderte dazu auf, dass die Kirche in dieser Zeit ihr theologisches Potenzial nutze, und „Kindern und Eltern helfe, mit ihrer Seele gut zurechtzukommen“.

Der Synodale Steffen Kern (Tübingen) sprach die „Stuttgarter Krawallnacht“ an und fragte nach Ursachen. Er warnte vor schnellen und populistischen Interpretationen, forderte aber zur Analyse auf und nannte ein „hohes Maß an Frustration“ als Stichwort, ebenso die Perspektivlosigkeit von „Bildungsverlierern“ und „Ausgrenzung in digitale Welten“. Hier könne die aufsuchende Sozialarbeit helfen, „von der Geh- zur Komm-Struktur“.

Karl-Wilhelm Röhm (Urach, Münsingen) will die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen staatlichen und kirchlichen Instanzen in den Vordergrund stellen und forderte dazu auf, in der Notbetreuung der Kinder ausgewogene Entscheidungen zu treffen.

TOP 12 – Strategische Planung

Direktor Stefan Werner spricht über die Strategische Planung.Wenke Böhm/elk-wue.de

Direktor Stefan Werner stellte einen Zwischenbericht und Ausblick zur Strategischen Planung des Oberkirchenrates vor.

Künftige Rahmenbedingungen

Stefan Werner betonte, dass die Evangelische Landeskirche in Württemberg auf eine dramatische Abnahme der Zahl der Kirchenmitglieder zugehe. Die erheblichen finanziellen Folgen seien durch die Corona-Pandemie nicht weniger dringend geworden. Es sei weiter notwendig, Rücklagen zu bilden und mit diesen verantwortlich umzugehen. Die haushaltswirtschaftliche Sperre diene der langfristigen Handlungsfähigkeit der Landeskirche.

Erfahrungen und Potenzial aus der Krise

Unter sich verändernden Bedingungen gestalte sich das kirchliche und gemeindliche Leben neu, sagte Stefan Werner. Die letzten Monate seien eine gute Übung gewesen, Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden. Als Erkenntnisse aus dieser Zeit nannte Werner:

  • Die Bedeutung, Kranke und Sterbende seelsorgerlich zu begleiten,
  • die Bedeutung von Bildung, gerade angesichts von Verschwörungserzählungen,
  • das Fehlen der Gemeinschaft im Gottesdienst, die Bedeutung von Musik, und  
  • den Stellenwert diakonischer Arbeit.

Weitere Erfahrungen aus der Nutzung der digitalen Formate sind laut Direktor Werner:

  • Zeitersparnis durch Wegfall für Fahrten zu Besprechungen,
  • in der Verkündigung werden Menschen erreicht, die allein über den Gottesdienst nicht erreicht werden,
  • die enorme Zahl innovativer Ideen der Kirchengemeinden, deren positive Aufnahme die ad-hoc-Studie der EKD belegt,
  • die Präsenz der Kirche über die seelsorgerlichen Angebote, die diakonischen Einrichtungen sowie durch landeskirchliche Angebote.

Schließlich sei es dank der Digitalisierungsbemühungen der letzten Jahre möglich gewesen, binnen kürzester Zeit nahezu alle Mitarbeiter des Oberkirchenrats ins Homeoffice gehen zu lassen; es gab weder Quarantänemaßnahmen noch eine Zwangsschließung. Stefan Werner hob die Arbeit der Corona-Taskforce hervor, die erfreulich positives Feedback von außen erhielt.

Empfehlung zur Diskussion

Die Gesellschaft und unsere Kirche werden vermutlich nicht zum Vorkrisenzustand zurückkehren, erklärte Stefan Werner. „Wo ist es, trotz guter Erfahrungen, besser, zur bewährten Praxis zurückzukehren, und wo nicht?“, fragte er. Beispiele hierfür seien: Präsenzsitzungen, Arbeiten im Homeoffice.

Zwei Organisationsziele aktuell im Fokus

Stefan Werner hob die Organisationsziele der Kommunikation (Verbesserung, auch durch neue Formate und frühzeitige Einbeziehung der Landessynode) und die kirchlichen Finanzen (Nachhaltigkeit der Finanzierung und Gewährleistung der Generationengerechtigkeit) mit ihren aktuellen Entwicklungen besonders hervor.  

Ergänzung zum Thema Neubauplanung Bürogebäude Oberkirchenrat

Direktor Stefan Werner berichtete, dass der Oberkirchenrat angesichts der aktuellen Situation nochmals Alternativen zum Neubau geprüft hat. Er wies darauf hin, dass die Ziele, Flächen zu reduzieren und Gebäude zu konzentrieren, durch das Bauvorhaben erfüllt würden. Wegen angestauten Sanierungsbedarfs und grundsätzlicher Brandschutzmängel müsse gehandelt werden. Handlungsspielräume ergäben sich auch für künftige Generationen durch eine Vermietung oder den Verkauf von Teilen der neuen Immobilie an ihrem hochwertigen Standort. „Einsparungen verwirklichen sich vor allem mittel-bis langfristig, also genau dann, wenn wir mutmaßlich mit weniger Geld und vermutlich auch mit weniger Personal auskommen, wohl aber mit flexibleren Arbeitsmodellen und neuen Formen der analogen und digitalen Zusammenarbeit diese künftigen Rahmenbedingungen kirchlicher Arbeit kompensieren müssen“, sagte Stefan Werner.

Das Kollegium habe in dieser Woche beschlossen, die Neubauplanung auf der Grundlage der geltenden synodalen Beschlusslage fortzuführen. In etwa 5 Monaten, nach Abschluss der Planungen, werde mit Blick auf die sich dann abzeichnende Finanzentwicklung abschließend beraten. Stefan Werner kündigte ein begleitendes Kommunikationskonzept an.

    • TOP 12 - Strategische Planung - Bericht des Oberkirchenrats - Direktor Stefan Werner
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      30.06.2020

„2020 ist ein Wendepunkt, eine Zäsur“

Kastrup: Die Zeit des entspannten, konsensualen Verteilens ist vorbei

Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin KastrupWenke Böhn/elk-wue.de

Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup stellt die Mittelfristige Finanzplanung 2020 bis 2024 vor. Corona habe eine Wirtschafts- und Finanzkrise historischen, aber noch nicht abschätzbaren Ausmaßes ausgelöst, die sich auch auf die Landeskirche auswirke. Die Kirchensteuer sei so deutlich und so schnell eingebrochen wie noch nie seit dem 2. Weltkrieg, sagt er. Hinzu komme eine weitere Verschärfung des Mitgliederrückgangs, der sich auch strukturell verändere. „Während die Landeskirche noch 2006 mehr Mitglieder durch Todesfälle verlor, sind seit 2014 die Austrittsüberschüsse entscheidender für die Mitgliederentwicklung“, so Kastrup. 2019 seien die Austritte im Vergleich zum Vorjahr sogar um 25 Prozent angestiegen.

Jeweils 43 Millionen weniger Kirchensteuer für Landeskirche und Gemeinden

Der Finanzdezernent geht davon aus, dass im laufenden Jahr der Landeskirche und den Kirchengemeinden jeweils 43 Millionen Euro an Kirchensteuereinnahmen fehlen. Zudem greife die Corona-Krise die bisherige Kostendeckung bei Tagungsstätten, Bildungseinrichtungen, selbständigen Werken und Vereinen an, was für die Landeskirche einen geschätzten Mehraufwand von rund sieben Millionen Euro bedeute.

Arbeitsgruppe soll Vor- und Nachrangiges benennen

Nicht außer Acht lassen dürfe man die Versorgungskosten für Pensionäre und Ruheständler, die sich bis zum Jahr 2046 verdoppeln würden. Die Ausgleichsrücklage der Landeskirche sowie die gemeinsame Ausgleichsrücklage der Kirchengemeinden würden in den kommenden Jahren deutlich schrumpfen. Kastrup sprach sich für eine Arbeitsgruppe mit klar getaktetem Zeitplan aus, die Vor- und vor allem Nachrangiges benenne. Das Jahr 2020 markiere einen Wendepunkt, eine Zäsur. Die Zeit des entspannten, konsensualen Verteilens sei vorbei. Jetzt seien Priorisierungen gefragt.

In der Mittelfristplanung 2020 seien vor Covid-19 „on Top“ 15 Millionen Euro an befristeten Maßnahmen geplant gewesen, ein Teil davon sei inzwischen mit Sperrvermerk versehen. Eine Arbeitsgruppe solle nun über den Sommer prüfen, was davon vor- und was nachrangig ist. Zu den größten Positionen zählten bei der Landeskirche unter anderem die Küchensanierung mit Brandschutz im Haus Birkach, der Betreiberzuschuss für das Freizeitheim Kapf, die weitere Digitalisierung der Verwaltung und Strukturmittel für das Diakonische Werk.

Möglicherweise auch Anträge betroffen, die auf Notfälle reagieren

Bei den Kirchengemeinden zähle dazu vor allem das Projekt Zukunft Finanzwesen, aber auch Dauerfinanzierungen wie der Regelbetrieb des digitalen Gemeindemanagements oder die Nachwuchsförderung in den kirchlichen Verwaltungsstellen. Zudem gebe es noch Anträge in Höhe von rund 15 Millionen Euro an befristeten Maßnahmen außerhalb der regulären Planung, die auf Notfälle reagierten. Dazu zählen etwa der Ausbau des Mütterkurheims in Scheidegg sowie der Ausbau der ländlichen Heimvolkshochschule Hohebuch, das Mutmacherprogramm der Diakonie und der Landeskirche sowie das EKD-Aufarbeitungsprojekt „Anerkennung und Hilfe“.

„Offene Kirche“: Was kostet die Haushaltssperre?

Oberkirchenrat will Rücklagen um bis zu 17 Millionen Euro zu entlasten

Schon in der Woche nach der Synode wird das Kollegium des Oberkirchenrats die eingereichten Sparvorschläge diskutieren. Einige Budgets werden voraussichtlich die gewünschte zehnprozentige Einsparung erbringen können, erklärt Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup auf Anfrage des Gesprächskreises „Offene Kirche“, der nach den Kosten der Haushaltssperre fragte. Der Wunsch des Oberkirchenrats sei es, die Rücklagen um bis zu 17 Millionen Euro zu entlasten. „Ohne eine Haushaltssperre müssten wir voraussichtlich die Ausgleichsrücklage der Landeskirche wie die Ausgleichsrücklage der Gesamtheit der Kirchengemeinden in Höhe von jeweils 50 Millionen Euro zur Deckung des Haushalts in Anspruch nehmen“, so Kastrup.

Auf die Frage, wie viel Zeit und Geld benötigt werde, um die Haushaltssperre zu bearbeiten, sagte Kastrup: „Die Kosten der Bewirtschaftenden fallen ohnehin an; es handelt sich also um so genannte Eh-da-Kosten.“ Zum Zeitaufwand der rund 85 Bewirtschaftenden in der Landeskirche gebe es keine Zahlen. Grundsätzlich könnten aber bei jedem der mit der Bewirtschaftung betrauten Mitarbeitenden Zeiten für die Entwicklung von Einsparkonzepten und für die Stellung von Ausnahmeanträgen anfallen. Die Überlegungen zu den Einsparungen gingen in ihrer Wirkung aber deutlich über die Einjahressicht hinaus.

„Ich kann eine Bazooka nur auspacken, wenn ich eine habe“

Geiger: „Wir können weder Schulden aufnehmen noch Steuern erhöhen. Wir müssen kleinere Brötchen backen.“

Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, spricht über einen Wumms und kleine Brötchen.Wenke Böhm/elk-wue.de

„Die Mittelfristige Finanzplanung 2020 muss den durch die Pandemie verursachten, kurzfristigen Einbruch der Kirchensteuereinnahmen und die langfristigen Folgen sinkender Mitgliederzahlen gleichermaßen in den Blick nehmen“, betont der Vorsitzende des Finanzausschusses Tobias Geiger. Die hohen Entnahmen aus den Ausgleichsrücklagen sollen bis 2024 die sonst notwendigen Kürzungen bei den Budgets im Oberkirchenrat und bei dem Zuweisungsbetrag an die Kirchengemeinden abmildern. Es gelte, sich mit dem Kollegium zeitnah darüber zu verständigen, wie stark in Rücklagen eingegriffen werden solle und welche Restrukturierungsmaßnahmen erforderlich seien.

Die Aufgabe zu sparen, zu priorisieren und Rücklagen abzuschmelzen, sei nicht allein durch die Corona-Pandemie und die daraus erwachsene Wirtschaftskrise entstanden, betont der Vorsitzendes Finanzausschusses. „Aber die damit verbundenen Kirchensteuerrückgänge nehmen uns den Spielraum, mit dem wir für das kommenden Jahrzehnt geplant haben.“

Der „Wumms“ steht der Kirche nicht zur Verfügung

Geiger erwartet eine Diskussion darüber, ob die Kirche in solch einer Situation nicht wie der Staat viel Geld in die Hand nehmen solle. „Aber ich kann eine Bazooka nur auspacken, wenn ich eine habe.“ Der „Wumms“, mit dem die Bundesregierung das Land aus der Krise holen wolle, stehe der Kirche nicht zur Verfügung. „Wir können weder Schulden aufnehmen noch Steuern erhöhen. Wir müssen kleinere Brötchen backen. Doch ich hoffe, dass es uns trotzdem gelingt, das Brot des Lebens weiter zu geben und den Auftrag des Evangeliums zu erfüllen.“

Auch bei schwindenden Mitteln Geld für innovative Projekte reservieren

Der Finanzausschuss hätte gerne mehr Projekte gesehen, die sich mit Zukunftsfragen beschäftigen wie etwa die Erstellung eines Bildungsgesamtplanes für die Landeskirche, sagt Geiger. Er spricht sich dafür aus, auch bei weniger werdenden Mitteln Geld für innovative missionarische und diakonische Projekte zu reservieren. Den geplanten Neubau des Dienstgebäudes des Oberkirchenrats nennt er „keinen Selbstzweck“. Trotzdem erwarte er, dass die Planung noch einmal im Detail auf Einsparmöglichkeiten überprüft und Wünschenswertes von Notwendigem unterschieden werde.

Für Kirchengemeinden und Diakonie

Michael Schneider bringt das Votum des Gesprächskreises „Lebendige Gemeinde“ ein

In seinem Alter gebe es kaum einen, der in der Kirche bleibe, weil es ein landeskirchliches Leuchtturmprojekt gebe oder die Verwaltung besonders effektiv sei, sagt Michael Schneider.Wenke Böhm/elk-wue.de

„Was wir auch in Zukunft brauchen sind starke Kirchengemeinden vor Ort und eine handlungsfähige Diakonie“, sagte Michael Schneider im Namen des Gesprächskreises „Lebendige Gemeinde“. Zudem müsse die Kirche in einer individualisierten Welt stärker werbend auftreten.

In seinem Alter gebe es kaum einen, der in der Kirche bleibe, weil es ein landeskirchliches Leuchtturmprojekt gebe, die Verwaltung besonders effektiv sei oder in Birkach eine Küche eingebaut werde. „Sie bleiben, wenn die Kirche in ihrem Leben vorkommt, ein Teil ihres Lebens ist und es ihnen Sinnvoll erscheint, weiter die Steuer zu zahlen.“

Die Mitglieder würden von ihrer Kirche vor allem erwarten, dass sie das Evangelium verkünde und sich um diejenigen kümmere, die am Rande der Gesellschaft stünden. Es gelte, die Diakonie weiter mit genügend Mitteln auszustatten.

Sein Gesprächskreis vermisse Projekte, die Menschen in ihren Lebenssituationen ansprechen, ebenso wie Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamts. Den in der Mittelfristplanung aufgenommenen Bildungsplan nennt er die „einzige wirklich innovative inhaltliche Maßnahme“ und regt einen ähnlichen Plan für eine stärker werbende Kirche an.

Sein Gesprächskreis sei froh darüber, dass die Ausgleichsrücklage gut gefüllt sei und Handlungsspielraum lasse. Das verschaffe Zeit, sich zügig auf die neue Situation einzustellen, sagt Michael Schneider. Er glaube, dass es gelinge, den Veränderungsprozess mutig und innovativ zu gestalten, den Kirchensteuerausfälle und Austritte erzwängen. Es gelte Prioritäten zu setzen. Und wir müssen uns fragen, „ob wir bei einer zunehmenden Digitalisierung mit Webinaren und virtuellen Sitzungen, mit office sharing und homeoffice diese Fülle an Tagungshäuser noch benötigen“. 

Notbremse lockern um Gemeinden zu helfen

Angelika Klingel bringt das Votum des Gesprächskreises „Offene Kirche“ ein

Kirche lebt von ihrer Aktivität und Strahlkraft, sagt Angelika Klingel. Nur wenn sie lebe, was sie verkünde, sei sie glaubhaft und könne Mitglieder gewinnen und binden.Wenke Böhm/elk-wue.de

„Uns allen ist der Fortbestand unserer Landeskirche und die Mitgliederbindung wichtig. So wie wir in den vergangenen Jahren umsichtig gespart haben, wünschen wir uns jetzt in der Krise ein umsichtiges Wirtschaften und eine Lockerung der angezogenen Notbremse“, sagt Angelika Klingel im Namen des Gesprächskreises „Offene Kirche“.  

Die Haushaltssperre, der Einstellungstopp und die zehnprozentige Kürzung der Budgets in den Dezernaten und damit auch in den landeskirchlichen Einrichtungen hätten viele Planungen über den Haufen geworfen und Projekte „aus voller Fahrt zum Stillstand gebracht“. Zumal für  Ausnahmegenehmigungen nun das gesamte Kollegium zuständig sei.

Ihr Gesprächskreis wünsche sich, dass die Verantwortung für die Budgets wieder in die Dezernate übergehe und die Notfallverfügung so bald als möglich aufgehoben wird. Und er dränge darauf, dass die Synode gemeinsam mit dem Oberkirchenrat die Zielbestimmung und Ausrichtung der künftigen Schwerpunkte festlege – gerade, weil die Mittel knapper werden.

Antrag zur Entlastung der Kirchengemeinden

Kirche lebe von ihrer Aktivität und Strahlkraft, so Klingel. Nur wenn sie lebe, was sie verkünde, sei sie glaubhaft und könne Mitglieder gewinnen und binden. Gerade in schwierigen und unsicheren Zeiten sei es wichtig, positive Signale zu senden. Deshalb wolle der Gesprächskreis „Offene Kirche“ in der jetzigen Notzeit einen Teil des bisher zurückgelegten Geldes einsetzen und stelle folgenden Antrag:

„Um den Kirchengemeinden über die durch die Coronakrise verursachte Notlage hinwegzuhelfen beantragen wir, den Verteilbetrag für die Kirchengemeinden für den kommenden Haushalt 2021 um zwei Prozent zu erhöhen.“

Viele Kirchengemeinden litten unter den höheren Aufwendungen und wegbrechenden Einnahmen durch die Coronakrise, sagt Angelika Klingel. Zudem sei abzusehen, dass in den kommenden Jahren deutliche Einsparungen im landeskirchlichen Haushalt notwendig werden. Durch die Unterstützung aus Kirchensteuermitteln und die Erhöhung des Verteilbetrages  werde die durch Corona verursachte Notlage der Kirchengemeinden ein Stück abgemildert und der Umbau vor Ort könne besser bewältigt werden.

Für Flüchtlingsarbeit, Diakonie und Bildung

Jörg Schaal bringt das Votum des Gesprächskreises „Evangelium und Kirche“ ein

Jörg Schaal bringt das Votum des Gesprächskreises „Evangelium und Kirche" ein.Wenke Böhm/elk-wue.de

Es müsse geklärt werden, was der Landeskirche künftig wichtig ist und es müssen Lösungen gefunden werden, wie das zu finanzieren ist, sagt Jörg Schaal, der das Votum des Gesprächskreises „Evangelium und Kirche“ einbringt.

Die Mitgliederzahlen sollen in den nächsten Jahren noch deutlicher zurückgehen als bisher angenommen und die Zahl der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter sinken, sagt er. Die Zahl der Aufgaben ist seinen Worten nach nahezu gleichgeblieben. „Wir müssen darauf achten, dass keiner überfordert wird“, betont er.

Die Austrittszahlen würden finanziell ihre Wirkung in den nächsten Jahren entfalten, wenn die geburtenstarken Jahrgänge gehen, die häufig gut verdient haben.

Flüchtlingsarbeit und Diakonie seien seinem Gesprächskreis sehr wichtig. „Aber wenn uns diese Arbeit wichtig ist, muss eben etwas anderes reduziert werden oder ganz entfallen.“ Ebenso mache sich der Gesprächskreis „Evangelium und Kirche“ für alles stark, für alles, was mit Bildung zu tun habe.

Schließlich verwies Schaal noch auf die Tagungs- und Bildungshäuser, die unter der Corona-Pandemie litten und mahnte ein Gesamtkonzept für die Tagungshäuser an.

Zehn Prozent für Innovation

Tobi Wörner bringt das Votum für den Gesprächskreis „Kirche für morgen“ ein

Tobi Wörner bringt das Votum für den Gesprächskreis „Kirche für morgen" ein.Wenke Böhm/elk-wue.de

Die Corona-Regeln seien unerlässlich, die Haushalts- sowie die Einstellungssperre eine logische Konsequenz. „Es gibt aus unserer Sicht nur eine Sache, die in der Krise noch attraktiver und inspirierender wäre als Sparen und Stoppen: wirklich gewollte Innovation“, sagt Tobi Wörner, der das Votum für den Gesprächskreis „Kirche für morgen“ einbringt.

Sein Gesprächskreis sieht die Landeskirche als eine besonnene Kirche, die sparend handelt. Aber auch eine ängstliche Kirche, die in erster Linie bewahrend handelt.

Der Gesprächskreis „Kirche für morgen“ möchte dagegen zehn Prozent der Finanzen für Innovation ausgeben. Gerade in Corona-Zeiten. Er möchte zehn Prozent des Personals für Menschen einsetzen, die die Landeskirche bisher noch nicht erreiche. Zudem sollten sich zehn Prozent der Tagesordnungspunkte ausschließlich mit „neuen Ideen für die Zukunft“ beschäftigen.

In der Konsequenz heiße dies: „Wir müssen weglassen. Nicht mehr alle machen alles.“ Es gelte, klassische Gottesdienstangebote in den Städten und Bezirken zusammenzulegen, investitionsbedürftige Gebäude loszuwerden und Gemeinden effizienter zu machen.

Sein Gesprächskreis fordere „ein richtig starkes kirchliches Konjunkturpaket“.  Alternative Gemeindeformen und andere Musikstile sollten gefördert und nicht nur geduldet werden, sagt Wörner.

Synode diskutiert über die Erhöhung des Verteilbetrags

Der Antrag des Gesprächskreises „Offene Kirche“ wird in den Finanzausschuss verwiesen

Die Frage, ob die Gemeinden das Geld tatsächlich brauchen, das der Gesprächskreis „Offenen Kirche“ mit seinem Antrag ihnen zur Verfügung stellen will, ist in der Aussprache umstritten.  Ulrike Sämann (Esslingen/Bernhausen) wies auf die Opferausfälle und die Weiterfinanzierung der Personalkosten bei gleichzeitigen Einnahmeausfällen beispielsweise in den Kindertagestätten hin. Sie fürchte, dass es zu übereilten und nicht mehr rückholbaren Beschlüssen kommen könne, wenn den Kirchengemeinden jetzt nicht geholfen werde. Auch Eckhart Schultz-Berg (Stuttgart) sagte „wir sollen jetzt sehr moderat und Schritt für Schritt vorgehen, und nicht aus Panik heraus“. Die Gemeinden bräuchten Hilfestellung und Beratung, um sich perspektivisch auf die neue Situation einstellen zu können.

Dagegen sagte Siegfried Jahn (Crailsheim / Blaufelden / Weikersheim), er kenne nur ganz wenige Gemeinden, die sich in einer finanziellen Schieflage befänden. Er halte es für angemessen zu sagen, dass diese Gemeinden mit zwei Prozent auch nicht gerettet werden könnten. Er sei der Ansicht, dass in der Krisensituation alle ihren Beitrag leisten müssten. Matthias Hanßmann (Vaihingen/Enz / Mühlacker) erklärte, er sei auch für Investitionen, „aber nicht ins System“. Wenn man in den vergangenen Jahren den Wünschen gefolgt wäre, stünde jetzt nicht das Geld zum Abpuffern der Pandemiefolgen zur Verfügung.

Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup wies darauf hin, dass das Geld, das die Synode über die Erhöhung des Verteilbetrags möglicherweise an die Gemeinden geben wolle, die Steuerungsmöglichkeiten der Synode einschränke.

Der Antrag des Gesprächskreises „Offene Kirche“ wird in den FInanzausschuss verwiesen.

 

Aussprache zur Strategischen Planung:

Götz Kanzleiter (Nagold, Calw, Neuenbürg) kritisierte in der Strategischen Planung des Oberkirchenrates, dass unter den Zukunftsthemen die Unterstützung auf eine Berufsgruppe, auf die Pfarrinnen und Pfarrer reduziert sei. Dies sei nicht sinnvoll, die Kommunikation des Evangeliums brauche eine Einbeziehung aller Hauptamtlichen: Der Religionspädagogen, Diakone, Musiker, der Jugendreferenten, Kirchenpfleger und Mesner. Der Synodale Kanzleiter wies für eine andere Gewichtung darauf hin, dass Ehrenamtliche, oft ein Leben lang, Verantwortung in der Kirche übernehmen, sie spielten eine tragende Rolle. Das dürfe gerade auch die Synode mit ihren vielen Hauptamtlichen nicht vergessen.

Maike Sachs (Urach, Münsingen) sprach die in der Strategischen Planung genannte Schließung von Gemeindehäusern an. Es gehe nicht ohne Gemeindehäuser, trotz der Erfahrungen in der Corona-Pandemie. Vieles, was dort geschehe, gehe kaum in der Kirche, wie die Probe des Chores und Sitzungen des Kirchengemeinderates. Die Synodale regte differenzierte Planungen in Bezug auf die Nutzungen der Gebäude an, sie forderte dazu auf, „in Steine um der Beine willen zu investieren, und nicht auf Kosten der Beine die Steine zu erhalten.“

Antje Fetzer (Waiblingen, Backnang) regte im Hinblick auf die Überprüfung der Notwendigkeit von Präsenzsitzungen an, zu bedenken, dass diese teilweise stark leitungs- und weniger austauschorientiert seien. Zum Neubau des Dienstgebäudes des Oberkirchenrats erklärte sie, dass dieser in der aktuellen Situation auf keinen Fall wie geplant durchgeführt werden könne.

Direktor Stefan Werner betonte in seiner abschließenden Entgegnung die enge Zusammenarbeit mit der Synode bei der Planung des Neubaus und den Entwurf als Ergebnis eines Konsenses. Zur Erwähnung des Pfarrdienstes erläuterte er, dass es darum gehe, die Rahmenbedingungen zu erleichtern, für alle, die vor Ort in der Verkündigung tätig sind.

 

 

    • TOP 13 - Mittelfristige Finanzplanung 2020-2024 - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Kastrup
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      03.07.2020

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      03.07.2020

    • TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 04-16 - Haushaltssperre
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      25.06.2020

    • TOP 09 - Förmliche Anfrage Nr. 04-16 - Beantwortung - Oberkirchenrat Dr. Kastrup
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      02.07.2020

    • TOP 13 - Mittelfristige Finanzplanung 2020-2024 - Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Geiger
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      03.07.2020

    • TOP 13 - Antrag Nr. 53-20 - Mittelfristige Finanzplanung 2020-2024 - Erhöhung des Verteilbetrags an die Kirchengemeinden im Haushaltsjahr 2021
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      03.07.2020

Landessynode beschließt eine Million Euro für den Mutmacher-Fonds

Für Menschen, die durch die Corona-Pandemie in prekäre Verhältnisse geraten

Tobias Geiger, Vorsitzender des FinanzausschussesWenke Böhm/elk-wue.de

Der Vorsitzende des Finanzausschusses Tobias Geiger bringt den Antrag ein, dem Mutmacher-Fonds von Landeskirche und ihrer Diakonie im laufenden Jahr 500.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Zudem solle die Kirche jeden dafür gespendeten Euro verdoppeln. (Update 2022 zur Klarstellung: Die Landeskirche stellt einen festen Zuschuss in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung. Für die Verdopplung der Spenden steht zudem ein Betrag von maximal 500.000 Euro zur Verfügung.)

Beim Mutmacher-Fonds handelt es sich um ein Corona-Soforthilfe-Programm. Es wendet sich besonders an Menschen, die schon vor der Corona-Pandemie in prekären Verhältnissen lebten und von den Auswirkungen des Lockdowns betroffen und oftmals dadurch in existenzbedrohende Sitautionen geraten sind.

Die Diakonie hatte in einem ersten Schritt schon Geld zur Verfügung gestellt

In einem ersten Schritt hatte das Diakonische Werk bereits 150.000 Euro aus dem schon bestehenden Fonds „Diakonie gegen Armut" zur Verfügung gestellt, um schnell und unbürokratisch helfen zu können. Daneben wurde eine Spendenaktion im Internet ins Leben gerufen, über die ein Betrag von 6.000 Euro eingegangen ist. Diese Mittel seien mittlerweile größtenteils ausgegeben, so Geiger.

Ursprünglich war von mehr die Rede

Der ursprüngliche Antrag, dem Mutmacher-Fonds 906.000 Euro aus der Ausgleichsrücklage zur Verfügung zu stellen, brachte es im Finanzausschuss nur auf Stimmengleichheit und fand damit keine Mehrheit. Deshalb hat der Ausschuss der Synode nun diesen Kompromiss vorgeschlagen.

Synode verdoppelt den Betrag

Die Synode nimmt die Diskussion auf und Ernst-Wihelm Gohl beantragt auch im Namen von Matthias Böhler und Prof. Dr. Martin Plümicke, die 500.000 Euro, die der Finanzausschuss für den Mutmachfonds bewilligen will, durch eine Million Euro zu ersetzen.

In der Diskussion zeichnet sich bereits eine Mehrheit für den Änderungsantrag ab. Matthias Hanßmann (Vaihingen/Enz / Mühlacker) sagt: „Ich werde für diesen Antrag stimmen, ich finden dieses Signal sehr wichtig.“ Antje Fetzer (Waiblingen/Backnang) spricht sich für den Änderungsantrag aus, weil die Regierung die Zuschüsse für die Mieten aussetzen wolle. Und Christiane Mörk (Besigheim/Brackenheim) sagt: „Wenn die Kirche Mut machen möchte, muss sie den Mut haben, selbst in Vorleistung zu gehen, bevor sie um Spenden bittet.“

Der Änderungsantrag, dem Mutmachfonds eine Million Euro zur Verfügung zu stellen und jeden gespendeten Euro zu verdoppeln, erhält die überwiegende Mehrheit.

Der Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werkes Württemberg, Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, dankt der Synode für „dieses deutliche und klare Zeichen, das Sie für Menschen in Armut gesetzt haben“. Ihm sei von Anfang an wichtig gewesen, dass Diakonie und Landeskirche gemeinsam hinter diesem Fonds stehen, damit deutlich werde, „wir tun das aus dem Evangelium heraus“.


    • TOP 14 - MutmachFonds - Finanzielle Beteiligung der Landeskirche - Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Tobias Geiger
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      30.06.2020

    • TOP 14 - Antrag Nr. 27-20 - MutmachFonds - Finanzielle Beteiligung der Landeskirche
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      25.06.2020

    • TOP 14 - Antrag Nr. 52-20 - MutmachFonds - Finanzielle Beteiligung der Landeskirche - Administrative Abwicklung MutmachFonds
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      03.07.2020

    • TOP 14 - Änderungsantrag Nr. 54-20 - MutmachFonds - Finanzielle Beteiligung der Landeskirche
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      03.07.2020

„Fundamentale Bedeutung für kirchliches Handeln“

Synodale diskutieren über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe

Jörg Beurer, Vorsitzender des Ausschusses für Diakonie, fasst die Diskussion des Gremium zum Sterbehilfe-Urteil zusammen.Gottfried Stoppel/elk-wue.de

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe hat einen großen Gesprächsbedarf in der Synode offenbart. „Der Ausschuss ist sich einig, dass dieses Urteil eine fundamentale Bedeutung für das kirchliche Handeln und Selbstverständnis hat“,  fasste Jörg Beurer, Vorsitzender des Ausschusses für Diakonie, die Diskussion in dem Gremium zusammen. 

Das höchste deutsche Gericht hat den § 217 des Strafgesetzbuchs – zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe – für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Richter sehen drin einen Verstoß gegen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben, weil die Möglichkeit einer assistierten Selbsttötung faktisch unterbunden wird.

 

Recht gilt in jeder Lebensphase 

Abgeleitet wird das Recht, sich selbst zu töten, aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, und zwar in jeder Lebensphase, unabhängig vom Gesundheitszustand des sterbewilligen Menschen. Der Staat habe aber das Recht und die Pflicht, das Leben besonders vulnerabler Menschen durch Regulierung und Kontrolle zu schützen. Zudem dürfe niemand zur Suizidhilfe verpflichtet werden

„Vor konkreten konzeptionelle Ableitungen (…) braucht es eine Klarheit darüber, wie der Gesetzgeber auf das Urteil reagieren wird, welche möglichen Regularien gelten werden“, sagte Beurer weiter. Bei der inhaltlichen Entwicklung der Neuregelungen und Rahmenbedingungen solle Kirche aktiv und konstruktiv mitwirken. Die Forderung des Landesbischofs, die Hospiz- und Palliativarbeit auszubauen, wird deutlich unterstützt.

Als Möglichkeit formulierte Beurer: „Nicht der gesetzliche Rahmen löst den Widerspruch aus, sondern das Bild davon, in welcher Gesellschaft wir leben.“ Und er warf die Frage auf: „Können wir eigentlich diese grundsätzliche, allgemeine Ebene von der persönlichen trennen?“ Er hege da  Zweifel. „Könnte es so sein: Das Grundsätzliche muss für das Persönliche taugen, sonst taugt es zu nichts?“

 

Reaktionen in der Aussprache

Mehrere Synodale dankten Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July für seine öffentliche Reaktion und Haltung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und sprachen sich für einen Ausbau der Palliativ- und Hospizarbeit aus. Zugleich definierten sie es als eine Aufgabe, die Gestaltung der neuen Gesetze politisch-kritisch im Sinne des christlichen Menschenbilds zu begleiten.

Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) machte deutlich: „Es ist die tiefe Angst vor Leid und vor dem Weg in den Tod, mit der wir heute nicht mehr umgehen können.“

Das Wichtigste sei, so Cornelia Aldinger (Kirchheim/Teck, Nürtingen), „Menschen mit dem lebendigen Gott in Berührung zu bringen, der Leben schenkt - über den Tod hinaus.“

Thomas Burk (Weinsberg, Neuenstadt, Öhringen) sieht eine wichtige Aufgabe darin, zu beobachten, ob der Druck für einzelne Menschen vielleicht erhöht wird. „Da muss Kirche wach sein.“ 

Andrea Bleher (Künzelsau, Schwäbisch Hall, Gaildorf) betonte, es gehe nicht um Schwarz-Weiß-Malerei, sondern um ethische Abwägungen auf Basis des christlichen Menschenbildes.

Hellger Koepff (Ravensburg, Biberach) führte aus: „Diese Frage führt uns an die Grundlagen unserer Theologie und unseres Menschseins“. Er bedauerte, dass es mittlerweile ein „Diktat des gelingenden Sterbens“ gebe. Kirche müsse Diskursräume in der Erwachsenenbildung schaffen, wo Menschen sich in dieser Frage austauschen können. 

Peter Reif (Stuttgart) rief die Angehörigen in Erinnerung, die in der Begleitung nicht alleingelassen werden dürften.

Die Schlussäußerung des Ausschussvorsitzenden Beurer beschäftige ihn seit vielen Jahren, sagte Landesbischof July: „Ich frage mich immer wieder: Ist das Normative jetzt gefragt, und wie geht das dann mit den menschlichen Ausnahmesituationen zusammen?“

Oberkirchenrat Prof. Ulrich Heckel kündigte ein Diskussionspapier zum Paradigmenwechsel hinsichtlich der menschlichen Würde an, das mit der Diözese Rottenburg-Stuttgart abgestimmt sei und in einigen Wochen erscheinen werde. Der Paradigmenwechsel hinter dem Urteil sei kritisch zu hinterfragen. Heckel nannte als ein Beispiel die Gefahr der Ökonomisierung des Sterbens. Es müsse unbedingt vermieden werden, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu einer Unterscheidung zwischen wertem und unwertem Leben führe.

Zum Ende der Debatte machte Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg deutlich, dass Selbstverantwortung immer auch Verantwortung vor Gott sei. Es könne nicht um einen Kriterienkatalog gehen, weil man damit festlegen würde, welche Kriterien einen Suizid rechtfertigen. Dies würde dem Einzelnen nicht gerecht.

Zum gesellschaftlichen Klima müsse Kirche sich bewusst zu Wort melden, so Kaufmann weiter. „Wir diskutieren in der Diakonie jetzt, wie entscheidet ein Pflegeheim, ob es eine Sterbehilfeorganisation ins Haus lässt?“ Sie würden diese Diskussion in tiefer Ernsthaftigkeit und mit großem Respekt führen.

 

    • TOP 06 - Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe vom 26. Februar 2020 - Bericht des Ausschusses für Diakonie - Vorsitzender Jörg Beurer
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      30.06.2020

Zahlreiche "Selbständige Anträge" haben die Synodalen in die Ausschüsse verwiesen:

Nr. 28/20 - Beitritt der Landeskirche zu "wir kaufen anders.de"

Verwiesen an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung.

Nr. 29/20 - Beitritt der Landeskirche zum ökumenischen Prozess - Umkehr zum Leben - den Wandel gestalten

Verwiesen an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung.

Nr. 30/20 - Stärkung Öffentlichkeitsarbeit und Social Media-Kompetenz in der Fläche

Verwiesen an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung.

Nr. 31/20 - Beitritt der Landeskirche zur Initiative Lieferkettengesetz

Verwiesen an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung unter Beteiligung des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung.

Nr. 32/20 - Kirche zwischen Missionsbefehl und Säkularisierung

Verwiesen an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses.

Nr. 33/20 - Ausbau und Verstetigung von Konfi 3

Verwiesen an den Ausschuss für Bildung und Jugend.

Nr. 34/20 - Beitrag zur Erhöhung der Artenvielfalt

Verwiesen an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung.

Nr. 35/20 - Konzepte für christliche Influencerinnen und Influencer

Verwiesen an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung.

Nr. 36/20 - Starthilfe für Gründungen von Bezirkspersonalgemeinden

Verwiesen an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses.

Nr. 37/20 - Austausch von Hauptamtlichen mit internationalen Partnerkirchen

Verwiesen an den Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung.

Nr. 38/20 - Beitrag zu den Klimaschutzzielen durch Photovoltaikanlagen

Verwiesen an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung.

Nr. 39-20 - Verfahrensvorschlag Zusammenspiel Strategische Planung, Mittelfristige Finanzplanung und Eckwerteplanung des Haushalts

Verwiesen an den Finanzausschuss unter Beteiligung des Ältestenrats.

Nr. 40/20 - Dekade zum Reformationsfest 2034 - 10 mutige Schritte für eine Kirche im Aufbruch

Verwiesen an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses.

Die Anträge im Zusammenhang mit dem Abendmahl werden Samstag unter TOP18 verhandelt.


    • TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 24-20 - Streaming in Kirchen
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      Info: 50 KB | PDF
      25.06.2020

    • TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 25-20 - Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte
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      Info: 47 KB | PDF
      25.06.2020

    • TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 28-20 - Beitritt der Landeskirche zu_wir kaufen anders.de
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      Info: 55 KB | PDF
      25.06.2020

    • TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 29-20 - Beitritt der Landeskirche zum ökumenischen Prozess_Umkehr zum Leben - den Wandel gestalten
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      Info: 55 KB | PDF
      25.06.2020

    • TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 30-20 - Stärkung Öffentlichkeitsarbeit und Social Media-Kompetenz in der Fläche
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      Info: 52 KB | PDF
      25.06.2020

    • TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 31-20 - Beitritt der Landeskirche zur Initiative Lieferkettengesetz
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      Info: 48 KB | PDF
      25.06.2020

    • TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 32-20 - Kirche zwischen Missionsbefehl und Säkularisierung
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      Info: 52 KB | PDF
      25.06.2020

    • TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 33-20 - Ausbau und Verstetigung von Konfi 3
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      Info: 50 KB | PDF
      25.06.2020

    • TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 34-20 - Beitrag zur Erhöhung der Artenvielfalt
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      Info: 53 KB | PDF
      25.06.2020

    • TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 35-20 - Konzepte für christliche Influencerinnen und Influencer
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      Info: 51 KB | PDF
      25.06.2020

    • TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 36-20 - Starthilfe für Gründungen von Bezirkspersonalgemeinden
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      Info: 52 KB | PDF
      25.06.2020

    • TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 37-20 - Austausch von Hauptamtlichen mit internationalen Partnerkirchen
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      Info: 52 KB | PDF
      25.06.2020

    • TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 38-20 - Beitrag zu den Klimaschutzzielen durch Photovoltaikanlagen
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      Info: 53 KB | PDF
      25.06.2020

    • TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 39-20 - Verfahrensvorschlag Zusammenspiel Strategische Planung, Mittelfristige Finanzplanung und Eckwerteplanung des Haushalts
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      Info: 49 KB | PDF
      25.06.2020

    • TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 40-20 - Dekade zum Reformationsfest 2034 - 10 mutige Schritte für eine Kirche im Aufbruch
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      25.06.2020

Dritter Sitzungstag startet mit Andacht, Grußwort sowie Beratung und Beschluss zu TOP 4

Bischof Leon Novak, Evangelische Kirche AB SlowenienWenke Böhm/elk-wue.de

Der Bischof der Evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in Slowenien, Leon Novak beschreibt in seinem Grußwort die Folgen der Corona-Pandemie in Slowenien, und erinnert daran, Gott gegenüber dankbar zu sein. "Überall wo wir Gott Dank sagen, vertrauen wir uns dem an,  der alle Fäden in der Hand hält." 

 

Der Geschäftsführende Ausschuss hat gestern Abend getagt und einen Antrag zum weiteren Umgang mit der Geschäftsordnung (TOP 4) erarbeitet. Deshalb bringt Matthias Hanßmann einen Antrag zur Änderung der Tagesordnung ein. Demnach wird vor dem TOP 15 der Antrag 55/20 beraten und abgestimmt.

Dieser Antrag heilt die durch den am Donnerstag entstanden Situation, dass die audiovisuelle Zusammenkunft und Beschlußmöglichkeit für Ausschüsse nicht mehr möglich sind. Der Antrag wird angenommen.

TOP 15 – Kirchliches Gesetz zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes und des Pfarrbesoldungsgesetzes

Rechtsdezernent Oberkirchenrat Dr. Michael FrischWenke Böhm/elk-wue.de

Bei diesem Gesetzentwurf gehe es um zwei verschiedene Regelungsbereiche, erklärte Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch in seinem Bericht bei der Einbringung des Gesetzentwurfs.

Zum einen sollen Nachteile bei der Rückkehr in den Pfarrdienst vermieden werden, wenn der Verlust der Pfarrstelle durch Eltern- oder Pflegezeit bedingt war. Das könne durch Besitzstandregelungen erreicht werden, erklärte Frisch und entspricht Europarecht und dem Recht der EKD. Das könnte z.B. mit einem sogenannten Übergangsgeld erreicht werden. Verliert eine Pfarrerin oder ein Pfarrer die Pfarrstelle aufgrund von Pflege- oder Elternzeit, dann soll ein Übergangsgeld in Höhe des Grundgehalts der bisherigen Besoldungsstufe gezahlt werden.

Der zweite Regelungsbereich beziehe sich auf die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs oder einer Anfechtungsklage gegen statusverändernde Verwaltungsakte, so Frisch weiter. Damit werde das Württembergische Pfarrgesetz an das Recht der EKD angepasst. Wenn z. B. eine Pfarrerin oder ein Pfarrer aus dem Probedienstverhältnis entlassen werden soll. Dann hat ein Widerspruch oder eine Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung. Das gelte auch für Kirchenbeamte im Widerrufsdienstverhältnis und für Pfarrerinnen und Pfarrer im Lebenszeitdienstverhältnis.

Präzisierungsvorschläge der Pfarrervertretung wurden in den Entwurf mit eingearbeitet. Die Synode hat den Entwurf in den Rechtsausschuss verwiesen.


    • TOP 15 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Württembergischen Pfarrergesetzes und des Pfarrbesoldungsgesetzes - Bericht OKR - Dr. Michael Frisch
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      30.06.2020

    • TOP 15 - Beilage 4 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Württembergischen Pfarrergesetzes und des Pfarrbesoldungsgesetzes
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      25.06.2020

Synodale diskutieren über Mitgliederprojektion - Austritt hat oft finanzielle Gründe

Synodale diskutieren über Mitgliederprojektion - Austritt hat oft finanzielle Gründe

Dr. Fabian PetersWenke Böhm/elk-wue.de

Diskussionsbedarf sieht die 16. Synode angesichts der Ergebnisse der Freiburger Studie zur Entwicklung von Mitgliedszahlen und Kirchensteueraufkommen in den kommenden Jahrzehnten. Dr. Fabian Peters (Referat 7.1) überbrachte die wenig hoffnungsfrohe Botschaft, dass sich die Mitgliederzahl der Evangelischen Landeskirche in Württemberg Hochrechnungen zufolge bis zum Jahr 2060 auf knapp eine Million reduziert. Das entspricht mehr als einer Halbierung seit 2017. Auch die Kirchensteuerkraft reduziere sich um gut die Hälfte.

Aufgrund des demografischen Wandels wird die Zahl der Kirchenmitglieder der Württembergischen Landeskirche bis 2060 um 27 Prozentpunkte abnehmen. Weitere 24 Prozentpunkte des Mitgliederrückgangs sind auf kirchenspezifische Faktoren zurückzuführen, etwa weniger Taufen und mehr Austritte.

Während die Jahrgangsstärken vom 15. bis zum 21. Lebensjahr quasi unverändert großbleiben, ändert sich das ab dem 22. Lebensjahr: Rein rechnerisch treten danach bis zum 31. Lebensjahr 30 Prozent der evangelisch getauften Männer und 23 Prozent der evangelisch getauften Frauen aus der Kirche aus. Danach fallen die Austrittsverluste geringer aus.

Mehr als 90 Prozent der Kirchenaustritte erfolgen während des Arbeitslebens, wenn die finanziellen Anreize für einen Austritt am höchsten sind. Besonders deutlich wird dies in der Phase der höchsten Austrittswahrscheinlichkeit zwischen 20 und 35 Jahren. Diese fällt in der Regel mit dem Eintritt in das Berufsleben und damit der ersten Kirchensteuerzahlung zusammen.

 

Kai Münzing, Vorsitzender des Ausschusses für Kirchen- und GemeindeentwicklungGottfried Stoppel/elk-wue.de

Lebhafte Diskussion im Anschluss

Der große Gesprächsbedarf der Synodalen zu den Zahlen zeigte sich in einer sehr langen Rednerliste. Neben grundsätzlichen Beiträgen zur Sinnhaftigkeit solcher weit in die Zukunft reichenden Projektionen überwog bei den Synodalen die Fragen nach den Ursachen und Konzepten. Viele Redner brachten auch persönliche Erfahrungen ein.

Für die Gruppe der häufig Austretenden sprach etwa Priska Steeb (Tübingen): „Natürlich muss ich mich fragen: Was nutzt es mir, in dieser Kirche zu sein – wo ich so vieles nicht verstehe.“ Sie sei in den vergangenen sieben Jahre vier Mal umgezogen. „Ein einziges Mal habe ich überhaupt einen Brief von der Kirchengemeinde bekommen.“ Was die Meisten allerdings bekämen, sei ein Kirchensteuerbescheid - „und das ist viel zu wenig“.

Schwierige Erfahrung einer 21-Jährigen schilderte Marion Blessing (Böblingen, Herrenberg): Die junge Frau habe sich nach Jungschar, Konfi und Jugendkreis zum Austritt entschieden. Auf die Frage des Pfarrers, ob sie sich diesen Austritt gut überlegt habe, habe sie einen zwei Seiten langen Brief geschrieben - ihm erklärt, dass sie ihren Platz in der Kirchengemeinde nicht mehr finde, die Kirche ihr wie ein einziges Regelwerk vorkomme, sie mit der Liturgie nicht zurechtkomme.  „Die Antwort des Pfarrers fehlt bis heute.“

„Ein Weg, den wir weitergehen müssen"

Von einer besonderen Begegnung berichtet Holger Stähle (Künzelsau, Schwäbisch Hall, Gaildorf): „Ich habe vor der Synode einen 30-Jährigen zum Geburtstag besucht. Er stand zunächst so fassungslos über den Besuch vor mir, wie ich nicht wusste, was ich ihm sagen sollte.“ Doch es sei dann ein sehr schönes Gespräch geworden: „Ich habe gemerkt, das ist ein Weg, den wir weitergehen müssen.“

Tobi Wörner (Stuttgart) schilderte seine Erfahrungen mit dem Jesustreff: „Das Zauberwort war Gemeinschaft oder Freundschaft.“ Der Weg fühle über das gemeinsame Erleben von Spiritualität. 

Mit einer These trat Thorsten Volz (Freudenstadt, Sulz/Neckar) an: „Wir reden von der Zukunft 2060 und kennen doch unsere Gegenwart nicht: Wer weiß, welche Bedürfnisse Jugendliche heute haben?“ Und er fragte weiter: „Wo sind wir bei der Arbeit, wo die Menschen die meiste Zeit sind? Wo haben wir Anknüpfungspunkte für Singles?“

Taufe nicht gleich Kirchenmitgliedschaft

Matthias Hanßmann (Vaihingen/Enz, Mühlacker) griff das Bild des Landeskirchen-Ballons auf, das Finanzdezernent Kastrup am Vortag in seiner Rede zur Mittelfristigen Finanzplanung verwendet hatte: „Ich bin überzeugt, dass im Ballonkorb drei Millionen Menschen sitzen.“ Er machte deutlich, dass Mitgliedschaft und Taufe nicht das Gleiche ist. „Sie können aus der Kirche austreten, aber nicht aus der Taufe.“ Man müsse diese Menschen fragen: „Ist es nicht ein toller Ballon?“ Und sie ermutigen, in der Mannschaft mitzumachen. 

Ute Mayer (Leonberg, Ditzingen) lenkte den Blick auf die Menschen: „Wir haben die Kontakte, wir treffen die Menschen im realen Leben. Gebe ich das weiter, dass ich eine Hoffnung über den Tod hinaus habe?“

Auf die gesamtgesellschaftliche Entwicklung blickte Ernst-Wilhelm Gohl (Ulm): „Wir leben in einer Welt der Singularität.“ Zeitungen und Parteien erlebten heute Ähnliches wie die Kirche.

Mut für die kleinen Schritte

Vor der ewigen Suche nach Patentrezepten warnte Sabine Foth (Stuttgart), Präsidentin der Landessynode: „Aus meiner Sicht gibt es diese nicht. Ich möchte uns aber auch Mut machen für die kleinen Schritte, die wir oft aus den Augen verlieren.“

Der Vorsitzender des Ausschusses für Kirche und Gemeindeentwicklung, Kai Münzing (Urach, Münsingen), sicherte zu: „Wir werden uns mit dem Thema auseinandersetzen.“ Dabei würde der Ausschuss sowohl die Gruppe der 20- bis 35-Jährigen als auch die Gruppe der 54- bis 60-Jährigen in den Fokus nehmen. Doch: „Einfache Antworten wird es nicht geben.“


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30.06.2020

TOP 16 - Langfristige Projektion der Kirchenmitglieder und des Kirchensteueraufkommens in Württemberg - Bericht OKR - Dr. Fabian Peters

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04.07.2020

TOP 16 - Langfristige Projektion der Kirchenmitglieder und des Kirchensteueraufkommens in Württemberg - Bericht OKR - PowerPoint Dr. Fabian Peters

TOP 17 – Überarbeitung der Einführungsagende

Den Antrag zur Überarbeitung der Einführungsagende habe es schon zu Beginn der 15. Landessynode gegeben, erklärte Hellger Koepff, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses in seinem Bericht. Die Bearbeitung sei aber zeitlich bis Ende 2019 nicht zu schaffen gewesen. Deshalb habe der Theologische Ausschuss den gleich lautenden Antrag 11/20 beraten und sei sich schnell einig gewesen, dass auch diese Agende dringend überarbeitet werden müsse, erläuterte Koepff.

Die Einführungsagende liege in der Ausgabe von 1985 vor. Damit seien wir mittlerweile eine Generation weiter. Dieser Text könne den immensen Wandel in der Gesellschaft nicht im Blick haben, heißt es dazu in dem Antrag.

Auch Abschiede sind wichtig

Das sieht auch der Theologische Ausschuss so und befürwortet die Überarbeitung der Einführungsagende. Die UEK (Union Evangelischer Kirchen in der EKD) und die VELKD (Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands) hätten da schon vorgearbeitet, erklärte Koepff weiter. „Diese Agenden wurden betitelt „Berufung-Einführung-Verabschiedung“. Damit würde auch das Thema Verabschiedung oder ‚Entpflichtung‘ aufgenommen. Das gebe es schon in der Landeskirche ,und es sei dem Theologischen Ausschuss ein Anliegen, dass auch ein Abschied liturgisch und geistlich begangen werden könne, so Koepff.

Deshalb schlägt der Theologische Ausschuss vor, den Erarbeitungsprozess gemeinsam zu beginnen. Oberkirchenrat, Theologischer Ausschuss und Liturgische Kommission könnten so die Erwartungen und Überlegungen zusammentragen und in den Entstehungsprozess einspeisen.

Die Synode hat dem Antrag 11/20 zugestimmt. Die Einführungsagende soll überarbeitet werden.


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30.06.2020

TOP 17 - Überarbeitung der Einführungsagende - Bericht des Theologischen Ausschusses - Vorsitzender Hellger Koepff

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29.06.2020

TOP 17 - Selbständiger Antrag Nr. 11-20_Überarbeitung der Einführungsagende

TOP 18 – Theologische Bewertung von Abendmahlsfeiern in medialer Form

Hellger Koepff, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses, spricht zum Abendmahl in medialer Form. Wenke Böhm/elk-wue.de

TOP 18 – Theologische Bewertung von Abendmahlsfeiern in medialer Form

„[…] wir konnten die Frage weder wirklich bearbeiten und können erst recht keine „Lösungen“ präsentieren.“ Das musste Hellger Koepff, der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses am Anfang seines Berichtes zugeben. Die erste Sitzung des Theologischen Ausschusses zu diesem Thema habe gezeigt, wie facettenreich dieses Thema sei, erklärte er. Es reiche von den großen theologischen Grundsatzfragen, bis hin zu Fragen der Digitalisierung und wie sich Gemeinde und Gemeinschaft dabei verändere. Die neueste midi-Studie zeige, dass rund 20% der württembergischen Gemeinden digitale Abendmahlsfeiern angeboten hätten. Diese Zahl liege aber vermutlich noch höher führte Koepff weiter aus.

Drei Impulse als Grundlage

Der Theologische Ausschuss befasste sich in seiner Sitzung mit drei Impulsen: Von Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel, von Prof. Dr. Jürgen Kampmann und von Steffen Kern.

Biblische Grundlagen und reformatorische Bekenntnisse

Heckel frage nach den biblischen Grundlagen, den Zeugnissen der reformatorischen Bekenntnisse und den spezifisch württembergischen Traditionslinien, fasste Koepff zusammen. Auch dürfe man die ökumenische Dimension nicht außer Acht lassen. „Ziel sei eine gestärkte Abendmahlskultur, eine Profilierung des Verständnisses und die Klärung der Frage einer Feier in der digitalisierten Welt.“

Einsetzungsworte und Elemente sind nicht trennbar

Kampmann betone, dass die Einsetzungsworte und Elemente des Abendmahls unlöslich zusammengehören. Bei medialen Abendmahlsfeiern fehle ein wesentliches Merkmal des Abendmahlsgeschehens: die Anteilhabe an dem einen Brot und Leib und dem einen Kelch und Blut. Es gebe keine Weisung in der Bibel, die das Abendmahl auf die nicht Anwesenden ausdehne, erklärte Koepff. Noch komplexer werde das Thema, wenn man Zeitunterschiede mit einbeziehe. So könnte man Abendmahl feiern mit Menschen, die schon verstorben sind.

Gottes Wort und Geist sind grenzenlos

Kern dagegen gehe davon aus, dass die Gemeindeerfahrung bei Videogottesdiensten zwar von anderer Art sind, als herkömmliche Gottesdienste. Dass sie dem Wesen nach aber gleich und damit „echte Gottesdienste“ seien. Virtuelle Gottesdiensträume seien mittlerweile etabliert und müssen mit bedacht werden, fasste Koepff zusammen. Wenn hier das Abendmahl im Glauben empfangen werde, dann empfange man Christus selbst. Dem Wirken von Wort und Geist seien keine Grenzen gesetzt durch Raum oder Zeit. Kern sehe drei Möglichkeiten des Feierns. Passiv, die Unterbrechung der Aufzeichnung, um in der Hausgemeinschaft zu feiern oder die Gottesdienstbesucher empfangen die Einsetzungsworte, haben aber Brot und Wein selber bereitgestellt.

Noch mehr Fragen

Aus diesen drei Impulsen ergebe sich die Komplexität der Fragestellungen, resümierte Koepff. Darunter z. B.:

  • Wie ist das Verhältnis der Materialität zwischen den Elementen, den Worten und den Empfangenden?
  • Gilt das ‚hoc est‘ von ‚dies ist mein Leib/Blut‘ auch für Brot und Wein an einem anderen Ort und zu einer anderen Zeit?
  • Wird die neue Gemeinschaft des Leibes Christi auch über audiovisuelle Kommunikation konstituiert?
  • Ist auch ein „Abendmahl on demand“ vorstellbar?
  • Wie können wir auch ökumenisch anschlussfähig bleiben?

Dazu komme noch, was Digitalisierung überhaupt für Kirche bedeute. Es sei aber auch eine Chance an diesem Thema zu arbeiten – auch auf kirchenleitender Ebene, um Bewegungen ‚von der Basis‘ ernst zu nehmen. Deshalb bringe Steffen Kern einen selbstständigen Antrag ein, um genau dieses Dranbleiben zu ermöglichen.

Wie geht es weiter?

Neben dem angesprochenen Antrag Nr. 42/20 gibt es noch zwei weitere Anträge, die sich mit diesem komplexen Thema befassen, die Anträge 41/20 und 43/20. Alle drei Anträge sehen die Notwendigkeit der Klärung des Themas unter den schon genannten Aspekten. Der Bedarf und die Nachfrage während des Corona-Lockdowns waren sehr groß. Unsere Gesellschaft hat sich aber auch insgesamt verändert, so dass die Fragen nach Gemeinde, Gemeinschaft und eben nach der Feier des Abendmahls geklärt werden müssen.

Auch in der auf den Bericht folgenden Aussprache wurde deutlich, wie komplex das Thema ist. Alle Aspekte der Gemeindearbeit und der Theologie spielen in dieses Thema mit hinein. Und es wurde deutlich, dass es um eine Regelung in Ausnahmesituationen gehe.

Matthias Böhler (Besigheim, Brackenheim) betonte, dass er sich in der besonderen Corona-Situation gewünscht hätte, dass der Oberkirchenrat eine pragmatische Lösung findet. Und sich gerade in der Passionszeit nicht hinter dem Gesetzestext versteckte. Denn viele Kirchenmitglieder hätten nicht verstanden, warum das so ein Problem ist.

Rainer Köpf (Schorndorf, Schwäbisch Gmünd) gab zu: „Ich gehöre zu den 20 %, die in den Ostertagen das Abendmahl medial gefeiert haben.“ Für ihn gehörten drei Dinge zum Abendmahl: Ein Wort von außen – das gebe es. Die Realität der Gaben – die gebe es auch. Und der Glaube. Er habe um der Liebe willen aus seelsorgerlichen Gründen Abendmahl gefeiert.

Landesbischof Frank Otfried July zeigte sich über die heftigen Reaktionen überrascht: „Mich hat überrascht, dass der Oberkirchenrat so behandelt worden ist, als ob die Situation die wäre, dass wir in Württemberg das Online-Abendmahl längst eingeführt hätten.“ Er freue sich aber über dieses Interesse. Jetzt sei der Zeitpunkt dafür, diese Fragen zu klären.

Philip Jägle (Ravensburg, Biberach) betonte, dass höchste Vorsicht geboten sei. Das Verwalten der Sakramente dürfe man auch nicht nur als 'Begrenzen' anschauen. Beim Abendmahl vermischten sich verschiedene Themen. In der Medienwelt vermischen sich auch das Digitale und das Reale, vor allem bei jüngeren Menschen. Deshalb verstverstünden sie das Problem nicht.

Dr. Antje Fetzer (Waiblingen, Backnang) machte noch auf ein weiteres Problem aufmerksam: Sie habe den Zugang zum Abendmahl im Studium in der Ökumene gefunden. Sie habe sich als Single gefragt, warum am Karfreitag die einzige Möglichkeit, das Abendmahl legal zu feiern, die Hausgemeinschaft gewesen ist. Das habe ihr sehr gefehlt.

Susanne Jäckle-Weckert (Weinsberg, Neuenstadt, Öhringen) wies darauf hin, dass das Abendmahl den ganzen Menschen auf ganz unterschiedlichen Ebenen anspreche. Dafür könne das medial gefeierte Abendmahl eine Anleitung sein, vor allem für die Menschen, die sich das allein nicht trauten.

Es kam auch die Frage auf, ob die Frage des Abendmahl via Medien überhaupt gerelt werden müsse, weil diese Form der Abendmahlfeier nicht zum 'öffentlichen Handeln' der Kirche gehöre, die durch Agenden geregelt seien. Ebenso votierten viele Diskutanten dafür,  bald wieder in den Gottesdiensten Abendmahlsfeiern zu ermöglichen. Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel erklärte, dass eine AG Abendmahl zusammen mit der badischen Landeskirche eingesetzt sei und sich mit diesen Fragen befasse. 

Hellger Koepff brachte auch einen Studientag für die ganze Synode mit ins Spiel. Ein Studientag, bei dem der Austausch im Vordergrund stehen soll.

Alle drei Anträge zur Abendmahlsfrage verwiesen die Synodalen an den theologischen Ausschuss.


    • TOP 18 - Theologische Bewertung von Abendmahlsfeiern in medialer Form - Bericht des Theologischen Ausschusses - Vorsitzender Hellger Koepff
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      30.06.2020

    • TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 41-20 - Online Abendmahl
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      25.06.2020

    • TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 42-20 - Abendmahl im Kontext von Video-Gottesdiensten
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      25.06.2020

    • TOP 08 - Selbständiger Antrag Nr. 43-20 - Prüfung einer Austeilung des Abendmahls per Videoübertragung und Erstellung einer Handreichung dafür
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      25.06.2020

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      10.07.2020

    • Tagesordnung Sommersynode 2020
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      03.07.2020