Das war die Sommertagung 2019

Die Landessynode tagte vom 4. bis 6. Juli in Stuttgart

Von Donnerstag bis Samstag, 4. bis 6. Juli, hat im Stuttgarter Hospitalhof die Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg getagt. Die Tagesordnung und alle weiteren Informationen zur Sommertagung finden Sie hier.

Die Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ist zu ihrer dreitägigen Sommertagung zusammengekommen.Siegfried Denzel/EMH

Berichterstattung

Unten finden Sie alles rund um das Geschehen im Hospitalhof bei der Sommertagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode.

Eröffnung der Sommersynode

Mit einem Gottesdienst in der Hospitalkirche Stuttgart haben die Synodalen sowie die Mitglieder des Oberkirchenrats am Donnerstagmorgen die Sommertagung eröffnet.

Dekanin Kerstin Vogel-Hinrichs predigte über den Monatsspruch für Juli: „Ein jeder Mensch sei schnell zum Hören, langsam zum Reden, langsam zum Zorn." (Jakobus 1,19).

Für die Gestaltung des Gottesdienstes war dieses Mal der Gesprächskreis Offene Kirche zuständig.

    • Predigt zum Auftakt der Landessynode - zum Monatsspruch Juli aus Jakobus 1,19 ff
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      06.07.2019


TOP 1 - Entscheidungen am Beginn und am Ende des Lebens

Im April hat der Bundestag über die Aufnahme eines nichtinvasiven Pränataltests als Kassenleistung für sogenannte Risikoschwangere beraten. Der Test kann erkennen, ob bestimmte Chromosomen-Störungen beim Kind vorliegen.  

Ein weiterer Vorteil gegenüber der bisher gängigen und von Krankenkassen finanzierten Fruchtwasseruntersuchung: Es besteht kein Risiko einer Fehlgeburt.  

Die Einführung des Tests als Kassenleistung werfe verschiedene ethische Fragen auf, so Dieter Kaufmann, Oberkirchenrat und Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. „Für die einen ist er ein Beitrag zu mehr Selbstbestimmung der Frauen. Für die anderen ist er ein „sozialer Kollateralschaden", weil er das ohnehin in unserer Gesellschaft vorhandene Bild, dass ein Kind mit Down-Synodrom doch nicht mehr sein müsse, verstärken und die Schwangerschaft auf Probe zum sozialen Standard werden könnte." 

Die Leistungsfähigkeit eines Menschen dürfe aus Sicht der Kirche nicht zum Kriterium für lebenswertes Leben werden. Zudem stelle sich zunehmend die Frage, wie das „Recht auf Nichtwissen“ weiterhin gewahrt wird.  

Verantwortung bei Kirche und Diakonie 

Kirche und Diakonie haben hier eine besondere Verantwortung, auf ein lebensfreundliches Umfeld hinzuwirken betonte Kaufmann. Wenn Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft Teilhabe erleben und deren Eltern Unterstützungs- und Entlastungsangebote erhalten, könne es werdenden Eltern erleichtert werden, ihr Kind anzunehmen.  

Die gesellschaftlichen Rahmenbedingen müssen sich dahin verschieben, dass Unterstützungsmöglichkeiten nicht mehr erkämpfen werden müssen, sondern diese selbstverständlich und unbürokratisch angeboten bekommen. Der landeskirchliche Aktionsplan „Inklusion leben“ ist bereits ein guter Start, um die Teilhabegerechtigkeit zu verbessern. 

Auch beim Sterben: Achtung vor dem Leben 

Die Achtung vor dem Leben betrifft aber nicht nur das Leben am Anfang, sondern auch, wenn es auf das Sterben zugeht. „Wir sind also auch bei diesem Thema an der Frage, in welcher Gesellschaft wollen wir leben, für wen denken wir Entwicklungen und Angebote mit? Vor allem und in erster Linie für den fitten und zahlungskräftigen Single, der sich auf alles schnell einstellen kann, oder eben für die Menschen, die in ihrer Besonderheit und den damit verbundenen Ansprüchen eben auch zu uns gehören?“, sagt Markus Mörike, Vorsitzender des Ausschusses für Diakonie.  

Die geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland bisher verboten. Dagegen haben Ärzte, erkrankte Menschen und Sterbehilfevereine Verfassungsbeschwerde erhoben. Im April wurde im Bundesverfassungsgericht darüber verhandelt. Die Entscheidung wird in diesem Herbst erwartet.  

Unverfügbares Geschenk 

Auch die gesellschaftliche Debatte zur Sterbehilfe wird in Deutschland zunehmend intensiver. Inzwischen befürwortet eine große Mehrheit das Recht auf ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung, auch unter Christen liegen hohe Zustimmungswerte vor. Nach christlichem Verständnis bleibt aber das Leben ein unverfügbares Geschenk, das in allen Phasen zu schützen und zu umsorgen ist.  

In der Diakonie gibt es viele Dienste und Einrichtungen, die Menschen im Sterben begleiten. Auch Pfarrer unterstützen in der Seelsorge sterbende Menschen und ihrer Angehörigen. Besonders hervorzuheben ist die Hospizbewegung. Hospize lassen Menschen im Sterben nicht allein.  

Integration des Sterbens in das Leben 

Sie setzen in ihrem Dienst auf die individuelle Begleitung von Menschen im Sterben und fördern die Integration von Sterben und Tod in das Leben. 

Die ethischen Fragen zum Beginn und an das Ende des Lebens lassen sich nicht trennen. „Ich bin überzeugt: Wie wir am Anfang des Lebens auf Krankheit und Behinderung schauen, hat eine Bedeutung dafür, wie wir im Laufe des Lebens und am Lebensende unsere je eigene Hilfsbedürftigkeit und Gebrechlichkeit ansehen“, betonte Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, der zugleich Vorstandsvorsitzender der Diakonie Württemberg ist. Pränataldiagnostik sei nicht nur ein Thema für medizinische Fachleute und werdende Eltern, sondern für die gesamte Gesellschaft. 

Die Debatte

In der Debatte nach den Berichten zu „Entscheidungen am Beginn und am Ende des Lebens" betonte der Synodale Dr. Harald Kretschmer (Offene Kirche), dass „ethische Fragen sich nicht auf die Finanzierung des Tests begrenzen lassen. Der ungefährlichere Test darf nicht nur den Wohlhabenden zustehen.“ 

In der Debatte kam zur Sprache, welche gesellschaftliche Auswirkungen der Test als Kassenleistungen haben kann. „Wenn wir an den Anfang des Lebens gehen, werden wir auch beim Ende des Lebens nicht Halt machen. Wenn unsere Gesellschaft sich vor allem von der Wirtschaftlichkeit leiten lässt, wächst der Druck auf die Einzelnen und die Familien“, mahnte Margarete Mühlbauer (Evangelium Kirche).

Ute Mayer (Lebendige Gemeinde) bekräftigte diesen Gedanken: „Inklusion beginnt bereits im Mutterleib. Wir sollten den Blick auch auf die pflegenden Angehörigen und Mütter lenken. Diese Familien leben den Alltag mit ihren Kindern.“

    • TOP 01 - Entscheidungen am Beginn und am Ende des Lebens - Bericht des Ausschusses für Diakonie
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      02.07.2019

    • TOP 01 - Entscheidungen am Beginn und am Ende des Lebens - Bericht des Oberkirchenrats
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      02.07.2019


TOP 2 - Abschlussbericht I Diakonat 

Bericht des Oberkirchenrats

In den vergangenen fünf Jahren hat sich der Oberkirchenrat im Auftrag der Landessynode intensiv mit der Zukunftsfähigkeit des Diakonats befasst. Dabei ging es vor allem um die Aus- und Weiterbildung von Diakoninnen und Diakonen, um Personalentwicklung und Anstellungsfragen. Oberkirchenrat Dr. Norbert Lurz stellte den Synodalen den Abschlussbericht für das Maßnahmepaket I Diakonat vor.  

Zentrum Diakonat

Seit September 2014 gibt es das neu geschaffene Zentrum Diakonat in der Landeskirche. Dort laufen die Fort- und Weiterbildung sowie die Begleitung der Berufsgruppen und die konzeptionellen Überlegungen zum Diakonat zusammen.

Die Mitarbeitenden des Zentrums sind Ansprechpartner für Diakoninnen und Diakone in verschiedenen Arbeitsfeldern und beraten Kirchenbezirke zum Thema Diakonatspläne sowie landeskirchliche Projekte und bieten selbst verschiedene Weiterbildungen an. Problematisch sei, dass wegen dieser Aufgabenfülle die Personalausstattung nur „knapp ausreichend" sei, erklärte Lurz. 

Personalentwicklungskonzept

Im Dezember 2019 soll ein landeskirchliches Personalentwicklungskonzept für Diakonnen und Diakone eingeführt werden. Ergänzt wird das Konzept durch einen Personalentwicklungs-Fonds. Ziel sei, „den berufsbiographischen Weg dauerhaft zu begleiten und mit entsprechenden Fort- und Weiterbildungsangeboten zu entwickeln“, betonte Lurz.

Dazu werden Leitfäden für Personalverantwortliche im Bereich der Landeskirche und Diakonie erstellt.

Neue Beauftragte

Eine neue Beauftragte für Diakonische Einrichtungen und Dienste dient als Ansprechpartnerin für Diakoninnen und Diakone sowie für Einrichtungsleitungen im Bereich der Diakonie. Das Angebot der Landeskirche, Diakoninnen und Diakone zentral anzustellen, werde von den Anstellungsträgern, etwa den Kirchenbezirken, bisher allerdings nicht angenommen: „Die Beratungsgespräche haben gezeigt, dass die Schwierigkeiten der Personalfälle im Blick auf Bedarfe nach Stellenwechseln in der Regel im gleichen Kirchenbezirk damit nicht geschaffen werden können", heißt es im Redemanuskript.

Elf Projekte

Um das Diakonat stärker im Gemeinwesen zu platzieren, sind in den vergangenen Jahren insgesamt elf Projekte gefördert worden, beispielsweise in der Flüchtlings- und Jugendarbeit, im Bereich Ehrenamt und generationenübergreifendes Leben. Die Projekte hätten gezeigt, dass die Kirche als zivilgesellschaftlicher Akteur wahrgenommen werde. Allerdings sei Projektarbeit für Haupt- und Ehrenamtliche sehr aufwendig und aufgrund kurzer Laufzeiten nicht immer nachhaltig, so Lurz. 

Lurz regte einen Leitbildprozess an, um ein gemeinsames Verständnis des Diakonats zu entwickeln. Dass dies nötig sei, habe die Evaluation der Projekte gezeigt. Vor allem in Hinblick auf eine künftige stärkere Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen in der Landeskirche sei es wichtig, die jeweiligen Rollen von Pfarrdienst und Diakonat in Abgrenzung zueinander zu klären, erklärte Lurz.  

Bericht des Ausschusses für Diakonie 

Das Diakoninnen- und Diakonengesetz muss überarbeitet werden. Darauf wies Martin Allmendinger vom Ausschuss für Diakonie hin. Es gehe nicht darum, den Berufsstand mit dem Pfarrberuf gleichzustellen, sagte Martin Allmendinger vor der Synode.

Dennoch sollte ein besonderes Augenmerk auf den Verkündigungsauftrag gelegt werden. Erste Ergebnisse der Überarbeitung sollen bei einer der ersten Synodaltagungen der 16. Landessynode präsentiert werden; diese wird im Dezember gewählt. Allmendinger plädierte zudem dafür, das Diakonat nicht nur finanziell abzusichern, sondern es in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen deutlich zu platzieren sowie einen Diakonatsplan als Personalentwicklungskonzept zu erstellen.  

    • TOP 02 - Abschlussbericht Maßnahmepaket I Diakonat - Bericht des Oberkirchenrats
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      02.07.2019

    • TOP 02 - Abschlussbericht Maßnahmepaket I Diakonat - Bericht des Ausschusses für Diakonie
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      02.07.2019


TOP 03 - Langfristige Projektion der Kirchenmitglieder und des Kirchensteueraufkommens in Württemberg

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg wird wohl schrumpfen - ebenso wie die alle anderen evangelischen Landeskirchen und katholischen Diözesen in Deutschland. Das war die zentrale Botschaft von Fabian Peters vom Forschungszentrum „Generationenverträge" an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Fabian Peters vom Forschungszentrum „Generationenverträge" an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg stellte der Landessynode die Projektion zur Entwicklung von Mitgliederzahlen und Kirchensteuereinnahmen vor.Siegfried Denzel/EMH

„Nachlassende Kirchenverbundenheit"

Bis zum Jahr 2060 werde die Zahl der Kirchenmitglieder in Württemberg allein aus demographischen Gründen von aktuell rund zwei Millionen auf etwa 1,5 Millionen sinken, sagte er den Synodalen während der Sommertagung im Hospitalhof voraus. Weitere 500.000 werde die Landeskirche aufgrund von anderen Faktoren verlieren: Es geht um eine „nachlassende Kirchenverbundenheit", konstatierte Peters, der zugleich Mitglied der Badischen Landessynode ist.

Weniger Taufen, weniger Konfirmationen sowie eine gerade in der Altersgruppe zwischen 14 und 31 Jahren hohe Neigung zum Kirchenaustritt verstärkten also das demographische Problem, hat Peters bei der Auswertung von Bevölkerungsprognosen und kirchlicher Daten festgestellt.

Empfehlungen

Während er die Demographie als eine „feste Größe" ansah („die werden Sie nicht aufhalten können"), sieht er für die Kirche Potenzial bei der Mitgliedergewinnung und -betreuung: „Laden Sie wirklich ausreichend Eltern ein zur Taufe ihrer Kinder?" nannte er ein Beispiel.

Auch gelte es, Jugendliche und junge Erwachsene intensiver einzubinden. Insgesamt sieht Peters hier ein „Potenzial" von rund 100.000 Mitgliedern, die der Landeskirche dadurch erhalten bleiben können.

Und nicht nur das: Es geht dabei auch um Kirchensteuereinnahmen. Würde die Projektion im Jahr 2060 tatsächlich Realität, dann würden der Landeskirche laut Peters im Vergleich zu ihrer heutigen Finanzstärke sogar 52 Prozent fehlen.

Die Voten der Geprächskreise

Die Vertreter der verschiedenen Gesprächskreise beurteilten die Projektion zum Teil völlig unterschiedlich: Während Ernst-Wilhelm Gohl als Vertreter von „Evangelium und Kirche" den Autoren der Prognose methodische Schwächen vorhielt („es projiziert auch niemand Wahlergebnisse einer Partei in die nächsten 41 Jahre"), sprach Elke Dangelmaier-Vincon (Offene Kirche) von einem „längst überfälligen Weckruf": Die Vertreter der Kirche seien gefordert, „genauer hinzuschauen, wo wir den Kontakt verloren haben". Und: „Wo gehen wir auf unsere Mitglieder zu?" Ihr Rat: Pfarrerinnen und Pfarrer müssten sich noch stärker als bisher „unter die Leute mischen" - ohne aber in Aktionismus zu verfallen

Ralf Albrecht („Lebendige Gemeinde") appellierte, angesichts der Freiburger Prognose „nicht wie das Kaninchen vor der Schlange zu erstarren". Er sah enorme Herausforderungen für die Angehörigen der kirchlichen Berufe und empfahl, „mehr auf die Jüngeren zu hören". Außerdem regte er „neue Formen der Verkündigung" an, damit „die Kirche ihre besten Jahre noch vor sich hat".

Tobi Wörner („Kirche für morgen") bezeichnete die Freiburger Studie als „Einladung zum Weiterdenken". Denn die Kirche sei stark genug, um „etwas bewegen" zu können. So sprach er von „kirchlichen Startups" und der Notwendigkeit, auch „schräge" Projekte auszuprobieren, die sich am Ende vielleich nicht als Erfolg erweisen.

Dagegen hatte Ernst-Wilhelm Gohl beklagt, dass die Projektion „enormen Frust ausgelöst" habe - nicht zuletzt aufgrund des verursachten öffentlichen Wirbels um die Studie. Wirklich Neues habe er darin nicht gefunden: „Wir haben kein Erkenntnisproblem, wir haben ein Umsetzungsproblem."

In der sich anschließenden Diskussion zeigten sich die Synodalen jedoch einig in der Einschätzung, dass sich die Landeskirche einerseits stärker hinterfragen und andererseits mit ihren Angeboten noch stärker auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen müsse. Außerdem: „Wir müssen offensiver damit umgehen, was wir zu bieten haben."

Das sagt der Bischof

In seiner Erwiderung auf Bericht und Diskussion warb Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July dafür, die Kirche auf zwei Beinen stehend zu betrachten: „Das eine Bein heißt Gelassenheit - und das andere Bein ist Bewegung."

Sein Appell an Synodale und kirchliche Mitarbeiter: „Bleiben wir gelassen und gleichzeitig bereit, neue Wege zu suchen."

    • TOP 3 - Langfristige Projektion der Kirchenmitglieder und des Kirchensteueraufkommens in Württemberg (Beilage 102)
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      07.10.2019

    • TOP 03 - Langfristige Projektion der Kirchenmitglieder und des Kirchensteueraufkommens in Württemberg - Votum des Gesprächskreises Lebendigen Gemeinde
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      04.07.2019


TOP 4 - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst 2019 (PSPP)

Die Personalstrukturplanung sei ein differenziertes und bewährtes Planungsinstrument, das als Modellrechnung den Zeitraum von drei Jahrzehnten darstelle. Das erklärte Oberkirchenrat Wolfgang Traub in seinem Bericht zur Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst 2019.

Dabei werden wesentliche Elemente der Personalstrukturplanung zueinander in Beziehung gesetzt, so Traub weiter: Personen und Anzahl der Gemeindeglieder, Personen und Finanzen sowie Personen und deren Beschäftigungsumfang. Dabei betonte Traub, dass die württembergische Landeskirche auch in den kommenden Jahren gute und verlässliche Perspektiven für den Pfarrberuf habe und damit viele junge Menschen einladen und ermutigen könne, Theologie zu studieren und Pfarrerin oder Pfarrer zu werden. Es werde aber auch deutlich, dass weiter intensiv für das Theologiestudium geworben werden müsse. 

Es würden alle Personen, die auf der Liste der Württembergischen Theologiestudierenden geführt werden und für den Pfarrdienst geeignet sind, für eine Aufnahme in die praktische Berufsausbildung eingeplant. Die Beiträge für die Evangelische Ruhegehaltskasse werden im Vergleich zum Jahr 2017 im laufenden Jahr auf 29.283 Euro je Person steigen und auch für 2020 schon mit 34.050 Euro im Haushalt veranschlagt. 

2018 befanden sich 2.009 Pfarrerinnen und Pfarrer mit einem durchschnittlichen Beschäftigungsumfang von 90,4% im Dienst der Landeskirche. 169 Personen waren beurlaubt oder freigestellt. 

Seit 2017 haben sich in der Personalstrukturplanung auch einige Änderungen ergeben, so Traub.

Ampelsystem eingeführt

Die Fortschreibung der Einnahmen aus Kirchensteuermitteln werde seit 2018 jeweils auf dem tatsächlichen Wert der Kirchensteuereinnahmen (netto) fortgeschrieben. Es wurde auf Wunsch der Synode ein Ampelsystem eingeführt, das den landeskirchlichen Anteil der Kirchensteuermittel anzeigt, der für die Finanzierung des Pfarrdienstes vor Ort nötig ist. Ab 51 Prozent stehe die Ampel auf Gelb und ab 61 Prozent auf Rot - das wäre ohne Änderungen ab 2045 der Fall. 

Zahl der Vikare sinkt

Zwischen dem Jahr 2032 und dem Jahr 2040 werde die Zahl der jährlich beginnenden Vikarinnen und Vikaren schrittweise von 46 auf 28 abgesenkt. Die bisherige Zahl beizubehalten, sei weder realistisch noch finanzierbar und damit nicht verantwortbar, erklärte Traub weiter. Daneben sollen über die berufsbegleitende Ausbildung im Pfarramt bis 2025 je Jahrgang zehn Personen aufgenommen werden, über alternative Zugänge wie Masterabschlüsse von 2020 bis 2024 insgesamt 15 Personen. Ab 2019 sollen zudem 15 Pfarrerinnen und Pfarrer im Ruhestand beauftragt werden können. 

Dadurch werden im Jahr 2030 voraussichtlich 1.763 Gemeindeglieder von einer vollbeschäftigten Person betreut. Diese sogenannte Pastorationsdichte wird damit ihren Höchststand erreichen.  

„Nicht lösbare Spannung"

Dr. Karl Hardecker bezeichnete die Personalstrukturplanung für den Theologischen Ausschuss als ein nach wie vor geeignetes Instrument, um Aufnahmezahlen, Gemeindegliederentwicklung und Finanzkraft korrelieren zu können. Allerdings bleibe eine nicht lösbare Spannung, dass die Landeskirche zur Stabilisierung der Versorgung durch den Pfarrdienst Einschnitte vornehmen müsse, die zwar langfristig Planungssicherheit ermögliche, aber mittelfristig im Bereich der „face-to-face Arbeit" zu deutlichen Einschränkungen führe.  

Auch Michael Fritz, Vorsitzender des Finanzausschusses, griff diesen Punkt auf. Die Personalstrukturplanung male ab dem Jahr 2040 ein dramatisches Bild, weil große Teile der Finanzkraft der Landeskirche nur noch für den Pfarrdienst benötigt werden. Deshalb gelte es jetzt, für die Zukunft vorzusorgen. 

Aussprache 

In der Aussprache nach den Berichten zur Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst 2019 (PSPP) wurde deutlich, dass in der PSPP eine „große Sprengkraft“ steckt: „Wir müssen also auch für die nächste Synode den Einstieg in den Einstieg wagen", forderte Hans Leitlein von der Lebendigen Gemeinde.  

Es sei auch wichtig, die Pfarrstellen in Kombination mit dem Religionsunterricht zu sehen. Weniger Pfarrerinnen und Pfarrer bedeuteten auch weniger Religionsunterricht, erinnerte Dr. Harry Jungbauer von Evangelium und Kirche. 

Die Synode hat die Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst 2019 (PSPP) zur Kenntnis genommen.

    • TOP 04 - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - Bericht des Oberkirchenrats
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      02.07.2019

    • TOP 04 - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - Bericht des Finanzauschusses
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      02.07.2019

    • TOP 04 - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - Exceltabelle
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      02.07.2019

    • TOP 04 - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - Verbalteil Teil 1
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      02.07.2019

    • TOP 04 - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - Bericht des Theologischen Ausschusses
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      04.07.2019


TOP 5 - Anpassung der Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst

Der Theologische Ausschuss hat über einen Antrag beraten, die Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst anzupassen, erklärte Dr. Karl Hardecker, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses.

Im Ziel gehe es darum, mehr Pfarrerinnen und Pfarrer in den Pfarrdienst aufzunehmen, die Parameter der Personalstrukturplanung aber unverändert zu lassen. Damit könnte es vielleicht möglich sein, den Pfarrpan 2030 auszusetzen, erklärte Hardecker.

Ampel schneller auf Rot

Dadurch würde die Grenze der Finanzierbarkeit aber nach vorne verschoben. Das heißt, die neu eingeführte Ampel in der Personalstrukturplanung wäre viel schneller auf Rot. Damit biete die Anpassung–genau, wie die Personalstrukturplanung auch–keine Lösung für das Überschreiten der Obergrenze von 49,9 Prozent, so Hardecker.

Unbestritten sei, dass es eine gute Werbung für das Theologiestudium geben müsse und sowohl der Vorbereitungsdienst als auch der Pfarrdienst attraktiv bleiben müsse.

Gerade in diesem Bereich könne auch die Synode Verantwortung übernehmen. Der Argumentationsrahmen des Antrags erschien dem Theologischen Ausschuss als nicht tragfähig genug, um die Schwierigkeiten zu lösen, die er aufwerfe. Deshalb empfehle der Theologische Ausschuss der Landessynode, den Antrag nicht weiterzuverfolgen.

Lebhafte Debatte

Damit aber gab sich der Antragssteller Prof. Dr. Martin Plümicke (Offene Kirche) nicht zufrieden: Er warb noch einmal dafür seinen Antrag. Die PSPP sei die Grundlage für die Pfarrpläne. Deshalb solle man lieber jetzt in die Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst eingreifen, damit bis in die 2030er Jahre keine weiteren Pfarrpläne mehr nötig seien. Jetzt gehe es der Landeskirche finanziell gut, und das würde die Gemeinden entlasten. 

Matthias Hanßmann (Lebendige Gemeinde) widersprach: Auch der Strukturausschuss habe empfohlen, diesen Änderungsantrag nicht weiter zu verfolgen. Auch Professor Dr. Jürgen Kampmann (ohne Gesprächskreis) widersprach. Die Ampel stehe dann noch früher auf Rot als bislang prognostiziert. Jetzt noch einen „Schluck aus der vollen Flasche" zu nehmen, sei nicht nachhaltig, betonte Kampmann.

Das ergänzte Oberkirchenrat Wolfgang Traub als Personaldezernent noch: Das würde die ungleichmäßige Altersstruktur der Pfarrerschaft noch verstärken. 

Die Abstimmung 

Die 98 Mandate umfassende Synode hat den Antrag zur Anpassung der Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst mit deutlicher Mehrheit abgelehnt: Er erhielt nur 20 Ja-Stimmen; zehn Mandatsträger enthielten sich.

    • TOP 05 - Anpassung der Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst
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      02.07.2019


TOP 6 - Nachhaltige Förderung der Kindergartenarbeit

Der bestehende Ausgleichsstock für die Kirchengemeinden soll um 2,2 Millionen Euro erhöht werden. Der Betrag soll die Arbeit in Kindertagesstätten mit 1.000 Euro pro Gruppe fördern. Durch die eingesetzten Kirchensteuermittel soll die religiöse Bildungsarbeit vertieft und das kirchliche Profil der Kindergartenarbeit gestärkt werden. Das betonte der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Jugend, Siegfried Jahn.  

Bei der nachhaltigen Förderung geht es nicht darum, die Kostenträger zu entlasten, „sondern das spezifisch evangelische Konzept und den Qualitätsanspruch finanziell zu stabilisieren“, hob Michael Fritz, Vorsitzender des Finanzausschusses, hervor. Siegfried Jahn und Michael Fritz empfahlen die Zustimmung des Antrages.  

Dieser Empfehlung kam die Synode mit deutlicher Mehrheit auch nach: Nur eine Synodale votierte mit „Nein", außerdem gab es einige Enthaltungen.

Zuvor hatte Ulrike Sämann in der Aussprache darauf hingewiesen, dass evangelische Kindertagesstätten nicht nur frühkindliche Bildung ermöglichen, sondern auch das Recht auf Religion erfüllen.

„Eltern schätzen die Qualität unserer Einrichtungen, und mit dem Förderbeitrag soll die weitere Verbesserung ermöglicht werden“, so Sämann weiter. Kai Münzing wies darauf hin, dass das Ganze zwar ein Kompromiss ist, dennoch seien die jeweils 1.000 Euro eine Entlastung für die Kindertagestätten. 

    • TOP 06 - Nachhaltige Förderung der Kindergartenarbeit - Antrag Nr. 18/19 - Antrag des Finanzauschusses
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      02.07.2019

    • TOP 06 - Nachhaltige Förderung der Kindergartenarbeit - Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend
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      02.07.2019

    • TOP 06 - Nachhaltige Förderung der Kindergartenarbeit - Bericht des Finanzausschusses
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      02.07.2019


TOP 7 - Kirchengesetz zur Einführung von Personalgemeinden auf Kirchenbezirksebene (Bezirkspersonalgemeindegesetz) - Beilage 98

Das Bezirkspersonalgemeindegesetz ist ein Gesetz über besondere Personalgemeinden, die auf Kirchenbezirksebene angebunden sind, erklärte Professor Dr. Christian Heckel, der Vorsitzende des Rechtsausschusses. Dieses Thema begleite die Synode schon die gesamte Legislaturperiode, so Heckel weiter. 

Das Gesetz wolle dem Umstand gerecht werden, dass es in der Landeskirche besondere Formen von gemeindlichem Leben gebe - neben den verfassten Kirchengemeindestrukturen vor Ort. Diese Gruppen wachsen oftmals um einen besonderen Gottesdienst und ziehen Menschen über die Gemeindegrenzen hinweg an. 

Eingebunden in Kirchenbezirksstrukturen

Der Gesetzesentwurf wähle deshalb den Weg, Personalgemeinden zu bilden, führt Heckel weiter aus. Diese Personalgemeinden sollen in den Kirchenbezirksstrukturen eingebunden sein, ihre Gottesdienstordnung aber auf die Gottesdienstordnung der jeweiligen Ortsgemeinde abstimmen. 

Inhaltlich seien sich der Oberkirchenrat und der Rechtsausschuss einig, betonte Heckel. Der Rechtsausschuss bringe nur aufgrund redaktioneller Verbesserungen eine eigene Beilage ein. Dabei betonte er drei Punkte: 

Der Rechtsausschuss folge dem Theologischen Ausschuss und schlage 150 Mitglieder vor, die es zu der Bildung einer Personalgemeinde mindestens braucht; der Strukturausschuss hatte für 120 Mitglieder plädiert.

Finanzierung nicht durch Kirchensteuern

Die Finanzierung dieser Gemeinden erfolge durch einen Sonderhaushalt des Kirchenbezirks und nicht durch Kirchensteuerzuweisungen für die umgemeldeten Gemeindeglieder, weil das rechtlich nicht möglich sei. 

Die „pfarramtliche Versorgung“ dieser Personalgemeinden werde nicht mit Pfarrstellen aus dem Kirchenbezirk bewerkstelligt. Diese erfolge durch bewegliche Pfarrstellen, beispielsweise durch die fünf beweglichen Pfarrstellen für „Neue Aufbrüche“. Das sei wichtig, erklärte Heckel, weil es damit nicht im Widerspruch zu den Stellenkürzungen durch Pfarrpläne stehe. 

Die Synode hat das Kirchengesetz zur Einführung von Personalgemeinden auf Kirchenbezirksebene (Bezirkspersonalgemeindegesetz – BpersGG) mit großer Mehrheit beschlossen (bei drei Nein-Stimmen und acht Enthaltungen). 

    • TOP 07 - Kirchengesetz zur Einführung von Personalgemeinden (Beilage 85)
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      07.10.2019

    • TOP 07 - Kirchengesetz zur Einführung von Personalgemeinden - Beilage 98 - Bericht des Rechtsausschusses
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      02.07.2019

    • TOP 07 - Kirchengesetz zur Einführung von Personalgemeinden - Entwurf des Rechtsausschusses
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      07.10.2019


TOP 8 - Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Kirchenbezirke Vaihingen an der Enz und Ditzingen

Nach gut zwei Jahren Arbeit und nahezu 20 Sitzungen der Steuerungsgruppe wird das Kirchliche Gesetz über den Zusammenschluss der Kirchenbezirke Vaihingen an der Enz und Ditzingen eingebracht, freute sich Christian Schuler, Kirchenjurist im Oberkirchenrat. Im Frühjahr 2019 hatten die beiden Bezirkssynoden in Vaihingen an der Enz und Ditzingen beschlossen, den Zusammenschluss zu beantragen. 

Dreier-Fusion bislang nicht möglich

Ursprünglich hatte sich auch der Kirchenbezirk Mühlacker mit auf den Weg gemacht. Bei den Verhandlungen in der Steuerungsgruppe sei aber deutlich geworden, dass ein Zusammenschluss aller drei Kirchenbezirke im Moment nicht möglich sei, erklärte Schuler weiter. 

Das Gesetz enthalte die Aufhebung der alten Kirchenbezirke und regele die Rechtsnachfolge durch den neuen Kirchenbezirk „Vaihingen-Ditzingen“. Das habe auch Auswirkungen auf die Wahlkreise 6 und 7: Es werde einen Wahlkreis Vaihingen-Ditzingen und einen Wahlkreis Mühlacker-Leonberg geben. 

Schuler betonte auch, dass es für alle Beteiligten wichtig sei, dass der Kirchenbezirk Mühlacker nicht in eine isolierte Randlage komme. Deshalb sollen die Zusammenarbeit im Bereich der Kindertagesstätten und im Bereich der Verwaltung intensiviert werden. 

Rechtsausschuss gefragt

Die Synode hat das Kirchliche Gesetz über den Zusammenschluss der Kirchenbezirke Vaihingen an der Enz und Ditzingen einstimmig an den Rechtsausschuss verwiesen. 

    • TOP 08 - Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Kirchenbezirke Vaihingen an der Enz und Ditzingen (Beilage 96, Bericht des Oberkirchenrats))
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      10.10.2019


TOP 9 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Feiertagsordnung, des Perikopengesetzes, des Evangelischen Gesangbuchs und des Gottesdienst- und Kirchenbuchs

Wie bei keinem anderen Gesetz nehme die Landessynode mit der Abstimmung über das Kirchliche Gesetz zur Änderung der Feiertagsordnung, des Perikopengesetzes, des Evangelischen Gesangbuchs und des Gottesdienst- und Kirchenbuchs, ihre kirchenleitende Funktion war; das betonte Professor Dr. Christian Heckel in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Rechtsausschusses. Denn die Verkündigung im Gottesdienst habe die zentrale Bedeutung für unsere Landeskirche.  

Bereits im November 2017 hatte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Union Evangelischer Kirchen (UEK) und die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) die Veränderung der bisherigen Perikopenordnung beschlossen. Die neue Ordnung enthält mehr alttestamentliche Predigttexte als bisher. Er finde es schade, dass viele Texte aus der johanneischen Tradition durch alttestamentliche Texte ersetzt worden seien, bedauerte Heckel.  

Eigene Beilage des Rechtsausschusses

Wegen geringfügiger Änderungen habe der Rechtsausschuss beschlossen, eine eigene Beilage einzubringen: Es soll auch weiter keine Pflicht zu einem Gottesdienst am Neujahrstag geben. Dafür sollen aber ganz bewusst die Möglichkeit für Predigtreihen und Continua-Reihen geschaffen werden. So könne beispielsweise die Leidensgeschichte aus allen vier Evangelien über die Jahre behandelt werden, erklärte Heckel. 

Die Synode hat das Kirchliche Gesetz zur Änderung der Feiertagsordnung, des Perikopengesetzes, des Evangelischen Gesangbuchs und des Gottesdienst- und Kirchenbuchs am Abend in erster Lesung verabschiedet. 

Auch bei dem liturgischen Kalender gebe es einige wenige Änderungen: als liturgische Farbe an allen Heiligengedenktagen solle die Farbe Rot – als Farbe des Wirken des Geistes Gottes – gelten. So soll zum Beispiel der Nikolaustag am 6. Dezember in Zukunft auch rot sein (bisher: weiß). Am Tag der unschuldigen Kinder (28. Dezember) solle auch weiterhin die Farbe Weiß – als unmittelbar zu dem Christusgeschehen gehörendem Ereignis – gelten.

Lediglich am 1. Mai können die Gemeinden wählen, ob sie grün (Farbe der Tage im Kirchenjahr ohne Prägung) oder  violett (Farbe der Bitt- und Bußtage) wählen. 

Die von der EKD vorgeschlagenen sechs Perikopenreihen standen nicht zur Diskussion. Darin waren sich der Rechtsausschuss und der Theologische Ausschuss einig, betonte auch Dr. Karl Hardecker, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses. Es solle aber auch in Zukunft zusätzlich eine eigene Württembergische Marginalreihe geben. Der Rechtsausschuss sei bei der Veränderung des liturgischen Kalenders auf die Vorschläge des Theologischen Ausschusses eingegangen. Deshalb habe der Theologische Ausschuss dem vorliegenden Gesetzesentwurf zugestimmt, so Hardecker. 


Die Perikopenordnung gibt vor, über welche Bibeltexte (Perikopen) an den Sonn- und Feiertagen eines Kirchenjahres gepredigt wird. Es gibt sechs jährliche Reihen, so dass sich die Predigttexte alle sechs Jahre wiederholen. Zudem schreibt die Ordnung für jeden Sonn- und Feiertag des Kirchenjahres ein Psalmgebet (Wochenpsalm), einen Bibeltext (Schriftlesung) und ein Lied (Wochenlied) vor. All diese Eigenheiten eines Sonn- oder Feiertages nennt man Proprium. Die liturgischen Farben werden an den Paramenten sichtbar. Diese Paramente sind oft künstlerisch gestaltete Stoffe, Tücher oder Teppiche. Sie liegen und hängen auf dem Altar und meist der Kanzel in den Kirchen.

    • TOP 09 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Feiertagsordnung, des Perikopengesetzes, des Evangelischen Gesangbuchs und des Gottesdienst- und Kirchenbuchs (Entwurf des Rechtsausschusses))
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      07.10.2019

    • TOP 9 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Feiertagsordnung, des Perikopengesetzes, des Evangelischen Gesangbuchs und des Gottesdienst- und Kirchenbuchs (Beilage 101)
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      10.10.2019


TOP 10 - Absicherung der Pfarrerschaft - Krankheitshilfe

Christian Heckel: Die rechtlichen Risiken sind vertretbar 

Wie kann die Krankheitshilfe der Pfarrerinnen und Pfarrer langfristig abgesichert werden? In dieser seit langem diskutierten Frage hat sich inzwischen die sogenannte VKB-Lösung herauskristallisiert, sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Professor Dr. Christian Heckel. Die rechtlichen Risiken seien vertretbar.  Diese Lösung sieht ein Vertragswerk zwischen dem Pfarrverein und Versicherungskammer (VKB) Bayern auf der einen Seite und eine Vereinbarung zwischen der Landeskirche und dem Pfarrverein auf der anderen Seite vor.

Ebenso sollen die Versicherten ein Optionsrecht erhalten, um von der solidarischen Krankheitshilfe zur privaten  Krankenversicherung wechseln zu können. Die Landessynode habe im Pfarrbesoldungs- und Pfarrerversorgungsgesetz dazu bereits die rechtliche Grundlage geschaffen. Um diejenigen zu unterstützen, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, sei im Nachtragshaushalt die Aufstockung der Pfarrbesoldungsrücklage um 60 Millionen Euro vorgesehen.  

Michael Fritz: Der Weg ist gangbar 

„Der Finanzausschuss hält diesen Weg für gangbar“, sagte der Vorsitzende des Finanzausschusses, Michael Fritz. Während sich der Pfarrerverein verpflichtet, Rücklagen aufzubauen und dafür auch Beiträge zu erhöhen, übernimmt die Landeskirche im Gegenzug eine sogenannte Patronatserklärung.  Sie zeitlich auf zehn Jahre begrenzt, auf 3,5 Millionen Euro beschränkt und gilt für den Fall, dass der Pfarrverein seinen Verpflichtungen gegenüber der VKB nicht nachkommen kann.

Fritz warnte: „Die Landeskirche hat gemäß neuestem Versorgungsgutachten in der Beihilfe für die Pfarrerschaft ein Verpflichtungsvolumen von barwertig 700 Millionen Euro, das aktuell nur minimal abgesichert ist. Sie  wird alle Hände voll zu tun haben, dieser Verpflichtung in Zukunft gerecht zu werden.“ Deshalb könne die Landeskirche auch keine weiteren Risiken oder Beitragssubventionen übernehmen. Mit der im vergangenen Jahr beschlossenen Regelung, die für einzelne Pfarrerinnen oder Pfarrer Zuschüsse im Härtefall möglich mache, erfülle sie ausreichend ihre Fürsorgepflicht.  

 

    • TOP 10 - Absicherung der Pfarrerschaft/Krankheitshilfe - Bericht des Finanzausschusses
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      02.07.2019

    • TOP 10 - Absicherung der Pfarrerschaft/Krankheitshilfe - Bericht des Rechtsausschusses
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      02.07.2019


TOP 11 - Ergänzung Rechnungsprüfamtgesetz

Christian Heckel: Rückstände sind aufgearbeitet – gesetzliche Regelung nicht nötig 

Der Rechtsausschuss, der Oberkirchenrat sowie der Leiter des Rechnungsprüfamtes sind sich einig, dass es nicht nötig ist, trotz in der Vergangenheit mehrfach aufgetretener Verzögerungen in der Bearbeitung den spätest möglichen Beginn einer Prüfung gesetzlich zu regeln. Dies sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Professor Dr. Christian Heckel. Der entsprechende Antrag 03/18 werde deshalb abgelehnt. 

Nach Heckels Worten beziehe sich der Antrag auf Rückstände, die jedoch bereits aufgearbeitet seien. Derzeit benötige das Rechnungsprüfamt etwa ein Jahr, um die Landeskirche und ihre Einrichtungen zu prüfen. „Manchen mag das lang vorkommen. Sieht man sich aber an, was alles zu prüfen ist, und bedenkt man, dass die Mitarbeiter des Rechnungsprüfamtes keine Saisonarbeiter, sondern ganzjährig beschäftigt sind, dann ist es durchaus sinnvoll, diese das ganze Jahr über kontinuierlich mit der Rechnungsprüfung zu beschäftigen“, betonte Heckel.  

    • TOP 11 - Ergänzung Rechnungsprüfamtgesetz - Bericht des Rechtsausschusses
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      02.07.2019


TOP 12 - Haushaltsplan 2019 und Änderung der Haushaltsordnung § 32

Keine Änderung der Haushaltsordnung 

Die Haushaltsordnung muss nicht geändert werden, um der Synode ihr Königsrecht der Etatberatung und Haushaltsaufstellung zu gewährleisten. Das ist das Ergebnis der Beratungen des Rechtsausschusses über einen entsprechenden Antrag. Die Antragsteller um den Erstunterzeichner Hans Leitlein wollten erreichen, dass die Synode im Rahmen eines Nachtragshaushaltes über die Verwendung von Mehreinnahmen entscheidet, wenn zur Jahresmitte der Kirchensteuer-Eingang um mehr als drei Prozent von der Prognose abweicht. Diese Gelder fließen sonst der allgemeinen Ausgleichsrücklage zu.  

Professor Dr. Martin Plümicke wies im Namen des Rechtsausschusses darauf hin, dass die Synode jederzeit das Initiativrecht habe und einen Nachtragshaushalt verabschieden könne. Zudem seien seit der Antragstellung derartige Abweichungen  zwischen Kirchensteueraufkommen und -prognose nicht festzustellen. 

    • TOP 12 - Haushaltsplan 2019/Änderung Haushaltsordnung - Nachtragshaushaltsplan
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      02.07.2019

Eröffnung des Tages - Andacht mit Bitte um Entschuldigung für begangenes Unrecht an Homosexuellen

Landesbischof Dr. Frank Otfried July bat im Namen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg um Entschuldigung für den Umgang mit Homosexuellen im Laufe der vergangenen Jahrzehnte: „Wir haben als Kirche im Schutz und Eintreten für gleichgeschlechtlich liebende Menschen in der Vergangenheit oftmals Diskriminierung und Verfolgung mit befördert."Siegfried Denzel/EMH

In seiner Andacht, überschrieben mit dem Satz aus dem Römerbrief Darum nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Ehre“ (Römer 15,7) schilderte Landesbischof July Beispiele aus der langen Verfolgungsgeschichte Homosexueller und wies darauf hin, dass „in der Vergangenheit bis in die Gegenwart gleichgeschlechtlich empfindenden Menschen Unrecht, Verachtung, Ausgrenzung und Leid widerfahren ist: in unserer Gesellschaft – und auch in unserer Kirche. Wir sind in unserer Synode und sicher auch unserer Landeskirche – jenseits der verschiedenen theologischen Deutungen und persönlicher Überzeugungen – der festen Auffassung, dass es einen lieblosen Umgang, geschichtsvergessene Ausgrenzung oder polemische Verachtung von homosexuellen Menschen bei uns nicht geben soll.“

Weiter sagte der Landesbischof: „In vielen Ländern der Welt werden homosexuelle Menschen nach wie vor verfolgt, geächtet, mit dem Tode bedroht oder hingerichtet. In Deutschland gilt heute zum Glück Gleichberechtigung und Freiheit – und doch leben homosexuelle Menschen nicht ohne Angst, werden Opfer von Mobbing. Wir als Christen in der Gemeinschaft Kirchen – bei unterschiedlichen theologischen Haltungen unter uns – haben für Menschenrechte und Menschenwürde, also konkret: die Rechte auch dieser Schwestern und Brüder, für ihre Würde einzutreten und sie öffentlich zu bezeugen. 

Liebe Schwestern und Brüder, wir bedauern es zutiefst und es tut uns Leid, wie Lieblosigkeit, Richt- und Ausschlussgeist auch bei uns, in unserer Kirche und in Gemeinden, Einzug gehalten haben – dass es auch bei uns noch gruppenbezogene Vorurteile gibt, die die Annahme und Liebe zu einzelnen Menschen verstellen. 

Selbst wenn noch nicht alle sich im Klaren sind, wie der Weg unserer Kirche im Einzelnen aussehen sollte, selbst wenn wir im Einzelnen noch ringen: Als Kirche müssen wir deutlich machen, dass es vor Gott und für uns nur eine Gruppe von Menschen gibt: den Leib Christi, zu dem alle, jeder und jede einzelne, bedingungslos dazu gehört, weil Christus uns alle annimmt. Menschen sollen spüren, dass es keine Schwellen gibt in unseren Gemeinden. 

„Ein jeder von uns lebe so, dass er seinem Nächsten gefalle zum Guten und zur Erbauung. Nehmt einander an!“ 

Nur wo Menschen sich wahrhaft bedingungslos geliebt fühlen, spüren sie etwas von der Liebe Gottes. Darum: Nehmt einander an – zur Ehre Gottes und wie es Jesus Christus entspricht.“ 

Wir sprechen aus: Wir haben als Kirche im Schutz und Eintreten für gleichgeschlechtlich liebende Menschen in der Vergangenheit oftmals Diskriminierung und Verfolgung mit befördert.

Wir wollen bei aller theologischen Unterschiedlichkeit den gleichgeschlechtlich orientierten Schwestern und Brüdern im alltäglichen Umgang in Gemeinde, Kirche und Gesellschaft kräftiger und ohne Bedingungen bezeugen: Du bist Gottes geliebtes Kind.

Wir sprechen aus: Für die vielen schmerzhaften Erfahrungen, die gleichgeschlechtlich empfindenden Mitchristinnen und -christen und Mitmenschen in und durch unsere Kirche machen mussten, bitten wir um Entschuldigung vor Gott und den Menschen.

Was Christus uns geboten hat, lassen wir uns auch im Blick auf den Umgang mit diesen Geschwistern erneut sagen: „…nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Ehre.“


Fürbitte-Gebet

„Herr – wir bringen vor Dich die Menschen, die Opfer von Verfolgung, Verhör, Deportation, Erniedrigung und Ermordung wurden, weil sie einen Menschen gleichen Geschlechts geliebt haben.

Wir klagen Dir das Leid, das ihnen angetan wurde, und das breite Schweigen der Kirchen in dieser Zeit, den fehlenden Mut und die fehlende Liebe.

Herr - wir denken an die Opfer der Strafverfolgung in Deutschland seit dem Krieg. Wir bringen vor Dich den Beitrag, den die Kirchen geleistet haben zu einem Klima der Kriminalisierung, des Hasses und er Ausgrenzung. Wir bitten Dich, dass Du zerbrochene Lebensläufe mit Deiner Liebe begleitest und den Überlebenden nahe bist. 

Herr - wir denken an die Menschen, die in unserer Mitte unter unserem Reden oder Schweigen, unserem Tun oder Nichteingreifen gelitten haben. Schenk uns ein neues Sehen und Hören, Handeln und Reden heute. Lass uns aussprechen, wo Unrecht geschieht, und Sprache für Sprachlose finden.

Herr, wir bitten Dich um Erneuerung in unserer Kirche, um weite Herzen, um vertiefte Gemeinschaft. Wir wollen Dir danken für alle Menschen, die Du geschaffen hast, die Du in Deinen Dienst berufst und uns an die Seite stellst in den Gemeinden.

Wir bitten Dich heute für alle, die Gewalt und Hass erfahren, die auf der Flucht sind und Heimat suchen. Lass uns füreinander Heimat werden, einander annehmen, wie Du uns angenommen hast. Damit Dein Reich komme – gemeinsam bitten wir darum mit den Worten, die Du, Herr, uns gegeben hast:  Vater unser im Himmel…"


    • Kirchliches Unrecht an Homosexuellen: Bitte um Vergebung
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      05.08.2019


TOP 13 - Bericht ökumenische Visite

„Wir wollen uns mit den Augen anderer sehen“, nannte Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July eines der Ziele der ersten Ökumenischen Visite in Württemberg. Vom 29. April bis 6. Mai besuchten elf ökumenische Gäste aus Partnerkirchen aus aller Welt Kirchengemeinden und Einrichtungen in der Landeskirche. July berichtete der Synode von einer sehr offenen Atmosphäre, lebhaften Diskussionen und intensiven Gesprächen.  

Zahlen im Mittelpunkt

Eine wichtige Rolle habe unter anderem die Diskussion um „Zahlen“ gespielt, da zeitgleich die Prognosen zur Entwicklung der Zahl kirchlicher Mitglieder bis zum Jahr 2060 veröffentlicht worden sind, sagte July. 

Sinkende Mitgliedszahlen aufgrund des demographischen Wandels sowie der zunehmenden Individualisierung, Institutionenmüdigkeit und Globalisierung waren deshalb Themen, die zur Sprache kamen. „Ihr könnt von uns lernen, dass man auch als kleine Kirche den Unterschied machen kann“, betonte eine der ökumenischen Teilnehmerinnen der Visitation. 

Weitere Themen der Visitation waren das soziale und gesellschaftliche Engagement von Kirche, Vielfalt sowie Fehlertoleranz. 

    • TOP 13 - Bericht ökumenische Visite - Bericht des Landesbischofs
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      02.07.2019


TOP 14 - Unterstützung eines Zivilsteuergesetzes

Sollen Bürgerinnen und Bürger selber entscheiden können, ob von ihrem Steuergeld Mittel für militärische Zwecke eingesetzt werden? „Ja“, sagen die Befürworter eines Zivilsteuergesetzes.

Ob die Landeskirche die Bemühungen um ein solches Gesetz unterstützen soll, hat nun der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit der Landessynode überprüft - und abgelehnt. Begründung: Grundsätzlich liege das Budgetrecht in Deutschland beim Parlament, das über die Verwendung aller Steuermittel zu entscheiden hat.

Es müsste sich in diesem Fall selbst beschränken, was einer Systemfrage gleich komme. Langfristig würde das Recht des Parlaments, über die Steuerverteilung zu entscheiden, immer stärker eingeschränkt. Am Ende könnte das dazu führen, dass über die Verwendung von Steuermitteln anhand der Leistungsfähigkeit und der Steuerkraft entschieden wird, wirtschaftlich leistungsfähige Bürger zu Lasten andere bevorteilt würden.

    • TOP 14 - Bericht des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit
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      02.07.2019


TOP 15 - Zentrum für Ehrenamt

„Kirche ohne die Arbeit der Hauptamtlichen wäre nicht, was sie ist. Aber Kirche ohne Ehrenamtliche wäre nicht Kirche.“ So zitierte Franziska Stocker-Schwarz Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July in ihrem Bericht zum „Zentrum Ehrenamt".

Der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit, dem Stocker-Schwarz vorsteht, hatte sich mit der Frage beschäftigt, wie das Ehrenamt in der Landeskirche besser gefördert werden könne. Hintergrund war ein Antrag aus der Sommersynode 2017 zur Einrichtung eines „Zentrums Ehrenamt" in einer Modellregion. Nach ausführlichen Beratungen schlug der Ausschuss der Synode vor, statt eines modellhaften Zentrums flächendeckend Ehrenamtskoordinatorinnen und –koordinatoren auszubilden und so eine ortsnahe Ehrenamtsförderstruktur aufzubauen. Dafür sollen in den folgenden fünf Jahren jeweils 200.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

    • TOP 15 - Zentrum für Ehrenamt - Bericht des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit; Vorsitzende Stocker-Schwarz
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      02.07.2019

    • TOP 15 - Zentrum für Ehrenamt (Antrag Nr. 19/19: Konzeption für das Ehrenamt - Aufnahme in die mittelfristige Finanzplanung 2020 - 2024)
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      05.07.2019

    • TOP 15 - Aufbau einer flächendeckenden Ehrenamtsförderstruktur (Antrag Nr. 16/19: Aufbau einer flächendeckenden Ehrenamtsförderstruktur)
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      10.10.2019


TOP 16 - Ehe-Kurse

Es gibt derzeit kaum Angebote an Ehe-Kursen in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Das hat eine Erhebung des Theologischen Ausschusses der Landessynode ergeben. Grundsätzlich aber befürworten die Mitglieder des Ausschusses die Entwicklung solcher Kurse mit einem Schwerpunkt auf einer gelingenden Kommunikation der Ehepartner. 

Für die Entwicklung eines Kurs-Moduls sollen deshalb 20.000 Euro bereitgestellt werden. Des Weiteren sollen auf Ebene der Kirchenbezirke Angebote zur Unterstützung und Förderung von Ehen erarbeitet werden.

Die Synode stimmte dem Antrag mit großer Mehrheit zu - es gab lediglich eine Gegenstimme und elf Enthaltungen.

    • TOP 16 - Ehe-Kurse (Bericht des Theologischen Ausschusses, Vorsitzender Dr. Hardecker)
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      02.07.2019

    • TOP 16 - Ehe-Kurse (Antrag Nr. 15/19: Erarbeitung von Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung von Ehen)
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      10.10.2019


TOP 18 - Finanzierung von Evangelischen Familienzentren (vorgezogen)

Die Landeskirche fördert Familienzentren bis zum Jahr 2022 mit insgesamt zwei Millionen Euro, berichtete der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Jugend, Siegfried Jahn, der Synode. Begonnen habe die Förderung bereits 2018. Mit dem bereitgestellten Geld könnten bis zu 40 Familienzentren jährlich mit 10.000 Euro unterstützt werden, rechnete Jahn vor.  

„Ohne Familienzentren wäre unsere Landeskirche und wären Kirchenbezirke und Gemeinden um einiges ärmer“, betonte der Ausschussvorsitzende die Bedeutung solcher Einrichtungen. Studien hätten gezeigt: „Die Familie ist nur noch eingeschränkt der Ort der Tradition unseres Glaubens und deshalb ist Familienzentren in der Arbeit unserer Kirche eine hohe Bedeutung beizumessen“, so Jahn. 

Familienzentren vernetzten viele Arbeitsbereiche innerhalb einer Kirchengemeinde, sie seien Orte der Begegnungen und Beziehungen, und sie unterstützten Eltern und Paten dabei, ihre getauften Kinder im christlichen Glauben zu erziehen, sagte der Ausschussvorsitzende. 

    • TOP 18 - Finanzierung von Evangelischen Familienzentren - Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend
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      02.07.2019


TOP 19 - Verbindliche Einführung von Konfi-3 (vorgezogen)

Die Landeskirche wird den Konfirmandenunterricht im dritten Schuljahr vorerst nicht verbindlich einführen. Der Ausschuss für Bildung und Jugend sprach sich dagegen aus, das so genannte „Konfi-3“-Modell, bei dem ein Teil des Konfirmandenunterrichts in die dritte Klasse vorgezogen wird, für alle Kirchengemeinden verpflichtend zu machen. 

Angesichts vieler laufender Veränderungsprozesse sei solch ein „aufgezwungener Paradigmenwechsel“ innerhalb der Konfirmandenarbeit eine zu große Herausforderung für die Pfarrerschaft und die Kirchengemeinden, begründete der Ausschussvorsitzende, Siegfried Jahn, das Votum. Zudem sei das Thema „zu wertvoll“, um es noch in der zu Ende gehenden Synodalperiode „übers Knie zu brechen“. Es brauche dafür mehr Zeit. „Es kann gut sein, dass die Zeit für diesen Antrag jedoch noch kommen wird“, stellte Jahn in Aussicht.  

    • TOP 19 - Verbindliche Einführung von Konfi-3 - Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend
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      02.07.2019


TOP 17 - Aktuelle Stunde

In einer Aktuellen Stunde hat sich die Landessynode mit der Seenotrettung im Mittelmeer befasst. Der Synodale Markus Mörike kritisierte deren Kriminalisierung. Es werde damit eine „rote Linie überschritten“.

Christen müssten „sagen, was nicht sein darf“, betonte er. Mörike und weitere Synodale forderten, die Kirche solle sich dafür einsetzen, dass Städte und Gemeinden der Initiative „Sicherer Hafen“ beitreten. „Mit jedem Menschen, der ertrinkt, stirbt ein Stück der Würde Europas“, sagte die Synodale Professorin Dr. Martina Klärle.

Die Seenotrettung müsse weiterhin eine staatliche Aufgabe bleiben, forderte sie. „Man lässt Menschen nicht ertrinken, Punkt“, betonte Marina Walz-Hildenbrand und nannte das Ertrinken von Flüchtlingen im Mittelmeer einen „unerträglichen Zustand“. Elke Dangelmeier-Vincon forderte angesichts der Krise der Seenotrettung, Christen sollten jetzt ihre „Überzeugung in Handeln umsetzen“.  

Kirchliches Lazarett-Schiff?

Franziska Stocker-Schwarz sprach sich dafür aus, dass ein breites Bündnis aus Kirchen und Politik ein eigenes Lazarett-Schiff entsenden sollte, das Gerettete direkt nach Deutschland bringe. Auf das bereits bestehende Engagement der evangelischen Kirchen Italiens auf Lampedusa wies Ulrich Hirsch hin. „Die Kriminalisierung des Barmherzigen Samariters geht nicht“, sagte Hellger Koepf. Eva Glock forderte die Politik auf, den Menschen endlich Perspektiven vor Ort in Afrika zu bieten. Einfach zu handeln und wie der barmherzige Smaraiter das zu tun, was einem vor die Augen kommt, dazu rief Hans Leitlein auf.  

Seenotrettung als „Christenpflicht"

Martin Allmendinger nannte die Seenotrettung eine „Christenpflicht“. Wer sich dafür ausspreche, müsse auch dafür sorgen, dass keine Waffen mehr in Krisengebiete geliefert würden, so der Synodale. „Europa funktioniert in Menschrechtsfragen nicht“, stellte Tabea Dölker fest und forderte,  die Kirchen Europas sollten gemeinsam den „Blickwinkel des christlichen Menschenbilds“ stark machen. Sigrid Erbes-Bürkle beklagte, dass man keinen Einfluss auf die Verantwortlichen in den Ländern habe, aus denen die Geflüchteten kommen.  

Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July verwies darauf, dass sich die Landeskirche bereits für die Rettung von Flüchtlingen und die Bekämpfung von Fluchtursachen einsetze, insbesondere durch ihre weltweiten ökumenischen Beziehungen. So unterstütze die Landeskirche nachhaltig die Arbeit des Lutherischen Weltbundes. 

    • TOP 17 - Aktuelle Stunde - „Palermo-Appell"
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      04.07.2019


TOP 33 - Förmliche Anfragen (vorgezogen)

Die Stelle für Energiemanagement ist zwar bereits in der Herbsttagung als unbefristete Stelle beschlossen worden - doch sie ist noch nicht einmal ausgeschrieben. Mitglieder der Landessynode fragten nun nach dem Grund und wollten wisssen, wann die Stelle endlich besetzt werden soll.

Zudem weisen die Synodalen darauf hin, dass die Klimaschutzmanagerin durch die Nichtbesetzung an ihrem eigentlichen Auftrag gehindert wird und ob es möglich ist, die befristete Stelle entsprechend zu verlängern.

Der Oberkirchenrat wies darauf hin, dass die Stelle für Energiemanagement inzwischen ausgeschrieben ist. Die Bewerbungsfrist endet am 12. Juli 2019. Die Stellen Klimamanagerin und Energiemanagement sind unabhängig voneinander zu betrachten. Die Stelle der Klimamanagerin war als Projekt ausgeschrieben, und Projektstellen sind befristet.

Der Klimaschutz sei aber ein wichtiges Anliegen mit hoher gesellschaftlicher Relevanz. Deshalb sei es wichtig, rechtzeitig vor dem Ablauf der Befristung gemeinsam darüber nachzudenken, wie die Arbeit der Klimaschutzmanagerin weitergeführt werden kann.

    • TOP 33 - Förmliche Anfrage Nr. 46/15: zur Stelle des Energiemanagements
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      02.07.2019

    • TOP 33 - Förmliche Anfrage Nr. 47/15 zur Resolution des Lutherischen Weltbundes
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      02.07.2019

    • TOP 33 - Förmliche Anfrage Nr. 47/15 zur Resolution des Lutherischen Weltbundes - Beantwortung durch den Oberkirchenrat
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      02.07.2019

    • TOP 33 - Förmliche Anfrage zur Stelle des Energiemanagements
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      10.10.2019


TOP 32 - Selbstständige Anträge (vorgezogen)

Das letzte Klimaschutzkonzept der Landessynode ist seit 2017 abgelaufen. Die Landessynode bittet nun den Oberkirchenrat ein neues Klimaschutzkonzept zu entwickeln, um die Landeskirche bis 2050 klimaneutral zu machen. Bisher hat die Landeskirche nur einzelne Klimaschutzziele. Um die Folgen des Klimawandels abzumildern, ist es wichtig, dass auch die Kirche ein Klimaschutzkonzept entwickelt und umsetzt.

    • TOP 32 - Antrag Nr. 17/19 - Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes für die Evangelische Landeskirche Württemberg
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      02.07.2019


TOP 20 - Mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2023

Finanzdezernent Dr. Martin Kastrup stellte die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023 vor. Sie sieht Maßnahmen für 160 Millionen Euro vor, davon 130 Millionen bei der Landeskirche und 30 Millionen bei den Kirchengemeinden.  

Die Landeskirche und ihre Kirchengemeinden setzen jährlich zwischen 1,3 und 1,4 Milliarden Euro ein, um ihre Aufgaben zu erfüllen, sagt Kastrup. Die Summe der kirchengemeindlichen Haushalte ist mit rund 937 Millionen Euro im kommenden Jahr beinahe doppelt so hoch wie das Haushaltsvolumen der Landeskirche mit voraussichtlich 550 Millionen Euro. 

Dr. Martin Kastrup, Finanzdezernent im Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.Siegfried Denzel/EMH

Pensionsansprüche drücken

Das größte Problem seien die Deckungslücken bei den Pensionsansprüchen des Pfarrdienstes und der Beihilfe, so Kastrup. Deshalb soll die Stiftung Versorgungsfonds für die Absicherung der Beihilfe geöffnet und aufgefüllt werden.  

Zu den Bauprojekten gehören der Neubau des Oberkirchenrats  (60 Millionen Euro), die Autobahnkapelle Sindelfinger Wald (eine Million Euro) und die Missionsschule in Unterweissach (eine Million Euro). Saniert werden sollen das Tübinger Stift (4,3 Millionen Euro), das Schloss in Michelbach  als Sitz eines evangelischen Schulzentrums (2,8 Millionen Euro), die Mutter-Kur-Klinik in Scheidegg (2,4 Millionen Euro). Zudem fallen Sanierungen an allen Standorten der Schulstiftung (7,3 Millionen Euro) an und die Möblierung der Übernachtungsräume im Haus Birkach (eine Million Euro). 

Mehr Geld für Missionarische Dienste

Zu den Projekten zählen die gezielte Ansprache junger Erwachsener über das Amt für Missionarische Dienste (drei Millionen), die Digitalisierung und Verbesserung der Kommunikation (4,3 Millionen),  Flüchtlingsarbeit (6,3 Millionen) und die Aufstockung des Ausgleichsstocks (24 Millionen), um denkmalgeschützte Kirchen zu sanieren. 

Um den temporären Ausbau des Angebots an der Hochschule in Ludwigsburg zu finanzieren und gleichzeitig auf Studiengebühren verzichten zu können, werden zusätzlich 11,2 Millionen Euro eingeplant.

Außerdem stellt die Kirche laut mittelfristiger Planung weitere Mittel für die Weiterentwicklung des Diakonats (eine Million) und für neue Aufbrüche (2,4 Millionen) bereit.

15 Stellen als Reserve

Desweiteren werden in den nächsten Jahren einige neue Stellen zu finanzieren sein: 15 davon sind bis längstens 2029 als Personalreserve für befristete Besetzungen beim Oberkirchenrat vorgesehen. 15 weitere, dauerhafte Stellen sollen dort die Flexibilität des Personalmanagements erhöhen.  Für den Haushalt der Kirchengemeinden sind 19 nicht dotierte Stellen vorgesehen, die gegen Kostenersatz besetzt werden können, wenn die Gemeinden Mitarbeitende in Dienstleistungszentren einbringen. Zudem sollen 1,3 Millionen dazu dienen, die in den kommenden zwei Jahren zahlreichen Zurruhesetzungen bei Religionspädagogen  „abzupuffern“ und die Aufnahme guter Bewerberinnen und Bewerber zu ermöglichen. 

Das sagt der Finanzausschuss

„Es wird immer ein Ringen sein, wieviel wir uns um die Vorsorge kümmern und wie viel Mittel wir in die laufende Arbeit stecken“, sagt der Vorsitzende des Finanzausschusses, Michael Fritz. „Klar ist aber, dass die Vorsorge noch nicht auskömmlich bestückt ist..“  Angesichts des nachhaltig gesunkenen Zinsniveaus und der steigenden Lebenserwartung seien die Deckungslücken erheblich.  

Deshalb befürworte sein Ausschuss auch, dass für die Vorsorge bis 2023 insgesamt zusätzliche 325 Millionen Euro zurückgelegt werden sollen.  

„Trotzdem ist es möglich, große Summen in neue Projekte zu investieren und für die Zukunftsplanung unserer Kirche einplanen zu können“, betonte Fritz.  

Votum des Gesprächskreises „Lebendige Gemeinde“ 

Sein Gesprächskreis „Lebendige Gemeinde“ sei dankbar, dass es Sondermittel für neue Aufbrüche gebe, dass Gelder für die Autobahnkirche Sindelfinger Wald bereitgestellt seien und der Ausgleichsstock mehr Geld zur Sanierung von Kirchen erhalte, sagte  Pfarrer Dr. Martin Brändl. Er sprach sich dafür aus, Diakonie und Mission stärker zu gewichten. Zudem brachte er den Antrag ein, den Verteilbetrag an die Kirchengemeinden im kommenden Haushaltsjahr von drei auf vier Prozent zu erhöhen.   Der Antrag wurde zur Weiterberatung in den Finanzausschuss überwiesen. 

Votum des Gesprächskreises „Offene Kirche“ 

Die Finanzplanung der vergangenen elf Jahre sei von Angst geprägt. Es würden enorme Mengen an Geld vergraben, statt sie in kirchliche Arbeit zu investieren, sagte Professor Dr. Martin Plümicke im Namen des Gesprächskreises „Offene Kirche“.

Er verwies auf die Kürzung von 30 Sonderpfarrstellen im laufenden Haushalt, obwohl zwischen 2017 und 2018 die Ausgleichsrücklage um knapp 40 Millionen Euro -  also  sind zehn Prozent, gestiegen sei. Für den Bereich der Kirchengemeinden sei das ähnlich. Die Steigerung des Zuweisungsbetrags auf vier Prozent im laufenden Jahr sei lediglich „ein positiver Ausrutscher nach oben“. Er regte an, dass künftig bereits während der Beratungen über die Mittelfrist-Planung, also während der Sommerssynode, über eine Erhöhung des Verteilbetrags abgestimmt werden. „Dann hätte wirklich der Souverän, die Landessynode, die Entscheidungshoheit und könnte frei entscheiden.  Sein Gesprächskreis unterstütze auch den Antrag des Gesprächskreises „Lebendige Gemeinde", im kommmenden Jahr den Verteilbetrag an die Kirchengemeinden von drei auf vier Prozent zu erhöhen.

Votum des Gesprächskreises „Evangelium und Kirche“ 

„Wir werden den gesellschaftlichen Wandel und Mitgliederverlust nur durch eine glaubwürdige, offene und transparente Beziehungskommunikation und nicht durch zusätzliche Angebotsvielfalt meistern können“, sagte Eberhard Daferner im Namen des Gesprächskreises „Evangelium und Kirche“. Sondermittel für neue Aufbrüche, die Weiterentwicklung der Flüchtlingsarbeit sowie die Bildungsarbeit im Kindergarten nannte er „wichtige Meilensteine“. Zudem gelte es, die Altersversorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Blick zu behalten. 

Votum des Gesprächskreises „Kirche für morgen“ 

Die Kirchensteuereinnahmen für das kommende Jahr seien „sehr konservativ“ geschätzt, sagte Kai Münzing im Namen des Gesprächskreises „Kirche für morgen“. Zudem machte er einen „steten Abbau“ bei den Zuweisungen für die Kirchengemeinden aus. 

Er kritisierte, dass aus den geplanten drei Prozent Steigerung de facto nur rund 1,5 Prozent würden durch die Verringerung der Strukturmittel und der ausgebliebenen Ausschüttung aus der Versorgungsstiftung. Mittelfristig aber werde es weniger um die Höhe der Verteilsumme gehen, als darum, wie nachhaltig und wirkmächtig die Gelder eingesetzt würden. 

    • TOP 20 - Mittelfristige Finanzplanung - Bericht des Oberkirchenrats (Oberkirchenrat Dr. Kastrup)
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      05.07.2019

    • TOP 20 - Mittelfristige Finanzplanung 2019 - 2023 - Antrag auf Erhöhung des Verteilbetrags an die Kirchengemeinden
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      05.07.2019

    • TOP 20 - Mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2023
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      10.10.2019


TOP 21 - 2. Nachtragshaushalt 2019

Finanzdezernent Dr. Martin Kastrup brachte den Entwurf für den 2. Nachtragshaushalt 2019 ein. Danach entfallen 1,6 Millionen Euro auf befristete Maßnahmen und 770.000 Euro an Dauerfinanzierungen.  „Bezieht man die Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre mit ein, sind es 8,3 Millionen Euro. Der neu beschlossene Daueraufwand hat ein Volumen von 1,1 Millionen Euro“, so Kastrup. Vieles werde aus Rücklagen finanziert. 

Der mit Abstand größte Einzelbetrag fällt auf die Finanzierung örtlich Beauftragter für Datenschutz und IT-Sicherheit, die die Kirchengemeinden und -bezirke unterstützen sollen (500.000 Euro). 

Investition in die Digitalisierung

Einen großen Block machen mehrjährige Maßnahmen zur digitalen Kommunikation aus. Insgesamt 1,36 Millionen Euro fließen innerhalb von drei Jahren in den technischen und personellen Aufbau eines zentralen Newsdesks im Evangelischen Medienhaus, 840.000 Euro in den Ausbau der Social Media Kommunikation der Landeskirche und 600.000 Euro in den Relaunch des Evangelischen Gemeindeblatts. 1,35 Millionen Euro sind für das „Kompetenzzentrum Digitales Lernen“ veranschlagt. 

Zu den größten befristeten Posten zählen Tagungen kirchenleitender Gremien zum Thema „geistliches Leiten“ (2 Millionen), die Einführung eines digitalen Dokumentenmanagement-Systems bei Diakonischen Werk (811.000 Euro) und die Aufstockung der Gelder für Missbrauchsopfer (500.000 Euro, davon 200.000 im laufenden Jahr). 

Neuorganisation des Medienhauses

Als wichtigste Punkte des Nachtragshaushaltes nannte der Vorsitzende des Finanzausschusses, Michael Fritz, die Neuorganisation des Medienhauses und die Übernahme des Gemeindeblattes. Zudem hob er die „Atmungsreserve“ im Stellenplan des Oberkirchenrats hervor.  

Er brachte zudem den folgenden Antrag für seinen Ausschuss ein: „Pfarrbesoldungs- und Versorgungsrücklage dient mindestens in Höhe von 60 Millionen Euro der Aufstockung der Stiftung Versorgungsfonds, sobald dort auch Beihilfeverpflichtungen für Versorgungsempfänger im Zweck beschlossen sind.“ Die Synode folgte dem Antrag mit einer Enthaltung. 

    • TOP 21 - 2. Nachtragshaushalt 2019 (Beilage 93)
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      07.10.2019

    • TOP 21 - 2. Nachtragshaushalt 2019 - Bericht des Finanzausschusses
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      02.07.2019

    • TOP 21 - 2. Nachtragshaushalt 2019
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      10.10.2019

    • TOP 21 - Änderung Planvermerk KSt. 03.2.9781.00 - 2. Nachtrag 2019 - ÄNDERUNGSANTRAG Nr. 20/19
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      10.10.2019


TOP 22 - Weiterentwicklung von Kindergottesdiensten

Die Beratungen des Theologischen Ausschusses haben gezeigt, dass sich die Kindergottesdienstarbeit in Württemberg auf der Höhe der Zeit befindet. Das betonte der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses, Pfarrer Dr. Karl Hardecker. Deshalb habe sein Ausschuss beschlossen, den Antrag 44/14 nicht weiterzuverfolgen, wonach der Oberkirchenrat Modelle entwickeln solle, die die Kinderkircharbeit in den Gemeinden unterstützen. 

Hardecker verwies darauf, dass mit dem Netzwerk Kirche und Kinder in Württemberg bereits Strukturen zur Verfügung stünden, die einen regelmäßigen Austausch und die Entwicklung innovativer Modelle ermöglichen. Das gelte auch für die Frage, wie etwa Familienkirche gestaltet werden könne. Zudem finde ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Landespfarramt für Kindergottesdienst und der Projektstelle Innovatives Handeln und Neue Aufbrüche statt. 

    • TOP 22 - Weiterentwicklung von Kindergottesdiensten - Bericht des Theologischen Auschusses
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      02.07.2019

TOP 23 - Milieutheorien und praktisch-theologische Konsequenzen für nachhaltige Gemeindeentwicklung

Um Menschen aus bisher unerreichten Milieus besser ansprechen und sie für christliche Gemeinschaftsformen gewinnen zu können, sollte der Oberkirchenrat praktisch-theologische Konsequenzen für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung erarbeiten.

Das war das Ziel des Antrags 14/14, der nach den Beratungen des Theologischen Ausschusses jedoch nicht weiter verfolgt werden soll. Darauf hat der Vorsitzende des Ausschusses, Pfarrer Dr. Karl Hardecker, hingewiesen. Wesentlichen Anliegen des Antrags werde bereits Rechnung getragen, so Hardecker. 

So habe der Erstunterzeichner, Dr. Willi Beck, etwa erklärt, dass die Einführung von Personalgemeinden bereits ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einer milieusensiblen und nachhaltigen Gemeindeentwicklung sei. Darüber hinaus sei eine weitere soziologische Ausdifferenzierung „in den Blick genommen“, betonte Hardecker. 

    • TOP 23 - Milieutheorien und praktisch-theologische Konsequenzen für nachhaltige Gemeindeentwicklung - Bericht des Theologischen Ausschusses
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      02.07.2019

TOP 24 - Förderung von Glaubens- und Theologiekursen

Der Theologische Ausschuss empfahl der Synode, einen Antrag nicht weiterzuverfolgen, der die Förderung von Glaubens- und Theologiekursen vorsah, indem die Fortbildungskosten für Haupt- und Ehrenamtliche von der Landeskirche getragen werden. Die Beratungen hätten ergeben, dass bereits Konzepte vorhanden seien, an denen weitergearbeitet werde, sagte der Ausschussvorsitzende, Pfarrer Dr. Karl Hardecker.  

Die Evangelische Erwachsenen- und Familienbildung (EAEW) und die Arbeitsgemeinschaft Missionarische Dienste (AMD) wollten zudem ihre Angebote noch milieusensibler gestalten. Die AMD sei bereit, Leiterinnen und Leiter für die Kurse zu schulen, die EAEW wollten den „Kurs zum Glauben“ neu gewählten Kirchengemeinderätinnen und –räten zur Verfügung stellen. Zudem gebe es bereits Vernetzungen unterschiedlicher Anbieter. Weitere seien denkbar. 

    • TOP 24 - Förderung von Glaubens- und Theologiekursen - Bericht des Theologischen Ausschusses
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      02.07.2019

TOP 29 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über kirchliche Verwaltungsstellen und anderer kirchlicher Gesetze (vorgezogen)

Das von Oberkirchenrat Hans-Peter Duncker eingebrachte Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über kirchliche Verwaltungsstrukturen sei kein Startschuss für einen Umbau der Kirchenverwaltung. Das betonte OKR-Direktor Stephan Werner.

„Wie die Verwaltung der Landeskirche in zehn Jahren aussehen wird, steht noch nicht fest", betonte er.  Derzeit befasst sich eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe mit dem Thema; am kommenden Dienstag berate zudem das Kollegium über eventuelle künftige Strukturen. Möglicherweise, deutete Werner an, werde man der Herbstsynode ein Konzept vorlegen können, „Wir wollen in dieser Legislaturperiode wenigstens ein Zielbild entwerfen", betonte der Direktor.

Denkbar sei unter andere ein Pilotbezirk, wobei er auf das grundsätzliche Prinzip der Freiwilligkeit verwies: Funktionierende Strukturen sollen nicht zerschlagen werden.

Anlass des eingebrachten Änderungs-Gesetzes seien vielmehr steuerrechtliche Fragen sowie die fortschreitende Digitalisierung.

Nach kurzer Aussprache verwies die Synode das Gesetz in den Rechtsausschuss.

    • TOP 29 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über Kirchliche Verwaltungstellen und anderer Gesetze (Beilage 94)
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      07.10.2019

    • TOP 29 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über Kirchliche Verwaltungsstellen und anderer Kirchlicher Gesetze - Entwurf des Oberkirchenrates
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      02.07.2019


Begegnungsabend „100 Jahre Frauen in Württemberg - Ehrenamtliche Frauen tragen die Kirche"

Zum Abschluss des zweiten Synodentags fand im Hospitalabend ein Begegnungsabend mit vielen ehrenamtlich tätigen Frauen (und Männern) statt. Das Motto: „100 Jahre Frauen in Württemberg - Ehrenamtliche Frauen tragen die Kirche." Doch es ging nicht nur um die Vergangenheit: Auch die Frage, wie (junge) Frauen in Zukunft für die Mitarbeit gewonnen können, beschäftigte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Ein musikalisches Programm, eine Podiumsdiskussion zur Geschichte und Zukunft der evangelischen Frauenarbeit sowie gute Gespräche beim Grillen im Innenhof des Hospitalhofs sorgten für einen ebenso informativen wie kurzweiligend Abend.

Musikalische Einstimmung

Vor Beginn der Beratungen stimmten Bläser der Landeskirche die Synodalen auf den dritten und letzten Tag der Sommertagung ein.

Musikalische Einstimmung auf den dritten und letzten Tag der Synode.Siegfried Denzel/EMH

TOP 9 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Feiertagsordnung, des Perikopengesetzes, des Gesangbuchs etc. (2. Lesung und Verabschiedung, Fortsetzung vom 1. Sitzungstag)

In zweiter Lesung hat die Landessynode an ihrem letzten Beratungstag einstimmig für die geänderte Feiertagsordnung, des Perikopengesetzes, des Evangelischen Gesangbuches und des Gottesdienst- und Kirchenbuchs beschlossen. Es gab keine weitere Aussprache.

Erste Lesung

Bereits am Donnerstag hatte sich das Kirchenparlament mit diesem Thema befasst:

Wie bei keinem anderen Gesetz nehme die Landessynode mit der Abstimmung über das Kirchliche Gesetz zur Änderung der Feiertagsordnung, des Perikopengesetzes, des Evangelischen Gesangbuchs und des Gottesdienst- und Kirchenbuchs, ihre kirchenleitende Funktion war; das betonte Professor Dr. Christian Heckel in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Rechtsausschusses. Denn die Verkündigung im Gottesdienst habe die zentrale Bedeutung für unsere Landeskirche.  

Bereits im November 2017 hatte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Union Evangelischer Kirchen (UEK) und die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) die Veränderung der bisherigen Perikopenordnung beschlossen. Die neue Ordnung enthält mehr alttestamentliche Predigttexte als bisher. Er finde es schade, dass viele Texte aus der johanneischen Tradition durch alttestamentliche Texte ersetzt worden seien, bedauerte Heckel.  

Eigene Beilage des Rechtsausschusses

Wegen geringfügiger Änderungen habe der Rechtsausschuss beschlossen, eine eigene Beilage einzubringen: Es soll auch weiter keine Pflicht zu einem Gottesdienst am Neujahrstag geben. Dafür sollen aber ganz bewusst die Möglichkeit für Predigtreihen und Continua-Reihen geschaffen werden. So könne beispielsweise die Leidensgeschichte aus allen vier Evangelien über die Jahre behandelt werden, erklärte Heckel. 

Die Synode hat das Kirchliche Gesetz zur Änderung der Feiertagsordnung, des Perikopengesetzes, des Evangelischen Gesangbuchs und des Gottesdienst- und Kirchenbuchs am Abend in erster Lesung verabschiedet. 

Auch bei dem liturgischen Kalender gebe es einige wenige Änderungen: als liturgische Farbe an allen Heiligengedenktagen solle die Farbe Rot – als Farbe des Wirken des Geistes Gottes – gelten. So soll zum Beispiel der Nikolaustag am 6. Dezember in Zukunft auch rot sein (bisher: weiß). Am Tag der unschuldigen Kinder (28. Dezember) solle auch weiterhin die Farbe Weiß – als unmittelbar zu dem Christusgeschehen gehörendem Ereignis – gelten.

Lediglich am 1. Mai können die Gemeinden wählen, ob sie grün (Farbe der Tage im Kirchenjahr ohne Prägung) oder  violett (Farbe der Bitt- und Bußtage) wählen. 

Die von der EKD vorgeschlagenen sechs Perikopenreihen standen nicht zur Diskussion. Darin waren sich der Rechtsausschuss und der Theologische Ausschuss einig, betonte auch Dr. Karl Hardecker, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses. Es solle aber auch in Zukunft zusätzlich eine eigene Württembergische Marginalreihe geben. Der Rechtsausschuss sei bei der Veränderung des liturgischen Kalenders auf die Vorschläge des Theologischen Ausschusses eingegangen. Deshalb habe der Theologische Ausschuss dem vorliegenden Gesetzesentwurf zugestimmt, so Hardecker. 

    • TOP 09 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Feiertagsordnung, des Perikopengesetzes, des Evangelischen Gesangbuchs und des Gottesdienst- und Kirchenbuchs - Bericht des Rechtsausschusses
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      02.07.2019

    • TOP 09 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Feiertagsordnung, des Perikopengesetzes, des Evangelischen Gesangbuchs und des Gottesdienst- und Kirchenbuchs (Entwurf des Rechtsausschusses))
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      07.10.2019

    • TOP 09 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Feiertagsordnung - Bericht des Theologischen Ausschusses
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      02.07.2019


TOP 25 - Wahl/Bestätigung von Oberkirchenräten durch die Landeskirche

Der Antrag zielte auf eine Änderung der Verfassung ab: Die Oberkirchenräte der württembergischen Landeskirche sollen künftig vom gesamten Kirchenparlament gewählt werden – und nicht mehr wie bisher vom Landeskirchenausschuss. 

Abstimmung über das künftige Wahlverfahren für Oberkirchenräte: Die meisten Synodalen stimmten mit „Nein".Siegfried Denzel/EMH

So jedenfalls lautete der Antrag 27/17, über den die Sommertagung der Landessynode am Samstag, 6. Juli, beraten hat. 

Die Antragssteller hatten ihren Vorstoß damit begründet, dass der Landeskirchenausschuss die Oberkirchenräte geheim und damit „unkontrolliert“ bestimme – das Kontrollrecht der Synode als frei gewählte Vertretung der Kirchenmitglieder werde dadurch geschwächt, und „im Kirchenvolk und bei den Kirchengemeinden" würde dadurch die Legitimation des Oberkirchenrats „immer wieder in Zweifel gezogen“. 

Der Rechtsausschuss der Synode sah mehrheitlich jedoch „kein Defizit in der aktuellen Regelung“, wie Professor Dr. Christian Heckel als Vorsitzender des Gremiums berichtete. Schließlich werden auch auf Bundes- oder Landesebene „die Ministerinnen beziehungsweise Minister nicht vom Parlament gewählt“. 

Nachteile für unterlegene Bewerber?

Außerdem verwies der Rechtsausschuss darauf, dass Kandidaten im Fall ihrer Nichtwahl durch ihre öffentliche Vorstellung Nachteile auf ihrem weiteren Berufsweg haben könnten. 

Und nicht zuletzt würde die Annahme des Antrags bedeuten, bei der Auswahl der Oberkirchenräte den „Fokus vom Fachlichen auf das Politische“ zu verlagern. Allerdings stimmten nur 19 Synodale dem Antrag zu, eine deutliche Mehrheit votierte dagegen.

Pro und contra

Der Abstimmung vorausgegangen war eine lebhafte Diskussion: Befürworter des Antrags warben für die Änderung - es gebe teilweise „familiäre Strukturen" bei der Besetzung kirchlicher Funktionen.

Diese Behauptung wiesen mehrer Redner jedoch entschieden zurück: Es gebe keine Klüngelrunden, das bisherige Besetzungssystem sei durchaus demokratisch.

    • TOP 25 - Wahl/Bestätigung von Oberkirchenräten durch die Landessynode
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      06.07.2019

    • TP 25 - Selbstständiger Antrag Nr. 27/17
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      06.07.2019


TOP 26 - Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode bezüglich Befangenheiten und Interessenkonflikten

Die württembergische Landessynode soll vorerst ohne spezielle Regelungen zur Unvereinbarkeit von Amt und Mandat bleiben. Das ist die Empfehlung des Oberkirchenrates und des synodalen Rechtsausschusses, die Ausschussvorsitzender Professor Dr. Christian Heckel der Landessynode vorgetragen hat. 

Anlass war der Antrag 20/18 des Ältestenrates, wonach eine Regelung über Befangenheiten und Interessenkonflikten von Synodalen in die Geschäftsordnung aufgenommen werden soll. 

Der Hintergrund: Im Mai 2018 war der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses zum Direktor des Evangelischen Pfarrseminars gewählt worden – mit der Folge, dass der Vorsitzende nun  jenes Synodalgremium leitet, das unmittelbar für seinen eigenen beruflichen Bereich zuständig ist. 

Es sei zwar ein ungeschriebenes Gesetz, dass ein Synodaler in diesem Fall den Ausschuss wechsle, berichtete Professor Heckel – doch der Ausschuss-Wechsel sei unterblieben. 

Ausschuss kann jederzeit neuen Chef wählen

Dass die Geschäftsordnung trotzdem nicht ergänzt werden soll, begründete Heckel vor allem mit „allgemein verfassungsrechtlichen und einem spezifisch kirchenrechtlichen Grund“: Einerseits würde das passive Wahlrecht von Synodalen und damit die Allgemeinheit der Wahl eingeschränkt. Zum anderen gelte für die Kirche nicht der politische Anspruch der Gewaltenteilung. Vielmehr beruhe die Kirchenverfassung „auf dem brüderlichen Miteinander der kirchlichen Verfassungsorgane“, zitierte der Ausschussvorsitzende die „Barmer Erklärung“. 

Und: „Unvereinbarkeitsregelungen würden diesem Miteinander in der Kirche als Gemeinde von Brüdern nicht entsprechen.“ 

Allerdings sollten für die Zukunft Interessenkollisionen ausgeschlossen werden, empfahl Heckel: Der Nominierungsausschuss der künftigen, im Dezember zu wählenden Landessynode solle „auf die berufliche Stellung der Ausschussvorsitzenden achten“. Außerdem könne „ein Ausschuss jederzeit einen neuen Vorsitzenden wählen“. 

    • TOP 26 - Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode bzgl. Befangenheiten und Interesenkonflikten - Bericht des Rechtsausschussess
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      02.07.2019


TOP 27 - Kirchliches Gesetz zur wirkungsgleichen Übertragung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 16.10.2018 in das kirchliche Besoldungsrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 eine Absenkung der Eingangsbesoldung der Jahre 2013 bis 2017 für nichtig erklärt. Der Ministerrat hat aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts beschlossen, allen Landesbeamten die Absenkungsbeträge der Eingangsbesoldung nachzuzahlen.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der Landesregierung müssen nicht auf das kirchliche Besoldungsrecht übertragen werden; das betonte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Professor Dr. Christian Heckel. Dennoch empfiehlt der Oberkirchenrat der Synode, die entsprechenden Nachzahlungen zu übernehmen, um den Mitarbeitern Anerkennung auszusprechen. Der Oberkirchenrat rechnet mit einmaligen Kosten von etwa 1,1 Millionen Euro.  

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hatte im Zeitraum von 2013 bis 2017 eine vom Landesrecht abweichende Regelung zur Absenkung der Eingangsbesoldung. Beim gehobenen Dienst gab es keine Absenkung der Eingangsbesoldung und die Absenkung im höheren Dienst betrug nur 4%. Im Landesdienst war die Absenkung der Eingangsbesoldung in den höheren Eingangsämtern auf 8 Prozent erhöht. 

Bei einer Enthaltung nahm die Synode das Gesetz an.

    • TOP 27 - Kirchliches Gesetz zur wirkungsgleichen Übertragung des Bundesverfassungsgerichts vom 16.10.2018 in das kirchliche Besoldungsrecht
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      07.10.2019

    • TOP 27 - Kirchliches Gesetz zur wirkungsgleichen Übertragung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Oktober 2018
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      10.10.2019


TOP 28 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes

Beim Pfarrbesoldungsrecht soll die Aufhebung der Durchstufung aufgehoben werden. Der Rechtsausschuss ist davon überzeugt, dass die Durchstufung ein flexibles Instrument ist, um die Pfarrbesoldung an die jeweilige finanzielle Situation der Landeskirche anzupassen; das betonte Ausschussvorsitzender Professor Dr. Christian Heckel. 

Die jetzige 9. Stufe soll nun vorverlagert werden, damit die Pfarrerinnen und Pfarrer nicht erst mit der 9., sondern schon mit dem Erreichen der 7. Stufe jene Besoldungsgruppe bekommen, in die ihre Stelle eingestuft ist. Die Erhöhung der Dienstbezüge soll bis zum 29. Februar 2020 ausgezahlt werden.

Die Mehrkosten für den jetzigen Gesetzentwurf - etwa 120.000 Euro jährlich - seien deutlich geringer als für die ursprünglich beantragte Abschaffung der Durchstufung, betonte Heckel.

Der Rechtsausschuss bat um die Zustimmung - diese wurde mit großer Mehrheit erteilt. Synodalpräsidentin Inge Schneider kommentierte den Beschluss mit den Worten: „Die jungen Pfarrerinnen und Pfarrer werden uns dankbar sein."

    • TOP 28 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes - Entwurf aus der Mitte der Landessynode
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      07.10.2019

    • TOP 28 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes
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      10.10.2019


TOP 29 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über Kirchliche Verwaltungsstellen und anderer Kirchlicher Gesetze

Der Oberkirchenrat stellte den Antrag, das Gesetz zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss zu verweisen - vom Finanzausschuss kam die Empfehlung, dass der Rechtsausschuss dem Gesetz zustimmen solle. Einstimmig votierte die Synode für die Verweisung.

    • TOP 29 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über Kirchliche Verwaltungstellen und anderer Gesetze (Beilage 94)
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      07.10.2019

    • TOP 29 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über Kirchliche Verwaltungsstellen und anderer Kirchlicher Gesetze - Entwurf des Oberkirchenrates
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      02.07.2019

    • TOP 29 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über Kirchliche Verwaltungsstellen und anderer Kirchlicher Gesetze
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      10.10.2019


TOP 30 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes Errichtung der Stiftung Evangelische Versorgungsstiftung Württemberg (Beilage 95)

    • TOP 30 - Errichtung der Evangelischen Versorgungsstiftung Württemberg (Beilage 95)
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      07.10.2019


TOP 31 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 97)

Das Mitarbeitervertretungsgesetz regelt die betriebliche Mitbestimmung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in kirchlichen Verwaltungen und Einrichtungen. Bisher müssen Mitarbeiter, die sich für die Mitarbeitervertretung zur Wahl aufstellen lassen, Mitglied in einer ACK-Kirche sein.

Inzwischen ändert sich auch in der Mitarbeiterschaft diakonischer Einrichtungen manches, und längst nicht alle Mitarbeitenden sind noch Mitglieder einer ACK-Kirche. Zudem sinkt seit Jahren die Zahl der Kirchenmitglieder. Dies erschwere die Suche nach Kandidaten, so Peter Reiff, der den Gesetzentwurf in die Synode eingebracht hat Für die im kommenden Jahr neu zu wählenden Mitarbeitervertretungen könne es zu Glaubwürdigkeitsproblemen führen, wenn Nichtmitglieder zwar eingestellt, aber nicht in die Interessenvertretung gewählt werden dürften.   

Deshalb wird nun vorgeschlagen, die ACK-Klausel im Mitarbeitervertretungsgesetz als Wählbarkeitsvoraussetzung zu streichen. Im November 2018 wurde im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD die ACK- Klausel als Wählbarkeitsvoraussetzung bereits gestrichen. Der Gesetzentwurf wurde an den Rechtausschuss verwiesen. 

Chance oder Risiko?

Die Synodale Margarete Mühlbauer äußerte sich kritisch zu dem Anliegen: Immerhin gehöre die Mitarbeitervertretung in den kirchlichen Einrichtungen zur Leitungsebene - und diese sollte auch einer Kirche angehören.

Ernst-Wilhelm Gohl zeigte sich ebenfalls skeptisch gegenüber der beantragten Änderung des Kirchengesetzes. Auch er sieht die Mitarbeitervertretung ganz eindeutig als Teil der Leitung. „Ich finde es wichtig, dass  Mitarbeiter in der Leitung auch Mitglied in der Kirche sind.“

Auch Erwin Burkhardt warnte davor, „die Wurzeln zu kappen" - stattdessen müsse man Bewerber davon überzeugen, „dass es sich bei christlich-diakonischen Arbeitgebern besser arbeiten lässt." Ähnlicher Meinung war auch Siegfried Jahn: „Wir verwässern das kirchliche Profil."

Vielleicht, überlegte Jahn, sei eine mögliche Konsequenz der immer kleineren Zahl kirchlicher Mitarbeiter: „Ok, wir werden kleiner - aber nicht wirkungsloser."

Genau wie Jahn bekannte auch Philippus Maier, hin- und hergerissen zu sein - einerseits erkenne er den drängender werdenden Personalbedarf, andererseits bekräftigte er den Anspruch, den kirchlichen Charakter diakonischer Einrichtungen zu betonen.

Zahl konfessionsloser Mitarbeiter steigt

Andererseits: Der wachsende Fachkräftemangel lasse kirchlichen und diakonischen Einrichtungen gar keine andere Wahl, als auch Nichtmitglieder zu beschäftigen - „wir sind auf ihre Arbeit und Begabungen angewiesen", gab Synodaler Markus Mörike zu bedenken. Die Zahl nicht mehr kirchlich gebundener Mitarbeiter werde deshalb größer.

Willi Beck sprach von einer neuen missionarischen Möglichkeit: Es bestehe im schlimmsten Fall zwar die Gefahr, „christliche Werte zu verbummeln" - aber ein Miteinander von kirchlich gebundenen und konfessionslosen Mitarbeitern biete auch die Chance, für christliche Werte zu werben.

Jutta Henrich warb ebenfalls für die Gesetzesänderung: „Wir können nicht auf der einen Seite qualifizierte Mitarbeiter einstellen und ihnen auf der anderen Seite verwehren", sich in eine MAV wählen zu lassen.

Als Einbringer des Antrags plädierte Peter Reif zum Ende der Diskussion erneut für die Öffnung der MAV für konfessionslose Mitarbeiter:  „Wir rennen nicht mit der roten Fahne durch die Station" - stattdessen gehe es für Dienststellenleitungen und MAV darum, eine „christliche Dienstgemeinschaft" zu entwickeln. Dies sei eine Chance.

    • TOP 31 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes - Entwurf aus der Mitte der Landessynode
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      07.10.2019

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    • beraten und beschlossen 2/2019
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      11.07.2019

    • Protokoll 1. Sitzungstag
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    • Protokoll 2. Sitzungstag
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    • Protokoll 3. Sitzungstag
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    • beraten und beschlossen 1/2019
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      28.03.2019

    • Jahresbericht 2018
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      23.11.2018