TOP 5 - Zuschuss für kirchenleitende Gremien
Am 1. Advent 2019 werden neue Kirchengemeinderäte gewählt. Damit diese neu gewählten kirchenleitenden Gremien Tagungen zum Thema „Geistlich leiten“ abhalten und dafür bezuschusst werden können, sollen in den landeskirchlichen Haushalt 2020 zwei Millionen Euro eingestellt werden, so Ernst-Wilhelm Gohl, Stellvertretender Vorsitzender des Theologischen Ausschusses, in seinem Bericht. Damit solle die Möglichkeit gegeben werden, dass sich kirchenleitende Gremien in ihren Klausurtagungen mit den geistlichen Arbeitsgrundlagen auseinendersetzen können.
„Nach den positiven Erfahrungen mit thematischen Klausuren für Kirchengemeinderatsgremien im Rahmen des Reformationsgedenkens, bietet die Neuwahl der kirchenleitenden Gremien die Chance, dass sich die örtlichen kirchleitenden Gremien auch mit dem Thema geistlich leiten beschäftigen“, so Gohl weiter.
Jedes Gremium könne dabei selbst entscheiden, welches Tagungsformat ihrem individuellen Bedürfnis am besten entspricht. Die Summe von zwei Millionen Euro orientiere sich dabei an der Summe, die während des Reformationsjubiläums in Anspruch genommen wurde. In dieser Summe seien auch die Kosten für eine Personalstelle enthalten, die die Anfragen dann bearbeitet. Die Erfahrungen des Reformationsjubiläums könnten auch in einer Broschüre zusammengefasst werden, die Lust und Interesse an dem Thema „Geistlich leiten“ wecken könne, führte Gohl weiter aus. Deshalb befürworten der Theologische Ausschuss und der Finanzausschuss diesen Antrag.
Die Synode betont die Wichtigkeit des Themas „Geistlich leiten“. Deshalb soll das Geld bereits in dem zweiten Nachtragshaushalt 2019 bereitgestellt werden. Die Synode hat den Antrag einstimmig beschlossen.
-
-
TOP 05 - Kirchenleitende Gremien - Ernst-Wilhelm Gohl
download
Info:
107 KB
|
PDF
21.03.2019
-
TOP 05 - Antrag Nr. 42-18 - Kirchenleitende Gremien
download
Info:
71 KB
|
PDF
18.03.2019
-
TOP 05 - Änderungsantrag Nr. 42a-18 - Kirchenleitende Gremien
download
Info:
111 KB
|
PDF
22.03.2019
-
Antrag Nr. 42-18 - Zuschuss für kirchenleitende Gremien - TOP 23
download
Info:
112 KB
|
PDF
29.11.2018
Finanzdezernent Dr. Martin Kastrup stellte den ersten Nachtrag 2019 vor. Er hat ein Volumen von 5,4 Millionen Euro. Die laufenden Kosten liegen bei 336.700 Euro. Mit den Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre handelte es sich allerdings schon um stattliche 68,8 Millionen Euro. „Der Riesenbrocken betrifft dabei das Bauvorhaben in der Gänsheide, für das allein mit Risikopuffer 64 Millionen Euro über die Jahre 2019 bis 2021 angesetzt werden“, erklärte Kastrup. 15 Millionen Euro dieses Betrages stammten aus der Gebäudeinstandsetzungsrücklage der Landeskirche, die damit in weiten Teilen aufgezehrt sei.
Michael Fritz, Vorsitzender des Finanzausschusses, erklärte, dass 2019 für die Bauplanungen 3,5 Millionen Euro im Haushalt eingestellt werden. Das Besondere an diesem ersten Nachtragshaushalt 2019 sei, dass die die Planungen noch im Zustand der Kostenschätzung sind.
„Für die Jahre 2020 und 2021 geben wir im Wege der Verpflichtungsermächtigung weitere 56,5 Millionen Euro frei“, so Fritz. Diese Gelder seien allerdings mit dem Sperrvermerk des Finanzausschusses versehen und werden erst nach Prüfung der Kostenberechnung vom Finanzausschuss freigegeben. Darüber hinaus haben das Kollegium und der Finanzausschuss einen Risikopuffer in Höhe von 4 Millionen Euro für den ersten Nachtrag 2019 vorgesehen. Der Risikopuffer diene zur Abdeckung jährlicher Baukostensteigerungen in den Jahren 2020 und 2021, die das normale Maß signifikant übersteigen. Die für diese Jahre jeweils vorgesehenen Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro sind mit einem Sperrvermerk des Finanzausschusses belegt. „Sollte sich im Verlauf der weiteren Planungen ergeben, dass der angestrebte gute energetische Standard nicht im Rahmen des Budgets von 60 Millionen Euro darstellbar ist, wird in Abhängigkeit von der Baupreisentwicklung darüber zu entscheiden sein, ob die 4 Millionen Euro gegebenenfalls auch dafür herangezogen werden sollen“, erklärt Fritz.
Zweitgrößte Position, neben den 3,5 Millionen Euro für die Bauplanungen, sei die Verlängerung des Projekts Digitalisierung mit einem Budget in Höhe von 1,5 Millionen Euro. „Zahlreiche Startup-Ideen haben zu einer weitgehenden Vorbelegung der bisherigen Mittel geführt. Da weiterhin ständig gute, förderungswürdige Konzepte eingereicht werden, befürwortet der Oberkirchenrat ergänzende Mittel“, so Kastrup.
Weitere 300.000 Euro seien für archäologische Grabungen in Denkendorf erforderlich. Alle weiteren Änderungen im Nachtrag nähmen Budgetrücklagen in Anspruch. Darin enthalten seien unter anderem die neue Zimmermöblierung im Haus Birkach in Höhe von 480.000 Euro, 380.000 Euro für den umfassend professionellen Umgang mit sexualisierter Gewalt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg oder 350.000 Euro für die Restrukturierung der Kirchenleitung, um zusätzliche anstehende Herausforderungen zu bewältigen.
Die Landessynode hat den 1. Nachtrag 2019 einstimmig beschlossen.
-
-
TOP 6 - Beilage 83 - 1. Nachtrag 2019
download
Info:
335 KB
|
_NACHTRAG_2019
24.06.2019
-
TOP 06 - 1. Nachtrag 2019 - Martin Kastrup
download
Info:
191 KB
|
PDF
18.03.2019
-
TOP 06 - 1. Nachtrag 2019 - Michael Fritz
download
Info:
133 KB
|
PDF
18.03.2019
-
TOP 06 - Änderungsblatt zu Beilage 83 - 1. Nachtrag 2019
download
Info:
71 KB
|
PDF
18.03.2019
-
TOP 06 - Änderungsantrag Nr. 10-19 - 1. Nachtrag 2019
download
Info:
90 KB
|
PDF
22.03.2019
TOP 11 - Kirchliches Gesetz über die personale Bezirksgemeinde
„Mit dem vorgelegten Gesetz zur Einführung von Personalgemeinden auf Kirchenbezirksebene wird ein weiterer Schritt zu einer neuen Gestalt kirchengemeindlicher Arbeit gegangen“, so Oberkirchenrat Hans-Peter Duncker in seinem Bericht vor der Synode. Diese solle Menschen in den veränderten Lebensverhältnissen vor allem im städtischen Bereich in einer neuen rechtlichen Form einen Zugang zu besonderen gottesdienstlichen Angeboten und einem Gemeindeleben geben, das weniger an der Nähe zur Wohnumgebung, sondern mehr an den weiträumigeren Angeboten der Gemeindebildung anknüpft.
Seit längerem gebe es in der Landeskirche an einer Reihe von Orten besondere Formen von gemeindlichem Leben, die ihren Mittelpunkt in einem regelmäßigen Gottesdienst neben den Hauptgottesdiensten der örtlichen Kirchengemeinden in einer besonderen Gottesdienstform haben. Durch das vorgelegte kirchliche Gesetz solle der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die um einen solchen besonderen Gottesdienst gewachsenen und strukturell verfestigten Gruppen sich als Handlungsgemeinschaft auch über den Gottesdienst innerhalb der Kirchengemeinde und des Kirchenbezirks hinaus verstehen, so Duncker weiter. Zugleich kämen die örtlichen Kirchengemeinden häufig an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit bei der strukturellen und finanziellen Unterstützung solcher meist sehr selbstständig agierender Gruppen.
Der vorliegende Gesetzentwurf wählt den Weg der Bildung von Personalgemeinden, die in die Kirchenbezirksstrukturen eingebunden sind. Dies deckt sich mit der Erfahrung, dass solche Gruppen und neuen Aufbrüche regelmäßig auch von Gemeindegliedern besucht werden, die von außerhalb der Kirchengemeinde kommen, in der der Gottedienst stattfindet. Die Bildung von Personalgemeinden solle einerseits in einer Anbindung an die Kirchenbezirke als deren rechtlicher Teil erfolgen, andererseits solle der Gottesdienst der Personalgemeinde nicht unverbunden neben den Gottesdiensten der Kirchengemeinden stehen, an deren Ort er stattfindet. Vielmehr sollten diese Gottesdienste sich in der örtlichen Gottesdienstordnung der örtlich zuständigen Kirchengemeinden finden und damit auch von dieser mitgetragen und bejaht sein. Insoweit soll eine Zustimmung der örtlichen Kirchengemeinde erforderlich sein.
Die Synode hat das Gesetz zur weiteren Beratung in die zuständigen Auschüsse verwiesen.
TOP 7 - Alt werden auf dem Land
Wie kann gerade im ländlichen Raum die Seelsorgearbeit gewährleistet werden, wenn die Menschen immer älter werden, es aber immer weniger Pfarrerinnen und Pfarrer gibt? Das sei die Leitfrage für den Antrag 26/17 gewesen, so Markus Mörike, Vorsitzender des Ausschusses für Diakonie. Der Antrag sehe zur Lösung eine dauerhafte Vernetzungsstelle beim Diakonischen Werk Württemberg (DWW) vor, die Ideen sammelt, wie die seelsorgerliche Arbeit vor Ort unterstützt und gewährleistet werden kann.
Eine solche neue Personalstelle halte der Ausschuss für Diakonie nach grundlegender Beratung aber für nicht angemessen, so Mörike weiter. Deshalb hat der Ausschuss für Diakonie der Synode empfohlen, den Antrag nicht weiter zu verfolgen.
Einen Gedanken des Antrags habe der Ausschuss für Diakonie aber aufgegriffen und weiterverfolgt: „Wenn die Seelsorgeprofis nur noch seltener präsent sein können, müssen wir die diakonischen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die bei den pflege- und hilfebedürftigen Menschen sind und deren Lebenssituation kennen, besser befähigen und sie bei der seelsorgerlichen Betreuung stärken“, so Mörike.
Das seien zum größten Teil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie vor Ort. Sie seien es, die jeden Tag mit dem Leid konfrontiert werden und die manchmal der einzige Kontakt zu alten Menschen sind. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort möglichst einfach zu unterstützen sei wichtig.
Um diese Mitarbeitenden in der Diakonie zu einer BasicSeelsorge zu befähigen, ohne sie gleich zu aufwändigen Sonder- und Zusatzausbildungen schicken zu müssen, schlägt der Ausschuss für Diakonie vor, diesen Mitarbeitenden zwei Broschüren des Diakonischen Werk Württembergs an die Hand zu geben. „Mit den dort gesammelten Texten werden auch Mitarbeitende zur Seelsorge befähigt, denen der Zugang zu diesem Gebiet, zu einem Gebet oder einem Segensspruch bisher nicht oder schwer möglich war oder die in Krisensituation ratlos waren und nicht die richtigen Worte fanden“, so Mörike weiter. Mit Zuhilfenahme dieser Büchlein auf der Pflege-Tour erhielten sie nun eine Hilfe, in denen sie blättern und Hilfstexte für Seelsorge erhalten können. Diese Handreichungen könnten im DWW bestellt und bezogen werden, sie sind dort vorrätig und werden bei Bedarf auch immer wieder neu aufgelegt.
Zudem gebe es auf der Webseite www.seelsorge-im-alter.de wertvolle Anregungen für die Seelsorge auf dem Land und in der Stadt.
Weiterführende Links
TOP 8 - Aktuelle Stunde „Fridays for Future“
Die Landessynode diskutierte in der „Aktuellen Stunde“ über den Schulstreik „Fridays for Future“. Diese junge politische Bewegung trifft sich jeden Freitag, um gemeinsam für den Klimaschutz zu streiken. Im Sommer 2018 begann die Schülerin Greta Thunberg ihren Schulstreik in Stockholm für eine bessere Klimapolitik. Inzwischen ist aus diesem einen Streik eine weltweite Jugendbewegung geworden. In über hundert Ländern wurde bereits am globalen Streik teilgenommen.
Die Synodale Elke Dangelmaier-Vinçon betonte, dass „die jungen Menschen gegen einen Lebensstil demonstrieren, den wir leben. Wir gehören jetzt an ihre Seite. Wir sollten raus und mit ihnen diskutieren und Ideen entwickeln, um diese Erde zu erhalten.“ In der Debatte kam zur Sprache, welche Impulse aus der Jugendbewegung in die Evangelische Landeskirche in Württemberg aufgenommen werden können. „Das Besondere für die Jugendlichen an der Bewegung ist, dass sie nicht von Erwachsenen organisiert worden ist. Sie merken: ‚Es geht es um uns, wir können hier etwas machen‘“, sagte Tobias Geiger (Esslingen). „Junge Menschen fordern Gestaltungs- und Beteiligungsmöglichkeiten ein. Dies können wir aus der der Bewegung lernen“, so Geiger weiter. Matthias Böhler (Besigheim) bekräftigte diesen Gedanken: „Junge Menschen müssen befähigt werden zur Übernahme von Verantwortung und dabei begleitet werden.“ Den Anliegen von Jugendlichen müsse mehr Gehör verschafft werden. „Die Jugendlichen halten uns den Spiegel vor und fordern uns zum Handeln auf“, betonte Eva Glock (Heidenheim). Die Landessynode ist sich darin einig, wie wichtig das Engagement der Jugend für die Bewahrung der Schöpfung ist. Sie selbst wolle in Zukunft den Emissionsverbrauch der Synode weiter senken.
TOP 15 - Bericht des Beauftragten bei Landtag und Landesregierung
Kirchenrat Volker Steinbrecher würdigte das gute Miteinander zwischen Landeskirche und Landespolitik. Das sei gerade auch im Vergleich mit anderen Bundesländern nicht selbstverständlich, sagte er vor der Landessynode. Es gebe jährliche Regelgespräche, intensive Arbeitskontakte in den Bereichen Bildung und Diakonie sowie verschiedene Veranstaltungsformate wie den Jahresempfang, die geschätzt und gut besucht würden. Außerdem sei der Finanzausgleich verlässlich geregelt.
Mit dem Einzug der AfD hätte sich die Atmosphäre im parlamentarischen Betrieb deutlich ins Negative verändert, so Steinbrecher. Provokationen, eine Verunglimpfung des Parlaments, die Radikalisierung der Sprache bis hin zu gezielten Tabubrücken: Dies präge das politische Auftreten der AfD im Landtag. Die Landeskirche pflege keine formellen Kontakte zur AfD-Fraktion und bietet ihren Mitgliedern keine Bühne bei Veranstaltungen. Er selbst stehe als Beauftragte allerdings allen Abgeordneten als Gesprächspartner zur Verfügung.
Die etablierten Parteien tun sich schwer im Umgang mit der AfD und mit dem Erstarken des Rechtspopulismus allgemein. Einige Vertreterinnen und Vertreter der Landespolitik hätten ihn gebeten, die Kirchenleitungen zu mehr politischem Engagement zu bewegen. Sie trauen den Kirchen wichtige Impulse für den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu. Steinbrecher rief auch im Hinblick auf die Landtagswahlen in dazu auf, das gesellschaftspolitische Engagement zu verstärken.
TOP 9 - Finanzmanagement der Landeskirche
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg stellt derzeit ihre kamerale Buchführung in eine kaufmännische Buchführung, auch Doppik genannt, um. Sie orientiert sich dabei an dem Verfahren, dass auch in den kommunalen Gemeinden des Landes Baden-Württemberg verwendet wird, der sogenannten Dreikomponentenrechnung.
Strittig war bisher, was mit der Substanzerhaltungsrücklage (SERL) passieren soll, die im System der Doppik strenggenommen nicht mehr nötig wäre. Die Doppik würde mit ihrer Gewinn- und Verlustrechnung den Wertverzehr von Gebäuden automatisch darstellen. Man müsse daher den kirchlichen Körperschaften nur vorschreiben, keine Verluste zu machen. Allerdings würde dann für Instanthaltungen, die auch während des Abschreibungszeitraums anfallen, keine Vorsorge getroffen.
Deshalb schlägt der Oberkirchenrat in Zusammenarbeit mit dem Rechts- und dem Finanzausschuss der Synode ein anderes Vorgehen vor: Das Substanzerhaltungskapital wird durch eine Rücklage für Immobilienunterhalt (RUI) ersetzt. Diese Rücklage soll nicht nach dem Abschreibungszeitraum, sondern während dieses Zeitraums parallel zu den Reinvesitionsmitteln aufgebaut werden. In einer Durchführungsverordnung will man die Berechnung der zurückzulegenden Mittel festlegen.
Die Landessynode hat das Gesetz einstimmig angenommen.
-
-
TOP 09 - Finanzmanagement Landeskirche - Martin Plümicke
download
Info:
142 KB
|
PDF
18.03.2019
-
Antrag Nr. 38-18 - Änderungsantrag - TOP 14
download
Info:
126 KB
|
PDF
07.07.2018
-
TOP 9 - Beilage 87 - Einführung eines neuen Finanzmanagementsystems
download
Info:
142 KB
|
PDF
25.06.2019
TOP 12 - Segnung gleichgeschlechtlicher Paare
Die Synode diskutiert über ein Gesetz, das Kirchengemeinden ermöglicht, gleichgeschlechtliche Paare in einem öffentlichen Gottesdienst zu segnen. Voraussetzung für eine entsprechende Änderung der örtlichen Gottesdienstordnung ist laut Gesetzesvorlage, dass sich Dreiviertel der Pfarrerinnen und Pfarrer einer Gemeinde sowie Dreiviertel des Kirchengemeinderats für eine öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher aussprechen. Zuvor soll die Gemeinde, laut Gesetzestext, in einem Klärungsprozess zu der Auffassung kommen, dass ein Segnungsgottesdienst der Heiligen Schrift und den Bekenntnissen der Reformation nicht widerspricht.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen in bis zu einem Viertel aller Kirchengemeinden bzw. Verbundkirchengemeinden Gottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare stattfinden können, sollte diese Zahl erreicht sein, befasst sich die Landessynode erneut mit dem Thema.
In seiner Präambel stellt der Gesetzestext fest, dass es in der Frage der öffentlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Paare keinen Konsens innerhalb der Landeskirche gebe. Die unterschiedlichen Meinungen beruhten auf unterschiedlichen Auslegungen der Bibel. Dennoch verstehe man sich als „Auslegungsgemeinschaft“ und sehe sich trotz der Vielfalt der Auslegungen „bleibend gemeinschaftlich in der Kirche verbunden“. In der Frage der gottesdienstlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Paare „besteht Streit, ohne dass dieser die Einheit der Kirche in Christus in Frage stellt“, so die Gesetzesvorlage. Die angestrebte Regelung trage dieser Situation Rechnung und gebe „unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum“, heißt es weiter.
Bei der Einbringung des Gesetzes nannte Professor Dr. Christian Heckel, Vorsitzender des Rechtsausschusses, noch einmal die unterschiedlichen Positionen innerhalb der Landeskirche: Während eine Gruppe die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare aus der Heiligen Schrift ableite, finde eine andere Gruppe in der Bibel das „strikte Verbot für jeden öffentlichen Gottesdienst“. Für eine dritte Gruppe liege die Beantwortung der Frage in „menschlichem Ermessen“ und sei keine Frage des Schriftverständnisses.
Heckel rief die Synodalen dazu auf, sich mit ihrer unterschiedlichen Auslegung der Bibel zu respektieren. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses nannte den vorliegenden Gesetzesentwurf eine „Lösung, welche die unterschiedlichen Überzeugungen ernst nimmt“, das Gewissen respektiere und dem „Wildwuchs und der Willkür“ wehre. Wenn es keine Mehrheit finde, stehe man vor der Frage, „wie mit denen umzugehen ist, die ihrem Gewissen mehr gehorchen als den landeskirchlichen Gesetzen“, gab Heckel zu bedenken. Der Gesetzesentwurf verdecke die mangelnde Einigkeit in der Frage der Segnungsgottesdienste nicht, halte aber an der „viel weitergehenden, grundlegenden Einigkeit im Bekenntnis zum Evangelium Jesu Christi“ fest.
Der Ausschussvorsitzende forderte die Synodalen auf, dem Gesetzesentwurf zuzustimmen: „Sie selbst werden zu nichts gezwungen und tun auch ihren Brüdern und Schwestern mit einem anderen Schriftverständnis keinen Zwang an“, sagte Heckel.
Der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses, Ernst-Wilhelm Gohl, gab Einblick in die Arbeit seines Gremiums am Gesetzentwurf. Ziel sei es gewesen, den unterschiedlichen Auffassungen gerecht zu werden. Gohl unterstrich die Bedeutung der „Präambel, die feststellt, dass die unterschiedlichen Auffassungen in dieser Frage die in Christus geschenkte Einheit der Kirche nicht in Frage stellen“.
Die Beschränkung der Anzahl der Gemeinden, die Segnungsgottesdienste einführen können, habe „allein verfassungsrechtliche Gründe“, erklärte der Ausschussvorsitzende. Der Verzicht auf die Beschränkung mache ein eigenes Gottesdienstbuch, eine sogenannte Agende, notwendig. Eine solche Agende für einen öffentlichen Gottesdienst zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare habe im November 2017 jedoch die notwendige Zweidrittelmehrheit innerhalb der Synode verfehlt, erinnerte Gohl.
Sein Ausschuss habe auch darüber beraten, statt einer Dreiviertel- nur eine Zweidrittelmehrheit für die Einführung von Segnungsgottesdiensten in einer Gemeinde zu verlangen, sich aber dagegen entschieden, berichtete Gohl. Eine Dreiviertelmehrheit sei „Ausdruck größtmöglicher Einmütigkeit und macht auch eine lange Verlässlichkeit wahrscheinlicher“.
Aussprache und Ergebnis erste Lesung
Das Gesetz, das die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in einem Gottesdienst möglich machen soll, hat die erste Hürde genommen. In erster Lesung sprachen sich die Synodalen für die Gesetzesvorlage des Oberkirchenrates aus. In allen einzeln abgestimmten Artikel fand das Gesetz bereits in der ersten Lesung die nötige einfache Mehrheit. Wenn die Synode morgen Vormittag bei der zweiten Lesung über das Gesetz mit der dann nötigen Zweidrittelmehrheit abstimmt, ist es beschlossen.
Zuvor fanden zwei Änderungsanträge, den Mitglieder des Gesprächskreises Offene Kirche einbrachten, keine Zustimmung. Der eine forderte, dass statt einer Dreiviertelmehrheit eine Zweidrittelmehrheit ausreichen sollte, um Segnungsgottesdienste in einer Kirchengemeinde zu ermöglichen. Ein weiterer Antrag wollte das Wort „Gottesdienst“ im Gesetzesentwurf durch „Traugottesdienst“ ersetzen.
In der allgemeinen Aussprache, die der Abstimmung vorangegangen war, nannte Hellger Koepff den Gesetzesentwurf ein „Armutszeugnis“, dem er aber dennoch zustimmen werde. „Besser ein Armutszeugnis als gar kein Zeugnis“, sagte der Synodale vom Gesprächskreis Offene Kirche.
Marina Walz-Hildenbrand vom gleichen Gesprächskreis sagte, der Gesetzentwurf verletze homosexuelle Menschen in ihrer Würde, „weil sie nicht so angenommen werden, wie Gott sie geschaffen hat“. Sie könne der ausgrenzenden und diskriminierenden Regelung nicht zustimmen.
„Theologisch ist nichts gegen diesen Entwurf einzuwenden“, lobte Thomas Wingert vom Gesprächskreis Lebendige Gemeinde. Er sei nicht „der denkbar beste aller Entwürfe“, aber „der einzige Konsensentwurf, den wir haben“.
Für Philippus Maier von der Lebendigen Gemeinde bedeutet das Gesetz einen Bruch gegenüber dem Wort der Heiligen Schrift und der Bekenntnistradition. Es werde in der Landeskirche auf Widerstand stoßen, sagte Maier voraus.
Matthias Böhler vom Gesprächskreis Kirche für Morgen rief dazu auf, die Meinung des jeweils anderen und anzuerkennen und dem anderen zuzugestehen, dass seine Haltungen im Ringen mit der Heiligen Schrift gewonnen wurden.
Ernst-Wilhelm Gohl vom Gesprächskreis Evangelium und Kirche bat die Synode um Zustimmung und appellierte an die Verantwortung der Synode: „Wenn wir keine Lösung finden, lassen wir die Gemeinden allein, und das kann nicht sein“.
Ralf Albrecht vom Gesprächskreis Lebendige Gemeinde bat die Synode um Respekt für diejenigen, die aufgrund ihrer „biblischen Gewissensbindung“ nicht für das Gesetz stimmen könnten. Auf der anderen Seite sprach er sich dafür aus, die zu achten, denen der Entwurf nicht weit genug gehe.
Professor Dr. Jürgen Kampmann, von der Theologischen Fakultät der Universität Tübingen entsandtes Mitglied der Landessynode nannte es „bitter, dass wir keine Einigkeit in der Lehre haben“. Man müsse jetzt mindestens dafür sorgen, dass der Unordnung gewehrt werde, sprach er sich für die Gesetzesvorlage aus.
Franziska Stocker-Schwarz, von der Lebendigen Gemeinde erinnerte daran, dass es auch in der Vergangenheit Dissens in zentralen Fragen in der Synode gegeben habe. So habe man sich Ende der 90er Jahre auf keine gemeinsame Aussage über die Bedeutung des Kreuzestodes Jesu einigen können.
-
-
TOP 12 - Segnung gleichgeschlechtlicher Paare - Ernst-Wilhelm Gohl
download
Info:
132 KB
|
PDF
18.03.2019
-
TOP 12 - Segnung gleichgeschlechtlicher Paare - Christian Heckel
download
Info:
150 KB
|
PDF
19.03.2019
-
TOP 12 - Beilage 89 - Segnung gleichgeschlechtlicher Paare
download
Info:
85 KB
|
PDF
18.03.2019
-
TOP 12 - Änderungsantrag 12-19 - Segnung gleichgeschlechtlicher Paare
download
Info:
184 KB
|
PDF
22.03.2019
-
TOP 12 - Änderungsantrag 13-19 - Segnung gleichgeschlechtlicher Paare
download
Info:
243 KB
|
PDF
22.03.2019
-
TOP 12 - Segnung gleichgeschlechtlicher Paare - Hintergrundinformationen zur Synodentagung
download
Info:
78 KB
|
PDF
19.03.2019
-
Protokoll 48. Sitzung Landessynode - 22. März 2019
download
Info:
686 KB
|
_MAERZ_2019
18.06.2019
-
TOP 12 - Beilage 89 - Kirchliches Gesetz zur Einführung einer Ordnung des Gottesdienstes bei gleichgeschlechtlichen Ehen
download
Info:
147 KB
|
PDF
25.06.2019