04.03.2025

„Die Beteiligung von evangelischen Kirchengemeinden kann die Ganztagesbetreuung um eine wichtige Dimension erweitern“

Kirche will einen wichtigen Beitrag zum „Guten Ganztag“ leisten 

Alle Kinder, die ab Schuljahr 2026/27 in eine Grundschule eintreten, haben einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung. Diesen Anspruch haben Städte, Gemeinden und Landkreise zu verwirklichen. Damit das gelingt, werden viele Kommunen mit verlässlichen Partnern aus allen gesellschaftlichen Bereichen kooperieren. Ziel ist nicht nur, die Zahl der verfügbaren Betreuungsangebote zu erhöhen, sondern auch die Vielfalt der Angebote.  

Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami leitet Dezernat 2 "Bildung, Schule, Diakonat“, das sich mit allen Fragen kirchlicher Bildung beschäftigt. Es umfasst die Referate "Religionsunterricht, Schule und Bildung", "Werke und Dienste" sowie "Diakonat".
Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami leitet Dezernat 2 "Bildung, Schule, Diakonat“, das sich mit allen Fragen kirchlicher Bildung beschäftigt. Es umfasst die Referate "Religionsunterricht, Schule und Bildung", "Werke und Dienste" sowie "Diakonat".

„Kirche will“, so Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami, Leiterin des Bildungsdezernats der württembergischen Landeskirche, „bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs einen wichtigen Beitrag leisten. Um die Arbeit vor Ort zu unterstützen, hat mein Dezernat Bildung, Schule, Diakonat die Orientierungshilfe Guter Ganztag erstellt.“ Die Orientierungshilfe zeigt, dass der „Gute Ganztag“ als ganzheitliches Bildungs- und Betreuungsangebot über den klassischen Schulunterricht hinausgeht. Ziel der kirchlichen Angebote im Rahmen der Ganztagesbetreuung ist es, Kindern und Jugendlichen ein strukturiertes, förderndes und unterstützendes Umfeld zu bieten, das Lernen, Freizeit und soziale Interaktion miteinander verbindet. Dabei berücksichtigt der „Gute Ganztag“ die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und orientiert sich an den Prinzipien der Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit und der individuellen Förderung.  

Die Orientierungshilfe und weitere Informationen stehen unter https://www.futorum.net/guterganztag/ zur Verfügung. 

„Unsere Kirchengemeinden und unsere evangelische Jugendarbeit“, ergänzt Rivuzumwami, „haben viel Erfahrung in der Bildungs- und Betreuungsarbeit, etwa durch Kirche mit Kindern, Kindergärten, Kinder- und Jugendgruppen oder Ferienfreizeiten. Diese wollen wir in die Ganztagesbetreuung einbringen.“  

Folgende Möglichkeiten bieten sich an: Kirche kann im Rahmen der Ganztagesbetreuung religiöse und ethische Bildung anbieten, die Kindern Orientierung und Werte vermittelt. Dabei ist die Ferienbetreuung im Blick, die Familienbildungsarbeit kann einen Beitrag leisten, um Familien in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen. Zudem bietet Kirche Räume für Begegnung, die den Alltag bereichern und spirituelle Erfahrungen ermöglichen. Rivuzumwami macht deutlich: „Die vielfältige Beteiligung von evangelischen Kirchengemeinden kann die Ganztagesbetreuung um eine wichtige Dimension erweitern, indem spirituelle Themen in einer offenen und inklusiven Weise eingebracht werden.“ 

Das Thema ist für die Landespolitik wichtig. Aus diesem Grund hat der Städtetag auf der diesjährigen Didacta einen Ganztagesbetreuungskongress durchgeführt. An diesem haben die Evangelische Landeskirchen in Württemberg und in Baden sowie die Diözese Rottenburg-Stuttgart und die Erzdiözese Freiburg als Partnerorganisationen teilgenommen. Rivuzumwami macht deutlich: „Wir vier Kirchen wollen für die Kommunen ein verlässlicher und qualitativ hochwertiger Partner bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs sein. Dadurch wollen wir das Themenspektrum ausweiten und somit einen Beitrag leisten, dass Kinder und ihre Bedürfnisse in der Mitte stehen.“ 

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Grafik Kirchensteuer wirkt Bildung

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