500 Jahre Martin Luther auf dem Reichstag zu Worms
Lehren und Schriften Luthers werden verboten
Der junge Kaiser Karl V., der im Juni 1519 gewählt und im Oktober 1520 in Aachen gekrönt worden war, wollte sich auf einem für Anfang 1521 nach Worms einberufenen Reichstag vorstellen. Dabei sollten Fragen der Reichsverfassung geklärt werden. Vor allem ging es um das Verhältnis zu den Fürsten und die Art und Weise der Regierung in der Abwesenheit des Kaisers. Zu diesen Fragen kam noch die Angelegenheit Luthers, der durch seine Schriften in ganz Deutschland bekannt geworden war. Man spürte, dass die öffentliche Meinung auf der Seite Luthers und sein Anliegen einer Kirchenreform war.
Dem Kaiser war daran gelegen, auch diese Frage zu klären. Deshalb stimmte er nach einigen Verhandlungen zu, dass Kurfürst Friedrich von Sachsen Luther zum Reichstag entsendet. Luther sollte dort seine Lehre und seine Schriften widerrufen. Dafür wurde er nach Worms zitiert und erschien am 17. April vor Kaiser und Reich, also vor dem versammelten Reichstag, dem der Kaiser vorsaß. Man hatte eine Anzahl Bücher zusammengetragen, las auf Begehren eines sächsischen Rats deren Titel vor und fragte Luther, ob er sie geschrieben habe und er etwas davon widerrufen wolle. Nachdem er sich als Verfasser dieser Schriften bekannt hatte, bat er wegen der Aufforderung zum Widerruf um Bedenkzeit. Diese wurde ihm gewährt und anderntags gab er die Antwort, dass er nichts widerrufen könne, außer wenn er aus der Bibel widerlegt werden würde.
Reichsacht wird über Luther verhängt
Damit war Luther entlassen. Nach etlichen Nachgesprächen machte er sich auf die Heimreise. Am 4. Mai wurde er in der Nähe der Burg Altenstein von einer großen Zahl Reiter aufgegriffen und auf die Wartburg gebracht. Ohne Luthers Wissen war dies vom Kurfürsten veranlasst worden, um ihn zu schützen. Die Reichsacht war über ihn verhängt worden, so dass er nun vogelfrei war. Als Junker Jörg lebte Luther in den folgenden Monaten auf der Wartburg und machte sich an die Übersetzung des Neuen Testaments.
In Worms erließ der Kaiser nach Schluss des Reichstags das auf den 8. Mai datierte Wormser Edikt, ein Verbot der Lehre und der Schriften Luthers. Die Durchsetzung des Edikts war freilich den Obrigkeiten freigestellt. Zu den Gebieten, in denen es durchgesetzt wurde, gehörte auch das Herzogtum Württemberg. Nach der Vertreibung des Herzogs Ulrich 1519 hatte der Kaiser das Herzogtum seinem Bruder, Erzherzog Ferdinand, übergeben. Aufgrund des Edikts mussten lutherisch gesinnte Prediger, wie Konrad Sam in Brackenheim, Erhard Schnepf in Weinsberg und Johann Geyling in Löwenstein das Land verlassen. Dr. Johann Mantel, Prediger an der Leonhardskirche in Stuttgart, kam ins Gefängnis.
Auf den folgenden Reichstagen wurde das Wormser Edikt immer wieder verschärft. Hinfällig wurde es letztlich erst durch den Passauer Vertrag 1552, der den Religionsfrieden von 1555 vorbereitete.
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