Der Evangelische Oberkirchenrat
Die oberste Dienstbehörde der Landeskirche
Der Oberkirchenrat führt die landeskirchliche Verwaltung. Die Kirchenverfassung bestimmt ihn als ein Kollegium, dem der Landesbischof vorsteht. Der von der Landessynode beschlossene Haushaltsplan wird von ihm ausgeführt. Er kann Verordnungen erlassen und Ausführungsbestimmungen zu kirchlichem Recht beschließen.
Vom Oberkirchenrat wird von den Kirchengemeinden, -bezirken und kirchlichen Einrichtungen theologische und rechtliche Beratung erwartet. Die Dienstaufsicht über die Verwaltung der Bezirke und Gemeinden sowie über landeskirchliche Werke und Einrichtungen liegt beim Oberkirchenrat ebenso wie die über die Mitarbeitenden der Landeskirche.
Jeden Dienstag tagt in der Stuttgarter Gänsheide das Kollegium des Oberkirchenrats unter der Leitung von Landesbischof Frank Otfried July oder seinem juristischen Stellvertreter, Direktor Stefan Werner. Zum Kollegium gehören als stimmberechtigte Mitglieder alle Dezernenten, Oberkirchenrätin Prof. Dr. Annette Noller als Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg sowie die vier Prälatinnen und Prälaten. Außerdem nehmen Georg Eberhardt, der persönliche Referent des Landesbischofs und Leiter des Bischofsbüro sowie Oliver Hoesch, der Sprecher der Landeskirche, ohne Stimmrecht teil.
Die oberste Dienstbehörde gliedert sich in einzelne Dezernate. Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen diese im einzelnen vor.