Ernst-Wilhelm Gohl, Synodaler und Dekan von Ulm, hielt die Predigt beim Auftaktgottesdienst zur Synode.Wenke Böhm

Nach einem digitalen Gottesdienst, in dem der Synodale und Ulmer Dekan Ernst-Wilhelm Gohl unter anderem Passagen aus dem Lied "Über den Wolken" von Reinhard Mey zitierte, eröffnete die Präsidentin der Landessynode, Sabine Foth, die Frühjahrstagung. Ein Grußwort der Moderatorin (geistliche Leiterin) der italienischen Waldernserkirche, Diakonin Alessandra Trotta folgte. Anschließend erhoben sich die Snodalen zu einer Schweigeminute im Gedenken an die Opfer der Corona-Pandemie. 


    • Eröffnungsgottesdienst Predigt Dekan Ernst-Wilhelm Gohl
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      22.03.2021

    • Grußwort Diakonin Alessandra Trotta (Moderatorin der Waldenserkirche in Italien) - Übersetzung
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      17.03.2021

Die Technik steht, Getränke stehen parat: Der hybriden Frühjahrssynode mit spannenden inhaltlichen Diskussionen und wegweisenden Anträgen steht nichts mehr im Weg.elk-wue.de / Wenke Böhm

Folgender Wahlvorschlag wurde eingebracht: Herr Martin Wurster wird als Stellvertretung für Anette Rösch (5. Mitglied) in den Diakoniefonds gewählt. Über diesen Wahlvorschlag stimmt die Landessynode am Samstag ab. 


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      22.03.2021

    • TOP 01 - Wahlen und Wechsel in der Mitgliedschaft im Diakoniefonds - Wahlvorschlag des Ältestenrates
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      17.03.2021

In seinem Bischofsbericht hat sich Dr. h. c. Frank Otfried July bei der Frühjahrssynode mit den Zwölf Leitsätzen der EKD auseinandergesetzt.elk-wue.de / Wenke Böhm

Unter dem Titel „Komm, weite den Blick…“ nahm Landesbischof Dr. c. h. Frank Otfried July in seinem Bericht Bezug auf die programmatischen Zukunftssätze der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die „Zwölf Leitsätze zur Zukunft einer aufgeschlossenen Kirche“. Dabei treibe ihn weniger die immer neue Reformbedürftigkeit der Landeskirche an, sondern der gemeinsame, weltumspannende Glaube, der „uns mit Christinnen und Christen in aller Welt verbindet.“  Dabei gehöre es zum Wesen einer evangelischen, einer reformatorischen Kirche, sich immer wieder selbst zu befragen, ob sie auftragsgemäß auf ihrem Weg sei.

Bei vielen gebe es den „diffusen Eindruck“, dass Kirche immer mehr zur Privatsache werde, so July. Die Legitimation kirchlichen Handels werde bisweilen grundsätzlich hinterfragt. Auch innerhalb der Kirche werde vielfältig diskutiert – über Studien und Analysen, Prioritäten und Posterioritäten, Innovationen und Schwerpunkte. Vor diesem Hintergrund seien die Zwölf Leitsätze Ausdruck der Suche nach einem Anker- und Ausgangspunkt.  

Zuerst hob der Landesbischof Leitsatz 2 – „Seelsorge“ hervor – dessen Botschaft er wiedergab als „Seelsorge ist die Muttersprache der Kirche“. Die Bedeutung der Seelsorge habe sich in der Corona-Pandemie deutlich gezeigt, in der Frage, ob Kirche da sei, wo Menschen sind und wo Menschen leiden. Es gehe um eine Befähigung aller Getauften, macht July deutlich, und „um eine hörende und seelsorgliche Kirche“. 

Zu Leitsatz 3 – „Öffentliche Verantwortung“ – stellte July die These in den Raum: „Vielleicht ist das unser größter innerkirchlicher (Selbst-)Bildungsauftrag: zu lernen, wo wir wegen drohender Beliebigkeit oder Unkenntnis besser schweigen. Dort zu sprechen, wo unsere Stimme nicht nur verdoppelt, was andere sagen, sondern wo wir aus der Notwendigkeit des Auftrags des Evangeliums reden.“ So könne die Landeskirche in einer säkularen Öffentlichkeit unterscheidbar und somit hörbar bleiben. 

Viele der Entwicklungen wie die Säkularisierung würden frustrieren oder wie ein Mühlstein an der Kirche hängen, machte der Landesbischof deutlich. „Auch wenn wir an den Ursachen vieler Veränderungen wenig ändern können, müssen wir doch auf sie reagieren.“  

Ein wesentliches Thema ist hier für ihn die Einheit der Kirche, wie sie sich im Leitsatz 5 – „Ökumene“ – ausdrücke. Doch was tun, um die Vision einer mit sich und der Welt versöhnten Kirche Wirklichkeit werden zu lassen? „Mutiger und konkreter werden“, lautete seine Antwort, auch in der Landessynode: „Ich setze mich erneut dafür ein, dass Vertreter und Vertreterinnen der römisch-katholischen Kirche und der Gemeinden anderer Sprache und Herkunft  wie auch von anderen ACK Kirchen zugewählt werden und ein besonderes Gast- und Rederecht erhalten.“  

Den in Leitsatz 8 – „Zugehörigkeit“ – skizzierten Weg, bei Berufseinsteigern auch über „finanzielle Aspekte der Kirchenmitgliedschaft“ nachzudenken, hält der Landesbischof dagegen für kontraproduktiv. Eine gestaffelte Kirchenmitgliedschaft sei theologisch fragwürdig. Vielmehr solle sich die Kirche darauf konzentrieren, selber attraktiver für kirchenfernere und jüngere Erwachsene zu werden. „Manchmal müssen wir dafür Neues wagen, neue kirchliche Orte schaffen oder alte Orte neu beleben.“ Diese sollen Begegnungen ermöglichen. 

Nicht zuletzt brauche es gute „Leitung“ (Leitsatz 10), hob der Landesbischof hervor. „Hier ist der Einschätzung des EKD-Leitsätze-Papiers zuzustimmen, wenn es davon ausgeht, dass interne Streitigkeiten, nebeneinander agierende und selbstbezügliche Institutionen durch mangelnde Rückbindung an die Gemeinschaft der Kirche die Erkennbarkeit des Evangeliums schwächen.“ Auch im Blick auf die vielen Ehrenamtlichen, die zum Beispiel in Kirchengemeinderäten Leitungsaufgaben übernehmen, gelte es, gute Bedingungen zu schaffen, sie zu motivieren, zu begleiten und auch Qualifikationsangebote zu machen. Ihn ermutige die gute ökumenische Kooperation im Ehrenamt zum Beispiel in den lokalen kirchlichen Gruppen, die sich in der Begleitung von Flüchtlingen einsetzen.


Votum des Gesprächskreises Offene Kirche zum Bischofsbericht

Für den Gesprächskreis Offene Kirche sprach Pfarrerin Yasna Crüsemann.elk-wue.de / Wenke Böhm

Pfarrerin Yasna Crüsemann zitierte für die Offene Kirche aus dem Grußwort der Moderatorin Alessandra Trotta von der Waldenserkirche in Italien. Diese hatte berichtet, wie in diesem Winter - mitten in der zweiten Pandemiewelle - viele Mitglieder trotz eigener Sorgen bei ihr angerufen und gefragt hätten: „Was machen wir eigentlich für die Flüchtlinge, die in Bosnien bei Eiseskälte in unmenschlichen Bedingungen und der Gleichgültigkeit aller feststecken?" Diesen „Blick in die Weite!" hob Crüsemann im Votum besonders hervor. Die klare Option der Waldenserkirche habe gelautet:  „Wir möchten in der Nahe derer stehen, denen sich Jesus zuwandte - den Armen, Ausgeschlossenen, Alleinstehenden, Hoffnungslosen." Crüsemann machte für ihren Gesprächskreis deutlich: Das sei Kirche als Kirche für andere und mit anderen. Kirche als Zeitzeugin der Hoffnung. Kirche müsse da sein, wo Menschen leiden. 

Dem Gesprächskreis Offene Kirche sei es wichtig, dass die Landeskirche dort hinsieht, "wo unsere Menschen- und Glaubensgeschwister leiden" - sei es in der Eiseskälte in Bosnien, im Schlamm der Lager von Lesbos oder in den Transit- und Herkunftsländer der Migration und Flucht. Hier müsse Kirche reden - laut und vernehmbar auf das Leiden und das Unrecht hinweisen, so Crüsemann. Die Herausforderungen für die Partnerkirchen in den Herkunfts- und Transitländern würden wachsen. Deshalb sei es notwendig, auch künftig Einrichtungen und Geschwisterkirchen, die sich hier tatkräftig engagieren, fürbittend und finanziell unterstützen.  Gwünscht werde eine Landeskirche, die den Blick weitet zu den Schwächsten und Verwundbarsten, hieß es im Votum.  Eine Kirche, die sich auf der Grundlage ihres biblischen Auftrags laut und wahrnehmbar einsetzt für Menschenwürde und Menschenrechte.  Die Bitte ging an die Kirchenleitenden, sich wahrnehmbar und deutlich für ein Landesaufnahmeprogramm einzusetzen.

Kirche solle Menschen in den Höhen und Tiefen ihres Lebens begleiten und gerade dort präsent sein. Die christliche  Hoffnungsbotschaft gehöre deshalb dorthin, wo niemand gerne ist: in Krankenhäuser, Heime, Gefängnisse. Die Pandemie habe gezeigt, wie unverzichtbar etwa die Krankenhausseelsorge sei. Nach der Pandemie würden vermutlich gewaltige Umwälzungen auf die Wirtschaft zukommen. Wir brauchen kirchliche Fachkompetenz, die in der Arbeitswelt präsent ist, und Institutionen wie die Evangelische Akademie Bad Boll, die Brücken baut, Menschen an einen Tisch bringt und Dialoge moderiert. 

Wichtig sei, auch dorthin zu sehen, wo die Schöpfung leidet - auf verdorrte Felder, von Wirbelsturmen zerstörte Dörfer, vernichtete Nahrungsmittelproduktionen, so Crüsemann weiter.  Als Teil der weltweiten Gemeinschaft sei die Landeskirche zu einer glaubwürdigen Antwort herausgefordert - auch im Blick auf nachfolgenden Generationen.  Glaubwürdigkeit heiße auch ein dem Glauben würdiges und entsprechendes gerechtes und faires Handeln, Wirtschaften und Einkaufen in unseren Gemeinden und Einrichtungen. Die Pandemie habe den Blick zudem auf die gelenkt, die im Gesundheitswesen tätig sind, auf die Kassiererinnen und Pflegekräfte - darunter viele Frauen, die immer noch schlechter bezahlt werden. Auch das Thema Geschlechtergerechtigkeit müsse folglich weiter im Blick bleiben. Dazu gehöre auch die Aufwertung der Pflegeberufe. Dieses Thema sei in den EKD-Thesen ihrer Ansicht nach zu kurz gekommen.

Nicht zuletzt müsse sich die kulturelle Diversität und die vielfältigen Lebensformen und Lebenslagen der Gesellschaft auch in der Landeskirche auf allen Ebenen abbilden. Dafür brauche es Ressourcen. 

 


Votum des Gesprächskreises Lebendige Gemeinde zum Bischofsbericht

Für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde sprach Dekan Gunter Seibold.elk-wue.de / Gottfried Stoppel

Für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde dankte Dekan Gunther Seibold dem Landesbischof dafür, dass dieser seinen Bericht mit einem geistlichen Moment erföffnet und gerägt hat. „Das ist mir, das ist uns wertvoll. Darauf kommt es an, dass wir den Sinn haben für Gottes Handeln und ihm Raum geben!"

Gott handele  - auch mitten in der Pandemie. Das zeige sich auch im Umgang miteinander: Wo früher „Tschüss“ gesagt worden sei, werde heute oft „Bleib behütet“! hinzugefügt. So stellten die Menschen einander unter Gottes Hand. Im Blick auf die Zukunft der Kirche machte er für die Lebendige Gemeinde deutlich, dass immer zuerst auf das geachtet werden müsse, was Gott tut und tun wird.  „Die Zukunft gehört dem, wie Gott Kirche baut. Die Menschen, die er heute beruft, sind die Kirche der Zukunft", so Seibold.

Die LG finde sich in dem breiten Ansatz der Leitsätze weitgehend wieder. Allerdings wolle der Gesprächskreis an zwei Stellen Akzente setzen.

Zum einen stellt sie den Begriff „missio dei“ in den Fokus. Gern knüpfe er an die beschriebene Zusammengehörigkeit von Seelsorge, Mission und Diakonie an, sagte Seibold.  Wer von Gottes Handeln lebt, könne nicht anders, als das Evangelium in Wort und Tat zu leben. Aber was ist  „Mission“?

Missio heiße „Sendung“, so Seibold. Es gehe um Gottes Sendung und Absicht mit seiner Welt. Seibold zitierte 1. Timotheus (2,4): „Gott will, dass alle Menschen gerettet werden.“ Nach der Heiligen Schrift gehe es hier unzweifelhaft um die Rettung aus Verlorenheit. Der Glaube an Jesus Christus rette aus Sünde und Tod, endzeitlich und mitten im Leben. Gottes Absicht mit seiner Welt sei diese Rettung.

Letztlich bleibe diese „missio" Gottes Werk, machte Seibold deutlich. Aber durch Jesus seien Christen in all ihrer Schwachheit in diese Mission berufen. „Eine missionale Haltung leben heißt, allen, mit denen wir alltäglich leben, das selbst empfangene Glück dieser Rettung zu wünschen und nahezubringen." Gottes Liebe sei voraussetzungslos, aber nicht absichtslos: Sie wolle, dass Mitmenschen zum Glauben kommen, ihn bekennen,  sich taufen lassen. Es lohne sich, den vierten Leitsatz in dieser Richtung weiterzudenken. 

Einen zweiten Akzent setzte Seibold zum Leitwort „versöhnte Verschiedenheit“. „Als Lebendige Gemeinde gehen wir davon aus, dass wir das nicht nur in der Ökumene nach außen, sondern auch nach innen brauchen. Auch hier in der Synode." Das gelinge, wenn sich die Synode auf Differenzierung verständigen könne - darauf, wo es eine Stimme brauche und wo es vielstimmig werden könne.

Seibold brachte hier einen Vergleich aus der Küche: „Je mehr man in einen Topf wirft, fusioniert und vereinheitlicht, umso mehr wird es Einheitsbrei. Am Anfang schwimmen vielleicht die Kartoffelstücke und die Möhren noch erkennbar in dem einen Topf herum, aber je länger man rührt, desto mehr geht die Buntheit und Attraktivität verloren." Die Lebendige Gemeinde denke lieber an einen zentralen großen Einkauf, aus dem dann für die einzelnen Tische viele unterschiedliche Gerichte angerichtet werden.


Votum des Gesprächskreises Evangelium und Kirche zum Bischofsbericht

Für den Gesprächskreis Evangelium und Kirche sprach Pfarrer Dr. André Bohnet.elk-wue.de / Wenke Böhm

Positiv wertet Pfarrer Dr. André Bohnet im Votum des Gesrächskreises Evangelium und Kirche (EuK), dass die überarbeiteten Leitsätze als Einladung verstanden werden wollen und sehr abwägend und differenziert formuliert seien. Theologische und kirchenpolitische Extreme würden vermieden, die verschiedenen Strömungen in unseren Landeskirchen berücksichtigt. „Insbesondere unsere württembergische Landeskirche ist geprägt von völlig unterschiedlichen Glaubens- und Gemeindetraditionen. Es ist gut, wenn wir hier die Weite und den Reichtum unserer volkskirchlichen Landschaft schätzen und beibehalten", machte Bohnet  deutlich. 

Er mahnte, bei allem Streiten um die Zukunft der Kirche Aktionismus zu vermeiden. Die Landeskirche stehe und falle nicht mit einer Struktur- oder Selbstbild-Reform. „Sie ist und bleibt Kirche Jesu Christi, und wir können Kirchenverbundenheit und Glauben selbst mit noch so ausgeklügelten Programmen oder Aktionen nicht herbeischaffen." Der Gesprächskreis teile das Unbehagen des Landesbischofs, dass die Kirche bei Ihrer Reformbedürftigkeit ihr „Eigenes, Wesentliches“ zu vergessen drohe.

Kirche dürfe und solle deshalb pointiert, klar und verständlich zum Ausdruck bringen, wofür sie steht, machte Bohnet deutlich. „Wo evangelisch draufsteht, muss auch evangelisch drin sein." Unter dem Dach unserer Landeskirche und der ihr angeschlossenen Werke sollte in jeder einzelnen Einrichtung das evangelische Profil klar erkennbar sein und von den Mitarbeitenden vor Ort auch mitgetragen werden.

Der Gesprächskreis EuK unterstütze, dass die Seelsorge eindrücklich herausgestellt wird. „Gerade angesichts der heutigen vielfältigen Angebote von Gurus und Lebensratgebern braucht es hier professionelle, gut ausgebildete Hauptamtliche und auch geschulte Ehrenamtliche in unseren Gemeinden", sagte Bohnet. Um dem Auftrag zur hauptamtlichen Seelsorge vor Ort gerecht werden zu können, bräuchten Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer allerdings ausreichend Zeit und Raum. Eine weitere Entlastung sei hier  dringend geboten.

Kirche dürfe sich zwar im jesuanischen Sinne zu sozialethischen und gegebenenfalls politischen Fragen äußern. „Sie tut aus unserer Sicht jedoch gut daran, nicht auf jedes tagespolitische Pferd aufzuspringen und sich der Parteipolitik verdächtig zu machen", so Bohnet. Viel wichtiger sei es, die geäußerten Ansprüche in den eigenen Einrichtungen auch zu leben.

Mit Sorge sieht der Gesprächskreis die zunehmende religiöse Sprachlosigkeit in der Gesellschaft. „Gerade der Bildungsaspekt des evangelischen Glaubens ist deshalb nun umso entscheidender." Schon im Wahlprogramm habe EuK „eine fundierte Vermittlung von christlichem Grundwissen" gefordert. „Wir müssen an allen Orten kirchlichen Bildungshandelns dazu beitragen, dass Menschen (wieder) religiös sprach- und urteilsfähig werden."

Unklar bleibe bei den Leitsätze der EKD die Gewichtung der einzelnen Aspekte untereinander, so Bohnet. „Konkret wird diese Frage der Priorisierung und Posteriorisierung zum Beispiel dann, wenn es um die finanzielle Förderung und personelle Ausstattung von Kirchengemeinden, Einrichtungen und Projekten geht." Zum Schluss machte Bohnet deutlich: Kirche sei Geschöpf des göttlichen Wortes. „Sie muss sich ihre Bedeutung nicht erst durch ausgeklügelte Programme und Reformen verdienen."

 

 


Votum des Gesprächskreises Kirche für morgen zum Bischofsbericht

Für den Gesprächskreis Kirche für morgen sprach Britta Gall.elk-wue.de / Wenke Böhm

Für den Gesprächskreis Kfm griff Britta Gall die Frage der digitalen Abendmahlsfeier aus seelsorgerlicher Perspektive auf und bezog sich auf persönliche Erfahrungen mit Hausabendmahlsfeiern im vergangenen Jahr. Kirche solle als "Glaubens- und Hoffnungsgemeinschaft" erfahrbar werden und Räume schaffen, in denen Menschen sämtlicher Milieus Erfahrungen mit dem Glauben machen können."

Dazu gehöre es, zu verstehen, "in welchen Lebensumständen Menschen heute zuhause sind und sich bewegen." Diese Räume sollten nicht durch Verordnungen begrenzt sein und "nicht aus Sandstein oder Stahlbeton beschaffen." Hinter diesen "Bezäunungen" hätte es sich Kirche viel zu lange gemütlich gemacht, müsse nun aber geltende Strukturen und Regularien in Frage stellen, die Beziehungen im Wege stünden. „In Beziehungen ist meiner Meinung nach der archimedische Punkt, der Anker- und Ausgangspunkt der Kirche zu finden.  Beziehungen, die in Christus gegründet sind."

Deshalb müssten Regelungen vielmehr Ermöglichungscharakter haben. Dazu gehöre es, jungen Erwachsenen Gelegenheit und Räume zu schaffen, "in denen sie nach ihren Vorstellungen Gemeinde bauen können und sie bei dieser Gemeindegründungsarbeit" zu unterstützen.

Auch solle die digitale Feier des Abendmahls ermöglicht werden und eine Liturgie für ein Hausabendmahl geschaffen werden - „um damit für dieses gemeinsame, besondere Erlebnis den entsprechenden Raum zu schaffen und zu gestalten".
In Bezug auf den Pfarrdienst solle denen der Zugang erleichtert werden, die nicht Theologie studiert haben, aber "besonders gut darin seien, Beziehungen zu Menschen aufzubauen" und ihre Sprache und Milieus kennen würde

Im Bischofsbericht kritisierte sie die Formulierung, dass die Krise der Kirche "eine Glaubenskrise" sei. Vielmehr, so Gall, fehle der Kirche die Sprachfähigkeit gegenüber vor allem junge Menschen, die auf der Suche nach Sinn und Halt in ihrem Leben seien.

Aussprache

In der Aussprache wies die Synodale Dr. Martina Klärle (Weikersheim) auf für sie offen gebliebene Fragen hin: Sie habe nicht wahrgenommen, dass die Kirche in einer Glaubenskrise stecke. In der Pandemie werde gerade das Feuerwerk der Initiativen, auch der Kirche, stark wahrgenommen. Sie begrüßte die Themenkoalition für eine evangelische Kirche, die sich immer wieder reformieren will, in einer sich schnell ändernden. Zur Digitalisierung erklärte sie, dass sie nicht als Feind, sondern als Freund gesehen werden müsse.  

Marion Blessing (Holzgerlingen) griff die Frage auf, wie die Kirche für junge Menschen attraktiver werden könne, und verband diese mit der Transparenz bezüglich der Kirchensteuer. Diese brauche es, um Austritten entgegenzuwirken: Menschen müssten wahrnehmen, wie ihre Kirchensteuer eingesetzt werde, und wie sie mitbestimmen könnten bei deren Verwendung.  

Auf die Bedeutung der Digitalisierung wies Michael Schneider (Weinstadt-Endersbach) hin: Wie Social Media Manager in Unternehmen für deren positives Bild nach außen sorgten, müsste die Kirche diese Kommunikationskanäle als Verkündigungsräume stärker bedienen.  

Meike Sachs (St. Johann-Gächingen) knüpfte an das christliche Konzept von Hoffnung an, das viele Menschen nicht mehr teilten. Die Hoffnung habe sich verlagert, sie stütze sich auf Sicherheit, der Staat stehe für den Schutz, der Wert des Menschen messe sich an seiner Leistungsfähigkeit. Der Blick gehe gerade nicht ins Weite. Sie ermutigte, das Markenzeichen der Kirche zu stärken, indem man Menschen begleite, um ihnen in der Not nahe zu sein, aber auch, um das ewige Leben zu bezeugen; zu bezeugen, dass Christen angesichts der Herrlichkeit Gottes leben, die sich schon im Jetzt spiegelt.  

Tobias Geiger (Filderstadt) griff das Stichwort Glaubenskrise aus dem Bericht auf – man müsse sich fragen, wie man als Kirche glaubwürdig das weitergeben könne, was ihr anvertraut sei.  Er regte an, die Landeskirche zu einem Kompetenzzentrum für digitale Verkündigung zu machen. 

Mit dem Bild eines Containerschiffs sprach Matthias Hanßmann (Vaihingen an der Enz) davon, dass es für die Kirche darum gehe, Dinge zu übersetzen, die ihr anvertraut sind. Kirche und Struktur gehörten zusammen, aber die Empfänger hätten nur am Inhalt der „Fracht“ Interesse, diese müsse sich an der Perspektive der Menschen orientieren.

Hellger Koepff (Biberach) griff das Bild der Seelsorge als der Muttersprache der Kirche auf; und erinnerte daran, dass Seelsorge immer ein Beziehungsgeschehen sei. Wer zum Seelsorger komme, sei selbst Subjekt des eigenen Weges. Diese Haltung wünsche er sich auch für die Beziehung des Oberkirchenrats zu den Gemeinden, und für die zwischen Synode und Oberkirchenrat.  

Ernst-Wilhelm Gohl (Ulm) zitierte den tschechischen Theologen Tomas Halik mit dessen Aufsatz „Wo ist Gott?“ Darin schreibe Halik, dass Gott nicht einfach so da sei, sondern festgemacht sei an einer Erzähltradition. Für die Gestaltung der Kirche heiße das: Es brauche Kontinuität, aber auch Wandel, und Bewegung. Laut Halik sei Gott auch ein Gott der Überraschung, das dürfe man bei allen Reformen nicht vergessen.

Landesbischof July erwiderte auf die Aussprache, indem er auf die Fülle des Berichts als Angebot für eine Generaldebatte hinwies. Die vier Voten hätten deutlich die verschiedenen Akzente gezeigt. Zum Thema Glaubenskrise erklärte er, dass zwar viele Menschen bereit wären, sich auf die Fragestellungen der Kirche einzulassen. Es herrsche viel Verständnis für soziale Arbeit und Diakonie. Jedoch werde der Grundgedanke, warum es Kirche gibt, nicht geteilt. Die gesellschaftliche Aktivität der Kirche könne nur wieder Kraft entwickeln, wenn klar werde, warum sie so handele.  

    • TOP 02 - Bericht des Landesbischofs - Landesbischof Dr. h.c. July
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      18.03.2021

    • TOP 02 - Bericht des Landesbischofs (12 Leitsätze der EKD)
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      18.03.2021

Die Synodale Maike Sachs hat als stellvertretende Vorsitzende den Bericht des Sonderausschusses für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte vorgestellt. elk-wue.de / Wenke Böhm

Der Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte wurde in der Sommersynode 2020 eingerichtet, um „einen roten Faden für die Arbeit in den Fachausschüssen zu erarbeiten, Schwerpunkte und Prioritäten und die Einbindung und umfassende Informationen über die Einsparkonzepte der jeweiligen Dezernate“ zu erarbeiten. Die Federführung liegt bei Synodalpräsidentin Sabine Foth. Ihm gehören ebenfalls die acht Ausschussvorsitzenden und sieben weitere Synodale aus den Gesprächskreisleitungen an.  

Inhaltliche Prioritäten festlegen 

In ihrem Bericht benannte die stellvertretende Vorsitzende Maike Sachs als Herausforderung für die Kirche den Einbruch des Kirchensteueraufkommens. Darauf wurde mit Rückstellungen und einer hauswirtschaftlichen Sperre reagiert. Einsparungen bei schon beschlossenen Maßnahmen seien immer auch Richtungsentscheidungen, erläutere Sachs. Deshalb legten die beiden Ausschussvorsitzenden den Mitgliedern des Ausschusses sieben Kriterien vor, um Leitlinien für die inhaltliche Arbeit der Landeskirche zu entwickeln. Diese Kriterien beschreiben unter anderem das Wirken der Kirche in der Gesellschaft, ihren biblischen Auftrag und die Stärkung von Synergien. Diese Kriterien wurden – auch unter Einbeziehung der 12 EKD-Leitsätze – im Sonderausschuss und in den Geschäftsausschüssen diskutiert. Am Ende dieses Diskussionsprozesses standen neun Leitsätze, an Hand derer in Zukunft Priorisierungen vorgenommen, die Zuteilung von Ressourcen beeinflusst und/oder Verschiebungen von Projekten vorgenommen werden sollen. Die Ausschussvorsitzende brachte diese neun Leitsätze am Ende Ihres Berichts als Antrag ein. 

Bitte um Erklärung 

Im Mai 2020 verfügte das Kollegium des Oberkirchenrats eine generelle Haushaltssperre. Eine Verpflichtung zur Information der synodalen Gremien besteht nicht. Da der Sonderausschuss aber ein transparentes Vorgehen für sinnvoll halte, beschloss er in seiner Sitzung im September 2020 den Oberkirchenrat zu bitten „den jeweiligen Geschäftsausschüssen die Einsparungen der entsprechenden Kostenstellen vorzulegen und diese zu erläutern“, so Sachs. Ebenfalls bat der Sonderausschuss den Oberkirchenrat im Haushaltsjahr 2021 keine Einsparungen an wesentlichen inhaltlichen Aufgabenfeldern vorzunehmen, bevor Landessynode und Kollegium sich nicht auf gemeinsame Kriterien verständigt haben und alle Einsparoptionen den entsprechenden Ausschüssen vorzulegen.  

Anträge der Herbstsynode 

Der Sonderausschuss hat sich auch mit Anträgen beschäftigt, die auf der Herbstsynode in Selbigen verwiesen wurden. Mit dem Haushaltsplan im Herbst wurde eine Globale Minderausgabe von 1% für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen, das sind 7,34 Millionen. Diese werden etwa zur Hälfte eingespart durch den pandemiebedingten Ausfall von Tagungen o. Ä. Die andere Hälfte soll unter den Dezernaten aufgeteilt werden. Unter anderen wurde auch über die Zuführung zur Stiftung Evang. Versorgungsstiftung beraten. Die Herbstsynode hatte mit einem Sperrvermerk 55 Millionen Euro Zuweisung an die Ruhegehaltskasse beschlossen, das das Finanzierungsmodell sollte noch mal grundsätzlich überdacht werden. Es soll nun ein Gutachten eingeholt werden, um eine Grundlage für weitere Diskussionen über die Versorgung der Pfarrer- und Pfarrerinnenschaft zu führen. Ebenfalls wurde über den Antrag Aufnahme des Kriteriums „10% für Innovation“ für die Schwerpunktsetzung beraten und der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung um eine Stellungnahme hierzu gebeten. Dieser begrüßt die Haltung einer Erneuerung für eine Kirche im Wandel, berichtete Sachs. 

Anträge und Beschlüsse

Die Ausschussvorsitzende brachte am Ende des Berichts einen Antrag ein. In diesem wird der Oberkirchenrat gebeten, bei seinen Entscheidungen und Abwägungen bestimmte Kriterien anzuwenden. Die Kriterien beinhalten zusammengefasst, dass die Kirche lokal, global und verstärkt digital präsent ist, dabei eine große Bindungskraft entfaltet und in der pluralen Gesellschaft sichtbar wirkt. Gestärkt werden sollen Ehrenamtliche und Synergien geschaffen und gefördert werden. Finanziell soll die Kirche nachhaltig handeln und die Bewahrung der Schöpfung fördern. Es soll Spielräume für Erprobungen geben und die Kirche ein verlässlicher Arbeitgeber sein. 

Beschluss: Der Antrag wurde in den Sonderausschuss mit Beteiligung der Geschäftsausschüsse verwiesen. 

Weitere Anträge wurden im Anschluss eingebracht: 

Michael Schneider (Weinstadt-Endersbach) brachte den Antrag ein, dass der Oberkirchenrat darum gebeten wird, kirchliche Präsenz in sozialen Netzwerken zu erhöhen. Auch die Installation des Kompetenzzentrums Digitalisierung der EKD in Württemberg soll verfolgt und umgesetzt werden.   

Er begründete dies unter anderem damit, dass Kirche zum Beispiel bei TikTok präsent sein müsse, dies aber, im Gegensatz zu anderen Religionsgemeinschaften, kaum sei. Es gebe in sozialen Netzwerken eine „missionarische Chance“, die genutzt werden müsse. Auch sei es notwendig, sich dort an Diskussionen über zum Beispiel kirchenkritische Videos zu beteiligen. 

Beschluss: Der Antrag wurde in den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung verwiesen. 

Siegfried Jahn (Blaufelden) brachte folgenden Antrag ein: In den Antrag des Sonderausschusses soll als Kriterium aufgenommen werden, dass die Kirche einige Arbeitsfelder in enger Kooperation mit freien Werken und Verbänden gestaltet.  

Jahn betonte, dass Werke und Dienste, wie der CVJM oder das diakonische Werk typisch für die württembergische Landeskirche seien und viele Aufgaben übernähmen. Bei dieser „entscheidenden Ressource“ dürfe nicht gespart werden, denn der Output lohne die finanzielle Unterstützung dieser Dienste und Werke.  

Beschluss: Der Antrag wurde in den Sonderausschuss verwiesen. 

Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) vermisst in dem Antrag des Sonderausschusses „ein klares Ja zu Bildung“. Dies sei, wie auch die Bewahrung der Schöpfung ein großes Zukunftsthema. Deshalb stellte er den Antrag, dass Kirche für eine umfassende Bildung im Sinn des Evangeliums sorgen soll.  

Beschluss: Der Antrag wurde in den Sonderausschuss verwiesen. 

Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) stellte den Antrag, dass dem Antrag des Sonderausschusses hinzugefügt wird, dass Kirche sich im weltweiten und ökumenischen Kontext engagiert.   

Beschluss: Der Antrag wurde in den Sonderausschuss verwiesen. 


Aussprache 

Zu Beginn der Aussprache betonte Synodalpräsidentin Sabine Foth, dass die Rückmeldungen in die Beratungen des Sonderausschusses einfließen werden. Es werde heute nur eine Verweisung beschlossen, nicht aber die Kriterien selber.  

Viele Synodale betonte, dass es noch einer Konkretion der Kriterien bedürfe und man sich genauer überlegen müsse, was gelassen werden kann. Christoph Schweizer (Esslingen) zum Beispiel fehlte noch die Kontur. Bisher sei es mehr „eine Wunschsammlung“; wo gespart werden könne, müsse noch genauer überlegt werden. Kirche solle sich Verbündete suchen, alles selbst zu machen sei nicht durchzuhalten. Helger Koepff (Biberach) berichtete, dass auch im theologischen Ausschuss moniert worden sei, dass mehr Punkte benannt werden müssten, die weggelassen werden könnten. Auch Tobi Wörner (Stuttgart) stellte fest, dass man noch mehr fokussieren müsse. Außerdem schlug er vor, einen externen Moderator/Berater hinzuziehen, um auch mal aus der „Vogelperspektive“ auf die Kriterien zu schauen.  

Rainer Köpf (Weinstadt-Beutelsbach) erinnerte an die wesentliche Bedeutung der Kirchenmusik. Sie solle deshalb bei den Sparmaßnahmen ausgespart werden.  

Den Begriff „Gemeinde“ vermisste Dr. Antje Fetzer (Crailsheim) in den Kriterien des Sonderausschusses. Diese stehe für einen „Rest Lokalität“ in einer sich immer schneller drehenden Welt. Prof. Dr. Jürgen Kampmann (Vertreter der Universität Tübingen) sieht die Gemeinde in den Kriterien durchaus mitbedacht. Es fehle ihm jedoch der Begriff „regional“. Durch Bezirke und Landeskirche sei dies eine sehr relevante Ebene. 

Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) stellte infrage, ob überhaupt so viel gespart werden müsse. Er höre seit Jahrzehnten, dass die Kirchensteuer zurückgehen würde. Eingetreten sei das aber noch nie und er sehe dafür momentan auch keine Indikatoren.  

Dass man auch auf andere Leitbildprozesse schauen könne, merkte Kai Münzing (Dettingen an der Erms) an. In Bayern zum Beispiel sei ein ähnlicher Prozess gelaufen, hier könne man sich Anregungen holen bzw. nicht die gleichen Fehler machen. Er plädierte von einer Abkehr der Strukturfixierung, denn die führe zu Mangelverwaltung. Vielmehr müsse man fragen: Was ist unser Sendungsauftrag? 

Oliver Römisch (Neckarwestheim) schlug eine zeitliche Zielmarke für die Verabschiedung der Kriterien vor. Das Frühjahr 2022 als Zielmarke erscheine ihm „sinnvoll“. 


    • TOP 03 - Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte (Bericht des Sonderausschusses) - Stellv. Vorsitzende Maike Sachs
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      18.03.2021

    • TOP 03 - Antrag Nr. 22-21 - Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte - Inhaltliche Schwerpunkte der Württ. Landeskirche
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      19.03.2021

    • TOP 03 - Antrag Nr. 23-21 - Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte - Social media management und Kompetenzzentrum
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      19.03.2021

    • TOP 03 - Antrag Nr. 24-21 - Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte - Inhaltliche Schwerpunkte der Württ. Landeskirche
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      19.03.2021

    • TOP 03 - Antrag Nr. 25-21 - Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte - Inhaltliche Schwerpunkte der Württ. Landeskirche
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      19.03.2021

Zum Kirchlichen Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes sprach der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller.elk-wue.de / Wenke Böhm

Bericht des Rechtsausschusses zu Antrag Nummer 45/20

In seinem Bericht erinnerte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller, daran, welche Herausforderungen die Corona-Pandemie für den Rechtsstaat bot. Maßnahmen des Staates seien nach der ersten Welle 2020 zunehmend hinterfragt worden; immer öfter wurde die Forderung laut, dass die Parlamente wieder ihre zugewiesene Rolle einnehmen sollten.  

Die Landeskirche habe die Pandemie bestmöglich gestaltet, angesichts der noch nie dagewesenen Situation. Im Geschäftsführenden Ausschuss seien Anordnungen gemäß § 29 Kirchenverfassungsgesetz getroffen worden. Die Task-Force des Oberkirchenrats habe die wesentlichen Felder bearbeitet; schnelle Entscheidungen hätten teilweise den Eindruck einer fehlenden Diskussion hervorgerufen.  

Von synodaler Seite sei mehr Beteiligung eingefordert worden. Dies sei der Anlass für den Antrag 45/20 gewesen: Gesetzliche Regelungen zur synodalen Beteiligung in Notzeiten, der in der Sommersynode letzten Jahres eingebracht wurde.  

Dieser Antrag beinhaltete unter anderem,

  • wie die Synode an der Besetzung einer Task-Force im Oberkirchenrat beteiligt werden kann, um den Interessen der Gemeinden dort Gehör zu verschaffen,  
  • welche Beteiligungs- und Vetorechte der Synode bei der Absage von Tagungen und Sitzungen im Plenum und Ausschüssen zustehen,
  • wie die Anliegen der Synode für die Verhandlungen des Oberkirchenrats mit der Landesregierung eingebracht werden können, und  
  • und wie  die synodale Beteiligung bei der Verhängung einer Haushaltssperre gewährleistet werden kann.

Der Antrag wurde an den Sonderausschuss für inhaltliche Schwerpunktsetzung verwiesen. Dieser behandelte den Antrag und verwies ihn an den Rechtsausschuss mit der Bitte, eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten. Der Rechtsausschuss behandelte den Antrag und erbat eine Stellungnahme des Geschäftsführenden Ausschusses. Dieser begrüßt ebenfalls die Schaffung einer gesetzlichen Regelung, die eine synodale Beteiligung sicherstellt.

Das Ergebnis der Beratungen im Rechtsausschuss ist ein Entwurf eines kirchlichen Gesetzes zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes, Beilage 13. Für diese Änderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller, erläuterte den Entwurf:  

In § 39 Absatz 2 Kirchenverfassungsgesetz soll folgender Satz angefügt werden:  “Er muss von diesem eingeladen werden, wenn der Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses es verlangt.“

Dieser Vorschlag hat nach Ausführung des Vorsitzenden des Rechtsausschusses folgenden Hintergrund: § 39 Kirchenverfassungsgesetz regelt die Gemeinsame Beratung zwischen Oberkirchenrat und Landessynode. Nach Absatz 1 nimmt der Geschäftsführende Ausschuss bei Verordnungen von besonderer Tragweite mit Stimmrecht an den Beratungen des Oberkirchenrats teil; dies ist eine Vorschrift, die kein Ermessen beinhaltet. Bei allen anderen Themen kann der Oberkirchenrat nach Absatz 2 den geschäftsführenden Ausschuss einladen.  

In den Diskussionen im Rechtsausschuss habe sich herauskristallisiert, dass die Gemeinsame Beratung zwischen Oberkirchenrat und Synode gestärkt werden solle. Die Gemeinsame Beratung festige das gegenseitige Vertrauen und fördere den Austausch.  

Christoph Müller wies darauf hin, dass der Antrag 45/20 mit „Gesetzliche Regelung zur synodalen Beteiligung in Notzeiten“ überschrieben sei. Mit der vorgeschlagenen Änderung gehe der Entwurf über das Ziel des Antrags hinaus. Der neue Satz 2 sei nicht an Notzeiten gebunden. Der Begriff der Notzeit oder des Notstandes sei nicht konkretisiert. Folglich könne es zu Auslegungsstreitigkeiten oder Regelungslücken kommen. Mit der vorgeschlagenen Regelung würden solche Schwierigkeiten umgangen.  

Es sollte keine verstärkte synodale Beteiligung nur für Notzeiten geben, sondern eine dauerhaft verbesserte Beteiligung. Mit der neuen Vorschrift werde die Kann-Regelung von Absatz 2 Satz 1 erweitert, so dass bei Verlangen des Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Ausschuss eingeladen werden muss. Dadurch entstehe kein Automatismus, sondern es bedürfe eines aktiven Zugehens von Seiten der Synode. Dies Stärke ebenfalls die gemeinsame Beratung.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses berichtete, dass der Rechtsausschuss dem Entwurf einstimmig zugestimmt hat. Er bittet im Namen des Rechtsausschusses um die Zustimmung zum Gesetzentwurf.  

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses brachte nach seinem Bericht den Änderungsantrag Nr. 20/21 ein, der im vorgelegten Entwurf zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 13) eine Korrektur vorsieht.

In der Aussprache bestätigte der Synodale Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim), dass der Anstoß für eine engere Verzahnung der Zusammenarbeit von Synode und Oberkirchenrat die Herausforderungen der Pandemie gewesen seien; zugleich hätten aber die Diskussionen gezeigt, dass dies unabhängig von Notzeiten sinnvoll sei. Mit der Erweiterung werde die Möglichkeit geschaffen, Anliegen gemeinsam zu beraten. Er erinnerte daran, dass die Synode und der Oberkirchenrat an diesem entscheidenden Punkt aufeinander zugegangen seien. Dies zeige, dass beide Verfassungsorgane an einem guten Miteinander interessiert seien.  

Der Änderungsantrag Antrag 20/21 wurde einstimmig angenommen.   

Das Kirchliche Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 13) wurde in Erster Lesung einstimmig verabschiedet. Die zweite Lesung erfolgt am 20. März.


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      18.03.2021

    • TOP 04 - Beilage 13 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Bericht des Rechtsausschusses) - Vorsitzender Christoph Müller
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      17.03.2021

    • TOP 04 - Beilage 13 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes
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      17.03.2021

Eine Gesetzesänderung nimmt die Rechte der Schuldekane in den Blick. Zu dem Entwurf sprach der Synodale Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses. elk-wue.de / Wenke Böhm

Der Antrag wurde 2020 eingebracht, um die gemeinsame Leitung der Kirchenbezirke durch Dekane und Schuldekane kirchenrechtlich besser zu verankern, und enthielt dazu eine Reihe von Vorschlägen. Der Rechtsausschuss bat den Ausschuss für Bildung und Jugend sowie den Theologischen Ausschuss um Stellungnahmen. Zudem wurde eine Arbeitsgruppe aus diesen drei Ausschüssen zusammen mit dem Erstunterzeichner, der Zweitunterzeichnerin sowie Oberkirchenrat Duncker gebildet. Aus Vorschlägen der Arbeitsgruppe hat der Rechtsausschuss einen Vorschlag zur Gesetzesänderung erarbeitet, bei dem die Stellungnahmen der beteiligten Ausschüsse zu den Vorschlägen wiederum berücksichtigt wurden. Der Gesetzesentwurf benötigt eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Synode, da die Regelungen zur Zusammensetzung des Dekanswahlgremiums nach § 10 Pfarrstellenbesetzungsgesetz verfassungsgesetzliche Bestimmungen sind. 

Die beantragen Änderungen haben folgende Auswirkungen: 1. Schuldekane sind ordentliches Mitglied im Dekanswahlgremium. 2. Schuldekanen können Aufgaben aus der Leitung und Organisation aus dem Aufgabenkreis des Dekans zur selbständigen Wahrnehmung übertragen werden.  

In der Aussprache entwickelte sich eine Diskussion zu Artikel 2, Ziffer 1 des Änderungsantrags, wonach Schuldekane künftig Sitz und Stimme im Dekanswahlgremium haben sollten. Letztlich jedoch wurde Artikel 2 in der Abtimmung mit einfacher Mehrheit in erster Lesung angenommen, ebenso wie auch Artikel 1, Artikel 2, Ziffer 1 sowie Artikel 3 in erster Lesung festgestellt wurden. Die zweite Lesung erfolgt am morgigen Samstag.


    • TOP 05 - Änderungsantrag Nr. 21-21 - Gesetz zur Änderung der Rechte der Schuldekaninnen und Schuldekane (Beilage 14)
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      18.03.2021

    • TOP 05 - Beilage 14 - Gesetz zur Änderung der Rechte der Schuldekaninnen und Schuldekane (Bericht des Rechtsausschusses) - Vors. Christoph Müller
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      17.03.2021

    • TOP 05 - Beilage 14 - Gesetz zur Änderung der Rechte der Schuldekaninnen und Schuldekane
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      17.03.2021

Banner vor dem Hospitalhof wiesen auf die zweitägige hybride Frühjahrssynode hin. Unter anderem standen einige Gesetzesentscheidungen auf der Tagesordnung.elk-wue.de / Wenke Böhm

Durch das „Kirchliches Gesetz zur Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Versehung einer Pfarrstelle“ soll die Rechtslage bei nicht verheirateten Stellenpartnerinnen oder Stellenpartnern und stellenteilenden Theologenehepaaren angeglichen werden. Es sei denn, eine unterschiedliche Behandlung ist erforderlich, zum Beispiel bei der Dienstwohnung. Dies geschieht unter dem Gesichtspunkt der Förderung von Stellenteilungen.  

Insbesondere soll die Beauftragung nicht mehr enden, wenn einem nicht verheirateten Stellenpartner zum Beispiel eine andere Pfarrstelle übertragen wird, er langfristig beurlaubt wird oder die Versehung der Pfarrstelle aus anderen Gründen für ihn endet. Denn bisher ist es so, dass dann die Übertragung der Pfarrstelle für beide Stellenpartner endet, so Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch in seinen Erläuterungen. Bei Theologenehepaaren endet die Übertragung nur, wenn das Dienstverhältnis eines Ehegatten beendet wird. Künftig solle auf eine Beendigung der Übertragung einheitlich verzichtet werden, berichtete Frisch.  

Ebenfalls erklärte Frisch, dass es gesetzlich momentan eine systematische Differenzierung gibt. Fragen, die Theologenehepaare betreffen, sind bisher in den jeweiligen Fachgesetzen, also zum Beispiel der Kirchengemeindeordnung, geregelt. Fragen, die nicht verheiratete Stellenpartner oder Stellenpartnerinnen betreffen, im Württembergischen Pfarrgesetz. Nun solle es eine einheitliche Regelung im jeweiligen Fachgesetz geben, so Frisch.  

Beschluss: Der Gesetzentwurf wurde in den Rechtsausschuss verwiesen.


    • TOP 06 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Versehung einer Pfarrstelle (Bericht des Oberkirchenrats)
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      18.03.2021

    • TOP 06 - Beilage 10 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Versehung einer Pfarrstelle
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      17.03.2021

Die Bühne des Hospitalhofs war passend zum Frühlingsanfang floral geschmückt.elk-wue.de / Wenke Böhm

Das Kirchliche Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung und des kirchlichen Gesetzes zur Einführung eines neuen Finanzmanagements soll die Haushaltsordnung in zweierlei Hinsicht verändern: Zum einen präzisiert es bestehende terminologische Unstimmigkeiten und Unklarheiten darin (Artikel 1). Zum anderen ergänzt und präzisiert es die Übergangsbestimmungen bis zum Inkrafttreten der Haushaltverordnung, etwa die Möglichkeit, per Durchführungsverordnung Ausnahmen vom Grundsatz der Bilanzkontinuität zuzulassen und flexibel auf Änderungsnotwendigkeiten bei der Umstellung auf das neue Finanzwesen zu reagieren (Artikel 2). Nachdem das Rechnungsprüfamt keine Einwände hat "regt der Oberkirchenrat an", das Gesetz zur Beratung an den Rechtsausschuss zu verweisen. Dies beschlossen die Synodalen.


    • TOP 07 - Kirchl. Gesetz zur Änderung der HHO und des kirchl. Gesetzes zur Einführung eines neuen Finanzmanagements (Bericht)
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      18.03.2021

    • TOP 07 - Beilage 11 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung und des kirchlichen Gesetzes zur Einführung eines neuen Finanzmananagements
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      17.03.2021

Bei der hybriden Frühjahrstagung der Landessynode war Abstand wegen der Corona-Pandemie ein Muss - genau wie Masken, Desinfektionsmittel und ein obligatorischer Test vor dem Start.

Antrag Nr. 01/21: Inhaltliche Schwerpunkte der Württembergischen Landeskirche – Kriterien

Verweisung an den Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses, des Rechtsausschusses, des Finanzausschusses, des Ausschusses für Bildung und Jugend, des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung, des Ausschusses für Diakonie, des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung und des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung

Antrag Nr. 05/21: Änderung der Kirchengemeindeordnung (§ 3 Absatz 1 und § 17)

Verweisung an den Rechtsausschuss

Antrag Nr. 06/21: Ausfallfinanzierung kirchlicher Tagungshäuser in Trägerschaft von Kirchenbezirken

Verweisung an den Finanzausschuss

Antrag Nr. 07/21: Änderung Pfarrstellenbesetzungsgesetz (§ 3 Absatz 4)

Verweisung an den Rechtsausschuss

Antrag Nr. 08/21: Finanzierung der Koordinierungsstellen/ Evangelischen Kontaktstellen bei den Bezirks- und Kreisdiakoniestellen für die Arbeit mit geflüchteten Menschen in den Jahren 2024 bis 2027 (Flüchtlingspaket 5)

Verweisung an den Finanzausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Diakonie

Antrag Nr. 09/21: Fluchtursachenbekämpfung in Herkunftsländern und Menschen auf der Flucht

Verweisung an den Finanzausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung

Antrag Nr. 10/21: Prälatur für den digitalen Raum

Verweisung an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses

Antrag Nr. 11/21: Videos für unterschiedliche Ziel- und Altersgruppen

Verweisung an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung

Antrag Nr. 12/21: Modellversuch Distriktgemeinde

Verweisung an den Rechtsausschuss und Beteiligung des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung

Antrag Nr. 13/21: Einsatz des Landesbischofs für ein Ende von Lagern für Geflüchtete

Verweisung an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung unter Beteiligung des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung

Antrag Nr. 14/21: Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung hinsichtlich einer Impfung gegen CoViD-19

Verweisung an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung

Antrag Nr. 15/21: Einrichtung ehrenamtlicher Prälaturbeauftragten (Pfarrer*innen oder Diakon*innen) für Demokratie und Zivilgesellschaft

Verweisung an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung

Antrag Nr. 16/21: Änderung der Satzung Versorgungsstiftung

Verweisung an den Rechtsausschuss

Antrag Nr. 17/21: Änderung der Abendmahlsordnung

Verweisung an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses

Antrag Nr. 18/21: Verteilbetrag an die Kirchengemeinden im Haushaltsjahr 2022

Verweisung an den Finanzausschuss

Antrag Nr. 19/21: Sicherung der Flüchtlingsarbeit in den Prälaturen

Verweisung an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung


    • TOP 11 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 01-21 - Inhaltliche Schwerpunkte der Württembergischen Landeskirche - Kriterien
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      18.03.2021

    • TOP 11 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 05-21 - Änderung der Kirchengemeindeordnung (§ 3 Absatz 1 und § 17)
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    • TOP 11 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 06-21 - Ausfallfinanzierung kirchlicher Tagungshäuser in Trägerschaft von Kirchenbezirk
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      18.03.2021

    • TOP 11 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 07-21 - Änderung Pfarrstellenbesetzungsgesetz (§ 3 Absatz 4)
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    • TOP 11 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 08-21 - Finanzierung der Koordinierungsstellen
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    • Selbständige Anträge - Antrag Nr. 10-21 - Prälatur für den digitalen Raum
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    • TOP 11 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 11-21 - Videos für unterschiedliche Ziel- und Altersgruppen
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    • TOP 11 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 12-21 - Modellversuch Distriktgemeinde
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    • TOP 11 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 13-21 - Einsatz des Landesbischofs für ein Ende von Lagern für Geflüchtete
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    • TOP 11 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 14-21 - Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung hinsichtlich einer Impfung gegen CoViD-19
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    • TOP 11 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 15-21 - Einrichtung ehrenamtlicher Prälaturbeauftragten
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    • TOP 11 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 16-21 - Änderung der Satzung Versorgungsstiftung
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