Herbsttagung 2019

Die Landessynode berät vom 16. bis 19. Oktober in Stuttgart

Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Württemberg berät von Mittwoch, 16. Oktober, bis Samstag, 19. Oktober, im Hospitalhof in Stuttgart. Es ist zugleich die letzte reguläre Sitzung der 15. Landessynode. Die Tagesordnung und alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Eröffnung der Herbsttagung

Mit einer Andacht des Synodalen Dr. Harry Jungbauer (Gesprächskreis Evangelium und Kirche) haben die Synodalen, die Mitglieder des Oberkirchenrats sowie die Gäste der Landessynode am Mittwochvormittag die Herbsttagung eröffnet. Die viertägigen Beratungen sind die letzten in der zu Ende gehenden Wahlperiode der 15. Landessynode der Evangelischen Kirche in Württemberg.


Verleihung des Gottesdienstpreises 2019

Pfarrer Dieter Kern von der evangelischen Gesamtkirchengemeinde Michelfeld-Gnadental-Neunkirchen hat zu Beginn der Herbsttagung der württembergischen Landessynode den Gottesdienstpreis 2019 erhalten. Ausgezeichnet wurde er für seine „Spirituelle Kirchenführung“ im Zisterzienserinnen-Kloster in Gnadental bei Schwäbisch Hall.

Pfarrer Dieter Kern erläutert vor der Synode sein Konzept der „Spirituellen Kirchenführungen“. Im Präsidium hören Vizepräsident Werner Stepanek (l.) und Beisitzer Tobi Wörner hören aufmerksam zu.Siegfried Denzel/EMH

Der Preis, den die „Stiftung zur Förderung des Gottesdiensts – Karl Bernhard Ritter Stiftung“ seit zehn Jahren vergibt, ist mit 2.500 Euro dotiert. Die Laudatio auf Kern und seine Kirchenführungen hielt der frühere Regionalbischof von Ansbach-Würzburg, Christian Schmidt. Er nannte die „Spirituelle Kirchenführung“ ein wegweisendes Gottesdienstkonzept. „Das richtig zu gestalten, ist eine hohe Kunst“ – und Pfarrer Kern beherrsche sie. „Die Teilnehmenden spüren: Hier bin ich willkommen.“

Stille Einkehr

Bei seiner „Spirituellen Kirchenführungen“ begleitet Pfarrer Dieter Kern Besucherinnen und Besucher an verschiedene Orte in der Klosterkirche aus dem 13. Jahrhundert. An jedem dieser Orte – etwa vor der Tür, auf der Empore, im Schiff oder am Taufstein – gibt er einen Impuls, liest einen kurzen Text, leitet ein Lied oder eine einfache Bewegungsübung an. Wesentliches Element der Führung ist zudem die stille Einkehr. Sein Ziel: „Menschen erreichen, die wir mit normalen Gottesdienstformaten nicht mehr erreichen.“ 

Synoden-Vizepräsident Werner Stepanek nannte Kern einen „Mutmacher“, der als Vorbild für weitere Gemeinden dienen könne.

Auch norddeutsche Pastorin ausgezeichnet

Pfarrer Dieter Kern teilt sich die Auszeichnung mit einer Pastorin aus Norddeutschland, die auf einer Seebrücke in der Lübecker Bucht zu meditativen Abendandachten einlädt. Die Jury des Gottesdienstpreises zeigte sich beeindruckt von der niedrigschwelligen Form der beiden Wettbewerbsbeiträge. Sie setze keine Kirchlichkeit voraus, sondern spreche die Sehnsucht nach Gott oder nach Transparenz an, begründete sie ihre Entscheidung.


TOP 01 – Strategische Planung

Landesbischof Dr. Frank Otfried July stellt den Zwischenbericht zur Strategischen Planung der württembergischen Landeskirche vor.Achim Schmidt/EMH

Rückblick und Ausblick – Zum Abschluss der Legislaturperiode der 15. Landessynode stellte Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July den Synodalen einen Zwischenbericht zur Strategischen Planung vor. „Weniger ist mehr“, laute die Einsicht aufgrund „zunehmender Überlastungssignalen“ aus der Pfarrerschaft. Man müsse die grassierende Zahl laufender Projekte eindämmen und sich auf das Eigentliche konzentrieren, nämlich das Evangelium von Jesus Christus zu verkünden, betonte July. Ziel sei es, „Rahmenbedingungen zu schaffen, die ‚kirchliches Wachstum‘ ermöglichen“. Wichtig sei dabei ein „Klima des Ausprobierens“.

Gleichzeitig gelte es aber, Aktionismus zu vermeiden, so der Landesbischof. Stattdessen sei eine „sorgfältige Priorisierung“ der Aufgaben notwendig.

Digitalisierung

Direktor Stefan Werner wies auf die Schwerpunktziele der Landeskirche hin, die auch von der Landessynode angestoßen wurden. Allen voran die Digitalisierung, in der die Württembergische Landeskirche innerhalb der Kirchen in Deutschland eine führende Rolle einnehme. Es ginge dabei nicht darum, die Kirche einfach zu digitalisieren, so July weiter. „Es geht vielmehr darum zu überlegen, wie die Kirche in einer sich rasant digitalisierenden Gesellschaft und vor dem Hintergrund des größten technischen und gesellschaftlichen Umbruchs der letzten Jahrhunderte weiterhin ihrem Verkündigungsauftrag gerecht werden kann.“ Neue Formate erproben und trotzdem verlässlich sein im „analogen Kerngeschäft“ zu sein, das sei das Ziel. July nannte als Beispiele für die Digitalisierung in der Landeskirche die Entwicklung eines digitalen Gemeindemanagements, das Videospiel "1 of 500" und die Liederapp Cantico.

Weitere Schwerpunktziele

Als weitere Schwerpunktziele der vergangenen Jahre führte der Landesbischof ein neues Kommunikationskonzept und die damit verbundene Umstrukturierung des Evangelischen Medienhauses, die Weiterentwicklung des Personalwesens, um die Kirche als attraktiven Arbeitgeber zu stärken sowie den Bereich Ehe und Familie an. Hier ging es vor allem um die Unterstützung der Kirchengemeinden bei der Verwaltung von Kindergärten, die Neuregelung von Trägerschaften, den Ausgleich von Aufwendungen und die Förderung von Familienzentren.

Sich in die gesellschaftliche Wertediskussion einmischen, war das fünfte Ziel der strategischen Planung. Die Vielfalt der Meinungen und die Art der Auseinandersetzung seien in einer Zeit, in der das öffentliche Meinungsklima abkühle, ein Wert an sich, betonte July. Er verwies auf kirchliche Stellungnahmen zu ethischen Themen wie den vorgeburtlichen Bluttest, den Umgang mit Künstlicher Intelligenz sowie Stellungnahmen zum Rechtspopulismus.

Herausforderungen der Zukunft

Wie lässt sich die Strahlkraft der Kirche erhöhen? Diese Frage legte Landesbischof July der neu zu wählenden 16. Landessynode für die Zukunft ans Herz. Angesichts der sinkenden Mitgliederzahlen sei dies eine der wesentlichen Herausforderungen. Außerdem steht für ihn das Thema Mitarbeitermotivation weit vorne auf der Agenda. Alle künftigen Themen sollten sorgfältig und in einem Prozess der stärkeren Beteiligung der Landessynode angegangen werden.


Votum der Lebendigen Gemeinde

Matthias Hanssmann vom Gesprächskreis Lebendigen Gemeinde.Siegfried Denzel/EMH

„Wir von der Lebendigen Gemeinde wünschen uns mehr Mut zur Veränderung in Strukturen und Formen, und eine Rückbesinnung auf die zentrale Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus“, erklärte Matthias Hanßmann in seinem Votum vor der Synode. „Wir plädieren für einen neuen und eigenen strategischen Schwerpunkt. Er lautet ‚Missionarische Kirche sein‘“, so Hanßmann weiter. Mission sei nicht Leistung, sondern Sendung. Die Lebendige Gemeinde verknüpfe damit eine klare Priorisierung der Aufgabenfelder.

Junge Menschen berufen und befähigen

„Mutig voran in neue Befähigungsmodule“, rief Hanßmann den Oberkirchenrat auf. Württemberg sei reich an jungen Menschen, die sich in den haupt- und nebenamtlichen Dienst berufen ließen, wenn es einen entsprechenden flexiblen Rahmen gäbe. „Kirche will unter der jüngeren Generation heute anders gelebt werden.“

„Streitbarer Diskussionsraum“

In der Beziehung zwischen Oberkirchenrat und Landessynode wünschte sich Matthias Hanßmann eine offenere Diskussionskultur, einen „streitbaren Diskussionsraum“. Denn: „Wir werden auch in Zukunft unterschiedlicher Meinung sein“, erklärte Hanßmann. Wichtig sei zudem, dass nicht nur mittelfristige Maßnahmen ihre Berechtigung haben. „Es wird auch in Zukunft kurzfristige Anträge aus der Mitte der Synode geben. So soll es auch bleiben.“


Votum der Offenen Kirche

Professor Dr. Martin Plümicke vom Gesprächskreis Offene Kirche.Siegfried Denzel/EMH

Der Gesprächskreis Offene Kirche plädiert dafür, die Strategische Planung um weitere fünf Ziele zu ergänzen. Dazu gehöre, Diskriminierungen jedweder Art schnellstmöglich zu beseitigen, betonte der Sprecher der Offenen Kirche, Professor Dr. Martin Plümicke.

Neben der Geschlechtergerechtigkeit in leitenden Ämtern gehe es vor allem darum, die völlige Gleichstellung homosexueller Menschen zu erreichen. „Wir müssen ihnen die kirchliche Trauung ohne Wenn und Aber ermöglichen“, forderte Plümicke.

Mehr Einsatz für Klimaschutz

Plümicke forderte zudem mehr Mut beim Klimaschutz und kündigte einen Antrag an, der den Oberkirchenrat auffordert, bis 2050 klimaneutral zu werden. Weiter drängte er auf mehr Engagement im Bereich Sozialer Wohnungsbau. Es gebe zu wenig günstigen Wohnraum. Die Offene Kirche habe in den vergangenen sechs Jahren zwar Anträge zu diesem Thema eingebracht; diese seien aber vom Oberkirchenrat und der Synodenmehrheit wegen zu geringer Renditeaussichten abgelehnt worden. „Stattdessen zahlen wir heute Negativzinsen für unsere Rücklagen“, kritisierte er.

„Die Kirche sägt an dem Ast, auf dem sie sitzt.“

Martin Plümicke hält generell eine Kehrtwende im Finanzbereich für nötig. Es habe unglaubliche Kürzungsrunden gegeben, die rückblickend nicht nötig gewesen seien. Sie hätten gerade Arbeitsbereiche getroffen, mit denen Menschen in Berührung kommen, die in Kirchengemeinden oft nicht anzutreffen sind. Als Beispiele nannte Plümicke die Krankenhausseelsorge und die Arbeit des Dienstes für Mission, Ökumene und Entwicklung. „Die Kirche sägt hier an dem Ast, auf dem sie sitzt“, so Plümickes Fazit. Des Weiteren forderte die Offene Kirche mehr Einsatz für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – innerhalb der Gesellschaft, vor allem aber auch innerhalb der Kirche selbst.


TOP 01 – Votum von „Evangelium und Kirche“

Johannes Eißler vom Gesprächskreis Evangelium und Kirche.Achim Schmidt/EMH

Johannes Eißler vom Gesprächskreis „Evangelium und Kirche“ würdigte die Bemühungen von Landesbischof July und Direktor Werner, den „Grad der Beteiligungsmöglichkeiten“ zu erhöhen. Er ermutigte zu einer Kultur der Transparenz, Beteiligung, Vertrauensbildung und Kommunikation. Eine offene Kommunikation hält Eißler vor allem bezüglich des geplanten Neubaus des Oberkirchenratsgebäude sowie des Gesetzes zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare für nötig.

Sich von Gebäuden statt von Personal trennen

Eißler plädierte dafür, sich eher von Gebäuden zu trennen, als weiter Personal abzubauen. „Die badische Landeskirche ist uns hier mit ihrem ‚Gebäudemasterplan‘ um einige Jahre voraus.“, erklärte er. Den Sonntagsgottesdienst hält Johannes Eißler für unabdingbar für die Verkündigung des Evangeliums. Er müsse so stark wie möglich gemacht werden.

Bildung und Umweltschutz

Versandet sei das Bemühen, ein landeskirchliches Konzept für die Erwachsenen- und Familienbildung auf den Weg zu bringen. „Daran muss weitergearbeitet werden“, forderte Eißler. Ebenso mahnte er mehr Einsatz im Klima- und Umweltschutz an. Das Thema „Bewahrung der Schöpfung“ soll in der Strategischen Planung künftig einen wichtigen Platz einnehmen.


Votum von „Kirche für morgen“

Martin Allmendinger vom Gesprächskreis Kirche für morgen.Achim Schmidt/EMH

„Strategische Planung bedeutet nach unserer Erkenntnis nicht ein mehr an Programmen und Projekten, sondern bedarf einer grundsätzlichen Neuorientierung“, betonte Martin Allmendinger vom Gesprächskreis „Kirche für morgen“. Ein solche Haltung ermögliche Beteiligung und habe nicht die Versorgung als Maxime zum Ziel.

Hin zur „Beteiligungskirche“

Von einer „Versorgungskirche“ zu einer „Beteiligungskirche“ – darauf solle die strategische Planung hinwirken. Jungen Menschen müsse ermöglicht werden, ihre Vorstellungen von Kirche zu entdecken und gestaltend einbringen zu können.

Geeinsame Beratung und Verantwortung

Allmendinger begrüßte zwar, dass das Kollegium in seiner nächsten Klausur die Themenfelder der strategischen Planung weiter bearbeiten werden. Er merkte aber kritisch an, dass gemeinsame Beratung und Verantwortung anders aussehe als bisher praktiziert. „Nicht durch komplexe Vordenkverfahren des Oberkirchenrats im stillen Kämmerlein entstehen die einfachen Formen von Beteiligung, sondern nur im gemeinsamen Erproben“, betonte Allmendinger.


    • TOP 01 - Strategische Planung (Zwischenbericht des Oberkirchenrats)
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      14.10.2019


TOP 02 - Teilhabegerechtigkeit an landeskirchlichen Schulen

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Robby Höschele.Siegfried Denzel/EMH

Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend

Auch weniger vermögende Familien sollen die Möglichkeit haben, ihre Kinder an landeskirchlichen Schulen unterrichten zu lassen. So enthielt der Antrag 52/18 die Forderung, neue Konzepte zur Finanzierung der landeskirchlichen Schulen zu erarbeiten. Im Hinblick auf die sogenannte Teilhabegerechtigkeit sollen die Elternbeiträge möglichst individuell angepasst werden können.

Maßnahmen bereits vorhanden

Seitens der Schulstiftung sei im Rahmen der Bearbeitung nachvollziehbar dargestellt worden, dass die Teilhabegerechtigkeit derzeit durch verschiedene Maßnahmen gesichert sei, so der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Jugend, Robby Höschele. Dazu gehören verschiedene finanzielle Entlastungsmöglichkeiten wie die Geschwisterermäßigung, der Sozialfonds sowie die zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 eingeführte Sozialstaffelung des Elternbeitrags.

Kein Bedarf zur Überarbeitung

„Der Ausschuss sieht gegenwärtig keinen Bedarf, die sozialen Staffelungen beim Elternbeitrag zu überarbeiten“, so Höschele weiter. Um einem „elitären Image“ der Schulen entgegenzuwirken, sollen künftig verstärkt auch andere Schulformen als die des Gymnasiums angeboten werden.

Mittelfristige Risiken für die Gesamt-Finanzierung

Da sich während der intensiven Befassung mit der Thematik allerdings die Gesamt-Finanzierung der Schulen der Schulstiftung als Risiko erwies, empfiehlt der Ausschuss, nach weiteren Finanzquellen zu suchen. Höhere Elternbeiträge als Erlösquelle anzusehen sei keine Lösung, warnte Höschele.

Neuer Antrag

Der stellvertretende Vorsitzende beendete seinen Bericht mit der Einbringung eines neuen Antrages. Die Bitte an den Oberkirchenrat: Ein Konzept zur langfristigen Finanzierung der Schulstiftung unter besonderer Berücksichtigung eines Zugangs für Kinder aller Milieus.

Der Antrag wurde einstimmig von der Synode beschlossen.


    • TOP 02 - Teilhabegerechtigkeit an landeskirchlichen Schulen (Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend)
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      14.10.2019


TOP 03 - Aktualisierung Materialien für Konfi 3

Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend

Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Jugend, Siegfried Jahn, führte in seinem Bericht vor der Synode aus, dass die derzeit vorhandenen Materialien für den Konfi-Unterricht noch aktuell seien. Dies habe der Ausschuss gemeinsam mit Martin Trugenberger, dem Dozenten für die Konfirmandenarbeit im Pädagogisch-Theologischen Zentrum Birkach, festgestellt.

Konzeptionelle Anpassung vertagt

Für die Zukunft müsse vielmehr überprüft werden, ob die Materialien auch für weitere Bereiche geeignet seien. Besonders Themen wie Abendmahl und Taufe sollten hierbei bedacht werden. Deshalb sei es sinnvoll, beim nächsten Studientag „Konfi 3“ zunächst Rückmeldungen einzuholen, bevor eine konzeptionelle Anpassung vorgenommen werde. Dabei solle auch der Bedarf sowie die finanziellen Erfordernisse in Erfahrung gebracht werden, so der Vorsitzende.


    • TOP 03 - Aktualisierung Materialien für Konfi (Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend)
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      14.10.2019


TOP 04 - Einrichtung Arbeitsgruppe „Demografiedaten in der Landeskirche“

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Robby Höschele.Achim Schmidt/EMH

Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend

Die im Frühjahr erschienene Freiburger Studie, wonach die Landeskirche bis zum Jahr 2060 nur noch aus etwa einer Million Evangelischer besteht und damit gerade noch die Hälfte der aktuellen Mitgliederzahl aufweist, beschäftigt auch die Herbstsynode: Eine Arbeitsgruppe „Demografiedaten in der Landeskirche“ soll helfen, unter anderem die nötige Anpassung der Strukturen und Angebote zu erleichtern.

„Es geht hier um Vorarbeiten für die langfristige Sicherstellung einer fachlichen Grundlage zur Bereitstellung und Aufarbeitung der Demografie-Daten.“ So begründete der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Jugend, Robby Höschele, seinen Antrag auf Einberufung einer Arbeitsgruppe „Demografiedaten in der Landeskirche“.

Grundlagenarbeit als Basis

Nur auf Basis dieser Grundlagenarbeit könne die bereits geplante Fachstelle „Demografie und Alter“ ihre praxisbezogene Arbeit zur Beratung im Umgang mit einer größeren Zahl älterer Menschen aufnehmen. „Die komplexe Aufarbeitung der Demografie-Daten wird durch die Fachstelle ,Demografie und Alter' nicht zu leisten sein“, erklärte Jahn weiter.

Außerdem könne die Arbeit nicht ohne einen gewissen Stellenanteil und ohne wissenschaftliche Expertise geleistet werden. Eine Zusammenarbeit mit dem statistischen Landesamt bezeichnete der stellvertretende Vorsitzende daher als sinnvoll.

Signal für die nächste Landessynode

Unter Verweis auf die Freiburger Studie unterstrich Jahn erneut die Dringlichkeit der „differenzierten demografischen Datenaufarbeitung“. Nur durch eine kontinuierliche und dauerhafte Auswertung könne man kirchliches Handeln ausrichten. „Gerade auch deshalb befürwortet der Ausschuss für Bildung und Jugend den Antrag Nr. 30/17 und beschließt am Ende seiner Amtsperiode einstimmig, der Landessynode die Zustimmung zu empfehlen.“ Die sei dann hoffentlich mehr als ein einfaches Signal für die nächste Landessynode, so der Ausschussvorsitzende.

Die Synode hat den Antrag einstimmig angenommen.


    • TOP 04 - Einrichtung Arbeitsgruppe „Demokrafiedaten“ (Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend)
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      14.10.2019


TOP 05 - Rückblick auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung und Jugend

Siegfried Jahn, Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Jugend.Siegfried Denzel/EMH

Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend

Die Ergebnisse der Studie „Jugend zählt“ stammen zwar bereits aus dem Jahr 2013/14 - doch sie sind für die Evangelische Landeskirche in Württemberg noch immer wichtig. Schließlich, so das Fazit der Studie, nutzen landesweit rund 440.000 junge Menschen regelmäßig die Angebote der evangelischen und katholischen Jugendarbeit.  „Wir haben mit dieser Erkenntnis Ernst gemacht“, sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Jugend, Siegfried Jahn.

Gute Resonanz und hohe Beteiligung

Im Frühjahr 2015 fanden deshalb „zwei gelungene Halbtage mit Informationen zu zahlreichen Facetten unserer kirchlichen Jugendarbeit und einem sehr gelungenen Austausch zwischen Landessynodalen, Mitarbeitenden im Landesjugendwerk EJW und in Kirchenbezirken und Kirchengemeinden“ statt. Der Titel der Schwerpunktberatung: „Landschaften statt Inseln“ – Konsequenzen aus der Studie „Jugend zählt“ für den Auftrag der Kirche. Die Beratung sei „auf gute Resonanz bei vielen Beteiligten“ gestoßen, so Jahn.

Als „herausragende Player“ bezeichnete Jahn zudem die insgesamt 130.000 Ehrenamtlichen, die im Jugendbereich der beiden großen Konfessionen tätig sind.

Beratungsschwerpunkte

Aus den Schwerpunkttagen ergaben sich laut Jahn Beratungsschwerpunkte für den Ausschuss. An erster Stelle nannte der Vorsitzende die Familienarbeit. „In den Jahren 2018 bis 2022 werden es zwei Millionen Euro sein, mit denen in diesem Zeitraum 40 Familienzentren mit dem Betrag von 10 000 € gefördert werden können.“

Ein weiterer Schwerpunkt sei die Befassung mit der nachhaltigen Finanzierung der Kindertagesstätten. Ein Förderbetrag von 2,2 Millionen Euro solle die Arbeit vor Ort stärken und die religiöse Bildungsarbeit vertiefen, erklärte Jahn. 

Veränderungsprozesse weiter nötig

Als gut und angemessen bewertete Jahn die Beratungsangebote des Evangelischen Jugendwerkes in Württemberg: „Wir sind im Ausschuss der Auffassung, dass wir mit diesem Format ein sehr gutes Instrument zur Begleitung von Veränderungsprozessen gefunden haben und dass es diese Arbeit wert ist, ihr auch weiterhin hohe Bedeutung beizumessen.“ Der Wunsch des Ausschusses: Das Format nicht nur auf Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, sondern auch auf anderen Gebieten der Gemeindearbeit anzuwenden. Die ersten Zwischenergebnisse diesbezüglich seien verheißungsvoll, sagte Jahn.

„Was wir weiterhin brauchen und uns als Ausschuss wünschen, sind auch künftig auf die Vor-Ort-Verhältnisse bezogene Veränderungen, auf längere Zeit begleitete Prozesse und eine geistliche Ermutigung durch ein gemeinsames feiern und leben unseres Glaubens.“

Offene Themen

Jahn nannte bei den noch weiter zu bearbeitenden Themen unter anderem die Verabschiedung der neuen Rahmenordnung für die Konfirmandenarbeit sowie das Thema Inklusion als auch die Befassung mit dem Sicherungs-, Entlastungs- und Flexibilisierungspaket (kurz: Flexi-3-Paket). Zwar habe die Synode insgesamt 30 Diakon-Stellen für die Arbeit in Bezirken und Gemeinden bewilligt; diese Themen müsse man aber weiter verfolgen, da noch viel Klärungsbedarf herrsche.

Jahn räumte auch ein, dass der Ausschuss Prioritäten setzen müssen. Als ein Beispiel für einen nicht zu Ende  gebrachten Antrag nannte er den „Newsletter für Kindergarteneltern“. Dieser sei durch den Antrag „App und Internetseite Familie evangelisch“ abgelöst worden, da er die Anliegen des älteren Antrags aufgreife. Ein entsprechendes, von der EKD unterstütztes Pilotprojekt für eine App werde „an den Start gehen".

Zum anderen bat Jahn die Synode um Zustimmung, den Antrag „Durchführung einer landeskirchenweiten Veranstaltung für Konfirmanden“ nicht weiter zu verfolgen. Der Grund: Eine solche Veranstaltung müsse zu dem bereits vorhandenen Portfolio an Großveranstaltungen des EJW passen. Da Veranstaltungsformate wie Clubcamp, Konfi-Nacht, CVJM-Landestreffen und KonfiCup je ein anderes Angebotsspektrum abdeckten, lasse sich eine solche Veranstaltung nicht einfügen.


    • TOP 05 - Feststellung der Gültigkeit der Wahl (Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses)
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      18.02.2020

TOP 06 - Kirchenbuch für die Evangelische Landeskirche in Württemberg (Trauagende)

Professor Dr. Ulrich Heckel, Oberkirchenrat und theologischer Dezernent der württembergischen Landeskirche.Siegfried Denzel/EMH

Zwei Agenden - zunächst die Taufagende und nun die Trauagende - innerhalb von fünf Jahren komplett zu überarbeiten: „Dieser Zeitplan war von vorneherein sportlich.“ Das stellte Oberkirchenrat Professor Dr. Ulrich Heckel zu Beginn seines Berichts bei der Einbringung der neuen Trauagende fest.

Die im Moment noch aktuelle Trauagende stammt aus dem Jahr 1985. Deshalb musste sie, genauso wie die Taufagende, theologisch und liturgisch grundsätzlich überarbeitet werden. In den 34 Jahren seit ihrer Veröffentlichung habe sich viel getan, so Heckel weiter. Die Trauung sei vielleicht die Kasualie, „die in den letzten Jahren den größten Wandel erfahren hat“.

Auch musste vor einer Weiterarbeit in der Landeskirche geklärt werden, wie der gottesdienstliche Umgang mit anderen Lebensformen als der Ehe zwischen Mann und Frau gestaltet werden soll.

Anerkennung für hohes Engagement

Nur durch das hohe Engagement aller Beteiligten konnte es gelingen, dass es jetzt einen Vorschlag für eine Trauagende gebe, der der Synode vorgelegt werden könne. Deshalb bedankte sich Heckel beim Theologischen Ausschuss und der liturgischen Kommission, im Besonderen bei Dr. Frank Zeeb und Susanne Plucis. Der Entwurf verfolge mehrere Ziele, beispielsweise die Kompatibilität mit dem Sonntagsgottesdienst, also die Wiedererkennungs-Merkmale von Gottesdienst und Trauung. Es werde in der Regel ein selbstständiger Gottesdienst bleiben.
Trotzdem seien auch andere Formen denkbar, weshalb es ein Kernritual gebe, das auch von unterschiedlichen persönlichen Voraussetzungen der Partner ausgehen könne, erklärte Heckel. Es gebe auch erstmals eine familienbezogene Trauung, die ernst nimmt, dass aus einem Paar schon längst eine Familie geworden sei. Dabei betonter er noch ein kleines Detail. Die Übergabe der Traubibel rücke jetzt an das Ende der Kernhandlung. Damit werde zum Ausdruck gebracht, was im Traugottesdienst wichtig ist: „Die Verkündigung von Gottes Wort, das auch für die neue Lebenssituation unumstößlich gilt, …“. Deshalb bitte der Oberkirchenrat um die Zustimmung zu diesem Entwurf, schloss Heckel.

Dr. Karl Hardecker, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses.Siegfried Denzel/EMH

Das sagt der Theologische Ausschuss

Auch der Theologische Ausschuss habe die vorliegende Fassung der Trauagende, ausführlich und gründlich beraten, betonte Dr. Karl Hardecker, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses. Dabei seien zwei Aspekte zu betonen: die grundsätzlichen Ausrichtungen der neuen Trauagende und die Reaktionen der neuen Trauagende auf gesellschaftliche Erfordernisse.

Grundsätzliche Ausrichtungen

Der Trauagende liege das reformatorische Eheverständnis zu Grunde, so Hardecker. Die Ehe sei, ganz lutherisch, „ein weltlich Ding“, das aber unter göttlicher Verheißung stehe. Deshalb sei sie eine herausgehobene Lebensform mit dem Anspruch, um Gottes Segen zu bitten. Die Trauagende beziehe sich ausschließlich auf die Ehe zwischen Mann und Frau und gebe damit den landeskirchlichen Verständigungsprozess wieder und versuche ihn zu gestalten, erklärte Hardecker. Die neue Trauagende betone deutlicher, dass das Zentrum des Traugottesdienstes die Segnung des Paares sei, „nämlich mit Handauflegung auf die Köpfe des knienden Paares.“ Auch die aktive Form eines Trauversprechens werde mit der neuen Agende ermöglicht.

Gesellschaftliche Erfordernisse

Die neue Trauagende reagiere auch auf eine ganze Reihe gesellschaftlicher Erfordernisse. Dazu gehöre die starke Bedeutung der musikalischen Gestaltung von Trauungen, wofür es einige Hinweise im Einleitungsteil gebe. Auch auf die Zunahme des Bedürfnisses einer Brautübergabe werde eingegangen, führte Hardecker weiter aus. Diese Form sei von den gesellschaftlichen Formen des Zusammenlebens längst überholt und ergebe in zeitlicher Hinsicht aber keinen Sinn. Ebenso werde auf die Ringübergabe und den Brautkuss eingegangen und den liturgisch Verantwortlichen für das Traugespräch mitgegeben. Auch, dass die Trauungen mit nicht getauften Partnern zahlreicher werden, werde thematisiert.

Da diese Fragen teilweise auch in das Feld des interreligiösen Dialogs fallen, seien sie aber im Rahmen einer Trauagende nicht endgültig zu klären, sollen aber auch ihren Platz im Traugespräch haben.

Hardecker dankte allen Beteiligten für die geleistete Arbeit am vorliegenden Entwurf; der Theologische Ausschuss empfehle der Synode, dem vorliegenden Entwurf zuzustimmen.

Die Diskussion

In der Aussprache wurde deutlich, dass die neue Trauagende den Diskussionsstand in der Landeskirche zum jetzigen Zeitpunkt widerspiegelt. Lesbische und schwule Paare hätten immer noch nicht ihren Platz in der Landeskirche, mahnte Jutta Henrich an. Dem widersprach Siegfried Jahn: Die Fokussierung auf die Ehe zwischen Mann und Frau stelle keine Diskriminierung.

Es sei gut, dass die Agende auf die Vielzahl der Menschen eingehe, erklärte Christiane Mörk. Kirche dürfe großzügig sein - das gelte auch für den Einsatz von Musik bei Trauungen, ergänzte sie. Einen großzügigen Umgang der Pfarrerinnen und Pfarrer mit den Vorbemerkungen wünschte sich auch Dr. Harry Jungbauer. Dies gelte vor allem im Blick auf Fragen der Brautübergabe und Auswahl der Musik.

Es sei wichtig, dass wir freundlich mit Brautpaaren und evangelisch mit der Agende umgehen, betonte auch Peter Schaal-Ahlers.

Trotzdem habe die Agende einen „Geburtsfehler“, wandte Erwin Burghardt ein, weil sie Paare ausschließe, die in einer nicht eingetragenen Partnerschaft leben. Außerdem sei noch offen: Könne und wolle sich die Evangelische Landeskirche in Württemberg es noch leisten, immer eine eigene Agende zu formulieren, fragte Eva Glock. Man könnte hier ein Zeichen der Einheit innerhalb der EKD setzen.

Die Zeit der Agenden sei aber so und so vorbei, ist sich Rolf Wörner dagegen sicher. Er hoffe auf Pfarrerinnen und Pfarrer, die „mit weitem Herz“ wissen, wie sie dieses Arbeitsbuch benutzen sollen.

Breite Mehrheit

Bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme stimmte die Synode der Trauagende zu. Damit wird sie am 1. Mai 2020 in Kraft treten. Sie wird, ebenso wie die Taufagende, als gedrucktes Buch vorgelegt und auch digital zugänglich sein.


    • TOP 06 - Kirchenbuch für die Evangelische Landeskirche (Beilage 103; Entwurf des Oberkirchenrats)
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      09.10.2019

    • TOP 06 - Kirchenbuch für die Evangelische Landeskirche (Beilage 103, Bericht des OKR)
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      16.10.2019

    • TOP 06 - Kirchenbuch für die Evangelische Landeskirche (Antrag 29/19)
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      09.10.2019


TOP 07 - Aktuelle Stunde (Besuch der jüdischen Gemeinde)

Die Landessynodalen sind mit dem Kollegium des Oberkirchenrats schweigend von ihrem Tagungsort im Stuttgarter Hospitalhof zur Synagoge der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württemberg (IRGW) gelaufen. Dort erinnerte Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July an den erschütternden Anschlag eines rechtsextremen Attentäters gegen die Synagogengemeinde in Halle, die zum Gebet versammelt war. „Sie feierten ihren höchsten Feiertag, den Großen Veröhnungstag und wurden in Todesängste gestürzt.“ Der Landesbischof bekundete die Verbundenheit mit Jüdinenn und Juden und „unsere Abscheu vor Antisemitismus"

Im Folgenden der Wortlaut der Ansprache des Landesbischofs:

„Die Mitglieder der Evangelischen Landessynode in Württemberg, des Kollegiums des Evangelischen Oberkirchenrats und ich als Landesbischof sind hier versammelt aus Solidarität mit den Jüdinnen und Juden in Deutschland. Wir sind entsetzt und erschüttert über den Anschlag eines rechtsextremen Attentäters gegen die Synagogengemeinde von Halle an Jom Kippur 5780. Dort waren Menschen zum Gebet versammelt. Sie wollten ihren höchsten Feiertag, den Großen Versöhnungstag, begehen und wurden stattdessen in Todesängste gestürzt. Sie entgingen einem Massaker nur durch die Widerstandsfähigkeit einer Tür. Willkürlich erschoss der Täter eine vorübergehende Frau und einen Mann und verletzte zwei weitere Menschen. Wir trauern um die Ermordeten und sind in Gedanken und Gebeten bei ihren Angehörigen, bei den Verletzten und auch bei den vielen, die mit dem Leben davongekommen sind. Mit unserem heutigen Besuch der Synagoge der jüdischen Gemeinde Stuttgart bekunden wir unsere Verbundenheit mit Jüdinnen und Juden und unsere Abscheu vor Antisemitismus.

Es ist nicht das erste Mal, dass die im Hospitalhof versammelte Synode die Stuttgarter Synagogen-Gemeinde besucht, so beim Gedenken an die Reichspogromnacht und anderen Anlässen.

Mit großer Sorge sehen wir auf die sinkenden Hemmschwellen in unserer Gesellschaft, Hass laut zu äußern und Gewalt gutzuheißen. Darum fordern wir dazu auf, Hass und Gewalt nicht zu verharmlosen, sondern die Stimme dagegen zu erheben und ihnen jede Legitimität zu entziehen. Es sind nicht mehr nur Alarmzeichen. Vielmehr sind wir mittendrin in der Auseinandersetzung. 

Ich bekräftige meine schon gemachte die Aussage, dass Antisemitismus Gotteslästerung ist. Er ist ein Angriff auf Gottes menschliches Ebenbild und in letzter Konsequenz selbstzerstörerisch. Er ist eine Gefahr für alle Menschen, für unser gesellschaftliches Zusammenleben und unseren demokratischen Rechtsstaat. Mörder sind keine Helden und dürfen niemals Vorbilder sein.

Wir setzen dem Antisemitismus und auch einzelnen Zügen eines christlichen Antijudaismus unser neues Verhältnis zum Judentum entgegen: wir sind geliebte Kinder des einen Gottes, verbunden in der Hoffnung auf sein kommendes Reich, verbunden im Dialog, in lebendiger Begegnung, in gegenseitiger Unterstützung und im Teilen von Freuden und Sorgen. 

Wir unterstützen die jüdischen Gemeinden in ihrem Ruf nach wirksamem Schutz. Wir bitten die Gemeinden der Landeskirche, mit Interesse und Respekt auf Jüdinnen und Juden in ihrer Umgebung zuzugehen und die theologischen Erkenntnisse aus dem Dialog mit dem Judentum engagiert aufzunehmen. 

Wir ermutigen dazu, Gleichgültigkeit und stillschweigende Zustimmung zu Hassparolen und Extremismus nicht zu übergehen, sondern anzusprechen und klar zu verurteilen. 

Wir rufen dazu auf, Glauben, Denken und Handeln an den zentralen Geboten von Judentum und Christentum auszurichten, der Liebe zu Gott dem Schöpfer und zu den Menschen. 

Und wir bitten darum, Menschen in Krisen nicht der Selbstisolation und Radikalisierung zu über-lassen.

Wir erinnern an die Beschlüsse der Landessynode zum Verhältnis von Christen und Juden aus den Jahren 1988, 1992 und 2000 und die darin aufgeführten Handlungsempfehlungen.

So wollen wir dem Rat des Apostels Paulus folgen: „Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem.“ (Römer 12,21)

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17.10.2019

TOP 07 - Wort des Landesbischofs vor der Synagoge in Stuttgart


TOP 08 – Rückblick auf die Arbeit des Ausschusses für Diakonie

Markus Mörike blickte auf die Arbeit des Ausschusses für Diakonie zurück.Siegfried Denzel/EMH

„Die Erkenntnis, dass diakonisches Handeln neben der Verkündigung unser Auftrag als Christen ist, hat uns motiviert und getragen in all den Jahren.“ Das erklärte Markus Mörike, der Vorsitzende des Ausschusses für Diakonie, in seinem Rückblick. Sein Fazit: „Durch die diakonische Arbeit wird Kirche glaubwürdig.“

Flüchtlingsarbeit und Inklusion

Zentrale Themen der 15. Landessynode im diakonischen Bereich waren die Flüchtlingsarbeit und die Inklusion. Die Flüchtlingspakete wertete Mörike als Erfolg. „Christen haben sich dem Hass und der aufkommenden Schlechtrederei an vielen Orten entschieden entgegengestellt und die Geflüchteten als Nächste angenommen.“ Der Aktionsplan Inklusion habe wirkliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen und Randgruppen gebracht.

Themen der Zukunft

Verbesserungsbedarf sieht Mörike in der Zusammenarbeit zwischen Diakonie und Gemeindediakonie. Und auch beim Thema Wohnungsnot stünde man eher vor großen Problemen als vor Lösungen. Viele diakonische Hilfsfelder würden ausgebremst, weil die Wohnungsnot Perspektiven für Menschen verbauen. Weiterhin wies Mörike auf den zunehmenden Personalmangel bei diakonischen Trägern hin – vor allem in der Pflege.

Diakonie im Zentrum der landeskirchlichen Arbeit

Markus Mörike betonte die Relevanz von Diakonie als wichtiger Teil der kirchlichen Arbeit: „Die Spannung einer kleiner werdenden Kirche, die sich wachsenden diakonischen Bedarfen gegenübersieht, wird die nächsten Synoden jedenfalls begleiten. Es sollte unser gemeinsames Anliegen sein, dass Diakonie noch mehr ins Zentrum und nicht auf ein Abstellgleis der künftigen landeskirchlichen Arbeit gerät.“


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      14.10.2019


TOP 09 – Rückblick auf die Arbeit des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung

Dr. Viola Schrenk, Vorsitzende des Ausschusses für Mission, Ökumene und EntwicklungAchim Schmidt/EMH

„Begegnung und Vernetzung“ hat Viola Schrenk über ihren Rückblick auf die Arbeit des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung geschrieben. Denn die Landeskirche ist verbunden mit zahlreichen Werken und Institutionen, die in diesem Arbeitsbereich aktiv sind, sowie mit Partnerkirchen und Projekten auf allen fünf Kontinenten.

Internationale Vernetzung

Die Ausschussvorsitzende nannte zahlreiche Beispiele für diese Vernetzung: die Zusammenarbeit etwa mit Brot für die Welt, dem Gustav-Adolf-Werk, dem DiMÖE und der Evangelischen Mission in Solidarität (EMS), die weltweite Vernetzung über den Lutherischen Weltbund und den Ökumenischen Rat der Kirchen sowie auf europäischer Ebene, Begegnungsreisen in verschiedene Partnerkirchen sowie Gegenbesuche, die Partnerschaftskonsultation im September 2016 sowie die Ökumenische Visite im Frühjahr 2019.

Zusammenarbeit mit Gemeinden anderer Sprache und Herkunft

Besonders am Herzen lag dem Ausschuss in der vergangenen Legislaturperiode die Verbindung zu den Gemeinden anderer Sprache und Herkunft und deren Unterstützung. Auch vor dem Hintergrund der Flüchtlingssituation hätten sie eine vernetzende und integrierende Funktion, sagte die Ausschussvorsitzende. Sie legte der 16. Landessynode eine enge Zusammenarbeit mit diesen Gemeinden nahe, da dieser Austausch „kultureller und gesellschaftlicher Verengung in unserer Kirche“ entgegenwirke.


    • TOP 09 - Rückblick auf die Arbeit des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung
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      14.10.2019


TOP 10 – Bericht über Verfolgungssituationen in Syrien, im Libanon, in Libyen und in China

Kirchenrat Klaus Rieth während seinem Bericht über Verfolgungssituationen in Syrien, im Libanon, in Libyen und in China.Achim Schmidt/EMH

Rund 70 Millionen Menschen weltweit sind derzeit auf der Flucht, jeden Tag werden etwa 37.000 Menschen aus ihrer Heimat vertrieben, so Kirchenrat Klaus Rieth in seinem Bericht über Verfolgungssituationen auf der Welt. Er berichtete über den jüngsten Einmarsch türkischer Truppen auf syrisches Staatsgebiet, der hunderttausende Menschen in Angst und Schrecken versetze. Viele seien in den vergangenen Monaten nach Syrien zurückgekehrt, weil sie darauf vertraut hätten, dass die Lage sicher und stabil sei, erklärte Rieth. Das habe sich nun furchtbar umgekehrt. Unter den Toten und Vertriebenen aus dem Grenzgebiet sind auch Christen und Jesiden.

Pakistan radikalisiert sich

In seinem diesjährigen Bericht nahm Klaus Rieth besonders die Lange in Pakistan in den Blick. Der Vielvölkerstaat sei schon bei seiner Gründung ein explizit islamischer Staat gewesen, der sich in den vergangenen Jahrzehnten immer stärker radikalisiert habe. Schritt für Schritt bewege sich das Parlament in Richtung der Einführung der Scharia. Am Anfang der islamischen Republik hätten Christen wegen ihres sozialen Engagements noch großen Respekt genossen, so Rieth weiter. Mit dem Schrumpfen christlicher Präsenz hätte sich das verändert. Sie würden immer öfter als Sündenbock für Missstände angeprangert. Auch nicht religiöse Muslime seien Anfeindungen ausgesetzt.

Druck auf christliche Gemeinden steigt

Auch in anderen Ländern leiden Christinnen und Christen unter Verfolgung. In Sri Lanka starben bei Selbstmordanschlägen auf christliche Kirchen am Ostersonntag über 250 Menschen. Die Täter stammten aus der gehobenen Mittelschicht und waren durch die Ideologie des Islamischen Staats radikalisiert. Auch in China steigt der Druck auf christliche Gemeinden. Religiöse Gruppen, insbesondere die Christen, werden als Gefahr gesehen, so Rieth. Die Kontrolle religiöser Bürger sei eine nationale Priorität und werde mit der Wahrung nationaler Stabilität begründet. Kinder unter 18 Jahren ist der Besuch des Gottesdiensts verboten. Noch fänden Eltern Möglichkeiten, dies zu umgehen, was aber aufgrund der „allgegenwärtigen Überwachungskameras auch innerhalb der Kirchengebäude“ zunehmend schwieriger werde.

Einsatz für faire Asylverfahren hierzulande

Klaus Rieth bedankte sich bei den Synodalen, dass sie jährlich diesen Bericht einforderten, um sich über die Lage der verfolgten Menschen zu informieren. „Wir stehen in unserer Landekirche dafür ein, dass weltweit alle Menschen ihren jeweiligen Glauben leben dürfen. Frei und ohne Bedrohung“, betonte Rieth. Dazu gehöre auch der Einsatz für faire Asylverfahren hierzulande. Allerdings hätten neue Gesetze in Deutschland die Aufnahme gerade von Konvertiten aus dem Iran erschwert. Die Gerichte stellten ihnen „völlig überzogene Fragen“ nach theologisches Fachwissen. Betroffene hätten kaum Zeit, sich auf ihr Verfahren vorzubereiten. Auch die Familienzusammenführung funktioniere nicht, obwohl gesetzlich geregelt, erklärte Rieth. Es sei notwendig, mit den Gerichten Kriterien für sichere Herkunftsländer und den Stellenwert von Gutachten der Pfarrämter zu erarbeiten. „Wir leben in einem freien Land und können hier die Stimme erheben für all diejenigen, die unterdrückt werden“, erklärte Rieth. „Für diese Stimmlosen treten wir ein mit Gebet und Solidarität.“


Aussprache in der Landessynode

Die Synodale äußerten sich sehr betroffen über die Lage der Flüchtlinge und Verfolgten auf der Welt. Marina Walz-Hildenbrand (Asperg) erinnerte an katastrophale Zustände in den Flüchtlingslagern in Griechenland. „Wie kann die Landeskirche die Partnerkirchen und Organisationen dort weiter unterstützen?“, fragte sie. Kirchenrat Klaus Rieth berichtete, dass tatsächlich noch Geld für die griechischen Partner da sei. Allerdings seien diese nicht in der Lage, größere Summen sinnvoll umzusetzen.

Vorwürfe zurückgewiesen

Damit begegnete er auch Vorwürfen aus der Synode, der Oberkirchenrat halte Hilfsgelder zurück „Wir sitzen nicht auf den Geldern. Sondern wir versuchen, die Gelder verantwortlich auszugeben“, erklärte er. „Manches geht schnell, für andere brauchen wir länger.“ Auch Landesbischof July betonte: „Wir wollen die Gelder nicht rausschleudern, sondern Projekte finanzieren, die dann auch exakt evaluiert werden.“

Fluchtursachen bekämpfen

Klaus Rieth verwies auf die Partner in Syrien, die nicht die Möglichkeit hätten, größere Summen sinnvoll in Projekte zu investieren. „Ich nehme aber jeden Euro, wenn es darum geht Fluchtursachen zu bekämpfen“, so Rieth. Es fließt viel Geld in Projekte, um jungen Leuten in Afrika eine Perspektive zu geben. „Und da könnte noch viel mehr Geld hingehen.“

Harsche Kritik an der Türkei

Kritik übte Kirchenrat Klaus Rieth zudem an der Drohung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, die bislang von seinem Land aufgenommenen 3,6 Millionen syrische Flüchtlinge nach Europa durchzulassen. Erdogan missbrauche „Geflüchtete als politisches Druckmittel, um weltweite Akzeptanz für seine Pläne zur Vernichtung der Kurden im syrisch-türkischen Grenzgebiet zu erhalten“.

Landesbischof July nannte es „unerträglich“, dass das Nato-Mitglied Türkei „einen Krieg vom Zaun bricht“. Er appellierte an die Nato, den türkischen Einmarsch in Syrien klar zu verurteilen.

Scharf kritisierte July auch den vorherigen Rückzug US-amerikanischer Truppen aus dem Gebiet der zuvor mit ihr im Anti-IS-Kampf verbündeten kurdischen YPG-Milizen und sagte, sowohl dieser als auch der türkische Einmarsch hätten schon zu „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ geführt.


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      16.10.2019


TOP 11 – Bericht über die 10. Weltkonferenz der Religionen für den Frieden

Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel berichtete über die 10. Weltkonferenz der Religionen für den Frieden.Achim Schmidt/EMH

Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel berichtete der Landessynode über die 10. Weltkonferenz der Religionen für den Frieden, die im August in Lindau stattfand. Rund 900 Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Glaubensrichtungen nahmen daran teil, darunter auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Reinhard Marx, der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm und der Ökumenische Patriarch der orthodoxen Kirche, Bartholomäus I. In einer Schlusserklärung forderte die Weltkonferenz mehr Schutz für Arme, Flüchtlinge, Frauen und die Jugend. Auch wolle man die Kampagne zur Abschaffung der Atomwaffen unterstützen, so Heckel.


    • TOP 11 - Bericht über die 10. Weltkonferenz der Religionen für den Frieden (Bericht des OKR)
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      14.10.2019


TOP 12 – Ehrenamt

Dr. Karl Hardecker, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses.Achim Schmidt/EMH

Sollen Ehrenamtliche Gottesdienstfeiern mit kleiner Besucherzahl leiten dürfen? Und wenn ja, wie muss man sie dafür qualifizieren? Zu diesen Fragen hatte der Theologische Ausschuss auf Antrag der Synode beraten. Hintergrund war das Anliegen, die Gottesdienstversorgung auch im ländlichen Raum aufrecht zu erhalten.

Keine Konkurrenz zum Prädikantenamt

Den Mitgliedern des Theologischen Ausschuss war wichtig, dass keine Konkurrenz zum Prädikantenamt geschaffen wird. Ehrenamtliche sollten deshalb lediglich Andachten, aber keine Gottesdienste leiten dürfen. Zudem sollten Prädikanten und Mesner ebenfalls in gut qualifizierter Weise aus- und fortgebildet werden wie künftige Andachtsleiter.

Neue Stelle beantragt

Der Oberkirchenrat wurde deshalb gebeten, die Ausbildung und Beauftragung der einzelnen Berufsgruppen und Ehrenamtlichen hinsichtlich der Leitung von gottesdienstlichen Feiern und Andachten für „kleine Gemeinden“ anzupassen. Des Weiteren sah der Antrag die Einrichtung einer vollen beweglichen Pfarrstelle für Aus- und Fortbildung von Prädikaten und ehrenamtlichen Andachtsleitern vor. Die Synode stimmte dem Antrag mit großer Mehrheit zu.


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      14.10.2019

    • TOP 12 - Ehrenamt (Bericht des Theologischen Ausschusses)
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      14.10.2019


TOP 13 – Zukunftskonzeption Klinikseelsorge

„Die Präsenz von Seelsorgerinnen und Seelsorgern in Krankenhäusern ist auch in Zukunft dringend erwünscht und notwendig“, betonte der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses, Dr. Karl Hardecker. Er berichtete den Synodalen über die Beratungen des Ausschusses über Antrag 24/18, in dem die Synode den Oberkirchenrat auffordert, eine Zukunftskonzeption der Krankenhausseelsorge zu erarbeiten. Diese werde bereits vom Oberkirchenrat „mit großem Nachdruck und der nötigen Weitsicht“ verfolgt, so Hardecker.

Grundsätzlich stehe die Krankenhausseelsorge unter Druck. Aufgrund des PfarrPlans werde es in dem Bereich weitere Kürzungen geben, so Hardecker weiter. „Dies wird die Arbeit am Krankenbett erschweren.“ Der Antrag sieht deshalb vor, auch eine Co-Finanzierung von Krankenhauspfarrstellen, wie sie bereits in vielen Landeskirchen gängige Praxis ist, zu prüfen. „Es geht darum, eine Gesamtkonzeption der Krankenhausseelsorge, die auch die katholischen Diözesen wie die badische Landeskirche im Blick hat, zu erstellen“, zitierte Hardecker aus dem synodalen Antrag.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


    • TOP 13 - Zukunftskonzeption Klinikseelsorge (Bericht des Theologischen Ausschusses)
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      14.10.2019


TOP 14 - Kompetenzzentren „Mission in der Region“

Bericht des Theologischen Ausschusses

Der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses, Dr. Karl Hardecker, brachte in seinem Bericht den Antrag 35/18 - Kompetenzzentren „Mission in der Region“ - in einer überarbeiteten Version ein. Ziel des Antrages sei es, „alle alternativen, nicht-konventionellen und damit innovativen Ansätze in der Landeskirche zu vernetzen und zu bündeln und hierfür Kompetenzzentren zu schaffen“, so, Dr. Hardecker.

Diese Initiativen könnten dabei von ganz unterschiedlicher Herkunft und Ausprägung sein und von diakonisch-spirituellen Angeboten über missionarische Initiativen und Angebote in der Öffentlichkeitsarbeit bis zu Partnerschaftsprojekten, die Stadt-Land-übergreifend sind, reichen.

Die Vorteile des Antrages

Besonders Gemeinden in ländlichen Gegenden profitierten von solchen Kooperationen, so Dr. Hardecker weiter. Darüber hinaus sei es möglich, Milieus anzusprechen, „die bisher im Windschatten unserer konventionellen Angebote liegen“. In einer ersten Phase solle pro Prälatur ein solches Kompetenzzentrum geschaffen werden, so dass es möglich sein werde, die Konzeption entsprechend anzupassen.

Maßnahmen zur Umsetzung

Mit dem neu eingebrachten Antrag 25/19 – „Schwerpunkt „Mission in der Region“ - forderte der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses unter anderem die Verankerung in der strategischen Planung sowie einen entsprechenden Maßnahmenantrag in der Mittelfristigen Finanzplanung 2020 bis 2024 aufzunehmen. Dieser beinhalte neben der Schaffung einer Vernetzungsstruktur durch Zusammenarbeit mit der Ev. Arbeitsstelle für missionarische Kirchenentwicklung und diakonische Profilbildung auch neue Diakonats-Arbeitsfelder, die im Rahmen des Flex-III-Pakets erprobt werden.

Ziele

Mit dem neu eingebrachten Antrag soll neben einer befristeten 50 % Koordinationsstelle und einem Sekretariatsanteil auch das Budget für Projekte, wie beispielsweise die Förderung von Stadt- Land- Partnerschaftsprojekten und für die Sachkosten des Zentrums festgesetzt werden. Das Geld solle dabei dezentral verteilt werden.

Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.


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      14.10.2019

    • TOP 14 - Kompetenzzentrum "Mission in der Region" (Antrag des Theologischen Ausschusses)
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      14.10.2019


TOP 15 - Einrichtung einer Stelle für den Themenbereich „Pilgern“

Bericht des Theologischen Ausschusses

Der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses, Dr. Karl Hardecker, sagte in seinem Bericht vor der Synode, dass „das Pilgern mittlerweile einen festen Platz im Betätigungsfeld von Kirchengemeinden und sich frei organisierenden Gruppen“ einnehme. Es handele sich bei dem Thema um eine Form, die deutlich erkennbare spirituelle Wurzeln und eine alte Tradition aufweise.

Vor diesem Hintergrund seien sich der Theologische und der Finanzausschuss einig darüber, dass die Einrichtung dieser Stelle notwendig sei. Hardecker empfahl und beantragte, die Stelle und deren Finanzierung aus Budgetmitteln im Haushaltsplan 2020 aufzunehmen. Die Stelle soll im Fachbereich Kirche in Freizeit und Tourismus (Dezernat 1)  angesiedelt werden und einen Dienstumfang von 75 Prozent erhalten.  Befristet ist die Stelle zunächst vom 1. April 2020 bis zum 30. April 2027.

Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.


    • TOP 15 - Einrichtung einer Stelle für den Themenbereich „Pilgern“ (Bericht des Theologischen Ausschusses)
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      15.10.2019


Top 16 – Kirche, Gemeinde und Pfarrdienst neu denken

Ernst-Wilhelm Gohl, der stellvertretende Vorsitzende des Theologischen Ausschusses.Siegfried Denzel/EMH

 „Kirche, Gemeinde und Pfarrdienst neu denken“ – so heißt ein vom Oberkirchenrat initiierter Verständigungsprozess. Den Startschuss gab eine Konsultation auf dem Dekanekonvent 2018, bei dem über die „Basics“ des Pfarrdienstes, über Kommunikation, Vertretungsregelungen und das jeweilige Kirchenverständnis gesprochen wurde. Seit 1. Oktober 2019 ist zudem die Homepage www.kirche-neu-denken.de online.

Neue Formen der Kooperation möglich machen

2020 soll der Dialog in der Pfarrerschaft unter anderem bei den Prälaturtagen weitergeführt werden. „Dabei stehen unterschiedliche Kooperationen, zwischen den Pfarrerinnen und Pfarrern, den Ehrenamtlichen untereinander, aber auch bessere Kooperationen zwischen Ehrenamtlichen und Pfarrerinnen und Pfarrern im Fokus“, berichtete der stellvertretende Vorsitzende des Theologischen Ausschusses, Ernst-Wilhelm Gohl. Somit würden auch Erprobungsräume für neue Formen der Kooperation und Netzwerkarbeit ermöglicht.

Prozess „Kirche, Gemeinde und Pfarrdienst neu denken“ weiterführen

Um erste Erfahrungen mit dem Prozess „Kirche, Gemeinde und Pfarrdienst neu denken“ abzuwarten, habe man verschiedene synodale Anträge zum Pfarrdienst und zur Gemeindearbeit bisher zurückgestellt. Diese hätten sich als undurchführbar erwiesen oder würden im Verständigungsprozess aufgehen. Dieser sollte von der 16. Landessynode weiter eng begleitet werden, empfahl Gohl für die Zukunft.


    • TOP 16 - Kirche, Gemeinde und Pfarrdienst neu denken (Bericht des Theologischen Ausschusses)
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      14.10.2019


TOP 17 - Rückblick auf die Arbeit des Theologischen Ausschusses

Taufagende, Trauagende, die Frage der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare, Änderung der EKD-Grundordnung: Große Herausforderungen haben die Arbeit des Theologischen Ausschusses in dieser Legislaturperiode geprögt. Und die Arbeitsergebnisse, so der Vorsitzende, Dr. Karl Hardecker, könnten sich sehen lassen: eine neue Taufagende, eine neue Trauagende sowie eine Regelung für Gottesdienste zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare.

Dies waren jedoch nur die prominentesten von insgesamt 74 Anträgen, mit denen der Ausschuss sich zu beschäftigen hatte. Nur drei seien aufgrund anderer Priorisierung nicht bearbeitet worden. Hardecker nannte einige Anträge, deren Weiterverfolgung der Theologische Ausschuss nicht empfohlen hat, etwa den, 2019 einen Ehrenamtskongress durchzuführen. Hier habe der Kirchengemeinderatstag im selben Jahr den Ausschlag gegeben, das grundsätzliche Anliegen als aufgegriffen zu betrachten und den Antrag nicht weiter zu verfolgen.

Andere Anträge wie Nr. 30/15 (Aktionsplan Mitgliederbindung und -gewinnung) wurden präzisiert und im Projekt „Kirchenbindung missionarischer Gemeindeaufbau bei jungen Erwachsenen“ aufgenommen. Hardeckers Dank galt seinen sehr diszipliniert arbeitenden Ausschusskolleginnen und -kollegen sowie seinem Stellvertreter, Dekan Ernst-Wilhelm Gohl und den Mitarbeitenden und Verantwortlichen der Dezernate 1 (Theologie) und 3 (Pfarrdienst).


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      14.10.2019


TOP 34 - Förmliche Anfragen (Teil 1, vorgezogen)

Oberkirchenrat Wolfgang Traub beantwortete in einem vorgezogenen Tagesordnungspunkt die Förmliche Anfrage 49/15 zur Werbung für das Theologiestudium


    • TOP 34 - Förmliche Anfrage Nr. 49/15 (zur Werbung für das Theologiestudium, Antwort des OKR)
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      15.10.2019

    • TOP 34 - Förmliche Anfrage Nr. 49/15 (zur Werbung für das Theologiestudium)
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      15.10.2019


Verabschiedung von Oberkirchenrat Wolfgang Traub

Synodenpräsidentin Inge Schneider verabschiedete Oberkirchenrat Wolfgang Traub; er geht nach zehn Jahren als Dezernent für Theologische Ausbildung und Pfarrdienst in der Landeskirche in den Ruhestand.Siegfried Denzel/EMH

Für Oberkirchenrat Wolfgang Traub ist die Herbsttagung der 15. Landessynode die letzte Beratung im aktiven Dienst: Synoden-Präsidentin Inge Schneider verabschiedete den Dezernenten für Theologische Ausbildung und Pfarrdienst am Donnerstagabend.

Zehn Jahre lang habe er mit großer Freude seinen Dienst im Oberkirchenrat verrichtet, sagte Traub. Gleichzeitig dankte er sowohl seinem Team als auch den Mitgliedern der Synode für die „gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit“ in all den Jahren.

Präsidentin Schneider würdigte den Dezernenten als „niemanden, der mit dem Kopf durch die Wand will“, sondern als „Mann der leisen Töne“.

Traub war vor seinem Wechsel in die Kirchenleitung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg Dekan in Backnang sowie selbst Synodaler - unter anderem war er auch Vizepräsident des Kirchenparlaments. Dies habe der Landeskirche insgesamt gut getan, betonte Inge Schneider: Er kenne beide Seiten und habe dadurch auch zwischen unterschiedlichen Auffassungen vermitteln können.

TOP 19 - Projekt „Kirchliche Strukturen 2024Plus“

Direktor Stefan Werner bei seinem Bericht zum Projekt „Kirchliche Strukturen 2024Plus“.Achim Schmidt/EMH

Aus zwei mach eins

„Hinter uns liegt ein intensiver Prozess“, betonte Direktor Stefan Werner am Anfang seines Berichts über das Projekt „Kirchliche Strukturen 2024Plus“.

Die unter dieser Überschrift entwickelten Vorschläge lassen sich zusammenfassen: Aus zwei mach eins:

Parallelstrukturen sollen abgebaut werden, so Werner. Deshalb schlage der Oberkirchenrat vor, dass sich die größeren Verwaltungen in einer Region zusammenschließen, um eine schlagkräftige Verwaltung, eventuell mit Filialen, zu bilden, erklärte Werner. Damit gehe eine Stärkung der mittleren Verwaltungsebene einher, die die Kirchengemeinden und die Pfarrerschaft besser unterstützen und damit entlasten könne.

Auch für die Verwaltung in den Kirchengemeinden schlage der Oberkirchenrat vor, die bisher getrennten Arbeitsbereiche Kirchenpflege und Sekretariat zu einer gemeinsamen Berufsgruppe weiterzuentwickeln, der „Assistenz der Gemeindeleitung“, erklärte Werner weiter. Deshalb bitte der Oberkirchenrat die Landessynode darum, ein Zielbild 2030 zu beschließen und dieses Zielbild zu pilotieren. Das Zielbild 2030 solle in einer zweijährigen Pilotphase mit dem bestehenden Know-How und schon gefundenen Kirchenpflegen und Verwaltungen auf seine Praxistauglichkeit getestet und überprüft werden. Es solle keine von oben herab verordnete Strukturreform werden, sondern der Oberkirchenrat werbe dafür, sich gemeinsam auf den Weg zu machen.

Deshalb stehe auch am Ende seines Berichtes der Dank, betonte Werner - an all jene, die sich tagtäglich in den Verwaltungen, Kirchenpflegen und Sekretariaten engagieren: „Sie sind uns wichtig! Wir möchten mit Ihnen unsere kirchliche Verwaltung auf die kommenden Herausforderungen gut vorbereiten […]“.

Matthias Hanßmann, Vorsitzender des Strukturausschusses.Achim Schmidt/EMH

Das Statement des Strukturausschusses

„Die Landesynode sah sich in der Pflicht, die strukturelle Zukunft eben nicht alleine auf Ebene des PfarrPlanes, sondern auch in der Verwaltung weiterzuentwickeln“, erklärte auch Matthias Hanßmann, Vorsitzender des Strukturausschusses. Denn z.B. die Herausforderungen von Vakaturen  oder das zunehmend vorausgesetzte Expertenwissen in Fragen von Personal- und Arbeitsrecht seien enorm, so Hanßmann weiter. 

Deshalb ergeben die zwei Ziele, pro Region eine starke Verwaltung und das neue Berufsbild auf Ebene der Kirchengemeinde, ein klar umrissenes Bild. Es gebe auch jetzt schon starke Verwaltungen in den Gemeinden, was man gar nicht hoch genug schätzen könne, so Hanßmann. Mit starker Verwaltung sei aber eine entsprechende Professionalisierung gemeint, die Menschen mit entsprechender Ausbildung oder Studium in den Blick nehme. Und um die Vertretungssicherheit zu garantieren, seien Verwaltungszentren wichtig, die auch mit Filialen näher bei den Menschen sein können. Das neue Berufsbild, „Assistenz der Gemeindeleitung“ schärfe die Möglichkeit „… dass Verwaltungshandeln und Orgnanisationsaufgaben des Gemeindebüros noch stärker in einer Person gebündelt werden dürfen und können“.

Deshalb bitte der Strukturausschuss die Landessynode um Zustimmung auf drei Ebenen: Dem Zielbild, der Erprobung und der Bereitstellung von 650.000 € im Haushalt aus Kirchensteuermitteln für diese Pilotierung.

Lebhafte Diskussion

In der sich anschließenden Aussprache ging es um Vor- und Nachteile der geplanten Strukturveränderungen. Die meisten Synodalen befürworteten den von Direktor Stefan Werner vorgelegten Entwurf - es gab aber auch kritische Stimmen, die vor einer „Funktionärskirche“ sowie vor einem Rückzug kirchlicher Verwaltung aus der Fläche warnten.

Matthias Hanßmann betonte, dass nichts vorgeschrieben werden soll: „Es wird offen erprobt." Erst wenn die Ergebnisse vorliegen, werde die 16. Landessynode entscheiden.

Bei vier Enthaltungen hat die Synode das Projekt „2024Plus“ beschlossen.


Vorgeschichte: Im November 2017 hat die Landessynode mit dem Antrag Nr. 09/17 „Kirchliche Strukturen 2024Plus“ den Oberkirchenrat beauftragt, bis zum Ende der synodalen Amtszeit, eine breit abgestimmte und umsetzbare Roadmap vorzulegen.


    • TOP 19 - Projekt „Kirchliche Strukturen 2024Plus“ (Antrag 30/19, aktualisierte Version)
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      18.10.2019

    • TOP 19 - Projekt „Kirchliche Strukturen 2024Plus“ (Bericht des OKR)
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      14.10.2019

    • TOP 19 - Projekt „Kirchliche Strukturen 2024Plus“ (Bericht des Strukturausschusses)
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      14.10.2019


TOP 20 - Rückblick auf die Arbeit des Strukturausschusses

Mit Schaffung des Strukturausschusses wollte die Landessynode, dass verschiedene Veränderungsprozesse zusammen angeschaut und synchronisiert auf den Weg gebracht werden, erklärte Matthias Hanßmann, Vorsitzender des Strukturausschusses, zu Beginn seines Rückblickes auf die Arbeit des Strukturausschusses. Dies sei vielleicht nur teilweise gelungen, ergänzte er selbstkritisch. 

Das Verbundkirchengemeindenmodell habe sich als ein Erfolg erwiesen. Ob es so ein Modell auch für Kirchenbezirke geben könnte, bleibe jedoch offen. Auch im Rahmen des PfarrPlanes 2024 seien viele unterstützende Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, führte Hanßmann weiter aus. Z.B. Anreize für innovatives Handeln, fünf bewegliche Pfarrstellen für neue Aufbrüche und die Öffnung für alternative Zugänge in den Pfarrdienst. Auch die Umgestaltung von 15 Sonderpfarrstellen in Stellen anderer Professionen sei angegangen worden. Die Erfahrungen davon müssen aber dann erst evaluiert werden. Deshalb bitte der Strukturausschuss die Landessynode den Antrag 49/18: Konzeption Zielstellenplan nicht weiterzuverfolgen. Auch in Zukunft werde es darum gehen, wie vorhandene Stellen verteilt und besetzt werden können. Ob es einen PfarrPlan 2030 braucht, müsse aber dann die 16. Landessynode entscheiden.

Auch beim Thema neue Gemeindeformen habe sich viel getan, so Hanßmann. Intensive Diskussionen und Beratungen haben dazu geführt, dass Kirchenbezirke jetzt überparochiale Gemeinden gründen können, was eine große Chance für die Kirche darstelle. Auch dieses Modell müsse dann erst evaluiert werden, weshalb der Strukturausschuss auch hier die Landessynode bitte, den Antrag 34/14: Freiräume für Kirchenbezirke zur Unterstützung neuer Gemeindeformen nicht weiterzuverfolgen.
Ähnliches gelte auch für das Projekt2024Plus, das auch in der 16. Landessynode gut verortet sein werde. Deshalb empfehle der Strukturausschuss hier einen zeitlich begrenzten Sonderausschuss ab dem Jahr 2021/2022 und bitte die Landessynode, auch den Antrag Nr. 25/14: Modelle der Zusammenarbeit von Kirchenbezirken nicht weiterzuverfolgen. 

Insgesamt werden zwar viele Themen doppelt, in den Geschäftsausschüssen und dem Strukturausschuss diskutiert, fasste Hanßmann zusammen. Aber ohne diese nötigen Diskussionen, wären viele Themen nicht auf den Weg gebracht worden. Deshalb dankte er am Ende seines Berichtes der Geschäftsstelle der Landessynode, den Ausschussmitgliedern und Direktor Stefan Werner für die gute Zusammenarbeit.


    • TOP 20 - Rückblick auf die Arbeit des Strukturausschusses
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      14.10.2019


TOP 21 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über die Gewährung einer Entschädigung

Professor Dr. Christian Heckel, der Vorsitzende des Rechtsausschusses.Siegfried Denzel/EMH

Die Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Landessynode liege unter der für kommunale Gemeinderäte und auch für Kirchengemeinderäte, erklärte Professor Dr. Christian Heckel, Vorsitzender des Rechtsausschusses. Die Aufwandsentschädigung der Vorsitzenden von Kirchengemeinderäten liege zwischen 40 und 180 Euro im Monat. Deshalb solle für Synodale „die durchschnittliche Entschädigung der Vorsitzenden von Kirchengemeinderäten in Höhe von 100 Euro monatlich angesetzt werden.“ Der Finanzausschuss stimme diesem Gesetzentwurf ebenfalls zu, erklärte Heckel weiter. Auch die Kostenpauschale für die stellvertretenden Präsidenten und Ausschussvorsitzenden werde auf 300 Euro monatlich erhöht. Die Finanzierung erfolge aus zusätzlichen Kirchensteuermitteln.

Heckel betonte: Diese höheren Aufwandsentschädigungen werden für die Mitglieder der 16. Landessynode von der Geschäftsstelle veranlasst. Deshalb solle das Gesetz erst am 15. Februar 2020 in Kraft treten - die Mitglieder der aktuellen Synode profitieren nicht von der neuen Regelung, welche die Synodalen bei neun Enthaltungen beschlossen haben.
 


    • TOP 21 - Kirchliches Gesetz über die Gewährung einer Entschädigung für die Mitglieder der Landessynode (Beilage 106, Bericht des Rechtsausschusses)
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      15.10.2019


TOP 22 - Erhöhung des Verteilbetrags an die Kirchengemeinden im Hauhaltsjahr 2020

Finanzausschuss-Vorsitzender Michael Fritz.Siegfried Denze/EMH

Die Gemeinden der Evangelischen Landeskirche in Württemberg sollen ab 2020 mehr Geld erhalten. Der Finanzausschuss sieht die Einnahmesituation der Landeskirche als so stabil an, dass der sogenannte Verteilbetrag an die Gemeinden um vier Prozent erhöht werden könne.

Damit ist er „freigiebiger" als der Oberkirchenrat, der ein Plus von drei Prozent als ausreichend betrachtet und seine Zurückhaltung mit der nachlassenden Konjunktur begründet; schließlich machen schon diese drei Prozent 7,5  Millionen Euro mehr aus.

Nach Worten des Finanzausschuss-Vorsitzenden Michael Fritz hat dieses Argument sein Gremium jedoch nicht überzeugt: „Angesichts der auch in 2019 zu verzeichnenden überplanmäßigen Kirchensteuereinnahmen“ sei ein Plus von vier Prozent gerechtfertigt. Damit gibt es gegenüber dem Vorjahr insgesamt zehn Millionen Euro mehr; insgesamt geht es beim Verteilbetrag nun um rund 250 Millionen Euro.

Verweis auf Rücklagen

Finanzdezernent Michael Kastrup hielt angesichts dieser Summe eine Beibehaltung der Drei-Prozent-Aufstockung für angemessen: Die Kirchengemeinden hätten zusammen mehr als 930 Millionen Euro Rücklagen in der landeskirchlichen Geldvermittlungsstelle - es gebe also keine Bedürftigkeit. 

In der Diskussion überwogen jedoch die Stimmen, die sich für vier Prozent aussprachen: Hellger Koepff beispielsweise hielt das Rücklagen-Argument für unzutreffend - der Geldvermittlungsstelle seien beispielsweise angesparte Eigenmittel für Bauinvestitionen anvertraut. 

Und Professor Dr. Martina Klärle warb um Vertrauen in die Kirchengemeinden: Sie seien durchaus in der Lage, mehr verfügbare Mittel sinnvoll einzusetzen.

Die Synode beschloss bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung den erhöhten Verteilbetrag.


    • TOP 22 - Erhöhung des Verteilbetrags an die Kirchengemeinden im Haushaltsjahr 2020 (Bericht des Finanzausschusses)
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      14.10.2019


TOP 23 - Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss

Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup, Finanzdezernent der württembergischen Landeskirche.Siegfried Denzel/EMH

Pläne haben eine sehr unangenehme Eigenart: Sie werden von der Realität meist korrigiert. Der Evangelischen Landeskirche in Württemberg geht es mit ihren Plänen nicht anders: So hat sich die Landessynode während ihrer Herbsttagung mit Abweichungen von fast sieben Millionen Euro zu befassen, die im Haushaltsjahr 2018 aufgetreten sind. Übrigens handelt es sich dabei um Planüberschreitungen - günstiger als geplant war so gut wie nichts. Angesichts des gesamten Haushaltsvolumens sieht die kirchliche Finanzverwaltung die Abweichungen aber als eher gering an.

Der größte Posten - nämlich knapp 6,7 Millionen Euro - entfiel dabei auf die Tagungshäuser und Ausbildungsstätten der Landeskirche; dabei handelt es sich überwiegend um Sonderabschreibungen. Dadurch stiegen die Aufwendungen von knapp acht auf 13,8 Millionen Euro.

Auch die im Kirchenbesitz befindlichen Mehrfamilienhäuser verursachten Mehrausgaben: Statt knapp 800.000 Euro gab es Aufwendungen von 1,6 Millionen Euro; auch hier entfällt der größte Teil auf Sonderabschreibungen.


Andrea Bleher vom Gesprächskreis Lebendige Gemeinde.Achim Schmidt/EMH

Votum der Lebendigen Gemeinde

Grundsätzlich positiv hat sich auch der Gesprächskreis „Lebendige Gemeinde“ zu den Verwaltungsvorlagen TOP 23 und 24 geäußert. Man stehe „hinter all dem, was das Gerüst, den Rahmen unseres großen Zeltes stärkt“, sagte Andrea Bleher

Nicht nur das auf vier Jahre verteilte Sonderprogramm von 24 Millionen Euro für die Sanierung denkmalgeschützter Kirchengebäude entlaste gerade kleinere Gemeinden: Auch das Projekt „Strukturen 2024plus“ und die mit 2,2 Millionen Euro geförderte Kindergartenarbeit begrüßt der Gesprächskreis. Auch Investitionen in Jugend- und Familienarbeit seien wichtig, hob Andrea Bleher hervor und nannte Bildungsarbeit einen Beitrag zur Demokratiebildung.

Als Stärkung der Gemeinden begrüßt die „Lebendige Gemeinde“ zudem die Aufstockung der Verteilbeträge an die Kirchengemeinden: Sie bekommen nun vier statt drei Prozent - wie vom Oberkirchenrat vorgeschlagen - zusätzlich, was unterm Strich 2,5 Millionen Euro ausmacht. Dies stärke die Freiheit und Selbstständigkeit der Gemeinden, unterstrich Andrea Bleher.

Gleichzeitig empfiehlt der Gesprächskreis, das Ehrenamt noch mehr in den Mittelpunkt zu stellen; ein Zeichen dafür könnte ein Ehrenamtskongress sein „als motivierendes und verbindendes Format". Außerdem, so die Erwartung an die nächste Synode, soll die Berufung eines Beauftragten für Religionsfreiheit geprüft werden.

 


Anita Gröh vom Gesprächskreis Offene Kirche.Achim Schmidt/EMH

Das Votum der „Offenen Kirche“

Die Landeskirche stehe finanziell „mehr als ordentlich" da, kommentierte der Gesprächskreis „Offene Kirche“. Allerdings kritisierte dessen Sprecherin Anita Gröh die hohen Rücklagen in Zeiten des Zinstiefs und das „Nein“ der Kirchenleitung zu bestimmten Investitionen: „Dass die Landeskirche den Weg der Bezahlung von Negativzinsen vorzieht und nicht bereit ist, über kommunale Siedlungswerke in den sozialen Wohnungdsbau zu investieren", sei falsch.

Außerdem fordert die „Offene Kirche", die Wirksamkeit von teilweise millionenschweren Projekten zu überprüfen. "Wie lange dürfen wir uns das noch leisten ohne Ergebnisse?", fragt der Gesprächskreis vor dem Hintergrund eines jährlichen Verlustes von rund 30.000 Mitgliedern und der finanziell unsicherer werdenden Wirtschaftsaussichten. 

Als Beispiele für zu hinterfragende Projekte nannte „Offene Kirche" unter anderem die mit jährlich rund 1,5 Millionen Euro geförderten „Neuen Aufbrüche"; auch für das „mit hohem finanziellen Aufwand" vorangetriebene Projekt „Kirche macht was“ sollte evaluiert werden.

Angesprochen hat der Gesprächskreis aber nicht nur Innerkirchliches: Es sei angesichts des permanenten Mitgliederverlusts sowohl der württembergischen als auch der badischen Landeskirche an der Zeit, über eine Fusion zu diskutieren; zusammen hätte eine einheitliche evangelische Landeskirche Baden-Württemberg drei Millionen Mitglieder. „Von Kirchengemeinden und Kirchenbezirken ein Abschneiden alter Strukturen zu erwarten ohne auf landeskirchlicher Ebene dazu bereit zu sein, geht nicht."


Dr. Harry Jungbauer vom Gesprächskreis Evangelium und Kirche.Achim Schmidt/EMH

Das Votum von „Evangelium und Kirche“

Der Gesprächskreis „Evangelium und Kirche“ mahnte in seinem Votum zu den Tagesordnungspunkten 23 und 24 an, die „Planungsgenauigkeit zu schärfen". Noch - in den „großzügigen Zeiten“ - seien die Abweichungen nicht dramatisch. Sie könnten es aber werden, „wenn Haushalte auf Kante genäht sind“, warnte Dr. Harry Jungbauer. In Zeiten nachlassender Finanzkraft sei auch die Frage zu stellen, was sich Kirche eines Tages vielleicht nicht mehr leisten kann.

Lobend erwähnt der Gesprächskreis allerdings die vom Finanzausschuss beantragte und von der Synode am Freitag beschlossene verbesserte Finanzausstattung der Gemeinden: „Mit den heutigen Beschlüssen fördern wir die Gemeindearbeit vor Ort noch einmal deutlich und verlässlich", heißt es in dem Votum. 

In der Diskussion um den rund 60 Millionen Euro teuren Neubau des Oberkirchenrates begrüßt „Evangelium und Kirche“ die Pläne ausdrücklich: Die Finanzierung sei gesichert, die Landeskirche nehme ihren Gemeinden nichts weg. Außerdem seien die positiven Aspekte deutlich: „Wir sorgen für gute Arbeitsbedingungen vor Ort, und wir wollen am Ort der zentralen Verwaltung unsere Kirche gut repräsentiert sehen." Langfristig werde sich der Neubau sogar „als gute Geldanlage erweisen", zumal das zurückgelegte Geld auf einem Konto „fast keinen Ertrag bringen“ würde.


Matthias Böhler vom Gesprächskreis Kirche für morgen.Achim Schmidt/EMH

Votum des Gesprächskreises „Kirche für morgen“

Für den Gesprächskreis „Kirche für morgen" nannte Matthias Böhler die württembergische Landeskirche „eine reiche Kirche“. Und er beantwortete die Frage, ob sie „die hohen finanziellen Gestaltungsräume zukunftsorientiert" nutze, sowohl mit Ja als auch mit Nein

So sei es einerseits richtig, sowohl Rücklagen aufzubauen als auch in Gebäude wie den neuen Oberkirchenrat oder die Autobahnkapelle „Sindelfinger Wald" zu investieren.  Auch das Engagement der Kirche für die Arbeitsstelle „Pilgern" sei zukunftsorientiert, genauso wie das Projekt „Kirche Kunterbunt", bei dem Kinder, Eltern und Großeltern Gemeinschaft erleben „und Gemeinde neu definieren" könnten.

Und doch kritisiert der Gesprächskreis mit der zweiten Antwort „Nein“ ein aus seiner Sicht auch wenig zukunftsorientiertes Handeln der Landeskirche. Böhler forderte mehr Mut zu neuen Wegen: „In der Krise liegt die Chance - die Chance des Aufbruchs und der Erneuerung!"

Deshalb, so die Forderung der „Kirche für morgen", sollten zehn Prozent der landeskirchlichen Mittel für den Aufbruch eingesetzt werden: „Zehn Prozent aller Pfarrstellen für neue Gemeindeformen und Start-ups", um “bisher kaum erreichte Zielgruppen" anzusprechen.

Außerdem sollten Diakonatsstellen für neue spirituelle Formate, für Gemeinschaftsbildung im diakonischen Bereich sowie alternative Formen der Jugend- und Gemeindearbeit gefördert werden. Und nicht zuletzt sollte die Kirche aus Sicht des Gesprächskreises noch mehr in Aus- und Fortbildung investieren - etwa für eine Akademie zur berufsbegleitenden Ausbildung für Lebenswelt-Missionare und Gemeindepioniere.


    • TOP 23 - Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss (Übersicht des OKR)
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      14.10.2019

    • TOP 23 - Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss 2018 (Übersicht über das Grundvermögen)
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      14.10.2019

    • TOP 23 - Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss 2018 (Übersicht der Schulden, Bürgschaften und Geldvermögen)
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      14.10.2019

    • TOP 23 - Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss (Antrag des Finanzausschusses)
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      14.10.2019


TOP 24 - Plan für die kirchliche Arbeit 2020 (Haushalt)

Gut jeder zweite Euro, den die Evangelische Landeskirche in Württemberg ausgibt, fließe in den Pfarrdienst vor Ort. Das betonte Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup während der Haushaltsberatungen für das kommende Jahr. Insgesamt plant die Landeskirche mit einem Etat von rund 505 Millionen Euro. Das sind 17 Prozent mehr als zu Beginn der sechsjährigen Legislaturperiode - und Kastrup nannte noch einen Vergleich: Insgesamt habe die 15. Landessynode in ihrer sechsjährigen Amtszeit über fast drei Milliarden Euro entschieden - 850 Millionen Euro mehr, als die 14. Synode zu verteilen hatte.

Letzter Steuerrekord

Nicht zuletzt lag dies an der boomenden Konjunktur in Deutschland und der Tatsache, dass viele Mitglieder der württembergischen Landeskirche aufgrund ihres Lebensalters im Zenit ihrer Einkommensentwicklung stehen. Dies gleicht den Mitgliederverlust von rund 1,5 Prozent pro Jahr mehr als aus, so dass die württembergische Landeskirche auch 2019 noch ein Plus bei den Kirchensteuereinnahmen verbuchen kann: Mit 790 Millionen Euro rechnet Finanzdezernent Kastrup - eine Summe, die so schnell wohl nicht mehr erreicht werden dürfte angesichts der eingetrübten Wirtschafts- und Arbeitsmarkt-Situation.

So plant die Landeskirche im Jahr 2020 mit Kirchensteuereinnahmen von insgesamt rund 750 Millionen Euro; davon bleibt der Landeskirche selbst etwa die Hälfte. Die andere Hälfte fließt in Umlagen beispielsweise an die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), an Direktzahlungen an die Kirchengemeinden beziehungsweise Partnerkirchen und -projekte.

Die größten Bau-Projekte

Das größte landeskirchliche Einzelprojekt im kommenden Jahr wird der geplante Neubau des Verwaltungsgebäudes auf der Gänsheide in Stuttgart sein; bei ihm kalkuliert die Kirchenleitung mit Kosten von rund 60 Millionen Euro - plus einem Puffer von fast vier Millionen Euro für unvorhersehbare Aufwendungen. Allerdings wird das Geld nicht auf einmal fällig, sondern wird auf mehrere Jahre verteilt.

Zweitgrößtes Bauvorhaben ist mit 4,3 Millionen Euro die Sanierung des Tübinger Stifts, wo Küche und Teile der Elektroinstallation erneuert werden müssen. Das Schlossareal in Michelbach muss generalsaniert werden, und auch die Sanierung der Mutter-Kind-Kurklinik in Scheidegg verursacht Millionenkosten.

Neue Autobahnkirche

Immerhin eine Million Euro beträgt der Anteil der Landeskirche für den Bau der neuen Autobahnkirche Sindelfinger Wald - wobei es mit der Bauinvestition nicht getan ist: Kastrup rechnet für die Landeskirche mit jährlichen Betriebskosten von rund 55.000 Euro.

Kinder- und Jugendarbeit

Mit jeweils deutlich sechsstelligen Beträgen fördert die Landeskirche die Kinder- und Jugendarbeit sowie ihre Außenwirkung. So sind 250.000 Euro reserviert für die Entwicklung einer religionspädagogischen Clip-Reihe, „die kleinen Menschen gro0e Fragen beantwortet", wie der Finanzdezernent beschrieb.

Weitere 270.000 Euro sollen in das Projekt „Perspektive entwickeln für die Evangelische Kinder- und Jugendarbeit", und den Aus- und Aufbau einer Online-Community lässt sich die Kirche etwa 274.000 Euro kosten. Der Relaunch des Evangelischen Gemeindeblattes schlägt laut Plan sogar mit 400.000 Euro zu Buche.

Weiter fortführen will die Landeskirche zudem ihr Digitalisierungsprojekt.

Neubau-Pläne bekräftigt

Finanzausschuss-Vorsitzender Michael Fritz verwies auf die Gründe, weshalb sein Gremium die Haushaltsplanung des Oberkirchenrats ingesamt befürwortet. Dabei verteidigte er das Neubauvorhaben des Oberkirchenrats; das 60-Millionen-Projekt hatte Finanzdezernent Kastrup als das größte Projekt in seiner inzwischen 15-jährigen Zeit im Oberkirchenrat bezeichnet.

Fritz nannte den Neubau notwendig - er könne deshalb nicht verstehen, warum manche Pfarrer geradezu „Stimmung machen“ gegen den Neubau, der sowohl Arbeitsabläufe beschleunige, neue und künftige Aufgaben berücksichtige und zudem energetisch wesentlich günstiger sei als der bisherige Gebäudebestand an der Gänsheide. 

Gleichzeitig zog Fritz eine Bilanz der gesamten Finanzausschuss-Arbeit, die durch „viel Leidenschaft und hohe Kompetenz“ geprägt gewesen sei. Mehr als 50 Mal habe der Ausschuss getagt und dabei mehr als 500 Tagesordnungspunkte behandelt. 

Für Heiterkeit sorgte der Ausschussvorsitzende, als er aus dem Nähkästchen plauderte: Die Länge der Debatte entspreche nicht immer der Summe, über die es zu entscheiden galt. "Sie glauben gar nicht, wie viel man über ein paar hunderttausend Euro schwafeln kann" - während man sich über Millionenbeträge oft überraschend schnell einig war. Und die Mitglieder der Kirchenverwaltung, die bei kritischen Nachfragen zuweilen „in die Defensive" geraten seien, bat er, „dies nicht persönlich zu nehmen".

Anita Gröh, Vorsitzende des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks.Achim Schmidt/EMH

Ausschuss für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks

Anita Gröh als Vorsitzende des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks berichtete über mehrere Vor-Ort-Termine ihres Gremiums nach Fertigstellung von Bauprojekten. Als ein Beispiel nannte sie den zentralen Neubau des Gemeindehauses in Aalen: Dieser biete zwar gut nutzbare und großzügig repräsentative Räume - andererseits erfordere die moderne Technik von den Benutzern „fast ein IT-Studium, damit ein Licht eingeschaltet werden kann". 

Eine „wirtschaftlich sinnvolle Bauweise“ bescheinigte die Vorsitzende zudem den Neubau des Kreisdiakonieverbands Rems-Murr-Kreis in Waiblingen, den ihr Gremium ebenfalls besichtigt hat.

Als positiv nannte Gröh das Sonderprogramm zur Sanierung historischer Kirchengebäude: Ab 2020 soll es jährlich sechs Millionen Euro zusätzlich geben. Damit wolle die Kirche vermeiden, dass Kirchengemeinden mit der Unterhaltung denkmalgeschützter Gotteshäuser überfordert werden.


    • TOP 24 - Plan für die kirchliche Arbeit 2020 (bestehend aus Haushaltsgesetz und Haushaltsplan)
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      23.10.2019

    • TOP 24 - Plan für die kirchliche Arbeit 2020 (Detaillierte Darstellung der Haushaltsbereiche)
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      22.10.2019

    • TOP 24 - Plan für die kirchliche Arbeit 2020 mit Haushaltsgesetz (Zuordnung von Kostenstellen)
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      14.10.2019

    • TOP 24 - Plan für die kirchliche Arbeit 2020 (1. Änderungsblatt)
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      22.10.2019

    • TOP 24 - Plan für die kirchliche Arbeit 2020 (2. Änderungsblatt)
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      14.10.2019

    • TOP 24 - Plan für die kirchliche Arbeit 2020 (3. Änderungsblatt)
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      22.10.2019

    • TOP 24 - Plan für die kirchliche Arbeit 2020 (Haushalt, Änderungsantrag 33/19)
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      18.10.2019

    • TOP 24 - Plan für die kirchliche Arbeit 2020 (Übersicht zu Sonderhaushalten)
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      14.10.2019

    • TOP 24 - Plan für die kirchliche Arbeit 2020 (Bericht des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks)
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      14.10.2019

    • TOP 24 - Plan für die kirchliche Arbeit 2020 (Bericht des Finanzausschusses)
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      14.10.2019

    • TOP 24 - Plan für die Arbeit 2020 (Bericht des Oberkirchenrats)
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      18.10.2019


TOP 25 - Neuordnung des Anteils der Kirchengemeinden am Aufkommen der einheitlichen Kirchensteuer

Michael Fritz, Vorsitzender des Finanzausschusses.Achim Schmidt/EMH

Nach welchem Schlüssel werden die Kirchensteuereinnahmen an die Kirchengemeinden weitergegeben? Seit gut 20 Jahren sorgt die sogenannte „Biberacher Tabelle" für eine ausgleichende Verteilung. Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Michael Fritz, berichtete aus einer Arbeitsgruppe, die sich damit beschäftigt hat und eine Weiterentwicklung vorschlägt.  Dabei seien die veränderten Zahlen der Kirchenbezirke und Gemeinden ebenso zu berücksichtigen wie die ausreichende Finanzierung ländlich geprägter Kirchengemeinden.

Ebenso sollten verbindliche Verteilkriterien erarbeitet werden, wie Kirchenbezirke die Kirchensteuer an die Gemeinden weiterverteilen sollen; dieser Verteilmechanismus erfordere hohe Transparenz gegenüber Gemeinden und Bezirkssynoden und könnten als Pro-Kopf-Beiträge dargestellt werden.

Weiterhin seien die „Vorwegabzüge" kritisch zu hinterfragen, so Fritz: Sie haben einen Umfang von 27 Millionen Euro beziehungsweise 13,50 Euro pro Gemeindeglied. Zwar sehe die Arbeitsgruppe keinen „akuten Handlungsbedarf", doch sollte der Oberkirchenrat diese Themen im Blick haben.


    • TOP 25 - Neuordnung des Anteils der Kirchengemeinden am Kirchensteueraufkommen (Bericht des Finanzausschusses)
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      16.10.2019


TOP 26 - Änderung des Kirchlichen Gesetzes über kirchliche Verwaltungsstellen

Prof. Dr. Christian Heckel, Vorsitzender des Rechtsausschusses.Achim Schmidt/EMH

Bericht des Rechtsausschusses

Zu Beginn seines Berichtes machte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Professor Dr. Christian Heckel, deutlich, dass auch der Rechtsausschuss der Auffassung sei, dass der vorgelegte Gesetzentwurf nur im weiteren Sinne mit dem Projekt „2024Plus“ zusammenhänge. Das zu verhandelnde Gesetz sei „kein Gesetz zur Neustrukturierung der Verwaltung in der Landeskirche“.

Auch wenn noch nicht feststehe, wie die Verwaltung in der Landeskirche in zehn Jahren aussehen soll, fühle sich der Rechtsausschuss in der Pflicht, einige Punkte noch durch die jetzige Synode zu regeln. Denn ohne entsprechende kirchengesetzliche Klarstellungen und teils auch Zuständigkeitsänderungen könnten sich innerkirchliche Leistungen verteuern.

Die Änderungen im Umsatzsteuerrecht

Der Vorsitzende spielte damit speziell auf die bevorstehende Änderungen im Umsatzsteuerrecht an. Genauer: auf den neuen § 2b im Umsatzsteuergesetz. Dieser wird spätestens ab dem 1. Januar 2021 verbindlich für alle kirchlichen Körperschaften gelten.

In diesem Zusammenhang wurde festgelegt, dass die kirchlichen Verwaltungsaufgaben entweder durch die betreffende Körperschaft selbst oder andernfalls ausschließlich durch eine andere öffentlich-rechtliche kirchliche Körperschaft übernommen werden kann.

Für die Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle (ZGASt) werde darüber hinaus ein sogenannter Benutzungszwang ausgesprochen. In der Praxis ändere sich an den Verwaltungsabläufen aber wohl nichts, weil die ZGASt schon heute von allen in Anspruch genommen werde, erklärte Prof. Heckel.

Die Änderungen in der Personaleinweisung

Der Rechtsausschuss habe ausführlich darüber beraten, ob es richtig ist, die Eigenständigkeit der Gemeinden bei der Personaleinweisung einzuschränken oder ob die Gemeinden nicht eher durch Erweiterung ihrer Kompetenzen gestärkt werden sollten.

Letztlich sei er aber der Auffassung des Oberkirchenrates gefolgt, sodass die Personaleinweisung künftig regelmäßig durch die Landeskirche erfolgen werde, so der Rechtsausschussvorsitzende. Geregelt werde dies in Artikel 2 Nr. 4 mit der Änderung von § 41 der Kirchengemeindeordnung.

Weitere Änderungen

In Artikel 2 Nummer 2 werde § 37 der Kirchengemeindeordnung dahin geändert, dass unter bestimmten Voraussetzungen Kirchengemeinden künftig freiwillig auf die Bestellung einer Kirchenpflegerin oder eines Kirchenpflegers verzichten können. „Damit werden die Möglichkeiten der Gemeinden also nicht eingeschränkt, sondern ausgeweitet“, so Professor Heckel. Die beschriebene Neuregelung greife auch den Antrag Nr. 20/17 auf, Lösungen für die Fälle zu ermöglichen, in denen keine Personen gefunden werden, die den Anforderungen für die Wahl zur Kirchenpflegerin oder zum Kirchenpfleger erfüllen.

Die Synode nahm das Gesetz ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung an.


    • TOP 26 - Änderung des Gesetzes über Kirchliche Verwaltungsstellen (Beilage 104, Bericht des Rechtsausschusses)
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      15.10.2019

    • TOP 26 - Änderung des Gesetzes über Kirchliche Verwaltungsstellen (Beilage 104, Entwurf des Rechtsausschusses)
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      18.10.2019

    • TOP 26 - Kirchliches Gesetz über die Änderung kirchlicher Verwaltungsstellen (Beilage 104, Entwurf des Rechtsausschusses)
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      14.10.2019

    • TOP 26 - Kirchliches Gesetz über Kirchliche Verwaltungsstellen (Änderungsantrag Nr. 34/19)
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      18.10.2019

    • TOP 26 - Kirchliches Gesetz über Kirchliche Verwaltungsstellen (Änderungsantrag Nr. 35/19)
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      18.10.2019


TOP 27 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrdienstgesetzes

Bericht des Rechtsausschusses

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Professor Dr. Christian Heckel, erklärte in seinem Bericht, dass die Beilage 91 darauf abziele, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Ausbildungsvikariat weiter zu verbessern. Nach Gesprächen mit Vertretern des Pädagogisch-Theologischen Zentrums und dem Direktor des Pfarrseminars sei es künftig vorgesehen „einen Teildienstauftrag im Vikariat zu ermöglichen, allerdings ausschließlich im Umfang von 50 Prozent“, so der Vorsitzende. Durch die Änderung verringere sich die Praxiserfahrung; das Vikariat hingegen verlängere sich dadurch auf vier Jahre.

Die Umsetzung

Um dieses Konzept rechtlich umzusetzen und in das landeskirchliches Regelwerk einzufügen, „bedarf es keines förmlichen Gesetzes, sondern einer Verordnung des Oberkirchenrats“ auf mehreren Ebenen. Darunter beispielsweise die Änderung der Studienordnung und der Familienzeitverordnung.

Da es sich hierbei um sogenannte „Verordnungen von größerer Tragweite“ nach § 39 Absatz 1 der Kirchenverfassung handele, müsse vor deren Erlass auch das Kuratorium des Pfarrseminars beteiligt werden, fügte der Vorsitzende hinzu.

Einverstanden zeigte sich Heckel mit dem Vorschlag von Synoden-Präsidentin Inge Schneider, für die Verabschiedung des Regelwerks Anfang 2020 den Geschäftsführenden Ausschuss einzuberufen; dadurch soll erreicht werden, dass die Neuregelung noch in der Amtszeit der 15. Landessynode beschlossen werden. Nur für den Fall, dass die Sitzung des Geschäftsführenden Ausschusses nicht zustande kommen sollte, werde die Aufgabe dann an die nächste Landessynode übergeben.

Die Synodale Franziska Stocker-Schwarz lobte die beabsichtigte Neufassung des Württembergischen Pfarrergesetzes als Beitrag, um den Pfarrberuf noch familienfreundlicher zu machen. Auch Andrea Bleher (Lebendige Gemeinde) freute sich über den Vorstoß - allerdings mahnte Andreas Wündisch (Evangelium und Kirche) an, für Vikarinnen und Vikare dann auch Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder anzubieten.

Das Gesetz passierte die Landessynode am Freitagabend einstimmig.
 


    • TOP 27 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Württembergischen Pfarrergesetzes (Beilage 105, Entwurf des Rechtsausschusses)
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      15.10.2019

    • TOP 27 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Württembergischen Pfarrergesetzes (Beilage 105, Bericht des Rechtsausschusses)
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      15.10.2019

TOP 28 - Schülerwettbewerb zur Kirchenwahl „Get creativ“

Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July und Synoden-Präsidentin Inge Schneider mit den Gewinnern des Schülerwettbewerbs zur Kirchenwahl: die Schülerinnen und Schüler der Klassen 10a und 10b des Lichtenstern-Gymnasiums Sachsenheim.

Die Gewinner des von der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ausgeschriebenen Schülerwettbewerbs zur Kirchenwahl am 1. Dezember stehen fest: Es sind die Schülerinnen und Schüler der Klassen 10a und 10b des Lichtenstern-Gymnasiums in Sachsenheim.

Sie erhalten 1.000 Euro für die Klassenkasse und wurden von Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July zu einem Besuch im Evangelischen Medienhaus nach Stuttgart eingeladen; außerdem trifft er sich mit den Schülerinnen und Schülern zu einer Diskussionsrunde.

July nannte die von einer Jury Anfang Oktober einstimmig ausgewählten Plakatentwürfe aus Sachsenheim „zielgruppenorientiert kreativ, pointiert und Aufmerksamkeit weckend". Außerdem zeigten die Zehntklässler „hohe graphische Kompetenz".

Die weiteren Preisträger

Den zweiten Preis, 500 Euro für die Klassenkasse, erhält die Klasse 10 des Humboldt Gymnasiums in Ulm. Ihr Wettbewerbsbeitrag war der Video-Kurzclip „Wir sehen uns an der Wahlurne“.

Außerdem gab es zwei dritte Preise mit jeweils 300 Euro: Ein dritter Preis ging an die Klasse 9 des Taus-Gymnasium in Backnang, die sich mit zwei Videos zur Kirchenwahl beteiligte. Im ersten Video interviewten die Neuntklässler Schüler und Passanten, im zweiten erklärten sie Regeln und Ablauf der Kirchenwahl, an der alle Kirchenmitglieder ab vollendetem 14. Lebensjahr teilnehmen dürfen.

Ebenfalls einen dritten Preis erhält die Klasse 10 des Quenstedt-Gymnasiums in Mössingen, die eine Plakatreihe entworfen hat.

Spontan habe sich die Jury zur Vergabe eines Sonderpreises entschieden, erklärte Oberkirchenrat Norbert Lurz als Bildungsdezernent der Landeskirche: 100 Euro für die Klassenkasse erhält demnach die Klasse 10 der Blautopf-Schule Blaubeuren.


    • TOP 28 - Schülerwettbewerb zur Kirchenwahl „get creativ“ (Bericht des OKR)
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      15.10.2019



TOP 29 – Überprüfung der arbeitsrechtlichen Regelungen bei der Anstellung nicht evangelischer Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie sowie Erweiterung der ACK-Klausel und Kirchenpflege – Erweiterung der rechtlichen Anstellungsvoraussetzungen

Dürfen Menschen, die keiner christlichen Kirche angehören, bei der Kirche angestellt sein? Und wenn ja, in welchen Berufen? Diese Frage beschäftigt seit einiger Zeit die höchsten Bundesgerichte sowie den Europäischen Gerichtshof. Dieser hatte im April 2018 entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber von Bewerbern nicht für jede Tätigkeit eine entsprechende Kirchenzugehörigkeit verlangen dürfen. Es müsse abgewogen werden zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und den Antidiskriminierungsgrundsätzen – und zwar in Bezug auf die konkrete Tätigkeit.

Rechtslage weiterhin unklar

Nach einem Einspruch gegen ein daraufhin erfolgtes Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist nun eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht dazu anhängig. Solange diese nicht entschieden ist, bleibt die Rechtslage unklar. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Professor Dr. Christian Heckel, sieht in einer Neuregelung in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe der nächsten Landessynode – sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind.

In Bezug auf die Kirchenpflege hat die Landessynode mit der Änderung des Verwaltungsstellengesetzes den Kirchengemeinden größere Gestaltungsmöglichkeiten zugestanden. Damit sei der Antrag 20/17 zur Erweiterung der rechtlichen Anstellungsvoraussetzungen in der Kirchenpflege berücksichtigt, so Heckel.


    • TOP 29 - Überprüfung Arbeitsrechtlicher Regelungen bei der Anstellung nicht evangelischer Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie sowie Erweiterung der ACK-Klausel (Bericht des Rechtsausschusses)
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      17.10.2019


TOP 30 – Kirchliches Gesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 107)

Eigentlich sollte nur über die sogenannte ACK-Klausel diskutiert werden. Diese besagt im Zusammenhang mit dem Mitarbeitervertretungsgesetz, dass nur Mitglieder einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in eine Mitarbeitervertretung gewählt werden können. Stattdessen legte der Oberkirchenrat dem Rechtsausschuss der Synode einen Entwurf zur grundsätzlichen Überarbeitung des Mitarbeitervertretungsgesetzes vor, in dem Änderungen des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eingeflossen sind.

Wer darf Mitglied der Mitarbeitervertretung sein?

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Professor Dr. Christian Heckel, erläuterte den Gesetzentwurf und ging ausführlich auf verschiedene Neuregelungen ein. Strittigster Punkt bleibt der Wegfall der ACK-Klausel. Der Entwurf sieht vor, dass nicht mehr nur Mitglieder einer ACK-Kirche, sondern alle Wahlberechtigten wählbar sind, die am Wahltag der Dienststelle mindestens sechs Monate angehören oder sich seit einem Jahr im Dienst der Kirche oder der Diakonie befinden. Bisher können nichtkirchliche Mitarbeitende nicht gewählt werden. Das führe zunehmend zu Problemen bei der Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten, erläuterte Heckel. Außerdem würden Glaubwürdigkeitsprobleme gesehen, wenn Nichtkirchenmitglieder zwar in die Dienstgemeinschaft aufgenommen würden, sich aber nicht in der Interessenvertretung engagieren könnten.

Wegfall der ACK-Klausel umstritten

Im Rechtsausschuss wurde der Wegfall der ACK-Klausel nur mit knapper Mehrheit befürwortet. Einige Mitglieder des Ausschusses halten den Verzicht auf die Klausel jedoch für falsch. Andere möchten eine Entscheidung erst dann treffen, wenn das Bundesverfassungsgericht die anhängige Verfassungsbeschwerde bearbeitet und sich grundsätzlich zum kirchlichen Arbeitsrecht geäußert hat. Das Kollegium des Oberkirchenrat hat sich nicht eindeutig für oder gegen den Wegfall der ACK-Klausel geäußert.


Aussprache und Abstimmung

Die Abstimmung der Synodalen zur ACK-Klausel für Mitarbeitervertreter im kirchlichen und diakonischen Dienst wurde aufmerksam von den Zuhörern verfolgt: Zahlreiche MAV-Mitglieder wohnten der Debatte und Abstimmung auf der Besucherempore bei.Siegfried Denzel

Nach einer kontrovers geführten Diskussion beschloss die Landessynode, die ACK-Klausel im Mitarbeitervertretungsgesetz beizubehalten; 47 Synodale stimmten für die „Kirchenpflicht“ für Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, 30 wollten sie aufheben, ein Synodaler enthielt sich. Die Novelle des gesamten Mitarbeitervertretungsgesetz wurde anschließend angenommen.  In der entscheidenden zweiten Lesung enthielten sich zwölf Synodale. Es gab eine Gegenstimme.

Bei der Aussprache zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes ging es um die sogenannte ACK-Klausel. Ein Teil der Synodalen war der Meinung, dass durch die Klausel eine Zwei-Klassen-Anstellungsrecht begründet werde. Andere sahen sie als notwendig an, dafür Sorge trage, die Kirchenmitgliedschaft der MAV als Teil der Leitungsorgane von kirchlichen und diakonischen Dienstgebern zu sichern.

Der Oberkirchenrat stellte klar, dass die Mitarbeitervertretung ein mit dem Dienstgeber partnerschaftlich zusammenarbeitendes Mitglied der Leitungsorgane sei. Man müsse deshalb das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgericht zum kirchlichen Arbeitsrecht abwarten (siehe TOP 29), um über die ACK-Klausel im Mitarbeitervertretungsgesetzes entscheiden zu können. Deshalb empfahl er die Beibehaltung der Klausel zum jetzigen Zeitpunkt.


    • TOP 30 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 107, Bericht des Rechtsausschusses))
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      18.10.2019

    • TOP 30 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 107, Entwurf des Rechtsausschusses)
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      09.10.2019


TOP 31 - Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Zusammenschluss der Evangelischen Kirchenbezirke

Prof. Dr. Christian Heckel, Vorsitzender des Rechtsausschusses.Achim Schmidt/EMH

Bericht des Rechtsausschusses

Nachdem sich Ende 2018 die Evangelischen Kirchenbezirke Calw und Nagold und Anfang 2019 die Kirchenbezirke Weinsberg und Neuenstadt zusammengeschlossen haben, wollen nun die Kirchenbezirke Vaihingen/Enz und Ditzingen fusionieren. In diesem Zusammenhang sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Prof. Dr. Christian Heckel vor der Synode: „Die kirchliche Basis sei im Vergleich zu den schwerfälligen Strukturreformbemühungen auf landeskirchlicher Ebene innovationsbereit“. 

Änderung der Wahlkreise

Das Gesetz werde „im Wesentlichen den Gesetzen zu den Zusammenschlüssen der Kirchenbezirke Calw und Nagold sowie Weinsberg und Neuenstadt“ gleichen. Auch die Kirchliche Wahlordnung werde entsprechend angepasst, so dass es zu einer Änderung der Wahlkreise in der Kirchlichen Wahlordnung kommen wird, erklärte Dr. Heckel weiter. „Dies ist der erste Zusammenschluss von Kirchenbezirken, der zu einer Änderung der Wahlkreise führt. Folge ist, dass aus den beiden anderen Kirchenbezirken Leonberg und Mühlacker ein neuer Wahlbezirk gebildet wird“. Es liege daher nahe, dass der neue Kirchenbezirk Vaihingen-Ditzingen zu einem einzigen Wahlbezirk in der Landessynode zusammengefasst wird.

Das Gesetz soll, mit einer Ausnahme, ab 1. Januar 2020 in Kraft treten. 

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Das Gesetz wurde bei zwei Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen.


    • TOP 31 - Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Zusammenschluss der Kirchenbezirke Vaihingen an der Enz und Ditzingen (Bericht des Rechtsausschusses)
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      17.10.2019

    • TOP 31 - Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Zusammenschluss der Kirchenbezirke Vaihingen an der Enz und Ditzingen (Beilage 96, Änderungsantrag des Rechtsausschusses)
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      09.10.2019


TOP 32 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über die Stiftung Evangelische Versorgungsstiftung Württemberg

Bericht des Rechtsausschusses

Das Kirchliche Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes Errichtung der Stiftung Evangelische Versorgungsstiftung Württemberg und weiterer Vorschriften wurde in der Sommersynode 2019 eingebracht und an den Rechtsausschuss verwiesen. Mit dem Gesetz  solle das vorhandene Stiftungsvermögen auch für die Versorgung der im Ruhestand befindlichen Pfarrerinnen und Pfarrer und Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten geöffnet werden, so Rechtsausschussvorsitzende, Dr. Christian Heckel. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, „dass es sich bei der Beihilfe nicht um eine Versorgungsleistung handelt, sondern um eine Leistung, die ergänzend zur Besoldung und Versorgung gewährt wird“.

Der Gesetzentwurf wurde zur Kenntnisnahme an das Kultusministerium weitergeleitet. Dieses hätte „keinerlei Bedenken“, so Heckel weiter. Der Rechtsausschuss habe auf Nachfrage mitgeteilt, dass im Plan für die Kirchliche Arbeit 2020 die Voraussetzungen für die Zuführung zur Stiftung zum Zwecke der Absicherung der Beihilfe und damit zur Umsetzung des Gesetzentwurfs geschaffen werden müssten. Eine gesetzliche Verpflichtung liege jedoch nicht vor.

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Das Gesetz wurde einstimmig angenommen.


    • TOP 32 - Errichtung der Stiftung Evangelische Versorgungsstiftung Württemberg (Beilage 95, Bericht des Rechtsausschusses)
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      15.10.2019


TOP 33 - Rückblick auf die Arbeit des Rechtsausschusses

Professor Dr. Christian Heckel, der Vorsitzende des Rechtsausschusses.Siegfried Denzel/EMH

Der Dank des Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Professor Dr. Christian Heckel, an die gesamte Landessynode war zugleich ein Kompliment: Er danke dafür, „dass Sie unsere Beilagen nicht nur formal abgenickt, sondern unsere Erwägungen inhaltlich nachvollzogen und mit ihrer Diskussion und Ihren Änderungsanträgen begleitet und bereichert haben“.

In seinem Rückblick auf die Arbeit seines Gremiums während der vergangenen sechs Jahre skizzierte Heckel drei Schwerpunkte. Der erste: „Was ist es, das die evangelische Kirche zur evangelischen Kirche macht?"

Im Hinblick auf die Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) war dies für den Rechtsausschuss eine entscheidende Frage - und er erinnerte daran, dass die EKD in ihrer neuen Grundordnung entscheidende Impulse aus Württemberg aufgenommen habe: Die EKD ist demnach nicht per se Kirche, sondern nur als „Gemeinschaft ihrer Gliedkirchen Kirche“. Schließlich, erinnerte der Ausschussvorsitzende, habe sich die EKD im Jahr 1948 nicht als Kirche, sondern als „Bund bekenntnisverschiedener Kirchen“ gebildet.

Um die kirchenrechtlichen Details zu diskutieren und zu klären, hatte sich Heckels Ausschuss im Oktober 2015 zu einem Studientag nach Bad Boll zurückgezogen. Die Vertreter der EKD haben „von uns erhebliche Anregungen“ mitgenommen, betonte der Ausschussvorsitzende.

Schwieriges Thema Segnung

Als zweites Schwerpunktthema nannte Heckel die bis heute heiß diskutierte Gottesdienstordnung zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare. Er skizzierte das intensive Ringen um eine Lösung mit den Worten: „Wie gehen wir damit um, dass die einen aus der Heiligen Schrift das Gebot ableiten, gleichgeschlechtliche Paare regulär in einem öffentlichen Gottesdienstes kirchlich zu segnen oder gar zu trauen, während die anderren der Heiligen Schrift umgekehrt das strikte Verbot jeglicher öffentlicher Amtshandlung entnehmen und eine dritte Gruppe hierin keine Frage das Schriftverständnisses, sondern des menschlichen Ermessens sieht?"

Auch bei diesem Thema gab es einen Studientag; diesen sowie zwei gemeinsame Sitzungen mit dem Theologischen Ausschuss bezeichnete Heckel als Glanzpunkte in der sechsjährigen Tätigkeit.

Kirchliches Arbeitsrecht

Der dritte von Heckel genannte Themenschwerpunkt begleitete sowohl seinen Ausschuss als auch die gesamte Synode bis zum letzten Sitzungstag der zu Ende gehenden Amtsperiode: das kirchliche Arbeitsrecht. So hatten die Kirchenparlamentarier nach kontroverser Diskussion entschieden, die „Kirchenpflicht“ für Mitarbeitervertreter in kirchlichen und diakionischen Institutionen beizubehalten. 

Für Heckel ist das nur konsequent: „Jedes Arbeitsgericht wird fragen: Was ist unser Profil? Wenn wir unser konfessionelles Profil als solches nicht mehr zu erkennen geben, dann haben wir eigentlich kein Recht mehr, unser Arbeitsrecht unter Berufung auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und die Religionsfreiheit im sogenannten Dritten Weg auszugestalten.“

Hohe Arbeitsbelastung

Insgesamt beschrieb Heckel die Arbeit seines Ausschusses als so intensiv und zeitaufwendig, „dass dies ehrenamtlich neben einem Beruf eigentlich kaum zu leisten“ sei. Insgesamt habe der Antrag etwa 45 selbstständige Anträge und 33 Beilagen sowie die dazu eingereichten Änderungsanträge behandelt.

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      19.10.2019


TOP 34 - Förmliche Anfragen (Teil 2)

Im Rahmen der Vorstellung der Planungen und der Konzeption des Neubaus im Plenum und in den Ausschüssen wurde bei der Planung des Neubaus unter anderem über die Frage der künftigen Kapazitäten am Neubaustandort informiert.

Dabei war ein wesentliches Thema, dass die baurechtliche Situation am Standort Gänsheidestraße 4 mit Einschränkungen versehen ist. Deshalb wurden im Rahmen der Abwägung künftiger Lösungen und im Rahmen denkbarer Bauplanungen ausführlich auch andere Standorte geprüft und dies mit der Synode diskutiert. Dabei steht im Vordergrund, dass mindestens alle derzeit im Dienstgebäude untergebrachten Mitarbeitenden und Dienste auch im Neubau untergebracht werden können. Dies wäre auch bei einer weitgehenden Sanierung im Bestand die Ausgangslage gewesen. Durch die Neuplanung am Standort, ist auch durch flexiblere Möglichkeiten der Bürokonzeption schon nach der jetzigen Planung eine bessere Konzentration der Dienststellen möglich, etwa, weil vielfach die Mitarbeitenden in Teilzeit arbeiten oder Home- Office nutzen. 

Das bedeutet, dass nicht jede derzeitige Außenstelle integriert werden kann, dass aber umgekehrt in erheblichem Maße die Möglichkeit besteht, derzeit in Außengebäuden befindliche Außenstellen/Filialen des Oberkirchenrates in das Büro- und Nutzungskonzept zu integrieren.

Die konkrete Belegung ist mit den Abteilungen und Dezernaten erarbeitet worden. Sie ist immer eine vorläufige, weil sich die Aufgaben und die Organisationen ändern. Das neue Gebäude kann diesen Veränderungen Rechnung tragen. 

Über dieses aufgezeigte Potential wurde bei der Vorstellung der Planung informiert. Die Zusage alle Außenstellen integrieren zu können wurde dort nicht gemacht. Eine solche Möglichkeit hätte auch beim seinerzeit diskutierten Alternativstandort nicht bestanden, sodass die Nutzungs- und Erweiterungsmöglichkeiten dieser beiden diskutierten Standorte durchaus vergleichbar sind.

Dies bedeutet, dass aktuell im Rahmen der Erstellung der Nutzungskonzepte, die in Workshops der einzelnen Dezernate erarbeitet werden und hinsichtlich einzelner Stockwerke bereits abgeschlossen werden konnten auch geprüft wird, welche Außenstellen einbezogen werden können. Aus den obengenannten Gründen ist im Rahmen der aufgezeigten maximalen Kapazität eine Prioritätenentscheidung zu treffen. Dabei wird nach der schon 2018 erfolgten Planung nochmals danach zu fragen sein, welche Dienststellen im Sinne einer engen Vernetzung, wegen der zu erzielenden Synergien und aus Gründen der engen und guten Kommunikation im Hauptdienstgebäude zentriert werden sollten. Das betrifft bspw. das Dezernat 2 als sog. inhaltliches Dezernat oder das ZGM stärker als bspw. die ZGASt. oder das Rechnungsprüfamt.

Konkret und im Hinblick auf die gestellte Frage, kann zum heutigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass beabsichtigt ist, Dezernat 2 in das künftige Neubaukonzept zu integrieren. Das bedeutet für die weitere Planung, dass die Mitarbeitenden des Dezernates 2 in den kommenden Wochen, also nach zeitlichen Möglichkeiten möglichst bis zum Jahresende in die weiteren anstehenden Workshops zur Ausgestaltung der Bürokonzepte mit einbezogen werden. Da die Bürostrukturen künftig offener als bisher sein werden (Kombibüros bis hin zu sog. Multispace Büros) und dies teilweise Umstellungen für die Mitarbeitenden in den Arbeitsweisen mit sich bringt, hat sich das Kollegium dafür entschieden, einen großen Teil der Belegschaft an der Frage der konkreten Ausgestaltung in solchen Workshops zu beteiligen. Deshalb und weil eine „TOP DOWN“ Entscheidung nicht sinnvoll erschien, liegt derzeit das Belegungskonzept erst in einer Grobplanung vor, die nunmehr Stück für Stück im Detail und mit den Mitarbeitenden ausgearbeitet wird, hinsichtlich einzelner Stockwerke auch bereits ausgearbeitet ist. 

Ab Anfang des nächsten Jahres sollte der ausgearbeitete Belegungsplan aber stehen, sodass darüber auch berichtet werden kann. Dies umfasst dann auch eine Information über das Zusammenspiel innerhalb und zwischen den Dezernaten und einen Überblick über die konkrete Organisation von Sitzungs- und Tagungsflächen, des Andachtsraumes und der Kantine.


    • TOP 34 - Förmliche Anfrage Nr. 48/15 zum Neubau des OKR (Antwort des OKR)
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      15.10.2019

    • TOP 34 - Förmliche Anfrage Nr. 48/15 zum Neubau des OKR
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      16.10.2019

    • TOP 34 - Förmliche Anfrage Nr. 50/15 (Segnung u.a. gleichgeschlechtlicher Paare)
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      15.10.2019

    • TOP 34 - Förmliche Anfrage Nr. 50/15 (Beantwortung durch den OKR)
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      16.10.2019


TOP 35 - Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses

Siegfried Denzel/EMH

Über die Arbeit des Geschäftsführenden Ausschusses berichtete stellvertretende Präsident Werner Stepanek. Der Ausschuss hat unter anderem über die Prüfung der Jahresrechnungen der Landeskirche durch das Rechnungsprüfamt beraten. Nach dem Bericht der Prüfergruppe über den Schlußbericht des Rechnungsprüfamts hat der Ausschuss Entlastung erteilt. In der Sitzung vom 20. September 2019 wurde der Ausschuss darüber informiert, dass erstmals auch die Geschäftsstelle der Landessynode geprüft wurde, und zwar durch das Rechnungsprüfamt der Bayerischen Landeskirche. Solch eine Prüfung solle nach Ansicht der Präsidentin der Landessynode künftig einmal in jeder Legislatur erfolgen. Stepanek dankte der Prüfergruppe, bestehend aus den Synodalen Daferner, Münzing, Pichorner und dem Vorsitzenden Leitlein für die hervorragende Arbeit.

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      15.10.2019


TOP 36 – Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes für die Evangelische Landeskirche in Württemberg

Ruth Bauer, Stellv. Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit.Achim Schmidt/EMH

Der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit bekräftigte den Antrag 17/19 der Sommersynode 2019. Sie forderte den Oberkirchenrat auf, ein Klimaschutzkonzept zu entwickeln mit dem Ziel, die Landeskirche bis 2050 Klimaneutral zu machen. Zielgröße und Zeitrahmen seien angemessen, befanden sowohl der Ausschuss als auch der Umweltbeauftragte der Landeskirche, Klaus-Peter Koch. Klimaneutralität bis 2050 sei nötig, um die Erderwärmung nicht über 2°C steigen zu lassen.

Kirchengemeinden und Kirchenbezirke miteinbeziehen

In ein neues Klimaschutzkonzept, das auf der Basis des Klimaschutzkonzepts 2012-2015 erstellt werden sollte, müsse neben dem Energieverbrauch auch die Bereiche Mobilität und Beschaffung enthalten sowie Fragen der Klimagerechtigkeit berücksichtigen, betonte die stellvertretende Ausschussvorsitzende, Ruth Bauer. Kirchengemeinden und Kirchenbezirke müssten mit einbezogen werden.

Die Landessynode stimmte dem Antrag mit großer Mehrheit zu.


    • TOP 36 - Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes für die Landeskirche (Bericht des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit)
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      15.10.2019


TOP 37 - Rückblick auf die Abreit des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit

Franziska Stocker-Schwarz, Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit.Achim Schmidt/EMH

„Bei 40 Ausschusssitzungen und 50 zu behandelnden Anträgen wird deutlich, dass es  den Mitgliedern des Ausschusseds nie langweilig wurde.“ So beschrieb Franziska Stocker-Schwarz die Arbeit des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit. Ihr Bericht war gleichzeitig der letzte offizielle Tagesordnungspunkt, den die 15. Landessynode behandelte.

Das Arbeitsfeld ihres Gremiums war breit. Stocker-Schwarz nannte als Themen nicht nur den von ihrem Ausschuss vorbereiteten Synoden-Schwerpunkttag „Kirche - mehr als Gebäude. Verkündigung durch Raum, Bild und Wort." Außerdem begleiteten die Mitglieder den Ideenwettbewerb „Kirche macht was. Aus Deiner Idee.“, bereitete die Synoden-Resolution gegen Prostitution vor und machte sich für die Energiewende stark.

Mit Bedauern erinnerte Stocker-Schwarz daran, dass sich ihr Ausschuss nicht mit einem Antrag  "Aufbau einer flächendeckenden Ehrenamtsförderstruktur" hat durchsetzen können. Umso erfreuter reagierte die Ausschussvorsitzende deshalb auf die Empfehlung der 15. Landessynode an das am 1. Dezember zu wählende Kirchenparlament, das Thema Ehrenamt als inhaltlichen Schwerpunkt zu sehen.

Eine Mahnung richtete Franziska Stocker-Schwarz an ihre Mitsynodalen: So sollten "künftige Synodale darauf aufmerksam gemacht werden, dass solch ein Ehrenamt zwar Rechte, aber auch Pflichten gerade in puncto Anwesenheit beinhaltet."


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      15.10.2019


Abschluss der 15. Landessynode


Ansprache von Alterspräsident Dr. Harald Kretschmer

„Ich bin der Meinung, dass man Gott überall finden kann, selbst in der Kirche, in der die Distanz zwischen Gemeinden und Kirchenleitung zunimmt und die viel zu oft beamtenhaft und pädagogisierend agiert“, sagte Alterspräsident Dr. Harald Kretschmer in seiner Abschlussrede vor der 15. Landessynode.

Armut, Flucht und Klimaschutz

Kretschmer hob besonders die Themen Armut und Flucht, Klimaschutz, Frieden und den Umgang mit Homosexuellen hervor, die immer wieder in den Synodaltagungen thematisiert wurden. Er erinnerte an die Hilfen für Flüchtlinge, die hier in Deutschland ankommen, und für die Bekämpfung von Fluchtursachen. Er appellierte an die Synode, jetzt klare Klimaschutzziele zu formulieren, denen Taten folgen müssten.

Frieden und der Umgang mit gleichgeschlechtlich orientierten Menschen

Kretschmer verwies zudem an das vielfältige Engagement für Frieden. Denn in allen Religionen gebe es ein großes Friedenspotential. Als Beispiele nannte er die „Erklärung zu deutschen Rüstungsexporten“, den Beitritt zur „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“ und den Runden Tisch „Rüstungskonversion“. In Bezug auf den Umgang mit gleichgeschlechtlich orientierten Menschen erinnerte der Alterspräsident die Vergebungsbitte des Landesbischofs bei der Sommersynode 2019 und fragte: „Wird diese Bitte um Vergebung Folgen für Kirche und gleichgeschlechtlich orientierte Menschen haben?“


Ansprache von Synodalpräsidentin Inge Schneider

„Wir sind miteinander angetreten, gemeinsam Kirche zu bauen und weiterzuentwickeln. Als Landessynode verstehen wir uns als geistliches Leitungsgremium“, betonte Synodalpräsidentin Inge Schneider in ihrer Schlussansprache.

Rückblick auf synodale Arbeit

Sie erinnerte ausführlich an viele Themen, die in der vergangenen Legislaturperiode besprochen und entschieden wurden – etwa die neuen Tauf- und Trauagenden, die neue Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die Flüchtlingsarbeit, der PfarrPlan und Projekte zu kirchlichen Strukturen. Die Beratungen zum Thema „Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren“ bezeichnete die scheidende Synodalpräsidentin als sehr belastend.

Dank für Zusammenarbeit

Schneider bedankte sich bei Landesbischof July für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für einen reibungslosen Ablauf der Synodaltagungen.

Für christliches Menschenbild werben

„Wo christliche Prägung in der Gesellschaft nachlässt, nimmt die Radikalität zu“, erklärte Schneider. Ohne das Wissen um die Gleichwertigkeit aller Menschen vor Gott drohe unsere Gesellschaft zu verrohen. Dies zeige sich beispielsweise an den Hassbotschaften im Internet. „Deshalb ist es unsere Aufgabe, für das christliche Menschenbild werbend einzutreten.“

Hoffnung und Zuversicht

 „Wir blicken zuversichtlich in die Zukunft“, sagte Schneider weiter, „denn die Hoffnung der Kirche liegt nicht in neuen Strukturen, Finanzquellen oder ausgefuchsten Werbemethoden. Die Hoffnung der Kirche liegt in Jesus Christus.“


Ansprache von Landesbischof July

Für Landesbischof July ist die Synode „eine geistliche Weggemeinschaft, die den Rahmen für die Kirche als Organisation und Institution setzt“ – mit dem Ziel, dass das Evangelium von Jesus Christus in aller Welt verkündigt werde. July zeigte sich in seiner Abschlussansprache dankbar über die Urwahl, durch die die Synode gewählt wird. „Sie bildet viel mehr die Vielfalt unserer Landeskirche ab, als dies in anderen Landeskirchen geschieht“, erklärt er.

Harmonisches Zusammenspiel

Er verglich das Zusammenspiel zwischen Synode, den Ausschüssen, dem Kollegium und dem Landesbischof mit einer Musikaufführung. Es klappte nicht immer bei den ersten Proben, manchmal hätte man mehrfach üben müssen. Doch am Schluss hätte es doch immer wieder ein harmonisches Zusammenspiel gegeben.

Dank an langjährige Synodale

Landesbischof July würdigte alle langjährigen Mitglieder der Landessynode, die drei beziehungsweise vier Amtsperioden mitgearbeitet haben und sich zum Teil nun nicht mehr zur Wahl stellen.

Silberne Brenz-Medaille für Präsidentin Inge Schneider

Die scheidende Synodalpräsidentin Inge Schneider bezeichnete July als „besondere Präsidentin“. „Wir haben gut zueinander gefunden – auch in großem Vertrauen. Dies war für mich besonders eindrücklich in der schwierigen Segnungsdebatte“, so July. Schneider habe nicht nur viel Engagement und Detailwissen bewiesen, sondern sei auch bereit gewesen, „neue Einsichten und Überlegungen“ in ihr theologisches Weltbild einzubeziehen. Für ihr langjähriges Engagement erhielt Inge Schneider die höchste Auszeichnung der Landeskirche, die silberne Brenz-Medaille.


    • Abschluss der 15. Landessynode - Ansprache von Alterspräsident Dr. Harald Kretschmer
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      19.10.2019

    • Abschluss der 15. Landessynode - Ansprache von Präsidentin Inge Schneider
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      19.10.2019

    • Abschluss der 15. Landessynode - Ansprache von Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July
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      19.10.2019


Abschlussgottesdienst in der Stiftskirche

Nach Schließen der Tagung trafen sich die Synodalen und Mitglieder des Kollegiums zum Abendmahl-Gottesdienst in der Stuttgarter Stiftskirche. Die Predigt hielt Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July.

  • Downloads
    • Tagesordnung Herbstsynode 2019 (Stand 17.10.2019)
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      17.10.2019

    • Einladung Herbstsynode 2019
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      30.09.2019

    • Einladung Herbstsynode 2019 (Ergänzung)
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      04.10.2019

    • Einladung Herbstsynode 2019 (2. Ergänzung)
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      09.10.2019