In seiner Neujahrsbotschaft appelliert Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl an die Menschen, die in den Umbrüchen unserer Zeit und etwa auch bei der Bundestagswahl und bei den Kirchenwahlen 2025 die Menschenfreundlichkeit Gottes zum Maßstab ihrer Entscheidung zu machen.
In seiner Predigt am 1. Weihnachtstag macht Landesbischof Gohl deutlich, dass die Weihnachtsgeschichte kein Idyll ist, sondern zunächst die Geschichte staatlicher Repression: “In diese unfriedliche Welt hinein wird ein Kind geboren.”
Am 5. Dezember 2024 wurde im Deutschen Bundestag in erster Lesung ein fraktionsübergreifender Gesetzesentwurf zur Neuregelung des § 218 StGB beraten. Dazu finden Sie im Folgenden eine Stellungnahme von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl.
Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl hat am Freitag, 13. Dezember 2024, sowohl die Mitglieder und Stellvertretenden der 12. Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie in Württemberg - als auch des 12. Schlichtungsausschusses nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz verpflichtet.