| Landeskirche

Herbsttagung der Landessynode zu Ende gegangen

Haushalt 2019 beschlossen, Segnungs-Gesetzentwurf wird weiter bearbeitet

Am Donnerstag, 29. November, ist die viertägige Herbsttagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode zu Ende gegangen. Die 98 Landessynodalen haben den landeskirchlichen Haushalt für 2019 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare zur synodalen Weiterarbeit in die Ausschüsse verwiesen sowie über den PfarrPlan 2024 diskutiert. 

Haushalt 2019

Der Finanzdezernent der Landeskirche, Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup, sieht die Landeskirche gut aufgestellt. Sie habe das Jahr 2017 aufgrund einer „überraschend guten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“ mit Kirchensteuereinnahmen von 751 Millionen Euro finanziell gut abgeschlossen. Für 2018 erwarte die Landeskirche ein noch stärkeres Ergebnis von etwa 765 Millionen Euro. Die Kirche müsse sich, so Kastrup, jedoch mittelfristig auf sinkende Budgets einstellen. Als Gründe dafür nannte er sinkende Mitgliederzahlen aufgrund von Demografie und Austritten sowie einen höheren Altersdurchschnitt der Mitglieder, von denen dann weniger erwerbstätig seien. Auch könne nicht unbegrenzt mit Wirtschaftswachstum gerechnet werden, das sich positiv auf das Kirchensteueraufkommen auswirke. Im Haushalt für 2019 sind neben 70 Millionen Euro für die Aufstockung der Pfarrversorgungsrücklage unter anderem Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen zum Beispiel im Evangelischen Jugendwerk (EJW) bei Freizeiten oder in der Dialog- und Projektarbeit durch den EJW-Weltdienst (420.000 Euro) vorgesehen, Sprachförderungsmaßnahmen durch das Pädagogisch-Theologische Zentrum (110.000 Euro), 200.000 Euro für die Verlängerung der dringend benötigten Arbeit in Traumazentren sowie 85.000 Euro zur Unterstützung der Gemeinden anderer Sprachen und Herkunft in Württemberg, die sich durch die Zuwanderung zum Teil neu bilden oder vergrößern. Außerdem nannte Kastrup zusätzliche Ausgaben für Kirchenmusik in Höhe von 160.000 Euro sowie für die Stärkung der Notfallseelsorge in Höhe von 600.000 Euro. 200.000 Euro stünden prophylaktisch für Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids für Opfer sexualisierter Gewalt in Landeskirche und Diakonie bereit.

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Michael Fritz, sprach von einem „Haushalt, der sehr solide gebaut ist“. Er ermögliche eine Vielzahl von Projekten, erlaube es, größere Summen für die Risikovorsorge zurückzulegen und lasse nochmals höhere Kirchensteuereinnahmen erwarten. Sollten die Kirchensteuereinnahmen unter den geschätzten 765 Millionen Euro liegen, seien die Puffer in den Ausgleichsrücklagen groß genug, dies aufzufangen.

Fritz hob die Einrichtung eines „Fonds für ökumenische Nothilfe“ hervor, für den 1,5 Millionen Euro aus Kirchensteuermehreinnahmen eingesetzt werden. „Damit schaffen wir ein Instrument, um schnell auf aktuelle Notlagen reagieren zu können“, sagte Fritz und erinnerte an die beschlossenen Nothilfen für Japan nach dem Fukushima-Unglück, an die Griechenlandhilfe im Rahmen der Flüchtlingsbewegungen und an einen Antrag zur „Unterstützung unserer Geschwister in Eritrea“.

Die vier Gesprächskreise in der Synode äußerten sich kontrovers zum Haushaltsplan 2019. Michael Schneider forderte für die „Lebendige Gemeinde“, dass die Kirche sich auch mit ihren Finanzen dem „Kerngeschäft“ zuwenden solle. Sie habe die Chance auf eine „Renaissance“, wenn sie Räume für Begegnung und Kommunikation schaffe. Dabei müsse in den kommenden Jahren Mission stärker auf die kirchlichen Fahnen geschrieben, dagegen Projekte, die sich mit innerkirchlichen Problemen auseinandersetzen, nicht gefördert werden. Anita Gröh von der „Offenen Kirche“ kündigte an, dass einige Mitglieder ihres Gesprächskreises dem Haushaltsplan nicht zustimmen würden. Er schließe „alle Türen, die zur Welt hinaus gehen.“ Man brauche mehr kirchliche Präsenz in Betrieben, in Kunst und Kultur sowie in Krankenhäusern. Stellen für neue interne Aufbrüche in der Kirche seien hingegen unnötig, da diese Aufbrüche schon tagtäglich in den Kirchengemeinden geschähen. Harry Jungbauer nannte für „Evangelium und Kirche“ den Haushalt einen Plan mit Augenmaß und rief die Kirche zur Einheit auf: „Wo sich Kirche radikal präsentiert, wo sie selbst polarisiert, in sich zerstritten agiert statt der gesellschaftlichen Polarisierung zu wehren und dem entgegenzusteuern, wird sie weiter an Kredit verlieren“. Für den Gesprächskreis „Kirche für morgen“ rief Kai Münzing zu einem Richtungswechsel auf. Nötig sei eine „Aufbruchstimmung, die von der christlichen Hoffnung getragen und geprägt ist“. Am Mittwochabend beschlossen die Synodalen den Haushalt 2019 mit 12 Gegenstimmen und sechs Enthaltungen.

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Gesetzentwurf zur Ermöglichung von Segnungsgottesdiensten für gleichgeschlechtliche Paare

Ebenfalls am Mittwochabend stimmte eine große Mehrheit der Synode der Weiterarbeit an einem von Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July eingebrachten Gesetzentwurf zur Ermöglichung von Segnungsgottesdiensten für gleichgeschlechtliche Paare zu, der aus einer vom Bischof moderierten und mit allen Gesprächskreisen besetzten Arbeitsgruppe hervorgegangen war. Vor einem Jahr war ein ähnliches Gesetz in der Landessynode knapp an der notwendigen Zweidrittelmehrheit gescheitert. Der Entwurf sieht vor, dass mittels einer zu diesem Zweck eingeführten örtlichen Gottesdienstordnung Kirchengemeinden Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare ermöglichen können. Das könnten von den knapp 1.300 Gemeinden der Landeskirche die inzwischen 78 der „Initiative Regenbogen“ beigetretenen oder andere Gemeinden sein, die das wünschen. In der anschließenden Debatte übten mehrere Synodale des Gesprächskreises „Offene Kirche“ deutliche Kritik an dem Entwurf, der ihnen nicht weit genug ging. Die große Mehrheit der Synodalen entschied sich für die Weiterarbeit an dem Gesetzentwurf und verwies ihn bei 15 Gegenstimmen in die Ausschüsse für Recht und Theologie, die daran bis zur Frühjahrstagung 2019 weiterarbeiten.

Flüchtlingsarbeit in Landeskirche und Diakonie

Die evangelische Landeskirche habe sich mit ihrer Diakonie als eine verlässliche und kompetente zivilgesellschaftliche Akteurin in der Flüchtlingsarbeit profiliert und damit auch eher kirchenferne Menschen wieder näher an ihre Gemeinde gebracht, so der Vorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, Oberkirchenrat Dieter Kaufmann. In den vergangenen Jahren habe die Landeskirche knapp 25 Millionen Euro für diesen Arbeitsbereich zur Verfügung gestellt, sodass jeder Kirchenbezirk und jede Kirchengemeinde in Württemberg über die Koordinationsstellen Zugang zu einer Fachkraft kirchlich-diakonischer Flüchtlingsarbeit habe, so Kaufmann. Sie sorgten für Synergien zwischen der örtlichen Diakonie und den Kirchengemeinden und für eine enge Vernetzung mit weiteren Flüchtlings- und Migrationsdiensten und Gremien.

Derzeit binden vor allem Beratung und Einzelfallhilfe, die Begleitung Ehrenamtlicher sowie der interreligiöse Dialog die Kapazitäten. Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit bleiben wichtige Aufgaben. Teilhabe und Integration von Flüchtlingen werden weiterhin an Bedeutung gewinnen, Flüchtlingsprojekte öffnen sich zunehmend auch weiteren Zielgruppen. Darüber hinaus berichtete er über die Auslandsarbeit der Diakonie, die zum Ziel hat, Fluchtursachen zu vermindern. Dazu gehört ein Projekt in Serbien, das die Lebenssituation von zurückgekehrten Roma-Familien verbessern soll, sowie die Arbeit der Diakonie Katastrophenhilfe für vom Syrienkonflikt betroffene Menschen in Syrien, Jordanien und dem Libanon.

Pfarrplan 2024

Oberkirchenrat Wolfgang Traub lobte die konstruktive Umsetzung des PfarrPlans in den Kirchenbezirken und Gemeinden. „Der Pfarrplan ist ein notwendiges Instrument der Strukturplanung“, dessen Umverteilungskomponente dafür sorge, dass die spezielle Situation in jedem Kirchenbezirk berücksichtigt werde, so Traub. Dass die Streichung von Pfarrstellen ein schmerzlicher Prozess und mit Trauer und Verlusterfahrungen verbunden ist, sei dennoch allen bewusst. Mit dem PfarrPlan 2030, der nochmal Kürzungen erwarten lasse, sei dann aber eine Situation erreicht, „in der Normalität eintritt und in der das Ziel eines altershomogeneren Aufbaus der Pfarrerschaft nahezu erreicht sein wird.“ Der Vorsitzende des Strukturausschusses, Matthias Hanßmann, betonte, zur Umsetzung des PfarrPlans 2024 seien Kategorien gebildet worden, anhand derer die Stellenverteilschlüssel für die Kirchenbezirke erarbeitet wurden. Sie förderten den Pfarrdienst im ländlichen Raum und böten Anreize für einen Zusammenschluss kleinerer Kirchenbezirke. Einige hätten sich bereits auf den Weg gemacht, erklärte Hanßmann. Außerdem werden neue Trägerstrukturen für Kindergärten forciert, um den Pfarrdienst zu entlasten.

Weiterhin beschloss die Synode die überarbeitete „Rahmenordnung Konfirmandenarbeit“ sowie das Gesetz zur Fusion der Kirchenbezirke Calw und Nagold. Den Gesetzentwurf zur Fusion der Kirchenbezirke Weinsberg und Neuenstadt verwiesen die Synodalen in die Ausschussarbeit.

Strategische Planung der Landeskirche

Bereits am Montag wies Stefan Werner, Direktor im Evangelischen Oberkirchenrat, auf die Kontinuität der Strategischen Planung der Landeskirche hin, die ihre bisherigen fünf Schwerpunkte weiterentwickle. Im Fokus stünden weiter die kirchliche Präsenz in der öffentlichen Wertediskussion, Ehe und Familie zu stärken, Digitalisierung zu gestalten, ein zukunftsfähiges Personalwesen zu schaffen sowie das Kommunikationskonzept umzusetzen. Zwar lasse sich ein Teil der weiteren genehmigten und laufenden Projekte in der Landeskirche diesen strategischen Schwerpunkten zuordnen, ein anderer Teil jedoch folge, so Werner, eher einem „additiven Prinzip“. Grundsätzlich führe die große Zahl von Projekten und Maßnahmen zu Überlastung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden und in der kirchlichen Verwaltung, zu Problemen bei der Organisation und damit zu Frustration. Der Oberkirchenrat wolle deshalb die Schwerpunktziele mit einer verstärkten Prioritätensetzung ergänzen. Werner warb für Entlastung der Mitarbeitenden: „Es gilt, das Potenzial der Mitarbeitenden, insbesondere im Verkündigungsdienst, durch Entlastungen im Verwaltungsbereich besser zu aktivieren.“

Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July warb für eine stärkere Priorisierung künftiger Aktivitäten – immer vor dem Hintergrund des vorrangigen Auftrags der Kirche, das Evangelium zu verkünden: „Ja, wir konzentrieren uns: Weniger ist mehr. Nicht, weil wir im Augenblick Mangel an materiellen und personalen Ressourcen hätten. Nicht, weil wir einen Mangel an Ideen, Projekten hätten. Jetzt ist die Stunde, aus der selbstgefertigten Falle herauszufinden, immer, überall, und jederzeit vorzukommen. Stattdessen wollen wir im Vertrauen auf die Geistesgegenwart Gottes unseren Dienst tun, Kontinuität zeigen in der Präsenz vor Ort, in der Freude am Evangelium und der Gemeinschaft der Menschen.“

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Missbrauch und sexualisierte Gewalt

July sagte weiter, dass die Landeskirche zu den jüngsten Beschlüssen der EKD-Synode stehe, insbesondere zum 11-Punkte-Plan zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und für eine bessere Prävention. „Wir stellen uns dem Leid und dem Schmerz derer, die im Raum der evangelischen Landeskirche und Diakonie sexualisierte Gewalt und Missbrauch erlitten haben. Das tun wir nicht erst jetzt - unsere unabhängige Kommission arbeitet bereits seit 2015 und hat mehr als 100 Fälle bearbeitet, davon neun aus dem Bereich der Landeskirche selbst und 85 aus dem Bereich der Diakonie“, so July weiter. Alle 94 haben Anerkennungsleistungen bekommen. Die übrigen Anträge kamen von Betroffenen aus der Korntaler Brüdergemeinde und wurden an das dortige Verfahren verwiesen. July kündigte an, mit der badischen Landeskirche eine gemeinsame Dunkelfeld-Studie in Auftrag zu geben, um auch Fälle ans Licht zu bringen, die der Landeskirche nicht von den Betroffenen selbst angezeigt wurden. „Wir bedauern zutiefst, dass Kinder und Jugendliche durch Mitarbeitende oder durch das institutionelle Versagen einer Körperschaft oder Einrichtung in der Evangelischen Landeskirche oder ihrer Diakonie Opfer von Missbrauch oder sexualisierter Gewalt geworden sind. Deshalb setzen wir uns weiterhin für eine Stärkung der bereits umfangreichen Prävention ein und für klare Verfahrensregeln, damit solche Grenzverletzungen geahndet und künftig verhindert werden.“ 

Beichte soll größere Rolle spielen

Als eine Erkenntnis des letzten Schwerpunkttags der Landessynode zum Thema „Geistlich leiten - vom Geist geleitet“ nannte Synodalpräsidentin Inge Schneider, dass die Beichte in der evangelischen Kirche wieder eine größere Rolle spielen sollte. Der Reformator Martin Luther, so Schneider, habe die Beichte nicht abschaffen wollen. Ein Nachdenken über Vergebung und Beichte sei notwendig. Umgesetzt werden könnte dies, indem es in jeder der vier württembergischen Prälaturen in einer großen Kirche ein monatliches Beichtangebot geben könne. Die Synode forderte den Oberkirchenrat auf, in den Kirchengemeinden die Einzelbeichte wieder bekannter zu machen und Pfarrer, persönliche Beichte anzubieten.

Begegnungsabend anlässlich 50 Jahre Frauenordination

Am Dienstag feierte die Landessynode mit Pfarrerinnen aller Generationen 50 Jahre Frauenordination. Vor 50 Jahren, am 15. November 1968, hat die württembergische Landessynode die Frauenordination beschlossen. In ihrem Vortrag sagte Landesbischöfin Ilse Junkermann von der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und vormalige württembergische Personaldezernentin, dass der Frauenanteil in Leitungsämtern noch unterdurchschnittlich sei. Dagegen seien Frauen in Stellenteilung und im Teildienst überdurchschnittlich repräsentiert. Es sei eine Herausforderung für Frauen im Pfarrdienst, sich mehr zuzutrauen. Sie lobte die württembergische Landeskirche, dass sie mit ihrer Gleichstellungsbeauftragten und der AG Chancengleichheit Frauen darin unterstütze. Gleichzeitig forderte sie eine „Männerquote“.

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Die nächste Tagung der Landessynode findet vom 21. bis 23. März 2019 im Stuttgarter Hospitalhof statt. Zuvor feiert die Landesssynode am Sonntag, 17. Februar 2019, das 150-jährige Bestehen der Landessynode, die sich am 18. Februar 1869 konstituierte.

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