Opfer der Klimakrise benötigen legale Möglichkeiten der Migration
Die vier großen Kirchen in Baden-Württemberg appellieren vor Eröffnung der Weltklimakonferenz an Verantwortungsträger
Vor der Eröffnung der 28. Weltklimakonferenz in Dubai haben die Bischöfin und die Bischöfe der vier großen Kirchen in Baden-Württemberg die Schaffung legaler Migrationswege für Betroffene der Klimakrise gefordert.
Die Konferenz bietet eine große Chance, Lösungsansätze für klimabedingte Vertreibung zu finden, wie die vier großen Kirchen am Donnerstag (23. November) mitteilten. Die Lösungen müssen demnach den Schutz der Grund- und Menschenrechte garantieren und die Bedürfnisse der Betroffenen ins Zentrum stellen, insbesondere der Menschen im durch den Klimawandel besonders bedrohten Globalen Süden.
Bischof Dr. Gebhard Fürst (Diözese Rottenburg-Stuttgart), erklärte: „Ein Klimapass gäbe den Menschen die Chance, nicht fliehen zu müssen, wenn es zu spät ist, sondern in Würde ein neues Leben zu planen und zu beginnen, in ihrem Heimatland oder auch in einem anderen Aufnahmeland. Der Klimapass ist eines der drei Instrumente, die der Sachverständigenrat Migration der Bundesregierung in seinem Jahresgutachten 2023 gefordert hat, um klimabedingte Migration nach Deutschland zu steuern.“
Aus ihren weltweiten ökumenischen Partnerkirchen höre sie, welche Konsequenzen der Klimawandel in humanitärer und ökologischer Hinsicht nach sich ziehe, stellte die badische Landesbischöfin Prof. Dr. Heike Springhart fest: „Der Klimawandel bedroht das Leben der Menschen in unterschiedlichem Ausmaß. Als Kirchen ist unsere Aufmerksamkeit auf die Menschen gerichtet, deren Leben durch den Klimawandel in besonderer Weise bedroht ist. Die Botschaft Jesu nährt einen Überschuss an Hoffnung. Sie nährt auch unsere Entschiedenheit, uns dafür einzusetzen, dass die Lasten und Folgen des von Menschen verursachten Klimawandels gerecht verteilt werden.“
Im November 2022 wurde auf der 27. Weltklimakonferenz in Sharm El-Sheikh mit der Einrichtung eines Fonds zur Antwort auf klimabedingte Schäden und Verluste nach harten Kämpfen ein Meilenstein erreicht. Einen solchen völkerrechtlich bindenden Entschädigungsmechanismus fordern die ärmsten und verletzlichsten Staaten bereits seit 1991. Auch das Karlsruher Abschlussdokument der Vollversammlung des Ökumenischen Rats der Kirchen „Der lebendige Planet“ rief 2022 die wohlhabenden Länder dazu auf, sich konstruktiv zu der Forderung nach Ausgleichszahlungen für durch den Klimawandel erlittene Verluste und Schäden zu verhalten.
Doch auch großzügig ausgestattete Entschädigungsfonds werden nicht verhindern können, dass mehr Menschen in den nächsten Jahren aufgrund der Klimaerwärmung ihre Heimat verlassen müssen. „Deswegen müssen rechtliche Grundlagen geschaffen werden, die den Opfern der Klimakrise die Niederlassung in sicheren Ländern ermöglichen. Dabei tragen die Industrieländer im globalen Norden, die maßgeblich zum menschengemachten Klimawandel beigetragen haben, eine besondere Verantwortung“, erklärte der Freiburger Erzbischof Stephan Burger.
Der württembergische Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl erklärte: „Aus christlicher Sicht steht die Sorge um die Opfer an erster Stelle. Dies bedeutet hier, Klimavertriebenen Wege in ein sicheres Leben zu eröffnen. Den Betroffenen kann durch rechtzeitige Präventivmaßnahmen oder durch Unterstützung bei der Binnen- und grenzüberschreitenden Migration effektiv geholfen werden.“
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