- Erstellung von Rechnungsabschlüssen mit Drittabrechnungen (z.B. für Kindergärten, Kommunen)
- Mitwirkung bei der Haushaltsplanaufstellung
- Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Übernahme der Kassengeschäfte
- Führung der Anlagenbuchhaltung (Gebäude usw.)
- Beratung der Kirchengemeinden in laufenden Finanz-, Rechts- und Verwaltungsfragen