- Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung sowie Anlagenbuchhaltung
- Mitwirkung bei Rechnungsabschlüssen und Erstellung von Drittabrechnungen(z.B. für Kommunen)
- Mitwirkung bei der Haushaltsplanaufstellung
- Beratung der Kirchengemeinden in laufenden Finanz-, Rechts-und Verwaltungsfragen
- Einarbeitung von Assistenzen der Gemeindeleitung (bei Bedarf auch vor Ort)