Herbsttagung 2015

Von 23. bis 26. November 2015 im Stuttgarter Hospitalhof

EMH/Gottfried Stoppel

Haushalt 2016 und Flüchtlingshilfe

In ihrer Herbsttagung hat die württembergische Landessynode den Haushalt für das kommende Jahr beschlossen. Darüber hinaus beschäftigte sie sich mit dem aktuellen Stand der Flüchtlingshilfe und Verfolgungssituationen u. a. in Syrien und Irak. Des Weiteren stand die strategischen Planung auf der Tagesordnung.

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Beginn der Herbstsynode

Zu Beginn der Tagung trafen sich die Synodalen zu einem Gottesdienst in der Stiftskirche.EMH - Jens Schmitt

Die Herbsttagung der Landessynode der Evangelische Landeskirche in Württemberg ist gestartet. Bilder und Eindrücke vom...

Posted by kirchenfernsehen.de on Montag, 23. November 2015

TOP 13 - Selbstständige Anträge

EMH - Jens Schmitt

Antrag 37/15 - Unterstützung eines Zivilsteuergesetzes

Der Synodale Dr. Harald Kretschmer bringt den Antrag zur Unterstützung eines Zivilsteuergesetzes ein, das es Bürgerinnen und Bürgern selber zu entscheiden erlaubt, ob ihr Steuergeld zum Teil auch für Zwecke des Militärs eingesetzt wird oder nicht. Der Oberkirchenrat soll dieses Bemühen unterstützen. Antrag wurde in den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit verwiesen.

  • TOP 13 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 37-15
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    19.11.2015


Antrag 40/15 - Beitritt der Landeskirche zur Aktion "Aufschrei"

Die Synodale Elke Dangelmaier-Vincon bringt den Antrag ein, die württembergische  Landeskirche solle dem Aktionsbündnis „Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel“ beitreten. Die Synodalen verwiesen den Antrag in den Ausschuss Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit.

  • TOP 13 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 40-15
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    19.11.2015


Antrag Nr. 41/15 - Investitionen in den sozialen Wohnbau

Die Synodale Anita Gröh bringt einen Antrag ein, dem zu folge die württembergische Landeskirche in den sozialen Wohnungsbau investieren soll. Der Antrag wird von der Synode in den Finanzausschuss verwiesen.

  • TOP 13 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 41-15
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    19.11.2015


Antrag 42/15 - Sexkaufverbot

Die Synodale Angelika Klingel bringt einen Antrag ein, nachdem die württembergische Landeskirche sich für ein „Sexkaufverbot“ und eine „Freierbestrafung“ nach schwedische Gesetzgebung einsetzen soll. Der Antrag wird in den Ausschuss Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit verwiesen.

  • TOP 13 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 42-15
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    19.11.2015


Antrag Nr. 45/15 - Finanzierung von Evangelischen Familienzentren

Der Synodale Siegfried Jahn bringt einen Antrag zur Finanzierung von evangelischen Familienzentren ein, der vorsieht, die Finanzmittel zur Unterstützung dieser Familienzentren aufzustocken. Der Antrag wird in den Ausschuss für Bildung und Jugend verwiesen.

  • TOP 13 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 45-15
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    19.11.2015


Antrag Nr. 46/15 - Zusätzliche Stelle im Konfi 3-Bereich

Die Synodale Ute Mayer bringt einen Antrag ein, nach dem im Pädagogisch-theologischen Zentrum der Landeskirche (PTZ) zusätzliche Stellenkapazitäten für den Konfi3-Arbeit geschaffen werden sollen. Der Antrag wird in den Ausschuss für Bildung und Jugend verwiesen.

  • TOP 13 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 46-15
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    19.11.2015


Papierlos in die Zukunft

Zahlose Anträge, Berichte, Aussprachen und Voten begleiten jede Tagung der Landessynode. Und das wird in Zukunft papierlos vonstattengehen...

Posted by kirchenfernsehen.de on Monday, November 23, 2015

Wort des Landesbischofs

Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July.EMH - Jens Schmitt

Mit einem programmatischen Bischofswort richtete sich Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July zum Auftakt der Herbsttagung 2015 an die Landessynode. July drückte die Solidarität der Evangelischen Landeskirche in Württemberg mit den Terror-Opfern des sogenannten „Islamischen Staats“ aus: „Ihnen und ihren Angehörigen gilt unser Mitgefühl, unsere Anteilnahme und vor allem: unser Gebet. Wir bringen vor Gott, was uns erschreckt, zornig macht und um Worte ringen lässt. Auch unsere Angst bringen wir vor Gott.“

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg wolle auch weiterhin eine flüchtlingsbereite Kirche bleiben. Daher ist es für July eine Aufgabe der Landeskirche, sich auch weiterhin einzumischen, um ein friedliches Miteinander von Menschen verschiedener Religionen zu ermöglichen. Ebenso sei es wichtig, dass die Landeskirche sich dagegen ausspricht, wenn aus flüchtenden Menschen Täter gemacht werden sollen.

Neben den klaren Worten zur Flüchtlingsthematik blickte Landesbischof July auf die EKD-Synode zurück, die vom 4. bis 11. November in Bremen tagte. 

  • Bischofswort zur Herbstsynode 2015
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    23.11.2015


TOP 1 - Strategische Planung

Margit Rupp, Direktorin des Oberkirchenrats.EMH - Jens Schmitt

Die Flüchtlingshilfe bleibt ein zentrales Anliegen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Das geht aus der „Strategischen Planung“ hervor, die der Oberkirchenrat der Landessynode vorstellte. Margit Rupp, die Direktorin des OKR, betonte den Anspruch, eine „flüchtlingsbereite Kirche“ sein zu wollen. Für die Jahre 2016 und 2017 soll deshalb ein drittes Flüchtlingspaket mit insgesamt 10 Millionen Euro zur Unterstützung der Flüchtlingsarbeit vor Ort bereitgestellt werden. Mit diesem Geld sollen die bestehenden Koordinationsstellen kirchlich-diakonischer Flüchtlingsarbeit verlängert bzw. neue eingerichtet werden. Beratungsangebote werden ausgebaut sowie Ehrenamtliche besser unterstützt. Zudem soll weiter über die Ausgestaltung eines „Kompetenzzentrums Frieden und Dialog der Religionen“ in Bad Boll nachgedacht werden.

Des Weiteren will die Landeskirche sich dem Trend zur Digitalisierung zuwenden. Gerade Jugendliche, so habe die Shell-Jugendstudie ergeben, verbrächten sehr viel Zeit online. Kirche dürfe sich dem nicht verschließen, sondern müsse selbst Teil dieser Digitalisierung sein, die sich auf die Verkündigung von Religion, auf die Arbeitsprozesse der Landeskirche und ihre Öffentlichkeitsarbeit auswirkt. 

Einige Schwerpunkte der Strategischen Planung aus den vergangenen Jahren werden weiter verfolgt: etwa die nachhaltige Sicherung der Evangelische Hochschule als Bildungsort der Landeskirche, die Förderung des Ehrenamts in den Gemeinden, die Entwicklung zukunftsfähiger Strukturen innerhalb der Landeskirchen und ihrer Gemeinden, etwa durch Verbundkirchengemeinden, sowie die Ausgestaltung des Reformationsjubiläums 2017.

  • TOP 1 - Strategische Planung - Bericht Margit Rupp
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    23.11.2015


Gesprächskreis-Voten zur Strategischen Planung

Kirche für morgen

Matthias Böhler vom Gesprächskreis Kirche für morgen äußerte sich enttäuscht darüber, „dass die Grundlage unserer Strategischen Planung wenig visionär ist.“ Die Vision Kirche 2030, die mit dem Titel „Unterwegs in das Land, das Gott uns zeigen will“ überschrieben ist und dem Planungsprozess zugrunde liegt, schreibe die heutige Gestalt der Kirche fest. Visionär wäre laut Böhler, Vorschläge zu machen, wie die Kirche bei zurückgehenden Mitgliederzahlen, weniger Personal und Fusion von Kirchengemeinden Gottes Zuneigung erfahrbar machen kann. Böhler forderte den Mut, „steile Thesen zu formulieren“. „Das gibt Hoffnung, motiviert und setzt Kräfte frei, die wir für die vielen Veränderungen brauchen“, erklärte er. 

Im Blick auf die zunehmende Digitalisierung forderte Böhler „einfach mal loszugehen und zu handeln, auch auf die Gefahr hin, dass nicht alles gleich rund läuft.“ Der digitale Wandel sei unaufhaltsam. Man müsse endlich Konsequenzen aus diesem Befund ziehen.

Der Gesprächskreis Kirche für morgen äußerte sich zustimmend zum dritten Flüchtlingspaket und die geplanten Maßnahmen daraus. Böhler forderte zudem, auch in diesem Arbeitsbereich Visionen für die Zukunft zu entwickeln, und gab zu bedenken: „Unsere Kirche wird sich auch durch diese Situation 2030 verändert haben.“


Lebendige Gemeinde

Aus Sicht der Lebendigen Gemeinde hat die Ortsgemeinde Vorfahrt gegenüber anderen Initiativen. Dekan Ralf Albrecht betonte in diesem Zusammenhang den Aspekt der missionarischen Volkskirche. Zum einen sollte die Basis vor Ort gestärkt werden, zum anderen sollte das vorhandene Geld nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt, sondern zielgerichtet eingesetzt werden.

Digitalisierung sei in der Tat ein Trend, betonte Albrecht. Allerdings stelle sich die Frage, wie evangelischer Glaube im digitalen Raum lebbar sei. Bezüglich der Reformation erklärte Albrecht: Die „vier Soli“ der Reformation („allein aus Glaube“, „allein durch Gnade“, „allein Christus“, „allein die Schrift“) seien noch immer ein wesentlicher Orientierungspunkt für eine reformatorische Kirche. Auch der Aspekt der flüchtlingsbereiten Kirche wird vom Gesprächskreis Lebendige Gemeinde unterstützt.


Evangelium und Kirche

Dekan Ernst-Wilhelm Gohl griff für den Gesprächskreis Evangelium und Kirche die Vision der „Strategischen Planung“ auf und bedauerte, dass die Planung wenig konkrete Inhalte liefere. Zugleich zeigte er aber auch Verständnis, da trotz jeder Planung noch immer Jesus Christus sei, der als Herr seine Kirche lenke. Gohl stellte die Frage, was Orientierung an der Reformation konkret bedeute. Er betonte die Bedeutung von Kirche auch im ländlichen Raum.

Das Programm flüchtlingsbereite Kirche werde von Evangelium und Kirche voll unterstützt. Dennoch äußerte Gohl Bedenken, dass über der Flüchtlingsarbeit die alltägliche Not vergessen werden könnte. Gerade Personen in prekären Verhältnissen hätten mitunter unter längeren Wartezeiten bei diakonischen Einrichtungen zu leiden.

Zuletzt sprach sich Gohl gegen Zwangsfusionen von Kirchengemeinden aus. Er lobte das geplante neue Modell der Verbundkirchengemeinden, bei dem Einzelgemeinden ihre Identität behalten sollen. Ein Wunsch von Evangelium und Kirche sei, dieses Modell auch auf Ebene von Kirchenbezirken zu ermöglichen.


Offene Kirche

„Wir haben angesichts der Flüchtlingskrise die historische Chance zu zeigen, was es heißt, Christen zu sein“, sagte Elke Dangelmaier-Vinçon. Für den Gesprächskreis Offene Kirche bedankte sie sich bei allen, die sich in den Gemeinden für Flüchtlinge einsetzen. „Diese Willkommenskultur strahlt aus und bezeugt den christlichen Glauben“, betonte sie. Die Offene Kirche unterstütze nachdrücklich die Erhöhung der Mittel für die Flüchtlingshilfe und wird auch weitere Erhöhungen mittragen.

Prof. Dr. Martin Plümicke mahnte eine stärkere Beteiligungsstruktur in der Kirche an. „Wir müssen über eine strukturelle Kirchenreform nachdenken“, betonte er. Das synodale System in Württemberg sei alles in allem demokratisch. Reformbedürftig schätze die Offene Kirche allerdings die Struktur des Oberkirchenrats ein, dessen Leitungsorgan keine demokratische Legitimation besitze. 

Digitalisierung

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Anträge zur Strategischen Planung

Antrag 52/15 - Innovationsfonds
Unter Berücksichtigung des Finanzausschusses an den Theologischen Ausschuss verwiesen.

Antrag 53/15 - Förderung von nachhaltiger Integration der Flüchtlinge
An den Ausschuss Mission, Ökumene und Entwicklung verwiesen.

Antrag 54/15 - Finanzierung der weggefallenen Studiengebühren
Unter Berücksichtigung des Finanzausschusses an den Ausschuss Bildung und Jugend verwiesen.

Antrag 55/15 - Ausweitung des Projekts PC im Pfarramt
An den Finanzausschuss verwiesen.

    • Antrag Nr. 52-15
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      23.11.2015

    • Antrag Nr. 53-15
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      23.11.2015

    • Antrag 54-15
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      Info: 53 KB | PDF
      23.11.2015

    • Antrag Nr. 55-15
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      23.11.2015


Begegnung mit ev. Unternehmern und Bischof a. D. Prof. Dr. Wolfgang Huber

Begegnung mit ev. Unternehmern und Prof. Wolfgang Huber

Prof. Dr. Wolfgang Huber (links) im Gespräch mit Dr. Rolf Bulander.EMH - Schmitt

Der erste Abend der Herbsttagung der Landessynode stand im Zeichen der Begegnung der Synodalen mit evangelischen Unternehmern sowie Bischof a. D. Prof. Dr. Wolfgang Huber. Nach der Begrüßung durch Synodalpräsidentin Inge Schneider führte Dr. Rolf Bulander, Geschäftsführer der Robert Bosch GmbH und Sprecher der regionalen Arbeitsgruppe des Arbeitskreises Evangelischer Unternehmer in Württemberg, mit einem ersten Impulsvortrag grundlegend in das Thema „Industrie 4.0“ ein. Bulander betonte, dass die vierte industrielle Revolution kommen werde. Seine Folgerung war daher: „Jetzt ist die Frage, wie geht die Gesellschaft damit um?“ Im zweiten Vortrag griff Wolfgang Huber diese Fragestellung aus kirchlicher Sicht auf. Er betonte, dass beim industriellen Wandel nicht nur die Chancen gewürdigt, sondern auch die Gefahren gemindert werden sollten. Er kam daher zu der grundlegenden Frage: „Wie bekommen wir es hin, dass Ethik so wichtig ist wie Informatik?“

Bosch . Industrie 4.0

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Dr. Rolf Bulander, Geschäftsführer der Robert Bosch GmbH, spricht in seinem Vortrag über das Internet der Dinge.

TOP 2 - Wahl eines Mitglieds des Beirats für das Bibelmuseum

Jutta Henrich wurde für den Beirat des Bibelmuseums vorgeschlagen.  Morgen stimmt die Synode über den Wahlvorschlag ab.


TOP 3 - Zeitnahe Verstärkung der Zentren zur Therapie traumatisierter Flüchtlinge

Markus Mörike, Vorsitzender des Ausschusses für Diakonie.EMH - Jens Schmitt

Die Landeskirche soll der Psychologischen Beratungsstelle für politisch Verfolgte und Vertriebene und Refugio Stuttgart 600.000 Euro zur Verfügung stellen, damit in beiden Einrichtungen je eine Personalstelle für drei Jahre eingerichtet werden kann. In den beiden Zentren werden traumatisierte Flüchtlinge und Vertriebene sowie Migrantinnen und Migranten mit psychoreaktiven Störungen beraten und behandelt. Die Menschen werden dort in ihrer individuellen Situation unterstützt und begleitet. 

Der Antrag des Diakonieausschusses wurde in Absprache mit dem Finanzausschuss und dem Oberkirchenrat in das Maßnahmenpaket II Flüchtlingshilfe angenommen und soll am Mittwoch im Rahmen der Haushaltsberatungen zur Abstimmung kommen, so Markus Mörike, Vorsitzender des Ausschusses für Diakonie. 

  • TOP 3 - Zeitnahe Verstärkung der Traumazentren - Bericht Markus Mörike
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    Info: 175 KB | PDF
    24.11.2015


TOP 4 bis 6 - Haushaltsberatungen

Finanzdezernent Dr. Martin Kastrup.EMH - Jens Schmitt

Bericht des Oberkirchenrats

„Unsere Landeskirche steht finanziell ausgesprochen solide da.“ Das sagte Finanz-Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup bei der Präsentation des landeskirchlichen Haushaltsplans für 2016. Er rechnet mit Kirchensteuereinnahmen von insgesamt 680 Millionen Euro – ein neues Rekordniveau. Ursache sei die erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung im Lande. Dauerhaft sei aber mit einem Steuerrückgang zu rechnen, mahnte Kastrup. Der gegenwärtig deutlich spürbare Kirchenmitgliederrückgang könne nicht dauerhaft durch Wirtschaftswachstum ausgeglichen werden. 

„Der größte Teil der Kirchensteuer dient den jährlich wiederkehrenden Standardaufgaben“, erläutert Martin Kastrup. Jedoch werde 2016 „deutlich mehr Geld für Sondermaßnahmen und befristete Projekte in die Hand genommen als in den vergangenen Jahren.“ 50 Millionen Euro aus der „Ausgleichsrücklage“ wurden umgewandelt in ein „Strategisches Budget“ für Sanierungs-, Restrukturierungs- und Neuorientierungsaufgaben. Dieses Geld wird unter anderem in eine Pfarrbesoldungs- und –versorgungsrücklage, in eine neue Gebäudeinstandsetzungsrücklage, für Inklusionsprojekte und für Flüchtlingshilfe eingesetzt. Insgesamt sieht der Plan 2016 zusätzliche 13,2 Mio. € für die Flüchtlingsarbeit vor.

  • TOP 4-6 - Haushaltsberatungen - Bericht Martin Kastrup
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    Info: 594 KB | PDF
    24.11.2015

  • Änderungsblatt zum Plan für die kirchliche Arbeit 2016
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    Info: 261 KB | PDF
    24.11.2015


Michael Fritz, Vorsitzender des Finanzausschusses.EMH - Jens Schmitt

Bericht des Finanzausschusses

Für den Finanzausschuss sprach der Ausschussvorsitzende Michael Fritz die Empfehlung aus, dem vorgelegten Haushaltsplan zuzustimmen. „Der Herr der Kirche hat uns große Aufgaben anvertraut – und er gibt dazu die finanziellen Mittel. Dafür können wir dankbar sein“, kommentierte Fritz die erwarteten Kirchensteuereinnahmen in Höhe von 680 Millionen Euro.

Im Rahmen des strategischen Budgets würden unter anderem die nächsten Bausteine in der Flüchtlingsarbeit finanziert. Mit einem „Flüchtlingspaket III“ sollen beispielsweise 50 Koordinatoren-Stellen für die Arbeit von Ehrenamtlichen in den Kirchenbezirken finanziert werden. Um die Zweckbindung zu ermöglichen, beantragt der Finanzausschuss eine Änderung der landeskirchlichen Kirchensteuerverteilung.

Neben der täglichen Arbeit dürfen „die Big Points“ nicht aus dem Blick geraten, mahnte Fritz. Eine große Herausforderung sei die Mitgliederbindung. „Die erkennbar gestiegenen Austrittszahlen in 2014 und auch in 2015 können wir nicht einfach nur hinnehmen“, ist Fritz überzeugt. Außerdem müsse für den nächsten „Pfarrplan“ ein gutes Begleitpaket für die strukturellen Veränderungen vor Ort geschnürt werden. Dazu gehöre „gute Beratung, aber auch Geld und eine erkennbare Entlastung des Gemeindepfarrdienstes durch Sekretariat, Diakonat, Möglichkeiten der Religionsunterricht-Vertretung und eine professionelle Verwaltung.“ Die kirchliche Verwaltung müsse im Zug geringer werdender Mitgliedszahlen auf allen Ebenen professioneller werden. Die Kleinteiligkeit der kirchlichen Verwaltung komme an ihre Grenze. Die Zeit sei reif „für eine große Verwaltungsreform.“ 

Die Flüchtlingsthematik sieht Michael Fritz als Herausforderung und Chance: „Wenn es uns als Kirche gelingt, unsere neuen Mitbürger nicht nur in die Gesellschaft zu integrieren, sondern auch in unsere Kirchengemeinden einzuladen, zum Glauben einzuladen, gegebenenfalls über neue Formen von Kirchengemeinden in unsere Kirche zu integrieren, dann könnten wir wieder eine wachsende Kirche werden. Denn wer Willkommenskultur praktiziert, wird nicht nur für Migrantinnen und Migranten sondern für viele andere auch attraktiv.“

  • TOP 4-6 - Haushaltsberatungen - Bericht Michael Fritz
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    Info: 381 KB | PDF
    24.11.2015


Anita Gröh, Vorsitzende des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks.EMH - Jens Schmitt

Bericht des Ausschusses  für die Verteilung des Ausgleichsstocks

Zur Unterstützung von Bauvorhaben der Kirchengemeinden gibt es den solidarisch finanzierten „Ausgleichsstock“. Die Vergabe regelt der „Ausschuss für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks“. Dessen Vorsitzende Anita Gröhe beobachtet immer mehr Anträge für Bauvorhaben, die im Rahmen einer Kirchengemeinde-Immobilienkonzeption zur Gebäudeverringerung oder zur Flächenreduzierung führen. Die Fördersumme erhöhe sich dadurch. Der Ausschuss begrüßt diese Entwicklung, lokale Immobilienkonzepte sorgten langfristig für Einsparungen. Gleichzeitig werde der Zuschuss für Neubauten gedeckelt. Gröh rechnet damit, dass sich „kommunale Baulastenverpflichtungen an kirchlichen Gebäuden aufgrund der Rechtsprechung künftig verringern.“ Daraus werde ein zusätzlich zu finanzierender Aufwand bei den Kirchengemeinden und damit auch beim Ausgleichstock auftreten. Große Baumaßnahmen wie beispielsweise seit Jahren am Ulmer Münster sorgten ebenfalls für eine immer höhere Beanspruchung des Förderfonds. Die Finanzausstattung werde durch eine einmalige Zuweisung von 10 Millionen Euro verbessert.

  • TOP 4-6 - Haushaltsberatungen - Bericht Anita Gröh
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    Info: 248 KB | PDF
    24.11.2015



Gesprächskreis-Voten zum Haushalt

Tobias Geiger, Gesprächskreis Lebendige Gemeinde.EMH - Jens Schmitt

Lebendige Gemeinde

„Es ist gut, dass gerade jetzt finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, wenn unsere Landeskirche bei der Flüchtlingsbetreuung gefordert ist“, so Tobias Geiger vom Gesprächskreis Lebendige Gemeinde. Die Württembergische Landeskirche schwimme nicht im Geld, aber weil es seit Jahren mit Konjunktur und Kirchensteuer bergauf gehe, könnten die Mehreinnahmen für diese dringende Aufgabe, die auch in den Herkunftsländern stattfindet, eingesetzt werden.

Die Kirchensteuer gehe bergauf und die Mitgliederzahl bergab. Über 22 000 Menschen haben im vergangenen Jahr die Landeskirche verlassen, zusammen mit dem Sterbeüberschuss ergibt das ein Minus von 1,5 %, so Geiger. „Wir beziehen uns im Blick auf das Reformationsjubiläum gerne auf Freiheit als ein evangelisches Prinzip, und dann sind die Menschen so frei und treten aus der Kirche aus.“ Der Gesprächskreis habe daher darauf hingewirkt, dass für Kirchengemeinden verlässliche Finanzmittel zur Verfügung stehen, damit Veränderungen bewältigt werden können und die Gemeinden weiterhin einladend auf Menschen zugehen können. „Deshalb hoffen wir, dass zum Beispiel Glaubenskurse nicht nur in der strategischen Planung des Oberkirchenrats erwähnt, sondern konkret finanziert werden“, sagte Geiger vor der Landessynode.

Der Gesprächskreis Lebendige Gemeinde sieht weiterhin die Notwendigkeit, eine Art Zuwendungsfonds einzurichten, um bestimmte, eng begrenzte Aufgaben und Projekte gezielt zu finanzieren. Von synodaler Seite seien die Rahmenbedingungen dazu bereits formuliert.


Angelika Hermann, Gesprächskreis Offene Kirche.EMH - Jens Schmitt

Gesprächskreisvotum Offene Kirche

Für den Gesprächskreis Offene Kirche freute sich Angelika Herrmann über die gute finanzielle Situation der Landeskirche, die Spielräume für wichtige Aufgaben ließe und belegte die gute Haushaltsführung mit dem Prädikat „summa cum laude“.

Kreative Wege der Mitgliederbindung zu gehen sei für Kirche genau so notwendig wie Position zu drängenden gesellschaftlichen Fragen zu beziehen: „Wir haben die Antworten und müssen sie transportieren.“ Die gute finanzielle Situation ermögliche solide Dauerfinanzierungen sowie Sonderzuweisungen an die Kirchengemeinden, damit auch diese verlässlich ihre Ausgaben finanzieren können.

Herrmann lobte die vielen Immobilienkonzepte und zukunftsweisenden Sanierungen sowie Aus- und Umbauten in kirchlichen Gebäuden. Auch die zeitig angezeigten geplanten Renovierungen landeskirchlicher Immobilien sei lobenswert, ebenso die Möglichkeit der Unterstützung der Sanierung solcher Immobilien, die nicht im Besitz der Landeskirche seien wie etwa der Schönblick.

Die Verbundkirchengemeinden seien ein Modell nicht nur für den ländlichen, sondern auch im städtischen Bereich. Herrmann begrüßte, dass Kirche neben ihrem unvergleichlichen Netzwerk und den vielen Ehrenamtlichen eine gute Finanzierung für die Flüchtlingshilfe zur Verfügung stellt. In dieser Frage sei Kirche langfristig engagiert und könnte auch durch den Ausbau der Friedenspädagogik beitragen. Ebenso seien Investitionen in sozialen Wohnungsbau angezeigt. Der Aktionsplan Inklusion gehe eine wichtige Aufgabe an und mit der Förderung von Projekten der Gemeinden sei der richtige Weg eingeschlagen. Beim Thema Energieverbrauch solle das Erreichen der Einsparungsziele überprüft werden.


Dr. Harry Jungbauer, Gesprächskreis Evangelium und Kirche.EMH - Jens Schmitt

Evangelium und Kirche

Auch der Plan für die kirchliche Arbeit 2016 in unserer Landeskirche dürfe und müsse sich daran messen lassen, ob das finanzielle Abbild unseres geplanten Handelns als „gute Frucht des Glaubens“ betrachtet werden könne, so Dr. Harry Jungbauer vom Gesprächskreis Evangelium und Kirche.

Mit Blick auf das Engagement für Menschen, die zu uns fliehen sowie für Menschen, deren volle Teilhabe an unserer Gesellschaft nicht gesichert ist, sagte Jungbauer, „es gehört ganz gewiss zu den guten Früchten unserer Glaubensüberzeugung, wenn wir uns für diese Menschengruppen einsetzen. Diese Früchte des Glaubens sind gut – und deshalb freuen wir uns vom Gesprächskreis Evangelium und Kirche darüber, dass sich unser Plan so ausführlich mit der Verarbeitung dieser Früchte beschäftigt.“

Weiter gute Früchte seien die Telefonseelsorge, die Schuldnerberatung und vieles mehr. Trotzdem bliebe die Frage, „wenn wir Gelder nach außen geben, wie wird damit umgegangen?“ Die Grundaufgaben der Gemeinden und deren Rahmenbedingungen müssten solide finanziert werden können. Kirchlicher Einsatz, ob für Inklusion oder bedürftige Menschen, für den Klimaschutz oder soziale Errungenschaften, sei immer eine Frucht des Glaubens in den Gemeinden, bei den Christenmenschen vor Ort, die ihr Geld über Kirchensteuer oder Spenden zur Verfügung stellen und der Kirche anvertrauen. 

Der Gesprächskreis Evangelium und Kirche sei dankbar über Plan für die Kirchliche Arbeit: weil er es erlaubte, Früchte des Glaubens zu veredeln, zu präsentieren und großzügig zu verteilen – aber zugleich auch den Baum zu pflegen, an dem diese Früchte wachsen.


Kai Münzing, Gesprächskreis Kirche für morgen.EMH - Jens Schmitt

Kirche für morgen

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg müsse eine Bewusstseinsstärkung aller Mitglieder und auch der Nichtmitglieder erreichen, dass in Zeiten wie diesen, 2,1 Millionen Christinnen und Christen in rund 1.400 Kirchengemeinden vielfach wirken können, so Kai Münzing (Kirche für morgen) in seinem Votum zum Haushalt vor der Synode.

Der Gesprächskreis unterstütze die Maßnahmenpakete um die Flüchtlings- und der Inklusionsarbeit und ebenso all die Bemühungen, die in die Gesellschaft hineinragen und Menschen dazu bewegen, Menschen mit Menschlichkeit und Liebe zu begegnen.

Um dies auch nachhaltig weiter flächendeckend und in allen gesellschaftlichen Bereichen verantwortlich und verantwortungsvoll durchführen zu können, brauche die Landeskirche neben zukunftsfähigen Strukturen bei landeskirchlichen Einrichtungen, Kirchenbezirken sowie bei den Kirchengemeinden vor Ort auch eine kluge Haushalterschaft in guten Zeiten um für andere Zeiten auch weiterhin die notwendigen Ressourcen bereitstellen zu können, so Münzing. 


Aussprache zu den Haushaltsberatungen

„Ich bin froh, als Gemeindepfarrer derzeit Haushalte aufstellen zu können, bei denen ich aufatmen kann.“ So lobte bei der Aussprache zum Haushalt der Synodale Johannes Eißler (Eningen unter Achalm) den landeskirchlichen Haushalt mit seiner starken Berücksichtigung der Kirchengemeinden. Als „frappierend“ bezeichnete er den nach wie vor zu hohen Bestand an kirchlichen Gebäuden. Eißler empfiehlt klare landeskirchliche Richtlinien, welche Fläche an Gemeinderäumen für verschiedene Gemeindegrößen angemessen sind. Für Markus Münzenmaier (Kirchheim(Teck) ist das Thema Mitgliederbindung „wichtiger denn je“. Er regte an, Besuchsdienste zu stärken, auch über entsprechende Fortbildungsangebote. 

Götz Kanzleiter (Ostelsheim) lobt das landeskirchliche Engagement für Flüchtlinge, es setze „Zeichen in Gesellschaft und Kirchengemeinden“. Elke Dangelmeier-Vincon (Ludwigsburg) hat allerdings „ein mulmiges Gefühl, wenn Flüchtlinge als Objekt von Mission gesehen werden und nicht zuerst als Menschen, die Hilfe brauchen.“ Sie ist besorgt über einen „falschen Zungenschlag“. Andrea Bleher (Untermünkheim-Enslingen) wehrt sich dagegen, „den Missionsbegriff gegen den Begriff der Hilfe auszuspielen“. Bei der Hilfe für Flüchtlinge stehe die Landeskirche erst am Anfang. 

Matthias Hanßmann (Ditzingen) plädiert für eine Verwaltungsreform. Sie könne dazu beitragen, dass innerhalb der Kirche „systemübergreifend“ gedacht werde und die Gemeinden eine stärkere „Gemeinwesenorientierung“ entwickeln.

TOP 15 - Bericht über Verfolgungssituation in Syrien, Irak und anderen aktuellen Krisengebieten

Kirchenrat Klaus Rieth.EMH - Jens Schmitt

„Die Welt erlebt momentan das Ende einer langen Epoche“, sagte Kirchenrat Klaus Rieth, als er über die Zukunft des christlichen Lebens in Syrien und dem Irak berichtete. In seinen Ausführungen über die Verfolgungssituation der Christen in der Welt vor der Synode beklagte Rieth, dass sich die Situation vieler Christen, aber auch anderer religiöser Minderheiten wie der Jesiden in der Region durch das Vorrücken des sogenannten Islamischen Staats (IS) weiter verschlechtert habe. Im Irak etwa lebten nur noch rund 300.000 Christen von vormals 1,2 Millionen. Zentausende haben sich in den verhältnismäßig sicheren, kurdischen Nordteil des Landes geflüchtet. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg wird laut Rieth Container finanzieren, damit die Flüchtlinge sicher untergebracht werden können.

Für Syrien gebe es keine gesicherten Zahlen von geflohenen Christen, so Rieth weiter. Insgesamt seien mehr als elf Millionen Syrer im In- und Ausland auf Hilfe angewiesen. Viele von ihnen - gerade auch Christen - seien ins Ausland geflohen. Nach vier Jahren Bürgerkrieg und dem Vorrücken des Islamischen Staats in ihr Siedlungsgebiete hätten sie die Hoffnung auf eine Zukunft in ihrem Land verloren. Die Württembergische Landeskirche versuche, trotz der schwierigen Lage im Land und in den Flüchtlingslagern „wenigstens mit kleineren Projekten an der einen oder anderen Stelle zu helfen.“

Auch in anderen Weltregionen werden Christen verfolgt. Klaus Rieth nannte vor allem Eritrea, wo Christen seit Jahren unter starkem Druck der repressiven Regierung stehen. Jegliche politische Äußerung ist auch für die wenigen registrierte Religionsgemeinschaften verboten. Sie dürften keine Entwicklungsprojekte durchführen, ihre Finanzen würden überprüft. Generell sei eine freie Religionsausübung unmöglich. In anderen Teilen Afrikas werden Christen vor allem durch islamische Gruppen verfolgt. Trotz verstärktem Militäreinsatz sterben Christen weiterhin durch Angriffe der Islamistengruppe Boko Haram. Im Nordosten Kenias sind sie durch die islamistischen al Shabaab-Miliz auf Christen. Auch in Asien gibt es immer wieder Übergriffe von Muslimen oder radikalen buddhistischen Gruppen auf die christlichen Minderheiten. Rieth nannte Vorfälle aus Sri Lanka, Malaysia oder Pakistan. 

„Hinter jeder Zahl verbirgt sich ein persönliches Schicksal, ein Mensch aus Fleisch und Blut“, erinnerte Rieth die Synodalen, denen er für Ihr Engagement und Mitgefühl sowie Ihre Sympathie mit den verfolgten Menschen dankte. „Wir können Ihr Schicksal immer wieder öffentlich benennen und wir können für sie beten.

  • TOP 15 - Verfolgungssituationen in Krisengebieten - Bericht Klaus Rieth
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    25.11.2015



TOP 20 - Bericht des Beauftragten bei Landtag und Landesregierung

Beauftragter für Landtag und Landesregierung Volker Steinbrecher.EMH - Jens Schmitt

Als Leiter des Evangelischen Büros beschäftigt sich Volker Steinbrecher zusammen mit seinen Mitarbeitern unter anderem um Stellungnahmen der evangelischen Landeskirchen in Baden und in Württemberg zu Gesetzentwürfen des Landes. Das Büro sei zudem ein Treffpunkt für Gespräche zwischen Landesbischöfen, Oberkirchenräten und Ministerinnen und Ministern; zwischen den der Geschäftsleitenden Oberkirchenrätin und der Direktorin des Evangelischen Oberkirchenrats mit den leitenden Beamten der Ministerien und auch Treffpunkt mancher Arbeitsgruppen, die sich im Schnittfeld von Kirche und Politik bewegen.

Sein vornehmster Dienst gelte jedoch nicht der Büroleitung, sondern der Seelsorge und der Begleitung und Unterstützung derer, die mit einem politischen Mandat das Land regieren oder parlamentarisch beeinflussen oder in den Verwaltungen von Landtag und Ministerien mitarbeiten, so Steinbrecher.

Darüber hinaus werde er oft um Rat, Einschätzungen oder Informationen gebeten, sowohl von politischer, wie von kirchlicher Seite, so Steinbrecher in seinem Bericht. Hierzu gehörten fast alle Fragen, die die kirchliche Schulen und Hochschulen betreffen, wie zum Beispiel die Versorgung der Lehrerinnen und Lehrer, aber auch die Ausgestaltung der Bildungspläne. Weitere Beispiele seien die Seelsorgedienste bei der Polizei, in Justizvollzugsanstalten und allgemeinen Hochschulen, die Mitwirkung in landespolitischen Gremien, wie zum Beispiel dem SWR Rundfunkrat oder dem neu eingerichteten Beirat für Nachhaltigkeit oder auch Fragen der Denkmalpflege und des kirchlichen Immobilienmanagements. 

Die Architektur des Zusammenwirkens zwischen Staat und Kirche sei Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann sehr wichtig. Er sei überzeugt, dass kirchliches Engagement vor allem integrative Auswirkungen für das Zusammenleben der Menschen in unserem Land mit sich bringt und dies nur möglich sei, wenn der Staat dieses Engagement auch strukturell sichert. Die strikte Trennung von Staat und Kirche setze, laut dem Ministerpräsidenten, keine integrativen Kräfte frei, sondern führe eher zu Problemen des Staates mit gesellschaftlichen Randgruppen.

Nach den Bombenanschlägen von Paris sei aber deutlich geworden, dass die Frage, inwieweit man öffentliches religiöses Leben für eine Gesellschaft im 21. Jahrhundert in Europa als notwendig und sinnvoll erachtet, oder nicht, eine der zentralen Zukunftsfragen für die Kirchen, wie für die anderen Religionsgemeinschaften geworden ist. Das Grundgesetz und die Landesverfassung seien hier zwar eindeutig, "aber der Geist dieser Buchstaben ist heutzutage vielerorts nicht mehr bekannt oder gar nicht mit Leben gefüllt", so Steinbrecher. 

Die kommenden Wochen und Monate sollten daher genutzt werden, um kirchliche Themen in den politischen Beratungen zu platzieren. In einem ersten Schwerpunkt gehe es um die aktive, gesellschaftliche Rolle von Kirche in Baden-Württemberg, und um die Frage, welche politische Unterstützung die Landeskirche dafür benötigt. Ein zweiter Schwerpunkt liege auf der Frage nach dem Zusammenhalt von Gesellschaft, bzw. dessen Gefährdungen und Phänomene, wie beispielsweise Pegida. "In unserer Bevölkerungsstruktur bahnen sich große Veränderungen an, sowohl aufgrund ungesteuerter Zuwanderung, zum Beispiel durch Flüchtlinge, als auch aufgrund gesteuerter Zuwanderung, durch eine in den kommenden Monaten zu erwartenden aktiven Einwanderungspolitik", so Steinbrecher.

Ein dritter Schwerpunkt sei die Notwendigkeit grundlegender Paradigmenwechsel im Bereich des Wirtschaftens und der bisherigen Konfliktstrategien z. B. bei bewaffneten Konflikten.

  • TOP 20 - Bericht des Beauftragten bei Landtag und Landesregierung - Bericht Volker Steinbrecher
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    25.11.2015


Aktuelle Stunde

Thema: Religiöse Gewalt und extremistischer Terror als Herausforderung für Kirche und Gesellschaft

In einer Aktuellen Stunde beleuchtete die Synode die Herausforderungen, die von zunehmender religiöser Gewalt und Terror für Gesellschaft und Kirche ausgehen. Einig waren sich die Synodale, dass man angesichts islamistischer Bedrohung Hass und Angst widerstehen und jede Scharfmacherei gegen Muslime und Flüchtlinge vermeiden müsse: „Die Menschen, die zu uns kommen, bringen nicht den Terror, sondern fliehen vor ihm.“

Terroristische Ideologie falle vor allem da auf fruchtbaren Boden, wo junge Menschen keine Perspektiven haben. Hier müsse Kirche ansetzen, indem sie Bildung und Beschäftigungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche bietet, für Demokratie eintritt, sich gegen Ausgrenzung wehrt und Integration lebt, so der Konsens in der Synode.

Besonderes Augenmerk legten die Synodale auf den christlich-islamischen Dialog und den Ausbau von Islamunterricht an Schulen, um dieses Feld nicht Extremisten zu überlassen. Ziel müsse sein, mit Muslimen im Gespräch zu bleiben und ihnen das Gefühl zugeben, einen Platz in dieser Gesellschaft zu haben.

 


TOP 8 - Kirchliches Gesetz über das Finanzmanagement in der Ev. Landeskirche in Württemberg

Finanzdezernent Dr. Martin Kastrup.EMH - Jens Schmitt

Die Einführung eines kaufmännischen Rechnungswesens in der Landeskirche bis 2023 wurde von der Synode bereits beschlossen. Nach umfangreichen Vorberatungen trat die Synode nun in das Gesetzgebungsverfahren ein, das nach Auskunft von Finanzdezernent Martin Kastrup bis Herbst 2016 abgeschlossen werden soll.

Grund für die Umstellung sei vor allem die Umstellung der Kommunen auf ein doppisches Rechnungswesen bis 2020. Indem sich die Landeskirche weitmöglichst an das kommunale System anlehne, könne sie auf ausgereifte Softwarelösungen zurückgreifen und an öffentlichen Hochschulen ausgebildete Mitarbeitende ohne zusätzlichen Qualifizierungsbedarf einstellen, führte Kastrup aus.

Der vorgelegte Entwurf sei aus Sicht des Oberkirchenrats bereits reif und gelungen, so der Finanzdezernent, doch freue er sich auf die weiteren Beratungen in der Synode sowie im Finanz- und im Rechtsausschuss. Kastrup zeigte sich überzeugt, „dass uns gemeinsam ein großer Meilenstein für die langfristige Neuausrichtung des kirchlichen Rechnungswesens und der darauf basierenden Steuerung gelingen wird.“

    • TOP 8 - Kirchliches Gesetz über das Finanzmanagement in der Ev. Landeskirche - Bericht Martin Kastrup
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      25.11.2015

    • Beilage 20
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      25.11.2015


TOP 9 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Konfirmationsordnung

Konfirmationen sollen in begründeten Ausnahmefällen auch weiterhin vor Ostern stattfinden dürfen. Die Übergangsfrist, nach deren Ablauf nur noch Konfirmationssonntage nach Ostern vorgesehen waren, hätte eigentlich 2016 geendet. Ein Kirchengesetz, dessen Entwurf Oberkirchenrat Ulrich Heckel vorstellte, soll nun auch darüber hinaus Ausnahmen möglich machen.

Einer Umfrage unter allen Kirchengemeinden zufolge stoße die Umstellung der Konfirmationssonntage auf die Zeit nach Ostern insgesamt auf eine große Resonanz, berichtete Heckel. Gründe dafür seien die Einbeziehung der Passions- und Osterzeit in den Konfirmandenunterricht sowie die Tatsache, dass nur in der achten Klassenstufe der Mittwochnachmittag an allen Schulen für den Konfirmandenunterricht freigehalten werde. 95 Prozent aller Kirchengemeinden wollten ihren Konfirmationstermin bis zum Ablauf der Übergangsfrist umstellen, lediglich 68 Gemeinden hätten angegeben, aus verschiededen Gründen nicht umstellen zu wollen. Diesen wolle der Oberkirchenrat durch eine Ausnahmeregelung die Möglichkeit zu einem vorösterlichen Termin geben, wenn eine theologisch-pädagogische Konzeption vorgelegt werde, die die Anliegen der Rahmenordnung erfülle.

    • TOP 09 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Konfirmationsordnung - Bericht Ulrich Heckel
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      25.11.2015

    • Beilage 19
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      25.11.2015


TOP 10 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Kirchengemeindeordnung und anderer Gesetze

Durch das kirchliche Gesetz zur Änderung der Kirchengemeindeordnung und anderer Gesetze sollen künftig Verbundkirchengemeinden ermöglicht werden. Damit wird eine Sonderform der Gesamtkirchengemeinde bezeichnet. Verbundkirchengemeinden werden sich dadurch auszeichnen, dass die Kirchengemeinden einer Verbundkirchengemeinde selbständig bleiben, zugleich aber eng zusammen arbeiten werden. Neben dem Bereich der Verwaltung fällt darunter beispielsweise die gemeinsame Verantwortung für den Gottesdienst und die Zuordnung der Pfarrstellen zur Verbundkirchengemeinde und nicht nur den Einzelgemeinden. Neben der Einführung der Verbundkirchengemeinden sollen durch die Gesetzesänderung künftig auch weitere Codekansstellen ermöglicht werden, wie es sie bereits in Balingen und Ravensburg gibt.

Vor dem Beschluss des kirchlichen Gesetzes berichteten Prof. Dr. Christian Heckel als Vorsitzender des Rechtsausschusses sowie Prof. Dr. Martin Plümicke, der stellvertretende Vorsitzende des Strukturausschusses. Heckel ging auf die abschließenden Beratungen aus dem Rechtsausschuss ein und stellte geringe Änderungsvorschläge vor. Im anschließenden Bericht aus dem Strukturausschuss, einem im Sommer 2014 konstituierten Sonderausschuss, blickte Plümicke auf dessen Beratungen zurück. Die daraus resultierenden Empfehlungen  seien im vorliegenden Gesetzesentwurf weitestgehend eingearbeitet worden.

Das Gesetz wurde einstimmig angenommen.

    • TOP 10 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Kirchengemeindeordnung und anderer Gesetze - Bericht Christian Heckel
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      25.11.2015

    • TOP 10 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Kirchengemeindeordnung und anderer Gesetze - Bericht Martin Plümicke
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      25.11.2015

    • Beilage 21
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      25.11.2015


TOP 11 - Stellungnahme der Synode zur Nutzung von Atomenergie

Franziska Stocker-Schwarz, Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit.Evangelisches Medienhaus Stuttgart

Mit einer Stellungnahme der Synode zur Nutzung von Atomenergie setzt die Landeskirche kurz vor dem Weltklimagipfel in Paris einen Akzent, der die bisherigen Anstrengungen in Sachen Klimaschutz unterstreicht. „Dass 'die Erde des Herrn' ist, wurde zu lange vergessen und erweist sich als starkes gemeinsames Thema aller Konfessionen“ sagte Franziska Stocker-Schwarz in ihrem Bericht aus dem Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg habe seit 1994 eine Vielzahl sinnvoller Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz beschlossen.  Die Landeskirche steht zum Atomausstieg und unterstützt die Energiewende von den fossilen Energieträgern hin zu den erneuerbaren Energien. Ihrem Auftrag zur Bewahrung der Schöpfung wird sie mit konsequentem und zeitnahem Handeln nachkommen. Über den Erfüllungsgrad der eigenen Klimaschutz- und Energieeinsparziele berichtet der Oberkirchenrat regelmäßig in der Synode.

Ein Änderungsantrag wurde abgelehnt, der ursprüngliche Antrag 38/15 wurde mit großer Mehrheit beschlossen.

    • TOP 11 - Atomenergie - Bericht Franziska Stocker-Schwarz
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      25.11.2015

    • Änderungsantrag Nr. 60-15
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      25.11.2015

    • Antrag Nr. 38-15
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      15.11.2015


TOP 12 - Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses

Werner Stepanek.EMH - Jens Schmitt

Der geschäftsführende Ausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 19. Oktober 2015 mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfamts zur landeskirchlichen Rechnung für 2010 beschäftigt, festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Entlastung gegeben sind und einstimmig beschlossen, dem Evangelischen Oberkirchenrat für seine Haushaltsführung 2010 Entlastung zu erteilen.


TOP 13 - Selbstständige Anträge

EMH - Jens Schmitt

Antrag 47/15 - MissionRespekt - Christliches Zeugnis in einer multireligiösen Welt

Der Synodale Dieter Abrell bringt den Antrag ein, die Landessynode solle die Erklärung „MissionRespekt“ (www.missionrespekt.de) befürworten und auf möglichst vielen Ebenen des kirchlichen Lebens umsetzen. Der Antrag wurde in den Ausschuss Mission, Ökumene und Entwicklung verwiesen.

  • TOP 13 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 47-15
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    19.11.2015


Antrag 48/15 - Grundgesetzänderung zu Begrenzung von Waffenexporten

Der Synodale Prof. Martin Plümicke bringt einen Antrag ein, nach dem die Landessynode den deutschen Bundestag auffordern soll, Artikel 26 des Grundgesetz bezüglich des Rüstungsexports zu ändern. Der Antrag wurde in den Ausschuss Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit verwiesen.

  • TOP 13 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 48-15
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    19.11.2015


Antrag 49/15 - Wohnbauprogramm

Der Synodale Prof. Martin Plümicke bringt einen Antrag ein, nach dem Kirchengemeinden ermutigt werden, in den sozialen Wohnungsbau zu investieren. Der Antrag wird an den Finanz- und den Rechtsausschuss verwiesen.

  • TOP 13 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 49-15
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    19.11.2015


Antrag 50/15 - Förderung von Glaubens- und Theologiekursen

Die Synodale Andrea Bleher bringt einen Antrag ein, demzufolge Glaubens- und Theologiekurse vom Oberkirchenrat gefördert werden sollen. Der Antrag wird in den Theologischen Ausschuss verwiesen.

  • TOP 13 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 50-15
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    19.11.2015


Antrag 51/15 - Bestandserfassung von Glasmalerei

Der Synodale Werner Stepanek bringt einen Antrag ein, nach dem die Glasmalerei aus dem 19. und 20. Jahrhunderts in evangelischen Kirchen in Württemberg erfasst werden soll. Der Antrag wurde in den Finanzausschuss überwiesen.

  • TOP 13 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 51-15
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    19.11.2015


TOP 14 - Förmliche Anfragen

Zwei Förmliche Anfragen wurden der Synode vorgetragen. Die ausführliche Beantwortung finden Sie hier zum Download.

    • Förmliche Anfrage Nr. 08/15
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      19.11.2015

    • Beantwortung Förmliche Anfrage Nr. 08/15
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      20.11.2015

    • Förmliche Anfrage Nr. 09/15
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      19.11.2015

    • Beantwortung Förmliche Anfrage Nr. 09/15
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      20.11.2015


TOP 21 - Bericht von der EKD-Synode

Werner Stepanek, stellvertretender Synodalpräsident.EMH - Jens Schmitt

Von der EKD-Synode in Bremen Anfang November berichtete der Synodale Dr. Friedemann Kuttler. Zwei Ziele galt es zu erreichen: Die Änderung der EKD-Grundordnung so zu gestalten, dass auch Württemberg zustimmen kann. Ein im Vorfeld der EKD-Synode eigens organisierter, prominent besetzter Studientag der württembergischen Landessynode in Bad Boll ist bei den übrigen EKD-Synodalen auf großen Respekt gestoßen. Mit der auch durch württembergischen Beitrag gefundenen Formulierung zur EKD-Grundordnungsänderung ist es gelungen, eine theologische Beschreibung des „Kirche-Seins“ der EKD zu finden, die keine normative Veränderung bedeutet. Weiterhin galt es, mit einer Person aus Württemberg im Rat vertreten zu sein. Dies ist mit der Wahl von Oberkirchenrat Dieter Kaufmann gelungen. Dank geht an Tabea Dölker, die die württembergische Landeskirche in den vergangen sechs Jahren im Rat der EKD vertreten hat. Werner Stepanek nannte als weitere Schwerpunkte der EKD-Synode die Flüchtlingsfrage und wies auf das Grußwort des Vorsitzenden des Zentralrats der Juden, Schuster hin sowie dessen Aufforderung, sich als Evangelische Kirche in Deutschland klar gegen Judenmission auszusprechen.

    • TOP 21 - EKD-Synode - Bericht Friedemann Kuttler
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      25.11.2015

    • Top 21 - EKD-Synode - Bericht Werner Stepanek.pdf
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      25.11.2015

TOP 2 - Neues Mitglied im Beirat des Bibelmuseums

Jutta Henrich wurde in den Beirat für das Bibelmusem gewählt.EMH - Jens Schmitt

TOP 16 - Bericht der Beauftragten für Chancengleichheit von Männern und Frauen

Ursula Kress, Beauftragte für Chancengleichheit.EMH - Jens Schmitt

Die Beauftragte für Chancengleichheit von Männern und Frauen, Ursula Kress, berichtete von der Einsetzung der Arbeitsgemeinschaft „Quote“. Diese soll ein Maßnahmenpaket erarbeiten, um die im Frühjahr 2013 von der Synode beschlossene paritätische und chancengleiche Zusammensetzung der Gremien, Organe und Leitungsstellen der Landeskirche umzusetzen. Ein wesentliches Element dabei sei eine lebensphasenorientierte Personalentwicklung für Männer und Frauen, erläutert Kress.

Außerdem stellt sie das Konzept zur Prävention, Intervention und Hilfe bei sexualisierter Gewalt und die entsprechenden Ansprechstellen vor.

    • TOP 16 - Chancengleichheit - Bericht Ursula Kress
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      26.11.2015

    • Antrag Nr. 62-15
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      26.11.2015


TOP 17 - Änderungen der Prädikantenordnung

Die generelle Übernahme von Kasualdiensten, wie Bestattungen und Trauungen, durch Prädikantinnen und Prädikanten kommt für den Theologischen Ausschuss nicht in Frage, erklärt dessen Vorsitzender, Dr. Karl Hardecker. Der Ausschuss lehnt den Antrag zur Änderung der Prädikantenordnung, wie er auf der Frühjahrssynode eingebracht wurde, mit der Begründung ab, dass hier eine an das Pfarramt gebundene Kompetenz gefordert sei.

    • Antrag Nr. 10-15
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      14.03.2015


TOP 19 - Taufagende

Der Theologische Ausschuss begleitet die Arbeit der Liturgischen Kommission zur Erstellung einer neuen Taufagende. Nach kontroversen Diskussionen, so Dr. Karl Hardecker, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses, zeichnen sich nun Umrisse einer neuer Taufagende ab: Eine neue Taufagende soll theologisch fundiert begründet sein. 

Auf dieser Grundlage ermögliche eine neue Taufagende plurale Formen der Ausführung und kann hier auch auf milieu-spezifische Bedürfnisse reagieren. Mit dem Aufweis eines verbindlichen Taufmoduls garantiere die neue Agende die liturgische Wiedererkennbarkeit einer Taufe.

Der Theologische Ausschuss verfolge bei der Erstellung einer neuen Taufagende einen Zeitplan, der vorsieht, dass der Oberkirchenrat im Sommer 2017 den Entwurf für eine Taufagende in die Synode einbringen kann. Bis dahin werden sich Ausschuss und Liturgische Kommission voraussichtlich noch zweimal gemeinsam beraten. Um ein möglichst professionelles Verfahren zu ermöglichen und methodische Fragen im Vorfeld gründlich zu reflektieren, hat der Ausschuss in Absprache mit dem Präsidium die Gemeindeberatung zur Begleitung dieses Prozesses engagiert.

    • TOP 19 - Taufagende - Bericht Karl Hardecker
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      26.11.2015

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    • beraten und beschlossen 3/2015
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      02.12.2015

    • Tagesordnung Herbstsynode 2015
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      23.11.2015

    • Jahresbericht 2015
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      19.11.2015

    • Plan für die Kirchliche Arbeit 2015
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      11.09.2015