- Wahrnehmung allgemeiner und übergeordneter Angelegenheiten sowie Bearbeitung von Grundsatzfragen in den Bereichen Kirchenglocken, Geläute und Turmuhren
- Beratung zur Neubeschaffung von Glocken und zur Ergänzung vorhandener Geläute sowie Werksprüfungen von Glocken
- Durchführung und Auswertung von Geläute-Schallpegelmessungen
- Betreuung, Beratung und Koordination der Glockensachverständigen im Nebenamt