- Bearbeitung umsatzsteuerlicher Grundsatzfragen für die Landeskirche im engeren Sinne und deren unselbständigen Einrichtungen
- Bearbeitung ertrag- und umsatzsteuerlicher Grundsatzfragen für die Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und kirchlichen Verbände
- Beratung in Fragen der Gemeinnützigkeit, insbesondere Zuwendungsrecht
- Konzeptionierung und Durchführung von Schulungen zu steuerlichen Themen
- Kirchensteuerangelegenheiten z.B. Bearbeiten von Anträgen auf Kappung und Erlass der Kirchensteuer
- Betreuung des Kirchensteuer-Servicetelefons