
Die Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ist die gesetzgebende Versammlung der Kirchenleitung. Sie kommt in der Regel dreimal pro Jahr zur Sitzung zusammen. Zu ihren Aufgaben gehört neben der Wahl des Landesbischofs auch die kirchliche Gesetzgebung.
Sie beschließt beispielsweise den landeskirchlichen Haushaltsplan und regelt die Verwendung der Kirchensteuergelder. Die Landessynode wird alle sechs Jahre direkt von den Gemeindegliedern gewählt. Damit sind wir die einzige Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland, die nach dem Prinzip der Urwahl ihre Mitglieder in die Synode wählt. Die letzte Kirchenwahl fand am 1. Dezember 2019 statt. Insgesamt hat die Landessynode derzeit 91 Mitglieder.
Die seit dem 15. Februar 2020 amtierende 16. Landessynode ist am 1. Dezember 2019 gewählt worden - zeitgleich mit den Kirchengemeinderäten. Hier sind alle Kandidatinnen und Kandidaten einschließlich ihrer Wahlergebnisse zu finden.
Auf diesen Seiten finden Sie alles zur aktuellen Tagung der Landessynode sowie zu vergangenen Sitzungen. Wir stellen Ihnen die Mitglieder unserer Synode vor und geben Informationen zu den verschiedenen Gremien und Ausschüssen. In unserem Download-Bereich finden Sie alle Dokumente rund um die Synode.
Am 30. November 2025 haben die rund 1,51 Millionen wahlberechtigten Mitglieder der württembergischen Landeskirche die 90 durch Wahl zu bestimmenden Mitglieder der 17. Landessynode bestimmt. Hinzu kommt stets ein von der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen entsandtes, stimmberechtigtes Mitglied.
Sie finden die Ergebnisse der Kirchenwahl 2025 hier auf unserer Seite sowie auf kirchenwahl.de

Die Präsidentin oder der Präsident hat die Geschäfte der Landessynode zu führen und die Sitzungen unparteiisch und gerecht zu leiten. Sie oder er ist Sprecher der Synode, wahrt deren Würde und Rechte und übt während der Tagungen das Hausrecht in den Sitzungsräumen aus. Die Sitzungsleitung kann einem der Stellvertreter übertragen werden. Die Präsidentin oder der Präsident steht dem Geschäftsführenden Ausschuss und dem Ältestenrat vor. Kraft Amtes ist sie/er auch Mitglied im Landeskirchenausschuss.
Das Präsidium der gegenwärtigen 16. Landessynode setzt sich folgendermaßen zusammen:
Präsidentin: Sabine Foth
1. Stellvertretende Präsidentin: Andrea Bleher
2. Stellvertretender Präsident: Johannes Eißler