„Korrekturen belegen, dass sauber geprüft wird“

Oberkirchenrat Christian Schuler zur Korrektur eines Wahlkreis-Ergebnisses bei der Wahl zur 17. Landessynode

Bei der Kirchenwahl am 30. November 2025 wurden alle Gremien neu gewählt, über deren Besetzung die Kirchenmitglieder bei der sogenannten Kirchenwahl in Form einer Urwahl bestimmen. Dabei wählten die Kirchenmitglieder ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Kirchengemeinderäte vor Ort und für die 17. Württembergische Evangelische Landessynode. In Wahlkreis 5 Rems-Murr wurde am 3. Dezember das Ergebnis der Synodalwahl gegenüber dem vorläufigen Wahlergebnis korrigiert, nachdem bei der standardmäßigen Überprüfung der Auszählung ein Fehler bemerkt worden war. Hier erklärt Oberkirchenrat Christian Schuler, Leiter des Dezernats Gemeinde, Umwelt und Immobilienwirtschaft, das Prozedere der Auszählung und Überprüfung.

Sommertagung der 16. Landessynode.
Oberkirchenrat Christian Schuler

„Wir sind sehr dankbar, dass über 9.000 Ehrenamtliche sich mit großem Engagement für die Kirchenwahl eingesetzt haben. Bis weit in die Nacht hinein wurde ausgezählt. Die Überprüfung vorläufiger Wahlergebnisse ist ein völlig normaler und auch bei kirchlichen Wahlen immer durchgeführter Vorgang. Dass ein vorläufiges Wahlergebnis korrigiert werden muss, passiert nicht zum ersten Mal bei demokratisch und transparent durchgeführten Wahlen. Gerade eine Korrektur beweist letztlich, dass sauber und gründlich geprüft wird. 

Die gründliche Prüfung brachte ein verändertes Ergebnis hervor. Die Korrektur wurde sofort veröffentlicht. Zuvor wurde das Gespräch mit den beiden betroffenen Kandidierenden gesucht, damit diese möglichst vor Veröffentlichung des nun amtlichen Endergebnisses ihres Wahlbezirks informiert sind.

Zum Ablauf der Auszählung der Stimmen: Nach der Schließung der Wahllokale wird zunächst die Synodalwahl noch vor der Wahl zum Kirchengemeinderat ausgezählt. Die einzelnen Stimmergebnisse werden in entsprechende Tabellen-Spalten eingetragen. Dann werden die Ergebnisse an den Vertrauensausschuss des jeweiligen Wahlbezirks weitergereicht und zusammengeführt.

Es folgt eine mathematische Plausibilitätsprüfung und die Weitergabe des vorläufigen Wahlergebnisses an den Wahlausschuss im Evangelischen Oberkirchenrat. Dieser wiederum gibt die Wahlergebnisse mit der Stimmenverteilung bekannt.

Nach diesem ersten Gang erfolgt eine erneute Prüfung aller Protokolle, Unterlagen und Ergebnisse auf mögliche Übertragungsfehler hin. Gegebenenfalls werden auch Stimmen erneut ausgezählt.

Bei dieser zweiten Prüfung fiel dem Leiter der Geschäftsstelle des Vertrauensausschusses über ein Protokoll auf, dass in einer Kirchengemeinde Einträge in eine falsche Tabellen-Spalte erfolgt sind. So sind Wählerstimmen einem Kandidierenden zugutegekommen, die für einen anderen Kandidierenden bestimmt waren. Daher wurde nochmals geprüft und neu ausgezählt.“

Oberkirchenrat Christian Schuler

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