Dr. Benjamin Mayer ist vom Landeskirchenausschuss zum neuen Leiter des Dezernats Recht im Evangelischen Oberkirchenrat Stuttgart gewählt worden. Er folgt auf Dr. Michael Frisch, der in den Ruhestand geht. Mayer tritt seinen Dienst zum 1. Januar 2026 an.

Das Rechtsdezernat verantwortet die vollständige Bandbreite aller juristischen Themen, die die württembergische Landkirche betreffen – vom Kirchenrecht, Dienstrecht und Arbeitsrecht über das Körperschaftsrecht bis hin zu Themen wie Medienrecht, Verwaltungs- und Haushaltsrecht.
Stefan Werner, Direktor im Oberkirchenrat, sagt über Dr. Benjamin Mayer: „Die Landeskirche freut sich über die Wahl von Herrn Dr. Mayer zum neuen Rechtsdezernenten. Er war nach einer Tätigkeit als Rechtsanwalt und 10-jähriger Tätigkeit im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg als Staatsanwalt und Richter zuletzt als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht tätig. Er verfügt über breite Erfahrungen in einer Vielzahl unterschiedlicher Funktionen, Tätigkeiten und Rechtsgebieten. Hervorzuheben sind seine kommunikativen Fähigkeiten, die er im Rahmen seiner vielseitigen Tätigkeiten erwerben konnte.“
Zurzeit ist Mayer als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht (Dezernat Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Henning Radtke) tätig. Mayer sagt über seine neue Aufgabe: „Die Wahl zum Rechtsdezernenten im Oberkirchenrat erfüllt mich mit Dankbarkeit. Mit großer Vorfreude – am meisten darauf, die neuen Kolleginnen und Kollegen kennenlernen zu dürfen – und auch einem gewissen Respekt vor der anstehenden Herausforderung blicke ich auf meine künftige Aufgabe. Ich möchte ein kleines Stück dazu beitragen, dass die Kirche ihre wichtigen Aufgaben auch unter anspruchsvollen Rahmenbedingungen bestmöglich erfüllen kann.“
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und der Promotion im Gesellschaftsrecht sowie einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht und Rechtstheorie der Freien Universität Berlin, dem Rechtsreferendariat beim Lande Berlin und der Zweiten juristischen Staatsprüfung war Mayer als Rechtsanwalt tätig, bevor er in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg eintrat. Nach weiteren Stationen unter anderem als Richter am Landgericht Stuttgart (Zivilkammer), als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart und als Richter am Amtsgericht Göppingen (Familiengericht) wechselte Mayer 2024 auf seine jetzige Position als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht.
Mayer ist verheiratet und hat zwei Töchter im Alter von acht und vier Jahren. Seine Freizeit verbringt er am liebsten mit seinen Töchtern im Schwimmbad, bei gutem Essen und Trinken oder im Waldau-Stadion.
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