Am Nachmittag des 24. Oktober ging die Herbst- und damit die Abschlusstagung der 16. Landessynode zu Ende. Am 30. November wird mit der Kirchenwahl in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg von den wahlberechtigten Kirchenmitgliedern neben den Kirchengemeinderäten auch die 17. Landessynode gewählt. Während der dreitägigen Sitzung standen noch einmal viele Tagesordnungspunkte an. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Themen und Beschlüsse:

Umsetzung der Sparmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen
Die Landessynode hat mit dem Beschluss des Nachtragshaushalts für 2026 die im Sommer festgelegten strukturellen Einsparungen von rund 103,9 Millionen Euro umgesetzt. Die Sparmaßnahmen betreffen die zentralen Dienste, Werke und Einrichtungen sowie den Oberkirchenrat – also die Landeskirche im engeren Sinne.
Gesetz zur Trauung für alle Paare verfehlt knapp die notwendige Zweidrittelmehrheit
Ein Gesetzesentwurf, der sowohl die Trauung zwischen Mann und Frau als auch den Gottesdienst anlässlich der Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlich Liebenden Trauung genannt und das Verfahren zur Einführung für Kirchengemeinden vereinfacht hätte, scheiterte um vier Stimmen an der notwendigen Zwei-Drittel-Stimmenmehrheit.
Gesetzliche Änderungen für Diakoninnen und Diakone beschlossen
Die Landessynode hat mit dem neuen Diakoninnen- und Diakonengesetz das Dienstverständnis des Diakonats geschärft. So hebt die Präambel hervor, dass Diakoninnen und Diakone in einen geordneten Dienst in dem einen Amt der Kirche berufen werden. Zugleich bildet das überarbeitete Gesetz Veränderungen ab, die der stark gesellschaftsbezogen arbeitende Diakonat in den letzten Jahrzehnten im Berufsdienst und in der Ausbildung erfahren hat.
Bericht zur weltweiten Situation von verfolgten Christen und anderen Minderheiten
Kirchenrätin Dr. Christine Keim, Leiterin des Referats für Mission, Ökumene und Entwicklung, berichtete im Rahmen der Herbsttagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode über die Situation von Christen und bedrohten Minderheiten weltweit.
Die Landessynode hat dem „Folgeantrag Unvereinbarkeitsbeschluss Rechtsextremismus“ mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit könnten Personen, die im Zusammenhang mit der Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen stehen, künftig ihr passives Wahlrecht verlieren.
Mehr Begegnung mit Judentum und Islam
Pfarrer Jochen Maurer, der Beauftragte für die Entwicklung des christlich-jüdischen Gesprächs der Landeskirchen in Baden und Württemberg, und Pfarrer Dr. Friedmann Eißler, Islambeauftragter der Landeskirchen in Baden und Württemberg gaben auf der Herbsttagung der Landessynode Berichte über die Entwicklung des christlich-jüdischen Gesprächs und über die Beziehungen zum Islam.
Unabhängige Kommission zur Anerkennung erlittenen Leids verabschiedet
Die Mitglieder der Unabhängigen Kommission zur Anerkennung erlittenen Leides in Landeskirche und Diakonie sind im Rahmen des ersten Sitzungstages der Landessynode aus ihrer Tätigkeit verabschiedet worden. Das System der bisher pauschal zuerkannten Anerkennungsleistungen wird ab Januar 2026 von einer neuen, EKD-weiten Richtlinie abgelöst.
Abschluss der 16. Landessynode
Die Herbsttagung war zugleich die Abschlusssitzung der 16. Landessynode. Am 30. November wählen die wahlberechtigten Kirchenmitglieder 7.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte und die 90 Mitglieder der 17. Landessynode. Die konstituierende Sitzung wird am 28. Februar 2026 stattfinden.
Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontakt@