
Zugleich bildet das veränderte Gesetz die Veränderungen ab, die das stark gesellschaftsbezogen arbeitende Diakonat in den letzten Jahrzehnten im Berufsdienst und in der Ausbildung erfahren hat.
Dazu beschlossen die Synodalen am dritten Sitzungstag ihrer Herbsttagung ein Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrergesetzes.
Über den Diakonat:
Diakoninnen und Diakone haben in der evangelischen Kirche Aufgaben sowohl in der Verkündigung als auch in der Sozialarbeit. Zu den Arbeitsfeldern gehören beispielsweise Jugend-, Alten- und Behindertenarbeit, Pflegedienste, Religionsunterricht, Seelsorge und vieles mehr.
In der Regel sind sie im Kirchenbezirk oder bei einer diakonischen Einrichtung angestellt und werden dort von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen in ihrer Arbeit begleitet. Sie sind selbstständig für einzelne Aufgabenfelder zuständig und vertiefen ihre berufliche Kompetenz durch die jeweilige fachliche und geistlich-theologische Fortbildung.
Wer Diakon oder Diakonin werden möchte, hat unterschiedliche Möglichkeiten, dieses Berufsziel zu erreichen:
Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontakt@
Was es mit der Kirchensteuer auf sich hat, wie sie bemessen wird und welche positiven Effekte die Kirchen mit der Kirchensteuer an vielen Stellen des gesellschaftlichen Lebens erzielen, erfahren Sie auf www.kirchensteuer-wirkt.de.
