„Als Christinnen und Christen haben wir ein gemeinsames Fundament. Lassen Sie uns das bei aller Enttäuschung nicht vergessen“

Gesetzesentwurf zur Änderung der kirchlichen Trauung und des Gottesdienstes anlässlich der Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare und in gleichgestellten Fällen verfehlt knapp die notwendige Zweidrittelmehrheit 

Die Württembergische Evangelische Landessynode hat während ihrer Herbsttagung über eine Änderung des Kirchlichen Gesetzes zur kirchlichen Trauung und des Gottesdienstes anlässlich der Eheschließung beraten und beschlossen.

Synodalpräsidentin Sabine Foth
Synodalpräsidentin Sabine Foth

Änderungen hätten den Gottesdienst anlässlich der Eheschließung von zwei Personen gleichen Geschlechts und in gleichgestellten Fällen betroffen. Es wären dann in allen Fällen Trauungen gewesen. Das Gesetz hätte zudem das Verfahren zur Einführung des Traugottesdienstes für alle Paare für Kirchengemeinden vereinfacht. 

Die sehr hohe Anforderung einer Zweidrittelmehrheit für diesen Gesetzesentwurf, die nur in großer Einmütigkeit gefunden werden kann, wurde dabei knapp verfehlt. Er wurde bei 89 abgegebenen Stimmen mit 56 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt. Notwendig wären mindestens 60-Ja-Stimmen gewesen.  

Synodalpräsidentin Sabine Foth dazu: „Als Christinnen und Christen haben wir ein gemeinsames Fundament. Lassen Sie uns das bei aller Enttäuschung nicht vergessen.“

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